Regelungsvorhaben
Reform des § 53 StPO: Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit
Angegeben von:
Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (R008059)
am
16.06.2026
Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des § 53 StPO, um Fachkräfte der Sozialen Arbeit ausdrücklich in den Kreis der zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen. Hierzu soll § 53 StPO um eine entsprechende Berufsgruppe ergänzt bzw. eine neue Nummer eingefügt werden, die professionelle Soziale Arbeit als eigenständigen Tatbestand des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts normiert. Gegenstand der Einflussnahme ist somit die Erweiterung des gesetzlichen Umfangs des Zeugnisverweigerungsrechts zugunsten der in der Sozialen Arbeit tätigen Fachkräfte.
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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SG2605190001 (PDF - 20 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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