Stellungnahmen/Gutachten
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131 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"21/6130"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (131)
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine unverhältnismäßigen Sparmaßnahmen bei Hilfsmitteln und DiGAs
Im Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen keine unverhältnismäßigen Sparmaßnahmen für die Hilfsmittelversorgung und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) enthalten sein. Konkrete Maßnahmen sind: - Streichung des 3%igen Abschlags für Hilfsmittelversorgungen bis 2028 - Herausnahme der Festbetragsregelung und Befassung im Entwurf des Hilfsmittelgesetzes - sachgerechte Abmilderungen bei der Bindung an die Grundlohnrate. Bei DiGA ist die Abstaffelung um bis zu 30 % unverhältnismäßig.
- Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 22.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BT-Drucksache 21/6130) Sehr geehrte Frau/Herr...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es handelt sich um die Offenlegungspflicht von Herstellern und Leistungserbringern in Bezug auf die gewährten Rabatte auf Hilfsmittel, für die ein Festbetrag im neuen § 36 SGB V festgesetzt oder angepasst werden soll.
- Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) – Drucksache 21/6130 Der Bundestag wolle ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versorgung mit Blutplasmapräparaten absichern
Sicherung der Versorgung mindestens durch konsequente Umsetzung der beschlossenen Ausnahme vom dynamischen Herstellerabschlag für Arzneimittel mit versorgungskritischen Wirkstoffen: Begrüßung und Beibehaltung dieser gesetzlichen Ausnahme vom geplanten dynamischen Herstellerabschlag. Reduzierung des allgemeinen Herstellerabschlages für Blutplasmapräparate auf max. 4 Prozent, um der besonderen und versorgungskritischen Stellung dieser Präparate Rechnung zu tragen. Kein erweitertes Preismoratorium für sämtliche Immunglobuline: Ausnahme sämtlicher Immunglobuline vom erweiterten Preismoratorium durch Streichung der zeitlichen Begrenzung auf Zulassungen nach dem 31. Dezember 2018.
- Bereitgestellt von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 17.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vom 26.05.2026 (BT-Drs. 21/6130) Unsere Kernforderungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der bestehenden vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Abrechnungssystematik
Die geplante Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen wird abgelehnt. Leistungen nach Terminvermittlung oder in offenen Sprechstunden sollen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Die Stellungnahme bezweifelt die Aussage, dass diese Vergütungen keinen spürbaren Einfluss auf die Versorgung gehabt hätten. Es wird erwartet, dass sich der Zugang zur ambulanten Versorgung dadurch verschlechtert. Die verbliebenen extrabudgetären Leistungen sollen künftig über neue Gesamtvergütungen finanziert werden. Die Begründung des Gesetzes, dadurch angebotsinduzierte Nachfrage einzudämmen, wird zurückgewiesen.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (3):
- Berufsverband Deutscher Oralchirurgen BDO e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Krankenversicherung BT-Drs. 21/6130 Unstreitig steht die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die gesetzlichen Anpassungen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung und der Vergütungssystematik sollen verhindert um die hohe Qualität der psychotherapeutischen Versorgung langfristig zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...26.05.2026 (BT-Drucksache 21/6130) BERLIN, 17.06.2026..., ...GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BT-Drucksache 21/6130, nachfolgend “RegE”) ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auf die im Gesetzentwurf in Bezug genommene Regelung des § 242b Abs. 2 Sätze 4 und 5 SGB V i.d.F. des Entwurfs für ein Beitragssatzstabilisierungsgesetz solte verzichtet werden. Fälle eines unterbliebenen Beitragseinbehalts sollten auch künftig gem. den bestehenden Regelungen in § 256 Abs. 2 Satz 1 i.Vmm. mit § 255 Abs. 2 Satz 1 SGB V gehandhabt werden. Zusätzlicher Aufwand droht im Zusammenhang mit Softwareanpassungen bei Zahlstellen von Versorgungsbezügen und im Rahmen des Zahlstellenmeldeverfahrens (neue Datensatzfelder/Kennzeichen) sowie bei der Erweiterung des Datenaustauschs nach § 28b SGB IV und der Datensatzbeschreibungen für Krankenkassenmeldungen. Von einem reduzierten Erfüllungsaufwand würden auch Leistungsbezieher profitieren.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BT-Drs. 21/6130) (Stand: 16.06.2026...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der bpa lehnt die Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die (um einen Prozentpunkt abgesenkte) Grundlohnsummensteigerung für die Haushaltshilfe, die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege in aller Entschiedenheit ab! Angemessene Gehaltssteigerungen müssen auch zukünftig unabhängig von der Grundlohnsummensteigerung refinanziert werden, damit die Einrichtungen die notwendige Flexibilität bei der Personal-sicherung bei zunehmender Personalmangelsituation insgesamt erhalten!
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 19.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Bundestags-Drucksache 21/6130 Berlin, 18. Juni...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der bestehenden vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Abrechnungssystematik
Die geplante Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen wird abgelehnt. Leistungen nach Terminvermittlung oder in offenen Sprechstunden sollen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Die Stellungnahme bezweifelt die Aussage, dass diese Vergütungen keinen spürbaren Einfluss auf die Versorgung gehabt hätten. Es wird erwartet, dass sich der Zugang zur ambulanten Versorgung dadurch verschlechtert. Die verbliebenen extrabudgetären Leistungen sollen künftig über neue Gesamtvergütungen finanziert werden. Die Begründung des Gesetzes, dadurch angebotsinduzierte Nachfrage einzudämmen, wird zurückgewiesen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Krankenversicherung BT-Drs. 21/6130 Unstreitig steht die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der GKV-Erstattung von Cannabisblüten nach § 31 Abs. 6 SGB V
Der BDCan setzt sich gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung von Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V ein. Ziel ist die Beibehaltung der GKV-Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten für schwerwiegend erkrankte Versicherte, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und andere Therapieoptionen nicht ausreichen oder nicht vertragen werden. Der BDCan fordert, dass die Therapieentscheidung patient:innenorientiert und ärztlich begründet erhalten bleibt und ein faktischer Ausschluss inhalativer Therapieoptionen vermieden wird.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – BT-Drucksache 21/6130 Öffentliche Anhörung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV Beitragsstabilisierungsgesetz
Der Gesetzentwurf sieht den vollständigen Ausschluss von Leistungen und Arzneimitteln der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin aus der GKV vor. Der Gesetzentwurf sieht ferner das Verbot an die Krankenkassen vor, Leistungen und Arzneimittel der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin als freiwillige Satzungsleistungen zu erstatten (§ 11 Abs. 6). Als Folgeänderungen sieht der Gesetzentwurf die Streichung von Gewährleistungen einer therapeutischen Vielfalt vor, die bisher im SGB V enthalten waren. § 34 Abs. 1 S. 3; § 34 Abs. 3 S. 2, § 92 Abs. 3a SGB V).
- Bereitgestellt von: Hufelandgesellschaft e. V. Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin am 23.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Drucksache 21/6130 Vorbemerkung: Die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit zur GKV Beitragssatzstabilisierung
Steuerzuschuss für Beiträge Bürgergeldbeziehende; Erhöhung der Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuer für Prävention; keine Abkehr von den Tariftreueregelungen Pflege, Krankenhaus sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen; keine Belastungen Versicherten durch Erhöhung Zuzahlungen und Kürzungen Krankengeld; Reform der Minijobs statt Abschaffung Familienmitversicherung; Sicherung der Finanzierungsgrundlage für freigemeinnützige und tarifgebundene kirchliche Krankenhäuser; Bürokratieabbau stationäre Versorgung; bedarfsgerechte Personalbemessung für die Pflege im Krankenhaus
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Drs. Nr. 21/6130) A. Zusammenfassende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beim Regelungsvorhaben geht es um die finanzielle Rettung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Notwendigkeit kurzfristiger Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 01.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) BT-Drucksache 21/6130 18. Juni 2026 Vorbemerkung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Stabilisierung der GKV
Die Bundesregierung will die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig sichern und zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende vermeiden. Wichtig dafür sind strukturelle Reformen, die langfristig das System stärken und es besser machen. Die vorliegenden Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben. Die Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben werden. Pharma Deutschland setzt sich dafür ein, dass hier entsprechende Änderungen herbeigeführt werden.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 26.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
18.06.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) BT-Drucksache: 21/6130 Stand der Stellungnahme...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme der geplanten Behandlungsbegrenzung auf Fachzahnärzte Kieferorthopädie
Rücknahme der geplanten Begrenzung kieferorthopädischer Behandlungen in der GKV auf ausschließlich Fachzahnärzte für Kieferorthopädie
- Bereitgestellt von: Gesellschaft Master of Science Kieferorthopädie e.V. (GMSCKFO) am 02.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
31.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...als Bundestagsdrucksache 21/6130 vor (https://dserver.bundestag.de...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
NUB im Krankenhaus - keine Änderung im Rahmen GKV-BStabG
Verhinderung der Ausweitung des bislang auf Hochrisikomethoden begrenzte § 137h SGB V auf sämtliche Erstanfragen für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) mit dem Ziel, den frühen Innovationszugang im stationären Bereich und die Qualität der Versorgung nicht zu gefährden.
- Bereitgestellt von: Medtronic GmbH am 14.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7016
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2036 - Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund...
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BT-Drs. 21/7016
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungspolitische Steuerung der Reformen zur GKV-Finanzierung
Die Bundesärztekammer fordert, die Reformen zur GKV-Finanzierung nicht nur fiskalisch, sondern auch ausdrücklich versorgungspolitisch präzise zu steuern und die im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen dementsprechend zu überarbeiten. Ergänzend fordert die BÄK die vollständige Steuerfinanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger, ein Monitoring der Gesetzesfolgen, den Abbau von Bürokratie sowie eine Wende in der Präventionspolitik.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 19.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (BT-Drs. 21/6130 vom 26.05.2026) Berlin...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke
Der Bayerische Brauerbund wehrt sich gegen die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke. Gerade bayerische Brauereien waren und sind seit jeher auch Hersteller von Erfrischungsgetränken. Eine Zuckersteuer, deren gesundheitspolitische Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist, würde diese Betriebe empfindlich treffen – gerade in zeiten, in denen diese Brauereien durch eine Ausweitung des Erfrischungsgetränkeangebotes dem stark rückläufigen Biermarkt zu begegnen und ihre Existenz zu sichern versuchen. Die Unternehmen haben auf zentrale Aussagen im Koalitionsvertrag zur Steuerpolitik vertraut. Sie brauchen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Planungssicherheit und Verlässlichkeit.
- Bereitgestellt von: Bayerischer Brauerbund e. V. am 09.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke
Der Bayerische Brauerbund wehrt sich gegen die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke. Gerade bayerische Brauereien waren und sind seit jeher auch Hersteller von Erfrischungsgetränken. Eine Zuckersteuer, deren gesundheitspolitische Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist, würde diese Betriebe empfindlich treffen – gerade in zeiten, in denen diese Brauereien durch eine Ausweitung des Erfrischungsgetränkeangebotes dem stark rückläufigen Biermarkt zu begegnen und ihre Existenz zu sichern versuchen. Die Unternehmen haben auf zentrale Aussagen im Koalitionsvertrag zur Steuerpolitik vertraut. Sie brauchen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Planungssicherheit und Verlässlichkeit.
- Bereitgestellt von: Bayerischer Brauerbund e. V. am 09.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Kernkritik ist die vorgesehene Überführung bisher extrabudgetär vergüteter Leistungen in MGV. Gerade stationsersetzende Eingriffe benötigen verlässliche extrabudgetäre Finanzierung, weil sie hohe Vorhalte- und Investitionskosten auslösen und zugleich teurere stationäre Versorgung vermeiden oder ersetzen. Eine Budgetierung dieser Leistungen würde nicht Überversorgung abbauen, sondern den Ausbau effizienter ambulanter Strukturen bremsen. Weitere Kritikpunkte betreffen die ersatzlose Rückführung der TSVG-bezogenen Terminvergütungen in die MGV sowie den Degressionsabschlag in der hausärztlichen bzw. hausarztzentrierten Versorgung. Leistungen mit klarem Ambulantisierungs-, Präventions-, Qualitäts- oder Zugangssteuerungseffekt müssen planbar finanziert bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 08.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Anpassung des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch die rechtliche Verankerung des Rettungsdienstes als Bestandteil der außerklinischen Akutversorgung sowie die Berücksichtigung von Ausbildungs , Fortbildungs und Qualifizierungsstrukturen in der Finanzierungssystematik. Angestrebt werden die Erweiterung gesetzlicher Regelungen um rettungsdienstliche Vorhaltung, Versorgungskomponenten und Bildungsstrukturen, die verpflichtende Durchführung einer umfassenden Folgenabschätzung einschließlich Auswirkungen auf Ausbildungskapazitäten sowie die Sicherstellung, dass Vergütungsregelungen die Finanzierungsgrundlage für Ausbildung, Qualitätssicherung und Personalentwicklung dauerhaft gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Bildung im Rettungswesen e.V. am 06.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV Beitragsstabilisierungsgesetz
Politischer Dialog für verhältnismäßigen Rechtsrahmen zur möglichen Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Gegenstand ist das im Gesetzentwurf erwähnte Vorhaben, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Ziel der Interessenvertretung: die nicht evidenzbasierte Einschätzung sowie Unverhältnismäßigkeit möglicher neuer rechtlicher Regelungen. Zugleich wird auf den geltenden Koalitionsvertrag verwiesen, da das Vorhaben über die vorgesehenen Formulierungen hinausgehen. Es soll dargelegt werden, dass diskriminierende, einseitig auf bestimmte Inhaltsstoffe, Zutaten oder Lebensmittelgruppen abstellende Regulierungen weder zielführend noch geeignet sind, gesundheitspolitische Ziele nachhaltig zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Coca-Cola Europacific Partners Deutschland am 02.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV Beitragsstabilisierungsgesetz
Politischer Dialog für verhältnismäßigen Rechtsrahmen zur möglichen Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Gegenstand ist das im Gesetzentwurf erwähnte Vorhaben, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Ziel der Interessenvertretung: die nicht evidenzbasierte Einschätzung sowie Unverhältnismäßigkeit möglicher neuer rechtlicher Regelungen. Zugleich wird auf den geltenden Koalitionsvertrag verwiesen, da das Vorhaben über die vorgesehenen Formulierungen hinausgehen. Es soll dargelegt werden, dass diskriminierende, einseitig auf bestimmte Inhaltsstoffe, Zutaten oder Lebensmittelgruppen abstellende Regulierungen weder zielführend noch geeignet sind, gesundheitspolitische Ziele nachhaltig zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Coca-Cola Europacific Partners Deutschland am 02.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)
Berücksichtigung verbesserte Früherkennung von chronischen Lungen- und Atemwegserkrankungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung der allgemeine Gesundheitsuntersuchung.
- Bereitgestellt von: Jahrzehnt der Lunge e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die BWKG fordert die nachfolgenden Änderungen am Gesetzesentwurf: - Keine Absenkung der Grundlohnentwicklung um 1% - Streichung der geplanten Erhöhung der Prüfquoten des MD sowie der Schwellenwerte (§ 275c Absatz 2 SGB V) - Bürokratiearme Ausgestaltung der Personalvorgaben in der Krankenhauspflege, Abschaffung des Pflegepersonalquotienten und Aufhebung weiterer Personalbemessungsregelungen (§§ 137i SGB V ff.) Zudem fordert die BWKG einen Strukturorientierter Zuschlag (§ 8 Abs. 13 neu KHEntgG) in das Gesetz aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die BWKG fordert die nachfolgenden Änderungen am Gesetzesentwurf: - Keine Absenkung der Grundlohnentwicklung um 1% - Streichung der geplanten Erhöhung der Prüfquoten des MD sowie der Schwellenwerte (§ 275c Absatz 2 SGB V) - Bürokratiearme Ausgestaltung der Personalvorgaben in der Krankenhauspflege, Abschaffung des Pflegepersonalquotienten und Aufhebung weiterer Personalbemessungsregelungen (§§ 137i SGB V ff.) Zudem fordert die BWKG einen Strukturorientierter Zuschlag (§ 8 Abs. 13 neu KHEntgG) in das Gesetz aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die BWKG fordert die nachfolgenden Änderungen am Gesetzesentwurf: - Keine Absenkung der Grundlohnentwicklung um 1% - Streichung der geplanten Erhöhung der Prüfquoten des MD sowie der Schwellenwerte (§ 275c Absatz 2 SGB V) - Bürokratiearme Ausgestaltung der Personalvorgaben in der Krankenhauspflege, Abschaffung des Pflegepersonalquotienten und Aufhebung weiterer Personalbemessungsregelungen (§§ 137i SGB V ff.) Zudem fordert die BWKG einen Strukturorientierter Zuschlag (§ 8 Abs. 13 neu KHEntgG) in das Gesetz aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer fairen und wertbasierten Vergütung für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Einführung einer differenzierten Preisgestaltung, die sich an Parametern wie dem therapeutischem Nutzen, der Indikation und der Prävalenz orientiert. Darüber hinaus braucht es klare gesetzliche Regelungen für die Schaffung und Vergütung neuer ärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit einer DiGA, um bestehende Regelungslücken zu schließen und sicherzustellen, dass Patient:innen ohne Verzögerung die notwendige Unterstützung erhalten.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer fairen und wertbasierten Vergütung für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Einführung einer differenzierten Preisgestaltung, die sich an Parametern wie dem therapeutischem Nutzen, der Indikation und der Prävalenz orientiert. Darüber hinaus braucht es klare gesetzliche Regelungen für die Schaffung und Vergütung neuer ärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit einer DiGA, um bestehende Regelungslücken zu schließen und sicherzustellen, dass Patient:innen ohne Verzögerung die notwendige Unterstützung erhalten.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Verhinderung einer Zuckersteuer/Zuckerabgabe
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Verhinderung einer Zuckersteuer/Zuckerabgabe
- Bereitgestellt von: Lebensmittelverband Deutschland am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Verhinderung einer Zuckersteuer/Zuckerabgabe
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Verhinderung einer Zuckersteuer/Zuckerabgabe
- Bereitgestellt von: Lebensmittelverband Deutschland am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzen in der GKV stabil aufstellen
Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unsere Branche generiert Einsparungen aufgrund europäischer Preisdifferenzen. Zusätzliche Abschläge können daher ausschließlich aus den verbleibenden Preisdifferenzen finanziert werden. Eine Dynamisierung des Herstellerrabattes mit einem jährlich neu festzulegenden nachgelagerten Ausgleich des Deltas zwischen Soll- und Ist-Ausgaben des Vorjahres führen zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko. Die geplante Möglichkeit (exklusive) Rabattverträge für Gruppen „vergleichbarer Patentarzneimittel festlegen zu können, ist für Importeure nicht kalkulierbar und daher abzulehnen.Die verpflichtende Preis-Mengen-Regelung verschiebt die Verhandlungsmacht eindeutig zugunsten der Kostenträger und belastet die pharmazeutischen Unternehmen, die bei Rx-Präparaten die Absatzmenge nicht zu verantworten haben.
- Bereitgestellt von: Die Arzneimittel-Importeure e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die im BStabG geplante Ausschreibungsmöglichkeit für Krankenkassen bei therapeutisch vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln ist im Bereich der Orphan Drugs strukturell nicht anwendbar. In Märkten mit sehr kleinen Patientenpopulationen fehlt die Grundvoraussetzung von echtem Wettbewerb für ein funktionierendes Ausschreibungsmodell. Selektive Rabattverträge können dazu führen, dass Patient:innen mit Seltenen Erkrankungen je nach Kassenzugehörigkeit keinen Zugang zur einzigen verfügbaren Therapie haben. BioMarin fordert, dass nicht-onkologische Orphan Drugs ausdrücklich und dauerhaft vom Anwendungsbereich jedes Ausschreibungsmechanismus ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die im BStabG vorgesehene Preis-Mengen-Regelung mit gesetzlichem Fallback-Mechanismus ab dem dritten Jahr nach Markteinführung sowie das Sonderkündigungsrecht für bestehende AMNOG-Erstattungsbeträge seit November 2022 sind für nicht-onkologische Orphan Drugs strukturell ungeeignet. Volumenbasierte Preismechanismen setzen eine Nachfragedynamik voraus, die bei Seltenen Erkrankungen nicht existiert. Rückwirkende Eingriffe in abgeschlossene Vereinbarungen untergraben die Verlässlichkeit des AMNOG-Rahmens und gefährden die Bereitschaft zur Markteinführung neuer Therapien in Deutschland. BioMarin fordert die Ausnahme nicht-onkologischer Orphan Drugs vom Fallback-Mechanismus sowie die vollständige Streichung des Sonderkündigungsrechts.
- Bereitgestellt von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die im BStabG vorgesehene Preis-Mengen-Regelung mit gesetzlichem Fallback-Mechanismus ab dem dritten Jahr nach Markteinführung sowie das Sonderkündigungsrecht für bestehende AMNOG-Erstattungsbeträge seit November 2022 sind für nicht-onkologische Orphan Drugs strukturell ungeeignet. Volumenbasierte Preismechanismen setzen eine Nachfragedynamik voraus, die bei Seltenen Erkrankungen nicht existiert. Rückwirkende Eingriffe in abgeschlossene Vereinbarungen untergraben die Verlässlichkeit des AMNOG-Rahmens und gefährden die Bereitschaft zur Markteinführung neuer Therapien in Deutschland. BioMarin fordert die Ausnahme nicht-onkologischer Orphan Drugs vom Fallback-Mechanismus sowie die vollständige Streichung des Sonderkündigungsrechts.
- Bereitgestellt von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Nuklearmedizin, um die nuklearmedizinische Versorgung in Zukunft aufrechtzuerhalten.
- Bereitgestellt von: Kompetenznetzwerk nuklearonkologische Patientenversorgung am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Appell zur Nachverhandlung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes
Appell zur Nachverhandlung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes aufgrund des Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 12.06.2026
- Bereitgestellt von: Asklepios Nordseeklinik Westerland GmbH am 26.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Revision der AMNOG-Leitplanken
Ziel ist die Streichung bzw. grundlegende Revision der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten AMNOG-Leitplanken und die Rückkehr zu einer flexiblen, nutzenbasierten Preisbildung, die therapeutische Mehrwerte, Schrittinnovationen und den Zusatznutzen innovativer Arzneimittel angemessen berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.12.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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13.01.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision des Abschlags auf Kombinationstherapien
Ziel ist die Abschaffung des Abschlags auf Kombinationstherapien, insbesondere durch Streichung des § 130e SGB V und Anpassungen in § 35a SGB V, um Doppelrabattierungen, Fehlzuordnungen, Rechtsunsicherheit und bürokratische Belastungen zu vermeiden und Kombinationstherapien weiterhin sachgerecht im AMNOG-Verhandlungsverfahren zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Revision des Abschlags auf Kombinationstherapien
Ziel ist die Abschaffung des Abschlags auf Kombinationstherapien, insbesondere durch Streichung des § 130e SGB V und Anpassungen in § 35a SGB V, um Doppelrabattierungen, Fehlzuordnungen, Rechtsunsicherheit und bürokratische Belastungen zu vermeiden und Kombinationstherapien weiterhin sachgerecht im AMNOG-Verhandlungsverfahren zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung der Vergütungssteigerung und der Festzuschüsse Änderungen im Bereich KFO
Der VDZI fordert, den Rechtsrahmen für Praxislabore zur Herstellung von Zahnersatz in investorengetragenen MVZ einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Keine Absenkung der Vergütungssteigerung für die Jahre 2027 bis 2029. Kein Fachzahnarztvorbehalt für den Zugang zur KFO-Versorgung. Keine Absenkung der Festzuschüsse. Beteiligung an der Bildung von Leistungskomplexen in der KFO-Versorgung
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband (VDZI) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
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03.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Korrektur GKV Beitragssatzsabilisierungsgesetz
Änderungen am Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz durch Ansprache des für die Asklepios Klinik Pasewalk zuständigen Bundestagsabgeordneten
- Bereitgestellt von: Asklepios Klinik Pasewalk GmbH am 19.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kein dynamischer Herstellerrabatt auf Arzneimittel
Takeda ist u.a. bei der Regelung zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags betroffen. Takeda setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung.
- Bereitgestellt von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 16.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: