Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (183)
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- Angegeben von: Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) am 18.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Beschlagnahmeverbots von Forschungsunterlagen in § 97 StPO
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 14.01.2025
- Beschreibung: Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Aus- gang eines..., ...ohne Antrag gemäß § 406d StPO über den Ausgang des Verfahrens..., ...Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen....
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- Angegeben von: Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ergänzung der Auskunftsbefugnis von Strafverfolgungsbehörden in § 476 StPO um den Zweck der statistischen Erhebung. Mit dieser Anpassung wird das Ziel verfolgt, eine verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die es Strafverfolgungsbehörden erlaubt, statistische Daten mit gemeinnützigen Körperschaften abzugleichen, die im öffentlichen Interesse zu unterschiedlichen Phänomenen der Hasskriminalität statistische Erhebungen durchführen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzeslage der § 475 oder § 476 StPO juristisch in Betracht..., ...des § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO sowie des Art. 6 Abs. ..., ...auch auf Basis von § 476 StPO bzw. von § 50 BDSG möglich..., ...als einschlägig an: § 476 StPO sei nicht erfüllt, da ..., ...der Strafprozessordnung (StPO):Nach§§ 475 ff. StPO..., ...Staatsanwaltschaft (zuständig nach § 480 StPO) gemäß § 475 Abs. 4 StPO..., ... gewähren (§ 475 Abs. 2 StPO), soweit ein berechtigtes..., ...nahe, Auskünfte nach § 475 StPO auf solche Fallgestaltungen..., ...Auskunft Zwecke nach der StPO verfolgt werden. Passender..., ...die Vorschrift des § 476 StPO: Danach ist „die Übermittlung..., ...Forschungsbegriff des § 476 StPO EU-konform weit aus – dies..., ...Empfänger i.S.v. § 476 Abs. 1 StPO) kennt die StPO ebenso ..., ...Forschungsbegriff des § 476 StPO zuzuordnen. Im Ergebnis..., ...Übermittlungsbefugnis in § 476 StPO ausdrücklich auf die ..., ...etwa im Rahmen des § 476 StPO) deutlich verringert werden..., ...wurde mit Verweis auf § 476 StPO die zum Teil jahrelang ..., ...von § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO liegt erst dann vor, wenn..., ...des § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO sowie des Art. 6 Abs. ..., ...nicht) bereits in § 476 StPO aufgeführt sind, sollten..., ...des § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO sowie des Art. 6 Abs. ...
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Deutschland mit § 145c Abs. 2 StPO nur ungenügend umgesetzt..., ...Reform des § 154c Abs. 2 StPO zur effektiven Anwendung...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die bis zum 11.12.2024 festgesetzte Regelungs-/Geltungsfrist der TKÜ in dem § 100a Abs. 2 Ziff. 1 lit. j) StPO (BGBl. 2019 I Nr. 46 vom 12.12.2019, S. 2121) sollte nicht verlängert werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Strafprozessordnung (StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls..., ... § 100a Absatz 1 Satz 2 StPO vorgesehenen Quellen-Telekommunikationsüberwachung..., ...100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO vor. Ob neben dieser Regelung..., ...in der Entwurfsfassung (StPO-E) zunächst auf fünf Jahre..., ...der Strafprozessordnung (StPO) – Wohnungseinbruchsdiebstahl..., ... 110a Absatz 2 Nummer 1 StPO zu beseitigen. Denn die..., ...das Instrument des § 100a StPO für den Einzeltäter eines..., ... 2 Nummer 1 Buchstabe j StPO sei zu befürchten, dass...
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- Angegeben von: Center for Reproductive Rights am 24.10.2024
- Beschreibung: Streichung der Abtreibungsregelung aus dem Strafgesetzbuch und Aufhebung der Strafbarkeit von Abtreibungen nach §§ 218 - 219b StGB, um die Rechte der Frau zu fördern und die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs an internationale Menschenrechtsstandards und die Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation anzupassen. Änderung von § 240 StGB zur Förderung der Rechte von Frauen und zum Schutz vor unfreiwilliger Abtreibung und erzwungener Schwangerschaft. Aufhebung von § 108 Abs. 2 StPO, um den Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
- Beschreibung: Der BGH sieht die vorsätzliche Nicht- oder Falschmeldung von Arbeitgeberbeiträgen zu den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft wegen Betruges nach § 263 StGB für strafbar an. Trotzdem teilen die SchwerpunktStA. eine im Schrifttum geäußerte Auffassung, wonach bei elektronischen Meldungen an die ULAK eine Strafbarkeit nach Computerbetrug (§ 263a StGB) eintritt. Hieraus entsteht ein gewichtiges Folgeproblem. Nach § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO besteht der Haftgrund der Wiederholungsgefahr, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist, wiederholt oder fortgesetzt eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat nach den dort aufgezählten so genannten „Katalogtaten“ begangen zu haben. Zu diesen Katalogtaten zählt der Betrug (§ 263 StGB), nicht aber der Computerbetrug (§ 263a StGB).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens sieht eine befristete Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls in dauerhaft genutzte Privatwohnungen vor. Diese Regelung läuft am 11.12.2024 aus. Der aktuelle Entwurf strebt eine Verlängerung der Befristung bis zum 01.01.2030 an. Der Deutsche Anwaltverein spricht sich gegen diese Verlängerung aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Strafprozessordnung (StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls..., ... § 100a Absatz 1 Satz 2 StPO vorgesehenen Quellen-Telekommunikationsüberwachung..., ...100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO vor. Ob neben dieser Regelung..., ...der Strafprozessordnung (StPO) – Wohnungseinbruchsdiebstahl...
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Laut BGH Urteil können Funkzellendaten gem. § 100 g StPO nur noch bei Katalogtaten gem. § 100 g Abs. 2 StPO erhoben werden. Im § 100 g Abs. 2 StPO ist aber weder der besonders schwere Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) noch der Betrug (§ 263 StGB) aufgeführt. Hierdurch ist es nach dem Beschluss des BGH nicht mehr möglich, im Bereich der Callcenterkriminalität (Schockanrufe, Enkeltrick, Falscher PVB, etc.)Funkzellendaten zu erheben. Dies ist jedoch häufig das einzige Mittel, agierende Täter zu ermittlen. Der Katalog des § 100 g Abs. 2 StPO ist daher um diese Tatbestände zu ergänzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V. am 27.02.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und damit für eine Reform des § 53 StPO ein. Ziel ist die Aufnahme von Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.11.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein fordert Änderungen in der Organisation der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA), insbesondere zur Verbesserung der Aktenführung und Akteneinsicht. Beanstandet werden strukturelle Mängel bei deutschen Delegierten Europäischen Staatsanwälten, die Beschuldigtenrechte einschränken. Probleme bestehen in der unvollständigen und verzögerten Akteneinsicht (§ 147 StPO, Art. 5 Abs. 4 EMRK), der unübersichtlichen Aktenstruktur sowie Verzögerungen bei Untersuchungshaft (§ 121 StPO). Zudem wird eine regionale Zuweisung von Verfahren und eine Überarbeitung der Kompetenzverteilung innerhalb der EuStA gefordert.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechnung getragen und in § 147 StPO Abs. 2 S. 2 eingefügt, ..., ...Verteidigers), das in § 147 StPO einfachgesetzlich geregelt..., ...Vorlageverpflichtung des § 121 StPO (denn die meisten Ermittlungsverfahren..., ...auf Akteneinsicht (§ 147 StPO) und ein faires Verfahren..., ...gedachter Antrag nach § 121 StPO gestellt zu werden, weil..., ...Verfahrensabsprachen nach § 257 c StPO zu Schwierigkeiten, da ...
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- Angegeben von: AW AlgorithmWatch gGmbH am 04.03.2025
- Beschreibung: AlgorithmWatch setzt sich gegen die Verabscheidung vorgeschlagener biometrischer Überwachungsbefugnisse ein. Das betrifft die Entwürfe für §§ 10b, 39a und 63b BKA-Gesetz, § 34b BPolG, § 98d StPO. Diese Regelungen sollten gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14704
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der polizeilichen Befugnisse
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BT-Drs. 20/14704
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...BKA-Gesetz, § 34b BPolG, § 98d StPO und § 15b AsylG. Die Regelungen..., ...Straftatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO wird ständig erweitert ...
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- Angegeben von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 10.09.2024
- Beschreibung: Zur effektiven Ahndung und Verhütung von Straftaten in Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen sieht der Entwurf im Wesentlichen Änderungen im Sprengstoffgesetz (SprengG), im StGB, in der Strafprozessordnung (StPO) und im Ausgangsstoffgesetz (AusgStG) vor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14040
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze
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BT-Drs. 20/14040
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...schweren Straftaten in § 100a StPO wird ebenso ausdrücklich...
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Anpassung des Katalogs der Privatklagedelikte zum besseren Schutz vor bildbasierter digitaler Gewalt
- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Bestehende Schutzlücken in Fällen von bildbasierter digitaler Gewalt sollten geschlossen werden. Dazu zählen etwa die Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung oder die Erstellung und Verbreiter pornographischer Deepfakes. Bei derartigen Vorfällen handelt es sich in der juristischen Bewertung meist um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemäß § 33 KunstUhrG oder um Beleidigungsdelikte. Um einer massenhaften Einstellung von Ermittlungsverfahren in diesen Fällen unter Verweis auf den Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) vorzubeugen, sollten diese Delikte – wenn sie öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StPO) begangen werden – aus dem Katalog der Privatklagedelikte herausgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten...
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Hinweise zu Unklarheiten zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten EU- / EWR-Führerscheine
Aktiv vom 28.06.2024 bis 09.09.2025
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Hinweis auf für die Umsetzung der geplanten Regelungen in der Praxis unklare Formulierungen der Beschlussvorlage in §25 StVG zum Beginn/Antritt des Fahrverbots und in §111a StPO bei EU-/EWR-Führerscheinen bei Personen ohne Wohnsitz in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 210/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland
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BR-Drs. 210/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...beabsichtigt ist. In § 111a StPO fehlt zudem eine Regelung..., ...Konstellation taucht in § 111a StPO in der neuen Fassung nicht...
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Katalog des § 397a StPO soll dahingehend erweitert werden, dass auch bei den Tatbeständen aus häuslicher Gewalt, insbesondere Körperverletzung nach § 223 StGB, für die anwaltliche Vertretung in einer Nebenklage Prozesskostenhilfe gewährt bzw. durch das Gericht eine anwaltliche Vertretung beigeordnet werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 09.09.2025
- Beschreibung: Der ADAC setzt sich ein für eine rechtssichere und praxistaugliche Regelung für die Umsetzung der Vollstreckung von Fahrverboten für EU-/ER-Führerscheine in deutsches Recht (§ 25 StVG und in § 111a StPO bei EU-/EWR-Führerscheinen bei Personen ohne Wohnsitz in Deutschland).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: In Fällen der Hasskriminalität im Internet sollte jede Anschrift der*des Anzeigeerstatter*in vor der Überlassung der Akte an den*die Beschuldigte*n im Ermittlungsverfahren entfernt werden. Wir empfehlen außerdem, dass die Belehrung über die Möglichkeit der Angabe einer c/o Adresse gemäß § 68 Abs. 2 StPO verbindlich bereits bei der Anzeigeerstattung erfolgen und in der Akte dokumentiert werden muss.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.07.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt den Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ab, vor allem die damit verbundenen Ausweitungen im materiellen Strafrecht (§ 9 SchwarzArbG RefE) sowie die Erweiterungen der Ermittlungsbefugnisse einschließlich der Übertragung von Aufgaben und Rechten einer Anklagebehörde auf die FKS (§ 14a SchwarzArbG RefE) und die Erweiterung des Straftatenkatalogs insbesondere um den § 9 SchwarzArbG RefE im Anwendungsbereich des § 100a StPO.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
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BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- SchwarzArbG 2004 [alle RV hierzu]
- StPO [alle RV hierzu]
- AO 1977 [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- WRegG [alle RV hierzu]
- MiLoG [alle RV hierzu]
- ArbSchG [alle RV hierzu]
- AEntG 2009 [alle RV hierzu]
- AÜG [alle RV hierzu]
- SGB 1 [alle RV hierzu]
- SGB 4 [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- SGB 7 [alle RV hierzu]
- BKAG 2018 [alle RV hierzu]
- ZFdG 2021 [alle RV hierzu]
- ZollVG [alle RV hierzu]
- AufenthG 2004 [alle RV hierzu]
- GewO [alle RV hierzu]
- FKSDVO [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsbereich des § 100a StPO, strikt ab. Wie bereits..., ...Anwendungsbereich des § 100a StPO. Es ist schließlich ..., ...Anwendungsbereich des § 100a StPO um § 9 SchwarzArbG RefE..., ... den §§ 223 und 233 der StPO den Behörden der Zollverwaltung..., ...Staatsanwaltschaft mit ihren gemäß der StPO eingeräumten Befugnissen..., ...§ 99, 102, 103 oder 104 StPO durch die vorgesehene Streichung...
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Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der StPO
Aktiv vom 24.06.2024 bis 29.09.2025
- Angegeben von: Vodafone GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, keine überbordenden Speicherpflichten (betreffend die Auswahl der zu speichernden Datenkategorien und die Speicherdauer) gegenüber den Telekommunikationsbetreibern zu statuieren
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14022
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung
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BT-Drs. 20/14022
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 08.04.2025
- Beschreibung: Der BDK begrüßt die angekündigte Gesetzesinitiative zur Ermöglichung des Einsatzes von Gesichtserkennungssoftware bei der Suche nach Tatverdächtigen in sozialen Medien. Der BDK lehnt den Einsatz Gesichtserkennungssystemen im öffentlichen Raum ab. Der BDK setzt sich für eine Ausweitung der Nutzung biometrischer Gesichtserkennung im Internet für die Bekämpfung der Organisierten und schweren Kriminalität (Missbrauchsdarstellungen) i. S. d. § 100a Abs. 2 StPO ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 11.09.2025
- Beschreibung: Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte in der Zivilprozessordnung (ZPO), im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), in der Strafprozessordnung (StPO) sowie im Kostenrecht (GKG, FamGKG, GNotKG, JVEG, RVG), um einen Gleichklang mit der geplanten Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte zu erreichen und vor dem Hintergrund der anstehenden PEBB§Y-Vollerhebung im Jahr 2027.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. am 21.03.2024
- Beschreibung: Beiordnung minderjähriger Verletzter von Amts wegen bzw. Übertragung des Antragsrecht auf die Staatsanwaltschaft eventuelle Entbehrlichkeit bzw. Konkretisierung der besonderen Schutzbedürftigkeit in § 406g Absatz 3 StPO bei erwachsenen Verletzten (zumindest bei bestimmten Deliktsgruppen) Beiordnung bei häuslicher Gewalt insbesondere in gravierenden Fällen Benachrichtigung der psychosozialen Prozessbegleitung vom Termin Vergütung: insb. Regelung zur dritten Stufe (§ 6 Satz 1 Nummer 3 PsychPbG) sowie Ermöglichung rückwirkender Beiordnung; Erhöhung der Pauschalen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.05.2025
- Beschreibung: Der DAV evaluiert aus Sicht der Anwaltschaft die audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung im Ermittlungsverfahren positiv. Die Regelung hat zur Erleichterung der späteren Aussagewürdigung sowie zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten zu Inhalt und Ablauf der Vernehmung beigetragen, jedoch wird eine teilweise Verlagerung der Streitigkeiten auf Inhalt von Vor- und Pausengesprächen beobachtet. Der DAV regt die Ausweitung der Regelung auf alle Verbrechenstatbestände sowie die konsequentere Umsetzung des § 134 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StPO an.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Strafprozessordnung (StPO) aus dem Gesetz zur effektiveren..., ...Einführung des § 136 Absatz 4 StPO zum 1. Januar 2020 Beteiligte..., ...Synergieeffekte zu § 136 Absatz 4 StPO ergeben, bspw. durch die..., ...Ausgestaltung des § 136 Absatz 4 StPO, insbesondere mit Blick..., ...Anmerkungen zum § 136 Absatz 4 StPO einzutragen: _________..., ...Evaluierung des § 136 Absatz 4 StPO! Bitte klicken Sie auf...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.09.2025
- Beschreibung: Ablehnung einer Anhebung der Wertgrenze für Kostenbeschwerden auf 300 Euro nach § 567 Abs. 2 ZPO; § 304 Abs. 3 StPO; §§ 66 Abs. 2 S. 1, 68 Abs. 1 S. 1, 69 S. 1 GKG; §§ 57 Abs. 2 S. 1, 59 Abs. 1 S. 1, 60 S. 1 FamGKG; §§ 81 Abs. 2 S. 1, 83 Abs. 1 S. 1 GNotKG; §§ 4 Abs. 3, 9 Abs. 3 S. 1 JVEG; § 33 Abs. 3 S. 1 RVG
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DBH - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. am 29.05.2024
- Beschreibung: Für von Betroffene von Straftaten soll es ein Anspruch auf Zugang zu „Wiedergutmachungsdiensten“ (TOA-Fachstellen) bundesweit geben. Hierzu sind entsprechende bundesrechtliche Änderungen vorzunehmen. Das Vorhaben ergibt sich aus der Überarbeitung der EU-Opferrichtlinie 2012/29/EU: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13096-Criminal-justice-EU-rules-on-victims-rights-update-/F3436909_en Ergänzungsvorschlag: § 155a StPO, S. 2: In geeigneten Fällen, insbesondere bei Körperverletzungsdelikten, Bedrohung, bei Eigentums- und Vermögensdelikten, ggf. auch unter Gewaltanwendung (Raub/Erpressung), oder anderen Formen i
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
- Beschreibung: Die vorgesehenen Neuerungen im Vermögensermittlungsgesetz–VErmiG-E bedeuten einen Paradigmenwechsel des Einziehungsrechts, da zum einen losgelöst von den strafrechtlichen Voraussetzungen der Einziehungsmöglichkeiten auf rein verwaltungsrechtlicher Ebene (zusätzlich) ein eigenständiges Einziehungsrecht ermöglicht wird, das vor allem unterhalb d. strafrechtlich relevanten Schwelle eines Anfangsverdachts greifen soll; zum anderen wird der Anwendungsbereich der §§ 435 StPO sowie § 76a Abs. 4 StGB in verfassungsrechtlich bedenklichem Maß ausgeweitet. Gegen solche, aus der strafrechtlichen Einziehung ausgelagerte Einziehungsmöglichkeiten bestehen verfassungs- und europarechtliche Einwände, welche die Beweislastumkehr, die unscharfe Begrifflichkeiten sowie die Umgehung des Strafrechts betreffen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte bzw. zum Referentenentwurf zu Ermittlungen mit verdächtigen Vermögensgegenständen
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelungen des StGB und der StPO einbezogen werden. Dabei..., ...421, 430, 435, 459g, 459h StPO, § 31 RPflG. 3. § 435 Abs. 4 StPO Neu eingefügt wurde § 435 Abs. 4 StPO („Stärkung des Rechts zu..., ...Regelungen der §§ 435 ff. StPO keine Regelungen dazu vor..., ...z.B. §§ 81a, 112 ff., 102 StPO) sowie die in § 101 Abs. 1 StPO genannten verdeckten Maßnahmen. 4. § 421 StPO Ferner erfolgte eine Ergänzung des § 421 StPO, wonach das Gericht mit..., ... 421 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StPO vor Augen standen, so soll..., ...Fassung des § 459g Abs. 5 StPO im Fall der Entreicherung..., ...unverhältnismäßig wäre (§ 459g Abs. 2 StPO, § 459g Abs. 5 S. 1 StPO..., ...nach § 459g Abs. 1 S. 1 StPO (§ 459 g Abs. 5 S. 2 StPO..., ... oder nicht . § 459g StPO hat zentrale Bedeutung ..., ... des § 459g Abs. 5 S. 1 StPO a.F. nach der Entscheidung..., ...(§ 76a StGB, §§ 435 ff. StPO) gilt, dass Gegenstände..., ...des Anfangsverdachts der StPO („zureichende tatsächliche..., ...154, 170 Abs. 2 oder 206a StPO eingestellt worden ist,..., ...vorliegen muss. § 437 der StPO soll unberührt bleiben...., ...ist im Besonderen § 437 StPO zu betrachten, wonach das...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: HateAid setzt sich für eine Abschaffung des Schriftformerfordernisses für den Strafantrag (§ 158 Abs. 2 StPO) ein. Es sollte möglich sein, Strafanträge zur Anzeige von Hasskommentaren und Verletzungen des Rechts am eigenen Bild digital zu stellen. Dabei sollte die zweifelsfreie Identifizierung der Verfasser*innen von Strafanträgen nicht zu sehr betont werden. Die Angabe des vollständigen Namens und die Benennung einer Erreichbarkeit sollten ausreichen. Zudem sollten absolute Antragsdelikte – v. a. Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen – als relative Antragsdelikte ausgestaltet und aus dem Katalog der Privatklagedelikte ausgenommen werden. Auch die Online-Anzeigeformulare sollten verbessert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.04.2025
- Beschreibung: Der DAV fordert gesetzgeberische Maßnahmen zur Modernisierung und Liberalisierung des Strafrechts. Dazu gehören die Einführung einer Dokumentationspflicht der Hauptverhandlung, die verpflichtende Beiordnung eines Verteidigers ab Tatvorwurf, der gesetzliche Schutz anwaltlicher Verschwiegenheit und Mandatsunterlagen, Anpassungen bei der Nutzung digitaler Beweismittel (§§ 168b Abs. 1, 110, 147 StPO), eine verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht werdende gesetzliche Regelung von verdeckten Ermittlern und Tatprovokation, die Klärung des Verhältnisses zwischen Abgabenordnung und Einziehung, Reformen im Recht der internationalen Rechtshilfe, die Modernisierung der §§ 211 ff. StGB und die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Sterbehilfe (§§ 216, 217 StGB).
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...168b Abs. 1, 110 und 147 StPO in Hinblick auf elektronische..., ...Ermittlungsgeneralklausel der §§ 161, 163 StPO gestützt. Spezifische Regelungen...
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- Angegeben von: Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. am 21.08.2024
- Beschreibung: - Der bvpk begrüßt die Änderung zu § 15 SprengG und die Änderung der Tatbestandsvoraussetzung von § 40 Abs. 2 Nr. 1a SprengG. - Auch die Beseitigung von gesetzlichen Widersprüchen durch die Ergänzung der Regelung zur Einziehung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe findet Zustimmung. - Der bvpk spricht sich gegen die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit für die Vergehen des § 40 SprengG aus. - Der bvpk spricht sich gegen eine Einführung der Strafbarkeit der nicht gewerblichen Begehungsformen unerlaubten Lagerns, Verbringens und Überlassens explosionsgefährlicher Stoffe aus. - Der bvpk spricht sich gegen eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse in § 100a StPO aus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14040
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze
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BT-Drs. 20/14040
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ermittlungsbefugnisse in § 100a StPO aus. Hinsichtlich der..., ...auszuweiten (§ 100a Abs. 2 Nr. 9b StPO Referentenentwurf) begegnet..., ...in § 100a Abs. 2 Nr. 9b StPO Referentenentwurf sollten...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 73/25, dass der Entwurf die EU-Richtlinie vielerorts schonend umsetzt und von dem verfügbaren Freiraum Gebrauch macht. Es ist aber zweifelhaft, ob die Definition des „Ökosystems“ im Entwurf aus strafrechtlicher Sicht als taugliches Kriterium für einen handhabbaren Straftatbestand dienen kann. Zudem empfiehlt der DAV, die in §§324 ff. StGB-E vorausgesetzte „erhebliche Schädigung“ im Gesetz zu definieren. Ferner sollte nach Auffassung des DAV das Recht des Beschuldigten auf Mitwirkung an der Auswahl von Sachverständigen in §73 StPO geregelt werden und mit einem Beweisverwertungsverbot für den Fall des Verstoßes gegen diese Verfahrensvorschrift verbunden werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- StGB [alle RV hierzu]
- OWiG 1968 [alle RV hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle RV hierzu]
- BJagdG [alle RV hierzu]
- BWildSchV [alle RV hierzu]
- UVPG [alle RV hierzu]
- AbfVerbrG 2007 [alle RV hierzu]
- PflSchG 2012 [alle RV hierzu]
- ChemG [alle RV hierzu]
- ChemSanktionsV [alle RV hierzu]
- ChemOzonSchichtV [alle RV hierzu]
- ChemKlimaschutzV [alle RV hierzu]
- ChemVerbotsV 2017 [alle RV hierzu]
- ChemBiozidDV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...weiterer Reformbedarf: § 73 StPO sollte dahingehend geändert..., ...gemäß § 161a Abs. 1 S. 2 StPO in Verbindung mit § 73 Abs. 1 S. 1 StPO aus. Zwar legt Nr. 70 Abs..., ... gemäß § 73 Abs. 1 S. 1 StPO die Auswahl der zuzuziehenden..., ...Ausgestaltung des § 244 Abs. 4 S. 2 StPO bleibt dem Angeklagten ..., ...Hauptverhandlung gemäß § 245 Abs. 2 StPO im Wege des Selbstladeverfahrens..., ...Sachverständigen gemäß § 220 Abs. 2 StPO bei der Ladung die gesetzliche..., ...Auslagen gemäß § 220 Abs. 3 StPO nur zurück, wenn sich in..., ...mitzuwirken und dies in § 73 StPO zu regeln, da die Vorschrift..., ...über § 161a Abs. 1 S. 2 StPO für die Hinzuziehung eines...
