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74 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"AltZertG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (74)

    • Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Der Verband begrüßt die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge und spricht sich für deren zügige Verabschiedung und Umsetzung aus. Insbesondere unterstützt der Verband die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Der Verband fordert die Anpassung einiger Reformvorschläge unter Berücksichtigung der besonderen Zielrichtung und Funktionsweise von Eigenheimrentenverträgen sowie weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG-E (Art. 6 Nr. 1 lit. ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG sowie zum anderen mit..., ...1a Satz 1 Nr. 1 bzw. 3 AltZertG den Förderhöchstbetrag..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG ab und verwendet die ..., ...den in § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ...ist § 87 Abs. 1 Satz 7 AltZertG wie folgt anzupassen:..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG vereinbart ist, dass ..., ... § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...in § 1 Abs. 1a Satz 2 AltZertG nicht bis spätestens ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG, wonach die jährliche..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG sehen die Allgemeinen..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E erfüllen. Selbst..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E sowie nach § 87 Abs..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E und nach § 87 Abs. ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG die Selbstnutzung der..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG sieht die Möglichkeit..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG auf den 1. Januar des..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG) wäre der „1. Januar ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG-E (Art. 6 Nr. 1 lit. ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG sowie zum anderen mit..., ...1a Satz 1 Nr. 1 bzw. 3 AltZertG den Förderhöchstbetrag..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG ab und verwendet die ..., ...den in § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ...ist § 87 Abs. 1 Satz 7 AltZertG wie folgt anzupassen:..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG vereinbart ist, dass ..., ... § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...in § 1 Abs. 1a Satz 2 AltZertG nicht bis spätestens ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG, wonach die jährliche..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG sehen die Allgemeinen..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E erfüllen. Selbst..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E sowie nach § 87 Abs..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E und nach § 87 Abs. ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG die Selbstnutzung der..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG sieht die Möglichkeit..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG auf den 1. Januar des..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG) wäre der „1. Januar ...
    • Angegeben von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt 2023 auf Basis der Empfehlungen der Fokusgruppe pAV einen Gesetzentwurf zur Reform der Riesterrente vorzulegen. Der VöV begrüßt eine solche Reform und setzt sich insbesondere für eine Absenkung der verpflichtenden Beitragsgarantien, ein Festhalten an lebenslangen Renten als Fördervoraussetzung sowie Wettbewerbsgleichheit zwischen Versicherungswirtschaft und anderen Produktanbietern ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b AltZertG-E). Wird dieses Endalter..., ... 17, § 14 Abs. 7 S. 3 AltZertG-E) abzulehnen. Hinzu ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG-E) greift aber viel zu..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AltZertG-E, wonach auch im Falle..., ... gemäß § 7 AltZertG sind das Ergebnis eines..., ... Neuregelungen in § 1 AltZertG erforderlich ist (zu ..., ...Effektivkosten (§ 2a Abs. 2 AltZertG-E, § 7c AltZertG-E) ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG die rechtliche Folge ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG ausgewiesenen Kosten ..., ... (§ 2a AltZertG-E) Die vorgegebenen ..., ... Auszahlungsformen im AltZertG sollte daher unseres ..., ... 1 Nr. 2 AltZertG soll für Neu-Verträge..., ...durch die Änderungen im AltZertG sichergestellt sein, ..., ...geltenden Fassung des AltZertG sind die Verweise in ..., ...Ziel der Konsistenz des AltZertG mit dem europäischen ..., ...Abs. 1c Nr. 4 Buchst. c AltZertG-E): Widersprüchliche..., ... 6 Nr. 2 (§ 2a Abs. 1 AltZertG-E): Angleichung der ..., ...Zu Art. 6 Nr. 9 (§ 7a AltZertG-E): Klarstellung für..., ...Zu Art. 6 Nr. 11 (§ 7c AltZertG-E): Klarstellung zur..., ... – bereits aktuell im AltZertG verankerten – Vorgabe...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... a) und b) AltZertG Die Anforderung an die..., ... § 1 Abs. 1b Nr. 2 b) AltZertG Es sollte erwogen werden..., ... 1 Abs. 1b S. 2 Nr. 3 AltZertG Wir regen an, statt ..., ... 1 Abs. 1b S. 2 Nr. 5 AltZertG Der Vertragspartner..., ... 1 Abs. 1b S. 2 Nr. 6 AltZertG Die Formulierung „investiert..., ...  § 1 Abs. 1c Nr. 3 AltZertG Wir gehen davon aus,..., ...  § 1 Abs. 1c Nr. 4 AltZertG Das Verhältnis von a..., ...Inkonsistenzen.  § 2a Abs. 3 AltZertG Bei Altersvorsorgedepots..., ...§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 AltZertG Es wird nicht klar, ..., ...§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 AltZertG Die Angabe eines Gesamtrisikoindikators..., ...werden.  § 7 Abs. 3 AltZertG Die Regelung ist zwar..., ...sachgerecht.  § 7 Abs. 4 AltZertG Es wird nicht ganz deutlich..., ... sind.  § 7a Abs. 1 AltZertG Es erscheint ungewöhnlich..., ... wird.  § 7b Abs. 1 AltZertG Nach Nr. 1 sind Angaben..., ...Anmerkung zu § 7a Abs. 1 AltZertG. Hinsichtlich Nr. 2 ..., ...Anmerkung zu § 7 Abs. 1 AltZertG). Auf die Kosten eines..., ...berücksichtigen.  §7b Abs. 3 AltZertG Die Ausgestaltung des..., ...Anmerkung zu § 7 Abs. 3 AltZertG). § 7c AltZertG Aus..., ...betrachtet werden. § 20 AltZertG Einerseits ist es positiv..., ... gültigen Fassung des AltZertG bzw. der AltvDV findet...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...1.1.2026] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. 1 ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... 4 Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ...2024 Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ...sein. Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...Anwendungsbereich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b AltZertG-E). Wird dieses Endalter..., ... 17, § 14 Abs. 7 S. 3 AltZertG-E) abzulehnen. Hinzu..., ... Neuregelungen in § 1 AltZertG erforderlich ist (zu..., ...Effektivkosten (§ 2a Abs. 2 AltZertG-E, § 7c AltZertG-E) ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG die rechtliche Folge ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG ausgewiesenen Kosten ..., ...zu Art. 6 Nr. 9 (§ 7c AltZertG-E)]. 17 Kostenstruktur (§ 2a AltZertG-E) Die vorgegebenen ..., ... Auszahlungsformen im AltZertG sollte daher unseres..., ... 1 Nr. 2 AltZertG soll für Neu-Verträge..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG-E soll die Hinterbliebe..., ...geltenden Fassung des AltZertG sind die Verweise in ..., ... der Konsistenz des AltZertG mit dem europäischen ..., ...Abs. 1c Nr. 4 Buchst. c AltZertG-E): Widersprüchliche..., ... 6 Nr. 2 (§ 2a Abs. 1 AltZertG-E): Angleichung der ..., ... eines PRIIP-BIB: Das AltZertG-PIB würde insgesamt ..., ...Zu Art. 6 Nr. 9 (§ 7a AltZertG-E): Klarstellung für..., ...Zu Art. 6 Nr. 11 (§ 7c AltZertG-E): Klarstellung zur..., ... – bereits aktuell im AltZertG verankerten – Vorgabe..., ...werden. § 14 Abs. 8 AltZertG-E bestimmt, dass für ...
    • Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 23.12.2024
    • Beschreibung: Der BdV bewertet den Entwurf weitestgehend positiv, wenn auch teilweise Verbesserungsbedürftig. Diese wünschenswerten Veränderungen laufen jedoch Gefahr völlig in das Nichts zu laufen, sofern die Umstellung von dem PIA- auf das PRIIP-System vorgenommen wird. Daher sollte diese Umstellung gestrichen werden. Weiterhin sollte bzgl. Wechselkosten in der Ansparphase die Belastung mit marktüblichen Zillmerkosten verhindert werden. Der Förderung von nur zwei Verträge haben wir nichts entgegenzusetzen, allerdings fordern wir die Streichung der Regelung, dass die Verträge nicht derselben Produktkategorie angehören dürfen. Zuletzt ist unklar, ob laufende Leistungen aus Auszahlungsplänen von § 82 Absatz 5 SGB XII erfasst sind. In unserer Stellungnahme unterbreiten wir hierzu einen Vorschlag.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...geverträge (gemäß § 1 AltZertG – auch sogenannte Riester-Renten..., ...Basisrentenverträge (gemäß § 2 AltZertG – sogenannte Rürup-Renten..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AltZertG-E: Verbot ergänzender..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b AltZertG-E: Wechselkosten zu Be..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 AltZertG-E i. V. m. § 1 Absatz 1d AltZertG-E: Auszahlungsplan ohne..., ... § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG-E: Wechselkosten in der..., ...nach § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG-E – für den Fall einer..., ...des § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG-E wie folgt zu ergänzen..., ...Nummer 1 Buchstabe a AltZertG der Rückkaufswert mindestens..., ... nach § 1 Absatz 1b AltZertG-E werden kapitalmarktnahe..., ... 1b Satz 2 Nummer 4 AltZertG-E werden so Anlagen mit..., ... 1 Buchstaben c, d, e AltZertG-E: Fehlende PRIIPs-Vorgaben..., ...unterbreiten. Zu § 2a AltZertG-E i. V. m. § 3 AltZertG-E, § 7 AltZertG-E: Umstellung von dem..., ...Referentenentwurf schlägt für § 2a AltZertG-E i. V. m. § 3 AltZertG-E, § 7 AltZertG-E vor, die Effektivkosten..., ...). Zu § 2a Absatz 3 AltZertG-E: zulässige Kosten in..., ... Absatz 1 Buchstabe a AltZertG) – ist ebenfalls nicht..., ...wird in den §§ 15 ff. AltZertG-E geregelt – mit dem...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...) Doppelbuchstabe bb) AltZertG - neu - Wir regen ..., ...Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG - neu – Wir regen ..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs. 1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...bleiben. 3. Zu § 1 AltZertG -neu- Wir regen an..., ...Zu § 1 Absatz 1b Nr. 2 AltZertG – neu - a) Wir regen..., ...nicht nur in § 1 Abs. 1b AltZertG, sondern auch an allen..., ... 5. Zu § 1 Absatz 1c) AltZertG - neu - Wir regen ..., ... Wie für den gesamten AltZertG-Entwurf schlagen wir ..., ...Satz 2 und 3 sowie § 3a AltZertG Die Berechnungsmethoden..., ... 7. Zu § 2a Absatz 3 AltZertG - neu - Wir regen an, § 2a Absatz 3 AltZertG - neu - wie folgt zu ..., ...aktuellen Fassung des § 2a AltZertG die Kostenerhebung als..., ...Zertifizierungsstelle zum AltZertG stellt dies wie folgt..., ... 16/18, S. 90 zu § 2a AltZertG): „Kosten nach ..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AltZertG eine Spezialvorschrift..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AltZertG vorzunehmen. Ohne eine..., ...Klarstellung in § 2a Satz 2 AltZertG mit einem Verweis auf..., ...Investmentgesetzes. 8. Zu § 14 AltZertG -neu - Wir regen an, § 14 Absatz 7 AltZertG Satz 4 wie folgt zu fassen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...1.1.2026] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. 1 ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... 4 Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ...2024 Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ...sein. Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...Anwendungsbereich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a ..., ...2024 Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ... Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ... lung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...reich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...1.1.2026] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. 1 ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... 4 Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ...2024 Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ...sein. Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...lung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...reich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., .... Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ... Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...Anwendungsbereich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a ..., ...2024 Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ... Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ... lung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...reich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
    • Beschreibung: Der djb lehnt die geplanten Änderungen ab, die die Altersvorsorge weiter auf freiwillige private Vorsorgemodelle verlagern. Der djb befürchtet, dass kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukte Ungleichheit weiter verstärken könnten, da sie vor allem finanzstarke Gruppen begünstigen. Der djb kritisiert insbesondere, dass im Reformentwurf keine ausreichende Absicherung von Personen mit niedrigen Einkommen, überproportional häufig Frauen, vorgesehen ist. Risikobehaftete kapitalgedeckte Produkte gefährden die Lebensstandardsicherung, da sie keine Garantie für Mindestabsicherung bieten. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürften nicht dazu verpflichtet werden, Produkte zu subventionieren, die im schlimmsten Fall zu Verlusten führen können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG). I. Grundsätzliches..., .... 1b Nr. 2 b aa Nr. 4 AltZertG-E; RefE, S. 20). Gleichzeitig..., ...das insoweit ergänzte AltZertG. Von den dort in § 2a..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG-E). Für die übrigen renditestärkeren...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 4 § 2a Absatz 3 AltZertG (Kosten in der Auszahlungsphase..., ... § 1 Absatz 1b Satz1 AltZertG (Zulassung von Einzelinstrumenten..., ...widersprechen. § 1 Absatz 1c AltZertG (Referenzdepot mit nur...
    • Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Die Fokusgruppe private Altersvorsorge hat im Juli 2023 ihren Bericht mit zahlreichen Vorschlägen zur Verbesserung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge veröffentlicht. Die Empfehlungen beinhalten ein Festhalten an der geförderten privaten Altersvorsorge bei gleichzeitiger Vereinfachung und Verbesserung des heutigen Systems. Das BMF hat angekündigt, noch in 2024 einen Referentenentwurf vorzulegen, der sich an diesen Empfehlungen orientiert. Der Verband begrüßt im Wesentlichen die Empfehlungen der Fokusgruppe und setzt sich für deren Umsetzung unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Eigenheimrentenverträgen sowie für zusätzliche spezifische Vereinfachungen und Verbesserungen der Eigenheimrente ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anbietern § 1 Abs. 1 Satz 4 AltZertG sieht bereits eine Deckelung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gleiche Spielregeln nach AltZertG; ermöglicht den Kunden...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gleiche Spielregeln nach AltZertG; ermöglicht den Kunden...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG, §1, (1), Satz 3.) und..., ...Zertifizierungskriterien im AltZertG definiert sein. Die Übernahme...
    • Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Der vzbv setzt sich für die Einführung eines öffentlichen Altersvorsorgefonds ein, in den Verbraucher:innen automatisch einbezogen werden, dieser Einbeziehung aber widersprechen können. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Verbraucher:innen gleichermaßen die Möglichkeit bekommen, gut und günstig fürs Alter vorzusorgen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgeverträge-Zertifi- zierungsgesetz (AltZertG) ist vorgesehen, dass..., ...in § 2a Absatz 1 Satz AltZertG-neu vor, dass die Effektivkos...
  • Private Altersvorsorge effizienter machen

    Aktiv vom 30.09.2024 bis 17.03.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Mögliche Stellschrauben im AltZertG 1. Kriterien Auszahlungsphase...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gleiche Spielregeln nach AltZertG; ermöglicht den Kunden...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgezulagen bei nach § 5 AltZertG zertifizierten Altersvorsorgeverträgen...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 21.05.2025
    • Beschreibung: Der BVK setzt sich für eine Reform der Riester-Rente ein und verfolgt das Ziel, eine sichere, gerechte und verständliche private Altersvorsorge zu etablieren, die alle Berufsgruppen einbezieht, staatliche Fördermittel verlässlich schützt und durch eine verpflichtende qualifizierte Beratung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Verbraucherinnen und Verbraucher schafft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regelungen unter § 2a Abs. 4 AltZertG. Die Möglichkeit der ...
    • Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Nach § 4 Abs. 2 des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Sparjahr folgt, bei dem Unternehmen zu beantragen, an das die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise auch einmalig einen sog. „Dauerprämienantrag“ – entsprechend dem sog. „Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgezulagen bei nach § 5 AltZertG zertifizierten Altersvorsorgeverträgen...
    • Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
    • Beschreibung: Die Aufnahme des ELTIF in die Positivliste für einen Altersvorsorgedepot-Vertrag.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die private Altersvorsorge sollte zeitnah reformiert werden. Wir unterstützen deswegen die Vorschläge der "Fokusgruppe private Altersvorsorge" der von der Bundesregierung eingesetzten "Fokusgruppe private Altersvorsorge" vom Sommer 2023. Insbesondere sprechen wir uns aus für die Etablierung von staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten ohne die bisherigen verpflichtenden Garantieanforderungen, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren sowie eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen. Weiterhin unterstützen wir Initiativen, die die Finanzbildung stärker in schulische und universitäre Ausbildungen integrieren. Denn ein kompetentes finanzielles Grundwissen ist der Schlüssel für das Durchführen vorausschauender Investments.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) bietet dafür eine geeignete...
    • Angegeben von: Vanguard Group Europe GmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Umsetzung der Verabredung Frühstart-Rente im Koalitionsvertrag. Damit das Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus der privaten Altersvorsorge erfolgreich wird, müssen die Ideen der Frühstart-Rente und das neue Vorsorgeprodukt miteinander verbunden werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) am 18.12.2024
    • Beschreibung: 1. Einbezug der Selbständigen in die Förderung privater Altersvorsorge. 2. Zeitgemäße Reform der bestehenden Riester-Rente. 3. Geplante Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (§ 2a Abs. 4): „Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für Altersvorsorgeverträge und Basisrentenverträge nähere Bestimmungen über zulässige Kostenarten und Kostenformen erlassen.“ – keine solche Ermächtigung für das BMF.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige sollte gründerfreundlich ausgestaltet werden. Existenzgründer sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, während der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit zu sein. Wichtig ist dabei die Wahlfreiheit zwischen der Aufnahme der neuen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie alternativen privaten Vorsorgemöglichkeiten. Alle Selbständigen sollten in den Kreis der Förderberechtigten bei der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge nach §§ 10a, 79 ff. EStG aufgenommen werden. Auch im Übrigen sollten die Interessen der Selbständigen im Vertrieb berücksichtigt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...sind bei den nach § 5 AltZertG zertifizierten privaten...
    • Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 02.09.2025
    • Beschreibung: Der Verband begrüßt die beabsichtigte Einführung der Frühstart-Rente als weiteren Baustein einer früh beginnenden Altersvorsorge. Wir setzen uns dafür ein, eine breite Auswahl verschiedener Spar- und Anlageprodukte für die Frühstart-Rente zuzulassen, so dass eine Gleichbehandlung von einer Geldrente und von Wohneigentum als den Instrumenten für eine private Altersvorsorge erfolgen kann. Die Vertragsinhaber sollten nach Vollendung des 18. Lebensjahres zudem die Möglichkeit haben, das mit der Frühstart-Rente aufgebaute Kapital ohne Verlust der Förderung auf einen geförderten privaten Altersvorsorgevertrag eines anderen Anbieters zu übertragen. Die Einführung der Frühstart-Rente sollte in Verbindung mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge erfolgen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.04.2025
    • Beschreibung: - Modernisierung der staatlichen geförderten Riesterrente - Einführung eines einfachen und günstigen Vorsorgeproduktes in Form eines förderfähigen Altersvorsorgedepots - Absenkung der Beitragsgarantien - Reduzierung der Antrags- und Zulagenverfahren - Stärkung der selbst genutzten Wohnimmobilie als Form der Altersvorsorge
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Die gesetzliche Rentenversicherung steht aufgrund des demografischen Wandels und steigender Lebenserwartung unter Druck. Infolgedessen sinkt das Rentenniveau seit Jahren. Viele Bürgerinnen und Bürger, die nicht privat vorsorgen, sind für ihren Ruhestand unzureichend abgesichert. Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot wäre aus Sicht des GVB ein geeignetes Instrument. Um Anreize für frühzeitiges Investieren und damit einen möglichst langen Investitionszeitraum zu schaffen, sollten Anspar- und Auszahlphase mit einem hohen Steuervorteil verbunden sein. Gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantien oder Mindestverzinsungen sollten nicht vorgeschrieben werden. Die Risikobereitschaft und damit verbundene Inanspruchnahme von Garantien muss individuelle Entscheidung des Kunden sein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
    • Beschreibung: Für die private Altersversorgung ist eine Konzentration auf die Altersleistung vorgesehen. Todesfall- und Erwerbsminderungsrisiken dürfen hier nicht mehr abgesichert werden und Auszahlpläne ohne eine lebenslange Auszahlung werden gefördert. Damit werden in den genannten Bereichen mögliche Versorgungslücken eröffnet, die bei der betrieblichen Altersversorgung vermieden werden können. Die Chance, ein hohes Lebensalter zu erreichen, ginge einher mit dem Risiko, im hohen Alter ohne Leistungen aus der pAV dazustehen. Langfristige Vermögensbildung ist grundsätzlich gut, aber wir brauchen vor allem höhere/verlässliche lebenslange Leistungen. Es ist ein Missverhältnis, wenn die pAV durch das pAV-ReformG nun mit dreifach höheren Haushaltsaufwendungen gefördert werden als die bAV über das 2. BRSG.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen, dass der Sonderausgaben-Höchstbetrag für Bestandsfälle und Neuverträge angehoben wird und dass die bAV mit ihren bisher geförderten Alterssicherungssystemen auch weiterhin förderfähig bleibt. Positiv ist auch, dass bei neuen bAV-Verträgen weiterhin Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene abgesichert werden können. Es sollte richtiggestellt werden, dass die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei Überzahlungen nach § 22 und nicht nach § 22 EStG zu besteuern sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Allianz SE am 27.06.2024
    • Beschreibung: Angesichts der demographischen Herausforderungen hat die Stärkung der privaten Altersvorsorge herausragende Bedeutung. Wichtig ist die Beibehaltung der privatwirtschaftlichen Organisation mit einer Angebotsvielfalt. Nur so kann auf unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse im Einzelfall mit passenden Vorsorgekonzepten eingegangen und ein passendes Chance-Risiko-Profil geboten werden. Eine staatliche Förderung ist besonders für Personen mit geringen Einkommen von entscheidender Bedeutung. Die staatliche Förderung sollte weiterentwickelt werden. Der sozialpolitische Förderzweck sollte durch eine hohe Verlässlichkeit und eine lebenslange Rentenphase abgesichert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Dr. Hans Bernhard Beus am 24.06.2024
    • Beschreibung: Das Ergebnis der Focusgruppe Altersversorgung soll durch einen Gesetzentwurf umgesetzt werden. Für Versicherte, Arbeitgeber, Anbieter von Altersvorsorge sollte durch Durchlässigkeit der Förderschichten Bürokratie abgebaut werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Dr. Hans Bernhard Beus
    • Angegeben von: Leo Dautzenberg am 24.06.2024
    • Beschreibung: Aus den Ergebnissen der Fokusgruppe private Altersvorsorge wird ein Gesetzentwurf erarbeitet. Bürokratie und Verwaltungsaufwand für Versicherungsnehmer, Arbeitgeber und Anbieter von Altersvorsorge sollten durch Durchlässigkeit der Förderschichten abgebaut werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Leo Dautzenberg
    • Angegeben von: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Umsetzung der im Bericht der Fokusgruppe Altersvorsorge (Juli 2023) enthaltenen Empfehlungen an die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Eigenheimrentenverträgen sowie für zusätzliche spezifische Vereinfachungen und Verbesserungen der Eigenheimrente.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Wüstenrot Bausparkasse AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Es gibt Empfehlungen zur Verbesserung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Fokusgruppe private Altersvorsorge): Festhalten am bestehenden System, bei gleichzeitiger Vereinfachung. Wir unterstützen die Empfehlungen der Arbeitsgruppe, insbesondere die Beibehaltung der Eigenheimrente und setzen uns für Vereinfachungen und eine Entbürokratisierung ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikrediten..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikredite...
    • Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 04.11.2025
    • Beschreibung: Die Reform der privaten Altersvorsorge soll die Einführung eines öffentlichen Altersvorsorgefonds beinhalten. Dadurch soll den Verbraucherinnen und Verbraucher eine kostengünstige und renditestarke Zusatzvorsorge zu ermöglichen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
    • Beschreibung: "Der BMF-RefE sieht Produkte mit einem Auszahlungsplan vor, der mit dem 85. Lebensjahr endet. Eine verbreitete Entscheidung für diese Auszahlungsform halten wir für sozialpolitisch kritisch. Das pAV-Reformgesetz setzt mit mehr Wettbewerb durch Wechselmöglichkeiten und einem digitalen Vergleichsportal auf den ""mündigen Bürger"", der für sich das richtige Produkt auswählen will und kann. Ohne eine ausreichende Finanzbildung in der Breite dürfte der Nutzen des Vergleichsportals begrenzt bleiben. Die kollektive betriebliche Altersversorgung setzt hingegen erfolgreich auf Systeme, die Sozialpartner und Arbeitgeber für Gruppen von Arbeitnehmern wählen und für Geringverdiener mit weniger individuellen Hürden versehen sind als mithilfe eines Vergleichsportals für die pAV."
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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