Stellungnahmen/Gutachten
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104 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StPO"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (104)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des § 476 StPO hinsichtlich Auskünften durch die Strafverfolgungsbehörden
Ergänzung der Auskunftsbefugnis von Strafverfolgungsbehörden in § 476 StPO um den Zweck der statistischen Erhebung. Mit dieser Anpassung wird das Ziel verfolgt, eine verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die es Strafverfolgungsbehörden erlaubt, statistische Daten mit gemeinnützigen Körperschaften abzugleichen, die im öffentlichen Interesse zu unterschiedlichen Phänomenen der Hasskriminalität statistische Erhebungen durchführen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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31.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzeslage der § 475 oder § 476 StPO juristisch in Betracht..., ...des § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO sowie des Art. 6 Abs. ..., ...auch auf Basis von § 476 StPO bzw. von § 50 BDSG möglich..., ...als einschlägig an: § 476 StPO sei nicht erfüllt, da ..., ...der Strafprozessordnung (StPO):Nach§§ 475 ff. StPO..., ...Staatsanwaltschaft (zuständig nach § 480 StPO) gemäß § 475 Abs. 4 StPO..., ... gewähren (§ 475 Abs. 2 StPO), soweit ein berechtigtes..., ...nahe, Auskünfte nach § 475 StPO auf solche Fallgestaltungen..., ...Auskunft Zwecke nach der StPO verfolgt werden. Passender..., ...die Vorschrift des § 476 StPO: Danach ist „die Übermittlung..., ...Forschungsbegriff des § 476 StPO EU-konform weit aus – dies..., ...Empfänger i.S.v. § 476 Abs. 1 StPO) kennt die StPO ebenso ..., ...Forschungsbegriff des § 476 StPO zuzuordnen. Im Ergebnis..., ...Übermittlungsbefugnis in § 476 StPO ausdrücklich auf die ..., ...etwa im Rahmen des § 476 StPO) deutlich verringert werden..., ...wurde mit Verweis auf § 476 StPO die zum Teil jahrelang ..., ...von § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO liegt erst dann vor, wenn..., ...des § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO sowie des Art. 6 Abs. ..., ...nicht) bereits in § 476 StPO aufgeführt sind, sollten..., ...des § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO sowie des Art. 6 Abs. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens sieht eine befristete Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls in dauerhaft genutzte Privatwohnungen vor. Diese Regelung läuft am 11.12.2024 aus. Der aktuelle Entwurf strebt eine Verlängerung der Befristung bis zum 01.01.2030 an. Der Deutsche Anwaltverein spricht sich gegen diese Verlängerung aus.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Strafprozessordnung (StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls..., ... § 100a Absatz 1 Satz 2 StPO vorgesehenen Quellen-Telekommunikationsüberwachung..., ...100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO vor. Ob neben dieser Regelung..., ...der Strafprozessordnung (StPO) – Wohnungseinbruchsdiebstahl...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die bis zum 11.12.2024 festgesetzte Regelungs-/Geltungsfrist der TKÜ in dem § 100a Abs. 2 Ziff. 1 lit. j) StPO (BGBl. 2019 I Nr. 46 vom 12.12.2019, S. 2121) sollte nicht verlängert werden
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Strafprozessordnung (StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls..., ... § 100a Absatz 1 Satz 2 StPO vorgesehenen Quellen-Telekommunikationsüberwachung..., ...100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO vor. Ob neben dieser Regelung..., ...in der Entwurfsfassung (StPO-E) zunächst auf fünf Jahre..., ...der Strafprozessordnung (StPO) – Wohnungseinbruchsdiebstahl..., ... 110a Absatz 2 Nummer 1 StPO zu beseitigen. Denn die..., ...das Instrument des § 100a StPO für den Einzeltäter eines..., ... 2 Nummer 1 Buchstabe j StPO sei zu befürchten, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Rechtsschutzes und Schutzes von Berufsgeheimnissen bei E-Evidence-Verfahren
Der DAV fordert eine umfassendere gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit der §§ 13–17 EBewMG-RefE, insbesondere für Betroffene europäischer Herausgabe- und Sicherungsanordnungen. Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern in § 15 EBewMG-RefE soll gestärkt und eine unbefugte Einsichtnahme durch Ermittlungsbehörden verhindert werden. Zudem wird eine gesetzliche Klarstellung zum Antragsrecht der Verteidigung nach Art. 1 Abs. 2 der Verordnung gefordert, um die Waffengleichheit im Strafverfahren sicherzustellen. Die geplanten Regelungen sollen an bestehende strafprozessuale Standards angepasst und effektive Rechtsschutzmechanismen gewährleistet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...i.V.m. § 101 Abs. 7 Satz 3 StPO) wird eine landgerichtliche..., ... Abs. 2 Satz 2, 3 und 5 StPO (analog) der weitere Rechtsbehelf..., ...Beschwerde (§ 304 Abs. 1 StPO) abgeschnitten werden. ..., ...sich an, eine § 307 Abs. 2 StPO nachgebildete vorläufige..., ... im Einzelfall nach der StPO bestehende Beschlagnahme..., ...§§ 97, 100g Abs. 4, 148 StPO) zu beachten. Liegt ein..., ...Durchsuchung nach den §§ 102 ff. StPO und damit als stets offene..., ...Anwesenheit vor Ort (§ 106 StPO) und/oder bei der sich ..., ...Durchsuchungsmaßnahmen nach der StPO geringeres prozessuales..., ...zur Durchsicht nach § 110 StPO gewährt. IV. Antragsrecht..., ...Beweismitteln bereits in der StPO vorgesehen ist: „Die StPO..., ...3 [jetzt: Satz 5] , 166 StPO. Im Strafprozess können..., ..., § 244 Absätze 3 bis 6 StPO. Umsetzungsbedarf besteht..., ... § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und § 244 Abs. 3-6 StPO sind daher unter Verweis..., ...analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO zu. Ein solches Antragsrecht..., ...Übrigen auch aus § 160 Abs. 2 StPO. Dies muss erst recht ..., ...EEA-Richtlinie auf das der StPO zu entnehmende Antragsrecht..., ...Verweis auf § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und §§ 244 Abs. 3-6 StPO hinzuweisen und die insoweit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Völkerstrafgesetzbuchs
- Bereitgestellt von: European Center for Constitutional and Human Rights e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9471
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
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BT-Drs. 20/9471
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. zu streichen. Nur..., ... 397b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO n.F. regelhaft vorgesehenen..., ...in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. unsachgemäß und läuft..., ... von § 395 Abs. 1 Nr. 6 StPO erfassten Strafvorschriften..., ...der Verletztenbegriff der StPO den Kreis der möglichen..., ... in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. erhebliche Lücken ..., ...Wortlaut des § 395 Abs. 1 StPO bereits nach bisheriger..., ...52 f.. 17 § 395 Abs. 1 StPO. 18 Weiner in BeckOK StPO..., ...siehe auch Allgayer in KK-StPO, 9. Aufl. 2023, § 395, Rn. 3;Valerius in MüKo StPO, 1. Aufl. 2019, § 395, ..., ... in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. ist jedoch nicht nur..., ... S. 1 StPO n.F.), schlagen die aufgezeigten..., ...in § 395 Absatz 1 Nr. 4a StPO n.F. ergeben, auch auf ..., ... 397b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO n.F. sollte vor diesem ..., ... 397b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO n.F. wäre daran zu denken..., ...Kämpfer/Travers in MüKo StPO, 2. Aufl. 2023, § 137 ..., ...vgl. Beukelmann in BeckOK StPO mit RistBV und Mistra, ..., ...Rn. 26. 38 Vgl. § 153c StPO. 39 Deutscher Bundestag..., ...jedoch zuwider: § 153f StPO führt aktuell zu einer ..., ...nach § 172 Abs. 2 S. 3 StPO bezieht. Angesichts der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen Neuerungen im Vermögensermittlungsgesetz–VErmiG-E bedeuten einen Paradigmenwechsel des Einziehungsrechts, da zum einen losgelöst von den strafrechtlichen Voraussetzungen der Einziehungsmöglichkeiten auf rein verwaltungsrechtlicher Ebene (zusätzlich) ein eigenständiges Einziehungsrecht ermöglicht wird, das vor allem unterhalb d. strafrechtlich relevanten Schwelle eines Anfangsverdachts greifen soll; zum anderen wird der Anwendungsbereich der §§ 435 StPO sowie § 76a Abs. 4 StGB in verfassungsrechtlich bedenklichem Maß ausgeweitet. Gegen solche, aus der strafrechtlichen Einziehung ausgelagerte Einziehungsmöglichkeiten bestehen verfassungs- und europarechtliche Einwände, welche die Beweislastumkehr, die unscharfe Begrifflichkeiten sowie die Umgehung des Strafrechts betreffen
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte bzw. zum Referentenentwurf zu Ermittlungen mit verdächtigen Vermögensgegenständen
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Adressatenkreis:
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03.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungen des StGB und der StPO einbezogen werden. Dabei..., ...421, 430, 435, 459g, 459h StPO, § 31 RPflG. 3. § 435 Abs. 4 StPO Neu eingefügt wurde § 435 Abs. 4 StPO („Stärkung des Rechts zu..., ...Regelungen der §§ 435 ff. StPO keine Regelungen dazu vor..., ...z.B. §§ 81a, 112 ff., 102 StPO) sowie die in § 101 Abs. 1 StPO genannten verdeckten Maßnahmen. 4. § 421 StPO Ferner erfolgte eine Ergänzung des § 421 StPO, wonach das Gericht mit..., ... 421 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StPO vor Augen standen, so soll..., ...Fassung des § 459g Abs. 5 StPO im Fall der Entreicherung..., ...unverhältnismäßig wäre (§ 459g Abs. 2 StPO, § 459g Abs. 5 S. 1 StPO..., ...nach § 459g Abs. 1 S. 1 StPO (§ 459 g Abs. 5 S. 2 StPO..., ... oder nicht . § 459g StPO hat zentrale Bedeutung ..., ... des § 459g Abs. 5 S. 1 StPO a.F. nach der Entscheidung..., ...(§ 76a StGB, §§ 435 ff. StPO) gilt, dass Gegenstände..., ...des Anfangsverdachts der StPO („zureichende tatsächliche..., ...154, 170 Abs. 2 oder 206a StPO eingestellt worden ist,..., ...vorliegen muss. § 437 der StPO soll unberührt bleiben...., ...ist im Besonderen § 437 StPO zu betrachten, wonach das...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Katalogs der Privatklagedelikte zum besseren Schutz vor bildbasierter digitaler Gewalt
Bestehende Schutzlücken in Fällen von bildbasierter digitaler Gewalt sollten geschlossen werden. Dazu zählen etwa die Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung oder die Erstellung und Verbreiter pornographischer Deepfakes. Bei derartigen Vorfällen handelt es sich in der juristischen Bewertung meist um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemäß § 33 KunstUhrG oder um Beleidigungsdelikte. Um einer massenhaften Einstellung von Ermittlungsverfahren in diesen Fällen unter Verweis auf den Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) vorzubeugen, sollten diese Delikte – wenn sie öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StPO) begangen werden – aus dem Katalog der Privatklagedelikte herausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfassungsbeschwerde wegen der Durchsuchung von Kanzleiräumen 1 BvR 398/24
Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen der Durchsuchung seiner Kanzleiräume für begründet. Die besonderen Anforderungen bei der Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen von Berufsgeheimnisträgern sind nicht berücksichtigt worden und verletzten den Beschwerdeführer daher in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1,2 GG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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04.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Durchsuchungsbeschluss gemäß § 102 StPO betreffend die „durch den..., ...einfachgesetzlich auch § 53 Abs. 1 StPO, wonach Rechtsanwälte ein..., ...Rechtsgedanken des § 160a StPO, der die Zulässigkeit von..., ...schützt die in § 53 Abs. 1 StPO normierten Zeugnisverweigerungsrechte..., ... gewährt (§ 160a Abs. 1 StPO); anderen Berufsgeheimnisträgern..., ...relativer (§ 160a Abs. 2 StPO). Diese Norm gilt zwar ..., ...Rechtsanwälten nicht (§ 160a Abs. 4 StPO) und das Bundesverfassungsgericht..., ...Schutz des § 160a Abs. 1 StPO auf den Bereich der Durchsuchungen..., ...160a Abs. 2 S. 1, 2. HS StPO anordnet, dass eine Ermittlungsmaßnahme..., ...ist. Wie auch bei § 160a StPO ist daher bei einer Durchsuchung..., ...Rechtsgedanken des § 53 Abs. 2 S. 2 StPO. Danach ist das Zeugnisverweigerungsrecht..., ...Vorgabe des § 53 Abs. 2 S. 2 StPO, wonach das Zeugnisverweigerungsrecht..., ... was aufgrund von § 102 StPO und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Schriftformerfordernisses für Strafanträge im Gesetz zur Digitalisierung der Justiz
HateAid setzt sich für eine Abschaffung des Schriftformerfordernisses für den Strafantrag (§ 158 Abs. 2 StPO) ein. Es sollte möglich sein, Strafanträge zur Anzeige von Hasskommentaren und Verletzungen des Rechts am eigenen Bild digital zu stellen. Dabei sollte die zweifelsfreie Identifizierung der Verfasser*innen von Strafanträgen nicht zu sehr betont werden. Die Angabe des vollständigen Namens und die Benennung einer Erreichbarkeit sollten ausreichen. Zudem sollten absolute Antragsdelikte – v. a. Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen – als relative Antragsdelikte ausgestaltet und aus dem Katalog der Privatklagedelikte ausgenommen werden. Auch die Online-Anzeigeformulare sollten verbessert werden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Aktenführung und Akteneinsicht bei der Europäischen Staatsanwaltschaft
Der Deutsche Anwaltverein fordert Änderungen in der Organisation der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA), insbesondere zur Verbesserung der Aktenführung und Akteneinsicht. Beanstandet werden strukturelle Mängel bei deutschen Delegierten Europäischen Staatsanwälten, die Beschuldigtenrechte einschränken. Probleme bestehen in der unvollständigen und verzögerten Akteneinsicht (§ 147 StPO, Art. 5 Abs. 4 EMRK), der unübersichtlichen Aktenstruktur sowie Verzögerungen bei Untersuchungshaft (§ 121 StPO). Zudem wird eine regionale Zuweisung von Verfahren und eine Überarbeitung der Kompetenzverteilung innerhalb der EuStA gefordert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.11.2024
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Adressatenkreis:
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25.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechnung getragen und in § 147 StPO Abs. 2 S. 2 eingefügt, ..., ...Verteidigers), das in § 147 StPO einfachgesetzlich geregelt..., ...Vorlageverpflichtung des § 121 StPO (denn die meisten Ermittlungsverfahren..., ...auf Akteneinsicht (§ 147 StPO) und ein faires Verfahren..., ...gedachter Antrag nach § 121 StPO gestellt zu werden, weil..., ...Verfahrensabsprachen nach § 257 c StPO zu Schwierigkeiten, da ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hinweis auf für die Umsetzung der geplanten Regelungen in der Praxis unklare Formulierungen der Beschlussvorlage in §25 StVG zum Beginn/Antritt des Fahrverbots und in §111a StPO bei EU-/EWR-Führerscheinen bei Personen ohne Wohnsitz in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 210/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland
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BR-Drs. 210/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beabsichtigt ist. In § 111a StPO fehlt zudem eine Regelung..., ...Konstellation taucht in § 111a StPO in der neuen Fassung nicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 22.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDK befürwortet die Entfristung der Möglichkeit der Schaltung einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beim Wohnungseinbruchsdiebstahl über den 11.12.2024 hinaus ausdrücklich, da er den polizeilichen Ermittlerinnen und Ermittlern auch zukünftig die Möglichkeit gibt, Straftaten aufzuklären, die erhebliche Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Aus Sicht der polizeilichen Praxis sollte der WED gem. § 244 Abs. 4 Strafgesetzbuch auch weiterhin in den Katalog des § 100a Absatz 2 Strafprozessordnung aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Beschlüsse gem. § 100g StPO nur möglich, wenn Straftat..., ...insbesondere 100a Abs. 2 StPO. Also wichtig für die Erhebung..., ...Aufnahme in § 100a Abs. 2 StPO als Grundlage für weitere...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist dem Gesetzgeber ein deutlich grundrechtschonenderer Ansatz für die Sicherstellung von Verkehrsdaten gelungen als mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung oder mit der ebenso problematischen, derzeit vom Bundesrat diskutierten IP-Adressspeicherung, welche aus der Sicht von eco ebenfalls vor dem EUGH keinen Bestand haben dürfte.
- Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 15.01.2025
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Strafprozessordnung (StPO) soll eine Rechtsgrundlage..., ...geschaffene § 100g (1a) StPO regeln soll. Zudem regelt..., ...geschaffene § 100g (1b) StPO die Erhebung von Daten,..., ...eingefügter Absatz 6 in § 100g StPO stellt klar, dass Anbieter..., ...Vorgaben des § 100g (neu) StPO als Aufgreifschwelle Seite..., ...durch die Änderungen der StPO §§ 101a und 101b entsprechend..., ...Maßnahmen gem. § 100g (neu) StPO statistisch dokumentiert...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Regelung zum Non-Punishment Prinzip (§ 154c Abs. 2 StPO)
Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Deutschland mit § 145c Abs. 2 StPO nur ungenügend umgesetzt..., ...Reform des § 154c Abs. 2 StPO zur effektiven Anwendung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 24.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v. a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 24.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 22.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des gegenwärtigen Regulierungsstandes nach CRD VI und CRR III in Bezug auf ESG-Risiken
Beibehaltung des gegenwärtigen Regulierungsstandes nach CRD VI und CRR III in Bezug auf ESG-Risiken, insbesondere keine Einführung eines ESG-Systemrisikopuffers sowie keine gesonderte ESG-bezogene Regulierung für Risikokonzentrationen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 22.10.2024
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Adressatenkreis:
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22.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der §§185 ff StGB und §33 KunstUrhG als relative Antragsdelikte
Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anstieg von Ladendiebstählen im Lebensmitteleinzelhandel
Forderung die (Video-) Überwachung zu erleichtern, die zentrale Bearbeitung der Strafverfahren und bundesweite Vernetzung unter den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen sowie Justiz und Strafverfolgungsbehörden personell und technisch zu ertüchtigen.
- Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
-
17.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Staatsanwaltschaft gemäß § 153 StPO eingestellt, weil angeblich..., ...Strafverfahren gemäß §§ 153, 153 a StPO ausgeschlossen und eine..., ...Strafverfahren gemäß §§ 153, 153 a StPO sind wie folgt einzuschränken..., ... Einstellung nach § 153 StPO ist immer unter Richtervorbehalt..., ..., § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO ist daher zu streichen...., ...gemäß § 153 Abs. 1 S. 2 StPO besteht. Dies sollte bei..., ...Auflage (§ 153 a Abs. 1 StPO) sollte in Zukunft schwerpunktmäßig..., ...153 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO wird bei Eigentumsdelikten..., ...Anpassung des § 153 a StPO daher sicherstellen, dass..., ...Verfahrenseinstellung (§§ 153, 153 a StPO) sind deutlich zu begren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Weisungsrecht der Landesjustizverwaltungen gegenüber den Staatsanwaltschaften
Der vorgelegte Entwurf und das darin vorgesehene Schriftlichkeits- und Begründungserfordernis sowie das Verbot, die Weisungen frei von justizfremden Erwägungen zu erteilen, vermag die gegen das Weisungsrecht bestehenden Bedenken nicht auszuräumen. Denn diese Regelung bietet viele Schlupflöcher. Das Weisungsrecht ist in einer Vielzahl von EU-Staaten nicht existent. Auch die Europäische Staatsanwaltschaft unterliegt keinen Weisungen. Es ist an der Zeit, dass auch die Bundesrepublik Deutschland dieses völlig überholte Relikt aus alter Zeit abschafft.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ist zwar in § 152 Abs. 2 StPO legal definiert. Sowohl..., ...Sachverhalts behaftet ist (§ 160 StPO), sowie der Fehleranfälligkeit..., ...Anfangsverdachts gemäß § 152 Abs. 2 StPO und der Einstellung von..., ...Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO und teilweise nach sonstigen..., ...Opportunitätsnormen nach §§ 153 ff StPO fast jedwede strafprozessuale...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der europäischen gerichtlichen Zuständigkeitsregelungen für Nutzer von Online-Diensten
Nach derzeitiger Gerichtspraxis und Anwendung europäischen Rechts (EuGVVO) werden Nutzende, die juristisch gegen Online-Plattformen vorgehen, oftmals an Gerichte im europäischen Ausland verwiesen. Hintergrund ist der europäische Verbraucherbegriff. Doch Nutzende nehmen bei der Nutzung eines solchen Dienstes unterschiedliche Rollen ein und entsprechen daher häufig nicht mehr der europäischen Definition des Verbrauchers. Die europäischen Zuständigkeitsregeln müssen angepasst werden, um diese Überschneidung der Rollen von Nutzenden und Verbrauchern widerzuspiegeln. Wir empfehlen die Schaffung eines Gerichtsstands für Nutzende von Online-Diensten am jeweiligen Wohnsitz. Hierbei könnte sich an der Regelung von Art.79 Abs.2 DSGVO orientiert werden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
AlgorithmWatch setzt sich gegen die Verabscheidung vorgeschlagener biometrischer Überwachungsbefugnisse ein. Das betrifft die Entwürfe für §§ 10b, 39a und 63b BKA-Gesetz, § 34b BPolG, § 98d StPO. Die Regelungen sollten gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: AW AlgorithmWatch gGmbH am 04.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12806
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung
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BT-Drs. 20/12806
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BKA-Gesetz, § 34b BPolG, § 98d StPO und § 15b AsylG. Die Regelungen..., ...Straftatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO wird ständig erweitert ...
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Zu Regelungsvorhaben: