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Saarländischer Apothekerverein e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R003659
- Ersteintrag: 21.03.2022
- Letzte Änderung: 29.10.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 29.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Zähringerstrasse 566119 SaarbrückenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49681584060
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E-Mail-Adressen:
- geschaeftsstelle@apothekerverein-saar.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Susanne Koch
- Stefan Behrens
- Andreas Gerlach
- Carsten Wohlfeil
- Carsten Wohlfeil
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Gesamtzahl der Mitglieder:
211 Mitglieder am 31.03.2024, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (6):
- ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
- Gesundheitsregion Saar e.V.
- Treuhand Hannover GmbH
- Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken
- Schulverein KBBZ Saarbrücken e.V.
- Förderverein der Staatlichen Schule für PTA e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern geführt, die als Rahmenbedingungen für die Mitgliedsapotheken des Saarl. Apothekerverein e.V. von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um Lieferengpässe von Arzneimitteln, Bürokratieabbau und Honorierung der Apotheken. Zu Gesprächsrunden werden Abgeordnete in die Geschäfststelle oder auch in Apotheken vor Ort direkt eingeladen. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Auch wird direkte Anschreiben unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht.
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Apothekenhonorierung, Apothekenreform
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Beschreibung:
Erhöhung der Apothekenhonorierung, Ausrichting der Apothekenstrukturen
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Bürokratieabbau
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Beschreibung:
Bürokratieabbau
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405290035 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Streichung der Mengenbegrenzung bei (sich abzeichnenden) Lieferengpässen
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Beschreibung:
Gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ist das Bezugsrecht der Apotheken auf geringe Mengen des einzelnen Arzneimittels beschränkt, das von einer bestimmten Person besonders bestellt worden sein muss. Die Mengenbegrenzung bei (sich abzeichnenden) Lieferengpässen für versorgungskritische Wirkstoffe gem. § 52b Abs. 3c des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, für paracetamol- und ibuprofenhaltige Fieberarzneimittel sowie für Antibiotika ist zu streichen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Durchführung von Schutzimpfungen
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Beschreibung:
Bei der Durchführung von Schutzimpfungen handelt es sich um eine standardisierte pharmazeutische Dienstleistung. Eine Anzeigepflicht ist von daher nicht erforderlich. Im Rahmen der periodisch stattfindenden Besichtigungen (§ 64 AMG) kann eine entsprechende Kontrolle erfolgen. § 2 Abs. 3a Satz 2/3 Apothekenbetriebsordnung sind ersatzlos zu streichen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Herstellung von Desinfektionsmitteln
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Beschreibung:
Gemäß den Vorgaben der Verordnung (EU) 528/2012 über Biozidprodukte ist eine rezeptur- bzw. defekturmäßige Herstellung in Apotheken nicht vorgesehen. Die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie haben aber gezeigt, dass eine solche Herstellung ausgewählter Desinfektionsmittel auf Ethanol- bzw. 2-Propanol-Basis bei Bedarf sinnvoll und erforderlich ist, und dass dabei auch keine qualitativen Einbußen im Vergleich zur industriellen Herstellung zu verzeichnen sind. Die bislang geltenden Ausnahmetatbestände (strikt befristete Gestattung durch die zuständigen Behörden im Einzelfall) können daher problemlos erweitert werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verpflichtende Einführung einer Wirkstoffverordnung
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Beschreibung:
Gerade bei Liefer- und Versorgungsengpässen ist es notwendig, dass Ärzt:innen eine Wirkstoffverordnung ausstellen. Die Ärzt:innen behalten die Therapiehoheit, indem sie einen Wirkstoff verordnen, die Apotheker:innen als die Expert:innen für die Arzneimitteltherapie entscheiden sodann, wie die Patient:innen konkret versorgt werden. Eine Wirkstoffverordnung ermöglicht Apotheken, die entsprechenden Arzneimittel in der ganzen Bandbreite unter Berücksichtigung der pharmazeutischen Voraussetzungen abzugeben. Die Apotheken können sowohl Fertigarzneimittel abgeben als auch, im Bedarfsfall, notwendige Rezepturen anfertigen. Entsprechend den Empfehlungen des BfArM ist dabei die Abgabereihenfolge „Fertigarzneimittel vor Rezeptur“ zu beachten.
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verstetigung der SARS-CoV-2-Arzneimittel-Versorgungsverordnung:
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Beschreibung:
Die im Rahmen der SARSCoV2Arzneimittel Versorgungsverordnung vorgenommenen Lockerungen der Vorgaben des Rahmenvertrages nach § 129 SGB V haben gezeigt, dass Entbürokratisierung nicht mit höheren Ausgaben für die Gesetzlichen Krankenversicherungen einhergehen muss. Auch hat sich in Zeiten von Lieferengpässen gezeigt, dass sich mittels der Vorgaben der SARS-CoV-2-Arzneimittel-Versorgungsverordnung eine schnelle und verlässliche Versorgung von Patient:innen sicherstellen lässt. Mit der Neu-Regelung im ALBVVG entfielen aber die erweiterten Corona-Austauschreglungen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Bundesweit einheitlich geltender Hilfsmittelversorgung für Apotheken
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Beschreibung:
Die Versorgung der Bevölkerung mit Hilfsmitteln ist über zahlreiche Hilfsmittellieferverträge organisiert. Die bestehende Vertragspluralität macht es sowohl Leistungserbringern als auch Krankenkassen immer schwieriger, den Überblick zu bewahren. Für den Bereich der Hilfsmittel werden auf gesetzlicher Basis der GKV-Spitzenverband und der DAV verpflichtet, einen für alle Gesetzlichen Krankenkassen geltenden Hilfsmittelversorgungsvertrag zu verhandeln, der bundesweit Geltung beansprucht und eine unbürokratische Versorgung der Bevölkerung mit Hilfsmitteln ermöglicht.
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Vertretungsmöglichkeit bei Apotheke, die Arzneimittel u.a. patientenindividuell stellt oder verblistert (§ 34)
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Beschreibung:
Sofern eine Apotheke Arzneimittel patientenindividuell stellt oder verblistert (§ 34), Arzneimittel zur parenteralen Anwendung herstellt (§ 35) oder Schutzimpfungen durchführt (§ 35a), ist gem. § 2 Abs. 6 Satz 4 Nr. 3 eine Vertretung des Leiters der Apotheke durch Apothekerassistent:innen oder Pharmazieingenieur:innen nicht möglich. Es ist aber ausreichend, wenn die Vertretung durch Apothekerassistent:innen oder Pharmazieingenieur:innen nur während der Ausübung der entsprechenden Tätigkeiten ausgeschlossen ist.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Onlinevorhalen von Rechtstexten
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Beschreibung:
Neben wissenschaftlichen Hilfsmitteln wie PhEur, DAB, DAC/NRF usw. müssen in Apotheken auch Texte der für den Apothekenbetrieb maßgeblichen Rechtsvorschriften in jeweiliger aktueller Form vorhanden sein. Die Texte müssen dem Apothekenleiter und dem pharmazeutischen Personal in der Apotheke jederzeit zur Verfügung stehen und zugänglich sein. Forderung: Im Gegensatz zu vielen wissenschaftlichen Hilfsmitteln in der Apotheke sind die Rechtsvorschriften über das Internet kostenlos abrufbar und vor allem stets aktuell.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Dokumentation von patientenindividuellen Rezepturen
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Beschreibung:
Die Herstellung patientenindividueller Rezepturen ist mit einem erheblichen Dokumentationsaufwand verbunden (Plausibilitätsprüfung, Herstellungsanweisung, Herstellungsprotokoll, Freigabe). Diese Dokumentation ist zwar grundsätzlich nach den Erwägungen zur Qualitätssicherung sinnvoll. Wir sehen allerdings durchaus punktuelles Entlastungspotential.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
260.001 bis 270.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23