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164 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GwG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (164)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Verordnung legt die technischen Übermittlungsformates und inhaltliche Mindeststandards für die Meldepflicht gemäß §§ 43, 44 GwG fest. Aus VAB-Sicht haben die Verpflichteten des Finanzsektors haben bereits jetzt umfangreiche Projekte initiiert, um die mit der Einführung von AMLR und AMLD6 verbundenen Anforderungen fristgerecht umzusetzen. Es trägt nicht zur Herbeiführung eines besseren Präventionsniveau bei, wenn auf nationaler Ebene noch neue Anforderungen für die Verpflichteten aufgestellt werden, die in der vorgeschlagenen Form vermutlich nur bis zum 9. Juli 2027 Bestand haben können. In Anbetracht dieser Gemengelage bittet der VAB darum, die Einführung der GwG-Meldeverordnung zu überdenken und mit Blick auf die anstehende europäische Regelung zurückzustellen.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 30.04.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Verbändebeteiligung GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Meldeverordnung unter dem GwG mehrfach auf Geldwäschetagungen..., ...vorliegende Entwurf für eine GwG-Meldeverordnung vor¬gestellt..., ...möglicherweise erlassenen GwG-Meldeverordnung erforderlich..., ...verwundert zudem, dass die GwG-Meldeverordnung zwar auf..., ...hatte das BMF mit Bezug zum GwG verlautbart, im Vorfeld..., ...insbesondere Anpassungen im GwG, Abstand zu nehmen. Die vorliegende GwG-Meldeverordnung würde allerdings..., ...darum, die Einführung der GwG-Melde-verordnung zu überdenken...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...um von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., .... § 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. ..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., ...§ 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...um von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., .... § 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., ...§ 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., ...§ 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 04.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Auswirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Nach den Vorschriften des GwG besteht bisher keine Ver..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ... wirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
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Adressatenkreis:
-
30.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...Ermächtigungsnorm des § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Zu den Einzelheiten verweisen..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...Anwendungsbereich des § 43 Abs. 1 S. 1 GwG („Tatsachen die darauf ..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...wirtschaftlich Berechtigten nach dem GwG, wobei nicht jede eine..., ...Verdachtsmeldung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 3 GwG handelt, sollte diese..., ...12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...Identifizierungspflicht nach § 10 GwG besteht, liegen diese ..., ...Nach den Vorschriften des GwG besteht bisher keine Verpflichtung..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Übrigen nach § 30 Abs. 1 GwG zur Entgegennahme und Verarbeitung..., ...Auswirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 03.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...Ermächtigungsnorm des § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Zu den Einzelheiten verweisen..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...eigenen Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...Anwendungsbereich des § 43Abs. 1 S. 1 GwG („Tatsachen die darauf ..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...wirtschaftlich Berechtigten nach dem GwG, wobei nicht jede eine ..., ...Verdachtsmeldung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 3 GwG handelt, sollte diese im..., ... § 12 Abs. 1Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...Identifizierungspflicht nach § 10 GwG besteht, liegen diese Informationen..., ...Nach den Vorschriften des GwG besteht bisher keine Verpflichtung..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Übrigen nach § 30 Abs. 1 GwG zur Entgegennahme und Verarbeitung..., ...Auswirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im Entwurf einer GwG-Meldeverordnung
Die Verordnung legt die technischen Übermittlungsformates und inhaltliche Mindeststandards zur Erfüllung der Meldepflicht nach §§ 43, 44 GwG fest. Im Lichte der europäischen Harmonisierung des Geldwäscherechts haben die Verpflichteten des Geldwäschegesetzes bereits jetzt umfangreiche Projekte initiiert, um die europarechtlichen Vorgaben fristkonform umzusetzen. Eine nationale Verordnung müsste voraussichtlich zum 9. Juli 2027 außer Kraft treten, weil dann europäische Vorgaben unmittelbar anwendbar werden. Unter Berücksichtigung der europäischen Regelungen sollte die Einführung der seit 2018 angedachten GwG-Meldeverordnung überdacht und zurückgestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 14.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...der in § 45 Abs. 5 Satz 1 GwG normierten Ermächtigungsgrundlage..., ...sich aus § 45 Abs. 5 Satz 1 GwG. Bereits im Rahmen des ..., ... im Sinne von § 1 Abs. 4 GwG eingegangen wird, weil ..., ...Regelung des § 10 Abs. 6a GwG macht zudem deutlich, dass..., ...im Sinne von § 10 Abs. 6a GwG auch keinerlei Einholung..., ...Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG. Eine Rechtsverordnung..., ...im Sinne von § 43 Abs. 1 GwG stehen. Mit Bezugnahme..., ...nach § 43 Abs. 1 oder § 44 GwG elektronisch zu erfolgen..., ... § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 GwG anbieten. Selbst wenn das..., ...43 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 GwG ergeben, Der Wortlaut ..., ... § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 GwG erbracht werden, sofern..., ... § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 GwG und der Bedingung gemacht..., ...Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 GwG die jeweiligen Angaben ..., ...Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe e) GwG. Über den Namen hinaus ..., ...Abs. 1 GwG, wenn die betreffende natürliche..., ...§ 2 Abs. 1 Nr. 14 und 16 GwG in Ermangelung von Daten..., ... im Sinne von § 1 Abs. 4 GwG als auslösendes Ereignis..., ... im Sinne von § 1 Abs. 5 GwG bezweckt werden soll. Es..., ... nach § 45 Abs. 1 Satz 1 GwG angebotenen generellen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., ...§ 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Auswirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...eigenen Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... § 12 Abs. 1Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Aus-wirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...eigenen Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... § 12 Abs. 1Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Aus-wirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV fordert eine Änderung des § 2 Geldwäschegesetzes (GwG) mit dem Ziel, zugelassene Berufsausübungsgesellschaften künftig als Verpflichtete nach § 2 GwG einzuordnen und zugleich festzulegen, dass einzelne Berufsträger nicht mehr als natürliche Personen Verpflichtete sind, wenn das Mandatsverhältnis mit der Berufsausübungsgesellschaft besteht. Daneben empfiehlt der DAV, auch die Regelungen für die Syndikusrechtsanwälte durch § 2 Abs. 2 S. 3 GwG –neu entsprechend anzupassen. „Soweit Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, die Verpflichtete sind, sind nur die Arbeitgeber Verpflichtete. Ist der Arbeitgeber nicht Verpflichteter, so ist auch der angestellte Rechtsanwalt nicht Verpflichteter.“
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
-
30.09.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...als Verpflichtete nach § 2 GwG“ (BRAK-Stellungnahme Nr..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG) mit dem Ziel, zugelassene..., ...als Verpflichtete nach § 2 GwG einzuordnen und zugleich..., ...einer solchen Änderung des GwG sinnvollerweise schon jetzt..., ...dass diese Rechtslage das GwG zudem an schon bisher geltendes..., ...arbeiten. Da gemäß § 50 Nr. 3 GwG i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. ..., ...ihren Sitz hat, § 50 Nr. 3 GwG i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. ..., ...Verpflichtetenbegriff nach GwG Nach den derzeitigen Bestimmungen des GwG sind Rechtsanwälte Verpflichtete nach dem GwG, soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG vorliegen. Die Rechtsanwaltskammern..., ...2020 mit § 10 Abs. 1 Nr. 8a GwG eine Ausnahmeregelung ins GwG eingefügt wurde für Syndikusrechtsanwälte, die bei gemäß § 2 GwG verpflichteten Unternehmen..., ...als Verpflichtete nach dem GwG angesehen. b) Verpflichtetenbegriff..., ...Geldwäscherichtlinie in § 3 Abs. 2 GwG übertragen als „[b]ei juristischen..., ... geforderte Änderung des GwG würde vielmehr die gesetzliche..., ...vorgeschlagenen Änderungen des GwG (S. 5 der Stellungnahme..., ...werden: § 2 Abs. 2 Satz 3 GwG-neu „Soweit Rechtsanwälte..., ...Verpflichteter.“ § 10 Abs 8a GwG müsste gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz geplante Erweiterung der BaFin-Geldwäscheaufsicht auf Versicherungs-Holdinggesellschaften, deren bußgeldbewehrte Registrierungspflicht und die Ausweitung des Prüfungsmandats des Jahresabschlussprüfers auf geldwäscherechtliche Pflichten von Versicherungs-Holdinggesellschaften sollten gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Geldwäschegesetzes (GwG) führen jedoch u.a. durch..., ...müssten kurzfristig an das GwG-Regime unter BaFin-Aufsicht..., ...bisher von wesentlichen GwG-Pflichten befreit waren..., ...§ 2 Abs. 1 Nr. 7b und 7c GwG-E erfasst; im ZFG-E fehlt..., ... Abs. 1 Nr. 7 lit. a)-d) GwG. Unabhängig davon ergibt..., ...§ 1 Abs. 24 S. 1 Nr. 1 GwG und als solche für die ..., ...parallele Anwendung von GwG und EU-Geldwäschepaket...., ...i.V.m. § 50 Nr. 1 lit. j) GwG-E erweitert den von der..., ... II). § 2 Abs. 1 Nr. 7a GwG-E würde allerdings nur ..., ...der BaFin beaufsichtigte GwG-Verpflichtetenkreis nur..., ...müssten kurzfristig an das GwG angepasst werden. Soweit..., ...bisher von wesentlichen GwG-Pflichten befreit waren..., ... AMLR, eine vollständige GwG-konforme Organisation ..., ... (§ 5 GwG). Ab dem 10. Juli 2027 ..., ...keine Verpflichteten des GwG sind. Geldwäscherechtlich..., ...Abs. 1 Nr. 7 lit. a)-d) GwG. Ungeachtet dessen ergibt..., ...fehlende Erstreckung der GwGPflichten auf den Betrieb..., ...§ 1 Abs. 24 S. 1 Nr. 1 GwG und als solche für die ..., ... neuen § 51 Abs. 5c S. 1 GwG-E haben sich Verpflichtete..., ...i.V.m. § 56 Abs. 2 Nr. 9 GwG-E sollte daher gestrichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...Korrespondenzbankbeziehung nach § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG darstellen, sondern ist..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den ..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ...4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG)
Der VIB sieht Bedarf an gesetzlichen Klarstellungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen im Zusammenhang mit der Ausweitung von Pflichten nach § 25n KWG sowie um die Vereinbarkeit und Terminologie bei den Verdachtsmeldepflichten nach § 43 GwG und § 261 StGB.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet sind. Wir..., ...in § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG mit Bezug zu Verdachtsmeldungen..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG die Formulierung „aus einer..., ...Taten nennt (vgl. § 1 Abs. 1 GwG: „Geldwäsche im Sinne dieses..., ...Bestimmungen, einschließlich § 43 GwG. Artikel 69 AMLR 5 enthält..., ...begrenzten Fortgeltung des § 43 GwG für einen Zeitraum von ..., ...Inkonsistenzen im Verhältnis von GwG und § 261 StGB zu vermeiden...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich für eine praktikable und rechtssichere Ausgestaltung der geplanten GwG-Meldeverordnung ein, in der einheitliche Mindeststandards für die Übermittlung von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen an die FIU festgelegt werden sollen. So sollen unnötige Doppelaufwände für die Verpflichteten vermieden, unverhältnismäßige Risiken ausgeschlossen und die Meldepflichten nach §§ 43 Abs. 1 , 44 GwG klar und verhältnismäßig ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 30.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...konsultierten Entwurf einer GwG-Meldeverordnung Die..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Pflichten für die nach dem GwG Verpflichteten aus unserer..., ...Verdachtsmeldungen nach § 43 Abs. 1, 44 GwG an die Financial Intelligence..., ...konsultierte Verordnungsentwurf der GwG-Meldeverordnung sollte ..., ...Meldepflicht nach §§ 43, 44 GwG - trotz einer erfolgten..., ... nach § 56 Abs. 1 Nr. 69 GwG eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Informationelle Selbstbestimmung wirtsch. Berechtigter bei Maßgaben zum Transparenzregister wahren
Die Umsetzung des Anti Money Laundering Package der EU muss auf verhältnismäßige Weise erfolgen. Mit Blick auf das Transparenzregister gilt dies insbesondere für den Anforderungskatalog der Eintragung personenbezogener Daten wirtschaftlich Berechtigter/Eigentümer sowie für die Beschränkung des Jedermann-Zugangs zum Register. Der Grundrechtsschutz verlangt eine legislative Ausgestaltung des „berechtigtes Interesses“ (EuGH 2022), welche die schutzwürdigen Interessen der Eintragungspflichtigen hinreichend berücksichtigt. Im Rahmen des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes [ZFG] müssen hinreichende Anforderungen an das Bestehen eines „berechtigten Interesses“ und an dessen Nachweis gesetzt werden. Außerdem sind hinreichende verfahrensrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen zu verankern.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vertretungsberechtigung (§ 18a GwG-E) 6 2. Erweiterung der..., ...Geburtsort (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 GwG-E) 6 3. Ausgestaltung ..., ...Transparenzregister (§§ 23, 23a GwG-E) 7 4. Einsichtnahme ..., ...berechtigtem Interesse (§ 23a GwG-E) 8 a) Journalismus, ..., ...Einsichtnahme (§ 23 Abs. 2 GwG-E) 10 a) Zugangssperre..., ...Sicherungsmaßnahmen (§ 23 Abs. 8 GwG) 11 7. Erfordernis einer..., ...einschlägigen Regelungen des GwG aufgehoben werden – dies..., ... eine einzelne Angabe im GwG ergänzt wird, die wenig..., ... in § 23a GwG-E aufgeführten Fallgruppen..., ...alle Staatsangehörigkeiten) GwG sowie auf die Anga-ben ..., ... Gruppen des § 23 Abs. 1 GwG zu differenzieren. Die ..., ...Interesses“ nach § 23a Abs. 2 GwG-E eine klar konturierte..., ...Einsichtnahme (§ 23 Abs. 2 GwG-E) Mit Blick auf fehlende..., ...der in § 23 Abs. 2 Satz 2 GwG genannten Straftaten zu..., ...ohne Antrag § 23 Abs. 2 GwG (alte und neue Fassung)..., ...Der Straftatenkatalog der GwG-Norm im Entwurf umfasst..., ...Katalogs des § 23 Abs. 2 GwG um die Tatbestände der ..., ...darf laut § 23 Abs. 8 S. 8 GwG-E lediglich zu Funktion..., ...Abs. 8, S. 3 Ziff. 4 und 5 GwG. Dies ist auch dringend..., .... § 23a Abs. 2 Ziff. 1-3 GwG-E eine Gebühr in Höhe der...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zwar gehören Rechtsdienstleister nicht zu den Verpflichteten nach § 2 Geldwäschegesetz (GwG), wenn ihre Tätigkeit sich in der Erbringung von Inkassodienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erschöpft. Eine Verpflichtung zahlreicher Mitglieder des Vereins folgt bei Kataloggeschäften allerdings aus § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 10, 11 GwG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 2 Geldwäschegesetz (GwG), wenn ihre Tätigkeit sich..., ...2 Abs. 1 S. 1 Nr. 10, 11 GwG. Verpflichtete haben ..., ...Videoidentifizierung für die Prüfung nach GWG zur Verfügung steht. III..., ...ersichtlich, ist nach § 50 GwG immer nur eine Aufsichtsbehörde..., ...Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 GwG immer nur sein, dass ..., ...Anwendungshinweisen nach § 51 Absatz 8 GwG ausschließt. 5 Frankfurt...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Der Grund hierfür..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...Korrespondenzbankbeziehung nach § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG darstellen, sondern ist..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den ..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ...4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden. ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12 von 13 Stellungnahme..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12 von 13 Stellungnahme..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12 von 13 Stellungnahme..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr kleinen..., ...zu 400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr kleinen..., ...zu 400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein "Viertes Bürokratieentlastungsgesetz"
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines befreienden IFRS-Einzelabschlusses in Deutschlan und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr kleinen..., ...zu 400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr..., ...400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung
Die durch das BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW) gesetzten und bewährten Sicherheitsstandards dürfen nicht -bewusst oder unbewusst- dergestalt verschärft werden, dass die Nutzbarkeit des Videoidentifizierungsverfahrens praktisch unmöglich gemacht wird. Die Nutzung darf nicht von der gleichzeitigen Bereitstellung eines Verfahrens zur Überprüfung eines elektronischen Identitätsnachweises abhängig gemacht werden. Die Nutzung des Videoidentifizierungsverfahrens muss zudem dauerhaft sichergestellt werden. Es muss klargestellt werden, dass auch die Zugänglichmachung der Identifizierungsdaten aus einer verordnungskonform durchgeführten Videolegitimation durch einen anderen Verpflichteten möglich und zulässig ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sorgfaltspflicht dürfen keine über § 17 GwG hinausgehenden Beschränkungen..., ...23.06.2017 wurde in § 13 Absatz 2 GwG die Möglichkeit geschaffen..., ...nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 GwG dient ausschließlich der..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GwG) steht selbstständig und..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GwG). Das Gesetz schreibt den..., ...auf § 13 Absatz 2 Nummer 2 GwG gestützte Rechtsverordnung..., ...selbst im Rahmen des § 17 GwG zur Durchführung der Sorgfaltspflichten..., ... in den Grenzen des § 17 GwG hinsichtlich der Erfüllung..., ...(in der Terminologie des GwG „Dritter“ im Sinne des...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Vorschriften zu Sammelanderkonten im Geldwäschegesetz
Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die Vorschriften zur Führung von Sammelanderkonten für Rechtsanwälte im Geldwäschegesetz präzisiert werden. Ziel ist die Klarstellung der Behandlung von Fremdgeldern, insbesondere in Bezug auf die Identifikationspflichten und die Meldepflichten der kontoführenden Institute. Zudem soll eine Regelung zur anlasslosen Prüfung dieser Konten durch Aufsichtsbehörden – durch die Kammern (§ 73a BRAO-E) – geschaffen werden. Dabei werden die Anforderungen an Rechtsanwälte hinsichtlich der Offenlegung und Dokumentation von Mandantengeldern neu bestimmt. Die Änderung betrifft insbesondere die §§ 2, 10 und 11 des Geldwäschegesetzes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
-
BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...hierdurch die Aufsicht im GWG zu verankern. Der Deutsche..., ...sinnvoller, als eine Regelung im GWG, bei der eine Abstimmung..., ...BMF erfolgen muss. Das GwG gewährt den RAKs bereits..., ...Verpflichtete im Sinne des GwG sind. Hierzu gehört auch..., ...anlasslose Prüfung, die das GwG für die jeweilige Aufsicht..., ...vorsieht. Eine Änderung im GwG wäre eher systemfremd, ..., ... von § 2 Abs.1 Ziffer 10 GwG plötzlich alle Rechtsanwälte..., ... wäre ein Systembruch im GwG, da das Sammelanderkonto..., ...die EU-Verordnung wird das GwG in den nächsten 3 Jahren..., ... notwendig (§ 43a Abs. 7 GwG: wer Fremdgeld sofort überweist..., ...nach dem Zivilrecht und dem GwG bleiben Gelder der Mandanten...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG)
Anpassungen beim SteFEG erforderlich, u.a.: - keine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen - Anhebung der GWG-Grenze von 800 auf 2.500 Euro - Änderungen der Regelungen zum Sammelposten - dauerhafte Einführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter - Überprüfung der Werte für Grundfreibetrag und Eckwerte des Tarifs - Abschaffung des Solidaritätszuschlags - weitere Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen - Ablehnung der Steuerfreiheit von Zuschlägen bei Mehrarbeit - weitere Anhebung der Umsatz- und Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht - Reform des Grunderwerbsteuerrechts, insb. Begünstigung von Kapitalgesellschaften
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 04.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Dokumentationspflichten für GWG, Streichung des § 6 Abs..., ...geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Wert von mehr..., ...Einkommensteuer“ zur Neugestaltung der GWG-Regelungen um (vgl. Abschlussbericht..., ... ein Gleichlauf zwischen GWG und solchen Wirtschaftsgütern..., ...kann. Eine Anhebung der GWG-Grenze, wie ebenfalls von..., ...inflationsbedingte Anpassung der GWG-Grenze von 800 Euro auf..., ...betragsmäßige Anhebung der GWG-Grenze zumindest auf 1.000..., ...regt er eine Anhebung der GWG-Grenze von 800 Euro auf..., ...der Sofortabschreibung als GWG und der Aufnahme in den..., ...der Sofortabschreibung als GWG und der Bildung eines Sammelpostens..., ...geforderten Anhebung der GWG-Grenze sollten die Betragsgrenzen..., ...steuerlichen Regelungen zu GWG und Sammelposten in die...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung, allgemein zu den Themen Melde- und Berichtswesen, aufsichtsrechtlich erforderte Dokumentation, Überregulierung, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit (bzw. deren Fehlen), Verwaltungsaufwand in den Aufsichtsbehörden, EU-Regularien und sog. Goldplating, sowie Darstellung konkreter Einzelvorschläge, unter anderem bzgl. CRR, CRD, KWG, GroMiKV, PrüfbV, FinaRisikoV, MaRisk, GwG, Abgabenordnung, Einlagensicherungsgesetz, BörsG, IFR&IFD, WpHG/MiFID, InstitutsVergV.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...: § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG Problem/Belastung: - In..., ...des § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GwG stehen, leiden. - Der..., ...Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 43 GwG über das Ziel hinaus. ..., ...nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG. Gemäß unserem Vorschlag..., ...der vollen Bezeichnung des GwG zu entnehmen ist: „Gesetz..., ...: § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG ist wie folgt anzupassen..., ... an die Vorschriften des GwG Zuständige(s) Ministerium..., ...deutsche Geldwäschegesetz (GwG) nicht. - Für die Identifizierung..., ... und 2 und § 13 Absatz 1 GwG). Zwar stellt der Anwendungserlass..., ...abweichend von den §§ 12 und 13 GwG auch auf der Grundlage ..., ...Identifizierung gemäß § 13 Abs. 1 GwG ebenfalls nicht möglich..., ...Ausweispapieres (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 GwG) oder anhand einer Prüfung..., ...des § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GwG auch auf die Identifizierung..., ...Verweises auf § 13 Abs. 1 GwG und eventuell zu ergehende..., ...Rechtsverordnungen nach § 13 Abs. 2 GwG bei den wirtschaftlich ..., ... Verweis auf § 13 Abs. 1 GwG, der für eine Überprüfung..., ...11 Abs. 5 und § 12 Abs. 3 GwG. Die Gewissheit über die..., ...erheben (§ 11 Abs. 5 S. 1 GwG). Auch die Informationen..., ...verpflichtend (§ 11 Abs. 5 S. 2 GwG). Daran anschließend wird..., ...Kontenwahrheit durch Verweis auf § 13 GwG vorgeschrieben werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf schreibt einen deutschen Alleingang der BaFin fort, der bei grenzüberschreitend tätigen deutschen Verpflichteten bereits verschiedene digitale Geschäftsmodelle verhindert hat. Ziel der lobbyistischen Maßnahme ist es, grenzüberschreitende Identifizierungen im Binnenmarkt auch für Kunden in Deutschland zu ermöglichen. Deshalb sollte der deutsche Verordnungsgeber bereits jetzt - vor einer unmittelbaren Anwendbarkeit europäischer Regelungen zur Durchführung von geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten (§ 21 Abs. 2 S. 1 GwVideoIdentV-E) - die Anforderungen an die in anderen Mitgliedsstaaten schon etablierten und bewährten Standards anpassen.
- Bereitgestellt von: Digital Lending Association e.V. am 03.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verpflichtete im Sinne des GwG sind, machen wir in diesem..., ...Gemäß § 17 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GwG muss bei der Ausführung..., ...Vorschriften des deutschen GwG entsprechen. Die von Verpflichteten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., ...fördern. Damit können sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...Videoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ... In Kombination mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwendungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., ...fördern. Damit können sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...Videoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ... In Kombination mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwendungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., ...fördern. Damit können sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...Videoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ... In Kombination mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwendungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., ...fördern. Damit können sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...Videoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ... In Kombination mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwendungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., .... Damit kön- nen sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...deoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ...In Kombi- nation mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwen- dungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., .... Damit kön- nen sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...deoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ...In Kombi- nation mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwen- dungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im Entwurf einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV)
Im Rahmen der Konsultation des Referentenentwurfs erfolgt eine Stellungnahme, die auf die Anpassung einzelner Regelungen abzielt. Die Begriffsbestimmungen in § 2 GwVideoIdentV sollen erweitert, um eine Konkretisierung zu bewirken. Hieraus ergeben sich Folgeanpassungen in der Mehrheit der nachfolgenden Regelungen. Es werden Anpassungen vorgeschlagen, um die Konformität der Rechtsverordnung mit den Regelungsvorgaben des Geldwäschegesetzes sicherzustellen. Die vorgesehene Übergangsperiode für das Inkrafttreten soll konkretisiert und angemessen erweitert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 23.05.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) geschaffen werden soll..., ...von § 13 Absatz 2 Satz 2 GwG treffen. Das Beispiel ..., ...Anwendungshinweise nach § 51 Absatz 8 GwG” erfolgt ist. Zudem werden..., ...allein nach § 50 Nummer 9 GwG auf Ebene des Bundes- und..., ...Terrorismusfinanzierung gemäß § 15 Absatz 2 GwG vorliegen. Die Prüfung..., ...Terrorismusfinanzierung gemäß § 15 Absatz 2 GwG vorliegen. Das Geldwäschegesetz..., ... Sinne von § 15 Absatz 2 GwG gekoppelt werden. Die Regelung..., ...1 Nummer 3, Satz 2 und 3 GwG erfolgte durch das Transparenzregister..., ... Sinne von § 15 Absatz 2 GwG steht hingegen im Widerspruch..., ...die generelle Norm des § 8 GwG abgestellt werden. Die ..., ... von § 17 Absatz 1 und 5 GwG durchgeführten Videoidentifizierungen..., ...nach § 17 Absatz 1 Satz 3 GwG die alleinige Verantwortung..., ...Identifizierung muss nach § 8 Absatz 4 GwG für die Dauer der Geschäftsbeziehung..., ...anwendbaren Regeln des § 8 GwG nicht erforderlich und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV nimmt Stellung zum Entwurf der Änderungsverordnung zur GwGMeldV-Immobilien. Er fordert die Beibehaltung des Schwellenwerts für Barzahlungen von 10.000 €, eine praktikable Gestaltung der Meldepflichten für Notare sowie eine präzisere Fassung der Meldepflichten für Abweichungen vom Verkehrswert und Weiterveräußerungen. Zudem sollen Zahlungen über Notaranderkonten von der Meldepflicht ausgenommen werden. Die Definition abzulösender Gläubiger und die Gleichstellung der weiblichen Form im Verordnungstext sollen klargestellt werden. Änderungen betreffen § 6 Abs. 1, 2, 4 sowie § 4 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und § 7 GwGMeldV-Immobilien.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...folgenden Anmerkungen zu § 6 GwG MeldV-Immobilien-Entwurf: I. § 6 Abs. 1 GwG MeldV-Immobilien-Entwurf..., ... b) i. V. m. Ziff. 2 f) GWG-MeldV sind damit all jene..., ...auf…". II. § 6 Abs. 2 GwG MeldV-Immobilien-Entwurf...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung, allgemein zu den Themen Melde- und Berichtswesen, aufsichtsrechtlich erforderte Dokumentation, Überregulierung, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit (bzw. deren Fehlen), Verwaltungsaufwand in den Aufsichtsbehörden, EU-Regularien und sog. Goldplating, sowie Darstellung konkreter Einzelvorschläge, unter anderem bzgl. CRR, CRD, KWG, GroMiKV, PrüfbV, FinaRisikoV, MaRisk, GwG, Abgabenordnung, Einlagensicherungsgesetz, BörsG, IFR&IFD, WpHG/MiFID, InstitutsVergV.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 04.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Geldwäschegesetzes (GwG). Dies erfolgt unabhängig..., ... Schwellenwerten, die im GwG oder in anderen Gesetzen..., ... Abs. 1 Nr. 1, 11 Abs. 4 GwG Problem/Belastung: - Institute..., ... gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG in bestimmten Fällen erheblichen..., ...Transaktion die nach dem GwG Verpflichteten zum Zweck..., ...Identifizierung gemäß § 11 Abs. 4 GwG von der auftretenden Person..., ... Norm: § 7 Abs. 5 Satz 1 GwG Problem/Belastung: - Nach § 7 Abs. 5 Satz 1 GwG muss der Geldwäschebeauftragte..., ...Norm des § 7 Abs. 5 S. 1 GwG im Vorgriff auf die ab ..., ...Anpassung des § 7 Abs. 5 S. 1 GwG vor: „Der Geldwäschebeauftragte..., ...Einführung einer zu späten GwG-Meldeverordnung Zuständige..., ...Norm: Referentenentwurf der GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Ermächtigungsgrundlage im GwG war am 26. Juni 2017. Es..., ...darum, die Einführung der GwG-Meldeverordnung zu überdenken...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr kleinen..., ...zu 400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein "Viertes Bürokratieentlastungsgesetz"
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines befreienden IFRS-Einzelabschlusses in Deutschlan und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr kleinen..., ...zu 400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr..., ...400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr kleinen..., ...zu 400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu Geldwäscheverdachtsmeldungen
Wir begrüßen, dass die Verordnung im Vergleich zu dem bislang geltenden Merkblatt „Allgemeine Anforderungen“ eine höhere Verbindlichkeit, Klarheit und rechtliche Sicherheit schafft. Der Verordnungstext ist nachvollziehbar und klar formuliert. Vor diesem Hintergrund bestehen keine materiellen Anmerkungen zum Verordnungsentwurf. Unter Berücksichtigung der Praxisanforderungen an ein funktionales und rechtssicheres Meldeverfahren regen wir an, dass das vorgesehene elektronische Meldeverfahren mit einer umfassenden, clientseitigen Formularvalidierung ausgestattet wird. Wir empfehlen die Einführung eines systematisch validierten und nutzerfreundlichen Eingabeprozesses, der bereits vor Versand einer Meldung klar und nachvollziehbar auf fehlende oder fehlerhafte Eingaben hinweist.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 20.05.2025
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DStV fordert ein zukunftsorientiertes Steuersystem nach Bundestagswahl 2025
Für ein zukunftsorientiertes Steuersystem gibt der DStV für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags folgende Handlungsempfehlungen: - Volle Kraft voraus: Aufschwung durch verbesserte Abschreibungen - Erfolg der E-Rechnung steigern: Einbindung des steuerberatenden Berufsstands in das digitale Meldesystem von Umsatzdaten - Fachkräftemangel entschärfen: Steuerrecht vereinfachen - Berufsstand vertrauen statt ausbremsen: Verzicht auf Meldepflicht für nationale Steuergestaltungen - Berufsnachwuchs sichern: Steuerberaterprüfung modernisieren - Berufsrecht der Steuerberaterschaft im Europäischen Binnenmarkt bewahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.12.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und für die Poolabschreibung..., ...Entlastung zu schaffen. GWG-Grenze inflationsbereinigen..., ...Aufzeichnungspflichten Gegenwärtig sind GWG in ein besonderes, laufend..., ... jährlich prüfen, ob die GWG noch im Betriebsvermögen..., ...Aufzeichnungspflichten zwischen GWG und Sammelposten herzustellen..., ...: 1. Die Wertgrenze für GWG-Sofortabschreibungen inflationsbereinigt..., ...Poolabschreibung) erst nachgelagert zur GWG-Sofortabschreibung bei..., ...eines Verzeichnisses bei GWG streichen. 5. Gesetzliche..., ...steuerlichen Regelungen zu GWG und Sammelposten in die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Suggestions to support stronger capital markets in Germany
Supporting the growth potential of Germany and the European Union will require significant investments over the next years and decades. An essential requirement to help meet these investment needs is the further integration of European capital markets. At national level, it is important to consider remaining barriers standing in the way of Germany developing its own national markets. Some of these relate to specific financial market activities, such as trading or listing, whilst others relate to the financial ecosystem itself, for example the tax system. Germany has addressed a number of such barriers through the Zukunftsfinanzierungsgesetz, and we support a further review of existing national legislation to support the German financial market ecosystem.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anti-Money Laundering Act (GwG), parties must collect ..., ...relationship (c.f. § 11 para. 4, GwG) and does not materially..., ... the acting persons. The GwG therefore appears to go..., ...current regulations in the GwG would therefore be compatible..., ...acting person (§§ 12 and 13 GwG) should also be revised..., ... party (cf. § 10 para. 2 GwG). . Leverage Digital...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen der Unternehmen des kooperierenden Mittelstands im Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsbereich sollen u.a. im Zuge der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes, vor dem Hintergrund einer diskutierten EU-weiten Harmonisierung des Insolvenzrechts sowie mit Blick auf die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen angemessen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 01.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
-
BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...berechtigten Interesses“ im GWG Wir begrüßen, dass der..., ...soll § 23 Absatz 1 Nummer 3 GWG dahingehend geändert werden..., ...wird sich der Kreis der GWG-Verpflichteten erhöhen...., ...Gesetzgeber sicherstellen, dass GWG-Verpflichtete, die den ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Rechtsverordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung
Als Bitkom setzen wir uns im Rahmen der GwVideoIdentV für eine Gleichbehandlung der Identifizierungsverfahren ein. Alle Verfahren müssen individuell nach ihren Gefahrenpotenzialen bewertet und entsprechende Gegenmaßnahmen vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...festgestellte Betrugsszenario bei GwG-Verpflichteten im Bereich..., ...Sorgfaltspflichten nach § 10 Abs. 1 GwG. Erst dann liegen dem Verpflichteten..., ...Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GwG (Kreditinstitute iSd § ..., ...alle Verpflichtete iSd § 2 GwG aus dem Finanzsektor und..., ...Aufzeichnung und Aufbewahrung § 8 GwG entsprechend gilt. Zudem...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Möglichst praktibable Regulierung im Sinne der Betroffenen Unternehmen und betroffenen Personen zu o.a. Bereichen.
- Bereitgestellt von: Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/8704
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/14043
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes - Nutzhanfliberalisierung -
BT-Drs. 20/11366
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes
-
BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wird eine Erweiterung des GwG (Geldwäsche-Gesetzes) angeregt. Das GwG richtet sich an den Kreis..., ...Verpflichteten-Katalog des § 2 GWG ist zu erweitern um Unternehmen..., ... Verpflichtetenkreis des GwG wird den Zielen des Gesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Ausnahme im Geldwäschegesetz (neue europäische Rechtsgrundlagen)
Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch die Interessen des VDAI.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 09.04.2025
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Adressatenkreis:
-
06.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG aus dem Kreis der Verpflichteteten..., ...Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 GWG (BT-Drs. 182/17 vom 23.2.2017..., ...Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 GWG (BT-Drs. 182/17 vom 23.2.2017..., ...Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 GWG (BT-Drs. 182/17 vom 23.2.2017..., ...Kreis der Verpflichteten des GwG aufzunehmen. Dies belegt..., ...in § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG normierten Ausnahme für..., ... dem Geltungsbereich des GwG entstehen aktuell lediglich..., ...gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG aus dem Kreis der Verpflichteteten..., ...Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 GWG (BT-Drs. 182/17 vom 23.2.2017..., ...Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 GWG (BT-Drs. 182/17 vom 23.2.2017..., ...Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 GWG (BT-Drs. 182/17 vom 23.2.2017..., ...Kreis der Verpflichteten des GwG aufzunehmen. Dies belegt..., ...in § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG normierten Ausnahme für..., ... dem Geltungsbereich des GwG entstehen aktuell lediglich...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge der Stadtwerke München GmbH zum Bürokratieabbau auf europäischer, nationaler und bayerischer Ebene
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 10.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- BBauG [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- BDSG 2018 [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- VgV 2016 [alle SG hierzu]
- BetrVG [alle SG hierzu]
- AÜG [alle SG hierzu]
- SGB 4 [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
- LkSG [alle SG hierzu]
- UStatG 2005 [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- EnWG 2005 [alle SG hierzu]
- EnEfG [alle SG hierzu]
- BImSchV 44 [alle SG hierzu]
- WHG 2009 [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- VwVfG [alle SG hierzu]
- MessbG [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundespolitik 1. Geldwäschegesetz, GWG a. Registrierungspflicht..., ...Syndikusrechtsanwälte, § 43 Abs. 1 GwG i.Vm. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG Verursachte Belastung: Das GwG findet auch auf Syndikusrechtsanwälte..., ...Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG ausüben (§ 46c Abs. 1 BRAO..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 GwG ist, treffen ihn dieselben..., ...den Katalog des § 2 Abs. GwG fällt, hat der Gesetzgeber..., ...Anwendungsbereich von § 2 I Nr. 10 GwG auszunehmen. Verbesserungsvorschlag..., ...Änderung § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG: „Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung Referentenentwurf zum Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz
Der Referentenentwurf wird seitens des BDK als untauglich angesehen. Unterm Strich würde durch das VVBG eine Verwaltungsbehörde geschaffen werden, die kaum Handlungsspielraum hat, im Wesentlichen ein paar Dateiabklärungen durchführen und Leute befragen darf, die ihr nicht antworten müssen, und im Ergebnis darauf hoffen muss, dass entweder ein mutmaßlicher Krimineller, der zuvor oft viel Aufwand in Verschleierungshandlungen gesteckt hat, ohne jegliche Not plötzlich ein Geständnis bezüglich der kriminellen Herkunft seines Vermögens ablegt oder dass eine Staatsanwaltschaft dann in weitere Ermittlungen einsteigt.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nr. 4 in § 32 Abs. 3 S. 2 GwG – die FIU bekommt bereits..., ...Herzog/Barreto da Rosa, GwG, 5. Aufl., zu § 31 Abs. 4 GwG, Rn. 12a ff., kann hier..., ...VErmiG noch über § 31 Abs. 4 GwG hinausgeht, da kein Mischmodell wie § 31 Abs. 4 GwG vorgesehen ist bzgl. kritischer...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Immer mehr Arztpraxen werden von Finanzinvestoren durch sogenannte investorengeführte Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) betrieben. Erste Untersuchungen zeigen lokale Monopolisierungstendenzen, negative Auswirkungen auf Patienten und eine hohe Verschuldung dieser Versorgungszentren. Die politische Debatte dazu wird jedoch ohne ausreichende Daten geführt, da niemand genau weiß, wie viele MVZ von Investoren betrieben werden. Um dies zu ändern, sollten alle ambulanten Einrichtungen im Rahmen des GVSG ihre wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen. Dies könnte über das Transparenzregister oder ein neues MVZ-Register erfolgen, um Transparenz zu schaffen und fundierte Diskussionen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 15.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kontrolle ausüben (§ 3 Abs. 2 GwG). ● Um investorengeführte..., ... des Geldwäschegesetzes (GWG) offenlegt ● Informationen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs - und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Recht lässt in § 6 Abs. 7 GwG die Auslagerung von internen..., ...geänderten § 12 Abs. 1 Nr. 5 GwG, wonach zur Identifizierung..., ...Meldepflicht des § 43 Abs. 1 GwG auslösen“ der FIU als nicht...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es sollten eine dauerhafte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sowie Maßnahmen, die den mit den geltenden Abschreibungsregelungen verbundenen, bürokratischen Aufwand reduzieren, umgesetzt werden. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte wesentliche Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG sollte zügig angegangen und eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes in einem Schritt umgesetzt werden. Weitere Vorhaben, wie die Einführung einer Arbeitstagepauschale und Vereinfachungen bei der Rentenbesteuerung sind voranzubringen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...werden: • Die Wertgrenze für GWG-Sofortabschreibungen inflationsbereinigt..., ... nachgelagert zur o.g. GWG-Sofortabschreibung einrichten..., ...eines Verzeichnisses bei GWG streichen. • Gesetzliche..., ...steuerlichen Regelungen zu GWG und Sammelposten in die...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgeschlagene Streichung der Pflicht zur Archivierung und Aufbewahrung des dienste- und kartenspezifischen Kennzeichens, sowie die Forderung der Streichung der sog. Referenzüberweisung im Zusammenhang mit der Identitätsüberprüfung anhand einer qualifizierten elektronischen Signatur wird begrüßt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG in der durch die Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 geänderten Fassung (eIDAS-Durchführungsgesetz II) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Referenzüberweisung gem. § 12 Abs. 1 S.3 GwG Ferner regen wir an, auch..., ...Signatur gem. § 12 Abs. 1 S.3 GwG ersatzlos zu streichen....
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Standortförderungsgesetz weiter denken
Wir begrüßen die Vorschläge zur Verschlankung der aufsichtsrechtlichen Prozesse bei der BaFin und zur Förderung der Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare Energien. Neben der Vielzahl an sinnvollen Einzelmaßnahmen regen wir an, das mit dem Gesetzentwurf verfolgt Ziel, private Investitionen anzukurbeln und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen für private Investitionen insbesondere im Bereich Infrastruktur zu schaffen. Die Maßnahmen sollten darauf abzielen, durch Einbindung privaten Kapitals das 500 Mrd. Euro Infrastruktursondervermögen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, zu hebeln und insoweit dessen wachstumsfördernde Wirkung deutlich zu verstärken
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
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Adressatenkreis:
-
26.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... wie in § 8 Abs. 2 S.1 GwG in der aktuell geltenden..., ...Neufassung von § 12 Abs. 1 Nr. 5 GwG-E legt die Voraussetzungen..., ... Änderung wird in § 23 GwG nunmehr auch im nationalen..., ...BaFin Mit § 51 Abs. 11 GwG-E wird die BaFin ermächtigt..., ...gestützt werden (§ 51 Abs. 12 GwG-E). Die Zielsetzung der..., ...Aufsicht Mit § 52 Abs. 7 GwG-E wird eine Pflicht zur...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderung nach steuerrechtlichen Vereinfachungen
Positionspapier, das zu einem Roundtable im BMF am 16. September 2024 mit den BGA-Schwerpunkten an das BMF gerichtet wurde (Aufzeichnungspflicht für Sachzuwendungen, Besteuerung der Wiederverwendung von recycelten Auto-Altteilen, Vereinfachung der Abschreibung von GwG, Bürokratie des Steueroasenabwehrgesetzes streichen, Vermeidung von Goldplating beim Factoring durch CRR III)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...hält es für geboten, die GWG-Grenze wieder an das historische...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs- und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
-
16.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Recht lässt in § 6 Abs. 7 GwG die Auslagerung von internen..., ...geänderten § 12 Abs. 1 Nr. 5 GwG, wonach zur Identifizierung..., ...Meldepflicht des § 43 Abs. 1 GwG auslösen“ der FIU als nicht...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs - und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Recht lässt in § 6 Abs. 7 GwG die Auslagerung von internen..., ...geänderten § 12 Abs. 1 Nr. 5 GwG, wonach zur Identifizierung..., ...Meldepflicht des § 43 Abs. 1 GwG auslösen“ der FIU als nicht...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Standortförderungsgesetz weiter denken
Wir begrüßen die Vorschläge zur Verschlankung der aufsichtsrechtlichen Prozesse bei der BaFin und zur Förderung der Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare Energien. Neben der Vielzahl an sinnvollen Einzelmaßnahmen regen wir an, das mit dem Gesetzentwurf verfolgt Ziel, private Investitionen anzukurbeln und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen für private Investitionen insbesondere im Bereich Infrastruktur zu schaffen. Die Maßnahmen sollten darauf abzielen, durch Einbindung privaten Kapitals das 500 Mrd. Euro Infrastruktursondervermögen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, zu hebeln und insoweit dessen wachstumsfördernde Wirkung deutlich zu verstärken
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
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Adressatenkreis:
-
27.11.2025
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Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... wie in § 8 Abs. 2 S.1 GwG in der aktuell geltenden..., ...Neufassung von § 12 Abs. 1 Nr. 5 GwG-E legt die Voraussetzungen..., ... Änderung wird in § 23 GwG nunmehr auch im nationalen..., ... BaFin Mit § 51 Abs. 11 GwG-E wird die BaFin ermächtigt..., ...gestützt werden (§ 51 Abs. 12 GwG-E). Die Zielsetzung der..., ...Aufsicht Mit § 52 Abs. 7 GwG-E wird eine Pflicht zur...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf Rechtsverordnung Geldwäscherechtliche Identifizierung per Video (GwVideoIdentV)
Das IDW begrüßt das Ziel des Entwurfs, mit dem Videoidentifizierungsverfahren ein bereits etabliertes Verfahren gesetzlich zu regeln, das auch im Bereich des Nichtfinanzsektors zur geldwäscherechtlichen Identifizierung geeignet ist. Ebenso begrüßt das IDW das Ziel, dem Bedarf von stärker automatisierten Verfahren gerecht zu werden. Das IDW regt an, von der geforderten zwingenden Verbindung mehrerer Identifizierungsverfahren abzusehen und weiterhin den zuständigen Aufsichtsbehörden Raum für die notwendige individuelle Flexibilität und Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung der Identifizierungsfahren durch die Verpflichteten einzuräumen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GWG kommt für die Identifizierung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung
VideoID ist die bevorzugte Methode der Kunden für Remote-Client-Onboarding im deutschen Markt. Die Verbreitung von VideoID-Kunden-Onboarding hat den Zugang zu Finanzprodukten erleichtert, ohne dass dies zu einem Anstieg des Betrugs im Vergleich zu anderen Identifizierungsmethoden geführt hat. Mit dem Verordnungsentwurf GwVideoIDV-E sollen Anforderungen umgesetzt werden, die für Deutschland einzigartig und in der übrigen EU beispiellos sind. Nach Prüfung des Verordnungsentwurfs befürchten wir, dass seine Einführung EU-Gesetzgebung vorgreifen und unbeabsichtigt zu einem de facto Verbot von VideoID führen würde. Bis zur allgemeinen Implementierung von eIDAS auf europäischer Ebene sollte in Deutschland das VideoIdent-Verfahren in der jetzigen Form weitergeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...möglicherweise nicht vollständig den GwG-Anforderungen. Konsequen-terweise..., ... banks; compli-ance with GwG-re-quirements of the method...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf bei dem Steueränderungsgesetz 2025
Der DStV regt u.a. an: - Anhebung von Ehrenamts- u. Übungsleiterpauschale - Einführung einer Arbeitstagepauschale - rechtssichere Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer (insb. durch Verlängerung der Anzeigepflichten, Schaffung von Rechtssicherheit für PersG nach 2026 sowie Vermeidung doppelter GrESt f. wirtschaftlich einheitliche Vorgänge) - Reduzierung des bürokratischen Abschreibungsaufwands - eine Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf das Verrechnungsmodell. Zur Stellungnahme des Bundesrats führt der DStV insbesondere aus: - Gegenwärtig sollten keine Sanktionen bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht elektronischer Aufzeichnungssysteme erfolgen. - Das Recht auf Anhörung der Beteiligten sollte auch in Fällen der Datenübermittlung nach § 93c AO uneingeschränkt Anwendung finden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 29.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
-
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... • Die Wertgrenze für GWG-Sofortabschreibungen inflationsbereinigt..., ...erst nachgelagert zur o.g. GWG-Sofortabschreibung einrichten..., ...eines Verzeichnisses bei GWG streichen. • Gesetzliche..., ...steuerlichen Regelungen zu GWG und Sammelposten in die...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abbau von Bürokratie Standortfördergesetz
Begrüßung Abschaffung Mio.-Meldewesen (§ 14 KWG); Geringe Risikorelevanz von Leasing für GWG, Schaffung von institutionalisierten Austauschformaten mit Aufsicht w/ Abschaffung BaFin-Fachbeirat
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach dem neuen § 52 Abs. 7 GWG zur Erfüllung der Informationspflichten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (PrüfbV) sowie des Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetzes (KWG und WpHG), insbesondere: Streichung von Prüfungsanforderungen mit fehlender materieller Relevanz, Zulassung von zentralen Prüfungen von Dienstleistern bei verbundstrukturierten Instituten, Ausdehnung des Prüfungsturnus bei bestimmten Themen, stärkere Risikoorientierung bei Prüfungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Vorgehensweise auch bei GWG-Prüfungen ermöglichen (...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.a. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext KWG, WpHG, GwG, IVV, PrüfBV, FinaRisikoV, MaRisk, GroMiKV und SolvV (darunter Trennbankenregelungen, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften) sowie der nationalen Umsetzung der MiFID II; ferner: Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen),Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 05.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
26.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (17):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- UmwStG 1995 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- FinaV [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...- und Anwendungshinweise GwG (Abschaffung Ziff. 1 Besonderer..., ...risikobasierten Ansatzes gem. § 3a GwG i. V. m. § 43 ff. GwG durch...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Faire Löhne und sozialversicherungsfreie Beschäftigung
Wir bekennen uns zu einem fairen Arbeitslohn für alle Arbeitsnehmer und zur Arbeit der Mindestlohnkommission. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation sehen wir uns gezwungen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Weinbau eine Reduzierung des Mindestlohns auf Faktor 0,8 des regulären Satzes zu fordern. Dabei soll der Mindestlohn nicht unter den aktuellen Standard von 12,82 € sinken. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, um die Existenzgrundlage vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen in der Weinbranche zu bewahren. Herausforderung: Rechtssichere sozialversicherungsfreie Beschäftigung: Kein Risiko für Betriebe im Rahmen der Prüfung und ggf. einer Nachzahlung. Hier muss das Merkmal der „Berufsmäßigkeit“ rechtlich klar definiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 25.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
-
BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gemäß § 7g EStG sowie der GWG-Grenze auf mindestens 1.000...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Ausnahmen beim Mindestlohn
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 25.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gemäß § 7g EStG sowie der GWG-Grenze auf mindestens 1.000...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Standortfördergesetz (StoFöG)
Bitkom fordert, dass der Finanzplatz Deutschland wesentlich gestärkt wird um private Investitionen anzuregen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken. Ziel muss sein, dass in Deutschland mehr Venture Capital investiert wird. Dazu müssen auch die Voraussetzungen für Börsengänge deutscher Start Ups verbessert werden. Wesentlich ist zudem der Abbau von Bürokratie in der Finanzregulierung sowie eine praxisgerechte Aufsicht.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorzunehmen. Zu Artikel 51 (GwG) Wir begrüßen, dass mit..., ...Änderung des § 12 Abs. 1 Nr. 5 GwG künftig eine (digitale)...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs - und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Recht lässt in § 6 Abs. 7 GwG die Auslagerung von internen..., ...geänderten § 12 Abs. 1 Nr. 5 GwG, wonach zur Identifizierung..., ...Meldepflicht des § 43 Abs. 1 GwG auslösen“ der FIU als nicht...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs- und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Recht lässt in § 6 Abs. 7 GwG die Auslagerung von internen..., ...geänderten § 12 Abs. 1 Nr. 5 GwG, wonach zur Identifizierung..., ...Meldepflicht des § 43 Abs. 1 GwG auslösen“ der FIU als nicht...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs - und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Recht lässt in § 6 Abs. 7 GwG die Auslagerung von internen..., ...geänderten § 12 Abs. 1 Nr. 5 GwG, wonach zur Identifizierung..., ...Meldepflicht des § 43 Abs. 1 GwG auslösen“ der FIU als nicht...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verdachtsmeldepflicht bei Geldwäsche auf wesentliche Sachverhalte begrenzen
Die Geldwäsche-Meldepflicht ist im deutschen Recht sehr weit gefasst und lastet überwiegend auf den Banken. Nur 15 Prozent der Meldungen wurden bis Ende 2022 an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und in nur 0,3 Prozent der Fälle folgte ein Urteil, ein Beschluss, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Um Banken und Aufsicht von Bürokratie zu entlasten, ist die Meldepflicht der Banken gegenüber der FIU auf gravierende Geldwäschevortaten zu beschränken.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...unverzüglich melden (§ 43 GwG). Tun sie dies nicht, drohen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz - VVBG
Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung könnte § 48 Abs. 1 GwG sein. 4. Nicht durchgängig..., ...Dritten, die etwa § 48 Abs. 1 GwG nachgebildet werden könnte...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland
Sammlung von Vorschlägen zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland, u. a. Eigenkapitalfinanzierung und Aktienmärkte (moderne Dividendenbesteuerung, Zulässigkeit von Naked Warrants, Kein Nachrang von Gesellschafterdarlehen und Anwendbarkeit des Kleinbeteiligtenprivilegs, Erleichterungen für Investition in deutsche börsennotierte Unternehmen, Anpassung von Vollstreckungsrecht), Steuerrecht (Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften sowie Totalverlusten und Wiederaufnahme, Einführung einer Umsatzsteuerfreiheit bei Konsortialkrediten, Wettbewerbsfähige Hinzugbesteuerung, Sicherstellung der steuerlichen Abziehbarkeit der Bankenabgabe als Betriebsausgabe, etc.), Bankregulierung/Finanzaufsicht, Arbeitsrecht/Sozialrecht/Immigrationsrecht.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 10.04.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
19.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
08.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- AktG [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- KStG 1977 [alle SG hierzu]
- InsO [alle SG hierzu]
- WpÜG [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- KredWG [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- eWpG [alle SG hierzu]
- KryptoFAV [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- ArbZG [alle SG hierzu]
- KSchG [alle SG hierzu]
- AÜG [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betroffene Norm: § 11 Abs. 4 GwG; § 154 AO Problem/Belastung..., ...Person gemäß § 11 Abs. 4 GwG in bestimmten Fällen erheblichen..., ...Transaktion haben die nach dem GwG Verpflichteten zum Zweck..., ...Identifizierung gemäß § 11 Abs. 4 GwG von der auftretenden Person..., ...Rechtslage gemäß § 14 Abs. 2 GwG nicht vorgesehen. - Diese..., ...Datensatz nach § 11 Abs. 4 GwG auch für auftretende Personen..., ...Öffnungsklausel in § 11 Abs. 4 GwG entsprechend der bereits..., ...auftretenden Person in §§ 12 und 13 GwG anzupassen, da andernfalls..., ...werden (vgl. § 10 Abs. 2 GwG). - Dieser Ansatz wird..., ...derzeitigen Regelungen im GwG wäre daher mit den europarechtlichen..., ... §§ 11 Abs. 4, 12 und 13 GwG sollten auch die Verweise...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes - VVBG
Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung könnte § 48 Abs. 1 GwG sein. 4. Nicht durchgängig..., ...Dritten, die etwa § 48 Abs. 1 GwG nachgebildet werden könnte...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes - VVBG
Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung könnte § 48 Abs. 1 GwG sein. 4. Nicht durchgängig..., ...Dritten, die etwa § 48 Abs. 1 GwG nachgebildet werden könnte...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (PrüfbV) sowie des Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetzes (KWG und WpHG), insbesondere: Streichung von Prüfungsanforderungen mit fehlender materieller Relevanz, Zulassung von zentralen Prüfungen von Dienstleistern bei verbundstrukturierten Instituten, Ausdehnung des Prüfungsturnus bei bestimmten Themen, stärkere Risikoorientierung bei Prüfungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Vorgehensweise auch bei GWG-Prüfungen ermöglichen (...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien
Der Änderungsentwurf sieht die Einführung eines absoluten Schwellenwertes von 20.000 EUR vor. Als GDV schlagen wir vor, einen zusätzlichen relativen Schwellenwert in Form einer Abweichung zwischen Gegenleistung und Verkehrswert von mehr als 10 %, mindestens aber 20.000 EUR in den Wortlaut aufnehmen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 29.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien
-
Adressatenkreis:
-
23.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflichtenstellung nach dem GwG- als Verpflichtete gem....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau und Bekämpfung des Fachkräftemangels
Die bürokratischen Hürden in Deutschland sind seit Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen und Analysen. Es braucht die Unterstützung wirtschaftlicher Dynamiken und die Entlastung von Akteuren, während die Qualität und Verlässlichkeit behördlicher Prozesse gewahrt werden sollen. Folgende Bereiche sind zu nennen: -Bürokratieabbau: Datenschutz, Lieferkettensorgfaltspflicht, Deutsches Geldwäschegesetz -Vereinfachung von Vergaberecht -Fachkräftemangel: bessere Arbeitsanreize, Anreize für den Werkswohnungsbau
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 12.02.2025
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Deutsches Geldwäschegesetz (GWG): Die Pflicht zur Meldung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Bereich Know Your Customer (KYC), eID und VideoIndentverfahren
Die in der Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung von 2024 angedachten Überlegungen sollen wieder aufgegriffen werden.
- Bereitgestellt von: APCO Worldwide GmbH am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung
-
Adressatenkreis:
-
18.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Handlungsfenster. § 13 Abs. 2 GwG ermächtigt das BMF – im...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes - VVBG
Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung könnte § 48 Abs. 1 GwG sein. 4. Nicht durchgängig..., ...Dritten, die etwa § 48 Abs. 1 GwG nachgebildet werden könnte...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes - VVBG
Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung könnte § 48 Abs. 1 GwG sein. 4. Nicht durchgängig..., ...Dritten, die etwa § 48 Abs. 1 GwG nachgebildet werden könnte...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Neuregelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige
Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontoguthaben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 05.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...i.V.m. § 1 Absatz 13 Nr. 2 GwG). V. Digitale...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsverordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung
Stellungnahme zum Entwurf einer Rechtsverordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (GwVideoIdentV)
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 11.01.2025
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Adressatenkreis:
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30.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Aufsichtsbehörden (§ 50 GWG) dies in ihren Auslegungs...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aussetzung des LkSG bis zur Anpassung an die CSDDD
Aussetzen der Berichtspflichten nach § 10 LkSG, bis die europäische CSDDD-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Satz, Nummer) §§ 20, 21 GwG Welche Belastung wird ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV um weitere Maßnahmen ergänzen
Ergänzung des BEG IV durch weitere Vereinfachungs- bzw. Entlastungsmaßnahmen. Gegenstand sind konkrete Regelungen, die in der Wirtschaft erheblichen Aufwand verursachen, ohne einem berechtigten Zweck zu dienen, oder bei denen der Aufwand in einem Missverhältnis zum verfolgten Zweck steht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Satz, Nummer) §§ 20, 21 GwG Welche Belastung wird ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (Drucksache 20/11306)
Der BVMW kritisiert den Umfang der im Referentenentwurf enthaltenen Entlastungsmaßnahmen. In Summe sind die angedachten Entlastungen lediglich eine marginale Verbesserung für die mittelständisch geprägte Wirtschaft und bleiben weit hinter den Erwartungen des Mittelstands zurück. Von Wirtschaftsverbänden wurden zu Beginn des Jahres 2023 circa 450 Vorschlänge zur Entlastung eingebracht. Diese finden sich nur unzureichend im Referentenentwurf wieder. Ergänzend verpasst das Justizministerium mit dem Referentenentwurf eine Reduktion der statistischen Erhebungen und ein Bekenntnis zum „Once-Only“ Prinzip. Dadurch werden weiterhin Mehrfachabfragen toleriert, verpflichtende statistische Erhebungen nicht reduziert und der Datenaustausch zwischen Behörden und Institutionen blockiert.
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Die Pflichten nach dem GwG (Transparenzregister, Risikoerhebung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns als Bitkom dafür ein, dass Europäische Vorgaben eins zu eins umgesetzt werden – ohne zusätzliche nationale Sonderregeln. Diese regulatorischen Übererfüllungen führen oft zu zusätzlicher Bürokratie, längeren Genehmigungsprozessen und höheren Kosten für Unternehmen, ohne dass sie zwingend einen Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher bieten. Gleichzeitig ist es essenziell, bestehende Gold-Plating-Fälle abzubauen, um einen wettbewerbsfähigen und einheitlichen europäischen Binnenmarkt zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 15.07.2025
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Adressatenkreis:
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16.04.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- AktG [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- VDG [alle SG hierzu]
- PAuswG [alle SG hierzu]
- OZG [alle SG hierzu]
- NachwG [alle SG hierzu]
- BEG [alle SG hierzu]
- EnEfG [alle SG hierzu]
- TKG 2021 [alle SG hierzu]
- TKMV [alle SG hierzu]
- VVG 2008 [alle SG hierzu]
- LkSG [alle SG hierzu]
- HGBEG [alle SG hierzu]
- BDSG 2018 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 10-13 Geldwäschegesetz (GwG) ▪ Verpflichtende Videoidentifizierung..., ... und Geldwäschegesetz (GWG) ▪ Verbindung zu Referenztransaktionen..., ...Geldwäschegesetz §12 Abs. 1 Satz 3 GWG bei der Nutzung einer..., ...nach §12 Abs. 1 Satz 3 GWG notwendig. Ebenso ist ..., ...ist in der gesamten EU als GwG-konformes Identifikationsmittel...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Suggestions for strengthening the German capital markets
Government statistics and forecasts from leading economic institutes indicate that Germany is currently showing little (if any) economic growth and needs to strengthen its competitiveness. Banks will not be able to provide the additional funds required for the decarbonisation and digitalisation of the economy entirely on their own in the future. It is therefore essential to further develop capital market-based financing in Germany. The German government has introduced several good initiatives aimed at providing capital to companies across all stages of their lifecycle. These initiatives need to be developed further.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 27.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...German Money Laundering Act (GWG)9. The updated guidance..., ...with Section 10 (3) of the GwG. Within a business relationship..., ...obligation pursuant to the GWG to identify a person who..., ...irming that there is no GWG or AUA requirement to ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Suggestions for strengthening the German capital markets
Government statistics and forecasts from leading economic institutes indicate that Germany is currently showing little (if any) economic growth and needs to strengthen its competitiveness. Banks will not be able to provide the additional funds required for the decarbonisation and digitalisation of the economy entirely on their own in the future. It is therefore essential to further develop capital market-based financing in Germany. The German government has introduced several good initiatives aimed at providing capital to companies across all stages of their lifecycle. These initiatives need to be developed further.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
19.02.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...German Money Laundering Act (GWG)9. The updated guidance..., ...with Section 10 (3) of the GwG. Within a business relationship..., ...obligation pursuant to the GWG to identify a person who..., ...irming that there is no GWG or AUA requirement to ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung § 142 Abs. 1 a.E. InsO bei Vorsatzanfechtung des Bargeschäfts; Beschränkung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf tatsächliche Kenntnis. Übertragung von Kredit- und Finanzdienstleistungsverträgen auf anderen Schuldner soll Zustimmung des Gläubigers erfordern. Streichung der gerichtlichen Beendigungsmöglichkeit von noch zu erfüllenden Verträgen, mind. aber Regelung analog § 108 Abs 1 Satz 2 InsO. Begrenzung der Aussetzung von Einzelvollstreckung für Kleinstunternehmer und Wertersatzanspruch für Weiternutzung der Objekte analog § 54 StaRuG. Keine Beschneidung der Rechte der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger. Streichung der Fiktion der Forderungsaufstellung. Klarstellung dass zur Ins-Masse nur Vermögenswerte gehören, die sich im Eigentum des Schuldners befinden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...aufgrund des KWG sowie des GwG verpflichtet, ihre Vertragspartner...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes - VVBG
Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung könnte § 48 Abs. 1 GwG sein. 4. Nicht durchgängig..., ...Dritten, die etwa § 48 Abs. 1 GwG nachgebildet werden könnte...
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Zu Regelungsvorhaben: