Stellungnahmen/Gutachten
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18.500 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.500)
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Zu Regelungsvorhaben:
Impulse für einen wettbewerbsfähigen Straßengüterverkehr für morgen in die Koalitionsverhandlungen
Die Nutzfahrzeug- und Transportbranche, insbesondere der Straßengüterverkehr, bilden das Rück-grat der europäischen Wirtschaft. Ein Großteil des Straßengüterverkehrs wird zukünftig elektrisch erfolgen. Alle europäischen Hersteller haben bereits erhebliche Investitionen in die Entwicklung batte-rieelektrischer Lkw getätigt, die schon heute wettbewerbsfähig zum Diesel-Lkw sind und in Serie am Markt verfügbar stehen. Während die Nutzfahrzeugbranche vor noch größeren Herausforderungen steht als die Pkw-Hersteller, bleibt sie in der politischen Debatte oft unberücksichtigt. Als Nutzfahrzeugindustrie fordern wir daher, verschiedene Maßnahmen in die anstehenden Koalitionsgespräche aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: MAN Truck & Bus SE am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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10.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Ladeinfrastruktur für batterieelektrische LKW
Um den schnellen Hochlauf der Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs zu ermöglichen, muss eine Anpassung der Rahmenbedingungen erfolgen. Dazu braucht es eine gesicherte Finanzierung und schnelle Umsetzung des Lkw-Schnellladenetzes, Ladeinfrastruktur als überragendes öffentliches Interesse, vorausschauenden Netzausbau mit schnellen Anschlüssen sowie gezielte Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus von Depotlademöglichkeiten.
- Bereitgestellt von: MAN Truck & Bus SE am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Erarbeitung des AI Code of Practice dient dazu, praktische Anleitungen und bewährte Verfahren für Akteure zu bieten, die an der Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-Systemen beteiligt sind. Eine Beteiligung ist daher aus unserer Sicht wichtig, um Sicherzustellen, dass der Code of Practice umsetzungfähige Verpflichtungen in Übereinstimmung mit den Vorgaben für General Purpose AI Model Bereitsstellern enthälft.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen bei Genehmigungsverfahren für Tierversuche
1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes 2) Einführung bundesweit angepasster, digitalisierter und einheitlicher Antragsformulare für Tierversuchsvorhaben 3) Es sollte ermöglicht werden, dass Forschungsverbünde ein gemeinsames Tierversuchsvorhaben beantragen (z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz- und Schwerpunktprogramme oder Forschungsinstitute). 4) Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) durch Anpassung an die aktuelle Rechtslage (inklusive EU-Recht).
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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10.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Herausgabeanforderung von Nutzerdaten gegenüber Diensteanbietern muss rechtlich nicht nur grundrechtskonform, sondern auch tatsächlich machbar und technisch umsetzbar sein. Google verfolgt die Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und etwaigen Alternativmodellen (Quick Freeze) und weist wenn nötig auf etwaige Umsetzungsschwierigkeiten und -möglichkeiten hin.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für einen europäischen Rechtsrahmen zur Altersverifikation in Online-Diensten
Wir appellieren an die Bundesregierung, sich für einen einheitlichen europäischen Rahmen für die Altersüberprüfung einzusetzen, um eine Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts zu verhindern. Praktisch sollten damit 27 unterschiedliche technische Lösungen vermieden werden, die für Anbieter schwierig zu implementieren sind und bei den Nutzern Unsicherheit hervorrufen.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der in 2024 abgeschaffte Bundeszuschuss für die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber sollte vor dem Hintergrund der in Zukunft deutlich steigenden Netzentgelte wieder eingeführt werden, um die Wettbewerbsfähigleit der energieintensiven Industrie in Deutschland zu sichern.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handelsmaßnahme kornorientiertes Elektroband
Der seit 2015 unveränderte Mindesteinfuhrpreis für kornorientiertes Elektroband ist mittlerweile zu niedrig, um den massiv steigenden, niedrigpreisigen Importen aus Asien entsprechend der Zielsetzung begegnen zu können. Daher bedarf es dringend einer Erhöhung des Mindesteinfuhrpreises, um die Produktion dieses für die Energiewende sehr wichtigen Produkts in Europa zu halten..
