Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406040021
(PDF - 16 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Verfassungsbeschwerde wegen der Durchsuchung von Kanzleiräumen 1 BvR 398/24
Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen der Durchsuchung seiner Kanzleiräume für begründet. Die besonderen Anforderungen bei der Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen von Berufsgeheimnisträgern sind nicht berücksichtigt worden und verletzten den Beschwerdeführer daher in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1,2 GG.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
19.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.06.2024 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Öffentliches Recht [alle SG hierzu]
- Strafrecht [alle SG hierzu]