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65 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AltZertG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (65)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband begrüßt die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge und spricht sich für deren zügige Verabschiedung und Umsetzung aus. Insbesondere unterstützt der Verband die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Der Verband fordert die Anpassung einiger Reformvorschläge unter Berücksichtigung der besonderen Zielrichtung und Funktionsweise von Eigenheimrentenverträgen sowie weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 05.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG-E (Art. 6 Nr. 1 lit. ..., ...auf den in § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG sowie zum anderen mit..., ...1a Satz 1 Nr. 1 bzw. 3 AltZertG den Förderhöchstbetrag..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG ab und verwendet die ..., ...den in § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ...ist § 87 Abs. 1 Satz 7 AltZertG wie folgt anzupassen:..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E wie folgt zu ergänzen..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG vereinbart ist, dass ..., ... § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...in § 1 Abs. 1a Satz 2 AltZertG nicht bis spätestens ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG, wonach die jährliche..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG sehen die Allgemeinen..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E erfüllen. Selbst..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E sowie nach § 87 Abs..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E und nach § 87 Abs. ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG die Selbstnutzung der..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG sieht die Möglichkeit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BdV bewertet den Entwurf weitestgehend positiv, wenn auch teilweise Verbesserungsbedürftig. Diese wünschenswerten Veränderungen laufen jedoch Gefahr völlig in das Nichts zu laufen, sofern die Umstellung von dem PIA- auf das PRIIP-System vorgenommen wird. Daher sollte diese Umstellung gestrichen werden. Weiterhin sollte bzgl. Wechselkosten in der Ansparphase die Belastung mit marktüblichen Zillmerkosten verhindert werden. Der Förderung von nur zwei Verträge haben wir nichts entgegenzusetzen, allerdings fordern wir die Streichung der Regelung, dass die Verträge nicht derselben Produktkategorie angehören dürfen. Zuletzt ist unklar, ob laufende Leistungen aus Auszahlungsplänen von § 82 Absatz 5 SGB XII erfasst sind. In unserer Stellungnahme unterbreiten wir hierzu einen Vorschlag.

    • Bereitgestellt von: Bund der Versicherten e. V. am 23.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...geverträge (gemäß § 1 AltZertG – auch sogenannte Riester-Renten..., ...Basisrentenverträge (gemäß § 2 AltZertG – sogenannte Rürup-Renten..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AltZertG-E: Verbot ergänzender..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b AltZertG-E: Wechselkosten zu Be..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 AltZertG-E i. V. m. § 1 Absatz 1d AltZertG-E: Auszahlungsplan ohne..., ... § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG-E: Wechselkosten in der..., ...nach § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG-E – für den Fall einer..., ...des § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG-E wie folgt zu ergänzen..., ...Nummer 1 Buchstabe a AltZertG der Rückkaufswert mindestens..., ... nach § 1 Absatz 1b AltZertG-E werden kapitalmarktnahe..., ... 1b Satz 2 Nummer 4 AltZertG-E werden so Anlagen mit..., ... 1 Buchstaben c, d, e AltZertG-E: Fehlende PRIIPs-Vorgaben..., ...unterbreiten. Zu § 2a AltZertG-E i. V. m. § 3 AltZertG-E, § 7 AltZertG-E: Umstellung von dem..., ...Referentenentwurf schlägt für § 2a AltZertG-E i. V. m. § 3 AltZertG-E, § 7 AltZertG-E vor, die Effektivkosten..., ...). Zu § 2a Absatz 3 AltZertG-E: zulässige Kosten in..., ... Absatz 1 Buchstabe a AltZertG) – ist ebenfalls nicht..., ...wird in den §§ 15 ff. AltZertG-E geregelt – mit dem...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b AltZertG-E). Wird dieses Endalter..., ... 17, § 14 Abs. 7 S. 3 AltZertG-E) abzulehnen. Hinzu ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG-E) greift aber viel zu..