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Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R003908
- Ersteintrag: 30.03.2022
- Letzte Änderung: 20.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Börsenstraße 470174 StuttgartDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +497112229850
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E-Mail-Adressen:
- info@boerse-stuttgart.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptstadtrepräsentanz:
-
Adresse
Rosenstraße 210178 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +497112229850
- E-Mail-Adresse: info@boerse-stuttgart.de
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Adresse
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Wirtschaftliche Tätigkeit, Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23350.001 bis 360.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,88
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (7):
- Simon Guntrum
- Dr. Ulli Spankowski
- Michael Kirchmayer
- Dr. Martin Wagener
- Dr. Oliver Vins
- Mirian Breuer
- Dr. Matthias Voelkel
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Gesamtzahl der Mitglieder:
30 Mitglieder am 01.02.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (8):
- SPD-Wirtschaftsforum
- CDU-Wirtschaftsrat
- Wirtschaftsvereinigung der Grünen
- Deutsches Aktieninstitut (DAI)
- Verband öffentlicher Banken (VöB)
- Bundesverband strukturierter Wertpapiere (BSW)
- Bundesverband der Wertpapierfirmen (bwf)
- Bitkom
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Interessen- und Vorhabenbereiche (18):
Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Cybersicherheit; Terrorismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Digitalisierung; Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Rente/Alterssicherung; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Bank- und Finanzwesen; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Boerse Stuttgart Group ist die sechstgrößte Börsengruppe in Europa mit strategischen Standbeinen im Kapitalmarktgeschäft sowie im Digital- und Kryptogeschäft. Die Interessensvertretung für alle Gesellschaften der Boerse Stuttgart Group erfolgt durch die Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. Im Kapitalmarktgeschäft verfügt die Boerse Stuttgart Group über eine starke Marktposition: Sie betreibt Börsen in Deutschland, Schweden und der Schweiz - den Handelsplatz Börse Stuttgart, die NGM und die BX Swiss. Hinzu kommt cats als europäisches außerbörsliches Netzwerk. Im Handel mit verbrieften Derivaten ist die Börse Stuttgart europäischer Marktführer. Zudem umfasst die Gruppe mit der EUWAX AG auch einen Broker, der international im Handel mit Wertpapieren und Kryptowährungen aktiv ist. Als echter Vorreiter hat die Boerse Stuttgart Group das größte Digital- und Kryptogeschäft aller europäischen Börsengruppen aufgebaut: Mit ihren Angeboten BISON, Börse Stuttgart Digital Exchange (BSDEX) und Boerse Stuttgart Digital Custody ist die Gruppe das zuverlässige, regulierte und transparente Tor in die Kryptowelt für Privatanleger und institutionelle Investoren in Europa. Durch unsere Tätigkeiten in hochregulierten Bereichen wie dem Kapitalmarkt- und Kryptogeschäft ist der Austausch mit Politik und Aufsichtsbehörden unerlässlich. In einem sich stetig wandelndem Kapitalmarkt bieten wir durch unser breit aufgestelltes Geschäft eine herausragende Expertise. Wir nehmen außerdem an Konsultationen zu politischen oder regulatorischen Initiativen teil und adressieren wichtige Themen unserer Kunden in Form von White Papern. Zum einen setzen wir uns insbesondere für die Belange von Privatanlegern im Kapital- und Kryptomarkt ein. Zum andern sind wir über verschiedene Verbände in der Interessenvertretung aktiv und organisieren Veranstaltungen mit wichtigen Vertretern von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft, um zum Informationsaustausch im Finanzbereich beizutragen.
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Institutionellen Investoren und Privatanlegern den Zugang zu Krypto-Assets erleichtern (MiCAR)
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Beschreibung:
MiCAR verfolgt das Ziel, einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovationen fördert und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes ermöglicht. Die europäische Vorreiterrolle in der Schaffung eines rechtssicheren einheitlichen Krypotmarktes soll nicht durch eine überbordende nationale Bürokratie gebremst werden. Zudem sind in der Weiterentwicklung des europäischen Krypto-Marktes bisher außen vor gelassene Bereiche, wie Staking, europaweit rechtssicher zu regeln.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406170015 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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SG2412200025 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 15.11.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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DLT Pilotregime praxisnah gestalten
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Beschreibung:
"Die Verordnung legt die Grundlage für den Handel und die Abwicklung von DLT-basierten Wertpapieren in der EU. Sein Kern: drei sogenannte Erlaubnistatbestände mit Blick auf DLT-Handels- und Abwicklungssysteme, die die Tür aufstoßen zu neuen Betätigungsfeldern und Geschäftsmodellen. Allerdings sollte mit Blick auf die Attraktivität für mittlere und größere Marktteilnehmer die Asset-Klassen und die jeweiligen Volumen ausgeweitet bzw. erhöht werden. Zudem wäre es sinnvoll das DLT-Pilot-Regime für auch bereits bestehende Regulierungen, bspw. CSDR zu öffnen."
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190017 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.04.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Verhältnismäßige risikogewichtete Eigenmittelanforderungen bei Krypto-Assets CRR III & BIS
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Beschreibung:
BIS-Bericht gilt für Unternehmen, die unter die CRR fallen und in Krypto-Assets investieren. Augenmerk liegt auf der Risikogewichtung von Krypto-Assets. Hierzu beinhaltet der Bericht eine Einordnung in zwei Gruppen (1/2). Es wird eine sehr kritisch zu beurteilende Gewichtung von 1250% bei Gruppe 2-Assets vorgeschlagen. Diese würde eine 1:1 Unterlegung mit Eigenkapital erfordern. Zudem legt der Bericht eine sehr nachteilige Einordnung von tokenisierten Wertpapieren, die auf einer „permissionless“ (öffentlichen) Blockchain begeben werden, in die Gruppe 2 nahe, was diese Assets für institutionelle Investoren unattraktiv macht. Generell sollte die Infrastruktur für tokenisierte Wertpapiere technologieoffen und –neutral erfolgen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406270059 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Umsetzung von MiCAR, DORA und TFR mit Augenmaß
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Beschreibung:
Das Gesetz setzt europäische Gesetzgebung in nationales Recht um. Im Detail betrifft es MiCAR, TFR und DORA. Grundsätzlich soll im Rahmen der nationalen Umsetzungsgesetzgebung auf ein sogenanntes "Goldplating" im Aufsichtswesen verzichtet werden, um unnötig überbordende Bürokratie zu vermeiden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190019 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.04.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Finanzmittel für das Generationenkapital aufstocken (Säule 1 Rentensystem)
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Beschreibung:
Die Einführung des Generationenkapitals und einer kapitalgedeckten Finanzierung zur Unterstützung der ersten Säule des Rentensystems ist als erster Schritt zu begrüßen. Um deutlich wirksamer und stabilisierender für die Tragfähigkeit des Rentensystems zu sein, muss es finanziell deutlich besser ausgestattet werden.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einheitliches Insolvenzrecht in der EU
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Beschreibung:
Ziel ist es, auf ein möglichst einheitliches Insolvenzregime in der EU hinzuwirken, um Investitionshemnisse abzubauen und grenzüberschreitende Investitionen zu fördern
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190021 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Öffnung der EU-Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (CSDR) für DLT
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Beschreibung:
Ziel ist es, die EU-Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (CSDR) dahingehend zu ändern, dass die Verwahrung von z.B. tokenisierten Wertpapieren (Kryptowertpapieren) auf DLT-Basis eingeführt wird und zugleich ein Sekundärmarkthandel ohne Einbuchung in das Effektengiro möglich ist.
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190022 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.04.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einführung eines Altersvorsorgedepots in der privaten Altersvorsorge (Säule 3 Rentensystem)
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Beschreibung:
Ziel ist es, für die Bürger individuelle Altersvorsorgedepots als Instrument in der privaten Altersvorsorge einzuführen, inklusive steuerlicher Förderung und möglichst offen für diverse Anlageklassen auf dem Kapitalmarkt.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406190046 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.04.2024 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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SG2412180029 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Produktzugang von Privatanlegern erleichtern, Handelbarkeit von Unternehmensanleihen stärken
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Beschreibung:
Die RIS enthält zahlreiche Änderungen an MiFID II und PRIIP-VO mit Bezug auf Anlegerschutz, z.B. Ausnahme von Unternehmensanleihen mit einer „make-whole“-Klausel vom Anwendungsbereich der PRIIP-VO, Verbot von Zuwendungen im beratungsfreien Geschäft, verpflichtende Warnmeldungen bei „particularly risky products“, Einführung eines „Value for Money“-Ansatzes in der Product Governance. Produktzugang von Privatanlegern soll nicht durch überbordende Vorschriften erschwert werden, wie zusätzliche Warnmeldungen, verschärfte Angemessenheitstests u. Benchmarking von Produkten im Rahmen eines „Value for Money“-Ansatzes. Ausnahme von Unternehmensanleihen mit „make-whole“ Klausel ist zu begrüßen, da sie zu deutlicher Verbesserung der Handelbarkeit von Unternehmensanleihen für Privatanleger führt.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190023 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.04.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Rahmenbedingungen für Börsengänge erleichtern
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Beschreibung:
Der EU Listing Act soll die Anforderungen, die an ein Unternehmen gestellt werden, wenn es den Prozess der Börsenzulassung durchläuft, erleichtern und gleichzeitig die Transparenz, den Anlegerschutz und die Marktintegrität wahren. Die Vorschriften werden vereinfacht, insbesondere auch für KMUs. Es müssen kluge Anreize für Börsengänge gesetzt werden, denn so werden Investitionen in z.B. Schlüsseltechnologien, wie KI, Cloud oder Blockchain gefördert. Das wiederum stärkt die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Hier muss weiter gedacht werden und neue Anreize geschaffen werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406190024 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
50.001 bis 60.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23