Regelungsvorhaben
Erhalt gedruckter Gebrauchsanleitungen im EU-Produktrecht (Omnibus IV)
Angegeben von:
Bundesverband Druck und Medien e.V. (R004690)
am
23.12.2025
Beschreibung:
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Vorschlag der EU-Kommission vom 21.05.2025 zur „Anpassung der Produktvorschriften an das digitale Zeitalter“ (OmnibusIV), mit dem u.a. die Möglichkeit geschaffen werden soll, Gebrauchsanleitungen u. Produktinformationen grundsätzlich nur noch in digitaler Form bereitzustellen. Der BVDM setzt sich im Rahmen des laufenden EU-Gesetzgebungsverfahrens dafür ein, dass betroffene Produkte weiterhin standardmäßig mit gedruckten Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen in Verkehr gebracht werden müssen. Ziel ist es, Produktsicherheit, Verbraucher- und Käuferschutz, gleichberechtigten Zugang zu Informationen (Inklusion) sowie ökologische Nachhaltigkeit zu gewährleisten und eine ausschließliche Verlagerung auf digitale Formate zu verhindern.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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SG2512230031 (PDF - 14 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 09.10.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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