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AltZertG-E, wonach auch im Falle..., ... gemäß § 7 AltZertG sind das Ergebnis eines..., ... Neuregelungen in § 1 AltZertG erforderlich ist (zu ..., ...Effektivkosten (§ 2a Abs. 2 AltZertG-E, § 7c AltZertG-E) ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG die rechtliche Folge ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG ausgewiesenen Kosten ..., ... (§ 2a AltZertG-E) Die vorgegebenen ..., ... Auszahlungsformen im AltZertG sollte daher unseres ..., ... 1 Nr. 2 AltZertG soll für Neu-Verträge..., ...durch die Änderungen im AltZertG sichergestellt sein, ..., ...geltenden Fassung des AltZertG sind die Verweise in ..., ...Ziel der Konsistenz des AltZertG mit dem europäischen ..., ...Abs. 1c Nr. 4 Buchst. c AltZertG-E): Widersprüchliche..., ... 6 Nr. 2 (§ 2a Abs. 1 AltZertG-E): Angleichung der ..., ...Zu Art. 6 Nr. 9 (§ 7a AltZertG-E): Klarstellung für..., ...Zu Art. 6 Nr. 11 (§ 7c AltZertG-E): Klarstellung zur..., ... – bereits aktuell im AltZertG verankerten – Vorgabe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG-E (Art. 6 Nr. 1 lit. ..., ...auf den in § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG sowie zum anderen mit..., ...1a Satz 1 Nr. 1 bzw. 3 AltZertG den Förderhöchstbetrag..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG ab und verwendet die ..., ...den in § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E, Art. 2 Nr. 11 und ..., ...ist § 87 Abs. 1 Satz 7 AltZertG wie folgt anzupassen:..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E wie folgt zu ergänzen..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG vereinbart ist, dass ..., ... § 10a Abs. 1 AltZertG bestimmten Höchstbetrag..., ...in § 1 Abs. 1a Satz 2 AltZertG nicht bis spätestens ..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG, wonach die jährliche..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 AltZertG sehen die Allgemeinen..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E erfüllen. Selbst..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E sowie nach § 87 Abs..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG-E und nach § 87 Abs. ..., ... Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 AltZertG die Selbstnutzung der..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG sieht die Möglichkeit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... a) und b) AltZertG Die Anforderung an die..., ... § 1 Abs. 1b Nr. 2 b) AltZertG Es sollte erwogen werden..., ... 1 Abs. 1b S. 2 Nr. 3 AltZertG Wir regen an, statt ..., ... 1 Abs. 1b S. 2 Nr. 5 AltZertG Der Vertragspartner..., ... 1 Abs. 1b S. 2 Nr. 6 AltZertG Die Formulierung „investiert..., ...  § 1 Abs. 1c Nr. 3 AltZertG Wir gehen davon aus,..., ...  § 1 Abs. 1c Nr. 4 AltZertG Das Verhältnis von a..., ...Inkonsistenzen.  § 2a Abs. 3 AltZertG Bei Altersvorsorgedepots..., ...§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 AltZertG Es wird nicht klar, ..., ...§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 AltZertG Die Angabe eines Gesamtrisikoindikators..., ...werden.  § 7 Abs. 3 AltZertG Die Regelung ist zwar..., ...sachgerecht.  § 7 Abs. 4 AltZertG Es wird nicht ganz deutlich..., ... sind.  § 7a Abs. 1 AltZertG Es erscheint ungewöhnlich..., ... wird.  § 7b Abs. 1 AltZertG Nach Nr. 1 sind Angaben..., ...Anmerkung zu § 7a Abs. 1 AltZertG. Hinsichtlich Nr. 2 ..., ...Anmerkung zu § 7 Abs. 1 AltZertG). Auf die Kosten eines..., ...berücksichtigen.  §7b Abs. 3 AltZertG Die Ausgestaltung des..., ...Anmerkung zu § 7 Abs. 3 AltZertG). § 7c AltZertG Aus..., ...betrachtet werden. § 20 AltZertG Einerseits ist es positiv..., ... gültigen Fassung des AltZertG bzw. der AltvDV findet...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...) Doppelbuchstabe bb) AltZertG - neu - Wir regen ..., ...Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG - neu – Wir regen ..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs. 1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...bleiben. 3. Zu § 1 AltZertG -neu- Wir regen an..., ...Zu § 1 Absatz 1b Nr. 2 AltZertG – neu - a) Wir regen..., ...nicht nur in § 1 Abs. 1b AltZertG, sondern auch an allen..., ... 5. Zu § 1 Absatz 1c) AltZertG - neu - Wir regen ..., ... Wie für den gesamten AltZertG-Entwurf schlagen wir ..., ...Satz 2 und 3 sowie § 3a AltZertG Die Berechnungsmethoden..., ... 7. Zu § 2a Absatz 3 AltZertG - neu - Wir regen an, § 2a Absatz 3 AltZertG - neu - wie folgt zu ..., ...aktuellen Fassung des § 2a AltZertG die Kostenerhebung als..., ...Zertifizierungsstelle zum AltZertG stellt dies wie folgt..., ... 16/18, S. 90 zu § 2a AltZertG): „Kosten nach ..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AltZertG eine Spezialvorschrift..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AltZertG vorzunehmen. Ohne eine..., ...Klarstellung in § 2a Satz 2 AltZertG mit einem Verweis auf..., ...Investmentgesetzes. 8. Zu § 14 AltZertG -neu - Wir regen an, § 14 Absatz 7 AltZertG Satz 4 wie folgt zu fassen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...1.1.2026] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. 1 ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... 4 Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ...2024 Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ...sein. Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...Anwendungsbereich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a ..., ...2024 Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ... Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ... lung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...reich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b AltZertG-E). Wird dieses Endalter..., ... 17, § 14 Abs. 7 S. 3 AltZertG-E) abzulehnen. Hinzu..., ... Neuregelungen in § 1 AltZertG erforderlich ist (zu..., ...Effektivkosten (§ 2a Abs. 2 AltZertG-E, § 7c AltZertG-E) ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG die rechtliche Folge ..., ...gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 AltZertG ausgewiesenen Kosten ..., ...zu Art. 6 Nr. 9 (§ 7c AltZertG-E)]. 17 Kostenstruktur (§ 2a AltZertG-E) Die vorgegebenen ..., ... Auszahlungsformen im AltZertG sollte daher unseres..., ... 1 Nr. 2 AltZertG soll für Neu-Verträge..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG-E soll die Hinterbliebe..., ...geltenden Fassung des AltZertG sind die Verweise in ..., ... der Konsistenz des AltZertG mit dem europäischen ..., ...Abs. 1c Nr. 4 Buchst. c AltZertG-E): Widersprüchliche..., ... 6 Nr. 2 (§ 2a Abs. 1 AltZertG-E): Angleichung der ..., ... eines PRIIP-BIB: Das AltZertG-PIB würde insgesamt ..., ...Zu Art. 6 Nr. 9 (§ 7a AltZertG-E): Klarstellung für..., ...Zu Art. 6 Nr. 11 (§ 7c AltZertG-E): Klarstellung zur..., ... – bereits aktuell im AltZertG verankerten – Vorgabe..., ...werden. § 14 Abs. 8 AltZertG-E bestimmt, dass für ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., .... Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ... Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...Anwendungsbereich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...1.1.2026] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. 1 ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... 4 Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ...2024 Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ...sein. Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...Anwendungsbereich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...1.1.2026] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. 1 ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... 4 Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ...2024 Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ...sein. Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...lung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...reich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a ..., ...2024 Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ... Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ... lung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...reich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb lehnt die geplanten Änderungen ab, die die Altersvorsorge weiter auf freiwillige private Vorsorgemodelle verlagern. Der djb befürchtet, dass kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukte Ungleichheit weiter verstärken könnten, da sie vor allem finanzstarke Gruppen begünstigen. Der djb kritisiert insbesondere, dass im Reformentwurf keine ausreichende Absicherung von Personen mit niedrigen Einkommen, überproportional häufig Frauen, vorgesehen ist. Risikobehaftete kapitalgedeckte Produkte gefährden die Lebensstandardsicherung, da sie keine Garantie für Mindestabsicherung bieten. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürften nicht dazu verpflichtet werden, Produkte zu subventionieren, die im schlimmsten Fall zu Verlusten führen können.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG). I. Grundsätzliches..., .... 1b Nr. 2 b aa Nr. 4 AltZertG-E; RefE, S. 20). Gleichzeitig..., ...das insoweit ergänzte AltZertG. Von den dort in § 2a..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG-E). Für die übrigen renditestärkeren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Artikel 4 § 2a Absatz 3 AltZertG (Kosten in der Auszahlungsphase..., ... § 1 Absatz 1b Satz1 AltZertG (Zulassung von Einzelinstrumenten..., ...widersprechen. § 1 Absatz 1c AltZertG (Referenzdepot mit nur...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am bewährten 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge sollte festgehalten und dieses zukunftsorientiert weiterentwickelt werden. Es gilt, die 2002 zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführte Riester-Rente an die heutige Situation anzupassen und konkret bzgl. folgender Punkte zu reformieren: 1.) die Ausweitung des Kreis der Förderberechtigten 2.) die Weiterentwicklung der Förderung 3.) die Flexibilisierung der Garantie 4.) die Abschaffung der verpflichtenden Verrentung Wie befürworten zudem die Empfehlung der Fokusgruppe Altersvorsorge, eines förderfähigen Altersvorsorgedepots mit Fonds zuzulassen.

    • Bereitgestellt von: Union Asset Management Holding AG am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG, §1, (1), Satz 3.) und..., ...Zertifizierungskriterien im AltZertG definiert sein. Die Übernahme...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige sollte gründerfreundlich ausgestaltet werden. Existenzgründer sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, während der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit zu sein. Wichtig ist dabei die Wahlfreiheit zwischen der Aufnahme der neuen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie alternativen privaten Vorsorgemöglichkeiten. Alle Selbständigen sollten in den Kreis der Förderberechtigten bei der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge nach §§ 10a, 79 ff. EStG aufgenommen werden. Auch im Übrigen sollten die Interessen der Selbständigen im Vertrieb berücksichtigt werden.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 18.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sind bei den nach § 5 AltZertG zertifizierten privaten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Fokusgruppe private Altersvorsorge hat im Juli 2023 ihren Bericht mit zahlreichen Vorschlägen zur Verbesserung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge veröffentlicht. Die Empfehlungen beinhalten ein Festhalten an der geförderten privaten Altersvorsorge bei gleichzeitiger Vereinfachung und Verbesserung des heutigen Systems. Das BMF hat angekündigt, noch in 2024 einen Referentenentwurf vorzulegen, der sich an diesen Empfehlungen orientiert. Der Verband begrüßt im Wesentlichen die Empfehlungen der Fokusgruppe und setzt sich für deren Umsetzung unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Eigenheimrentenverträgen sowie für zusätzliche spezifische Vereinfachungen und Verbesserungen der Eigenheimrente ein.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anbietern § 1 Abs. 1 Satz 4 AltZertG sieht bereits eine Deckelung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anbietern § 1 Abs. 1 Satz 4 AltZertG sieht bereits eine Deckelung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband begrüßt die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge und spricht sich für deren zügige Verabschiedung und Umsetzung aus. Insbesondere unterstützt der Verband die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Der Verband fordert die Anpassung einiger Reformvorschläge unter Berücksichtigung der besonderen Zielrichtung und Funktionsweise von Eigenheimrentenverträgen sowie weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anbietern § 1 Abs. 1 Satz 4 AltZertG sieht bereits eine Deckelung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a AltZertG Vorschlag: Verzicht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gleiche Spielregeln nach AltZertG; ermöglicht den Kunden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gleiche Spielregeln nach AltZertG; ermöglicht den Kunden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Mögliche Stellschrauben im AltZertG 1. Kriterien Auszahlungsphase...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gleiche Spielregeln nach AltZertG; ermöglicht den Kunden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach § 4 Abs. 2 des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Sparjahr folgt, bei dem Unternehmen zu beantragen, an das die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise auch einmalig einen sog. „Dauerprämienantrag“ – entsprechend dem sog. „Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Altersvorsorgezulagen bei nach § 5 AltZertG zertifizierten Altersvorsorgeverträgen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Altersvorsorgezulagen bei nach § 5 AltZertG zertifizierten Altersvorsorgeverträgen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die private Altersvorsorge sollte zeitnah reformiert werden. Wir unterstützen deswegen die Vorschläge der "Fokusgruppe private Altersvorsorge" der von der Bundesregierung eingesetzten "Fokusgruppe private Altersvorsorge" vom Sommer 2023. Insbesondere sprechen wir uns aus für die Etablierung von staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten ohne die bisherigen verpflichtenden Garantieanforderungen, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren sowie eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen. Weiterhin unterstützen wir Initiativen, die die Finanzbildung stärker in schulische und universitäre Ausbildungen integrieren. Denn ein kompetentes finanzielles Grundwissen ist der Schlüssel für das Durchführen vorausschauender Investments.

    • Bereitgestellt von: Commerzbank AG am 10.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) bietet dafür eine geeignete...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Altersvorsorgeverträge-Zertifi- zierungsgesetz (AltZertG) ist vorgesehen, dass..., ...in § 2a Absatz 1 Satz AltZertG-neu vor, dass die Effektivkos...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelungen unter § 2a Abs. 4 AltZertG. Die Möglichkeit der ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikrediten..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikredite...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikrediten..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikredite...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um die bestmögliche Beratung bei Finanzprodukten sicherzustellen, ist es notwendig, dass mehrere Beratungswege zur Verfügung stehen. Insbesondere die Provisionsberatung, bei der die Verbraucher/-innen für die Beratung nur dann zahlen, wenn es auch zu einem Abschluss eines Vertrags kommt, leistet einen wichtigen Beitrag insbesondere für die Altersvorsorge. Bei der Betrachtung von Finanzprodukten für Kleinanleger sollte das Prinzip "Value for Money" in den Mittelpunkt gerückt werden.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 302/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2014/65/EU und (EU) 2016/97 im Hinblick auf die Unionsvorschriften zum Schutz von Kleinanlegern
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rechnung tragen (z. B. § 7 AltZertG oder § 144 VAG). Das ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband begrüßt die beabsichtigte Einführung der Frühstart-Rente als weiteren Baustein einer früh beginnenden Altersvorsorge. Wir setzen uns dafür ein, eine breite Auswahl verschiedener Spar- und Anlageprodukte für die Frühstart-Rente zuzulassen, so dass eine Gleichbehandlung von einer Geldrente und von Wohneigentum als den Instrumenten für eine private Altersvorsorge erfolgen kann. Die Vertragsinhaber sollten nach Vollendung des 18. Lebensjahres zudem die Möglichkeit haben, das mit der Frühstart-Rente aufgebaute Kapital ohne Verlust der Förderung auf einen geförderten privaten Altersvorsorgevertrag eines anderen Anbieters zu übertragen. Die Einführung der Frühstart-Rente sollte in Verbindung mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die gesetzliche Rentenversicherung steht aufgrund des demografischen Wandels und steigender Lebenserwartung unter Druck. Infolgedessen sinkt das Rentenniveau seit Jahren. Viele Bürgerinnen und Bürger, die nicht privat vorsorgen, sind für ihren Ruhestand unzureichend abgesichert. Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot wäre aus Sicht des GVB ein geeignetes Instrument. Um Anreize für frühzeitiges Investieren und damit einen möglichst langen Investitionszeitraum zu schaffen, sollten Anspar- und Auszahlphase mit einem hohen Steuervorteil verbunden sein. Gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantien oder Mindestverzinsungen sollten nicht vorgeschrieben werden. Die Risikobereitschaft und damit verbundene Inanspruchnahme von Garantien muss individuelle Entscheidung des Kunden sein.

    • Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband begrüßt die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge und spricht sich für deren zügige Verabschiedung und Umsetzung aus. Insbesondere unterstützt der Verband die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Der Verband fordert die Anpassung einiger Reformvorschläge unter Berücksichtigung der besonderen Zielrichtung und Funktionsweise von Eigenheimrentenverträgen sowie weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am bewährten 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge sollte festgehalten und dieses zukunftsorientiert weiterentwickelt werden. Es gilt, die 2002 zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführte Riester-Rente an die heutige Situation anzupassen und konkret bzgl. folgender Punkte zu reformieren: 1.) die Ausweitung des Kreis der Förderberechtigten 2.) die Weiterentwicklung der Förderung 3.) die Flexibilisierung der Garantie 4.) die Abschaffung der verpflichtenden Verrentung Wie befürworten zudem die Empfehlung der Fokusgruppe Altersvorsorge, eines förderfähigen Altersvorsorgedepots mit Fonds zuzulassen.

    • Bereitgestellt von: Union Asset Management Holding AG am 18.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am bewährten 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge sollte festgehalten und dieses zukunftsorientiert weiterentwickelt werden. Es gilt, die 2002 zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführte Riester-Rente an die heutige Situation anzupassen und konkret bzgl. folgender Punkte zu reformieren: 1.) die Ausweitung des Kreis der Förderberechtigten 2.) die Weiterentwicklung der Förderung 3.) die Flexibilisierung der Garantie 4.) die Abschaffung der verpflichtenden Verrentung Wie befürworten zudem die Empfehlung der Fokusgruppe Altersvorsorge, eines förderfähigen Altersvorsorgedepots mit Fonds zuzulassen.

    • Bereitgestellt von: Union Asset Management Holding AG am 26.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am bewährten 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge sollte festgehalten und dieses zukunftsorientiert weiterentwickelt werden. Es gilt, die 2002 zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführte Riester-Rente an die heutige Situation anzupassen und konkret bzgl. folgender Punkte zu reformieren: 1.) die Ausweitung des Kreis der Förderberechtigten 2.) die Weiterentwicklung der Förderung 3.) die Flexibilisierung der Garantie 4.) die Abschaffung der verpflichtenden Verrentung Wie befürworten zudem die Empfehlung der Fokusgruppe Altersvorsorge, eines förderfähigen Altersvorsorgedepots mit Fonds zuzulassen.

    • Bereitgestellt von: Union Asset Management Holding AG am 30.05.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom begrüßt, dass Altersvorsorgende durch das pAV-Reformgesetz künftig eine breitere Auswahl und höhere Wahlfreiheit bei den Altersvorsorgeprodukten haben. Wir befürworten, dass die Einführung des Altersvorsorgedepots mit seiner Fördersystematik auch einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Kapitalmarktkultur in Deutschland leisten kann. Wir fordern deshalb u.a., dass die zulässigen Asset-Klassen durch ELTIFs erweitert werden, der förderberechtigte Personenkreis vergrößert und Finanzbildung der Bevölkerung weiter vorangetrieben wird, damit die Reform ihr volles Potenzial entfalten kann. Wir geben zu bedenken, dass der Kosten-Nutzen-Faktor der vorgesehenen digitalen Vergleichsplattform geprüft, der bürokratische Aufwand minimal gehalten und Anbieter gleichbehandelt werden müssen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
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