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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08.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund der aktuellen Unsicherheiten beim Wasserstoffhochlauf benötigen die Produzenten von Wasserstoff erhebliche Sicherheiten. Hierzu sollte ein staatliches Absicherungsinstrument z.B. über Hintco oder die KfW geschaffen werden. Die RED III-Kriterien sollten angepasst und so umgesetzt werden, dass sie den H2-Hochlauf nicht behindern. Gleichzeitig sollten der Ausbau des Kernnetzes wie vorgesehen vorangetrieben und schnellstmöglich Speicherlösungen gefunden werden.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund der aktuellen Unsicherheiten beim Wasserstoffhochlauf benötigen die Produzenten von Wasserstoff erhebliche Sicherheiten. Hierzu sollte ein staatliches Absicherungsinstrument z.B. über Hintco oder die KfW geschaffen werden. Die RED III-Kriterien sollten angepasst und so umgesetzt werden, dass sie den H2-Hochlauf nicht behindern. Gleichzeitig sollten der Ausbau des Kernnetzes wie vorgesehen vorangetrieben und schnellstmöglich Speicherlösungen gefunden werden.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund der aktuellen Unsicherheiten beim Wasserstoffhochlauf benötigen die Produzenten von Wasserstoff erhebliche Sicherheiten. Hierzu sollte ein staatliches Absicherungsinstrument z.B. über Hintco oder die KfW geschaffen werden. Die RED III-Kriterien sollten angepasst und so umgesetzt werden, dass sie den H2-Hochlauf nicht behindern. Gleichzeitig sollten der Ausbau des Kernnetzes wie vorgesehen vorangetrieben und schnellstmöglich Speicherlösungen gefunden werden.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
CBAM Reform greift zu kurz: Stahlintensive Derivate sind weitgehend ausgenommen, CO2-freie Importe weiterverarbeiteter Güter ermöglicht. Es fehlt eine vollständige Exportentlastung von EU-ETS-bedingten CO2-Kosten. Folge: europäische Hersteller verlieren internationale Marktanteile. Umgehung durch Resource Shuffling droht, ohne globale Emissionen zu senken. CBAM muss daher dringend weiterentwickelt werden. Zentral: Fortführung der Freizuteilungen bis zur tatsächlichen Wirksamkeit des CBAM (kein Abschmelzen der Freizuteilung durch CBAM-Faktor), Ausweitung des Scopes auf zentrale Downstream Produkte (stahlintensive Derivate), eine voll wirksame Exportlösung, robuste Anti Umgehungsregelungen mit hohen Standardwerten für relevante Drittstaaten
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
CBAM Reform greift zu kurz: Stahlintensive Derivate sind weitgehend ausgenommen, CO2-freie Importe weiterverarbeiteter Güter ermöglicht. Es fehlt eine vollständige Exportentlastung von EU-ETS-bedingten CO2-Kosten. Folge: europäische Hersteller verlieren internationale Marktanteile. Umgehung durch Resource Shuffling droht, ohne globale Emissionen zu senken. CBAM muss daher dringend weiterentwickelt werden. Zentral: Fortführung der Freizuteilungen bis zur tatsächlichen Wirksamkeit des CBAM (kein Abschmelzen der Freizuteilung durch CBAM-Faktor), Ausweitung des Scopes auf zentrale Downstream Produkte (stahlintensive Derivate), eine voll wirksame Exportlösung, robuste Anti Umgehungsregelungen mit hohen Standardwerten für relevante Drittstaaten
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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07.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
22.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
22.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
22.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Regeln für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte sind für die weitere Entwicklung der KI von entscheidender Bedeutung. In Europa hat die Urheberrechtsrichtlinie von 2019 den Weg für Text-und Data-Mining geebnet und gleichzeitig den Urhebern die Möglichkeit gegeben, die Nutzung ihrer Inhalte für das KI-Training abzulehnen. Der AI Act bestätigt diesen Ansatz, führt aber auch neue Regeln für die Transparenz ein, die im Rahmen eines neuen Verhaltenskodex vereinbart werden sollen. Ein ausgewogener urheberrechtlicher Rahmen ist entscheidend für KI-Innovationen, die für alle Branchen relevant sein können, und sollte daher nicht leichtfertig geändert werden.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beim EnEfG wurde der Umsetzung der europäischen Emergieeffizienzrichtlinie vorweg gegriffen. Um den Standort Deutschland für eine Ansiedlung von Rechenzentren weiterhin nicht nur attraktik, sondern realistisch beizubehalten, sollte das EnEfG realistische Werte für Energieeffizienz (PUE) einführen. Die Industrie setzt sich ebenfalls für die Nutzung von Abwärme ein, allerdings sollte diese auf einer Kosten-Nutzen Bewertung basieren anstelle einer pauschalen Verpflichtung.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für innovationsfreundliche Ausgestaltung des KI-Durchführungsgesetzes
Das KI-Durchführungsgesetz für Deutschland soll innovationsfreundliche Rahmenbedingungen und eine kohärente Aufsichtsstruktur schaffen Eine Fragmentierung der Kompetenzen zwischen Bund und den Bundesländern muss vermieden werden. Außerdem soll ein für die komplexe Materie geeigneter Instanzenzug gewährleistet werden.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4594
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 - (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
-
BT-Drs. 21/4594
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung eines neuen Ordnungsrahmens für die Transformation von Gas-/Wasserstoff-Verteilernetzen
Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung eines neuen Ordnungsrahmens für die Transformation von Gas-/Wasserstoff-Verteilernetzen
Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der klimaschutzorientierten Transformation in der Wärmelieferverordnung
In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung zentraler Punkte der Wärmewende bei Systementwicklungsstrategie
Die Systementwicklungsstrategie soll Rahmenbedingungen für die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland bis 2045 aufzeigen. Die vorläufigen Ankerpunkte zur Systementwicklungsstrategie lassen viele zentrale Aspekte der Energie- und Wärmewende aus (z. B. Fernwärme, Biomasse, Wasserstoffinfrastruktur) Viele sektorspezifische Strategien des BMWK sollen auf den zentralen Erkenntnissen der SES aufbauen, allerdings werden Themen, für die bereits Strategien in Erarbeitung sind, in den vorläufigen Ankerpunktennicht erwähnt (Biomasse, Carbon-Management, Stromspeicherstrategie) Der Wärmesektor ist in den Ankerpunkten strategisch unterbewertet. Zudem wird nicht auf die Sektorenkopplung eingegangen. Auch auf die Bedeutung der Netzinfrastrukturen wird nicht adäquat eingegangen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verringerung der Bürokratie und Sicherung der Beschaffung im Vergabetransformationspaket
Vereinfachung sowie stärkere Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Aspekten im Vergabeverfahren muss so ausgestaltet werden, dass die Beschaffung von kommunalen Unternehmen nicht weiter bürokratisch erschwert wird.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterte Herstellerverantwortung in der Abwasserbehandlung
Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung aus der EU-Kommunalabwasser-richtlinie in nationales Recht unter praktikabler und verlässlicher Ausgestaltung für kommunale Abwasserentsorger.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung des Investitions- und Finanzierungsbedarf für wasserwirtschaftliche Infrastrukturen
Schaffung geeigneter Instrumente, um den Investitionsbedarf für Infrastrukturerhalt und Anpassung an den Klimawandel zu stemmen und zu finanzieren, unter Berücksichtigung der Anforderungen an angemessene (Ab-)Wasserentgelte.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung von Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit
Öffentliche Wasserversorger müssen bei der Verteilung von Wasserrechten bevorzugt behandelt werden. Im Falle von akuter Wasserknappheit bedarf es eines klaren Handlungsrahmens, wenn die Priorisierung von Wassernutzungen erforderlich wird.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Anbietervielfalt beim Kapazitätsmechanismus
Die Bundesregierung hat einen Kapazitätsmechanismus für Kraftwerke angekündigt, der bereits 2028 operativ sein soll. Eine Einigung auf Eckpunkte für die Ausgestaltung des Kapazitätsmechanismus sollte noch im Sommer 2024 erfolgen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Energiewende befindet sich an einem kritischen Punkt: Ohne entschlossenes und strikt auf die System- und Kosteneffizienz orientiertes politisches Handeln werden die Transformationskosten volkswirtschaftlich nicht aufzubringen sein. Die Akzeptanz für die Energiewende und der Wirtschaftsstandort würden ernsthaft gefährdet. Reine Kostenumverteilung innerhalb des Systems ohne echte Systemoptimierungen stößt darüber hinaus schnell an Grenzen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gerechte Verteilung einer Absenkung der Netzentgelte durch staatliche Zuschüsse
In der Debatte über die Höhe der Strompreise in Deutschland wird von verschiedenen Seiten gefordert, dass die Stromnetzentgelte kurzfristig durch Bundeszuschüsse abgesenkt werden sollten. Einen solchen Zuschuss hat es erstmals 2023 gegeben, als die Engpassmanagementkosten der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) infolge der Energiepreiskrise drastisch gestiegen sind. Weniger Augenmerk wird dabei jedoch auf die Frage gelegt, auf welchem Weg und mit welchen konkreten Verteilungswirkungen die Netzentgelte bezuschusst werden sollten. Mitunter wird unausgesprochen unterstellt, dass der 2023 gewählte Weg eines Zuschusses zu den Netzentgel-ten der ÜNB die sinnvollste oder sogar einzig mögliche Option sei. Dies ist jedoch nicht der Fall.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Rechtsrahmens zu Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten
Die Forderungen des VKU sind: Vorsorge durch bauliche Maßnahmen stärken Haftung für Kommunen bei Ausnahmen in Überschwemmungsgebieten minimieren Planungsbeschleunigung weiter ausbauen Handlungsspielraum der Kommunen erhalten Private Eigenvorsorge und Objektschutz verbessern Starkregenvorsorgekonzepte weiter präzisieren Finanzierung der Starkregenkarten klären Gewässerrandstreifen zur Gewässerentwicklung ausbauen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
-
BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau bei der geplanten Green Claims Richtlinie
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen) (2023/0085(COD): Der VAUNET hält eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims und das damit einhergehenden Bürokratieaufwandes für nicht notwendig.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau bei der geplanten Green Claims Richtlinie
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen) (2023/0085(COD): Der VAUNET hält eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims und das damit einhergehenden Bürokratieaufwandes für nicht notwendig.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau bei der geplanten Green Claims Richtlinie
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen) (2023/0085(COD): Der VAUNET hält eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims und das damit einhergehenden Bürokratieaufwandes für nicht notwendig.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau bei der geplanten Green Claims Richtlinie
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen) (2023/0085(COD): Der VAUNET hält eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims und das damit einhergehenden Bürokratieaufwandes für nicht notwendig.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierung der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 im UWG
Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (28. Februar 2024): Stärker Präzisierung hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich kommerzieller Kommunikation. Möglichst 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts
Mit Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts will das BMJ die Elternnautonomie stärken. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führen kann, insb. bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie etwa in Fällen häuslicher Gewalt. Eine gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab, wie auch eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge. Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV. Insgesamt darf eine weitreichende Autonomie der Eltern, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln, jedoch nicht Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.01.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts regeln
§ 218 StGB kriminalisiert ungewollt Schwangere. Die unabhängige Expert*innenkommission hat im April 2025 konstatiert: § 218 StGB verstößt gegen verfassungsrechtliche, völkerrechtliche und europarechtliche Vorschriften. Der VAMV setzt sich dafür ein, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzes zu regeln und den Versorgungsauftrag des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wirksam umzusetzen, um flächendeckend eine Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Schwangerschaftsabbrüche müssen darüber hinaus Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen durch eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen gehört zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
-
BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung soll nationale Regelungen betreffend digitale Souveränität basierend auf EUCS und den Implementing Acts so gestalten, dass sie nicht im Widerspruch zu Europäisch formulieren und harmonisierten Cloud Security-Vorgaben stehen und insbesondere nicht immunity requirements auf nationaler Ebene einführen, die zu einem rechtlich/faktischen Ausschluss nicht-europäischer Cloudanbieter führen könnten.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Produktions- & Forschungsstandort Biopharmazeutika | Automatische Substitution
Die Amgen GmbH setzt sich für die Förderung des Forschungs- & Produktionsstandortes Deutschlands, gute Rahmenbedingungen für Innovationen sowie eine gesicherten Biopharmazeutika-Versorgung ein (keine automatische Substitution für innovative Biopharmazeutika).
- Bereitgestellt von: Amgen GmbH am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Produktions- & Forschungsstandort Biopharmazeutika | Automatische Substitution
Die Amgen GmbH setzt sich für die Förderung des Forschungs- & Produktionsstandortes Deutschlands, gute Rahmenbedingungen für Innovationen sowie eine gesicherten Biopharmazeutika-Versorgung ein (keine automatische Substitution für innovative Biopharmazeutika).
- Bereitgestellt von: Amgen GmbH am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung soll ihre bestehende Einschätzung, dass im IP Interconnection Markt kein Marktversagen vorherrscht und damit kein Grund für einen regulatorischen Eingriff im Rahmen des Digital Network Acts vorhanden ist, aufrecht erhalten.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beim EnEfG wurde der Umsetzung der europäischen Emergieeffizienzrichtlinie vorweg gegriffen. Um den Standort Deutschland für eine Ansiedlung von Rechenzentren weiterhin nicht nur attraktik, sondern realistisch beizubehalten, sollte das EnEfG realistische Werte für Energieeffizienz (PUE) einführen. Die Industrie setzt sich ebenfalls für die Nutzung von Abwärme ein, allerdings sollte diese auf einer Kosten-Nutzen Bewertung basieren anstelle einer pauschalen Verpflichtung.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung des Herkunftslandprinzip bei der Bekämpfung digitaler Gewalt
Mit dem Digital Services Act (DSA, 2022/2066) wurde ein europaweit harmonisierter Rechtsrahmen für die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte geschaffen, den Google von Anfang an unterstützt hat. Mit der damit verbundenen erneuten Anerkennung des Herkunftslandprinzips soll die Bundesregierung bei ihren Überlegungen für ein Digitales Gewaltschutzgesetz an dieses erinnert werden.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Harmonisierung internationaler Regelungen zu KI basierend auf einem risikobasierten Ansatz.
