Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (779)
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Aus Sicht der Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg muss die Arbeitszeit deutlich flexibilisiert werden, insbesondere um in Zeiten des Fachkräftemangels die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhöhen. Dafür fordern wir in unserem Positionspapier die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit anstatt der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit sowie eine Flexibilisierung der Ruhezeit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes wird aus Perspektive der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie den Erfordernissen einer modernen Arbeitswelt nicht gerecht. Unsere Forderungen beinhalten die Klarstellung des uneingeschränkten Fortbestehens der Vertrauensarbeitszeit und machen konkrete Vorschläge, bspw. in Form von praxisnahen Definitionen und erforderlichen Außnahmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Aus Sicht der Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg muss die Unterstützung der Mütter unmittelbar nach der Geburt eines Kindes ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein. In unserem Positionspapier fordern wir eine angemessene Ankündigungsfrist zur Erreichung einer besseren Planbarkeit für die Arbeitgeber sowie eine gerechte Verteilung der durch die Familienstartzeit entstehenden Kosten auf die gesamte Gesellschaft.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Praktika sind ein wichtiger Faktor bei der Gewinnung von Arbeitskräften. Ebenso sind sie ein wichtiger Bestandteil bei der Berufsorientierung von jungen Menschen. Sie bieten zahlreiche Vorteile sowohl für die Unternehmen als auch für die Praktikanten und fördern die persönliche als auch die berufliche Entwicklung. Die geplante Richtlinie wird hingegen dazu führen, dass der Verwaltungsaufwand für das Angebot von Praktikumsstellen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen unzumutbar wird. Die Europäische Union sollte von dieser Praktikumsrichtlinie Abstand nehmen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Der bpa bewertet bpa die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung kritisch. Viele Anforderungen sind zu hoch angesetzt für eine Fachassistenzausbildung von achtzehn Monaten. So ist beispielsweise die Dauer für die schriftlichen Abschlussprüfungen länger vorgesehen als in einigen bestehenden acht-zehnmonatigen Assistenzausbildungen auf Landesebene. Es erscheint so, als ob der Verordnungsgeber bewusst besonders strenge und hohe Anforderungen verankern will, dabei aber verkennt, dass sich hierbei nicht um eine Ausbildung zur Fachkraft, sondern für eine Fachassistenz handelt. Aus Sicht des bpa muss eine solche neue Fachassistenzausbildung auch einen Beitrag leisten, um der drohenden Versorgungskrise in der Pflege zu begegnen. Dazu benötigen wir u.a. viele Pflegeassistenzkräfte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 24.11.2025
- Beschreibung: Deutschlands Arbeitsmarkt steht vor dramatischen Herausforderungen: Die hohe Zahl unbesetzter Stellen trifft auf sinkende Arbeitszeit pro Kopf. Bis 2035 droht ein Verlust von 7,2 Millionen Arbeitskräften. Doch Deutschland verfügt über erhebliches ungenutztes Potenzial. Hier könnte eine konsequente Aktivierung von Teilzeitkräften durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf helfen. So auch die Mobilisierung Älterer durch flexiblere Übergänge in den Ruhestand, der Abbau bürokratischer Hürden bei der Fachkräfteeinwanderung und schnellere Anerkennungsverfahren sowie gezielte Qualifizierungsoffensiven für Un- und Angelernte. Nur durch entschlossenes Handeln in diesen Bereichen lässt sich das Erwerbspersonenpotenzial nachhaltig stärken und Deutschlands Wohlstand langfristig sichern.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Athleten Deutschland e.V. am 19.11.2025
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BKAmt): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Pharmazeut*innen im Praktikum sollen krankheitsbedingte Ausfallzeiten von bis zu zwei Wochen eingeräumt werden, ohne die Anerkennung des Praktischen Jahres zu gefährden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Pharmazeut*innen im Praktikum soll es möglich sein, das Praktische Jahr in allen Bereichen zu absolvieren, in denen nach BApO § 2 Abs. 3 pharmazeutische Tätigkeiten stattfinden und von einem*r Apotheker*in betreut wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Pharmazeut*innnen im Praktikum soll es möglich sein, das Praktische Jahr, unter entsprechender Verlängerung, in Teilzeit absolvieren zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Der Übergangszeitraum zwischen Ende des PJs und dem Erhalt der Approbation soll so geregelt werden, dass angehende Absolvent*innen nach dem PJ weiterhin pharmazeutisch Tätig sein können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Pharmazeut*innen im Praktikum soll es erlaubt werden, an der ärtzlichen Impfschulung teilnehmen zu dürfen und daraufhin unter Aufsicht die erlaubten Impfungen verimpfen
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Schädlingsbekämpfer-Verband (DSV) e.V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Ausarbeitung Technischer Regeln (TRGS) für die Schädlingsbekämpfung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 13.11.2025
- Beschreibung: Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat Deutschland einen Sonderweg beschritten, der für betroffenen Unternehmen im Binnenmarkt Wettbewerbsnachteile bringt. Mit der anstehenden Umsetzung der CSDDD in nationales Recht wird in absehbarer Zeit ein regulatorisches Level Playing field im Bereich der Due Diligence geschaffen. Die national geltenden Regeln sollten bereits heute abgeschafft werden, um sowohl hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs als auch bezüglich der materiellen Vorgaben Klarheit für die betroffenen Unternehmen zu schaffen. Zumindest sollte das laufende Gesetzgebungsverfahren genutzt werden, um den eingeschränkten Anwendungsbereich der CSDDD kurzfristig im deutschen Recht abzubilden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2474
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
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BT-Drs. 21/2474
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.11.2025
- Beschreibung: Der DSLV begrüßt die Einführung eines Steuerfreibetrags für sozialversicherungspflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Höhe von 2.000 Euro monatlich („Aktivrente“). Um die Wirkung als Anreizinstrument zur Arbeitsaufnahme zusätzlich zu festigen darf die Aktivrente nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen und muss soweit wie möglich auch von Sozialabgaben befreit werden. Zusätzlich bedarf es ebenfalls einer Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen sowie der steuerlichen Begünstigung von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Informationen über die tatsächlichen Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der Sexarbeit.
Aktiv vom 10.11.2025 bis 20.02.2026
- Angegeben von: Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) am 10.11.2025
- Beschreibung: Nachbesserung im ProstSchG und davon betroffene Gesetze, z. B. Baurecht
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 20.10.2025
- Beschreibung: Es soll ein Ausbildungsförderungsfonds für das Land Berlin mit dem Ziel einrichtet werden das Angebot an Ausbildungsplätzen zu erhöhen, die duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung zu fördern 3. Betriebe bei der Ausbildung finanziell zu unterstützen, 4. mehr besetzte Ausbildungsplätze zu erreichen und die Ausbildungsquote insgesamt zu steigern.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 16.10.2025
- Beschreibung: Der Mutterschutz für Selbständige soll reformiert werden, um finanzielle Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit zu schaffen. Wir fordern eine Steuerfinanzierung als vorrangige Option. Alternativ sind Versicherungsmodelle denkbar, die eine flexible, bedarfsgerechte Absicherung ermöglichen. Ein Umlagesystem analog zur U2-Umlage lehnen wir ab. Zudem setzen wir uns dafür ein, Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Mutterschutzzeit zu schaffen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 10.10.2025
- Beschreibung: Der VKU setzt sich dafür ein, dass in der Kommunalwirtschaft auch in Zukunft ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen, um die Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Dabei tritt der VKU insbesondere ein für Flexibilisierung der Arbeitszeiten und Arbeitsorte, Erleichterung von Fachkräfteeinwanderung, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, Weitere Verbesserung der Bedingungen für die Arbeit nach Renteneintritt.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 10.10.2025
- Beschreibung: - Einführung einer verbindlichen Plausibilitätsprüfung bei Aufstockungsleistungen - Einsatz von externen (IT-)Experten in komplexen Projekten - Erleichterungen bei der Zuwanderung von Fachkräften - Anpassungen im Einkommenssteuergesetz
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf zu einem Entwurf eines Arbeitsmarktstärkungsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Live Musik Kommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. am 08.10.2025
- Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen, flexibilisierung des Jugendarbeitschutzgesetzes in Anlehnung an die Gastronomie. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, dass es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 07.10.2025
- Beschreibung: Erweiterung der 70 Tage Regelung auf 90 Tage für sozialversicherungsfreie Beschäftigung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 423/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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BR-Drs. 423/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 07.10.2025
- Beschreibung: Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks betreibt Interessenvertretung im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung des Mindestlohns, insbesondere im Rahmen der geplanten Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung sowie künftiger gesetzlicher Anpassungen des Mindestlohns. Ziel der Einflussnahme ist die Einführung einer differenzierten Mindestlohnsystematik, die zwischen Tätigkeiten von gelernten und ungelernten Beschäftigten unterscheidet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 02.10.2025
- Beschreibung: Der VID setzt sich für den Erhalt der Insolvenzgeldvorfinanzierung ein. Dieses Instrument gewährleistet den sozialen Schutz der Arbeitnehmer im Insolvenzfall und stabilisiert zugleich betroffene Unternehmen, um Sanierungschancen zu sichern. Eine Abschaffung würde die Verunsicherung von Arbeitnehmern verstärken, Unternehmensfortführungen erschweren und damit auch volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Der Verband verfolgt daher das Ziel, die Insolvenzgeldvorfinanzierung dauerhaft abzusichern und rechtlich gegen Abschaffungsinitiativen zu verteidigen.
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: BASF SE am 01.10.2025
- Beschreibung: Wir setzen und dafür ein, die tägliche Höchstarbeitszeit im ArbZG durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Sinne der EUArbeitszeitrechtrichtlinie zu ersetzen und Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit weiterhin zu ermöglichen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2025
- Beschreibung: Mit dem Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes wird weder die Tarifautonomie gestärkt, noch wird Bürokratie abgebaut. Durch Tariftreuevorgaben im öffentlichen Vergabeverfahren entstehen vor allem neue bürokratische Hürden und Kosten für Unternehmen und die öffentlichen Auftraggeber. Außerdem wird die Tarifautonomie eingeschränkt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Forderung nach einem Startup-Ausnahmetatbestand im Tariftreuegesetz. Ziel ist die Sicherung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit junger Unternehmen durch Berücksichtigung ihrer flexiblen Arbeitskultur und Beteiligungsmodelle. Eine starre Tarifbindung würde unverhältnismäßigen Aufwand erzeugen, den Bedürfnissen der Mitarbeitenden widersprechen und Startups faktisch von der Bundesvergabe ausschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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konsequente Streichung des § 3 (Liste der Gefahrenklassen) in der Gefahrstoffverordnung
Aktiv vom 30.09.2025 bis 20.03.2026
- Angegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) am 30.09.2025
- Beschreibung: Die DGUV hält die Streichung des § 3 (Liste der Gefahrenklassen) im Entwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung für nachvollziehbar, regt aber eine stringente und konsequente Streichung in der Verordnung insgesamt an. Außerdem regt sie eine Klarstellung im Hinblick auf die Begriffe "Genehmigung" und "Klarstellung" in § 11a Abs. 3 und Abs. 3a an.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung
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BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bahn am 29.09.2025
- Beschreibung: Die DB setzt sich für eine angemessene Berücksichtigung der Beschaffungsrealitäten von Sektorenauftraggebern gemäß § 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b GWB ein. Anpassungsbedarf sieht die DB insbesondere bei der Anwendung von Schwellenwerten bei der Vergabe, bei Kontrollmechanismen und Nachweispflichten sowie einer Klarstellung der Anwendbarkeit von Bundes- und Landestariftreuegesetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Arbeitsmarkt: Arbeitskräftemangel reduzieren, Arbeitszeitausweitung, Erwerbsmigration, Stärkung Selbstständigkeit und Unternehmertum. Finanzierung: Praktikable Kriterien für nachhaltige Finanzen. Energiepolitik: Nachhaltige Energieversorgung sichern, Ausbau Erneuerbarer Energien, Kostensenkungen beim Strombezug. Regulatorisches Umfeld: Verschlankungen, Mittelstandsfinanzierung fördern, Bürokratiekosten vermeiden, Eigenständigkeit von Institutionssicherungssystemen und finanzielle Funktionsfähigkeit. Steuern: Belastungen senken, Komplexität reduzieren, Harmonisierung. Infrastruktur: bedarfsgerecht modernisieren + ausbauen, langfristige Finanzierungskulisse, Ausbau ÖPNV, Fokus Ländliche Räume, Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, Behörden digitalisieren
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- Angegeben von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 26.09.2025
- Beschreibung: - Absicherung der Weiterbildungsstätten: Die Weiterbildungsambulanzen brauchen die Möglichkeit, ihre Vergütung selbst mit den Krankenkassen zu verhandeln. - Ausreichende finanzielle Rahmenbedingungen: Gesetzliche Regelungen sind nötig, um bei wirtschaftlicher Betriebsführung die entstehenden Kosten in Praxen und Ambulanzen zu decken.
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- Angegeben von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 26.09.2025
- Beschreibung: - Datenschutz und -sicherheit gewährleisten - Digitalisierung stärker am Nutzen orientieren - Digitale Anwendungen flexibel einsetzen
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- Angegeben von: Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e.V. (unternehmer nrw) am 25.09.2025
- Beschreibung: Es braucht viel, um den Standort Deutschland wieder flott zu machen. Gleichzeitig gibt es große Hebel, die wesentlich zu diesem Ziel beitragen. Auf diese großen Heben muss sich die neue Bundesregierung konzentrieren und sie zu ihren Prioritäten machen: 1. Führung für ein starkes Europa übernehmen, 2. Energiepreise senken – Energieversorgung sichern, 3. Steuer- und Abgabenlast reduzieren – Sozialstaat zukunftsfähig machen, 4. Infrastruktur modernisieren und ausbauen, 5. Schuldenbremse erhalten – Investitionen priorisieren, 6. Bürokratie abbauen – Planungs- und Ge-nehmigungsverfahren beschleunigen, 7. Tarifautonomie wahren“
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e. V. am 22.09.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung beabsichtigt, Bürokratie abzubauen, die Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationen bremst. Auf Basis einer Umfrage unter unseren Mitgliedern konnte wir überflüssige oder nicht mehr zeitgemäße bürokratische Lasten konkret zu identifizieren und Vorschläge für einen wirksamen Bürokratieabbau zu bündeln.
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bauernverband e.V. am 17.09.2025
- Beschreibung: Mit dem vorliegenden Entwurf soll die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarte Anhebung der zulässigen Dauer einer sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV von bisher 70 auf künftig 90 Arbeitstage für bestimmte landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe umgesetzt werden. Ziel ist es, den Selbstversorgungsgrad mit heimischem Obst und Gemüse zu steigern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 423/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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BR-Drs. 423/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Aufnahme von "Körpergewicht" als Diskriminierungskategorie in § 1 AGG
Aktiv vom 10.09.2025 bis 24.10.2025
- Angegeben von: Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V. am 10.09.2025
- Beschreibung: Ziel ist ein rechtlicher Schutz vor Gewichtsdiskriminierung im Bereich Arbeit und bei Alltagsgeschäften, also Geschäften des täglichen Lebens wie Einkäufen, Restaurantbesuchen oder Bahn- und Busfahrten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Auch kleineren Organisationen ermöglichen, ein Antidiskriminierungsverband nach § 23 AGG zu werden
Aktiv vom 10.09.2025 bis 24.10.2025
- Angegeben von: Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V. am 10.09.2025
- Beschreibung: Verbände, die zu bisher gesetzlich nicht erfassten Diskriminierungskategorien tätig sind, arbeiten oft auf rein ehrenamtlicher Basis, da viele Förderprogramme an die in § 1 AGG genannten Kategorien gekoppelt sind. Sie haben dadurch nicht die Ressourcen, in großem Umfang in die Mitgliedergewinnung und -verwaltung zu investieren, und können somit nicht die erforderlichen Mitgliederzahlen vorweisen, um Unterstützung leisten zu dürfen. Damit können sie selbst dann nicht für die Betroffenen tätig werden, wenn die Finanzierung des Verfahrens z.B durch einen Rechtshilfefonds abgedeckt ist. Wir fordern daher, dass die Anforderungen an einen Antidiskriminierungsverband hinsichtlich der Anzahl der Mitglieder gesenkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Erweiterung des Beirats der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Aktiv vom 10.09.2025 bis 24.10.2025
- Angegeben von: Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V. am 10.09.2025
- Beschreibung: Sofern die Diskriminierungskategorie "Körpergewicht" wie von uns gefordert in § 1 AGG aufgenommen wird, muss sie auch im Beirat vertreten sein. Dafür ist es erforderlich, die Anzahl der Plätze von 16 auf 17 anzuheben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter e.V. am 08.09.2025
- Beschreibung: Änderung der Baustellenverordnung für eine höhere Sicherheit auf Baustellen bei der Errichtung von Bauvorhaben und bei späteren Arbeiten am Bauwerk für die Beschäftigten durch für den Bauherrn und andere Beteiligte verständliche Regelungen. Zugleich Verbesserung der Vollziehbarkeit der Verordnung. Die Baustellenverordnung ist die Umsetzung einer europäischen Richtlinie
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke e.V. am 22.08.2025
- Beschreibung: Mit dem Gesetz sollen Maßnahmen, die zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen, umgesetzt werden. Des Weiteren wird der Rehabilitationsprozess (Einführung Fallmanagement) verbessert sowie die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (AQB) verstetigt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): SGB VI Anpassungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 20.08.2025
- Beschreibung: Änderungsbedarf am Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung im Interesse des Datenschutzes, insbesondere bei der Erfassung von sendungsbezogenen Daten. Die Regelungen zur Einwilligung bei Sozialdaten könnten die rechtlichen Grundlagen für die Datenübermittlung untergraben. Unsere Branche braucht eine angemessene Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Anforderungen um den Unternehmen eine rechtlich sichere Anpassung zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung -
BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
-
BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 19.08.2025
- Beschreibung: Modernisierung der Berufskraftfahrerqualifikation, Einführung von E-Learning in der Weiterbildung der Beruftskraftfahrer, EU-Rechtskonforme Umsetzung der Richtlinie 2022/2561 Anhang 1 Abschnitt 4 in deutsches Recht
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALM - Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. am 14.08.2025
- Beschreibung: Kritik an der Begrenzung auf maximal zwei Vollzeitassistenten pro Vertragsarzt, sowie Forderung entsprechender Transparenzregelungen auch für Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), um Gleichbehandlung und größtmögliche Transparenz für Patienten sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die aba begrüßt, dass nach Wegen gesucht wird, kleinteilige, kostenintensive und daher ineffiziente Pensionskassenstrukturen im Interesse aller Beteiligten aufzulösen. Sie sieht offene Fragen zur Tiefe des Eingriffs in arbeitsrechtliche Regelungen. § 3 BetrAVG beschäftigt sich grds. nur mit der Abfindungsmöglichkeit unverfallbarer Anwartschaften und laufender Leistungen. § 3 Abs. 7 BetrAVG-E kann aber so verstanden werden, dass auf diesem Wege auch im laufenden Arbeitsverhältnis im Vollzug eines Auflösungsbeschlusses, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, „die entsprechenden Anwartschaften“ als abgefunden gelten und der Verschaffungsanspruch keine Rolle spielt. Es wäre im Interesse der Rechtsklarheit dies im Gesetzestext und der Begründung deutlicher zum Ausdruck zu bringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: AG und Versorgungseinrichtungen droht erheblicher Aufwand, v.a. wenn gleichzeitig der Anspruch auf Entgeltumwandlung geltend gemacht wird: Arbeitsrechtliche Vereinbarungen und Verwaltungsprozesse wären anzupassen. Das Inkrafttreten der Änderung sollte frühestens 1 bis 2 Jahre nach Verkündung des Gesetzes erfolgen und die Neuregelung auch nur für Neuzusagen ab Verkündung des Gesetzes gelten. Im Gesetzestext und nicht nur in der Begründung soll zum Ausdruck kommen, dass weiterhin Bedingungen als Vss. für den Bezug einer bAV vereinbart werden können. Teilrenten aus der GRV sollten erst ab 75% eine bAV auslösen können. Für Gesamtversorgungszusagen bedarf es gesonderter Lösungen. Ein gesetzl. Anspruch auf eine Teilbetriebsrente darf nicht entstehen und Vereinbarungen müssen unberührt bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die geplanten Änderungen in den §§ 9 - 11 BetrAVG, die den PSVaG betreffen. Es ist im Interesse aller Mitglieder des PSVaG, dass dieser so effizient und aufwandsarm wie möglich seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen kann. Das bedeutet auch, dass eine größtmögliche Bürokratieentlastung erreicht wird und alle sinnvollen Möglichkeiten der Digitalisierung eröffnet werden. Die Automatisierung der Erstellung von Beitragsbescheiden und die verstärkte Nutzung von Online-Portalen werden durch die vorgesehenen Gesetzesänderungen ermöglicht. Die vorgesehenen neuen Grundlagen für die Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeit und die GRV bieten ebenfalls die Möglichkeit, Prozesse in der Leistungserbringung zu verkürzen und damit Verwaltungskosten einzusparen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die aba begrüßt Vorschlag zu Optionssystemen auf betrieblicher Ebene nach § 20 Abs. 3 BetrAVG-E. Da es aber nur wenige Branchen und Bereiche gibt, in denen Entgeltansprüche nicht tarifvertraglich geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, wird die mögliche Wirkung des Optionsmodells auf sehr wenige Fälle begrenzt. Deswegen sollten – vorbehaltl. § 20 Abs. 1 BetrAVG – (rein) betriebliche Optionsmodelle auch für die Umwandlung tariflichen Entgelts zugelassen werden. § 20 Abs. 3 BetrAVG-E als Ausnahmevorschrift (lex specialis) zu § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG formuliert werden. Die aba empfiehlt die Rückkehr zum ursprünglichen RefE aus dem Jahre 2024. Sie sieht Klarstellungsbedarf beim Verhältnis zum Tarifvorbehalt (§ 4 TVG) und beurteilt 20%-igen AG-Zuschuss als zu hoch.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die vorgesehene Neuregelung . Eine mangelhafte, oder besser unzureichende Beteiligung darf nicht zur Unwirksamkeit der reinen Beitragszusage führen. Im Interesse einer weiteren Klarstellung schlagen wir zudem vor, dass in § 21 Abs. 1 S. 2 BetrAVG „mangelhafte“ Beteiligung durch „unzureichende“ Beteiligung ersetzt werden sollte. Damit wären Fälle der Nichtbeteiligung ebenfalls erfasst . Es ist zu begrüßen, dass per Tarifvertrag darauf verzichtet werden kann, die Organisations- und Durchführungsstruktur eines bestehenden SPM zu nutzen und so die Beteiligungspflicht ebenfalls zu erfüllen. Mangels entsprechender Ressourcen werden vor allem kleinere Tarifpartner davon Gebrauch machen können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die beabsichtigte Streichung der Absätze 2 und 3 in § 21 BetrAVG ist nachvollziehbar, da die Sachverhalte teilweise in § 24 BetrAVG geregelt werden sollen bzw. eine ohnehin bei den Tarifpartnern herrschende Praxis widerspiegeln. Wir empfehlen aber, dass die gestrichenen Regelungen in die Gesetzesbegründung aufgenommen werden. Sie gehen nämlich teilweise über den Wortlaut des § 24 Abs. 4 BetrAVG hinaus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Wechsel von Sozialpartnermodell oder Versorgungsträger (§ 22 BetrAVG): aba sieht Klarstellungsbedarf
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die aba hält die Regelung grundsätzlich für sinnvoll, empfiehlt aber zur Vermeidung von Missverständnissen noch einige Klarstellungen vorzunehmen. Für Konstellationen, nach denen das Sozialpartnermodell und damit ggf. der entsprechende Versorgungsträger gewechselt wird, braucht es eindeutige Regelungen zur Portabilität. Es wäre hilfreich, wenn zunächst klargestellt würde, welche Fälle von der Regelung erfasst bzw. nicht erfasst werden sollen. Fraglich ist zum Beispiel, ob auch Fälle des Wechsels des Versorgungsträgers innerhalb eines SPM erfasst sind. Zur Verbesserung der Portabilität sollte die Wechselmöglichkeit nicht allein auf Sozialpartnermodelle und deren Versorgungswerke beschränkt werden. Durch den Verzicht auf Begrenzung der Übertragungswerte wird Portabilität erleichtert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):