Regelungsvorhaben
Anwendung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel - Übergangsfristen und Abverkaufsmöglichkeiten
Angegeben von:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (R000283)
am
19.12.2025
Beschreibung:
Bei der bevorstehenden Anwendung der EmpCo-Richtlinie gibt es erhebliche Umsetzungsanforderungen an die Ernährungswirtschaft hinsichtlich vorproduzierter Verpackungen, und unnötiger Vernichtung von Waren, deshalb schlagen wir eine Abverkauf von 12 Monaten nach Inkrafttreten vor.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1855 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu] -
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 438/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.11.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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