Neben dem AI Act werden auf internationaler Ebene weitere Regelungswerke und Kodizes verhandelt (z.B. OECD, G7, White House). Eine Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen und Abkommen ist erwünscht, um eine Fragmentierung zu vermeiden, und somit eine verantwortungsbewusste Entwicklung von KI zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Europäischen Kommission hat mit dem Digitalen Omnibus-Paketen vor, Regulierung zu vereinfachen und zu harmonisieren, um Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die digitale Wirtschaft zu fördern. Dies soll durch die Straffung bestehender digitaler Gesetze erreicht werden, um die Belastung durch die Einhaltung von Vorschriften zu verringern und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Google schlägt auch vor, Vereinfachungsprinzipien auf kommende Gesetzgebungen wie den im Raum stehenden Digital Fairness Act anzuwenden.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Streichung bestimmter Mehrwegregelungen gemäß Artikel 29 Absatz 1 und Berichtspflichten in Artikel 31 aus der PPWR, Streichung der europäischen Beobachtungsstelle für die Wiederverwendung gemäß Artikel 31 Absatz 7 PPWR
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kritik an Green Claims Directive
Einsatz für Bürokratieaabau statt neuer Hürden
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kritik an Green Claims Directive
Einsatz für Bürokratieaabau statt neuer Hürden
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kritik an Green Claims Directive
Einsatz für Bürokratieaabau statt neuer Hürden
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kritik an Green Claims Directive
Einsatz für Bürokratieaabau statt neuer Hürden
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kritik an Regelungen zur Werbung mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln, zur Bewerbung von Produkten mit CO2-Kompensationaussage, zur frühzeitigen Obsoleszenz von Produkten, zur Begrenzung von manipulativen Designs („Dark Pattern“) auf Online-Schnittstellen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, die Änderungen im UWG nach sich ziehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
OIV-Resolutionsentwürfe über Informationen über Zutaten für Spirituosen weinbaulichen Ursprungs, Nährwertdeklaration für Spirituosen weinbaulichen Ursprungs und Definition für "Likör weinbaulichen Ursprungs"
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung von Vergeltungszöllen auf Spirituosen
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des fairen Außenhandels und Öffnung der Absatzmärkte
Stärkung des fairen Außenhandels, Ausbau von Export- und Import-Aktivitäten, Ausbau der Position deutscher Unternehmen an den Weltmärkten, Öffnung der internationalen Absatzmärkte
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung von Vergeltungszöllen auf Spirituosen
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
OIV-Resolutionsentwurf zu gesundheitlichen Warnhinweisen (SECSAN- CONUSA 23-743 Et5)
Rechtsunverbindliche Einführung gesundheitsbezogener Informationen auf Etiketten und/oder E-Labels für Weinbauerzeugnisse
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Vereinfachung makroprudenzieller EU-Regulierung / Überarbeitung Kapitalpufferkonzept
Vorschläge zur Vereinfachung der europäischen makroprudenziellen Regulierung und Überarbeitung des Kapitalpufferkonzeptes, insbesondere: ganzheitlicher Ansatz bei der Ausgestaltung der makroprudenziellen Regulierung unter Berücksichtigung mikroprudenzieller Regelungen und weiterer bankaufsichtlich-struktureller Vorgaben, Vermeidung einer doppelten/mehrfachen Abdeckung makroprudenzieller Risiken durch Kapital, Begrenzung der Anzahl der Kapitalpuffer, mehr Transparenz und Flexibilität bei der Aktivierung von Kapitalpuffern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag der KOM für Quickfix CSDR zur Verkürzung des Abwicklungs-Zeitraums auf T + 1
Unterstützung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Verkürzung des Abwicklungszeitraums in der CSDR auf T + 1
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Cyber Resilience Act
Artikel 2 (5) der CRA enthält eine Öffnungsklausel, die eine Beschränkung oder einen Ausschluss für Produkte zulässt, „die unter andere Unionsvorschriften mit Anforderungen fallen, die alle oder einige der Risiken abdecken, die von den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I abgedeckt werden“, wenn dies mit dem für diese Produkte geltenden allgemeinen Rechtsrahmen vereinbar ist und die sektoralen Vorschriften das gleiche oder ein höheres Schutzniveau erreichen als das in dieser Verordnung vorgesehene. EU-weit durch den Finanzsektor vertriebene digitalisierte Finanzprodukte kommen für eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss gemäß Artikel 2 (5) in Frage und damit auch für einen entsprechenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für die Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation
Die EU-Kommission überprüft derzeit die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Die Deutsche Kreditwirtschaft setzt sich dafür ein, Anleger in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen über eine nachhaltige Geldanlage zu treffen ohne unnötig Bürokratie aufzubauen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei dem konkreten Regelungsvorhaben der EU Kommission zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem generell vereinfacht bzw. reduziert werden, um individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden zu können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Cyber Resilience Act
Artikel 2 (5) der CRA enthält eine Öffnungsklausel, die eine Beschränkung oder einen Ausschluss für Produkte zulässt, „die unter andere Unionsvorschriften mit Anforderungen fallen, die alle oder einige der Risiken abdecken, die von den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I abgedeckt werden“, wenn dies mit dem für diese Produkte geltenden allgemeinen Rechtsrahmen vereinbar ist und die sektoralen Vorschriften das gleiche oder ein höheres Schutzniveau erreichen als das in dieser Verordnung vorgesehene. EU-weit durch den Finanzsektor vertriebene digitalisierte Finanzprodukte kommen für eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss gemäß Artikel 2 (5) in Frage und damit auch für einen entsprechenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Änderung des Mindeststeuergesetzes mit dem Ziel der Vermeidung von Bürokratieaufwand
'Wir sprechen uns für praxisgerechte Änderungen des Mindeststeuergesetzes aus, u.a. durch - die Forderung nach weitergehenden Erleichterungen zur Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen durch den beabsichtigten Austritt der USA aus der globalen Mindestbesteuerung - den Abbau von Bürokratie durch praxisgerechte Regelungen bei den Ausnahmen von der Mindestbesteuerung - die Entfristung der bestehenden Übergangsregelungen im Mindeststeuergesetz
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Änderung des Mindeststeuergesetzes mit dem Ziel der Vermeidung von Bürokratieaufwand
'Wir sprechen uns für praxisgerechte Änderungen des Mindeststeuergesetzes aus, u.a. durch - die Forderung nach weitergehenden Erleichterungen zur Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen durch den beabsichtigten Austritt der USA aus der globalen Mindestbesteuerung - den Abbau von Bürokratie durch praxisgerechte Regelungen bei den Ausnahmen von der Mindestbesteuerung - die Entfristung der bestehenden Übergangsregelungen im Mindeststeuergesetz
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Amazon hat den Bericht „Das Potential des EU-Binnenmarkts – 11 Empfehlungen für stärkeres KMU Wachstum“ erstellen lassen. Dieser zeigt aus deutscher Sicht auf, wie eine Stärkung des Binnenmarktes den KMU dabei helfen kann, zu wachsen und Durchschlagskraft für den globalen Wettbewerb zu entwickeln.
- Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für die Gewährleistung einer ausgewogenen, effizienten Anwendung und Durchsetzung des EU-Datenschutzrechts unter Beibehaltung des One-Stop-Shop-Mechanismus ein.
- Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Amazon setzt sich für einen robusten Rahmen ein, der die Datenübertragbarkeit ermöglicht und gleichzeitig einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten gewährleistet.
- Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Delegierte Verordnung über den Datenzugang gemäß dem Gesetz über digitale Dienste
Amazon setzt sich für einen ausgewogeneren Rahmen ein, der Forschung fördert und gleichzeitig die Grundrechte schützt, Datensicherheit gewährleistet und das Vertrauen in digitale Dienste aufrechterhält.
- Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Industrieemissions-Richtline
Laut bvse sollten die Entwürfe so abgeändert werden, dass diese sich ausschließlich auf eine 1:1-Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie beschränken. Darüber hinausgehende Anforderungen führen zu einer Schlechterstellung im europäischen Vergleich und damit zu einem Wettbewerbsnachteil für die mittelständischen Unternehmen.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Amgen GmbH setzt sich dafür ein, dass die Versorgungssituation für Herz-Kreislauf-Erkankungen in Deutschland verbessert werden. Dafür ist eine umfassende nationale Herz-Kreislauf-Strategie notwendig.
- Bereitgestellt von: Amgen GmbH am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Produktions- & Forschungsstandort Biopharmazeutika | Automatische Substitution
Die Amgen GmbH setzt sich für die Förderung des Forschungs- & Produktionsstandortes Deutschlands, gute Rahmenbedingungen für Innovationen sowie eine gesicherten Biopharmazeutika-Versorgung ein (keine automatische Substitution für innovative Biopharmazeutika).
- Bereitgestellt von: Amgen GmbH am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Produktions- & Forschungsstandort Biopharmazeutika | Automatische Substitution
Die Amgen GmbH setzt sich für die Förderung des Forschungs- & Produktionsstandortes Deutschlands, gute Rahmenbedingungen für Innovationen sowie eine gesicherten Biopharmazeutika-Versorgung ein (keine automatische Substitution für innovative Biopharmazeutika).
- Bereitgestellt von: Amgen GmbH am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Medizin-Register-Gesetzes
Die Amgen GmbH setzt sich dafür ein, dass Registerdaten angemessen für die Nutzenbewertung berücksichtigt werden, für eine allgemeine Sekundärnutzung und den Zugang dazu, für die Implementierung eines Forschungsdatenpseudonyms und die Möglichkeiten der Verknüpfung von Registerdaten mit der ePA und Datensätzen aus weiteren Quellen.
- Bereitgestellt von: Amgen GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Harmonisierung internationaler Regelungen zu KI basierend auf einem risikobasierten Ansatz.
Neben dem AI Act werden auf internationaler Ebene weitere Regelungswerke und Kodizes verhandelt (z.B. OECD, G7, White House). Eine Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen und Abkommen ist erwünscht, um eine Fragmentierung zu vermeiden, und somit eine verantwortungsbewusste Entwicklung von KI zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, sodass der DDV sinnvolle Regelungen unterstützt, wenn damit verhindert werden soll, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Auch wenn diese bislang keine spezifischen Vorgaben zu Umweltangaben enthält: Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims ist nicht notwendig. Der DDV appelliert daher im Rahmen der Interessenvertretung in Deutschland an die Bundesregierung, sich im Rat gegen die Vorab-Prüfung auszusprechen.
- Bereitgestellt von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der 3. Führerscheinrichtlinie
Mit der 2. EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG wurde EU-weit, und ab dem 1.1.1999 auch in Deutschland, der B-Führerschein auf 3,5 t begrenzt. Nicht zuletzt durch sicherheits- und umweltrelevante EU-Vorschriften stiegen die Gewichte von Wohnmobilen und Pkw-Caravan-Kombinationen Caravans auf über 3,5 t. Während in Deutschland bei vor dem 1.1.1999 erworbenen Führerschein der Klasse 3 noch Fahrzeuge bis 7,5 t ebenso wie schwere Kombinationen gefahren werden dürfen, wurde für B-Führerscheininhaber in diesen Fällen der gewerblich orientierte C1-Führerschein notwendig, der für den privaten Gebrauch überdimensioniert ist. Der CIVD setzt sich für die Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 t ein.
- Bereitgestellt von: Caravaning Industrie Verband e. V. (CIVD) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbständigen
Der Bundesverband setzt sich für Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbständigen ein, u.a. durch eine klare Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit (SGB IV / BGB) bzw. durch die Abgrenzung von Dienst-/Werkverträge zu Arbeitsverträgen. Dazu gehört auch die Modernierung des Statusfeststellungsverfahrens nach §7a SGB IV.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Änderung des Mindeststeuergesetzes mit dem Ziel der Vermeidung von Bürokratieaufwand
Wir sprechen uns für praxisgerechte Änderungen aus, u.a. durch - die Forderung nach weitergehenden Erleichterungen zur Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen - den Abbau von Bürokratie durch praxisgerechte Regelungen bei den Ausnahmen von der Mindestbesteuerung - die Entfristung der bestehenden Übergangsregelungen. Wir haben unsere Positionen zur internationalen Mindestbesteuerung weiterentwickelt und zusätzliche Anmerkungen zu praktischen Umsetzungsfragen, Übergangsregelungen sowie zu den technischen und administrativen Anforderungen im Zusammenhang mit den OECD Vereinfachungspaketen („Side by Side Package“) eingebracht. Deutschland sollte zügig das Gesetzgebungsverfahren für das GIR-MCAA-Umsetzungsgesetz beginnen, ggf. als Fraktionsantrag.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangeren mit Fristenlösung außerhalb des StGB regeln, Gewährleistung eines flächendeckenden, pluralen, kostenlosen und wohnortnahen Beratungsangebots, Rechtsanspruch auf Beratung anstatt einer Beratungspflicht, Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs, Versorgungslage verbessern. Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Aus- und Weiterbildung, präventive Maßnahmen wie z.B. Sexualaufklärung in Schulen sowie kostenloser und niedrigschwelliger Zugang zu Verhütungsmitteln.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.02.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Verbesserung der Sanierungstiefe und Sanierungsquote
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Gestaltung der Bundesförderung, sodass sie sozial gerecht wirkt/ wirtschaftliche Härten abfedern und die notwendige Lenkungswirkung hin zu mehr Sanierungstiefe und einer höheren Sanierungsquote erreicht, keine weitere Subventionierung von Holzheizungen
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des Bundes-Klimaschutzgesetzes, damit Klimaziele verbindlich eingehalten werden müssen
Verschärfung, verbindliche Emissionsminderungsziele für jeden Sektor, regelmäßige Überprüfung und Nachsteuerungspflicht mit zeitnah umzusetzenden geeigneten Maßnahmen, um Zieleverfehlungen zu korrigieren, generationengerechter Klimaschutz, Transparenz über die Projektionsdaten bis 2030 und darüber hinaus, Einhaltung der Ziele bis 2030 und darüber hinaus.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des Bundes-Klimaschutzgesetzes, damit Klimaziele verbindlich eingehalten werden müssen
Verschärfung, verbindliche Emissionsminderungsziele für jeden Sektor, regelmäßige Überprüfung und Nachsteuerungspflicht mit zeitnah umzusetzenden geeigneten Maßnahmen, um Zieleverfehlungen zu korrigieren, generationengerechter Klimaschutz, Transparenz über die Projektionsdaten bis 2030 und darüber hinaus, Einhaltung der Ziele bis 2030 und darüber hinaus.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung Naturverträglichkeit bei Umsetzung der REDIII für Wind an Land und Solar
Ausschöpfen des europarechtlichen Rahmens, so dass die Naturverträglichkeit bestmöglich berücksichtigt wird
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort -
BT-Drs. 20/12785
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort
-
BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermächtigungsgrundlagen zum Bundesnaturschutzgesetz im Bürokratieentlastungsgesetz präzisieren
Ausgestaltung der im BEG ermöglichten Standardisierung artenschutzrechtlicher Prüfungen und Schutzmaßnahmen beim Schienenausbau nach wissenschaftlichen Standards.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Naturflächenbedarfsgesetzes
Räumliche Sicherung von Flächen für Natur und Möglichkeit, auf diesen Flächen beschleunigt Natur wiederherzustellen
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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10.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Naturflächenbedarfsgesetzes
Räumliche Sicherung von Flächen für Natur und Möglichkeit, auf diesen Flächen beschleunigt Natur wiederherzustellen
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Flächenziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030
Nationale Umsetzung der Flächenschutzziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 sowie des Weltnaturabkommens 30% der Fläche effektiv zu schützen (1/3 strikter Schutz). Inklusive klar definierter Schutzziele, Managementpläne, Monitoring hinterlegt mir ausreichend Ressourcen zur Umsetzung.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
10.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Flächenziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030
Nationale Umsetzung der Flächenschutzziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 sowie des Weltnaturabkommens 30% der Fläche effektiv zu schützen (1/3 strikter Schutz). Inklusive klar definierter Schutzziele, Managementpläne, Monitoring hinterlegt mir ausreichend Ressourcen zur Umsetzung.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
naturschutzfachliche Anpassungen im GAPKondG im Rahmen der Anpassungen der GAP
jährliche Anpassungsmöglichkeiten im Sinne des Naturschutzes begleiten, z.B. Konditionalität wirksam ausgestalten
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10819
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
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BT-Drs. 20/10819
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
naturschutzfachliche Anpassungen im GapDZG im Rahmen der Anpassungen der GAP
jährliche Anpassungsmöglichkeiten naturschutzfachliche sinnvoll ausgestalten, z.B. Budget für Naturschutz erhöhen
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umweltfreundlichere Ausrichtung der EEG-Förderung / REDIII-Implementierung
Beendigung der EEG-Subventionen für Primärholz-Kraftwerke und Verbesserung der Förderbedingungen für flexible Biogasanlagen mit umweltfreundlichen Substraten
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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20.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anteil von Biomasse in der Fernwärme begrenzen
Im Wärmeplanungsgesetz und der BEW sind zu hohe Grenzwerte für den Anteil von Biomasse in Wärmenetzen enthalten, die abgesenkt werden müssen - alternative erneuerbare Technologien müssen Vorrang bekommen
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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20.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Kaskadennutzung von Holz
Verbesserung der Kaskadennutzung von Holz durch Anpassung der Altholzverordnung
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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20.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: