Regelungsvorhaben
Keine Einschränkung der bewährten Bezeichnungspraxis bei pflanzlichen Fleischalternativen
Aktiv vom 01.10.2025 bis 26.11.2025
Angegeben von:
ProVeg e. V. (R002258)
am
01.10.2025
Beschreibung:
In Deutschland gibt es eine etablierte Praxis zur Kennzeichnung pflanzlicher Fleischalternativen, die Transparenz für Verbraucher und Rechtssicherheit für Unternehmen schafft. Auf EU-Ebene liegen jedoch Vorschläge vor, bestimmte Begriffe ausschließlich tierischen Produkten vorzubehalten, sodass Bezeichnungen wie „pflanzlicher Speck“ oder „nach Hühnchenart“ künftig verboten wären. ProVeg e.V. fordert daher, dass die Bundesregierung diese Einschränkungen ablehnt und sich gegen wettbewerbsverzerrende Marktbarrieren einsetzt, um sowohl Verbraucherinteressen zu schützen als auch die Position deutscher Unternehmen zu stärken.
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Alternative Proteine
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.08.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 25.09.2025 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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