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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Verbraucherschutz

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.436)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konzentration der begrenzt verfügbaren staatlichen Zuschussmittel auf alternativlose Anwendungsfälle in der Wärmewende. Stemmen der Hauptlast der der Finanzierung durch staatliche Förderkredite und Bürgschaften. Anpassung der Anforderungen von Krediten an realwirtschaftliche Vorgaben. Schaffung eines nachhaltigen Finanzierungsinstrumentes außerhalb der Schuldenbremse. Aufstockung von Eigenkapital der Förderbanken. Nutzung weiterer innovativer Finanzierungsmodelle wie Beteiligungen wie Bürgerfonds vor Ort, Öffentlich-Private Kooperationsmodelle, Energiewende-Fonds und Blended-Finance Modelle.

    • Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 28.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einführung einer sektorübergreifenden Planung nach dem Least Cost Planning-Prinzip auf kommunaler Ebene. Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung als Energieleitplanung und damit Vernetzung der Wärmeplanung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Festhalten von Wärmenetzen als zentrale Infrastruktur der Wärmewende zur Integration erneuerbarer Energien, Abwärme und systemischer Lösungen. Wärmepumpen sollen als zentrale Technologie im Einzelgebäude eingesetzt werden, insbesondere dort, wo keine Wärmenetze verfügbar sind. Ihr Einsatz soll systemdienlich erfolgen und die Kapazitäten des Stromnetzes berücksichtigen. Fokussierung des öffentlichen Mitteleinsatzes auf sektorübergreifende Ansätze. Berücksichtigung des Umfelds und der Siedlungsstrukturen.

    • Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 28.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstützung und praxistaugliche Umsetzung der gesetzlichen Vorhaben zur Digitalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens. Konkret bezweckt wird:die Beschränkung der Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 69 Abs. 2 ZVG) auf Verrechnungsschecks BaFin-registrierter Kreditinstitute, die medienbruchfreie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (§ 66 SGB X) durch Verzicht auf vollstreckbare Ausfertigungen und Formularzwang sowie die Nachweiserleichterung von Vollmachten, die Einführung einer verbindlichen Pflicht für professionelle Einreicher zur Übermittlung von Vollstreckungsanträgen im strukturierten XJustiz-Format bzw. in änderbaren elektronischen PDF-Formaten (§§ 753, 758a, 829 ZPO)

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 27.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11310 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
    • Adressatenkreis:
      • 30.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe Ziel der Einflussnahme bezüglich registrierter Rechtsdienstleister ist: die Befürwortung der zustimmungsfreien Vergütungseinziehung (§ 49b BRAO) sowie der Ausweitung von Verbraucherschutzregeln und Sachkundeanforderungen (§§ 2, 11 RDG), die Beibehaltung einer praxistauglichen Dreimonatsfrist zur Nachbesetzung qualifizierter Personen (§ 14a RDG), die Beschränkung verschärfter Sanktionen (§§ 19, 20 RDG) auf vorsätzliche/grob fahrlässige Verstöße, die Erweiterung der Vertretungsbefugnisse (§ 79 ZPO) um Vollstreckungserinnerungen (§ 766 ZPO), Formalerklärungen im Mahnverfahren sowie eine Vertretungsbefugnis bei Amtsgerichten für Zahlungsklagen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 27.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 30.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Ausgestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen für digitale Mobilitäts- und Buchungsplattformen sowie Verkehrsunternehmen. Ziel ist die Aufnahme von Regelungen zum diskriminierungsfreien und vollständigen Zugang zu Verkehrs- und Buchungsdaten aller Verkehrsträger, die Herstellung ausgewogener Rechte und Pflichten zwischen Verkehrsunternehmen und Vertriebsplattformen, die Anpassung von Transparenz-, Ranking-, Datenbereitstellungs- und Meldepflichten sowie die Überprüfung von Marktpräsenzschwellen und Übergangsregelungen.

    • Bereitgestellt von: Verband Internet Reisevertrieb e. V. am 27.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung plant eine sog. Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Wir begrüßen die Einführung einer Frühstart-Rente und setzen uns dafür ein, dass sie Hand in Hand mit einer Reform der privaten geförderten Altersvorsorge geht. Damit das Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus der privaten Altersvorsorge erfolgreich wird, müssen die Ideen der Frühstart-Rente und ein Anschlussvorsorgeprodukt miteinander verbunden werden. Es ist daher sinnvoll, Fondssparpläne verstärkt für den Aufbau einer Frühstart-Rente zu nutzen.

    • Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 25.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zoll- und Marktüberwachungsbehörden können die schiere Menge an Importen aus Drittstaaten nicht bewältigen. Um Verbraucher:innen in der EU besser vor unsicheren Produkten zu schützen, braucht verschiedene Maßnahmen. Produkte, die nicht den Regeln entsprechen, Verbraucher:innen erst gar nicht zugänglich gemacht werden. Nicht konforme Produkte, die in Verkehr gebracht werden, müssen schnellstmöglich gefunden und entfernt werden. Handelnde Akteure müssen zur Verant-wortung gezogen werden können. Dazu bedarf es einer Stärkung des EU-Bevollmächtigten sowie weitere Sorgfaltspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen. Es sollten klare Anforderungen festgelegt werden, die alle Mitgliedstaaten verpflichten, ausreichende Ressourcen für eine effektive Marktüberwachung bereitzustellen.

    • Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 08.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die SPD fordert aktuell einen Hitzeaktionsplan, mit dem klimapolitische Forderungen einhergehen. Die Wärmewende mit Holz sollte dabei bedacht werden, da der erneuerbare Anteil am Wärmemarkt maßgeblich von Holzenergie getragen wird. Diese ist zudem bezahlbar, verlässlich und zumeist in Deutschland hergestellt. Umso problematischer ist der Kurs des Umweltbundesamtes (UBA), welches der Bundesregierung nachgelagert ist: Statt die energetische Holznutzung faktenbasiert zu bewerten, wird Holzwärme politisch und ideologisch delegitimiert. Dabei werden Holzpellets bei der Prognose an die Erdgaspreise gekoppelt, obwohl zentrale Kostentreiber des Gasmarktes für Pellets keine Relevanz haben. Die Preisprognose soll angepasst werden, dass Holzwärme nicht geschwächt, sondern sachlich eingeordnet wird.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 21.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 19.08.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

      • 20.08.2026

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die SPD fordert aktuell einen Hitzeaktionsplan, mit dem klimapolitische Forderungen einhergehen. Die Wärmewende mit Holz sollte dabei bedacht werden, da der erneuerbare Anteil am Wärmemarkt maßgeblich von Holzenergie getragen wird. Diese ist zudem bezahlbar, verlässlich und zumeist in Deutschland hergestellt. Umso problematischer ist der Kurs des Umweltbundesamtes (UBA), welches der Bundesregierung nachgelagert ist: Statt die energetische Holznutzung faktenbasiert zu bewerten, wird Holzwärme politisch und ideologisch delegitimiert. Dabei werden Holzpellets bei der Prognose an die Erdgaspreise gekoppelt, obwohl zentrale Kostentreiber des Gasmarktes für Pellets keine Relevanz haben. Die Preisprognose soll angepasst werden, dass Holzwärme nicht geschwächt, sondern sachlich eingeordnet wird.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 21.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 20.08.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung plant, das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) zu novellieren. Unter anderem soll eine Ökomodulierung der Lizenzentgelte vorgenommen werden (Art. 21) sowie chemisches Recycling als Option im Verpackungsgesetz berücksichtigt werden (Art. 16). Plastics Europe Deutschland unterstützt die Ziele des Verpackungsgesetzes und fordert eine investitionsfreundliche Recyclingquote für chemisches Recycling, differenzierte Lizenzentgelte für Recyclingfähigkeit und nicht-fossile Rohstoffe sowie eine bürokratiearme Umsetzung ohne nationale Verschärfungen.

    • Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 20.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.08.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für einen wirksamen, verhältnismäßigen, kohärenten und praxistauglichen Verbraucherschutz ein. Dabei sollen nachweisbare Schutzbedarfe, die tatsächliche Wirkung bestehender Regelungen sowie die Belange von Wettbewerb, Innovation und praktischer Umsetzbarkeit berücksichtigt und unnötige Komplexität, Doppelregulierungen und Informationsüberlastung vermieden werden. Insbes. sprechen wir uns für eine grundsätzlich abschließende Harmonisierung im EU-Verbraucherrecht aus; soweit Umsetzungsspielräume bestehen, sollen nationale Verschärfungen vermieden werden. Weiterhin sollten die Ausweitung verbraucherschutzrechtlicher Regelungen auf Verträge zwischen Unternehmen (B2B) vermieden, Bürokratie bei Einführung neuer Regelungen abgebaut und ausreichende Übergangsfristen gewährt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der game begrüßt grundsätzlich digitale Fairness und eine Vereinfachung der Vorschriften für Unternehmen in der EU. Allerdings müssen dafür die bewährten und gelernten Geschäftsmodelle und akzeptierte Geschäftspraktiken im Gesetzgebungsprozess verstanden werden, damit keine überschießenden Eingriffe in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb von Games-Unternehmen und die Vertragsfreiheit von Publishern und ihren Spielerinnen und Spielern vorgenommen werden. Insbesondere einen zusätzlichen und parallel anwendbaren Minderjährigen-Verbraucherschutz neben dem bereits bestehenden Jugendschutz sieht die Games-Branche skeptisch und befürchtet hier nicht nur eine Doppelregulierung, sondern eine faktische Verdrängung des bewährten Jugendschutzes in Deutschland.

    • Bereitgestellt von: game - Verband der deutschen Games-Branche am 18.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 08.06.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am 18.05.26 wurde die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Nach europäischem Recht gibt es bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen keine Formvorgaben. Der deutsche Gesetzgeber entschied sich jedoch dafür, das Schriftformerfordernis beizubehalten. Für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge wird die Schriftform hingegen EU-konform am 20.11.26 abgeschafft. Es erschließt sich nicht, warum das Schriftformerfordernis bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen explizit beibehalten wird. Der deutsche Gesetzgeber sollte auch bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen auf das Schriftformerfordernis verzichten.

    • Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Weder die Wohnimmobilienkredit- noch die Verbraucherkreditrichtlinie fordern eine Aufzeichnung elektronischer Kommunikation, also insbesondere von Telefon- und Videogesprächen, obwohl dies im modernen Bankgeschäft mittlerweile alltäglich sein dürfte. Lediglich die Wertpapier-Richtlinie MiFid II fordert eine solche Aufzeichnung. Der deutsche Gesetzgeber sollte sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Pflicht zur Aufzeichnung elektronischer Kommunikation nach Art. 16 Abs. 7 MiFID II einsetzen.

    • Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Wertpapierdepots ist eine Zusatzvereinbarung über den „Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen“ zu treffen. Hintergrund dieser Regelung ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 2014 (Az.: XI ZR 355/12). Mit seiner Entscheidung hat er die Wirksamkeit einer entsprechenden Vereinbarung / Klausel bestätigt. Zivilrechtlich besteht hier jedoch eine gesetzliche Regelungslücke. Diese soll mittels des Abschlusses einer entsprechenden Vereinbarung auf der Grundlage der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofes geschlossen werden.

    • Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sieht eine jährliche Überprüfung der Einhaltung der in §84 WpHG genannten Anforderungen vor. Die zuständige Aufsichtsbehörde sollte das Recht erhalten, auf die Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen des Art. 20 der Richtlinie 2006/73/EG ganz oder teilweise zu verzichten, sofern dafür konkrete Gründe angegeben werden.

    • Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt das Ziel der EU Kommission, den europäischen Personenverkehr einfacher, transparenter und kundenfreundlicher zu gestalten. Reiseveranstalter und Reisebüros unterstützen multimodale Reiseangebote seit vielen Jahren. Bahn-, Flug-, Bus- und Fährverbindungen werden bereits heute zu attraktiven Reisepaketen kombiniert. Voraussetzung für einen weiteren Ausbau solcher Angebote sind jedoch verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, diskriminierungsfreier Zugang zu Mobilitätsdaten, Einbeziehung aller Mobilitätsanbieter sowie eine ausgewogene Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Marktakteuren. Wir bitten die Bundesregierung, insbesondere das federführende BMV, sich im Rahmen der Ratsverhandlungen in Brüssel hierfür einzusetzen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Reiseverband e.V. am 12.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt das Ziel der EU Kommission, den europäischen Personenverkehr einfacher, transparenter und kundenfreundlicher zu gestalten. Reiseveranstalter und Reisebüros unterstützen multimodale Reiseangebote seit vielen Jahren. Bahn-, Flug-, Bus- und Fährverbindungen werden bereits heute zu attraktiven Reisepaketen kombiniert. Voraussetzung für einen weiteren Ausbau solcher Angebote sind jedoch verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, diskriminierungsfreier Zugang zu Mobilitätsdaten, Einbeziehung aller Mobilitätsanbieter sowie eine ausgewogene Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Marktakteuren. Wir bitten die Bundesregierung, insbesondere das federführende BMV, sich im Rahmen der Ratsverhandlungen in Brüssel hierfür einzusetzen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Reiseverband e.V. am 12.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 03.08.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stellungnahme zum laufenden CLH-Verfahren der ECHA zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Mono- und Di-ortho-Phthalat-Estern mit C4–C6-Alkylresten. Der Fokus liegt auf den wissenschaftlichen und regulatorischen Anforderungen an eine harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung. Thematisiert werden insbesondere evidenzbasierte Stoffgruppierungen, transparente Read-across-Begründungen, eindeutig abgegrenzte Stoffidentitäten sowie verhältnismäßige Kriterien für die Einstufung von Stoffen und Gemischen. Mit der Stellungnahme bringt VinylPlus Deutschland seine fachliche Bewertung in den politischen und fachlichen Dialog mit den zuständigen Bundesministerien ein, um eine wissenschaftlich fundierte und praktikable Ausgestaltung der europäischen Chemikalienregulierung zu fördern.

    • Bereitgestellt von: VinylPlus Deutschland e.V. am 31.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 31.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

      • 04.08.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Evaluierungsbericht und Eckpunktepapier zur Vereinfachung des Antibiotikaminimierungskonzeptes umfassen praxisorientierte Änderungsvorschläge, die dem übergeordneten Ziel der Reduktion der Dokumentations- und Meldepflichten der Tierhaltenden dienen sollen, bei Erhalt der Datenqualität. Der BfT unterstützt den angestrebten Bürokratieabbau ausdrücklich und bringt weitere Vorschläge ein. Diese richten sich auf Sicherstellung der Tiergesundheit durch vorbeugende Maßnahmen sowie Vereinfachung der Berichtspflichten durch weitere Digitalisierungsschritte, etwa die Verwendung von elektronischen Produktinformationen. Nationale Melde- und Berichtspflichten sollten systematisch überprüft werden, ob die Informationen nicht bereits europäisch erhoben werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 31.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4600 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Bericht über die Evaluierung des Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 31.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ZVEI setzt sich für eine praxisnahe Umsetzung des deutschen Mess- und Eichrechts für Ladeinfrastruktur ein. Neben einer zügigen Umsetzung der MID-Novelle (Annex Va) in nationales Recht sollte u.a. die Instandsetzung von Ladesäulen durch befugte Instandsetzer vereinfacht und die Bereitstellung von Prüfmitteln durch die Landeseichbehörden verbessert werden. Darüber hinaus sollten ein gesetzlich verankertes Stichprobenverfahren für die "Nacheichung" von Ladesäulen sowie Vereinfachungen bei Software-Updates von Ladesäulen umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 28.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 23.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 23.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für eine Änderung des § 3a CO2KostAufG ein. Die Verpflichtung zur Ausweisung individueller Biogas-Beschaffungskosten soll entfallen. Stattdessen fordert der BDEW eine praxistaugliche, bürokratiearme und rechtssichere Regelung, die Geschäftsgeheimnisse schützt, unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand vermeidet und einen einheitlich ermittelten Durchschnittspreis für Biogaszertifikate als Grundlage der Kostenaufteilung ermöglicht. Zudem setzt sich der BDEW dafür ein, Detailregelungen auf Verordnungsebene auszugestalten.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Streichung der 65%-Regel und die Einführung einer „Biotreppe“ kritisieren wir deutlich, da sie den Zielpfad zur Klimaneutralität im Gebäudesektor gefährden, Planungssicherheit für Haushalte und Handwerk reduzieren und Mieter:innen dem Risiko steigender Kosten durch Gasheizungen aussetzen. Wir fordern, dass die EPBD im Sinne des "Efficiency First" Prinzip umgesetzt wird, um das Potenzial der Richtlinie für den Sanierungshochlauf und einen verlässlichen Dekarbonisierungspfad im Gebäudesektor zu entfalten. Unter anderem sollen die Primärenergiefaktoren höher angesetzt und One-Stop-Shop eingeführt werden, sowie Mindesteffizienzstandarde auch für den Wohnbereich.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 16.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband setzt sich gegen die Umwandlung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) in eine entsprechende EU-Verordnung ein. Die UGP-Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten hinreichend Flexibilität, um unterschiedlichen nationalen Rechtstraditionen und Durchsetzungsmechanismen Rechnung zu tragen. Eine unmittelbar geltende UGP-Verordnung birgt das Risiko, Doppelstrukturen und Rechtsunsicherheiten zu induzieren. Dies würde zu bürokratischen Mehrbelastungen für die Wirtschaft führen, ohne dass hierdurch ein Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher entsteht.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 13.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diskussion über ein Recht auf Vergessenwerden für Menschen mit einer zurückliegenden Krebserkrankung betrifft ein sensibles Spannungsfeld: den berechtigten Wunsch der Betroffenen nach einem unbelasteten Neuanfang und die Frage, wie private Personenversicherung dauerhaft fair, bezahlbar und verlässlich funktionieren kann. Die Versicherungswirtschaft setzt sich für eine balancierte Lösung ein. Ein gut ausgestaltetes Recht auf Vergessenwerden kann einen wichtigen Beitrag für ehemalige Krebspatientinnen und -patienten beim finanziellen Neuanfang leisten. Voraussetzung ist, dass es sich an der tatsächlichen Risikolage und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Nur dann wird es sowohl dem berechtigten Anliegen der Betroffenen als auch der Beitragsstabilität und Fairness gerecht.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 10.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert Änderungen des Entwurfs zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/943. Er lehnt verbindliche EU-weite Smart-Meter-Ausbauquoten ab und fordert die Beibehaltung nationaler, kostenorientierter Rolloutmodelle. Der BDEW setzt sich für nationale Gestaltungsspielräume bei Netzentgelten, kapazitätsbasierte Entgeltbestandteile, technologieoffene und schrittweise zeitvariable Netzentgelte sowie den Schutz bestehender Investitionen ein. Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte der EU-Kommission sollen auf klar abgegrenzte technische Fragen beschränkt werden. Zudem fordert der BDEW angemessene Umsetzungsfristen und die Beibehaltung nationaler Regelungsmöglichkeiten bei Energieabgaben.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 10.07.2026
    • Adressatenkreis:
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