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- Registernummer: R002452
- Ersteintrag: 01.03.2022
- Letzte Änderung: 01.08.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 01.08.2025
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Tätigkeitskategorie:
Nichtregierungsorganisation (NGO)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
VBRG e.V.Kottbusser Damm 710967 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493033859777
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E-Mail-Adressen:
- info@verband-brg.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Öffentliche Zuwendungen, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,50
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Stephan-Jakob Kees
- Robert Kusche
- Heike Kleffner
- Antje Arndt
- Judith Porath
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Gesamtzahl der Mitglieder:
18 Mitglieder am 06.02.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (3):
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V.
- Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”
- Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit
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Interessen- und Vorhabenbereiche (10):
Diversitätspolitik; Extremismusbekämpfung; Kriminalitätsbekämpfung; Opferschutz; Terrorismusbekämpfung; Asyl und Flüchtlingsschutz; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Rechtspolitik; Strafrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der VBRG e.V. ist der Fach- und Dachverband unabhängiger Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Der VBRG ist gemeinnützig und mildtätig. Der VBRG setzt sich ein für - die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte - die Hilfe für Opfer von Straftaten mit rechtem, rassistischem oder antisemitischem Hintergrund - die Förderung der Prävention von Gewalttaten mit rechtem, rassistischem oder antisemitischem Hintergrund sowie für - die Förderung der Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen im Themenfeld. Zu diesen Zwecken sucht der VBRG den Kontakt zu politischen Entscheidungsträger*innen, nimmt an fach- und themenspezifischen Veranstaltungen und Konferenzen teil und organisiert eigene Veranstaltungen und Konferenzen, tritt als Sachverständiger in Bundestags- und Landtagsanhörungen auf und begleitet politische Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse mit Stellungnahmen, Expertisen und Gutachten.
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Demokratiefördergesetz - DFördG
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Beschreibung:
Der VBRG setzt sich für die Einführung des DFördG ein. Ziel ist es eine dauerhafte Demokratieförderung durch eine gesicherte Mittelausstattung u.a. für die spezialisierten Gewaltopferberatungsstellen im Kontext von rassistischer, antisemitischer und rechtsextremer Gewalt zu erreichen. Dadurch sollen u.a. die Verpflichtungen aus der EU-Opferschutzrichtlinie erfüllt werden. Die Förderung einer dauerhafte Demokratieinfrastruktur schafft eine Grundlage für zivilgesellschaftliches Demokratieengagement – ohne dabei Vorentscheidungen über die Förderung einzelner Projekte zu präjudizieren und in die politische Verantwortung für Förderentscheidungen der jeweiligen Ministerien einzugreifen. https://verband-brg.de/stellungnahme-des-vbrg-zum-demonkratiefoerdergesetz-27-maerz-2023/
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/5823 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz - DFördG) 1. Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMFSFJ (20. WP) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Extremismusbekämpfung [alle RV hierzu];
- Opferschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Implementierung der 2. Reform der EU-Opferschutzrichtlinie (Richtlinie 2012/29/EU)
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Beschreibung:
Der VBRG setzt sich dafür ein, dass es zu der geplanten Reform der EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU kommt, um die Opferrechte weiter zu stärken und bestehende Lücken im Opferschutz zu schließen. Hintergrund: https://commission.europa.eu/document/42e8087e-96ea-4e7a-aa4c-981a9ced6b6f_en
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Interessenbereiche:
- Opferschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesetz zum Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV)
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Beschreibung:
Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V. (VBRG) begrüßen grundsätzlich die im Vierzehnten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV) vom Gesetzgeber beschlossenen Reformen des Sozialen Entschädigungsrechts und setzen sich für deren konsequente Umsetzung ein. Hier kann die Position des VBRG nachvollzogen werden: https://verband-brg.de/stellungnahme-verordnungen-zum-vierzehnten-sozialgesetzbuch-sgb-xiv/
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Opferschutz [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Errichtung der Stiftung NSU-Dokumentationszentrum
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Beschreibung:
Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. begrüßt grundsätzlich das Gesetzesvorhaben zur Errichtung einer Stiftung Gedenken und Dokumentation NSU-Komplex. Damit soll zu einem dezentralen Verbund „NSU-Dokumentationszentrum“ beigetragen werden, um die strukturelle Lücke in der Erinnerungslandschaft und in der historisch-politischen Bildung im Kontext von Rechtsterrorismus zu schließen. Dazu soll auf Bundesebene die Stiftung Gedenken und Dokumentation NSU-Komplex in der Rechtsform einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet werden. Die Stellungnahme des VBRG zumNSU-KomplexStiftG zum Nachlesen: https://verband-brg.de/wp-content/uploads/2024/10/Stellungnahme_VBRG_GE_NSU_Dokumentationszentrum_09.10.2024.pdf
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14024 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Gedenken und Dokumentation NSU-Komplex (NSU-Komplex-Stiftungsgesetz - NSU-KomplexStiftG) -
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Referentenentwurf Bundesopferbeauftragtengesetz (BOpfBeG)
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Beschreibung:
Der vorliegende Entwurf sieht eine gesetzliche Verankerung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland vor. Dadurch werden die notwendigen Grundlagen für das Amt und die Aufgaben der oder des Bundesopferbeauftragten vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungen geschaffen. Dies dient zudem der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 des EU Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates (ABl. L 88 vom 31.3.2017, S. 6 – im Folgenden: Richtlinie Terrorismusbekämpfung). Die Richtlinie verlangt die Sicherstellung der Hilfe und Unterstützung der Opfer.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf Bundesopferbeauftragtengesetz (BOpfBeG) Datum des Referentenentwurfs: 11.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Opferschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (3):
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BMFSFJ - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundGlinkastraße 24, 10117 BerlinBetrag: 720.001 bis 730.000 EuroProjektförderung im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie Leben!" für das Begleitprojekt Dachverband Opferberatungen -
Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus
Deutsche Öffentliche Hand – BundWilly-Brandt-Straße 1, 10557 BerlinBetrag: 200.001 bis 210.000 EuroProjektförderung für das Modellvorhaben „Von Betroffenen zu Akteur*innen – Stärkung von Community-basierten Antirassismus-/ Antidiskriminierungsstrukturen“ (CbB) -
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Deutsche Öffentliche Hand – BundWilly-Brandt-Straße 1, 10557 BerlinBetrag: 80.001 bis 90.000 EuroProjektförderung für das Begleitprojekt Dachverband Opferberatung.
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Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
120.001 bis 130.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24