Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (118)
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- Angegeben von: Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) am 18.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Beschlagnahmeverbots von Forschungsunterlagen in § 97 StPO
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ergänzung der Auskunftsbefugnis von Strafverfolgungsbehörden in § 476 StPO um den Zweck der statistischen Erhebung. Mit dieser Anpassung wird das Ziel verfolgt, eine verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die es Strafverfolgungsbehörden erlaubt, statistische Daten mit gemeinnützigen Körperschaften abzugleichen, die im öffentlichen Interesse zu unterschiedlichen Phänomenen der Hasskriminalität statistische Erhebungen durchführen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzeslage der § 475 oder § 476 StPO juristisch in Betracht..., ...des § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO sowie des Art. 6 Abs. ..., ...auch auf Basis von § 476 StPO bzw. von § 50 BDSG möglich..., ...als einschlägig an: § 476 StPO sei nicht erfüllt, da ..., ...der Strafprozessordnung (StPO):Nach§§ 475 ff. StPO..., ...Staatsanwaltschaft (zuständig nach § 480 StPO) gemäß § 475 Abs. 4 StPO..., ... gewähren (§ 475 Abs. 2 StPO), soweit ein berechtigtes..., ...nahe, Auskünfte nach § 475 StPO auf solche Fallgestaltungen..., ...Auskunft Zwecke nach der StPO verfolgt werden. Passender..., ...die Vorschrift des § 476 StPO: Danach ist „die Übermittlung..., ...Forschungsbegriff des § 476 StPO EU-konform weit aus – dies..., ...Empfänger i.S.v. § 476 Abs. 1 StPO) kennt die StPO ebenso ..., ...Forschungsbegriff des § 476 StPO zuzuordnen. Im Ergebnis..., ...Übermittlungsbefugnis in § 476 StPO ausdrücklich auf die ..., ...etwa im Rahmen des § 476 StPO) deutlich verringert werden..., ...wurde mit Verweis auf § 476 StPO die zum Teil jahrelang ..., ...von § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO liegt erst dann vor, wenn..., ...des § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO sowie des Art. 6 Abs. ..., ...nicht) bereits in § 476 StPO aufgeführt sind, sollten..., ...des § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO sowie des Art. 6 Abs. ...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 14.01.2025
- Beschreibung: Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Deutschland mit § 145c Abs. 2 StPO nur ungenügend umgesetzt..., ...Reform des § 154c Abs. 2 StPO zur effektiven Anwendung...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die bis zum 11.12.2024 festgesetzte Regelungs-/Geltungsfrist der TKÜ in dem § 100a Abs. 2 Ziff. 1 lit. j) StPO (BGBl. 2019 I Nr. 46 vom 12.12.2019, S. 2121) sollte nicht verlängert werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Strafprozessordnung (StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls..., ... § 100a Absatz 1 Satz 2 StPO vorgesehenen Quellen-Telekommunikationsüberwachung..., ...100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO vor. Ob neben dieser Regelung..., ...in der Entwurfsfassung (StPO-E) zunächst auf fünf Jahre..., ...der Strafprozessordnung (StPO) – Wohnungseinbruchsdiebstahl..., ... 110a Absatz 2 Nummer 1 StPO zu beseitigen. Denn die..., ...das Instrument des § 100a StPO für den Einzeltäter eines..., ... 2 Nummer 1 Buchstabe j StPO sei zu befürchten, dass...
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- Angegeben von: Center for Reproductive Rights am 24.10.2024
- Beschreibung: Streichung der Abtreibungsregelung aus dem Strafgesetzbuch und Aufhebung der Strafbarkeit von Abtreibungen nach §§ 218 - 219b StGB, um die Rechte der Frau zu fördern und die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs an internationale Menschenrechtsstandards und die Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation anzupassen. Änderung von § 240 StGB zur Förderung der Rechte von Frauen und zum Schutz vor unfreiwilliger Abtreibung und erzwungener Schwangerschaft. Aufhebung von § 108 Abs. 2 StPO, um den Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
- Beschreibung: Der BGH sieht die vorsätzliche Nicht- oder Falschmeldung von Arbeitgeberbeiträgen zu den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft wegen Betruges nach § 263 StGB für strafbar an. Trotzdem teilen die SchwerpunktStA. eine im Schrifttum geäußerte Auffassung, wonach bei elektronischen Meldungen an die ULAK eine Strafbarkeit nach Computerbetrug (§ 263a StGB) eintritt. Hieraus entsteht ein gewichtiges Folgeproblem. Nach § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO besteht der Haftgrund der Wiederholungsgefahr, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist, wiederholt oder fortgesetzt eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat nach den dort aufgezählten so genannten „Katalogtaten“ begangen zu haben. Zu diesen Katalogtaten zählt der Betrug (§ 263 StGB), nicht aber der Computerbetrug (§ 263a StGB).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens sieht eine befristete Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls in dauerhaft genutzte Privatwohnungen vor. Diese Regelung läuft am 11.12.2024 aus. Der aktuelle Entwurf strebt eine Verlängerung der Befristung bis zum 01.01.2030 an. Der Deutsche Anwaltverein spricht sich gegen diese Verlängerung aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Strafprozessordnung (StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls..., ... § 100a Absatz 1 Satz 2 StPO vorgesehenen Quellen-Telekommunikationsüberwachung..., ...100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO vor. Ob neben dieser Regelung..., ...der Strafprozessordnung (StPO) – Wohnungseinbruchsdiebstahl...
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Laut BGH Urteil können Funkzellendaten gem. § 100 g StPO nur noch bei Katalogtaten gem. § 100 g Abs. 2 StPO erhoben werden. Im § 100 g Abs. 2 StPO ist aber weder der besonders schwere Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) noch der Betrug (§ 263 StGB) aufgeführt. Hierdurch ist es nach dem Beschluss des BGH nicht mehr möglich, im Bereich der Callcenterkriminalität (Schockanrufe, Enkeltrick, Falscher PVB, etc.)Funkzellendaten zu erheben. Dies ist jedoch häufig das einzige Mittel, agierende Täter zu ermittlen. Der Katalog des § 100 g Abs. 2 StPO ist daher um diese Tatbestände zu ergänzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V. am 27.02.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und damit für eine Reform des § 53 StPO ein. Ziel ist die Aufnahme von Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.11.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein fordert Änderungen in der Organisation der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA), insbesondere zur Verbesserung der Aktenführung und Akteneinsicht. Beanstandet werden strukturelle Mängel bei deutschen Delegierten Europäischen Staatsanwälten, die Beschuldigtenrechte einschränken. Probleme bestehen in der unvollständigen und verzögerten Akteneinsicht (§ 147 StPO, Art. 5 Abs. 4 EMRK), der unübersichtlichen Aktenstruktur sowie Verzögerungen bei Untersuchungshaft (§ 121 StPO). Zudem wird eine regionale Zuweisung von Verfahren und eine Überarbeitung der Kompetenzverteilung innerhalb der EuStA gefordert.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechnung getragen und in § 147 StPO Abs. 2 S. 2 eingefügt, ..., ...Verteidigers), das in § 147 StPO einfachgesetzlich geregelt..., ...Vorlageverpflichtung des § 121 StPO (denn die meisten Ermittlungsverfahren..., ...auf Akteneinsicht (§ 147 StPO) und ein faires Verfahren..., ...gedachter Antrag nach § 121 StPO gestellt zu werden, weil..., ...Verfahrensabsprachen nach § 257 c StPO zu Schwierigkeiten, da ...
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- Angegeben von: AW AlgorithmWatch gGmbH am 04.03.2025
- Beschreibung: AlgorithmWatch setzt sich gegen die Verabscheidung vorgeschlagener biometrischer Überwachungsbefugnisse ein. Das betrifft die Entwürfe für §§ 10b, 39a und 63b BKA-Gesetz, § 34b BPolG, § 98d StPO. Die Regelungen sollten gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12806
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung
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BT-Drs. 20/12806
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...BKA-Gesetz, § 34b BPolG, § 98d StPO und § 15b AsylG. Die Regelungen..., ...Straftatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO wird ständig erweitert ...
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- Angegeben von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 10.09.2024
- Beschreibung: Zur effektiven Ahndung und Verhütung von Straftaten in Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen sieht der Entwurf im Wesentlichen Änderungen im Sprengstoffgesetz (SprengG), im StGB, in der Strafprozessordnung (StPO) und im Ausgangsstoffgesetz (AusgStG) vor.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...schweren Straftaten in § 100a StPO wird ebenso ausdrücklich...
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Anpassung des Katalogs der Privatklagedelikte zum besseren Schutz vor bildbasierter digitaler Gewalt
- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Bestehende Schutzlücken in Fällen von bildbasierter digitaler Gewalt sollten geschlossen werden. Dazu zählen etwa die Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung oder die Erstellung und Verbreiter pornographischer Deepfakes. Bei derartigen Vorfällen handelt es sich in der juristischen Bewertung meist um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemäß § 33 KunstUhrG oder um Beleidigungsdelikte. Um einer massenhaften Einstellung von Ermittlungsverfahren in diesen Fällen unter Verweis auf den Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) vorzubeugen, sollten diese Delikte – wenn sie öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StPO) begangen werden – aus dem Katalog der Privatklagedelikte herausgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ...
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Hinweis auf für die Umsetzung der geplanten Regelungen in der Praxis unklare Formulierungen der Beschlussvorlage in §25 StVG zum Beginn/Antritt des Fahrverbots und in §111a StPO bei EU-/EWR-Führerscheinen bei Personen ohne Wohnsitz in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 210/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland
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BR-Drs. 210/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...beabsichtigt ist. In § 111a StPO fehlt zudem eine Regelung..., ...Konstellation taucht in § 111a StPO in der neuen Fassung nicht...
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Katalog des § 397a StPO soll dahingehend erweitert werden, dass auch bei den Tatbeständen aus häuslicher Gewalt, insbesondere Körperverletzung nach § 223 StGB, für die anwaltliche Vertretung in einer Nebenklage Prozesskostenhilfe gewährt bzw. durch das Gericht eine anwaltliche Vertretung beigeordnet werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: In Fällen der Hasskriminalität im Internet sollte jede Anschrift der*des Anzeigeerstatter*in vor der Überlassung der Akte an den*die Beschuldigte*n im Ermittlungsverfahren entfernt werden. Wir empfehlen außerdem, dass die Belehrung über die Möglichkeit der Angabe einer c/o Adresse gemäß § 68 Abs. 2 StPO verbindlich bereits bei der Anzeigeerstattung erfolgen und in der Akte dokumentiert werden muss.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Vodafone GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, keine überbordenden Speicherpflichten (betreffend die Auswahl der zu speichernden Datenkategorien und die Speicherdauer) gegenüber den Telekommunikationsbetreibern zu statuieren
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. am 21.03.2024
- Beschreibung: Beiordnung minderjähriger Verletzter von Amts wegen bzw. Übertragung des Antragsrecht auf die Staatsanwaltschaft eventuelle Entbehrlichkeit bzw. Konkretisierung der besonderen Schutzbedürftigkeit in § 406g Absatz 3 StPO bei erwachsenen Verletzten (zumindest bei bestimmten Deliktsgruppen) Beiordnung bei häuslicher Gewalt insbesondere in gravierenden Fällen Benachrichtigung der psychosozialen Prozessbegleitung vom Termin Vergütung: insb. Regelung zur dritten Stufe (§ 6 Satz 1 Nummer 3 PsychPbG) sowie Ermöglichung rückwirkender Beiordnung; Erhöhung der Pauschalen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DBH - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. am 29.05.2024
- Beschreibung: Für von Betroffene von Straftaten soll es ein Anspruch auf Zugang zu „Wiedergutmachungsdiensten“ (TOA-Fachstellen) bundesweit geben. Hierzu sind entsprechende bundesrechtliche Änderungen vorzunehmen. Das Vorhaben ergibt sich aus der Überarbeitung der EU-Opferrichtlinie 2012/29/EU: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13096-Criminal-justice-EU-rules-on-victims-rights-update-/F3436909_en Ergänzungsvorschlag: § 155a StPO, S. 2: In geeigneten Fällen, insbesondere bei Körperverletzungsdelikten, Bedrohung, bei Eigentums- und Vermögensdelikten, ggf. auch unter Gewaltanwendung (Raub/Erpressung), oder anderen Formen i
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
- Beschreibung: Die vorgesehenen Neuerungen im Vermögensermittlungsgesetz–VErmiG-E bedeuten einen Paradigmenwechsel des Einziehungsrechts, da zum einen losgelöst von den strafrechtlichen Voraussetzungen der Einziehungsmöglichkeiten auf rein verwaltungsrechtlicher Ebene (zusätzlich) ein eigenständiges Einziehungsrecht ermöglicht wird, das vor allem unterhalb d. strafrechtlich relevanten Schwelle eines Anfangsverdachts greifen soll; zum anderen wird der Anwendungsbereich der §§ 435 StPO sowie § 76a Abs. 4 StGB in verfassungsrechtlich bedenklichem Maß ausgeweitet. Gegen solche, aus der strafrechtlichen Einziehung ausgelagerte Einziehungsmöglichkeiten bestehen verfassungs- und europarechtliche Einwände, welche die Beweislastumkehr, die unscharfe Begrifflichkeiten sowie die Umgehung des Strafrechts betreffen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte bzw. zum Referentenentwurf zu Ermittlungen mit verdächtigen Vermögensgegenständen
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelungen des StGB und der StPO einbezogen werden. Dabei..., ...421, 430, 435, 459g, 459h StPO, § 31 RPflG. 3. § 435 Abs. 4 StPO Neu eingefügt wurde § 435 Abs. 4 StPO („Stärkung des Rechts zu..., ...Regelungen der §§ 435 ff. StPO keine Regelungen dazu vor..., ...z.B. §§ 81a, 112 ff., 102 StPO) sowie die in § 101 Abs. 1 StPO genannten verdeckten Maßnahmen. 4. § 421 StPO Ferner erfolgte eine Ergänzung des § 421 StPO, wonach das Gericht mit..., ... 421 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StPO vor Augen standen, so soll..., ...Fassung des § 459g Abs. 5 StPO im Fall der Entreicherung..., ...unverhältnismäßig wäre (§ 459g Abs. 2 StPO, § 459g Abs. 5 S. 1 StPO..., ...nach § 459g Abs. 1 S. 1 StPO (§ 459 g Abs. 5 S. 2 StPO..., ... oder nicht . § 459g StPO hat zentrale Bedeutung ..., ... des § 459g Abs. 5 S. 1 StPO a.F. nach der Entscheidung..., ...(§ 76a StGB, §§ 435 ff. StPO) gilt, dass Gegenstände..., ...des Anfangsverdachts der StPO („zureichende tatsächliche..., ...154, 170 Abs. 2 oder 206a StPO eingestellt worden ist,..., ...vorliegen muss. § 437 der StPO soll unberührt bleiben...., ...ist im Besonderen § 437 StPO zu betrachten, wonach das...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: HateAid setzt sich für eine Abschaffung des Schriftformerfordernisses für den Strafantrag (§ 158 Abs. 2 StPO) ein. Es sollte möglich sein, Strafanträge zur Anzeige von Hasskommentaren und Verletzungen des Rechts am eigenen Bild digital zu stellen. Dabei sollte die zweifelsfreie Identifizierung der Verfasser*innen von Strafanträgen nicht zu sehr betont werden. Die Angabe des vollständigen Namens und die Benennung einer Erreichbarkeit sollten ausreichen. Zudem sollten absolute Antragsdelikte – v. a. Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen – als relative Antragsdelikte ausgestaltet und aus dem Katalog der Privatklagedelikte ausgenommen werden. Auch die Online-Anzeigeformulare sollten verbessert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ...
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der KOK setzt sich für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen (FBS) für Betroffene von Menschenhandel ein. Sie unterstützen ihre Klient*innen bei der Unterbringung und Versorgung, klären sie über ihre Rechte auf und stabilisieren sie. Diese Tätigkeiten setzen ein Vertrauensverhältnis voraus. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch das Problem, dass die Mitarbeiter*innen nicht zeugnisverweigerungsberechtigt sind und als Zeug*innen in Verfahren über das Anvertraute aussagen müssen. Das hat Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis und kann die Berater*innen bei öffentlichem Auftreten in Gericht in Gefährdungslagen bringen. § 53 StPO muss folglich um den Kreis der Mitarbeiter*innen von FBS für Betroffene von Menschenhandel erweitert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Deutschland mit § 145c Abs. 2 StPO nur ungenügend umgesetzt..., ...Reform des § 154c Abs. 2 StPO zur effektiven Anwendung...
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der BDK befürwortet die Entfristung der Möglichkeit der Schaltung einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beim Wohnungseinbruchsdiebstahl über den 11.12.2024 hinaus ausdrücklich, da er den polizeilichen Ermittlerinnen und Ermittlern auch zukünftig die Möglichkeit gibt, Straftaten aufzuklären, die erhebliche Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Aus Sicht der polizeilichen Praxis sollte der WED gem. § 244 Abs. 4 Strafgesetzbuch auch weiterhin in den Katalog des § 100a Absatz 2 Strafprozessordnung aufgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
-
BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Beschlüsse gem. § 100g StPO nur möglich, wenn Straftat..., ...insbesondere 100a Abs. 2 StPO. Also wichtig für die Erhebung..., ...Aufnahme in § 100a Abs. 2 StPO als Grundlage für weitere...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ...