Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.884)
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
- Beschreibung: BMWK-Systementwicklungsstrategie muss neben einseitiger Fokussierung auf Wasserstoff auch Biomasse für gesicherte und flexible Leistung in der Strom- und/oder Fernwärmeerzeugung anerkennen sowie einen Platz in der überregionalen Gasinfrastruktur einräumen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
- Beschreibung: Im Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) berichtet die Bundesregierung alle zwei Jahre; wie beabsichtigt wird, die Ziele der deutschen Energie- und Klimapolitik zu erreichen. BBE und HBB kritisieren, dass für die Erstellung des Entwurfs dieses für die EU-Politik zentralen Dokumentationsinstruments lediglich ein Onlinefragebogen für die Beteiligung bereitgestellt wurde. Detailliertes Feedback konnte in diesem Fragebogen nicht gegeben werden. Die Bioenergieverbände fordern, bei der Erstellung des finalen NECP dringend die nach Artikel 10 und 12, bzw. Artikel 14 Absatz 6 (Verordnung-(EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates) erforderliche Konsultation der Öffentlichkeit vorzunehmen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
- Beschreibung: Zahlreiche im EEG geregelten Gesetzesgrundlagen beeinflussen die Wirtschaflichkeit der Biogasbranche, welche es zu stärken gilt. Hierbei geht es insbesondere um den Abbau von Bürokratie, der Stärkung von Anreizsystemen für den Ausbau Ereuerbarer-Energien-Anlagen, dem Abbau hemmender Regularien, der Ermöglichung neuer Geschäftsmodelle, einer praxisgrechen Umsetzung bestehender Regularien sowie der Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Unterstützung des Bioenergie-Antrages der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag
Aktiv vom 28.06.2024 bis 12.02.2025
- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung des Antrages der CDU/CSU-Fraktion: Potenziale und Stärken der Bioenergie wie Flexibilität, Verlässlichkeit, Souveränität, Speicherbarkeit sowie Grund- und Spitzenlastfähigkeit gilt es künftig stärker zu nutzen. Die Abscheidung von CO2-Emissionen aus der Biomassenutzung anreizen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9739
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben und bestehende Hemmnisse beseitigen
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BT-Drs. 20/9739
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexible Biomasseanlagen im Solarpaket 1 / EEG-Novelle einleiten
Aktiv vom 28.06.2024 bis 12.02.2025
- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
- Beschreibung: Zahlreiche im EEG geregelten Gesetzesgrundlagen beeinflussen die Wirtschaflichkeit der Biogasbranche, welche es zu stärken gilt. Hierbei geht es insbesondere um den Abbau von Bürokratie, der Stärkung von Anreizsystemen für den Ausbau Erneuerbarer-Energien-Anlagen, dem Abbau hemmender Regularien, der Ermöglichung neuer Geschäftsmodelle, einer praxisgerechten Umsetzung bestehender Regularien sowie der Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexible Biomasseanlagen im Solarpaket 2 / EEG-Novelle einleiten
Aktiv vom 28.06.2024 bis 12.02.2025
- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Solarpaket 1 fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, bis Jahresende einen Prozess zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexible Biomasse- und Biomethan-Anlagen einzuleiten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
- Beschreibung: Im BauGB sind u.a. bauplanungsrechtliche Regelungen für die Bioenergie enthalten; Der BBE setzt sich dafür ein, diese im Sinne verbesserter Nutzungskonzepte zu überarbeiten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Roche Diagnostics Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Prozesse bei der Beantragung und Beratung für Hersteller bei neuen diagnostischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden; Schaffung von mehr Transparenz über klinische und gesundheitsökonomische Evidenz- und/oder Wirtschaftlichkeitskriterien bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden; Schaffung eines terminierter End-To-End Prozesses mit Erprobungsphase / Fast-Track-Verfahren sowie Erprobungsbudgets bei neuen diagnostischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Roche Diagnostics Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Prozesse bei der Beantragung und Beratung für Hersteller bei der Aufnahme von neuen diagnostischen Leistungen in den einheitlichen Bewertungsmaßstab; Schaffung von mehr Transparenz über klinische und gesundheitsökonomische Evidenz- und/oder Wirtschaftlichkeitskriterien bei der Aufnahme von neuen Leistungen in den einheitlichen Bewertungsmaßstab; Schaffung eines terminierter End-To-End Prozesses mit Erprobungsphase / Fast-Track-Verfahren sowie Erprobungsbudgets bei der Aufnahme von neuen diagnostischen Leistungen in den einheitlichen Bewertungsmaßstab
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Roche Diagnostics Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Leistungen der Laboratoriumsmedizin und benachbarter Fachgebiete ist essenziell für die Entscheidungsfindung und den Behandlungserfolg. Daher ist für die Erhöhung der Qualität der Gesundheitsversorgung im stationären Bereich sicherzustellen, dass Leistungen der Laboratoriumsmedizin und benachbarter Fachgebiete adäquat als Minderanforderung der entsprechenden Leistungsgruppen definiert und in der stationären Versorgung finanziert wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Roche Diagnostics Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Schaffung eines niederschwelligen Zugangs zu patientennaher (Labor-)Diagnostik durch die Durchführung Point-of-Care-Testung bzw. Vertrieb von Point-of-Care-Tests in Eigenanwendung in Apotheken. Nutzung aller aktuellen technischen Möglichkeiten bis hin zur Point-of-Care-PCR-Testung. Ausweitung der Testmöglichkeiten über Krankheiten bzw. Erreger, die explizit im Infektionsschutzgesetz benannt sind. Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder Einführung eines Vergütungspfads für Apotheken. Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten mit Medizinischen Versorgungszentren bzw. Laboren.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Keine Ausnahme getrennte Sammlung verpackte und unverpackte Bioabfälle, Konkretisierung Sammelhilfen
- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung und Dokumentation der getrennten Erfassung von Gewerbeabfällen und Bau- und Abbruchabfällen. Gewebliche Bioabfälle müssen beim Erzeuger verpflichtend nach verpackten und unverpackten Lebensmittelabfällen erfasst und gesammelt werden. Es können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen Ausnahmen erfolgen. Die getrennte Sammlung dient als Vorbereitung einer vorrangigen Wiederverwendung oder Recycling. Hierzu sind mögliche Sammelhilfen zu konkretisieren. Plastiktüten als Sammelhilfe für gewerbliche Bioabfälle gilt es zu verbieten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Stärkung der Biogasbranche
Aktiv vom 28.06.2024 bis 20.02.2025
- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Zahlreiche im EEG geregelten Gesetzesgrundlagen beeinflussen die Wirtschaflichkeit der Biogasbranche, welche es zu stärken gilt. Hierbei geht es insbesondere um den Abbau von Bürokratie, der Stärkung von Anreizsystemen für den Ausbau Ereuerbarer-Energien-Anlagen, dem Abbau hemmender Regularien, der Ermöglichung neuer Geschäftsmodelle, einer praxisgrechen Umsetzung bestehender Regularien sowie der Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung bei einer für die Branche Praxistauglichen Umsetzung der EU-Vorgaben, insbesondere in Hinblick auf Umsetzungsfristen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs (WassBG) sollte in ein größeres Gesetz zum Hochlauf grüner Gase insgesamt eingebettet werden, das neben Wasserstoff und Wasserstoffderivaten auch Biogas und Biomethan adressiert. Das WassBG sollte nicht nur Wasserstoff aus Elektrolyse adressieren, sondern auch biogenen Wasserstoff. Das WassBG sollte deshalb weitere Infrastruktur einbeziehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7910
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie
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BT-Drs. 20/7910
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Bedarf an Gasverteilnetzen im zukünftigen Energiesystem erhalten. Die Vorteile und Potenziale einer Umstellung von Gasnetzen auf erneuerbares Methan stärken. Fortführung von Teilen der bestehenden Fernleitungsnetze für den Transport von erneuerbarem Methan.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Unterstützung des Bioenergie-Antrages der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag
Aktiv vom 28.06.2024 bis 20.02.2025
- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung des Antrages der CDU/CSU-Fraktion: Potenziale und Stärken der Bioenergie wie Flexibilität, Verlässlichkeit, Souveränität, Speicherbarkeit sowie Grund- und Spitzenlastfähigkeit gilt es künftig stärker zu nutzen. Die Abscheidung von CO2-Emissionen aus der Biomassenutzung anreizen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9739
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben und bestehende Hemmnisse beseitigen
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BT-Drs. 20/9739
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Betrugsfälle bei der Anrechnung von Projekten zur "Upstream Emissionen Reduction" auf die Treibhausgasminderungsquote im Bundesimmissionsschutzgesetz machen eine Anpassung notwendig.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexible Biomasseanlagen im Solarpaket 1 / EEG-Novelle einleiten
Aktiv vom 28.06.2024 bis 20.02.2025
- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Zahlreiche im EEG geregelten Gesetzesgrundlagen beeinflussen die Wirtschaflichkeit der Biogasbranche, welche es zu stärken gilt. Hierbei geht es insbesondere um den Abbau von Bürokratie, der Stärkung von Anreizsystemen für den Ausbau Erneuerbarer-Energien-Anlagen, dem Abbau hemmender Regularien, der Ermöglichung neuer Geschäftsmodelle, einer praxisgerechten Umsetzung bestehender Regularien sowie der Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Gemäß Koalitionsvertragt plant die Bundesregierung, eine Strategie zur Neuausrichtung der Bioenergiepolitik zu entwerfen. Der FvB setzt sich für eine praxisgerechte Ausgestaltung ein.
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Im BauGB sind u.a. bauplanungsrechtliche Regelungen für die Bioenergie enthalten; Der FvB setzt sich dafür ein, diese im Sinne verbesserter Nutzungskonzepte zu überarbeiten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit dem WassBG soll der Import und die Erzeugung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten erleichtert werden. Der FvB setzt sich dafür ein, dass dort auch die Erzeugung von biogenem Wasserstoff und synthetischem Methan erleichtert wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7910
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie
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BT-Drs. 20/7910
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexible Biomasseanlagen im Solarpaket 2 / EEG-Novelle einleiten
Aktiv vom 28.06.2024 bis 20.02.2025
- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Solarpaket 1 fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, bis Jahresende einen Prozess zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexible Biomasse- und Biomethan-Anlagen einzuleiten. Konkret setzten wir uns u.A. für höhere Ausschreibungsvolumina, einen höheren Flexzuschlag und höhere Gebotshöchstwerte ein.
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung führt ein Förderprogramm für neue Gaskraftwerke ein. Der FvB versucht, in diesem Rahmen auch die Rahmenbedingungen für Biogas zu verbessern.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: In der Einigung zur Kraftwerksstrategie wurde beschlossen einen "Kapazitätsmechanismus" zur Finanzierung gesicherter Leistung einzuführen. Der FvB setzt sich dafür ein, dass bei der Ausgestaltung Biogasanlagen eine faire Teilnahme ermöglicht wird.
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung arbeitet an einer Langfriststrategie für die Speicherung von CO2, um unvermeidbare Emissionen durch "Negativemissionen" zu kompensieren
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Carbon-Management-Strategie (CMS) schafft die Grundlagen, um CO2-Emissionen einzufangen, bevor sie in die Atmosphäre gelangen.
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BMWK-Systementwicklungsstrategie muss auch Biomasse als Energieträger anerkennen
Aktiv vom 28.06.2024 bis 20.02.2025
- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: BMWK-Systementwicklungsstrategie muss neben einseitiger Fokussierung auf Wasserstoff auch Biomasse für gesicherte und flexible Leistung in der Strom- und/oder Fernwärmeerzeugung anerkennen sowie einen Platz in der überregionalen Gasinfrastruktur einräumen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Nationaler Energie- und Klimaplan
Aktiv vom 28.06.2024 bis 20.02.2025
- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Im Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) berichtet die Bundesregierung alle zwei Jahre; wie beabsichtigt wird, die Ziele der deutschen Energie- und Klimapolitik zu erreichen. der FvB kritisiert, dass für die Erstellung des Entwurfs dieses für die EU-Politik zentralen Dokumentationsinstruments lediglich ein Onlinefragebogen für die Beteiligung bereitgestellt wurde. Detailliertes Feedback konnte in diesem Fragebogen nicht gegeben werden. Die Bioenergieverbände fordern, bei der Erstellung des finalen NECP dringend die nach Artikel 10 und 12, bzw. Artikel 14 Absatz 6 (Verordnung-(EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates) erforderliche Konsultation der Öffentlichkeit vorzunehmen.
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anlagen, die Gülle als tierisches Nebenprodukt mit-/vergären, müssen vom Anwendungsbereich des novellierten Anhang 23 AbwV ausgenommen werden. Ansonsten würde dies eine Ungleichbehandlung zur Landwirtschaft darstellen und wäre ein weiteres Hemmnis für die politisch gewollte Güllevergärung, um Methanemissionenin der Landwirtschaft zu verringern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung Durchführungsvorschriften der EU-Düngeprodukteverordnung in nationales Recht. Hierzu sind Vorgaben zur Akkreditierung von notifizierenden Stellen sowie deren Unabhängigkeit zur Aufrechterhaltung der Qualitätsanforderungen auf nationaler und EU-Ebene abzuwägen. Bei der Einrichtung eines Wirkungsmonitorings zur Düngeverordnung als eigene Rechtsverordnung gilt es die freiwillige Gütesicherung zu berücksichtigen, sowie bei der Ausgestaltung der zukünftigen Bilanzierung und Konkretisierung der Datenerhebung das Verursacherprinzip zu berücksichtigen. Diese Erleichterungen zur Dokumentation und Meldepflichten können auch zum Bürokratieabbau beitragen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8658
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes
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BT-Drs. 20/8658
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: """Dörfliches Wohngebiet"" (§ 5a BauNVO) und ""Dorfgebiet"" (§ 5 BauNVO) weisen im Wesentlichenidentische Nutzungsmischungenauf: Wohnen, Landwirtschaft und Gewerbe. Durch die vorgesehenen niedrigeeren Immissionsgrenzwerte für das ""dörfliche Wohngebiet"" wären angrenzende bestehende landwirtschaftsliche Betriebe und Biogasanalgen massiv in ihren Entwicklungsmöglichketen eingeschränkt. "
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Sektor Siedlungsabfallentsorgung inkl. Kompostierungs- und Vergärungsanlagen wurde in die BSI-KritisV mit aufgenommen. Hierzu wurde der Fachverband Biogas als größter Interessensvertreter der Biogasbranche nicht befragt oder informiert. Die verwendeten Begriffsdefinitionen in Anhang 8 der BSIKritisV führen zu Verwirrung und entsprechen in Ihrer Auslegung nicht der Regelungsintention der BSI-KritisV. Dementsprechend muss die Berechnung des Schwellenwertes in Anhang 8 Teil 3 Nr. 2.3 Anlagen zur biologischen Behandlung von Siedlungsabfällen an die Begriffsdefinition angepasst werden oder die Begriffsdefinitionen selbst müssen angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: In der 41. BImSchV werden derzeit 18 Fachgebiete festgelegt, für welche Sachverständige bekanntgegeben werden können. Ein Fachbereich für das Thema Cybersicherheit bestand bisher nicht, weshalb im Bereich des BImSchG derzeit keine Sachverständigen zur Cybersicherheit staatlich zugelassen werden können. Da die Belange der Cybersicherheit bereits über die neue TRBS 1115-1 in Prüfungen gemäßt der BetrSichV mit geprüft werden und aufgrund des Mangels an Sachverständigen wird die Aufnahme eines neues Fachgebietes 10.2 Prozessleittechnik – Cyber-Security (IT/OT) weiterhin nicht als erforderlich betrachtet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Zahlreiche im EEG geregelten Gesetzesgrundlagen beeinflussen die Wirtschaftlichkeit der Biogasbranche, welche es zu stärken gilt. Hierbei geht es insbesondere um den Abbau von Bürokratie, der Stärkung von Anreizsystemen für den Ausbau Erneuerbarer-Energien-Anlagen, dem Abbau hemmender Regularien, der Ermöglichung neuer Geschäftsmodelle, einer praxisgerechten Umsetzung bestehender Regularien sowie der Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit der Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden der Bioenergie als einer der wichtigsten Bausteine bei der Implementierung Erneuerbarer Energien in der Industrie unnötige Beschränkungen auferlegt, welche es zu beseitigen gilt.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ende 2025 läuft die Gasnetzzugangsverordnung aus und die BNetzA muss Folgeregelungen festlegen, auch für die bisherige Privilegierung von Biomethan beim Gasnetzzugang.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die zunehmenden Bedrohungen der IT-Sicherheit von wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen in der EU erfordern einheitliche Sicherheitsanforderungen. Die Vorgaben der NIS2-Richtlinie sollen in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dies erfordert Anpassungen in verschiedenen nationalen Gesetzen und Verordnungen. Um Wettbewerbsverzerrungen zur vermeiden darf die Umsetzung auf nationaler Ebene nicht über die Anforderungen der EU hinausgehen. Weiter besteht nacht wir vor Handlungsbedarf bei der Klarstellung der Begriffsdefinitionen für die Schwellenwerte Kritischer Infrastrukturen im Bereich der Sieldlungsabfallentsorgung in Anhang 8 der BSI-KRITISV.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Aufwendungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbst bestimmten gesundheitsorientierten Handelns (Gesundheitsförderung) sollten eindeutig zu den Leistungsaufwendungen zählen – analog Aufwendungen für Schwangerschaft. Diese Leistungen sollen auch für den Bestand eingeführt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Privatversicherte sollen eine KVNR unabhängig vom Vorliegen einer implantatbezogenen Maßnahme verpflichtend erhalten. Hintergrund: Die Krankenversichertennummer (KVNR) ist Basis für die elektronische Patientenakte (ePA); für Registermeldungen, wie Transplantateregister, Organspenderegister oder Modellvorhaben zur Genomsequenzierung für seltene onkologische Erkrankungen. In der PKV muss bisher für die KVNR die Einwilligung des Versicherten eingeholt werden. Es gibt es hohe Non-Responderquoten und entsprechende Bürokratiekosten. Um alle Bestandsversicherten erreichen zu können, braucht es die zustimmungsfreie, obligatorische KVNR-Anlage analog zur GKV.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Berechtigung (bzw. auf Wunsch des Versicherten Verpflichtung) für Leistungserbringer (v. a. Ärzte, Apotheker) zur Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA); Regelung zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch in der PKV.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Anerkennung von TI-Kosten als Versicherungsleistung der PKV Hintergrund: Investitionen im Zusammenhang mit der TI und der zugehörigen Fachanwendungen sind tarifrechtlich nicht abgesichert. Dies bedeutet hohe Rechtsunsicherheit für die Unternehmen: Sie gehen in Vorleistung, z.B. bei der ePA-Entwicklung, ohne dass sie sicher sein können, diese Kosten tariflich auf die Versichertengemeinschaft umlegen zu können. Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Finanzierung ist eine Verankerung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dringend erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung und Stärkung des Dualen Systems aus GKV und PKV, um die hohe Qualität unseres Gesundheitssystems zu erhalten und die Generationengerechtigkeit zu erhöhen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Aufnahme einer Befugnis für PKV (analog GKV) zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken, um gezielt z. B. Maßnahmen der Primärprävention anbieten zu können. Hintergrund: Bei der Auswertung von Gesundheitsdaten zum Zweck von Versorgungs- und Präventionsangeboten gibt es in der PKV – im Gegensatz zur GKV! – (datenschutz-) rechtliche Grenzen, die entsprechende Angebote behindern (z.B. Untersagung durch Landesdatenschutz). Für die GKV wurde mit §25b SGB V durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) entsprechende Klarstellung geschaffen. Diese fehlt in der PKV und führt dort weiterhin zu Rechtsstreitigkeiten. Nötig ist deshalb eine dem §25b SGB V entsprechende Anwendung auch für die PKV.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Überschussbeteiligung gemäß § 140 Abs (1) VAG soll in der Privaten Krankenversicherung auch für die Bonifikation von gesundheitsfördernden oder anderen leistungsreduzierenden Verhaltensweisen eingesetzt werden können. Dies soll auch für den Bestand möglich sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schneider Electric GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Schneider Electric setzt sich für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ein, um die Elektrifizierung des Verkehrssektors zu unterstützen und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Dies umfasst die Förderung von öffentlichen und privaten Ladepunkten sowie die Integration in intelligente Stromnetze im sogenannten Prosumer-Modell.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Schneider Electric GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Schneider Electric fördert die Implementierung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 in industriellen Anlagen, um den Energieverbrauch zu optimieren und die CO2-Emissionen zu senken. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung und der Einsatz von grüner Wasserstofftechnologie.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Schneider Electric GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Schneider Electric unterstützt die Einführung digitaler Energiemanagementsysteme zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Reduktion der CO2-Emissionen im Gebäudesektor. Dies umfasst die Einführung von Gebäudeautomationssystemen und die Integration erneuerbarer Energien im gebäudenahen Microgrid bzw. der Niederspannungsebene sowie die Elektrifizierung der Wärme.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Schneider Electric GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Schneider Electric setzt sich für die Umsetzung von digitalen Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen und Rechenzentren ein, um den Energieverbrauch zu senken und die Kosten zu reduzieren. Dazu gehört die Nutzung von Datenanalyse-Tools und künstlicher Intelligenz zur Identifizierung von Einsparpotenzialen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Schneider Electric GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Schneider Electric unterstützt die Implementierung flexibler, digitaler Netzstrukturen (auch ADMS) und Smart Grids, um die Integration Erneuerbarer Energien zu optimieren und die Netzstabilität zu gewährleisten. Dies umfasst die Entwicklung und den Einsatz von Technologien zur Beobachtung und Steuerung des Stromnetzes in Echtzeit sowie die Implementierung von Demand Response Programmen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Schneider Electric GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Schneider Electric engagiert sich für die Entwicklung nachhaltiger Lieferketten und die Nutzung umweltfreundlicher Materialien in der Produktion. Dies umfasst auch die Unterstützung von Unternehmen bei der Erreichung der Klimaziele.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Schneider Electric GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Schneider Electric fördert die Entwicklung von Produkten, die auf Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit ausgelegt sind. Dazu gehören auch Rücknahme- und Recyclingprogramme sowie die Unterstützung der Einführung eines digitalen Produktpasses.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schneider Electric GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Schneider Electric setzt sich für die für die Förderung von software-definierten und schnittstellen-offenen Automatisierungslösungen als niederschwelliges Vehikel zur digitalen Transformation der Industrie ein. Dies beinhaltet die Entwicklung und Implementierung flexibler und interoperabler Automatisierungssysteme, die eine nahtlose Integration verschiedener Geräte und Systeme ermöglichen. Ziel ist es, die Effizienz und Produktivität der industriellen Prozesse zu steigern und gleichzeitig die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu erhöhen.
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Änderung der Finanz- und Organisationsstruktur von Medizinischen Versorgungszentren.
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Ehlers, Ehlers & Partner am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Finanz- und Organisationsstruktur von Medizinischen Versorgungszentren soll über die Abänderung der Gestaltungsmöglichkeiten eines investorgetragenen Krankenhausträgers reformiert werden. Dabei sollen insbesondere räumliche und fachliche Beschränkungen der Gründungsbefugnis der Krankenhäuser für (zahn-)ärztliche MVZ oder Begrenzung des Versorgungsanteils für von einem Krankenhausträger gegründete MVZ eingeführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- HCD HealthCare & Diagnostics
- Sanceum Gruppe
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Sicherstellung der Versorgung mit Blutplasmapräparaten
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Ehlers, Ehlers & Partner am 28.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der Versorgung mit Blutplasmapräparaten
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Allianz Lebensversicherungs-AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Entwurf zum Framework for Financial Data Access (FiDA) zielt die EU-Kommission darauf ab, Unternehmen Zugang zu den bei Versicherungen und Finanzinstituten gespeicherten Kundendaten zu geben, wenn die Kunden diese Verwendung ihrer Finanzdaten wünschen. Aus Sicht der Allianz ist es wichtig, dass im Sinne der Verbraucher ein Gleichgewicht aus Kosten, Nutzen und Risiken gewahrt wird. Sensible Geschäftsinformationen sollten dabei stets geschützt bleiben. Der breite Anwendungsbereich ist daher einzugrenzen und insbesondere der sehr ambitionierte Umsetzungszeitplan zu strecken, sonst werden Versicherungsunternehmen in ihrer Rolle als Dateninhaber unverhältnismäßig stark belastet und der Nutzen für den Kunden nicht erreicht. COM(2023) 2023/0205 (COD) vom 28.06.2023
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- Angegeben von: Allianz Lebensversicherungs-AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die EU-Kommission beabsichtigt mit der Kleinanlegerstrategie bessere Rahmenbedingungen für Privatpersonen zu schaffen, um deren Investitionen an den Kapitalmärkten zu fördern. Diskutiert werden u.a. Änderungen, die folgende Themen betreffen: Wahrung des bestmöglichen Kundeninteresses, partielle Provisionsverbote, angemessener Kundennutzen (Value for Money). Wir begrüßen das Ziel, die Teilhabe von Privatpersonen an den Finanzmärkten zu verbessern. Wir unterstützen die standardmäßige digitale Übermittlung von Informationen an die Kunden und die Stärkung der Finanzbildung. Wichtig ist, dass im Sinne der Verbraucher ein ausgewogener Ansatz bzgl. Offenlegungspflichten gefunden und etablierte Beratungsstandards nicht für bestimmte Anlageprodukte oder Kundengruppen ausgehöhlt werden.
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- Angegeben von: Allianz Lebensversicherungs-AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Im Mittelpunkt der neuen Vorschläge zur Vertiefung der Kapitalmarktunion steht das Ziel, die für die grüne und digitale Transformation in der EU erforderlichen privaten Investitionen zu mobilisieren und die Finanzmärkte durchlässiger zu machen. Als Einzelmaßnahmen werden u.a. eine Europäisierung des Aufsichtsrechts (Stärkung der Konvergenz), oder die Einführung eines europäischen Spar- bzw. Investitionsprodukts diskutiert. Wir unterstützen die Initiative von einigen EU-Mitgliedsstaaten für ein "Finance Europe"-Label und haben uns aktiv daran beteiligt. Bezüglich der inhaltlichen Gestaltung dieser, sich noch in frühem Stadium befindender Vorschläge, schließt sich die Allianz bislang den Positionen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft und Insurance Europe an.
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- Angegeben von: Allianz Lebensversicherungs-AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Angesichts der demographischen Herausforderungen ist die private Altersvorsorge zu stärken. Als Lebensversicherer unterstützen wir die diskutierte Reform, die auf ein System privatwirtschaftlicher, sozialpolitisch wirksamer Angebote zielt. Ein von Beginn an stabiles System schafft Vertrauen. Es braucht eine anbieterneutrale Ausgestaltung, damit Angebote vergleichbar zugänglich sind. Zudem gilt es, Fehlentscheidungen beim Förderwechsel zu vermeiden. Die Reform lässt sich mit wenigen Änderungen deutlich verbessern, etwa durch breitere Anlagemöglichkeiten, flexiblere Garantien in der Anspar- und in der Auszahlphase und eine optionale Zusatzabsicherung, die bei Berufsunfähigkeit die Zahlungen der vereinbarten Beiträge und Zulagen in das Altersvorsorgeprodukt bis zum Rentenbeginn übernimmt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Nationale Strategie für GCT zielt auf ein ganzheitliches Konzept für Deutschland ab, das alle Teile der Wertschöpfungskette integriert. Hauptziel ist das Wohl der Patientinnen, besonders schwer kranker Menschen ohne wirksame Behandlungsmöglichkeiten, durch neue Perspektiven mittels GCT. Sie wurde in einem umfassenden Stakeholder-Prozess mit über 150 Expertinnen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Patient*innen entwickelt. Acht Handlungsfelder mit detaillierten Zielen und Maßnahmen wurden erarbeitet. Im Auftrag des BMBF und koordiniert vom BIH betont die Strategie das Potenzial von GCT für Krankenversorgung, Gesundheitswirtschaft und den Pharmastandort Deutschland sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine dringende Überprüfung und Anpassung der neuen AMNOG-Leitplanken im Sinne einer Abkehr von mit dem GKVFinStG eingeführten algorithmischen Elementen im Kontext der Bildung von Erstattungsbeträgen und eine Rückbesinnung auf ein echtes Verhandlungsverfahren. Es ist essenziell, dass die Preisbildung für Therapieinnovationen die tatsächlichen Mehrwerte und den Zusatznutzen dieser Therapien adäquat widerspiegelt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Abschaffung des mit dem GKV-FinStG implementierten 20%igen Abschlags auf Kombinationseinsätze neuer Arzneimittel, Streichung §130e SGB V, Änderung §35a SGB V.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Kapazitäten für wissenschaftliche Beratung durch nationale Implementierung sicherstellen: Ergebnisse der EU-Bewertung sollen im deutschen AMNOG-Prozess genutzt und vom G-BA verpflichtend übernommen werden. Anforderungen an nationale Dossiervorlagen im AMNOG-Prozess sollen effizienter und an EU-Leitlinien orientiert werden. Nationale G-BA-Beratungen zu zusätzlichen Analysen müssen gestärkt und auf notwendige Analysen beschränkt werden. Die AMNOG-Regelung muss Innovationen schnell verfügbar machen, auch wenn der EU-HTA-Bericht erst Wochen nach Zulassung vorliegt. Der Zusatznutzen für Orphan Drugs gilt im EU-HTA als belegt. Nachweise gegenüber einer Vergleichstherapie sind erst nach Überschreiten der Umsatzschwelle von 30 Mio. € erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Derzeit ist festzustellen, dass die Orphan Drug-Verordnung den politischen und gesellschaftlichen Willen umsetzt, auch Menschen mit seltenen Erkrankungen medizinisch zu versorgen. Daher sollte der Blick primär auf den therapeutischen Mehrwert dieser Arzneimittel gerichtet werden. In der Regel stehen von einer seltenen Erkrankung betroffenen Patienten erstmalig Therapieoptionen zur Verfügung. Hier sollte es keinen Rückschritt geben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Schaffung weiterer Incentivierungsmodelle (sogenannte Pull-Mechanismen) im Bereich der Reserveantibiotika. wie bspw. ein sog. Market-Entry-Reward oder das bereits im Vereinigten Königreich eingesetzte „Netflix-Modell“. In den Blick genommen werden sollte auch der stationäre Einsatz von Reserveantibiotika. Der kostendeckende Einsatz von Reserveantibiotika im stationären Bereich sollte sichergestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln - ALBVVG
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Erhöhung der Impfquoten durch Ermächtigung der Apotheker zur Durchführung diverser Schutzimpfungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Lebensmittelwerbung
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: PepsiCo Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung erarbeitet einen Entwurf zu Beschränkung von an Kinder gerichteter Werbung für Lebensmittel. PepsiCo beteiligt sich an der Diskussion mit eigenen Positionen um eine faire Lösung zu erreichen. Dazu werden Gespräche mit Mitgliedern des Bundestages und der Bundesregierung geführt.
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Plastiksteuer
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: PepsiCo Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung hat die Einführung einer Steuer auf Einwegplastik angekündigt. PepsiCo bringt seine Sichtweise zur Ausgestaltung selbiger ein, um eine richtige Ausgestaltung des Anwendungsbereichs und der Anreizwirkung zu erreichen. Dafür werden Gespräche mit Bundestagsabgeordneten und Mitarbeitern der Bundesministerien geführt.
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- Angegeben von: PepsiCo Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung will die europäische PPWR in Deutschland umsetzen. Hierzu bringt sich PepsiCo mit seiner Position ein. Unter anderem soll eine angemessenen Berücksichtigung umweltfreundlicher PepsiCo Produkte wie "SodaStream" erreicht werden, die Verpackungen in erheblichem Umfang vermeiden. Hierzu werden Gespräche mit Mitgliedern des Bundestags und der Bundesregierung geführt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: PepsiCo Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: PepsiCo monitored die Debatte zur Wettbewerbssituation im Lebensmittel- und Getränkebereich. Dazu werden Gespräche mit Bundestagsabgeordneten oder Mitarbeitern der Ministerien geführt.
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- Angegeben von: Iberdrola Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Begleitung des Vorhabens des BMWK hinsichtlich des Ziels eines nachhaltig vergünstigten Strompreises für die Industrie, der nicht zulasten der Stromerzeuger fällt. Keine Einführung eines Industrie- und Brückenstrompreises der Energieerzeuger einseitig belastet.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Iberdrola Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Interessensvertretung der Iberdrola Deutschland ist ein Hinwirken auf eine sinnvolle Regelung der Beschleunigungsflächen für Wind-auf-See.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: H2ercules am 28.06.2024
- Beschreibung: Flexibilisierung der gesetzlich vorgesehenen Erfüllungsoptionen. Verzahnung des GEG mit anderen bestehenden oder aber geplanten Vorhaben (insb. Wärmeplanungsgesetz/WPG).
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: H2ercules am 28.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachung und Flexibilisierung der gesetzlichen Vorgaben. Verzahnung - und Harmonisierung - des WPG mit anderen bestehenden oder aber geplanten Vorhaben (insb. Gebäudeenergiegesetz/GEG).
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: H2ercules am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des Rechtsrahmens zur Ermöglichung von Carbon Capture and Storage (CCS) sowie Carbon Capture and Utilization (CCU), prioritär für andernfalls schwer vermeidbare Emissionen, aber auch für Emissionen aus der Stromerzeugung. Ergänzung des Rechtrahmens um Regelungen zum CO2-Transport.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: H2ercules am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell und Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben. Die Planungsgrundsätze und das Finanzierungregime für das H2-Kernnetz sollen zudem so umgesetzt werden, dass das Kernnetz auch an solche Standorte herangeführt wird, an denen sich heute systemrelevante Kraftwerke (Kraftwerke in der Netzreserve) befinden. Dies sollte insbesondere dann gelten, wenn an diesen Standorten fortgeschrittene Planungen für die Errichtung von H2-Kraftwerken bzw. H2-Ready-Kraftwerke bestehen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
- Angegeben von: H2ercules am 28.06.2024
- Beschreibung: Für die planmäßige Realisierung der Leitungen im Wasserstoffkernnetz sind gesetzliche Beschleunigungsmaßnahmen auf vielen Ebenen notwendig. Die Interessenvertretung wird betrieben, damit das Wasserstoffkernnetz in den Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes kommt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: H2ercules am 28.06.2024
- Beschreibung: Information und Austausch zu möglichen Regelungen für den Aufbau eines nationalen Wasserstoffmarktes sowie dem Einsatz von zertifiziertem erneuerbarem Wasserstoff gemäß RED III in der Industrie und im Transportsektor. Umsetzung der Industriequote für Wasserstoff in nationales Recht Art. 22 a (1) a)-b) sollte auf EU-MS Ebene und nicht auf Branchen- bzw. Unternehmensebene umgesetzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: H2ercules am 28.06.2024
- Beschreibung: Information und Austausch zu möglichen Regelungen für die Anpassung der THG-Minderungsquote (Ambition, Anwendungsbereich) sowie der 37. BImSchV, welche die Erfüllungsspezifika für erneuerbaren Wasserstoff auf die Zielerreichung im Transportsektor festlegt
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: H2ercules am 28.06.2024
- Beschreibung: Information und Austausch zur anstehenden Revision der europäischen Vorgaben durch die delegierten Rechtsakte zur Produktion (Strombezugskriterien) und Emissionsberechnung von erneuerbarem Wasserstoff (2024/1408; 2023/1185) in der Industrie und im Transportsektor
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Gerolsteiner Brunnen am 28.06.2024
- Beschreibung: Nur mit einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft nach dem Bottle-to-bottle Prinzip kann die Getränkewirtschaft langfristig und wirtschaftlich die europäischen Ambitionen abbilden. Ein gesicherter Erstzugriff auf die Rezyklate in Verbindung mit den Vorgaben der EU würde den Unternehmen der Getränkebranche langfristig die Erreichung von CO2-Einsparungszielen im Bereich der Verpackungen ermöglichen. Gerolsteiner setzt sich daher für die Etablierung geschlossener rPET Stoffkreisläufe im Sinne eines High Quality Recycling für Getränkeflaschen ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Gerolsteiner Brunnen am 28.06.2024
- Beschreibung: Die ländlichen Regionen tragen zu rund 50 Prozent zum BIP bei und sind Heimat von einem Großteil des Mittelstands. Zudem haben die Regionen gemeinsam, dass ihr Anschluss an die Verkehrsinfrastruktur im Vgl. zu urbanen Gebieten deutlich schlechter ausgeprägt ist. Ihre Anbindung an den (Güter-)Schienenverkehr ist unterrepräsentiert und stellt bei der Dekarbonisierung der Logistik einen Standortnachteil dar. Dieser Nachteil wird durch weitere Lenkungsinstrumente verstärkt. Dadurch gibt es auf dem Land einen hohen Anteil an straßengebundenem Transport mit entsprechenden Emissionen der größtenteils fossilen Antriebe. Es gilt daher gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im ländlichen Raum im Vergleich zu Metropolregionen herzustellen, um die Dekarbonisierung der Logistik voranzubringen.
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Zukunftsfinanzierungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 28.07.2025
- Angegeben von: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wie schon in der Anhörung am 28. April geäußert, begrüßt der BVK die vorgesehene Neufassung des § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG.Der BVK begrüßt auch ausdrücklich den Vorschlag, § 19a EStG weiter zu entwickeln. Wie in der Anhörung am 28. April ausgeführt, erachten wir Mitarbeiterbeteiligungen als einen wichtigen Baustein zur Lösung der sich stellenden Herausforderungen. Auch wenn durch das ZuFinG der Anwendungsbereich des § 19a EStG schon erheblich erweitert wird, regen wir an auf die qualifizierende Merkmale nach § 19a Abs. 3 EStG gänzlich zu verzichten. Unternehmen jeder Größe und jeden Alters sollten in der Lage sein, mittels des § 19a EStG Mitarbeiterbeteiligungen zu ermöglichen. Hinsichtlich der Einführung des § 19a Abs. 4b EstG regen wir an, § 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG zu streichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber plant, durch das Gesetz eine Reihe von Änderungen bei der Zinsschranke sowie der Zinshöhenschranke.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
-
BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 18.02.2026
- Angegeben von: PFG Central Services GmbH & Co.KG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die im TierHaltKennzG vorgesehene Kennzeichnungspflicht zum 01.08.2025 soll nicht vollzogen werden. Zunächst gilt es, das Gesetz im Sinne der Empfehlung der Agrarministerkonferenz praxisgerecht zu novellieren.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6498
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/4822 - Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der - Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden - (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz -TierHaltKennzG)
-
BT-Drs. 20/6498
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Neuregelung Tierschutzgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.05.2025
- Angegeben von: Tönnies Central Services GmbH & Co.KG am 28.06.2024
- Beschreibung: Tierschutzgerechte und praxisgerechte Regelungen zum Kuperverbot und zur Ferkelkastration
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Sicherungssystem des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken soll nicht in ein vergemeinschaftete europäische Einlagensicherung eingebunden werden. Die bestehenden nationalen gesetzlichen Strukturen, die die Besonderheiten der entsprechenden Bankenmärkte berücksichtigen, sollen erhalten bleiben und nicht im Rahmen einer europäischen Einlagensicherung harmonisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD), Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und der Verordnung über einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) zielt auf eine kritische Ausdehnung des Abwicklungsmechanismus auf kleine und mittlere Institute sowie auf eine Beeinträchtigung präventiver Maßnahmen von Institutssicherungssystemen ab. Diese Änderungen sowie weitere Aspekte des Gesetzgebungsvorhabens, die negative Auswirkungen auf Einlagensicherungssysteme haben (insbesondere die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen durch nationale Einlagensicherungssysteme und die Abkehr von dem bewährten Vorrang nationaler Einlagensicherungssysteme in Bankinsolvenzverfahren), sind nicht zuletzt im Interesse der Finanzstabilität zu verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
-
BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Revision gesetzlicher Regelungen aus dem GKV-FinStG
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den Zugang zu neuen Schrittinnovationen zu ermöglichen und um Bürokratie sowie Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soll der Abschlag auf Kombinationstherapien, der durch das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FinStG) eingeführt wurde, überprüft und möglicherweise angepasst werden. Ebenso sollen die sogenannten „AMNOG-Leitplanken“, die ebenfalls durch das GKV-FinStG eingeführt wurden, einer Revision unterzogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Änderungen im Rahmen des Medizinforschungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderung der Leitplanken, Abschaffung des Kombinationsrabatts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Weiterentwicklung des AMNOG
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassungen des AMNOG zur Evidenz bei besonderen Therapiesituationen sollen vorangetrieben werden, um einen zukunftsfesten Rahmen für die Nutzenbewertung von speziellen Therapien wie Einmaltherapien oder Präzisionsonkologika zu schaffen. Ziel ist es, neue erfolgsabhängige Vertragsmodelle zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Transgender Europe, e.V. (TGEU) am 28.06.2024
- Beschreibung: Im Berichtszeitraum haben wir uns bei Mitgliedern der zukünftigen Bundesergierung dafür eingesetzt, dass das Selbstbestimmungsesetz kommt, sowie das Vorgaben, die mit Europarecht unvereinbar sind, wie z.b. eine automatisierte Datenweitergabe an Sicherheitsbehörden nicht verabschiedet werden und es insbesondere für Minderjährige nicht zu einer Verschlechterung der damals geltenden Rechtslage kommt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TSG [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Aufwendungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbst bestimmten gesundheitsorientierten Handelns (Gesundheitsförderung) sollten eindeutig zu den Leistungsaufwendungen zählen – analog Aufwendungen für Schwangerschaft. Diese Leistungen sollen auch für den Bestand eingeführt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Überschussbeteiligung gemäß § 140 Abs (1) VAG soll in der Privaten Krankenversicherung auch für die Bonifikation von gesundheitsfördernden oder anderen leistungsreduzierenden Verhaltensweisen eingesetzt werden können. Dies soll auch für den Bestand möglich sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Privatversicherte sollen eine KVNR unabhängig vom Vorliegen einer implantatbezogenen Maßnahme verpflichtend erhalten. Hintergrund: Die KVNR ist Basis für die elektronische Patientenakte (ePA); für Registermeldungen, wie Transplantationsregister, Organspenderegister oder Modellvorhaben zur Genomsequenzierung für seltene onkologische Erkrankungen. In der Privaten Krankenversicherung muss bisher für die KVNR die Einwilligung des Versicherten eingeholt werden. Es gibt es hohe Non-Responderquoten und entsprechende Bürokratiekosten. Um alle Bestandsversicherten erreichen zu können, braucht es die zustimmungsfreie, obligatorische KVNR-Anlage analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Berechtigung (bzw. auf Wunsch des Versicherten Verpflichtung) für Leistungserbringer (v. a. Ärzte, Apotheker) zur Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA); Regelung zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch in der PKV
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung und Stärkung des Dualen Systems aus Gesetzlicher Krankenversicherung und Privater Krankenversicherung, um die hohe Qualität unseres Gesundheitssystems zu erhalten und die Generationengerechtigkeit zu erhöhen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Anerkennung von IT-Kosten als Versicherungsleistung der Privaten Krankenversicherung. Hintergrund: Investitionen im Zusammenhang mit der IT und der zugehörigen Fachanwendungen sind tarifrechtlich nicht abgesichert. Dies bedeutet hohe Rechtsunsicherheit für die Unternehmen: Sie gehen in Vorleistung, z.B. bei der ePA-Entwicklung, ohne dass sie sicher sein können, diese Kosten tariflich auf die Versichertengemeinschaft umlegen zu können. Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Finanzierung ist eine Verankerung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dringend erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Aufnahme einer Befugnis für Private Krankenversicherung (PKV) (analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)), zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken, um gezielt z. B. Maßnahmen der Primärprävention anbieten zu können. Hintergrund: Bei der Auswertung von Gesundheitsdaten zum Zweck von Versorgungs- und Präventionsangeboten gibt es in der PKV – im Gegensatz zur GKV! – (datenschutz-) rechtliche Grenzen, die entsprechende Angebote behindern (z.B. Untersagung durch Landesdatenschutz). Für die GKV wurde mit §25b SGB V durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) entsprechende Klarstellung geschaffen. Diese fehlt in der PKV und führt dort weiterhin zu Rechtsstreitigkeiten. Nötig ist deshalb eine dem §25b SGB V entsprechende Anwendung auch für die PKV.
- Betroffene Bundesgesetze (1):