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der KOK setzt sich für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen (FBS) für Betroffene von Menschenhandel ein. Sie unterstützen ihre Klient*innen bei der Unterbringung und Versorgung, klären sie über ihre Rechte auf und stabilisieren sie. Diese Tätigkeiten setzen ein Vertrauensverhältnis voraus. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch das Problem, dass die Mitarbeiter*innen nicht zeugnisverweigerungsberechtigt sind und als Zeug*innen in Verfahren über das Anvertraute aussagen müssen. Das hat Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis und kann die Berater*innen bei öffentlichem Auftreten in Gericht in Gefährdungslagen bringen. § 53 StPO muss folglich um den Kreis der Mitarbeiter*innen von FBS für Betroffene von Menschenhandel erweitert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Deutschland mit § 145c Abs. 2 StPO nur ungenügend umgesetzt..., ...Reform des § 154c Abs. 2 StPO zur effektiven Anwendung...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 23.07.2025
- Beschreibung: Ausdrückliche Regelung des Beschlagnahmeverbots für Inhalte der elektronischen Patientenakte
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Patientenakte (§ 97 Absatz 2 Satz 1 StPO) A) Begründung Der..., ...des § 97 Abs. 1, Abs. 2 StPO bezieht sich zwar nach ..., ...Allerdings beschränkt § 97 StPO das Beschlagnahmeverbot..., ...Gesundheitskarte in § 97 Abs. 2 S. 1 StPO besteht, wurde für die ..., ...Daher gelangt § 97 Abs. 2 StPO nicht direkt zur Anwendung..., ... beschränkt § 97 Abs. 3 StPO das Beschlagnahmeverbot..., ...erstreckt (§ 97 Abs. 2 S. 1 StPO). Diese Klarstellung muss..., ...Bundesärztekammer § 97 Abs. 2 S. 1 StPO. B) Ergänzungsvorschlag...
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der BDK befürwortet die Entfristung der Möglichkeit der Schaltung einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beim Wohnungseinbruchsdiebstahl über den 11.12.2024 hinaus ausdrücklich, da er den polizeilichen Ermittlerinnen und Ermittlern auch zukünftig die Möglichkeit gibt, Straftaten aufzuklären, die erhebliche Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Aus Sicht der polizeilichen Praxis sollte der WED gem. § 244 Abs. 4 Strafgesetzbuch auch weiterhin in den Katalog des § 100a Absatz 2 Strafprozessordnung aufgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Beschlüsse gem. § 100g StPO nur möglich, wenn Straftat..., ...insbesondere 100a Abs. 2 StPO. Also wichtig für die Erhebung..., ...Aufnahme in § 100a Abs. 2 StPO als Grundlage für weitere...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Der DAV erkennt erhebliche verfassungsrechtlich bedenkliche Ausweitungen und Verschärfungen des Einziehungsrechts in den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Vermögensabschöpfung. Dies gilt im Übrigen ebenso für die im Koalitionsvertrag festgehaltene Verschärfung des § 76a Abs. 4 StGB, die eine vollständige Einführung einer Beweislastumkehr vorsieht. Mit Blick auf eine Nachjustierung des geltenden Rechts ist vielmehr erforderlich und geboten, das bislang ungeklärte Verhältnis von Steuerrecht und strafrechtlicher Einziehung zu klären und eine doppelte Abschöpfung zu beseitigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wortlaut der §§ 111c, 111f StPO sowie des § 73c StGB anzupassen..., ...sehr eingeschränkten § 421 StPO – § 459g StPO die einzige..., ... §§ 73e StGB, 421, 459g StPO – wie sie im BLA-Bericht..., ...76a Abs. 4 StGB iVm § 437 StPO). Aufgrund der Vielzahl..., ...der Einziehung nach § 421 StPO soll bestehen bleiben und..., ...Weiteren in § 459g Abs. 4 StPO entsprechend und lediglich..., ... §§ 73e StGB, 421, 459g StPO. Denn obgleich noch ..., ... und stattdessen § 459g StPO neu gefasst, allerdings..., ...unverhältnismäßig wäre (§ 459g Abs. 2 StPO, § 459g Abs. 5 S. 1 StPO..., ... des § 459g Abs. 5 S. 1 StPO a.F. nach der Entscheidung..., ...gültige Fassung des § 459g StPO als verfassungsrechtlich..., ...mit einem auch für § 459g StPO maßgeblichen, aber erheblich..., ...Gericht nach §§ 261, 437 StPO zu der vollen Überzeugung..., ...(§ 76a StGB, §§ 435 ff. StPO) gilt nach aktuellem Recht..., ...76a Abs. 4 StGB iVm § 437 StPO originäres Ordnungs- bzw..., ...Arrestgrund gemäß § 111e StPO Zur Gewährleistung einer..., ...in den Vorschriften der StPO geregelt wurde. Das..., ...ZPO verzichtet, weil die StPO die Voraussetzungen einer..., ...Vorschriften sowie des § 373 StPO für Wiederaufnahmefälle..., ... dass etwa § 331 Abs. 1 StPO alle „Rechtsfolgen der ...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten...
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- Angegeben von: Deutsches Kinderhilfwerk e.V. am 28.11.2025
- Beschreibung: Jedes Jahr kommen Tausende von Kindern in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich dafür ein, dass die Kinderrechte in diesen Verfahren besser berücksichtigt und Kinder stärker beteiligt werden. Das Policy Paper enthält Empfehlungen an Politik und Justiz, wie der Zugang zum Recht für Kinder und Jugendlichen Strafverfahren verbessert werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Prozessbegleitung vorgesehen (§ 406 g StPO). Nur 50 % der Landesjustizver..., ...sind.9 • Anpassung der StPO: Die Beiordnung einer ...
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- Angegeben von: European Center for Constitutional and Human Rights e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Novellierung des Völkerstrafgesetzbuchs
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9471
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
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BT-Drs. 20/9471
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. zu streichen. Nur..., ... 397b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO n.F. regelhaft vorgesehenen..., ...in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. unsachgemäß und läuft..., ... von § 395 Abs. 1 Nr. 6 StPO erfassten Strafvorschriften..., ...der Verletztenbegriff der StPO den Kreis der möglichen..., ... in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. erhebliche Lücken ..., ...Wortlaut des § 395 Abs. 1 StPO bereits nach bisheriger..., ...52 f.. 17 § 395 Abs. 1 StPO. 18 Weiner in BeckOK StPO..., ...siehe auch Allgayer in KK-StPO, 9. Aufl. 2023, § 395, Rn. 3;Valerius in MüKo StPO, 1. Aufl. 2019, § 395, ..., ... in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. ist jedoch nicht nur..., ... S. 1 StPO n.F.), schlagen die aufgezeigten..., ...in § 395 Absatz 1 Nr. 4a StPO n.F. ergeben, auch auf ..., ... 397b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO n.F. sollte vor diesem ..., ... 397b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO n.F. wäre daran zu denken..., ...Kämpfer/Travers in MüKo StPO, 2. Aufl. 2023, § 137 ..., ...vgl. Beukelmann in BeckOK StPO mit RistBV und Mistra, ..., ...Rn. 26. 38 Vgl. § 153c StPO. 39 Deutscher Bundestag..., ...jedoch zuwider: § 153f StPO führt aktuell zu einer ..., ...nach § 172 Abs. 2 S. 3 StPO bezieht. Angesichts der...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Der DAV fordert eine umfassendere gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit der §§ 13–17 EBewMG-RefE, insbesondere für Betroffene europäischer Herausgabe- und Sicherungsanordnungen. Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern in § 15 EBewMG-RefE soll gestärkt und eine unbefugte Einsichtnahme durch Ermittlungsbehörden verhindert werden. Zudem wird eine gesetzliche Klarstellung zum Antragsrecht der Verteidigung nach Art. 1 Abs. 2 der Verordnung gefordert, um die Waffengleichheit im Strafverfahren sicherzustellen. Die geplanten Regelungen sollen an bestehende strafprozessuale Standards angepasst und effektive Rechtsschutzmechanismen gewährleistet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenz- überschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel im Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...i.V.m. § 101 Abs. 7 Satz 3 StPO) wird eine landgerichtliche..., ... Abs. 2 Satz 2, 3 und 5 StPO (analog) der weitere Rechtsbehelf..., ...Beschwerde (§ 304 Abs. 1 StPO) abgeschnitten werden. ..., ...sich an, eine § 307 Abs. 2 StPO nachgebildete vorläufige..., ... im Einzelfall nach der StPO bestehende Beschlagnahme..., ...§§ 97, 100g Abs. 4, 148 StPO) zu beachten. Liegt ein..., ...Durchsuchung nach den §§ 102 ff. StPO und damit als stets offene..., ...Anwesenheit vor Ort (§ 106 StPO) und/oder bei der sich ..., ...Durchsuchungsmaßnahmen nach der StPO geringeres prozessuales..., ...zur Durchsicht nach § 110 StPO gewährt. IV. Antragsrecht..., ...Beweismitteln bereits in der StPO vorgesehen ist: „Die StPO..., ...3 [jetzt: Satz 5] , 166 StPO. Im Strafprozess können..., ..., § 244 Absätze 3 bis 6 StPO. Umsetzungsbedarf besteht..., ... § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und § 244 Abs. 3-6 StPO sind daher unter Verweis..., ...analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO zu. Ein solches Antragsrecht..., ...Übrigen auch aus § 160 Abs. 2 StPO. Dies muss erst recht ..., ...EEA-Richtlinie auf das der StPO zu entnehmende Antragsrecht..., ...Verweis auf § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und §§ 244 Abs. 3-6 StPO hinzuweisen und die insoweit...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 04.08.2025
- Beschreibung: Der DAV sieht Schärfungsbedarf beim Berufsgeheimnisschutz. Der DAV lehnt die im aktualisierten Entwurf vorgesehene Rechtsmittelverkürzung bei Ablehnungsgründen ab sowie, dass teilweise gegen Herausgabeanordnungen nur noch nachträglicher Rechtsschutz gewährt werden soll. Der DAV bedauert auch, dass das im Vorentwurf zumindest noch ausdrücklich vorgesehene Datenverwendungsverbot nach gerichtlicher Aufhebung in den aktuellen Entwurf nicht mehr aufgenommen wurde.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... im Einzelfall nach der StPO bestehende Beschlagnahme..., ...§§ 97, 100g Abs. 4, 148 StPO) zu beachten. Liegt..., ...Durchsuchung nach den §§ 102 ff. StPO und damit als stets offene..., ...Anwesenheit vor Ort (§ 106 StPO) und/oder bei der sich ..., ...sichergestellten Daten gemäß § 110 StPO, die dem Berufsgeheimnisträger..., ...Durchsuchungsmaßnahmen nach der StPO geringeres prozessuales..., ...zur Durchsicht nach § 110 StPO gewährt. IV. Antragsrecht..., ...Beweismitteln bereits in der StPO vorgesehen ist: „Die StPO sieht entsprechende Möglichkeiten..., ...3 [jetzt: Satz 5] , 166 StPO. Im Strafprozess können..., ..., § 244 Absätze 3 bis 6 StPO. Umsetzungsbedarf besteht..., ... § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und § 244 Abs. 3-6 StPO sind daher unter Verweis..., ...analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO zu. Ein solches Antragsrecht..., ...Übrigen auch aus § 160 Abs. 2 StPO. Dies muss erst recht..., ...EEA-Richtlinie auf das der StPO zu entnehmende Antragsrecht..., ...Verweis auf § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und §§ 244 Abs. 3-6 StPO hinzuweisen und die insoweit...
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- Angegeben von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 15.01.2025
- Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist dem Gesetzgeber ein deutlich grundrechtschonenderer Ansatz für die Sicherstellung von Verkehrsdaten gelungen als mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung oder mit der ebenso problematischen, derzeit vom Bundesrat diskutierten IP-Adressspeicherung, welche aus der Sicht von eco ebenfalls vor dem EUGH keinen Bestand haben dürfte.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Strafprozessordnung (StPO) soll eine Rechtsgrundlage..., ...geschaffene § 100g (1a) StPO regeln soll. Zudem regelt..., ...geschaffene § 100g (1b) StPO die Erhebung von Daten,..., ...eingefügter Absatz 6 in § 100g StPO stellt klar, dass Anbieter..., ...Vorgaben des § 100g (neu) StPO als Aufgreifschwelle Seite..., ...durch die Änderungen der StPO §§ 101a und 101b entsprechend..., ...Maßnahmen gem. § 100g (neu) StPO statistisch dokumentiert...
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Verfassungsbeschwerde wegen der Durchsuchung von Kanzleiräumen 1 BvR 398/24
Aktiv vom 19.06.2024 bis 15.10.2024
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen der Durchsuchung seiner Kanzleiräume für begründet. Die besonderen Anforderungen bei der Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen von Berufsgeheimnisträgern sind nicht berücksichtigt worden und verletzten den Beschwerdeführer daher in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1,2 GG.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Durchsuchungsbeschluss gemäß § 102 StPO betreffend die „durch den..., ...einfachgesetzlich auch § 53 Abs. 1 StPO, wonach Rechtsanwälte ein..., ...Rechtsgedanken des § 160a StPO, der die Zulässigkeit von..., ...schützt die in § 53 Abs. 1 StPO normierten Zeugnisverweigerungsrechte..., ... gewährt (§ 160a Abs. 1 StPO); anderen Berufsgeheimnisträgern..., ...relativer (§ 160a Abs. 2 StPO). Diese Norm gilt zwar ..., ...Rechtsanwälten nicht (§ 160a Abs. 4 StPO) und das Bundesverfassungsgericht..., ...Schutz des § 160a Abs. 1 StPO auf den Bereich der Durchsuchungen..., ...160a Abs. 2 S. 1, 2. HS StPO anordnet, dass eine Ermittlungsmaßnahme..., ...ist. Wie auch bei § 160a StPO ist daher bei einer Durchsuchung..., ...Rechtsgedanken des § 53 Abs. 2 S. 2 StPO. Danach ist das Zeugnisverweigerungsrecht..., ...Vorgabe des § 53 Abs. 2 S. 2 StPO, wonach das Zeugnisverweigerungsrecht..., ... was aufgrund von § 102 StPO und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.01.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) veröffentlicht zum Wahljahr 2025 ein Eckpunktepapier. Es soll den Parteien und Fraktionen die wesentlichen Positionen der Anwaltschaft verdeutlichen. Denn Rechtspolitik aus der Perspektive der Anwaltschaft muss auch in der kommenden Legislaturperiode eine wichtige Rolle spielen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 20 Abs. 3 GG und § 148 StPO. 2. Geldwäsche Die..., ...bereits angedachte Reform der StPO hatte einige gute Ansätze...
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Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 29.10.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 21.10.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des gegenwärtigen Regulierungsstandes nach CRD VI und CRR III in Bezug auf ESG-Risiken, insbesondere keine Einführung eines ESG-Systemrisikopuffers sowie keine gesonderte ESG-bezogene Regulierung für Risikokonzentrationen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 24.10.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 24.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v. a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 22.10.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 21.10.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 21.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 21.10.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 21.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der vorgelegte Entwurf und das darin vorgesehene Schriftlichkeits- und Begründungserfordernis sowie das Verbot, die Weisungen frei von justizfremden Erwägungen zu erteilen, vermag die gegen das Weisungsrecht bestehenden Bedenken nicht auszuräumen. Denn diese Regelung bietet viele Schlupflöcher. Das Weisungsrecht ist in einer Vielzahl von EU-Staaten nicht existent. Auch die Europäische Staatsanwaltschaft unterliegt keinen Weisungen. Es ist an der Zeit, dass auch die Bundesrepublik Deutschland dieses völlig überholte Relikt aus alter Zeit abschafft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
-
BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ist zwar in § 152 Abs. 2 StPO legal definiert. Sowohl..., ...Sachverhalts behaftet ist (§ 160 StPO), sowie der Fehleranfälligkeit..., ...Anfangsverdachts gemäß § 152 Abs. 2 StPO und der Einstellung von..., ...Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO und teilweise nach sonstigen..., ...Opportunitätsnormen nach §§ 153 ff StPO fast jedwede strafprozessuale...
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Forderung die (Video-) Überwachung zu erleichtern, die zentrale Bearbeitung der Strafverfahren und bundesweite Vernetzung unter den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen sowie Justiz und Strafverfolgungsbehörden personell und technisch zu ertüchtigen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Staatsanwaltschaft gemäß § 153 StPO eingestellt, weil angeblich..., ...Strafverfahren gemäß §§ 153, 153 a StPO ausgeschlossen und eine..., ...Strafverfahren gemäß §§ 153, 153 a StPO sind wie folgt einzuschränken..., ... Einstellung nach § 153 StPO ist immer unter Richtervorbehalt..., ..., § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO ist daher zu streichen...., ...gemäß § 153 Abs. 1 S. 2 StPO besteht. Dies sollte bei..., ...Auflage (§ 153 a Abs. 1 StPO) sollte in Zukunft schwerpunktmäßig..., ...153 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO wird bei Eigentumsdelikten..., ...Anpassung des § 153 a StPO daher sicherstellen, dass..., ...Verfahrenseinstellung (§§ 153, 153 a StPO) sind deutlich zu begren...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ... StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ... StPO Rz. 36). Mit Blick..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ... StPO Rz. 36). Mit dem..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ... StPO Rz. 36). Mit der...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit dem Verzicht..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit der Streichung...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit dem Verzicht..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit der Streichung...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit dem Verzicht..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit der Streichung...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2025
- Beschreibung: In seiner Stellungnahme bekräftigt das IDW grundsätzlich seine Unterstützung für eine Modernisierung, hält aber weitere Änderungen oder Ergänzungen im Berufsrecht für geboten. Das IDW äußert sich u.a. zu der im Entwurf enthaltenen Klarstellung, dass reine Kapitalbeteiligungen weiterhin unzulässig bleiben. Hier mahnt das IDW an, der Gesetzgeber solle mögliche Alternativen zum generellen Fremdbesitzverbot prüfen – auch vor dem Hintergrund der Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten und der Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung. Die Einführung des Syndikus-WP wird befürwortet, jedoch teilt das IDW die Bedenken des Bundesrates, dass mit dem Gesetzentwurf bei der Altersversorgung eine doppelte Zwangsmitgliedschaft sowohl in der Deutschen Rentenversicherung, als auch im Versorgungswerk drohe.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/16
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
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BT-Drs. 21/16
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beschlagnahmeschutz des § 97 StPO sollte sich nicht nur auf..., ...Beschlagnahmeverbot in § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO in dem Sinne eng aus, dass..., ...nicht Beschuldigte i.S.d. StPO sind, läuft der Beschlagnahmeschutz..., ...Norm des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO sollte i.S.d. Beschlagnahmeschutzes..., ...folgen (Anpassung des § 53 StPO). In § 56 Abs. 1 WPO wird..., ...53a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO wird der Gleichstellung...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münche ner Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit dem Verzicht..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit der Streichung...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit dem Verzicht..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit der Streichung...
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- Angegeben von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Verbot biometrischer Massenüberwachung, etwa durch automatisierte Gesichtserkennung in der Strafverfolgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... jedoch erweitert § 500 StPO den Anwendungsbereich des..., ...hervorzuheben ist § 500 StPO, der für das Strafprozessrecht..., ...im Anwendungsbereich der StPO personenbezogene Daten ..., ...Abs. 1) und soweit in der StPO nicht etwas anderes bestimmt..., ...ist. Daraus folgt, dass StPO und BDSG miteinander verschränkt..., ...Rechtsvorschriften in der StPO für das Strafverfahren ..., ...wollen. § 161 Abs. 3 Satz 1 StPO schränkt lediglich die ..., ...insofern neben § 161 Abs. 3 StPO treten, indem sie auch ...
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels muss so in nationale Gesetzgebung implementiert werden, dass neben den notwendigen Änderungen bei den Straftatbeständen zu Menschenhandel und Ausbeutung auch Verbesserungen in den Bereichen Opferschutz und Opferrechte realisiert werden (bspw. beim Aufenthalt für Betroffene von Menschenhandel, Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen, dem Non-Punishment Prinzip).
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Deutschland mit § 145c Abs. 2 StPO nur ungenügend umgesetzt..., ...Reform des § 154c Abs. 2 StPO zur effektiven Anwendung...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Erhöhung der Tagessätze und das Verbot der Vorteilsausgleichung. Zugleich setzt er sich für eine erleichterte Beweisführung bei Vermögensschäden ein, um die Betroffenen nicht übermäßig zu belasten. Zudem fordert der DAV den gesetzlichen Ausschluss des Verzichts auf Entschädigungsansprüche und die Einführung von Ombudsstellen für eine bessere Wiedereingliederung. Auch eine Pflicht zur amtswegigen Feststellung der Entschädigungsberechtigung wird angeregt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14502
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und zur Änderung weiterer Gesetze (Strafverfolgungsentschädigungsreformgesetz - StrERG)
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BT-Drs. 20/14502
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wiederaufnahme (§ 373 Abs. 3 StPO-E). Einige in praxi regelmäßig..., ...gesetzlichen Wertung des § 121 StPO steht, der die Aufrechterhaltung..., ...Voraussetzungen des § 406g StPO eine staatlich finanzierte..., ... nach § 153 oder § 153a StPO im Raum steht, wird in ...
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Einführung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt
Aktiv vom 30.06.2024 bis 31.07.2025
- Angegeben von: Bundesverband Trans* e.V. (BVT) am 30.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Gesetz gegen digitale Gewalt, das auch vor dem Hintergrund geschlechtlicher Vielfalt die Rechte und Möglichkeiten Betroffener digitaler Gewalt und Hassrede stärkt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafantrag gemäß § 158 Abs. 2 StPO schriftlich gestellt werden..., ...Strafprozessrecht sind in § 32a Abs. 3 StPO geregelt und setzen eine..., ...Schriftformerfordernis des § 158 Abs. 2 StPO ist schlicht nicht mehr..., ...PDF-Dokument (§ 32a Abs. 2 StPO; BeckOK StPO/Valerius, 44. Ed. 1.7.2022, StPO § 32a Rn. 6.1) möglich ..., ...Voraussetzungen des § 32a StPO gebunden ist. Eine einfache..., ...werden kann, § 158 Abs. 2 StPO. Dies ist ebenfalls fraglich..., ...erfolgen, § 68 Abs. 2 S. 1 StPO. Bisher hält die vermeintliche..., ...Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) vorzubeugen, empfehlen..., ... Schriften (§ 11 Abs. 3 StPO) begangen werden, aus ..., ...unter Verweis auf § 374 StPO geschieht oftmals reflexhaft...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
- Beschreibung: Das IDW äußert sich im Rahmen der Verbändeanhörung gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Referentenentwurf (RefE) eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO-Novelle). Es begrüßt im Grundsatz die geplante Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer, insbesondere die geplante Einführung eines Syndikus-Wirtschaftsprüfers, wodurch eine Harmonisierung der Berufsrechte weiter vorangetrieben wird. Das IDW schlägt u.a. zusätzlich eine Öffnung des Gesellschafterkreises von WPG für mitarbeitende Experten aus anderen Fachgebieten (§ 28 Abs. 2 WPO) im Interesse von WP und ihren Mandanten vor, da die Bedeutung von spezialisierter Expertise aus anderen Fachbereichen, insbesondere zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung weiter zunimmt
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beschlagnahmeschutz des § 97 StPO sollte sich nicht nur auf..., ...Beschlagnahmeverbot in § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO in dem Sinne eng aus, dass..., ...nicht Beschuldigte i.S.d. StPO sind, läuft der Beschlagnahmeschutz..., ...Norm des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO sollte i.S.d. Beschlagnahmeschutzes..., ...folgen (Anpassung des § 53 StPO). In § 56 Abs. 1 WPO wird..., ...53a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO wird der Gleichstellung...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 30.08.2024
- Beschreibung: Nach derzeitiger Gerichtspraxis und Anwendung europäischen Rechts (EuGVVO) werden Nutzende, die juristisch gegen Online-Plattformen vorgehen, oftmals an Gerichte im europäischen Ausland verwiesen. Hintergrund ist der europäische Verbraucherbegriff. Doch Nutzende nehmen bei der Nutzung eines solchen Dienstes unterschiedliche Rollen ein und entsprechen daher häufig nicht mehr der europäischen Definition des Verbrauchers. Die europäischen Zuständigkeitsregeln müssen angepasst werden, um diese Überschneidung der Rollen von Nutzenden und Verbrauchern widerzuspiegeln. Wir empfehlen die Schaffung eines Gerichtsstands für Nutzende von Online-Diensten am jeweiligen Wohnsitz. Hierbei könnte sich an der Regelung von Art.79 Abs.2 DSGVO orientiert werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafver-fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf..., ...Strafver-fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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- Angegeben von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 24.06.2024
- Beschreibung: Wirksamer Schutz von Journalist*innen und Medienschaffenden vor Einschüchterungsklagen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) in nationales Recht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 8529/22
[alle RV hierzu]
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BR-Drs. 8529/22
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gemäß § 137 Abs. 1 S. 1 StPO können sich Beschuldigte..., ...Fällen des § 140 Abs. 1 StPO sieht § 140 Abs. 2 StPO..., ...69, 81 27 § 140 Abs. 2 StPO [...] wegen der Schwere..., ...werden: § 404 Abs. 1 S. 1 StPO Der Antrag, durch den ..., ...hat.99 Gemäß § 403 S. 2 StPO sind auch bloß mittelbar..., ...gemäß § 406 Abs. 1 S. 3 StPO der Fall, wenn der Antrag..., ...2024, S. 7. f. 98 BeckOK StPO/Ferber, 52. Ed. 1.9.2024, StPO § 403 Rn. 13 99 BeckOK StPO/Ferber, 52. Ed. 1.9.2024, StPO § 403 Rn. 1 100 BeckOK StPO/Ferber, 52. Ed. 1.9.2024, StPO § 403 Rn. 2 101 BeckOK StPO/Ferber, 52. Ed. 1.9.2024, StPO § 403 Rn. 5 102 BeckOK StPO/Ferber, 52. Ed. 1.9.2024, StPO § 403 Rn. 11 29 § 406 Abs. 1 S. 4, 5 StPO Im Übrigen kann das Gericht..., ... gleich, § 406 Abs. 3 StPO. Die Verurteilung wird ..., ...Liste des § 140 Abs. 1 StPO verweist und einen Fall..., ... Einstellung nach § 153 StPO dann vor, wenn der bei ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2025
- Beschreibung: Sichere Herkunftsstaaten sollen nicht durch Rechtverordnung bestimmt werden können. Vorlagepflicht an das Bundesverwaltungsgericht in § 77 Abs. 5 AsylG-E soll nicht umgesetzt werden. § 62d AufenthG soll nicht ersatzlos gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Freiheitsentziehungen nach der StPO einem Beschuldigten, der..., ...Weise zu regeln, wie es die StPO in §§ 142 ff. für Strafverfahren..., ...Regelungen des §§ 142 bis 143a StPO entsprechend. 4. In..., ...hinzuweisen. § 145 Abs. 1 S. 1 StPO gilt entsprechend. 5..., ... wurde. §§ 141 und 141a StPO gelten für die persönliche...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Er-mittlungsverfahrens nach § 152 StPO, aber keinesfalls für eine Anklageerhebung (§ 170 StPO) oder einen Eröffnungsbeschluss (§ 203 StPO) ausreicht. Diese Begrifflich-keiten..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36. ZUKUNFTSFINANZIERUNGSGESETZ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.11.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert Änderungen am Referentenentwurf zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Insbesondere sollen erweiterte Rechtsschutzmöglichkeiten bei Auslieferungshaft (§ 58 IRG-E), ein effektiver Rechtsbehelf gegen Zulässigkeitsentscheidungen (§ 83 IRG-E) sowie verbesserte Regelungen für die Akteneinsicht (§ 46 IRG-E) geschaffen werden. Zudem wird eine klarere Regelung zu europäischen Haftbefehlen (§ 169 IRG-E) und der Europäischen Ermittlungsanordnung (§§ 258 ff. IRG-E) angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... beginnen (§§ 35 Abs. 2 StPO, 37 Abs. 3 StPO analog)..., ...der jeweiligen Norm der StPO eingelegt werden. Abschnitt..., ...die Anwendung des § 131 StPO zurückgezogen hatte. Gerade..., ... des § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO unterstreicht dieses gesetzgeberische...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
- Beschreibung: Sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern hat vielfältige Erscheinungsformen, die von sexueller Belästigung bis hin zu besonders schwerwiegenden Übergriffen wie einer Vergewaltigung reichen. Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet, ist, dass ihre Ausübung die Grenze zur Intimsphäre Betroffener überschreitet, indem deren Selbstbestimmungsrechte über Sexualität verletzt werden. Trotz der Schwere, die solche Taten haben können, werden die Folgen für die Opfer häufig verharmlost. Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über die Formen, die Auswirkungen und die Schwere von sexualisierter Gewalt erforderlich. Es sind außerdem entsprechende Veränderungen des Strafrechts notwendig.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einstellungsbescheid (gemäß § 170 Abs. 2 StPO) der Staatsanwaltschaft..., ...Person dar. Auch wenn § 48a StPO vorschreibt, dass die Interessen..., ...Anforderungen des § 48a StPO gerecht zu werden, braucht..., ... der Regelung des § 68a StPO, welche eine Beschränkung..., ...Videovernehmung gemäß § 58a StPO im Ermittlungsverfahren..., ... Nach § 58a Abs. 1 S. 3 StPO muss die Vernehmung nach..., ...durch § 58a Abs. 1 S. 3 StPO intendierten richterlichen..., ... gemäß §§ 168e und 247a StPO vor dem Hintergrund von..., ...Ausgestaltung des 247a Abs. 1 S. 2 StPO im Hinblick auf den Opferschutz..., ...Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO zusteht. Um nicht notwendige..., ...Prozessbegleitung in § 406g StPO ist es seit 2017 für Betroffene..., ...erfordert (§ 406g Abs. 3 S. 2 StPO). Die besondere Schutzbedürftigkeit..., ... Beistands gemäß § 397a StPO abhängig gemacht werden..., ...nach § 397a Abs. 1 Nr. 1 StPO ein Verbrechen oder den..., ...Privatklagedelikte nach § 374 Abs. 1 StPO gehören, um der Schwere..., ... 182 ff. [122] § 48a StPO: „(1) Ist der Zeuge zugleich..., ... einer Frage nach § 68a StPO durch gerichtlichen Beschluss...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 20.09.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafver-fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 20.09.2024 bis 23.09.2024
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafver- fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafver-fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
-
Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafver- fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafver- fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Verfassungsbeschwerden und Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen BayPAG 1 BvR 2271/18 u. a.
Aktiv vom 19.06.2024 bis 03.02.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Mit den vorliegenden Verfassungsbeschwerden sowie dem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen Vorschriften des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (BayPAG) wird die Verfassungsmäßigkeit zahlreicher Bestimmungen zur Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gestellt. Der Deutsche Anwaltverein hält die Verfassungsbeschwerden sowie den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle zu den hier behandelten Regelungen für begründet. Das angefochtene BayPAG bleibt vielfach hinter den verfassungsrechtlichen Vorgaben zurück. Dies gilt insbesondere für die in dem Gesetz vorgesehene Ausweitung von Eingriffsbefugnissen im Vorfeld konkreter Gefahren, die Regelungen zum Kernbereichsschutz und zum Schutz geschützter Vertrauensverhältnisse.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ein nach den §§ 53, 53a StPO geschütztes Vertrauensverhältnis..., ...Schutzes an die in §§ 53, 53a StPO normierten Zeugnisverweigerungsrechte..., ...insbesondere die in den §§ 53, 53a StPO genannten Berufsgeheimnisträger..., ...anderen nach §§ 52, 53a StPO zeugnisverweigerungsberechtigten..., ...Zeugnisverweigerungsrechte der §§ 53, 53a StPO auch im Bereich der präventiven..., ...Berufsgeheimnisträgers nach §§ 53, 53a StPO fallen, ist zwar umfangreicher...
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- Angegeben von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 30.09.2024
- Beschreibung: The Bundesministerium der Finanzen has published a draft law for a second Zukunftsfinanzierungsgesetz. The objective is to further strengthen competitiveness and to improve the financing options for young dynamic companies. AFME's paper makes some suggestions for development of the draft law to help achieve the objective.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anfangsverdachts, der nach § 152 StPO für die Einleitung eines..., ...der Anklage nach § 170 StPO oder die Eröffnung des..., ...Strafverfahren nach § 203 StPO strenger. Dafür bedarf..., ...ausgegeben. 1 Gorf in BeckOK StPO, 52. Edition Stand: 01.04.2024...
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Zur weiteren Differenzierung der Unfallfolgen ist innerhalb der Kategorie "Schwerverletzte" in der deutschen Unfallstatistik die Unterka-tegorie „potenziell lebensgefährlich Verletzte (MAIS 3+)“ zu erheben und durch den Verletzungsschweregrad „MAIS 3+“ zu definieren. Das Auslesen von Fahrzeugdaten soll erleichtert werden. Weitere Forderungen betreffen rechtsmedizinische Untersuchungen, Alkohol- und Drogenkontrollen, die Erfassung internistischer Notfälle etc. Dafür sind jeweils Rechtsgrundlagen zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...aufzuklären. Gem. § 159 StPO besteht „Anzeigepflicht..., ...Ordnungswidrigkeit vor, der nach § 163 StPO bzw. nach § 53 OWiG zu ..., ...Eingriffsbefugnissen (§§ 94 ff., 102 ff. StPO) erhoben werden. Sofern..., ...technischem Wege durch § 110 StPO gedeckt. Nach dieser Vorschrift...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 17.09.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafver-fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene im Rahmen der Überarbeitung des Rechtsrahmens zur organisierten Kriminalität für die Option nichtlegislativer Maßnahmen einsetzt. Im Falle der Wahl einer legislativen Option (Option 2 im Sinne der Aufforderung zur Stellungnahme durch die EU-Kommission) soll die Definition der „kriminellen Vereinigung“ auf einer engen und rechtsdogmatisch fundierten Grundlage beruhen und die Sicherstellung zentraler Beschuldigtenrechte sichergestellt sein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ermittlungsmaßnahmen der StPO, welche die Beschuldigten..., ...Verteidigungsgeheimnisses über den § 148 Abs. 2 StPO, in Verbindung mit §129...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt weiterhin den Versuch, das IRG grundlegend zu reformieren und in diesem Zuge zu vereinfachen und zu systematisieren, sowie den grenzüberschreitenden Rechtsschutz zu stärken. Positiv hervorzuheben ist, dass der Entwurf insgesamt präziser und übersichtlicher als das aktuelle IRG ist. Auch wurden aktuelle EuGH-Rechtsprechung und aktuelle europäische Rechtsinstrumente umgesetzt und der Entwurf enthält einige Stärkungen und Klarstellungen von Verfahrensrechten. Der DAV bedauert jedoch den im Vergleich zum Strafprozess sowie auch im internationalen Vergleich leider nach wie vor mangelhaften Rechtsschutz, der im Vergleich zum vorherigen Referentenentwurf sogar noch weiter verkürzt wurde.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Woche, die kürzeste in der StPO vorgesehene Frist, begrenzt..., ...lediglich auf §§ 111b-111h StPO verwiesen wird, so dass..., ...dann nicht auch auf § 111j StPO, der einen Antrag auf gerichtliche..., ...dass die Rechtsbehelfe der StPO jedenfalls analog anzuwenden..., ...üblichen Systematik in der StPO - keine Beschwerde mehr...
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RegE Gesetz zur Änderung d. Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes u. weiterer Rechtsvorschriften
Aktiv vom 19.06.2024 bis 03.02.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die bayrische Staatsregierung möchte erneut das Polizeiaufgabegesetz ändern und der Landespolizei die Befugnis für weitere empfindliche Grundrechtseingriffe einräumen. Von besonderem Gewicht sind die beabsichtigen Neuregelungen im Bereich der Videoüberwachung und der automatisierten Datenauswertung, auf die sich diese Stellungnahme konzentriert. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die Neuregelungen und die damit verbundene Ausweitung der Überwachung des öffentlichen Raumes. Die angestrebte Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von Auswertungs- und Analysesoftware hält der DAV für verfassungsrechtlich unzureichend.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Katalog des § 100b Abs. 2 StPO bereits begangen wurde ..., ...Unterbindung von in § 100b Abs. 2 StPO genannten Straftaten“ für...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des sich aus § 146 in Verbindung mit § 147 GVG ergebenden (externen) ministeriellen Weisungsrechts gegenüber weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften durch: 1. Integrierung von Sachgründen zur legitimen Ausübung des sachleitenden Weisungsrechts in den § 146 GVG (neu gefasster Abs. 2) 2. Aufnahme eines Begründungserfordernisses in den § 146 (neu gefasster Abs. 3).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Legalitätsprinzips aus § 152 Abs. 2 StPO, welche im GVG bislang ..., ...Legalitätsgedankens aus § 152 Abs. 2 StPO hat die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Bestandsdatenauskunft gemäß § 21 Abs. 2,3 TTDSG a.F. (jetzt TDDDG) sollte im Rahmen des Gesetzes gegen digitale Gewalt reformiert werden. Der Auskunftsanspruch von Nutzenden sollte explizit auf die Herausgabe von Nutzungsdaten wie IP-Adressen – insbesondere des letzten Logins – erstreckt werden. Der Anspruch sollte sich auf Anbieter von Messenger- und Internetzugangsdiensten erstrecken und auf Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausgeweitet werden. Zudem sollten Auskunftsverfahren effektiver gestaltet werden, etwa über Beweissicherungsanordnungen, einstweilige Anordnungen, Video-Verhandlungen, Klarstellungen zur Kostentragung und Deckelung der Streitwerte, Bereitstellung digitaler Formulare sowie die Bündelung mit Verfahren zur Entfernung rechtsverletzender Inhalte.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Jede Abfrage im Melderegister, also auch die einfache Abfrage gemäß § 44 BMG, sollte die Glaubhaftmachung von berechtigten Interessen erfordern. Zudem sind weitere Maßnahmen, welche Melderegistersperren für Betroffene von digitaler Gewalt niedrigschwelliger machen oder beschleunigen, wünschenswert.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Ausgestaltung der Koordinierungsstelle für digitale Dienste, Zulassungskriterien von vertrauenswürdigen Hinweisgebern nach dem DDG, sowie Ausgestaltung von Konsultationen zivilgesellschaftlicher Organisationen und des Beirats
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die in § 5 DDG vorgesehene Impressumspflicht sollte zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt angepasst werden. Nutzende sollten bei Ermangelung offizieller Büroräume nicht dazu verpflichtet sein, ihre Privatanschrift im Impressum anzugeben. Stattdessen sollte es lediglich auf die Erreichbarkeit unter der angegeben Anschrift ankommen sodass auch die Angabe einer anwaltlichen Vertretung oder eines Co-Working-Spaces möglich wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatgeheimnissen • § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO, Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht • § 97 StPO, Beschlagnahmeverbot •..., ...Privatgeheimnissen • § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO, Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht • § 97 StPO Beschlagnahmeverbot • ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 05.06.2025
- Beschreibung: Der BUJ veröffentlicht dieses Positionspapier anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Jahr 2025. Es soll den Parteien und Fraktionen die wichtigsten Positionen der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen aufzeigen. Aus Sicht des BUJ bleibt weiterhin die Gesetzgebung im Bereich des Berufsrechts der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte prägend. Für die berufliche Tätigkeit der BUJ-Mitglieder sind aber auch die Themen Corporate, Dispute Resolution, Compliance, Datenschutz und die überbordende Regulatorik im Bereich des European Green Deal von besonderer Bedeutung.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...BRAO. 6 § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO. 7 §§ 53 Abs. 1 Nr. 3 Hs. 2 i.V.m. § 53a StPO. - 8 - beruflichen Kontext...
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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Angegeben von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Der bff begrüßt die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Regelungen, fordert aber darüberhinausgehende Regelungen und Maßnahmen zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ist eine Reform des § 53 StPO und die Aufnahme von Mitarbeiter..., ...innen nach § 53 Abs. 1 StPO erforderlich. Berater*innen...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: HateAid befürwortet die Einführung richterlicher Accountsperren als weiteren Baustein zur Rechtsdurchsetzung für Betroffene digitaler Gewalt in hierfür geeigneten Fällen grundsätzlich. Eine gesetzliche Regelung über das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt sollte jedoch die Effektivität eines solchen Verfahrens adressieren und Möglichkeiten schaffen, die praktische Relevanz zu erhöhen. Dies könnte etwa durch eine Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Durchsetzung der Accountsperre erreicht werden. Diese sollten in diesem Fall mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um dieser Verantwortung nachzukommen. Die Accountsperre sollte darüber hinaus mit dem Auskunftsverfahren verbunden werden können und grundsätzlich die ultima ratio bleiben.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten...
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Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes - VVBG
Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...beispielsweise in § 103 StPO finden. 3. Zum anderen..., .... in den §§ 102 und 103 StPO. Im VVBG-E würde hierdurch...
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf wird seitens des BDK als untauglich angesehen. Unterm Strich würde durch das VVBG eine Verwaltungsbehörde geschaffen werden, die kaum Handlungsspielraum hat, im Wesentlichen ein paar Dateiabklärungen durchführen und Leute befragen darf, die ihr nicht antworten müssen, und im Ergebnis darauf hoffen muss, dass entweder ein mutmaßlicher Krimineller, der zuvor oft viel Aufwand in Verschleierungshandlungen gesteckt hat, ohne jegliche Not plötzlich ein Geständnis bezüglich der kriminellen Herkunft seines Vermögens ablegt oder dass eine Staatsanwaltschaft dann in weitere Ermittlungen einsteigt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in § 14 Abs. 3 auf § 437 StPO nicht gänzlich durchdacht..., ...weiteren Punkte in § 437 S. 2 StPO, die das Gericht berücksichtigen...
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Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes - VVBG
Aktiv vom 24.06.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...beispielsweise in § 103 StPO finden. 3. Zum anderen..., .... in den §§ 102 und 103 StPO. Im VVBG-E würde hierdurch...
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Entscheidung der Bundesinnenministerin, dem BKA und der Bundespolizei die Nutzung der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform "Bundes-VeRA" zu untersagen, ist dringend zurückzunehmen. Die Notwendigkeit datenbankübergreifender Analyseplattformen ist aus fachlicher Sicht alternativlos und muss sich anbieterunabhängig an den Bedarfen der Kolleginnen und Kollegen ausrichten, die diese Systeme im täglichen Dienst anwenden. Das Bundeserfassungsgericht hat klargestellt, dass die automatisierte Datenauswertung zur vorbeugeden Bekämpfung schwerer Straftaten zulässig ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9495
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern - Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bezüglich der polizeilichen Analyse-Software Bundes-VeRA revidieren
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BT-Drs. 20/9495
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Straftat nach § 100 b Abs. 2 StPO (bisher § 100 a Abs. 2 StPO) begangen wurde und mit...
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Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz - VVBG
Aktiv vom 17.06.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...beispielsweise in § 103 StPO finden. 3. Zum anderen..., .... in den §§ 102 und 103 StPO. Im VVBG-E würde hierdurch...
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- Angegeben von: AWO Bundesverband e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Bilder Videos Grundlegende Reformen im Strafrecht und im Strafprozess sind selten – müssen doch die Rechte der Beschuldigten besonders beachtet werden, um ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren. Die Digitalisierung eröffnet nun allen Beteiligten ganz neue Möglichkeiten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 17.09.2024
- Beschreibung: Die Verlängerung der Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbrüchen in Privatwohnungen wird begrüßt. Unter dem Gesichtspunkt des Opferschutzes wäre auch eine darüberhinausgehende Verstetigung der aktuellen Rechtslage wünschenswert, zumal das Ermittlungsinstrument laut Evaluationsbericht mit Augenmaß und nur in geeigneten Fällen von erheblichem Gewicht eingesetzt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Vorschlag für eine Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens in Bezug auf den Wohnungseinbruchdiebstahl in eine dauerhaft ge-nutzte Privatwohnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):