Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605190001 (PDF - 20 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Reform des § 53 StPO: Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit

Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des § 53 StPO, um Fachkräfte der Sozialen Arbeit ausdrücklich in den Kreis der zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen. Hierzu soll § 53 StPO um eine entsprechende Berufsgruppe ergänzt bzw. eine neue Nummer eingefügt werden, die professionelle Soziale Arbeit als eigenständigen Tatbestand des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts normiert. Gegenstand der Einflussnahme ist somit die Erweiterung des gesetzlichen Umfangs des Zeugnisverweigerungsrechts zugunsten der in der Sozialen Arbeit tätigen Fachkräfte.

Bereitgestellt von:
Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (R008059) am 16.06.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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