Stellungnahmen/Gutachten
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439 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GWB"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (439)
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Zu Regelungsvorhaben:
Aus Anlass der geplanten Novelle des GWB möchten wir darauf hinwirken, dass sie praxisgerecht ausgestaltet wird und der Anwendungsbereich der Fusionskontrolle nicht übermäßig ausgeweitet wird.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Konsultation der 12. GWB-Novelle Stellung zu nehmen..., ... Wir begrüßen sehr, das GWB im Hinblick auf eine schnellere..., ...- § 35 Abs. 1 Nr. 2 b) E-GWB) Wir empfehlen dringend..., ...des § 35 Abs. 1 Nr. 2 b) E-GWB überzeugt nicht. Der Bundesgerichtshof..., ... nach § 35 Abs. 1a Nr. 4 GWB nur marginale Inlandstätigkeiten..., ...aktuelle § 35 Abs.1a Nr. 4 GWB im Zusammenspiel mit dem..., ...Auswirkungsprinzip des § 185 Abs. 2 GWB zu sehen ist und daher ..., ...8 des Entwurfs - § 32h E-GWB) Wir empfehlen, § 32h E-GWB nicht aufzunehmen: §..., ...Die Einführung des § 32h GWB schafft jedoch eine ausdrücklich..., ...Entwurfs - § 43 Abs. 4 E-GWB) Wir empfehlen, § 43 Abs. 4 E-GWB nicht aufzunehmen: (..., ...nicht zu der durch die 12. GWB-Novelle eigentlich gewünschten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Verschuldenserfordernisses bei der Vorteilabschöpfung nach § 34 GWB
Wir sprechen uns für eine Beibehaltung des Verschuldens als Voraussetzung für die Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Lobbyregister-Nr..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Die Deutsche ..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Stellung nehmen..., ...vorgeschlagene Änderung des § 34 GWB, die für die deutsche Wirtschaft..., ...insgesamt abzulehnen ist. § 34 GWB-E (Vorteilsabschöpfung ..., ...Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB das Verschuldenserfordernis..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Weiterhin ist..., ...Vorteils nach § 81 Abs. 5 GWB erfolgen kann. Und schließlich..., ...Verschuldenserfordernisses in § 34 GWB. So setzt § 10 UWG, der..., ...Verschuldenserfordernisses in § 34 GWB würde damit zu einem Wertungswiderspruch..., ...Verschuldenserfordernis in § 34 GWB festgehalten werden. **...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Verschuldenserfordernisses bei der Vorteilabschöpfung nach § 34 GWB
Wir sprechen uns für eine Beibehaltung des Verschuldens als Voraussetzung für die Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Lobbyregister-Nr..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Die Deutsche..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Stellung nehmen..., ...vorgeschlagene Änderung des § 34 GWB, die für die deutsche ..., ... abzulehnen ist. § 34 GWB-E (Vorteilsabschöpfung ..., ...Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB das Verschuldenserfordernis..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Weiterhin ist..., ...Vorteils nach § 81 Abs. 5 GWB erfolgen kann. Und schließlich..., ...Verschuldenserfordernisses in § 34 GWB. So setzt § 10 UWG, der..., ...Verschuldenserfordernisses in § 34 GWB würde damit zu einem ..., ...Verschuldenserfordernis in § 34 GWB festgehalten werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Verschuldenserfordernisses bei der Vorteilabschöpfung nach § 34 GWB
Wir sprechen uns für eine Beibehaltung des Verschuldens als Voraussetzung für die Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Lobbyregister-Nr..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Die Deutsche ..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Stellung nehmen..., ...vorgeschlagene Änderung des § 34 GWB, die für die deutsche Wirtschaft..., ...insgesamt abzulehnen ist. § 34 GWB-E (Vorteilsabschöpfung ..., ...Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB das Verschuldenserfordernis..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Weiterhin ist..., ...Vorteils nach § 81 Abs. 5 GWB erfolgen kann. Und schließlich..., ...Verschuldenserfordernisses in § 34 GWB. So setzt § 10 UWG, der..., ...Verschuldenserfordernisses in § 34 GWB würde damit zu einem Wertungswiderspruch..., ...Verschuldenserfordernis in § 34 GWB festgehalten werden. **...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Verschuldenserfordernisses bei der Vorteilabschöpfung nach § 34 GWB
Wir sprechen uns für eine Beibehaltung des Verschuldens als Voraussetzung für die Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB aus.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 26.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Lobbyregister-Nr..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Die Deutsche ..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Stellung nehmen..., ...vorgeschlagene Änderung des § 34 GWB, die für die deutsche Wirtschaft..., ...insgesamt abzulehnen ist. § 34 GWB-E (Vorteilsabschöpfung ..., ...Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB das Verschuldenserfordernis..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Weiterhin ist..., ...Vorteils nach § 81 Abs. 5 GWB erfolgen kann. Und schließlich..., ...Verschuldenserfordernisses in § 34 GWB. So setzt § 10 UWG, der..., ...Verschuldenserfordernisses in § 34 GWB würde damit zu einem Wertungswiderspruch..., ...Verschuldenserfordernis in § 34 GWB festgehalten werden. **...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Verschuldenserfordernisses bei der Vorteilabschöpfung nach § 34 GWB
Wir sprechen uns für eine Beibehaltung des Verschuldens als Voraussetzung für die Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB aus.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Lobbyregister-Nr..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Die Deutsche..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Stellung nehmen..., ...vorgeschlagene Änderung des § 34 GWB, die für die deutsche ..., ...abzulehnen ist. § 34 GWB-E (Vorteilsabschöpfung ..., ...Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB das Verschuldenserfordernis..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Weiterhin..., ...Vorteils nach § 81 Abs. 5 GWB erfolgen kann. ..., ...Verschuldenserfordernisses in § 34 GWB. So setzt § 10 UWG, der..., ...Verschuldenserfordernisses in § 34 GWB würde damit zu einem ..., ...Verschuldenserfordernis in § 34 GWB festgehalten werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Verschuldenserfordernisses bei der Vorteilabschöpfung nach § 34 GWB
Wir sprechen uns für eine Beibehaltung des Verschuldens als Voraussetzung für die Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB aus.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Lobbyregister-Nr..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Die Deutsche..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Stellung nehmen..., ...vorgeschlagene Änderung des § 34 GWB, die für die deutsche ..., ... abzulehnen ist. § 34 GWB-E (Vorteilsabschöpfung ..., ...Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB das Verschuldenserfordernis..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Weiterhin ist..., ...Vorteils nach § 81 Abs. 5 GWB erfolgen kann. Und schließlich..., ...Verschuldenserfordernisses in § 34 GWB. So setzt § 10 UWG, der..., ...Verschuldenserfordernisses in § 34 GWB würde damit zu einem ..., ...Verschuldenserfordernis in § 34 GWB festgehalten werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
- geplante Regelung ist ordnungspolitisch bedenklich, weil sie den Übergang von einer ex-post Missbrauchs- und Kartellkontrolle zu einer ex-ante Marktüberwachung markiert - Ablehnung eines eigenständigen Regimes zur regelmäßigen, zukunftsgerichteten und verdachtsunabhängigen Übermittlung sensibler Preis- und Absatzdaten auf vorgelagerten Kraftstoffmärkten geschaffen - Ablehnung der geplanten Änderung des § 47k GWB - eine Benachrichtigung durch die MTS-K an die durch die Verpflichtung anderer Unternehmen indirekt betroffenen Abnehmer, deren Daten an die MTS-K geleitet und dort verarbeitet werden - Ablehnung weiterer Meldepflichten
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Bundesministerium..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle). 1. Betroffenheit..., ...Allgemeiner Kontext Das GWB soll freien und fairen ..., ...ist völlig verfehlt. Das GWB ist dafür nicht geeignet..., ...noch weitere Änderungen des GWB etwa in der BT-Drucksache..., ...geplanten Änderungen des GWB zum wiederholten Mal nicht..., ...2022 zur 11. Novelle des GWB zu der Rechtmäßigkeit der..., ... Unterlagen (§ 59a GWB) und der Möglichkeit von Durchsuchungen (§ 59b GWB) soll die MTS-K „von einem..., ... 2 in § 47k GWB, welcher das Verlangen ..., ...anbieten“. Entgegen § 29a GWB, welcher erst kürzlich ..., ...hatte bereits vor der 11. GWB-Novelle die Möglichkeit..., ...wurde unter anderem § 29a GWB „Kraftstoffmärkte“ neu ..., ...beiden Verfahren nach § 29a GWB und dem geplanten § 47k GWB noch einmal deutlich. Hier..., ...Vorermittlungen nach § 29a GWB. Die Antwort auf Frage ..., ...Daten zur Umsetzung von 29a GWB nach einer Feststellung..., ... GWB ergibt sich somit nicht..., ... Gesetzgeber mit der 12. GWB-Novelle letztlich einen..., ... Wenn der Staat einen im GWB gesetzlich verankerten ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für Händler von Lebensmitteln sollte klargestellt werden, dass nicht nur der Verkauf unter Einstandspreis verboten ist, sondern dass auch für den herstellenden Händler der Verkauf unter Herstellungskosten untersagt ist. Es gilt, die Regelungslücke des § 20 Absatz 3 GWB bezüglich „Verkauf unter Herstellungs-kosten“ zu schließen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Kaffeeverband am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) vom 04. Juni 2026..., ...Stellungnahme zum Entwurf der GWB-Novelle. Wir regen an..., ...Regelungslücke des § 20 Absatz 3 GWB bezüglich „Verkauf unter..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die marktstarken Unter-nehmen..., ...offensichtlich eine Regelungslücke im GWB besteht, da solche Fälle..., ...von § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB erfasst werden. Das OLG..., ...des § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB, da die Eigenmarkenprodukte..., ... gegen § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Form der "Kampfpreisunterbietung..., ...dem § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB ungleich höher (er-forderlich..., ...Nachdruck, im Rahmen dieser GWB-Novelle, die bestehende..., ...der § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB auch dann gilt, wenn die..., ... Vorschlag Umsetzung im GWB Aus den vorgenannten..., ...Ergänzung in § 20 Abs. 3 GWB auf-zunehmen (Ergänzungen..., ...des § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB müsste wenigstens diese..., ...des § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB explizit geregelt werden..., .... § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB, da sich die Vertikalisierung..., .... § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 GWB erstreckt werden. Die..., ...Novellierung des § 20 Abs. 3 GWB zur Fortentwicklung des..., ...Marktmissbrauchsrechts im GWB. Für Ihren Einsatz danken...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen der 12. GWB-Novelle
MEW e.V. begleitet das Gesetzgebungsverfahren zur 12. GWB-Novelle und setzt sich dafür ein, dass die Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen praxistauglich, verhältnismäßig und mittelstandsfreundlich ausgestaltet werden. Im Fokus stehen insbesondere die Auswirkungen auf Unternehmen, Verfahren vor den Wettbewerbsbehörden sowie mögliche bürokratische Belastungen.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 19.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Referentenentwurf einer 12. GWB-Novelle Der MEW e.V. bedankt..., ...Neufassung des § 47k Abs. 7 GWB. Die vorgesehene Regelung..., ... 47k Abs. 7 Satz 2 bis 5 GWB in der vorgeschlagenen ..., ...vorliegende § 47k Abs. 7 GWB ist jedoch in dieser Hinsicht..., ... 47k Abs. 7 Satz 2 bis 5 GWB im weiteren Verfahren zu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der 12. GWB-Novelle, Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 des BMWE
Es ist notwendig, die besonderen Herausforderungen des prv. Rundfunks bei der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den Fokus zu nehmen. Im vorliegenden Entwurf ist das unberücksichtigt geblieben. Es wird gebeten, den Beschluss der RuFu-Komm. vom 4.3.26 zu berücksichtigen. Argumente: Regelung der Umsatzerlöse, Die für § 30 Abs. 2b GWB geltenden Argumente im Printbereich sind auf Radio (Audio) und Lokal-TV übertragbar. Die audiovisuellen Medien müssen hier gleichbehandelt werden, d.h. die Norm in § 30 UWG ist entsprechend auch auf den Rundfunk bzw. audiovisuelle Dienste anzuwenden. Berücksichtigung von: Kooperationen, Berücksichtigung der Marktbedingungen regionaler Medien, Rahmenbedingungen f. Rufu-Veranst. wie für Presseverlage.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk am 19.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...auch durch Anpassungen im GWB anzuerkennen und entsprechend..., ...Rudfunkkomission vom 4. März 2026 zur GWB-Novelle) - um Abhilfe unter..., ... Argumente: § 38 Abs. 3 GWB sieht bei der Berechnung..., ...streichen. § 30 Abs. 2b GWB beinhaltet Sonderregelungen..., .... Die für § 30 Abs. 2b GWB geltenden Argumente im ..., ...Wettbewerbsregulierung und deren Kontrolle im GWB (und im UWG) einer gewissen..., ...Festschreibung des § 19a GWB als gesetzlicher Verbotstatbestand, § 19a Abs. 2 Nr. 7 GWB als generelles Verbot bei..., ...Marktbeherr-schung in § 20 GWB. • Möglichkeiten der erweiterten..., ...Marktverhaltensregelung auch im GWB/UWG (Stich-wort: Vorsprung..., ...Vorteilsabschöpfung gemäß § 34a GWB für Verbände nach § 33 Abs. 4 GWB. • Angleichung von § 34a GWB an § 10 Abs. 5 und 6 UWG..., ...sind, etwa in § 38 Abs. 3 GWB. Deutschland verfügt über...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Der Verband begrüßt die Änderungsvorschläge weitestgehend. Lediglich die vorgeschlagenen Änderungen Änderungen im Bereich der Transaktionswertschwellen erscheinen problematisch.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
19.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorteilsabschöpfung des § 34 GWB das Verschuldenserfordernis..., ...wurde bereits in der 11. GWB-Novelle in ihrem Anwendungsbereich..., ...Voraussetzungen des § 34 GWB nicht durch eine Streichung..., ...hiervon im Rahmen der 11. GWB-Novelle schlussendlich ..., ...Streichung würde den § 34 GWB zu einer Anomalie machen..., ...Verbände nach § 34a Abs. 1 GWB gesetzlich vorgesehen...., ... (und gemäß § 39 Abs. 7 GWB-E zum Teil sogar darüber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur 12. GWB-Novelle und Beendigung der Sonderregelung des § 29 GWB
Der BDEW setzt sich für eine praxisgerechte Ausgestaltung der 12. GWB-Novelle ein. Er unterstützt die Digitalisierung, Vereinfachung und Beschleunigung kartellrechtlicher Verfahren. Der BDEW fordert, von einer erneuten Verlängerung des § 29 GWB abzusehen und die sektorspezifische Missbrauchsaufsicht für die Energiewirtschaft zu beenden. Er setzt sich für die Rückkehr zu einem einheitlichen Kartellrecht auf Grundlage der allgemeinen Vorschriften des GWB ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.07.2026
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Adressatenkreis:
-
23.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Kabinettsentwurf..., ...erneuten Verlängerung des § 29 GWB abzusehen. Es ist nach..., ...Einheitliches Kartellrecht – § 29 GWB streichen Die Regelung in § 29 GWB zur kartellrechtlichen ..., ...fünf Jahre (§ 187 Absatz 1 GWB-E), d.h. bis Ende 2032 ab. Mit § 29 GWB wurde im Jahr 2007 eine..., ...Verbotsvorschriften der §§ 19, 20 GWB tritt, ohne dass für die..., ...darauf hin, dass mit § 29 GWB vor allem politische Ziele..., ...eingeführte Instrument des § 29 GWB war ausdrücklich als ..., ...kritisiert – bereits mit der 8. GWB-Novelle bis Ende 2017, mit der 9. GWB-No velle bis 2022 und ..., ...auf der Basis von § 19 GWB keine erkennbaren Hindernisse..., ... des § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB. Für die Unterscheidung..., ...wie vor mit § 19 Absatz 4 GWB eine hinreichende Ermächti..., ...Behörden sind mit § 19 GWB und der Möglichkeit für..., ...Sektoruntersuchungen nach § 32e GWB – die aktuell auch ge ..., ...auf der Basis von § 29 GWB eingeleitet wurden. Dieses..., ...verfängt nicht, da mit § 19 GWB ebenfalls eine Rechtsgrundlage..., ...vor der Geltung des § 29 GWB genutzt worden ist. Das..., ...Hindernis dar, denn mit § 19 GWB besteht weiterhin eine ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierungen im Vergabebeschleunigungsgesetz/GWB
VITAKO setzt sich insbesondere für eine Klarstellung und die Auflösung von Rechtsunsicherheiten im Bereich der Rechtsfragen zu „Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit“ im §108 GWB ein. Ziel ist eine gelingende und effiziente Verwaltungsdigitalisierung. Gerade das Prinzip der arbeitsteiligen Organisation innerhalb des föderalen Bundesstaats und eine problemlose Nachnutzung von EfA-Leistungen für die Umsetzung des OZG beruhen auf der Notwendigkeit einer effizienten Vergabe im öffentlichen Sektor. Vor diesem Hintergrund begrüßt VITAKO in einer eigenen Stellungnahme im Großen und Ganzen den vorliegenden Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz, insbesondere mit Blick auf geplante Änderungen in §108 GWB und fordert an einigen Stellen Nachbesserung und Präzisierung.
- Bereitgestellt von: Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. am 30.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG) -
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zu § 97 Abs. 4 S. 3 GWB: Die Förderung des Mittelstands..., ...verteuern würde. § 108 GWB: Nach der alten Rechtsprechung..., ...der Überschrift des § 108 GWB begrüßt. Das schafft Klarheit..., ...der Zielsetzung des § 108 GWB, der bei einer Erledigung..., .... § 108 Abs. 4 Satz 2 GWB: Die Ergänzung des § 108 Abs. 4 GWB wird begrüßt, mit der nun..., ... § 108 Abs. 4 Satz 3 GWB: Ebenfalls für Klarheit..., ...begrüßt. § 108 Abs. 6 Nr. 1 GWB: Diese Regelung gibt die..., ...Abs. 6 Nr. 3 GWB ist in der Praxis schwer..., .... § 108 Abs. 6 Nr. 4 GWB: Diese Regelung entspricht..., ...durch die nach § 108 Abs. 6 GWB gegründete Kooperation ..., ...begrüßen. § 108 Abs. 7 GWB: Die Regelungen zur Betrauung..., ...Umformulierung des § 108 Abs. 7 GWB, da hierdurch im Rahmen..., ...Zweifel. § 108 Abs. 10 GWB: Im neuen Entwurf entfällt..., ...müssen. § 121 Abs. 1 GWB: Ausdrücklich begrüßt wird..., ...werden kann. § 122 Abs. 3 GWB: In der Praxis wird es ..., ... dürfen. § 122 Abs. 4 GWB: Positiv ist weiterhin,..., .... § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Vorteilhaft ist die Aufgabe..., ... läuft. § 156 Abs. 3 GWB: Es ist in der Vergangenheit..., ...entscheiden hätten. § 158ff. GWB: Die Digitalisierung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Verlängerung der besonderen kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über Energieversorger
Die Laufzeit des als Übergangsvorschrift gedachten § 29 GWB sollte nicht nochmals verlängert werden. §§ 19, 20 GWB sind ausreichend, um die kartellrechtlichen Probleme der Energiemärkte zu adressieren. Das zeigt auch die Praxis der Kartellbehörden. Des Weiteren ist nicht interessensgerecht, die Zustellung von Auskunftsverlangen der Kartellbehörden an allgemeine Unternehmens-E-Mail-Adressen zu ermöglichen. Auch die Überlegungen zu einer verschuldensabhängigen Erlösabschöpfung sollten nicht weiterverfolgt werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Übergangsvorschrift gedachten § 29 GWB sollte nicht nochmals verlängert werden. §§ 19, 20 GWB sind ausreichend, um die..., ...Nummer 23 (zu § 59 Abs. 5 GWB neu) Regelungsvorschlag..., ...Auskunftsverlangen gem. § 59 GWB auch per E-Mail zugestellt..., ... Zu Art. 1 Nr. 25, § 62 GWB Es ist nachvollziehbar..., ...Entscheidungen gem. § 32 GWB wird durch die Neuregelung..., ...in § 62 Abs 2 S. 2 Nr. 4 GWB auf 250.000 EUR, das Zehnfache..., ...in § 62 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 GWB mit 100.000 EUR vervierfacht..., .... 1 Nr. 41, § 114 Abs. 4 GWB Regelungsvorschlag: § 114 Abs. 4 S. 1 GWB wird wie folgt gefasst:..., .... 1 Nr. 43, § 187 Abs. 1 GWB Regelungsvorschlag: Die..., ...Regelungen der §§ 19, 20 GWB erfasst werden kann. Dies..., ...auf der Grundlage des § 29 GWB schon seit Beginn des ..., ...Entscheidungen gem. § 32b GWB durch Landeskartellbehörden..., ...auf der Grundlage von § 29 GWB im Jahr 2012 erlassen...., ...Energieversorger sowohl § 29 GWB als auch § 19 GWB zitiert..., ...auf der Grundlage des § 19 GWB. Ein Auslaufen des § 29 GWB würde die Kartellrechtsdurchsetzung..., ...beeinträchtigen. Zu § 34 Abs. 1 GWB Regelungsvorschlag: Die..., ...vorschlägt in § 34 Abs. 1 GWB bei der kartellrechtlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierungen im Vergabebeschleunigungsgesetz/GWB
VITAKO setzt sich insbesondere für eine Klarstellung und die Auflösung von Rechtsunsicherheiten im Bereich der Rechtsfragen zu „Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit“ im §108 GWB ein. Ziel ist eine gelingende und effiziente Verwaltungsdigitalisierung. Gerade das Prinzip der arbeitsteiligen Organisation innerhalb des föderalen Bundesstaats und eine problemlose Nachnutzung von EfA-Leistungen für die Umsetzung des OZG beruhen auf der Notwendigkeit einer effizienten Vergabe im öffentlichen Sektor. Vor diesem Hintergrund begrüßt VITAKO in einer eigenen Stellungnahme im Großen und Ganzen den vorliegenden Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz, insbesondere mit Blick auf geplante Änderungen in §108 GWB und fordert an einigen Stellen Nachbesserung und Präzisierung.
- Bereitgestellt von: Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. am 12.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG) -
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...) aa) zu § 97 IV S. 3 GWB Die Flexibilisierung ..., ... Begründung zu § 97 IV 3 GWB klargestellt ist, dass ..., ... Nr. 2bb zu § 97 IV S. 4 GWB Die mit dem neuen S. ..., ...Art. 1 Nr. 10 a) zu § 108 GWB Nach der alten Rechtsprechung..., ...die Überschrift des § 108 GWB geändert. Das schafft Klarheit..., ...der Zielsetzung des § 108 GWB, der bei einer Erledigung..., ...) zu § 108 Abs. 4 Satz 2 GWB Die Ergänzung des § 108 Abs. 4 GWB wird begrüßt, mit der nun..., ...) zu § 108 Abs. 4 Satz 3 GWB Ebenfalls für Klarheit..., ...bb) zu § 108 Abs. 6 Nr. 1 GWB Diese Regelung gibt die..., ...dd) zu § 108 Abs. 6 Nr. 3 GWB Zu mehr Klarheit und ..., ...ee) zu § 108 Abs. 6 Nr. 4 GWB Diese Regelung entspricht..., ...Umformulierung des § 108 Abs. 7 GWB vor: 7) Eine Betrauung..., ... Nr. 16 zu § 120a Abs. 1 GWB Grundsätzlich ist die..., ...Anforderungen nach § 120a GWB so am Markt nicht vorhanden..., ...Art. 1. Nr. 17 zu § 121 I GWB Ausdrücklich begrüßt ..., ...Art.1 Nr. 18 zu § 122 III GWB, § 48 II-VgV In der Praxis..., ...Art.1 Nr. 18 zu § 122 IV GWB Positiv ist weiterhin..., ...Art. 1. Nr. 26 zu § 158ff. GWB Die Digitalisierung der..., ... und Abs. 55 Nr. 1 und 2 GWB ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbsrecht in der 12. GWB-Novelle
Soll privatwirtschaftlich finanzierte freie Presse in einer zunehmend von Digitalmonopolen dominierten digitalen Welt erhalten bleiben, muss auch das GWB weiter angepasst werden. Es müssen sowohl Effizienzen durch Kosteneinsparungen ermöglicht werden (insbes. effektive Ermöglichung von Kooperationen, Herabsetzung des Pressefaktors) als auch im Plattforminternet ein diskriminierungsfreier und fairer Pressevertrieb gegenüber den Digitalplattformen durchgesetzt werden (insbes. unmittelbare Geltung und Verbesserungen bzw. Konkretisierungen des § 19a II GWB, Streitbeilegungsmechanismus für gewerbliche Plattformnutzer).
- Bereitgestellt von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 05.07.2024
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kooperation. § 30 Abs. 2b GWB verfolgt diesen Gedanken..., ...Pressemultiplikator in § 38 Abs. 3 GWB weiter herabgesetzt oder..., ... Umwandlung des § 19a II GWB in ein ex lege geltendes..., ... zur Fusionskontrolle im GWB Ihrer Ansicht nach bewährt..., ...Schwellenwerte (in § 35 Abs. 1 GWB). Anpassung der sog...., ... durch eine Änderung des GWB vermeidbar wäre? Ja...., ...Schwellenwerte (in § 35 Abs. 1 GWB). Anpassung der sog..., ...der Presse in § 30 Abs. 2b GWB ausdrücklich privilegiert..., ...Zudem sollte § 30 Abs. 2b GWB auf die Fusionskontrolle..., ...die Ministererlaubnis im GWB Ihrer Ansicht nach angepasst..., ...Intention des § 30 Abs. 2b GWB umsetzen zu können. ..., ...sie im Zuge der 9. und 10. GWB-Novellen zur Umsetzung ..., ...Anpassung des § 33a Abs. 2 GWB erfolgen. Zudem sollte ..., ...Erweiterung der §§ 87 ff. GWB um Ansprüche auf Basis ..., ...ausgestaltet werden. § 19a GWB ist erst in einem Fall ..., ...sie anders als §§ 19, 20 GWB und Art. 5-7 DMA nicht ..., ...bereits derzeit Lücken im GWB? XX Ja. Nein. ..., ...behördliche Vollzug des § 19a GWB muss mit sehr viel mehr..., ...Gesetzgebungsverfahrens zum GWB-Digitalisierungsgesetz ..., ... diskutiert, ob im § 19a GWB eine explizite Regelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
12. GWB-Novelle / GWB-Maßnahmenpaket
Stärkung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht einerseits und Gewährleistung einer zivilrechtlichen Durchsetzung des Verbraucherschutzes andererseits
- Bereitgestellt von: Markenverband am 21.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 POSITIONSPAPIER GWB-MAßNAHMENPAKET – GEZIELTE..., ... 884 -Edeka/Real 2 2. GWB-Maßnahmenpaket: Gezielte..., ...Missbrauchskontrolle Zum GWB-Maßnahmenpaket hat sich..., ...Im Rahmen der anstehenden GWB-Änderungen sollte vorrangiges..., ...Bundeskartellamt mit der 11. GWB-Novelle in § 32 f GWB vermag..., ...anstehenden Änderungen des GWB berücksichtigt werden: ..., ...Klarstellung in § 33 Abs. 4 GWB aufgenommen werden, dass..., ...Rahmen des § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB besteht nach wie vor Unklarheit..., ... erwägen, ob § 19 Abs. 2 GWB nicht explizit durch die..., ... bzw. i.S.v. § 19 Abs. 1 GWB einen Missbrauch von Marktmacht..., ...hierzu auch Bunte/Nothdurft GWB § 19 Rn. 205 ff., 212)...., ...Sonderverhand-lungen beschränkt ist. 3. GWB-Maßnahmenpaket: Weitere...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
12. GWB-Novelle / GWB-Maßnahmenpaket
Stärkung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht einerseits und Gewährleistung einer zivilrechtlichen Durchsetzung des Verbraucherschutzes andererseits
- Bereitgestellt von: Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e.V. (VdF) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) § 20 Abs. 3 GWB..., ...begrüßen die mit der 12. GWB-Novelle verfolgte Zielsetzung..., ...einer Stellungnahme zur 12. GWB-Novelle. Die fortschreitende..., ...§ 20 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GWB. Nach der jüngeren Rechtsprechung..., ...Missbrauchstatbestände des § 19 GWB ist kein ausreichender ..., ...wir an, im Rahmen der 12. GWB-Novelle eine gesetzliche..., ...§ 20 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GWB sollte ausdrücklich auch..., ...Anpassung des § 20 Abs. 3 GWB in die 12. GWB-Novelle ..., ...Neuregelung des § 20 Abs. 3 GWB (Ergänzungen sind gelb ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rückführung des kartellrechtlichen Sonderregimes im Kraftstoffbereich
Die 12. GWB Novelle zielt auf eine effizientere Ausgestaltung des Kartellrechts, kombiniert Entlastungen - etwas in der Fusionskontrolle - jedoch mit erweiterten Eingriffsbefugnissen, insbesondere durch zusätzliche Datenerhebungen im Kraftstoffbereich. Aus der Sicht des en2x ist die Ausweitung dieses sektoralen Sonderregimes für den Kraftstoffmarkt nicht gerechtfertigt. Die Datenlage zeigt kein strukturelles Wettbewerbsproblem im deutschen Kraftstoffmarkt. en2x fordert, auf zusätzliche Eingriffe zu verzichten und die Regelungen wieder in den allgemeinen kartellrechtlichen Ordnungsrahmen zurückzuführen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Referentenentwurf der 12. GWB-Novelle vom 5. Juni 2026..., ...Referentenentwurf der 12. GWB-Novelle enthält aus Sicht..., ...sich bewusst, dass § 29a GWB bereits geltendes Recht..., ... Änderungen des § 47k GWB-E – beide zusammen bilden..., ...Sonderregimes (§§ 29a, 47k GWB) Die 12. GWB-Novelle..., ...Marktstufen (§ 47k Abs. 7 GWB‑E) Die neuen Befugnisse..., ...(§ 47k Abs. 7 S. 2 und 3 GWB‑E) en2x fordert einen..., ...(§ 47k Abs. 7 S. 4 und 5 GWB‑E) Die vorgesehene „..., ...Die Änderungen des § 47k GWB sind nicht isoliert zu ..., ...des Kraftstoffmarktes im GWB, insbesondere durch § 29a GWB. Während das allgemeine..., ... (§§ 59 ff. GWB) an, ohne an de-ren tatbestandliche..., ...Ausgestaltung werden § 29a GWB im Zusammenhang mit dem..., ...Sektoruntersuchung (§ 32f GWB) nach dem Ausbruch des ..., ... 2 Neufassung von § 47k GWB: Markttransparenzstelle..., ... (§ 47k Abs. 7 S. 2 u. 3 GWB-E) In der geplanten ..., ... (§ 47k Abs. 7 S. 4 u. 5 GWB-E) Der Entwurf sieht..., ...Geschäftsgeheimnissen (§ 47k Abs. 7 GWB-E i.V.m. § 56b GWB) ..., ...Verfahrenssicherheit (§ 47k Abs. 7 GWB-E i. V. m. §§ 59 ff. GWB..., ... des § 47k GWB‑E birgt das Risiko, ein...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Wettbewerbsrechts in der 12. GWB-Novelle
Soll privatwirtschaftlich finanzierte freie Presse in einer zunehmend von Digitalmonopolen dominierten digitalen Welt erhalten bleiben, muss auch das GWB weiter angepasst werden. Es müssen sowohl Effizienzen durch Kosteneinsparungen ermöglicht werden (insbes. effektive Ermöglichung von Kooperationen, Herabsetzung des Pressefaktors) als auch im Plattforminternet ein diskriminierungsfreier und fairer Pressevertrieb gegenüber den Digitalplattformen durchgesetzt werden (insbes. unmittelbare Geltung und Verbesserungen bzw. Konkretisierungen des § 19a II GWB, Streitbeilegungsmechanismus für gewerbliche Plattformnutzer).
- Bereitgestellt von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 05.07.2024
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Adressatenkreis:
-
05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kooperation. § 30 Abs. 2b GWB verfolgt diesen Gedanken..., ...Pressemultiplikator in § 38 Abs. 3 GWB weiter herabgesetzt oder..., ... Umwandlung des § 19a II GWB in ein ex lege geltendes..., ... zur Fusionskontrolle im GWB Ihrer Ansicht nach bewährt..., ...“ (in § 35 Abs. 1a GWB). XX Zusätzlicher, in der..., ... durch eine Änderung des GWB vermeidbar wäre? Ja. Das..., ...“ (in § 35 Abs. 1a GWB). Zusätzlicher, in der ..., ...der Presse in § 30 Abs. 2b GWB ausdrücklich privilegiert..., ...Zudem sollte § 30 Abs. 2b GWB auf die Fusionskontrolle..., ...die Ministererlaubnis im GWB Ihrer Ansicht nach angepasst..., ...Intention des § 30 Abs. 2b GWB umsetzen zu können. 2...., ...sie im Zuge der 9. und 10. GWB-Novellen zur Umsetzung ..., ...Anpassung des § 33a Abs. 2 GWB erfolgen. Zudem sollte ..., ...Erweiterung der §§ 87 ff. GWB um Ansprüche auf Basis ..., ...ausgestaltet werden. § 19a GWB ist erst in einem Fall ..., ...sie anders als §§ 19, 20 GWB und Art. 5-7 DMA nicht ..., ...bereits derzeit Lücken im GWB? XX Ja. Nein. Weiß nicht..., ...behördliche Vollzug des § 19a GWB muss mit sehr viel mehr..., ...Gesetzgebungsverfahrens zum GWB-Digitalisierungsgesetz ..., ... diskutiert, ob im § 19a GWB eine explizite Regelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle von § 32f GWB im Eilverfahren stoppen
Die Änderungen des § 32f GWB dürfen aufgrund ihrer Tragweite für die gesamte Wirtschaft nicht im Eilverfahren eingeführt werden, da sie erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen und Fehlanreize für Investitionen und unternehmerisches Engagement in Deutschland setzen. Eine kartellrechtlich so wichtige Norm, die dem Bundeskartellamt umfangreiche Möglichkeiten zur Marktgestaltung gäbe und den Unternehmen den Rechtsschutz massiv verkürzt, muss in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Wirtschaft diskutiert werden. Hierzu wäre die geplante 12. GWB-Novelle das angemessene Verfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Verschärfung des § 32 f GWB - Gefahren für den Standort..., ... Erweiterung des § 32 f GWB (Art. 2 Nr. 3 des Entwurfs..., ...Bundeskartellamts, mit § 32 f GWB unternehmerische Handlungsspielräume..., ...anknüpfen. Den mit § 32 f GWB verbundenen Ansatz, die..., ...Auffassung, dass § 32 f GWB im Zuge der nächsten GWB-Novelle..., ...Änderungen des § 32 f Abs. 3 GWB soll dieser erste Schritt..., ...Rückwirkung geplant, so dass § 32f GWB auch auf bereits begonnene..., ...Verschärfungen des § 32 f GWB – wenn überhaupt – in einem..., ...Gesetzesänderung, ob jedoch § 32f GWB überhaupt geeignet wäre..., ...regulatorischen Ansatzes des § 32 f GWB ist eine ausführliche Diskussion..., ...des Art. 2 Nr. 3 zu § 32 f GWB ersatzlos aus dem vorliegenden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle von § 32f GWB im Eilverfahren stoppen
Die Änderungen des § 32f GWB dürfen aufgrund ihrer Tragweite für die gesamte Wirtschaft nicht im Eilverfahren eingeführt werden, da sie erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen und Fehlanreize für Investitionen und unternehmerisches Engagement in Deutschland setzen. Eine kartellrechtlich so wichtige Norm, die dem Bundeskartellamt umfangreiche Möglichkeiten zur Marktgestaltung gäbe und den Unternehmen den Rechtsschutz massiv verkürzt, muss in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Wirtschaft diskutiert werden. Hierzu wäre die geplante 12. GWB-Novelle das angemessene Verfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geplanten Änderungen des § 32 f GWB warnen. Die vorgesehenen..., ...Beitrags“ in § 32 f Abs. 3 S. 3 GWB. Ebenso soll das Kriterium..., ...Übergangsregelung des § 187 Abs. 13 GWB-E würde die Anwendung auf..., ...der Einführung des § 32 f GWB wurden verschiedene Sicherheitsmechanismen..., ...Rahmen der geplanten 12. GWB-Novelle ist aus unserer..., ...vorgeschlagenen Änderungen des § 32f GWB kritisch zu hinterfragen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung einer übereilten Ausweitung der Befugnisse des Bundeskartellamtes in § 32 f GWB
Der DRV lehnt Verschärfungen in § 32 f GWB ab und fordert wegen der Tragweite einer möglichen Verschärfung zumindest eine gründliche und transparente Diskussion unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftsverbände.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Verschärfung des § 32 f GWB - Gefahren für den Standort..., ...und Erweiterung des § 32 f GWB (Art. 2 Nr. 3 des Entwurfs..., ...Bundeskartellamts, mit § 32 f GWB unternehmerische Handlungsspielräume..., ...anknüpfen. Den mit § 32 f GWB verbundenen Ansatz, die..., ... Auffassung, dass § 32 f GWB im Zuge der nächsten GWB-Novelle..., ...Änderungen des § 32 f Abs. 3 GWB soll dieser erste Schritt..., ...Rückwirkung geplant, so dass § 32f GWB auch auf bereits begonnene..., ...Verschärfungen des § 32 f GWB – wenn überhaupt – in einem..., ...Gesetzesänderung, ob jedoch § 32f GWB überhaupt geeignet wäre..., ...regulatorischen Ansatzes des § 32 f GWB ist eine ausführliche Diskussion..., ...des Art. 2 Nr. 3 zu § 32 f GWB ersatzlos aus dem vorliegenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anwendung des novellierten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ohne vorschnelle Änderungen
Der Bitkom erachtet es als zu früh um das geltende und jüngst angepasste Wettbewerbsrecht weiter anzupassen. Der Bitkom setzt sich dafür ein, dass bestehendes und stellenweise erst noch sehr junges Recht erst seine Wirkung entfalten kann und sich eine ausgewogene Rechtspraxis und Rechtsprechung entwickeln kann, bevor neue Initiativen auf den Weg gebracht werden, die der Rechtssicherheit, Innovationsfreundlichkeit und dem Wirtschaftsstandort Deutschland abträglich sind. Insbesondere sehen wir keine Notwendigkeit, die Befugnisse des Bundeskartellamts um die Durchsetzung des Verbraucherrechts zu erweitern oder §19a GWB weiter zu verschärfen.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.10.2024
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Adressatenkreis:
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10.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen und schafft..., ...Legislatur absehbar – die 11. GWB-Novelle fügt sich dennoch..., ...absehen, weitere Änderungen am GWB vorzunehmen, um den neuen..., ... zur Fusionskontrolle im GWB Ihrer Ansicht nach bewährt..., ...Schwellenwerte (in § 35 Abs. 1 GWB). Anpassung der sog. „..., ... durch eine Änderung des GWB vermeidbar wäre? X Ja...., ...Schwellenwerte (in § 35 Abs. 1 GWB). Anpassung der sog. „..., ... Umsatzschwellen in § 35 GWB sollten weiter erhöht werden..., ...die Ministererlaubnis im GWB Ihrer Ansicht nach angepasst..., ...zu Verstößen gegen das GWB Verstöße zu ermitteln und..., ...sie im Zuge der 9. und 10. GWB-Novellen zur Umsetzung ..., ... insbesondere zu § 19a GWB, gestellt. 1. Haben Sie..., ...deutscher Ebene (10., 11. GWB-Novelle) wurde wg. der ..., ...Kraft getretenen § 19a GWB eine Regelung für Unternehmen..., ...bereits derzeit Lücken im GWB? Ja. X Nein. Weiß nicht..., ...Gesetzgebungsverfahrens zum GWB-Digitalisierungsgesetz ..., ... diskutiert, ob im § 19a GWB eine explizite Regelung..., .... Gründen nicht in § 19a GWB aufgenommen. Es besteht..., ... Produkten auch nach § 1 GWB sowie Art. 101 AEUV zulässig..., ...zu beantworten ist. § 19a GWB gilt nur für eine kleine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
Forderung nach Stärkung des EU-Binnenmarkts, indem im GWB territoriale Lieferbeschränkungen grundsätzlich verboten werden.
- Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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25.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...12. GWB-Novelle: Territoriale ..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Lösung In Anlehnung..., ...könnten daher Anpassungen im GWB im Rahmen der 12. Novelle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich insbesondere für die Schaffung eines Rechtsrahmens für Nachhaltigkeitskooperationen im GWB ein. Eine Ausweitung der Befugnisse des Bundeskartellamts im Bereich Verbraucherschutz wird jedoch abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
19.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
12. GWB-Novelle in der 21. Legislaturperiode: Kontrolle stärken
Der Verband setzt sich dafür ein, Fusionskontrolle und Missbrauchskontrolle zu stärken.
- Bereitgestellt von: Markenverband am 07.07.2026
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Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die marktstarken Unternehmen..., ...offensichtlich eine Regelungslücke im GWB besteht, da solche Fälle..., ...von § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB erfasst werden. Das OLG..., ...des § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB, da die Eigenmarkenprodukte..., ... gegen § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Form der "Kampfpreisunterbietung..., ...dem § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB ungleich höher (erforderlich..., ...im Rahmen der anstehenden GWB-Novelle, die bestehende..., ...der § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB auch dann gilt, wenn die..., ...des § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB müsste wenigstens diese..., ...des § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB explizit geregelt werden..., .... § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB, da sich die Vertikalisierung..., ... § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 GWB erstreckt werden. Die Strategie..., ...Novellierung des § 20 Abs. 3 GWB zur Fortentwicklung des..., ...Marktmissbrauchsrechts im GWB zu erarbeiten und sie unverzüglich..., ...im Rahmen der anstehenden GWB-Novelle, in den parlamentarischen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
12. GWB-Novelle / GWB-Maßnahmenpaket
Stärkung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht einerseits und Gewährleistung einer zivilrechtlichen Durchsetzung des Verbraucherschutzes andererseits
- Bereitgestellt von: Markenverband am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
12. GWB-Novelle in der 21. Legislaturperiode: Kontrolle stärken
Der Verband setzt sich dafür ein, Fusionskontrolle und Missbrauchskontrolle zu stärken.
- Bereitgestellt von: Markenverband am 07.07.2026
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Adressatenkreis:
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26.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...POSITIONSPAPIER 12. GWB -NOVELLE – GEZIELTE STÄRKUNG..., ...Forderungen für eine 12. GWB - Novelle Der Referentenentwurf zur anstehenden 12. GWB - Novelle wird derzeit ..., ...Fusionskontrolle in §§ 35 ff. GWB effektiver ausgestalten..., ...anstehenden Änderungen des GWB sollten zudem die Wettbewerbsprobleme..., ...Im Rahmen der anstehenden GWB - Änderungen sollte vorrangiges..., ...anstehenden Änderungen des GWB berücksichtigt werden: ..., ...einstweilige Maßnahmen nach § 32a GWB zu erlassen, faktisch keinen..., ...Klarstellung in § 33 Abs. 4 GWB aufgenommen werden, dass..., ...erwähnt. Dazu könnte § 33 GWB um einen fünften Absatz..., ...i.S.d. § 33 Abs. 4 Nr. 1 GWB auch Feststellung begehren..., ... Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 1 GWB verlangen könnte. Der aus..., ...Rahmen des § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB besteht nach wie vor Unklarheit..., ...erwägen , ob § 19 Abs. 2 GWB nicht explizit durch die..., ... bzw. i.S.v. § 19 Abs. 1 GWB einen Missbrauch von Marktmacht..., ...hierzu auch Bunte/Nothdurft GWB § 19 Rn. 205 ff., 212) ..., ... Rahmen der anstehenden GWB - Novelle zudem in § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB die Klarstellung aufgenommen..., ...welches Normadressat des § 20 GWB ist, hergestellt werden..., ...des § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB müsste wenigstens diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung und Stärkung des in § 97 Abs. 4 GWB geregelten Losgrundsatzes
Eine flächendeckende, undifferenzierte Quasi-Abschaffung der mittelstandsfreundlichen Vergabe lehnen wir mit aller Entschiedenheit ab. Jedenfalls im Bereich Planen und Bauens muss der Losgrundsatz nicht nur beibehalten, sondern vielmehr gestärkt werde. Dies gilt insbesondere, soweit Gesamtvergaben sowohl die Planung als auch das Bauen erfassen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass es beim Planen und Bauen beim bewährten Prinzip der losweisen Vergabe bleibt.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BR-Drs. 380/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfügung. § 97 Absatz 4 GWB Wir begrüßen es sehr und..., ...Änderung des § 97 Abs. 4 GWB, weil nach der Vergabestatistik..., ...Anmerkungen zu § 103 Abs. 3 GWB und § 2 VgV). Vor diesem..., ... § 103 Absatz 3 Satz 1 GWB Durch die Änderung des § 103 Abs. 3 Satz 1 GWB wird klargestellt, dass..., ...worden sind. § 114 Absatz 3 GWB Die Errichtung einer zentralen..., ...wir ausdrücklich. § 122 GWB Die vorgesehenen Änderungen in § 122 GWB und die hiermit verbundenen..., ...neuen § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB, wonach der Grundsatz der..., ... nach § 97 Abs. 1 Satz 2 GWB zu wahren ist. Diesen..., ...Grundsatz des § 122 Abs. 4 GWB sollte sich nicht nur auf..., ... bereits in § 122 Abs. 4 GWB ausdrücklich geregelt werden..., ...hatten wir für § 127 Abs. 1 GWB folgende Regelung vorgeschlagen..., ...befürworten wir. § 166 Absatz 3 GWB Die Förderung des Einsatzes..., ...Änderung des § 103 Abs. 3 GWB. § 17 Absatz 5 VgV Den..., ...Präzisierung des § 122 Abs. 4 GWB in einer Weise für wünschenswert..., ...Klarstellung in § 122 Abs. 4 GWB) zunächst ergänzt werden..., ...höherrangigen § 122 Abs. 4 GWB verankert werden sollte..., ... VgV und zu § 122 Abs. 4 GWB. Zumindest sollte der neue § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB auch in § 75 Abs. 4 VgV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung und Stärkung des in § 97 Abs. 4 GWB geregelten Losgrundsatzes
Eine flächendeckende, undifferenzierte Quasi-Abschaffung der mittelstandsfreundlichen Vergabe lehnen wir mit aller Entschiedenheit ab. Jedenfalls im Bereich Planen und Bauens muss der Losgrundsatz nicht nur beibehalten, sondern vielmehr gestärkt werde. Dies gilt insbesondere, soweit Gesamtvergaben sowohl die Planung als auch das Bauen erfassen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass es beim Planen und Bauen beim bewährten Prinzip der losweisen Vergabe bleibt.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 14.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BR-Drs. 380/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1, Nr. 2 § 97 Absatz 4 GWB In der Begründung zu den..., ...Änderungen in § 97 Abs. 4 GWB wird ausgeführt, dass die..., ...Modifikationen des § 97 Abs. 4 GWB allgemein für zweckdienlich..., ...Änderungen des § 103 Abs. 3 GWB und des § 2 VgV wird betont..., ...Änderung des § 97 Abs. 4 GWB Wirklichkeit werden. ..., ... 6 b) § 103 Absatz 3 GWB Durch die Änderung des § 103 Abs. 3 GWB wird klargestellt, dass..., ...Änderung des § 97 Abs. 4 GWB wieder vollständig konterkariert..., ..., Nr. 14 § 114 Absatz 3 GWB Die Errichtung einer zentralen..., ... Art. 1, Nr. 16 § 120a GWB Bekanntermaßen stellt der..., ...Lösung. Mit dem neuen § 120a GWB wird eine gesetzliche Regelung..., ...TransfG Art. 1, Nr. 18 § 122 GWB Die vorgesehenen Änderungen in § 122 GWB und die hiermit verbundenen..., ...im höherrangigen § 122 GWB selbst zu verankern. ..., ..., Nr. 26 § 158 Absatz 3 GWB Die Möglichkeit der Einreichung..., ..., Nr. 32 § 166 Absatz 3 GWB Die Förderung des Einsatzes..., ...Änderung des § 103 Abs. 3 GWB. 10. VergabeRTransfG ..., ...VTP vom 1.11.2024 7 122 GWB für wünschenswert. Wie ..., ...Verhältnis stehen (§ 122 Abs. 4 GWB). Für die Vergabe von Architekten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Umsetzung der wettbewerbspolitischen Agenda des BMWK - Ziele sind weiterer Bürokratieabbau/kein neuer Aufbau von Bürokratie und Schaffung von größtmöglicher Rechtssicherheit.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Umsetzung der wettbewerbspolitischen Agenda des BMWK - Ziele sind weiterer Bürokratieabbau/kein neuer Aufbau von Bürokratie und Schaffung von größtmöglicher Rechtssicherheit.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
-
20.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Referentenentwurf 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Aus Sicht des bvse e.V. und der mittelständisch geprägten Entsorgungswirtschaft begegnen einzelne vorgesehene Änderungen erheblichen wettbewerbspolitischen Bedenken. Insbesondere die vorgesehenen Anpassungen im Bereich der Fusionskontrolle bergen die Gefahr einer weiteren Marktverengung zulasten mittelständischer Unternehmen.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Allgemeinen Der Entwurf der 12. GWB-Novelle enthält grundsätzlich..., ... im Einzelnen: I. § 35 GWB: Erhöhung der Umsatzschwellenwerte..., ...rechtfertigen. II. § 39 Abs. 8 GWB Den vorgesehenen Wegfall...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
12. Novellierung des deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Amazon setzt sich für ein ausgewogenes Wettbwerbsgesetz in Deutschland bei der geplanten Überarbeitung des GWB ein.
- Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 06.01.2026
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Adressatenkreis:
-
22.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...2021 in Kraft ist: § 19a GWB, im englischen Sprachgebrauch..., ...markets“). Als nach § 19a GWB designiertes Unternehmen..., ...ausschöpfen kann. § 19a GWB: Ursprüngliche Zielsetzungen..., ...der Einführung von § 19a GWB wollte der deutsche Gesetzgeber..., ...diesem Zweck etablierte § 19a GWB den „Feststellungs“-Prozess..., ...deutlich geworden, dass § 19a GWB seine erklärten Ziele nicht..., ...die Beibehaltung von § 19a GWB als nationaler Alleingang..., ...Maßnahmen nach § 19a Abs. 2 GWB erforderlich sein könnte..., ... betrifft das nach § 19a GWB geprüfte Verhalten fast..., ...Anwendungsbereichs von § 19a GWB sind die entsprechenden..., ...Natur der Fälle nach § 19a GWB meinen wir, dass diese ..., ...Entscheidungen nach § 19a GWB. Der Gesetzgeber hat den..., ...Gesetzgeber auch bei § 19a GWB motiviert hatten. Daraus..., ...Diskrepanzen zwischen dem § 19a GWB und dem DMA. Sie tragen..., .... Evaluierung von § 19a GWB unter Berücksichtigung ..., ...Unzulänglichkeiten von § 19a GWB und seine Doppelung mit..., ... Regulierungen wie § 19a GWB tragen zur ständig wachsenden..., ...selbst erkannt, dass § 19a GWB Innovation durch große..., ...einen Mehrwert bringt. § 19a GWB macht dies wesentlich ..., ...die Bundesregierung § 19a GWB evaluiert, sehen wir eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Kritik gegenüber geplanten Artikel 1 - Gesetz zur Anpassung von Kraftstoffpreisen (Kraftstoffpreisanpassungsgesetz - KPAnG) - Ablehnung eines geplanten neuen § 29a GWB - Ablehnung der geplanten Änderung § 32f GWB
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 19.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bereits anlässlich der 11. GWB-Novelle branchenübergreifend..., ...Praktiken vorliegen. Mit § 32f GWB sanktioniert der Staat ..., ... Markt. a) neuer § 29a GWB: Kraftstoffmärkte Der neue eingeführte § 29a GWB „Kraftstoffmärkte“ schafft..., ... im GWB wird rechtsstaatlich bedenklich..., ... entkräften muss. § 29a GWB enthält als wesentliche..., ...dem neugestalteten § 29a GWB einen Verstoß gegen den..., ...Wir halten insgesamt § 29a GWB für verfassungswidrig und..., ... GWB haben gravierende, weitreichende..., ...begrenzt. Der neue § 32f GWB verschärft die Möglichkeit..., ...Verbändeanhörung zur 11. GWB-Novelle haben neben der..., ...Rechtmäßigkeit des § 32f GWB umfassend Stellung genommen..., ...Kartellrechts: Mit § 32f GWB sanktioniert der Staat ..., ...Unbestimmtheit des § 32 f GWB: Bei der Einführung des..., ... GWB ermöglicht es dem Kartellamt..., ...geänderte § 32f Absatz 3 GWB bildet den Handlungsrahmen..., ...Referentenentwurf der 11. GWB-Novelle zurückgehen und..., ...dauern Verfahren nach § 32f GWB mehrere Jahre (besonders..., ...47k Absatz 4 Satz 1 und 2 GWB Mit der Änderung von § 47k GWB kann die Markttransparenzstelle...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einschränkung der Befugnisse des BKartA bei Sektoruntersuchungen
§ 32f GWB sollte im Zuge der nächsten GWB-Novelle ersatzlos gestrichen werden. Keinesfalls darf die Norm aber im Schnellverfahren auch noch verschärft werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Verschärfung des § 32 f GWB - Gefahren für den Standort..., ... Erweiterung des § 32 f GWB (Art. 2 Nr. 3 des Entwurfs..., ...Bundeskartellamts, mit § 32 f GWB unternehmerische Handlungsspielräume..., ...anknüpfen. Den mit § 32 f GWB verbundenen Ansatz, die..., ...Auffassung, dass § 32 f GWB im Zuge der nächsten GWB-Novelle..., ...Änderungen des § 32 f Abs. 3 GWB soll dieser erste Schritt..., ...Rückwirkung geplant, so dass § 32f GWB auch auf bereits begonnene..., ...Verschärfungen des § 32 f GWB – wenn überhaupt – in einem..., ...Gesetzesänderung, ob jedoch § 32f GWB überhaupt geeignet wäre..., ...regulatorischen Ansatzes des § 32 f GWB ist eine ausführliche Diskussion..., ...des Art. 2 Nr. 3 zu § 32 f GWB ersatzlos aus dem vorliegenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neues Paket zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) für Q 3 2024 angekündigt Einführung einer behördlichen Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften anstelle oder als Ergänzung der bestehenden funktionierenden privatrechtlichen Rechtsdurchsetzung wird von der Wirtschaft wie vom Verbraucherschutz abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Befugnisse des Bundeskartellamts nach Sektoruntersuchungen
Bitkom vertritt die Auffassung, dass § 32 f GWB im Zuge der nächsten GWB-Novelle ersatzlos gestrichen werden sollte. Keinesfalls darf die Norm – wie es jetzt mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket geplant wird – im Schnellverfahren verschärft werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
-
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Verschärfung des § 32 f GWB - Gefahren für den Standort..., ...und Erweiterung des § 32 f GWB (Art. 2 Nr. 3 des Entwurfs..., ...Bundeskartellamts, mit § 32 f GWB unternehmerische Handlungsspielräume..., ...anknüpfen. Den mit § 32 f GWB verbundenen Ansatz, die..., ... Auffassung, dass § 32 f GWB im Zuge der nächsten GWB-Novelle..., ...Änderungen des § 32 f Abs. 3 GWB soll dieser erste Schritt..., ...Rückwirkung geplant, so dass § 32f GWB auch auf bereits begonnene..., ...Verschärfungen des § 32 f GWB – wenn überhaupt – in einem..., ...Gesetzesänderung, ob jedoch § 32f GWB überhaupt geeignet wäre..., ...regulatorischen Ansatzes des § 32 f GWB ist eine ausführliche Diskussion..., ...des Art. 2 Nr. 3 zu § 32 f GWB ersatzlos aus dem vorliegenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neues Paket zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) für Q 3 2024 angekündigt Einführung einer behördlichen Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften anstelle oder als Ergänzung der bestehenden funktionierenden privatrechtlichen Rechtsdurchsetzung wird von der Wirtschaft wie vom Verbraucherschutz abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
19.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DB setzt sich für eine angemessene Berücksichtigung der Beschaffungsrealitäten von Sektorenauftraggebern gemäß § 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB ein. Anpassungsbedarf sieht die DB insbesondere bei der Anwendung von Schwellenwerten bei der Vergabe, bei Kontrollmechanismen und Nachweispflichten sowie einer Klarstellung der Anwendbarkeit von Bundes- und Landestariftreuegesetzen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB – aus dem Bundeshaushaltsrecht..., ... 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB sind aus dem Anwendungs-bereich..., ... 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB dennoch zu den Ad-ressaten..., ...Begründung: § 128 Absatz 1 GWB beinhaltet mit Blick auf..., ...mit den ohnehin in § 128 GWB geregelten Aspekten sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GWB-Novelle Keine neuen Möglichkeiten zur öffentlich-rechtlichen Durchsetzung des Verbraucherrechts
Eine öffentlich-rechtliche Rechtsdurchsetzung im Bereich der Verbraucherrechte wird abgelehnt. Sollte diese gleichwohl eingeführt werden, ist der Anwendungsbereich für diese Form der Rechtsdurchsetzung auch unter Berücksichtigung des politisch unterstellten Handlungsbedarfs eng zu begrenzen. Insbesondere darf ein behördliches Tätigwerden nur in Betracht kommen, soweit eine wirksame private Rechtsdurchsetzung aufgrund des konkreten Sachverhalts in der Praxis ausgeschlossen ist. Hierzu sind konkrete Voraussetzungen zu normieren, deren Vorliegen von der tätig werdenden Behörde substantiiert zu begründen ist. Eine parallele Rechtsdurchsetzung im Rahmen des bestehenden (privaten) Instrumentariums und durch eine Behörde ist auszuschließen.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der etablierten privaten Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht i.R.d. 12. GWB-Novelle
Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mittelstandsfreundliche Weiterentwicklung des Wettbewerbs- und Kartellrechts
Die Interessen des kooperierenden Mittelstands sollen bei der anstehenden 12. GWB-Novelle sowie bei der vor dem Hintergrund der Green Claims Directive zu erwartenden UWG-Novelle angemessen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 23.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) Kartellrecht ..., ...Umsatzschwellenwerte nach § 35 Abs. 1 GWB um bis zu 50 Prozent stellt..., ...Rückkehr zu den vor der 9. GWB-Novelle geltenden Verfahrensstrukturen..., ...Entscheidung Seit der 10. GWB-Novelle besteht mit § 32c Abs. 4 GWB ein Anspruch für Unternehmen..., ...Änderung von § 34 Abs. 1 GWB Wie im Rahmen der Verbändeanhörung..., ...Änderung des § 34 Abs. 1 GWB dahingehend, dass der kartellrechtliche..., ...Änderung von § 34 Abs. 1 GWB erhebliche Rechtsunsicherheiten..., ...Bußgeldverfahren nach § 81 GWB so- wie zivilrechtlichen..., ...Mittelstand Wir nehmen die 12. GWB-Novelle zum Anlass, um ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zum Vergabetransformationsrecht.
Verbesserungen im Referentenentwurf zum Vergaberecht, insbesondere bei der Stärkung von Eigenerklärungen und die vereinfachten Nachweispflichten in der Eignungsprüfung.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 31.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf des Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz)
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Adressatenkreis:
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31.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
..., um die Terminologie in GWB, SektVO zu korrigieren...., ... Auftraggeber gem. § 99 GWB gemeint, siehe § 98 GWB..., ...ein Beispiel von vielen in GWB und SektVO. Teilweise ..., ... 1 Nr. 2b § 97 Abs. 4 GWB Die gewonnene Flexibilität..., ...Änderung des § 108 GWB zum Anlass zu nehmen, die..., ...nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB auszugleichen. 3 / 11 ..., ...sich lediglich auf § 138 GWB berufen können. § 138 Abs..., ... nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und die nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB in aller Regel in denselben..., ... Art. 1 Nr. 12 § 112a GWB Die Teilnahmebeschränkung..., ... GWB) und „Sektorenauftraggeber“ (§ 100 GWB) richtig zu verwenden. ..., ...1 Nr. 15 § 116 Abs. 3 GWB - Die Systematik des GWB..., ... Art. 1 Nr. 15 § 116 GWB Finanzdienstleistungen ..., ... gem. § 100 GWB einschlägig ist. Hier ..., ...1 Nr. 16 § 120a Abs.1 GWB Die Terminologie „auf ..., ...entsprechend § 134 Abs. 1 S. 1 GWB“ ist verfehlt. § 134 GWB..., ...1 Nr. 32 § 166 Abs. 1 GWB Der neu eingeschobene ..., ...§ 120a GWB geht nicht hervor, dass..., ... den Wortlaut des § 120a GWB....
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Zu Regelungsvorhaben: