Stellungnahmen/Gutachten
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456 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (456)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der sozialen Lage der Verfolgten des SED-Regimes. Entschädigungsregelung sowie die Anerkennung der Gesundheitsschäden durch politische Repressionen in DDR-Haftanstalten. Das Abschaffen sozialer Bedingungen zum Erhalt der sozialen Zuwendung sowie eine deutliche Erhöhung auf 745 Euro. Früheren Renteneintritt.
- Bereitgestellt von: IGOKD e.V. Dachverband / SED Opfervertretung ehemaliger politischer Häftlinge am 07.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12789
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR -
BT-Drs. 20/11750
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Jahresbericht 2024 - Die SED-Diktatur und ihre Folgen für die Opfer verstehen
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BT-Drs. 20/12789
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Alterssicherungskommission: Stärkung der bAV
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Rahmen des von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Sozialpartnerdialogs, damit ein Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent erreicht wird. Ziel ist insbesondere, Sozialpartnermodelle auch auf betrieblicher Ebene zu ermöglichen, damit garantiefreie Produkte zugänglich werden. Außerdem sollen die Förderung für Geringverdienende ausgebaut, die Sozialabgaben im Rentenbezug gesenkt und Bürokratie durch eine abgestimmte Regulierung abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
-
05.10.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Alterssicherungskommission: Stärkung der bAV
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Rahmen des von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Sozialpartnerdialogs, damit ein Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent erreicht wird. Ziel ist insbesondere, Sozialpartnermodelle auch auf betrieblicher Ebene zu ermöglichen, damit garantiefreie Produkte zugänglich werden. Außerdem sollen die Förderung für Geringverdienende ausgebaut, die Sozialabgaben im Rentenbezug gesenkt und Bürokratie durch eine abgestimmte Regulierung abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
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04.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Alterssicherungskommission: Stärkung der bAV
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Rahmen des von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Sozialpartnerdialogs, damit ein Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent erreicht wird. Ziel ist insbesondere, Sozialpartnermodelle auch auf betrieblicher Ebene zu ermöglichen, damit garantiefreie Produkte zugänglich werden. Außerdem sollen die Förderung für Geringverdienende ausgebaut, die Sozialabgaben im Rentenbezug gesenkt und Bürokratie durch eine abgestimmte Regulierung abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
-
10.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Alterssicherungskommission: Stärkung der bAV
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Rahmen des von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Sozialpartnerdialogs, damit ein Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent erreicht wird. Ziel ist insbesondere, Sozialpartnermodelle auch auf betrieblicher Ebene zu ermöglichen, damit garantiefreie Produkte zugänglich werden. Außerdem sollen die Förderung für Geringverdienende ausgebaut, die Sozialabgaben im Rentenbezug gesenkt und Bürokratie durch eine abgestimmte Regulierung abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
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05.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Finanzbildungsstrategie
Ein Fokus der Strategie sollte auf der langfristigen, breit gestreuten und kontinuierlichen Aktienanlage liegen, die ein besonders geeignetes, weil ertragsstarkes Instrument der Altersvorsorge ist. Das Thema finanzielle Bildung, Geldanlage und Frühstart-Rente Teil eines Schulfachs „Wirtschaft und Finanzen“ als bundesweite Maßnahme in allen allgemeinbildenden Schulen sein. Zum Startkapital der Frühstart-Rente sollte zum „Zwecke der finanziellen Bildung fortlaufend Informationen zur Wertentwicklung“ per App oder Online-Plattform bereitgestellt werden. Außerdem empfehlen wir, das Altersvorsorgedepot, das in der privaten Altersvorsorge und in der Frühstart-Rente genutzt werden soll.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 07.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Finanzbildungsstrategie des Bundes
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union (SIU)
Für die Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union schlagen wir vor: stärkere Nutzung von Kapitalmarktanlagen in Rente und bei Vermögensbildung, Entlastung der Anlageberatung von bürokratischen Vorgaben, bessere Nutzung vorhandener Kapitalpools durch eine Reform der Streuungsregeln von Investmentfonds und eine bessere Bündelung der Liquidität in einzelnen Aktien, Vereinfachung von Berichtspflichten und Erleichterung von Kapitalaufnahmen von Unternehmen, eine praxisgerechte Wertpapieraufsicht mit einheitlichem Aufsichtsansatz und ein gutes Zusammenspiel zwischen Kapitalmarktfinanzierung und Bankenfinanzierung. Schaffung eines vollständig harmonisierten gesellschaftsrechtlichen Rahmens für EU Inc. ohne Rückgriff auf nationales Recht.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Gesundheit durch wirksame Finanzbildung fördern
Ziel des Vorhabens ist die politische und regulatorische Stärkung von Finanzbildung als Instrument zur Förderung finanzieller Gesundheit. Finanzbildung soll Menschen befähigen, finanzielle Chancen und Risiken besser einzuordnen und langfristig selbstbestimmte finanzielle Entscheidungen zu treffen. Hierzu fordern wir, dass bei der Entwicklung der nationalen Finanzbildungsstrategie wirkungsorientierte Ziele, geeignete Evaluierungsmechanismen sowie eine strukturierte Einbindung staatlicher, zivilgesellschaftlicher und privatwirtschaftlicher Akteure vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: ING-DiBa AG am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
-
06.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Rahmen des Sozialpartnerdialogs, damit ein Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent erreicht wird. Ziel ist insbesondere, Sozialpartnermodelle auch auf betrieblicher Ebene zu ermöglichen, damit garantiefreie Produkte zugänglich werden. Außerdem sollen die Förderung für Geringverdienende ausgebaut, die Sozialabgaben im Rentenbezug gesenkt und Bürokratie durch eine abgestimmte Regulierung abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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05.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei der Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Ziel ist insbesondere, die regulierten Pensionskassen als bestehende Struktur für den Ausbau der kapitalgedeckten Vorsorge zu nutzen und sie in den Sozialpartnerdialog einzubeziehen. Außerdem soll ein verbindliches Automatic-Enrolment-Modell mit Opt-out und gezielter Förderung kleiner und mittlerer Einkommen eingeführt werden. Für künftige Beiträge sollen kapitalmarktorientierte Lösungen mit kollektiver Absicherung möglich werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
-
04.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei der Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Ziel ist insbesondere, die regulierten Pensionskassen als bestehende Struktur für den Ausbau der kapitalgedeckten Vorsorge zu nutzen und sie in den Sozialpartnerdialog einzubeziehen. Außerdem soll ein verbindliches Automatic-Enrolment-Modell mit Opt-out und gezielter Förderung kleiner und mittlerer Einkommen eingeführt werden. Für künftige Beiträge sollen kapitalmarktorientierte Lösungen mit kollektiver Absicherung möglich werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
-
10.07.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Stabilität kollektiver Altersvorsorgesysteme
Die Sicherung des Lebensstandards im Alter gelingt nur über eine lebenslange Rentenzahlung. Diese lässt sich nur im Kollektiv im Rahmen einer versicherungsförmigen Absicherung organisieren; die einzelnen Bundesbürgerinnen und -bürger können dies nicht leisten. Die DAV setzt sich daher für die Stabilität der drei Säulen der Altersvorsorge, insbesondere aber der zweiten und dritten Säule ein. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Entwicklung der Lebenserwartung. Echte Sicherung des Lebensstandards und Schutz vor Altersarmut gelingen nur mit lebenslangen Zahlungsströmen. Dafür braucht es kollektive Systeme, in denen die bestehenden Risiken ausgeglichen werden können.
- Bereitgestellt von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 06.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel der DAV ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die DAV und das IVS e.V. sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
-
06.10.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel der DAV ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die DAV und das IVS e.V. sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
-
16.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Nach Verabschiedung des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes begleitet das IVS weiterhin dessen Umsetzung aus aktuarieller Sicht und sieht weiteren Verbesserungsbedarf, um die Verbreitung der bAV zu erhöhen. Hierzu gehört insbesondere eine Erhöhung der Verbindlichkeit.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
-
17.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel des IVS ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das IVS und die DAV sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
-
06.10.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel des IVS ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das IVS und die DAV sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
-
16.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Staat sollte anspruchsberechtigte Familien aktiv und frühzeitig über ihre Förderansprüche und die Möglichkeit eines individuellen Vorsorgevertrags informieren. Eine flächendeckende Versorgung der Familien mit geeigneten Vorsorgeangeboten setzt voraus, dass Anbieter die erforderliche Infrastruktur, Kundenbetreuung und Administration dauerhaft wirtschaftlich bereitstellen können. Abschluss- und Vertriebskosten sollten daher im Rahmen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zugelassen werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 445/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
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BR-Drs. 445/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.09.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzbildungsstrategie des Bundes
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begleitet konstruktiv das Vorhaben der Bundesregierung, die finanzielle Bildung in Deutschland zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Finanzbildungsstrategie des Bundes
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Adressatenkreis:
-
30.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Umsetzung der Frühstart-Rente
Mit dem Frühstartrentengesetz soll für Kinder vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr eine staatlich finanzierte kapitalgedeckte Altersvorsorge von monatlich zehn Euro eingeführt werden. Die Förderung fließt in einen individuellen zertifizierten Standarddepot-Vertrag. Wird kein Vertrag abgeschlossen, erfolgt eine kollektive Anlage durch den Bund. Private Zuzahlungen und eine spätere Überführung des Vermögens in die geförderte private Altersvorsorge sind vorgesehen. Der GDV setzt sich insbesondere für die Zulassung des Sicherungsvermögens, sachgerechte Kostenregelungen, wettbewerbsneutrale Vertriebsbedingungen sowie vertrags-, steuer- und verfahrensrechtliche Klarstellungen ein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Der Verband setzt sich für eine stärkere und möglichst flächendeckende Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ein, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Dafür sollen Zugang und Verwaltung vereinfacht, Bürokratie und Arbeitgeberhaftung reduziert sowie Opt-out-Modelle erleichtert werden. Vorgeschlagen wird ein standardisiertes bAV-Basisprodukt als Direktversicherung mit 80-Prozent-Garantie, höheren Renditechancen und einfacher Portabilität. Zugleich sollen alle bestehenden Durchführungswege gestärkt und die bAV klar im Drei-Säulen-System der Altersvorsorge verankert bleiben.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, u. a. zur Familienförderung, zur Vergütung/Verteilung von Abschluss- und Vertriebskosten über die Vertragslaufzeit, zum Erhalt ergänzender BU-Absicherung, zur Standardprodukt-Pflicht und zur Erweiterung des Kreises der Zulagenberechtigten auf Selbständige.
- Bereitgestellt von: VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Frühstartrentengesetzes (FrühStRG)
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Frühstartrentengesetzes, insbesondere zu Abschluss- und Vertriebskostenverbot für freiwillige Zuzahlungen, zur Beratungspflicht bei versicherungsförmigen Standarddepots (§ 6/§ 61 VVG, § 1 AltZertG), zur Rolle der kollektiven Anlage bei der Bundesbank sowie zur schrittweisen Einbeziehung der Jahrgänge.
- Bereitgestellt von: VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, u. a. zur Familienförderung, zur Vergütung/Verteilung von Abschluss- und Vertriebskosten über die Vertragslaufzeit, zum Erhalt ergänzender BU-Absicherung, zur Standardprodukt-Pflicht und zur Erweiterung des Kreises der Zulagenberechtigten auf Selbständige.
- Bereitgestellt von: VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Alterssicherung in Deutschland
Die AUDI AG unterstützt die Reformvorhaben der Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig gilt es, die Bedürfnisse von Unternehmen in der Transformation zu berücksichtigen. Bewährte Instrumente wie das ATZ-Blockmodell sollten erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: AUDI AG am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union (SIU)
Für die Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union schlagen wir vor: stärkere Nutzung von Kapitalmarktanlagen in Rente und bei Vermögensbildung, Entlastung der Anlageberatung von bürokratischen Vorgaben, bessere Nutzung vorhandener Kapitalpools durch eine Reform der Streuungsregeln von Investmentfonds und eine bessere Bündelung der Liquidität in einzelnen Aktien, Vereinfachung von Berichtspflichten und Erleichterung von Kapitalaufnahmen von Unternehmen, eine praxisgerechte Wertpapieraufsicht mit einheitlichem Aufsichtsansatz und ein gutes Zusammenspiel zwischen Kapitalmarktfinanzierung und Bankenfinanzierung. Schaffung eines vollständig harmonisierten gesellschaftsrechtlichen Rahmens für EU Inc. ohne Rückgriff auf nationales Recht.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 28.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
-
-
28.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union (SIU)
Für die Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union schlagen wir vor: stärkere Nutzung von Kapitalmarktanlagen in Rente und bei Vermögensbildung, Entlastung der Anlageberatung von bürokratischen Vorgaben, bessere Nutzung vorhandener Kapitalpools durch eine Reform der Streuungsregeln von Investmentfonds und eine bessere Bündelung der Liquidität in einzelnen Aktien, Vereinfachung von Berichtspflichten und Erleichterung von Kapitalaufnahmen von Unternehmen, eine praxisgerechte Wertpapieraufsicht mit einheitlichem Aufsichtsansatz und ein gutes Zusammenspiel zwischen Kapitalmarktfinanzierung und Bankenfinanzierung. Schaffung eines vollständig harmonisierten gesellschaftsrechtlichen Rahmens für EU Inc. ohne Rückgriff auf nationales Recht.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 28.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
-
-
28.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die aba begrüßt das empfohlene säulenübergreifende Gesamtversorgungsniveau von mindestens 70 % netto. Es sollte normativer Kompass für Reformen sein. Die bAV ist für die Zielerreichung unerlässlich. Abgesenkte Garantieniveaus in der bAV sollten in allen Zusagearten rechtssicher ermöglicht werden. Zusätzliche Pflichtbeiträge zur ersten Säule könnten bAV-Systeme beschädigen. Die aba empfiehlt einen gesamthaften Blick auf alle Lohnnebenkosten im Rahmen eines abgestimmten Mehrsäulenkonzepts, darüber hinaus ein kollektives Opting-Out durch Anrechnung bestehender bAV-Beiträge auf die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kapitalrente. Alle bAV-Durchführungswege und Zusagearten sollten in den Blick genommen werden, sie müssen einfacher, renditestärker und attraktiver werden.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 28.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Soziale Selbstverwaltung stärken
Ziel ist die Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung und die Weiterentwicklung der Transparenz und der Abläufe der Sozialversicherungswahlen. Konkrete Umsetzungsvorschläge dafür macht der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen in seinem Schlussbericht zu den Sozialwahlen 2023.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 25.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung der Anlage- und Auszahlmöglichkeiten in der betrieblichen Altersvorsorge
Der BVI setzt sich für die Flexibilisierung der Anlagemöglichkeiten bei allen externen Durchführungswegen ein. Zudem werben wir für die flexible Ausgestaltung der Leistungsphase.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 25.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strategie der Europäischen Union gegen Armut umsetzen
Die Bundesregierung soll sich für die Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen Armut einsetzen 1.) auf EU-Ebene durch ihr Handeln im Rat und 2.) in Deutschland durch einen wirksamen, bürokratiearmen und kohärenten Umsetzungsprozess. Der Deutsche Verein sieht Armut und soziale Ausgrenzung als multidimensionale Herausforderungen: Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut in allen Altersgruppen sind zu kombinieren mit Maßnahmen zu übergreifenden Herausforderungen wie Diskriminierung, Wohnkosten und Zugang zu monetären Leistungen und Dienstleistungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 24.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 339/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern -
BT-Drs. 21/6499
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 2. bis 22. Mai 2026)
-
BR-Drs. 339/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Frühstartrente
Die Bundesregierung plant eine sog. Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Wir begrüßen die Einführung einer Frühstart-Rented mit dem gesetzgeberischen Ziel, junge Menschen frühzeitig an aktive Kapitalanlage heranzuführen, um einen Beitrag zur finanziellen Bildung zu leisten. Dazu sind für uns Vielfalt, Wahlfreiheit und Wettbewerb wichtig. Wichtig ist für uns, dass sich die öffentliche Auffanglösung als Verwahrlösung von privaten Angeboten abgrenzt. Nur letztere sind in der Lage, Heranwachsenden eigene Erfahrungen zu vermitteln.
- Bereitgestellt von: Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH am 24.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Frühstartrente
Die Bundesregierung plant eine sog. Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Wir begrüßen die Einführung einer Frühstart-Rented mit dem gesetzgeberischen Ziel, junge Menschen frühzeitig an aktive Kapitalanlage heranzuführen, um einen Beitrag zur finanziellen Bildung zu leisten. Dazu sind für uns Vielfalt, Wahlfreiheit und Wettbewerb wichtig. Wichtig ist für uns, dass sich die öffentliche Auffanglösung als Verwahrlösung von privaten Angeboten abgrenzt. Nur letztere sind in der Lage, Heranwachsenden eigene Erfahrungen zu vermitteln.
- Bereitgestellt von: Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH am 24.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Bedarfe pflegender Angehöriger im Zusammenhang mit Finanzierung sowie der Neuordnung von Pflegeleistungen bei Unterstützungs- und Entlastungsleistungen, bei Beratung und Pflegeplanung verdeutlichen. Partizipation und Zukunftsplanungen werden thematisiert-
- Bereitgestellt von: Wir! Stiftung Pflegender Angehöriger am 24.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Bedarfe pflegender Angehöriger im Zusammenhang mit Finanzierung sowie der Neuordnung von Pflegeleistungen bei Unterstützungs- und Entlastungsleistungen, bei Beratung und Pflegeplanung verdeutlichen. Partizipation und Zukunftsplanungen werden thematisiert-
- Bereitgestellt von: Wir! Stiftung Pflegender Angehöriger am 24.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Bedarfe pflegender Angehöriger im Zusammenhang mit Finanzierung sowie der Neuordnung von Pflegeleistungen bei Unterstützungs- und Entlastungsleistungen, bei Beratung und Pflegeplanung verdeutlichen. Partizipation und Zukunftsplanungen werden thematisiert-
- Bereitgestellt von: Wir! Stiftung Pflegender Angehöriger am 24.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Altersvorsorgedepots
Mehr Aktien in der Altersvorsorge durch steuerlich gefördertes Altersvorsorgedepot für die private und betriebliche Altersvorsorge.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 22.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Positionierung zur betrieblichen Altersvorsorge
Der HDE positioniert sich zur Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 22.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine neuen Verpflichtungen für Pensionskassen (IORP)
Das Deutsche Aktieninstitut argumentiert gegen verpflichtende neue Stresstests für Pensionskassen nach Art. 18a der geplanten IORP-Überarbeitung und gegen eine Anwendung von Solvency II auf Pensionskassen. Es plädiert für eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) durch mehr Aktienanlagen statt höherer Eigenkapitalanforderungen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 22.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
-
-
28.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Altersvorsorge für Selbstständige
Die BAGSV bringt sich in die Beratungen der Alterssicherungskommission zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge ein. Im Fokus stehen praxistaugliche Lösungen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen. Zentrale Punkte sind eine mögliche Altersvorsorgepflicht nur für künftige Selbstständige, eine faire Reform der Beitragsbemessung, die Vermeidung von Scheinselbstständigkeitsrisiken sowie die Öffnung moderner Vorsorgeinstrumente auch für Selbstständige. Ziel ist ein kohärentes, flexibles und gerechtes System, das Gründungen nicht behindert, Wettbewerbsfähigkeit stärkt und Altersvorsorge nachhaltig verbessert.
- Bereitgestellt von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände am 18.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Förderung einer breiter zugänglichen, kosteneffizienten und langfristig tragfähigen betrieblichen Altersvorsorge.
- Bereitgestellt von: FIL Investment Services am 17.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rentenübersichtsauthentifizierungsverordnung / Digitale Rentenübersicht
Der GDV begrüßt die Absenkung des für den Zugang zur Digitalen Rentenübersicht erforderlichen Vertrauensniveaus auf „substantiell“ bei gleichzeitiger Bereitstellung mindestens eines Authentifizierungsverfahrens auf dem Vertrauensniveau „hoch“. Bei der technischen Umsetzung sollten neben ELSTER grundsätzlich alle geeigneten und sicheren Authentifizierungsverfahren berücksichtigt sowie insbesondere die EUDI-Wallet und ELSTER Secure eingebunden werden. Die Steueridentifikationsnummer sollte dabei möglichst automatisiert übermittelt werden können. Zudem regt der GDV an, die eingesetzten Verfahren spätestens ein Jahr nach Umsetzung hinsichtlich Reichweite, Akzeptanz und Kosten zu evaluieren und die neuen Vorgaben zügig technisch umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Altersvorsorge für Selbstständige
Die BAGSV bringt sich in die Beratungen der Alterssicherungskommission zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge ein. Im Fokus stehen praxistaugliche Lösungen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen. Zentrale Punkte sind eine mögliche Altersvorsorgepflicht nur für künftige Selbstständige, eine faire Reform der Beitragsbemessung, die Vermeidung von Scheinselbstständigkeitsrisiken sowie die Öffnung moderner Vorsorgeinstrumente auch für Selbstständige. Ziel ist ein kohärentes, flexibles und gerechtes System, das Gründungen nicht behindert, Wettbewerbsfähigkeit stärkt und Altersvorsorge nachhaltig verbessert.
- Bereitgestellt von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände am 10.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingesetzte Alterssicherungskommission (ASK) sollte Vorschläge entwickeln, "die eine verlässliche Absicherung im Alter gewährleisten, ohne die Beitragszahlenden sowie den Bundeshaushalt dauerhaft zu überfordern". In ihrem Abschlussbericht spricht die ASK 33 Empfehlungen aus, von denen 2 Empfehlungen an bisher nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige gerichtet sind. Diese sind aus Sicht des BDÜ jedoch zu oberflächlich behandelt woden, für eine faire Umsetzung sind Augenmaß und weitere Reformen erforderlich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 07.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Hinterbliebenenversorgung für Contergangeschädigte
Die Hinterbliebenenversorgung soll Personen absichern, die über Jahre hinweg wesentliche Assistenzleistungen für Contergangeschädigte erbracht haben. Dabei soll ausdrücklich gelten: Die Assistenz umfasst jede Form praktischer Unterstützung im Alltag. Nicht nur formale Pflegeleistungen sollen anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Contergangeschädigter e.V. am 31.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Frühstart-Rente
Für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung der sogenannten "Frühstart-Rente" gibt das Deutsche Aktieninstitut folgende Handlungsempfehlungen ab: 1. So früh wie möglich: Ab Geburt starten 2. Alle Bevölkerungsschichten einbeziehen, aktienbasierte Standardprodukte einführen 3. Zuzahlung von Dritten ermöglichen, staatliche Beiträge erhöhen 4. Attraktive steuerliche Förderung bieten 5. Mit dem Altersvorsorgedepot verknüpfen 6. Grundregeln erfolgreicher Aktienanlage beachten 7. Depotverwaltung digitalisieren, Finanzbildung fördern 8. Auffanglösung nach israelischem Vorbild
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Frühstart-Rente
Die Bundesregierung plant eine sog. Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Wir begrüßen die Einführung einer Frühstart-Rente und setzen uns dafür ein, dass sie Hand in Hand mit einer Reform der privaten geförderten Altersvorsorge geht. Damit das Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus der privaten Altersvorsorge erfolgreich wird, müssen die Ideen der Frühstart-Rente und ein Anschlussvorsorgeprodukt miteinander verbunden werden. Es ist daher sinnvoll, Fondssparpläne verstärkt für den Aufbau einer Frühstart-Rente zu nutzen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 25.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Staat sollte anspruchsberechtigte Familien aktiv und frühzeitig über ihre Förderansprüche und die Möglichkeit eines individuellen Vorsorgevertrags informieren. Eine flächendeckende Versorgung der Familien mit geeigneten Vorsorgeangeboten setzt voraus, dass Anbieter die erforderliche Infrastruktur, Kundenbetreuung und Administration dauerhaft wirtschaftlich bereitstellen können. Abschluss- und Vertriebskosten sollten daher im Rahmen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zugelassen werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 25.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 445/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
-
BR-Drs. 445/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mittelstandsfreundliche Weiterentwicklung des Steuerrechts
Insgesamt sollte die Steuerbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen gesenkt werden, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und betriebliche Investitionen zu erleichtern. Zusätzliche steuerrechtliche Hürden und Zweifelsfragen müssen verhindert werden. In diesem Zusammenhang sollte die Besteuerung von Bildungsleistungen nicht zum Nachteil von privaten Bildungsanbietern und Beschäftigten nicht reformiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 21.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der privaten Altersvorsorge (pAV-Reform) / Frühstarterrente
Die Interessenvertretung setzt sich dafür ein, durch Einführung eines Altersvorsorgedepots oder der Frühstarterrente die Teilhabe der Bevölkerung am Kapitalmarkt zu fördern, um eine breitere Vermögensbildung zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere die Altersvorsorge durch Kapitalmarktinstrumente wie Aktien, Fonds oder ETF nachhaltig gestärkt und weiterentwickelt werden. Die Interessenvertretung setzt sich für einen breiten Zugang, transparente Rahmenbedingungen und finanzielle Bildung ein, um langfristig eine höhere Eigenverantwortung und Stabilität in der Altersvorsorge zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Smartbroker AG am 19.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben: