Stellungnahmen/Gutachten
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16.305 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16.305)
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Zu Regelungsvorhaben:
Mail an BMWE zur anstehenden BauGB-Novelle - zentrale Punkte aus Sicht des BWE
In Vorbereitung auf die anstehende BauGB-Novelle hat der BWE in einer E-Mail an das BMWE für die Windbranche zentrale Punkte übermittelt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 21.01.2026
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Adressatenkreis:
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11.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum RefE Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Im Rahmen des Infrastruktur-Zukunftsgesetz wurden im Referentenentwurf Änderungen am BNatSchG vorgenommen, die auch die Windbranche beträfen: Einführung der Wahlmöglichkeit zwischen tatsächlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder der Zahlung eines Ersatzgeldes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 21.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Referentenentwurf des Infrastruktur- Zukunftsgesetzes des Bundesministeriums für Verkehr (BMV)
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Adressatenkreis:
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15.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kriterium Artikel 6 VO 2025/1176 NZIA Umsetzung in deutsches Recht
Umsetzung der NZIA in deutsches Recht - Anforderungen des Artikel 6 "Fähigkeit, das Projekt vollständig und fristgerecht durchzuführen".
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 21.01.2026
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Adressatenkreis:
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12.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Impulse für Wachstum und Wohlstand
Der Bankenverband setzt sich dafür ein, die Investitionsbedingungen in Deutschland zu verbessern, um damit das Wirtschaftswachstum nachhaltig zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts zu stärken. Konkret schlägt er Anpassungen in folgenden Handlungsfeldern vor: 1. Bankenregulierung überprüfen, Komplexität reduzieren; 2. International vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sicherstellen; 3. Kapitalmarktunion ausbauen und Verbriefungsmarkt stärken; 4. Kreditkosten für Kunden senken; 5. Private Altersvorsorge reformieren und Finanzbildung stärken; 6. Chancen der Digitalisierung im Finanzbereich nutzen; 7. Wirtschafts- und Finanzstandort steuerlich attraktiver machen; 8. ESG-Anforderungen zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels anpassen
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 21.01.2026
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Adressatenkreis:
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20.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassende Regelungen zum KHVVG. VdK Kritisiert die Abschwächungen, befürwortet jedoch die Anpassung der Finanzierung des Transformationsfonds.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 21.01.2026
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Adressatenkreis:
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21.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in den Heilberufen
Mit dem "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen" beabsichtigt die Bundesregierung das Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse in den Heilberufen zu beschleunigen. Dabei würden u.a. auch die Anerkennungsvoraussetzungen abgewandelt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 21.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
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BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fachkräfte- und Personalmangel im ÖPNV und Eisenbahnverkehr
Die Initiative zielt darauf ab, dass gesetzliche Neuregelungen festgeschrieben werden, mit denen dem Fachkräfte- und Personalmangel im Nah- und Eisenbahnverkehr begegnet werden kann. So fehlen bundesweit rund 25.000 Busfahrerinnen und -fahrer allein im ÖPNV und Gelegenheitsverkehr. Der Fahrermangel hat zwei wesentliche Gründe. Zunächst bestehen in Deutschland im Allgemeinen zu hohe Hürden für die Gewinnung von Fachkräften bzw. Berufskraftfahrern aus dem außereuropäischen Ausland. Ein weiterer Grund für den Fahrpersonalmangel ist der hürdenreiche Berufszugang in Deutschland selbst; im Konkreten der Erwerb des Busführerscheins und der Berufskraftfahrerqualifikation.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 21.01.2026
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in den Heilberufen
Mit dem "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen" beabsichtigt die Bundesregierung das Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse in den Heilberufen zu beschleunigen. Dabei würden u.a. auch die Anerkennungsvoraussetzungen abgewandelt.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 21.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
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BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Delegierte Verordnung zu den Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD
Weitere Vereinfachung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und Fokussierung auf sinnvolle Nachhaltigkeitsinformationen, insbesondere für Kreditinstitute.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 21.01.2026
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Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgung mit innovativen Therapien
Weiterentwicklung des AMNOG hinsichtlich Orphan Drugs und ATMPs (Advanced Therapy Medicinal Products) mit dem Ziel der Verbesserung der Gesundheitsversorgung in diesen Bereichen, um Patientinnen und Patienten weiterhin den schnellen und umfassenden Zugang zu entsprechenden Therapien zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Pharmainitiative Bayern am 20.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/460
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gutachten 2025 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege - Preise innovativer Arzneimittel in einem lernenden Gesundheitssystem
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BT-Drs. 21/460
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgung mit innovativen Therapien
Weiterentwicklung des AMNOG hinsichtlich Orphan Drugs und ATMPs (Advanced Therapy Medicinal Products) mit dem Ziel der Verbesserung der Gesundheitsversorgung in diesen Bereichen, um Patientinnen und Patienten weiterhin den schnellen und umfassenden Zugang zu entsprechenden Therapien zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Pharmainitiative Bayern am 20.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/460
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gutachten 2025 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege - Preise innovativer Arzneimittel in einem lernenden Gesundheitssystem
-
BT-Drs. 21/460
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angesichts großer Herausforderungen durch die aktuelle Transformation im Verkehrssektor sowie zur Erreichung der vereinbarten Klimaziele braucht es klare politische Weichenstellungen für die Zukunft der Mobilität in Baden-Württemberg. Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, um den Verkehr nachhaltiger, effizienter und sozial ausgewogener zu gestalten. Der neue Landtag von Baden-Württemberg muss dafür die geeigneten Rahmenbedingungen setzen. Wichtig ist zudem, dass das Land die Anforderungen aus der laufenden Technologietransformation verantwortungsvoll auf der Bundesebene vertritt.
- Bereitgestellt von: ADAC Württemberg e.V. am 20.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrobusse
Mit der Initiative wird der „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung“ begrüßt, der auch die Bedeutung der Ladeinfrastruktur in Depots und auf Betriebshöfen für E-Busse berücksichtigt. So sieht der Masterplan vor, dass eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht werden soll, mit der nicht nur Fahrzeuge bzw. Busse weiterhin gefördert werden, sondern auch der weitere Aufbau der Ladeinfrastruktur im ÖPNV. Aus Sicht der Branche ist das deswegen wichtig, weil das Laden von Elektrobussen nach wie vor mit erheblichen finanziellen und bürokratischen Hürden verbunden ist, die den Ausbau der Elektromobilität im öffentlichen Verkehr behindern. Grundsätzlich müssen bestehende rechtliche Hindernisse für Verkehrsunternehmen, Subunternehmer, Kommunen und Mitarbeiter beseitiget werden.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.01.2026
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Adressatenkreis:
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16.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie
Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) ist auf europäischer Ebene novelliert worden (COM (2022)541) und wird die Siedlungswasserwirtschaft in Deutschland im Rahmen der Richtlinienumsetzung neu ordnen. Die DWA setzt sich für eine praxistaugliche Umsetzung der Richtlinie, insbesondere der erweiterten Herstellerverantwortung in deutsches Recht ein. Auch sollte die Überwachungsmethodik für Stickstoff und Phosphor im Rahmen der Umsetzung auf die europarechtlich vorgeschlagene 24-Stunden-Mischprobe auf Jahresdurchschnittswerten umgestellt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V. am 20.01.2026
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Adressatenkreis:
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01.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rahmenbedingungen Phosphorrückgewinnungskapazitäten bis 2029 gem. Verpflichtungen der KlärschlammV
Die Klärschlammverordnung bestimmt, dass ab 2029 alle kommunalen Klärschlämme einem Phosphorrecycling zuzuführen sind. Für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entsorgung müssen bis 2029 große Kapazitäten zur thermischen Vorbehandlung von Klärschlamm sowie für ein Recycling bzw. die Rückgewinnung des in den Aschen enthaltenen Phosphors aufgebaut werden. Aktuelle Prognosen weisen jedoch auf eine erhebliche Kapazitätslücke für die Phosphorrückgewinnung hin. Die DWA benennt den Handlungsbedarf für den Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundes- und Landesebene (u.a. Anpassung der Landesregelungen zu den Abwasserentgelten, Anpassung des Düngerechts, ggf. Zwischenlagermöglichkeiten) um möglichst ausreichende Kapazitäten bis 2029 aufzubauen, damit die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden können.
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V. am 20.01.2026
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Adressatenkreis:
-
17.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 20.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.01.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Entwurfs für ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote
Der Entwurf für das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der THG‑Quote soll den Einsatz erneuerbarer Energieträger im Verkehr stärken, Betrug verhindern und Investitionssicherheit für klimafreundliche Kraftstoffe schaffen. Ziel der Interessenvertretung ist eine ambitionierte, praxistaugliche Weiterentwicklung der THG‑Quote, um den Markthochlauf grüner Gase langfristig zu sichern und zur Erreichung der Klimaziele beizutragen. Dazu gehören die Fortschreibung der Quote bis 2045, die Beibehaltung der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Gülle, Mist und Klärschlamm, eine harmonisierte Massenbilanzierung inklusive Unionsdatenbank sowie ein jährliches Monitoring zur Früherkennung von Fehlentwicklungen.
- Bereitgestellt von: VNG AG am 20.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VIK wurde vom BMWE um eine Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung gebeten. Diese haben wir am 18.07.2025 über das online Portal des BMWE beantwortet. Der vorliegende Referentenentwurf baut auf dem Entwurf eines Beschleunigungsgesetzes für Geothermie (GeoWG) auf, der nicht mehr abschließend beraten wurde. In dem neuen Gesetzentwurf wurden zudem Anregungen des Bundesrats sowie aus dem Bundestag aufgenommen und zusätzliches Beschleunigungspotential gehoben. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch in Abstimmung befindlich.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 20.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern
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Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine nachhaltige und planbare Verankerung einer der Kundenanlagenregelung äquivalenten Regulierungserleichterung für industrielle Netzbetreiber. Ergänzung einer de-minimis Regelung von der Absicherungspflicht für Stromlieferanten. Einstufung eines überragenden öffentlichen Interesses für Energiespeicher. Industrienetzbetreiber sollten von der verpflichtenden Einführung einer gemeinsamen Internetplattform für die Abwicklung des Netzzugangs ausgenommen werden. Einführung einer Verlängerung der Möglichkeit zur Erbringung industrieller Flexibilität. Regulatorische Einbindung von Wasserstoff in das EnWG erfordert phasenweise und investitionsfördernde Umsetzung. Gesetzliche Verankerung der Abschaffung der Gasspeicherumlage.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 20.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mögliche Lösungsvorschläge für eine nachhaltige Kundenanlagenregelung
Diskussionspapier zu möglichen Lösungsvorschlägen für eine nachhaltige Kundenanlagenregelung. Der VIK setzt sich für eine praxistaugliche und planbare Verankerung einer Regelung für bisherige Kundenanlagen und industrielle Standortversorgungen in den einschlägigen EURichtlinien, in der Bundesgesetzgebung sowie von Festlegungen der BNetzA ein. Der Verband mahnt aufgrund des gegebenen Zeitdrucks eine zeitnahe Regelung an, um drohenden Schaden abzuwenden und gewachsene Standortkonzepte zu schützen.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 20.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung sollte rasch einen Runden Tisch zur Kundenanlage einrichten, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten auch mit Blick auf die europäische Ebene zu besprechen. Die unterzeichnenden Organisaonen bieten dafür ihre Unterstützung an. Die Bundesnetzagentur sollte für den derzeigen Schwebezustand klarstellen, dass Neuanschlüssen von Kundenanlagen nichts im Wege steht, sofern sie den aktuell geltenden Regelungen des EnWG Genüge tun. Die Bundesregierung sollte so schnell wie möglich eine Lösung finden, die die etablierte Praxis rechtlich absichert, ohne dabei die Möglichkeiten der Anschlussnutzer innerhalb der Kundenanlage auf freie Lieferantenwahl einzuschränken. Dabei sollte die aktuelle Rechtslage nicht ohne Folgenabschätzungen geändert werden.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 20.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kurzzusammenfassung der VIK-Stellungnahme zu Abschaffung der Gasspeicherumlage: Die geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage ist ein richtiger und notwendiger Schritt zur Entlastung der Industrie Um jedoch eine kurzfristig spürbare Entlastung der Industrie zu erreichen, muss die Maßnahme früher greifen und dauerhaft rechtlich abgesichert werden. Kundenanlagen sind die bei weitem am häufigsten anzutreffende Energieinfrastruktur und Teil eines hoch-integrierten Produktionsverbundes an Industrie- und Gewerbestandorten.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 20.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1496
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1496
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachungen im Zuwendungs- und Haushaltsrecht
Im Rahmen des von der Koalition geplanten Zukunftspakt "Ehrenamt" setzt sich das BfG für Vereinfachungen im Haushalts- und Zuwendungsrecht für gemeinnützige Organisationen ein. Damit soll ein Beitrag zum Bürokratierückbau für gemeinnützige Organisationen und für die Verwaltungsvereinfachung geleistet werden.
- Bereitgestellt von: Bündnis für Gemeinnützigkeit am 20.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachungen im Zuwendungs- und Haushaltsrecht
Im Rahmen des von der Koalition geplanten Zukunftspakt "Ehrenamt" setzt sich das BfG für Vereinfachungen im Haushalts- und Zuwendungsrecht für gemeinnützige Organisationen ein. Damit soll ein Beitrag zum Bürokratierückbau für gemeinnützige Organisationen und für die Verwaltungsvereinfachung geleistet werden.
- Bereitgestellt von: Bündnis für Gemeinnützigkeit am 20.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Errichtungsgesetzes der DSEE
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 06.05.2025 wurde die Zuständigkeit für die Sportpolitik und das Thema Ehrenamt vom Bundesministerium des Innern sowie die Engagementpolitik vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt übertragen. Zudem wurde ein Ausschuss für Sport und Ehrenamt im Deutschen Bundestag eingerichtet. Hierdurch wird eine Änderung des Errichtungsgesetzes der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt notwendig. Das Bündnis frü Gemeinnützigkeit wurde um eine Stellungnahme zum Gesetzesänderungsentwurf gebeten.
- Bereitgestellt von: Bündnis für Gemeinnützigkeit am 20.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BKAmt): Änderungsgesetz zum Errichtungsgesetz der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung der Unionsdatenbank für Biokraftstoffe (UDB)
Die UDB sollte für Wirtschaftsteilnehmer verpflichtend eingeführt werden, sobald ihre praktische und technische Anwendbarkeit sichergestellt ist. An diesem Prozess sollte die EU-Kommission sowohl Mitgliedstaaten als auch Industrie angemessen beteiligen. Diesem Anspruch entsprechend sollte sich die Bundesregierung auf EU-Ebene einsetzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 20.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum BMF-Entwurf einer Neuregelung von § 15 AStG (Zurechnungsbesteuerung)
Stellungnahme zum BMF-Entwurf einer Neuregelung von § 15 AStG (Zurechnungsbesteuerung).
- Bereitgestellt von: EY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 19.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung in kommunalen Pflichtaufgaben
Das Klima-Bündnis setzt sich für die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung in kommunalen Pflichtaufgaben ein. Wie die gesetzliche Ausgestaltung hierbei aussehen könnte bzw. welche konkreten Gesetze hiervon betroffen wären, ist eine Frage, die nicht abschließend geklärt ist. Als mögliche Blaupause für die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung in kommunalen Pflichtaufgaben könnten z.B. das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze oder das Bundes-Klimaanpassungsgesetz dienen, in denen entsprechende Regelungen bereits (teilweise) vorhanden sind. Manche Jurist*innen argumentieren auch, dass eine Grundgesetzänderung hierfür notwendig bzw. sinnvoll sei. Das Klima-Bündnis möchte diese Debatte konkstruktiv und ergebnisoffen vorantreiben.
- Bereitgestellt von: Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder | Alianza del Clima e.V. am 19.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp E kein geeignetes Instrument - Serielles Bauen und Sanieren ist vorzuziehen
Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der EU Safeguard-Maßnahmen zum Schutz der deutschen Stahl-Industrie
Die EU Safeguard-Maßnahmen schützen den Stahlsektor vor unlauteren Auswirkungen globaler Überkapazitäten. Die Interessenvertretung zielt zum einen darauf ab, diese Maßnahmen beizubehalten und zum anderen dabei die Einfuhr von Produkten aus der Schweiz als Drittland nicht zu beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: Swiss Steel Holding AG am 19.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserte Ausgestaltung des EU-Grenzausgleichs (CBAM)
Die Interessenvertretung zielt auf Verbesserungen bei der Gestaltung und Wirkungsweise der geplanten EU-Grenzausgleichsmaßnahmen (CBAM).
- Bereitgestellt von: Swiss Steel Holding AG am 19.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entlastung bei Energiepreisen für die energieintensive Industrie
Einführung eines Industriestrompreises sowie Senkung der Netzentgelte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Stahlbranche.
- Bereitgestellt von: Swiss Steel Holding AG am 19.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung grüner Leitmärkte für klimafreundlichen Stahl
Einführung von grünen Leitmärkten, um eine verlässliche Nachfrage nach CO2-reduziertem Stahl mit Hilfe regulatorischer Anreize zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Swiss Steel Holding AG am 19.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutzprogramm 2026: Statt neuer Maßnahmen die bestehenden Maßnahmen übernehmen und umsetzen
Im Klimaschutzprogramm 2026 sollten nicht zusätzliche neue Einzelmaßnahmen im Vordergrund stehen, sondern die Vereinfachung des bestehenden Ordnungsrechts und die Sicherstellung einer langfristig stabilen und verlässlichen Förderkulisse. Nur so können der Gebäudesektor auf einem belastbaren Pfad zum Erreichen der Klimaziele 2045 gehalten und die notwendige Investitionssicherheit für alle Akteure gewährleistet werden.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 19.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umfang und Struktur der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vereinfachen
Die ESRS bergen in Umfang und Ausgestaltung erhebliche Belastungen für die Unternehmenspraxis. Durch die EU-Kommission angestrebte Strukturvereinfachungen sind im Grundsatz zu begrüßen. Aktuelle Vorschläge der EFRAG lassen jedoch inhaltliche Unklarheiten und die Verpflichtung zu übermäßiger Detailtiefe in den Berichten vielfach unberührt. Wichtig ist eine weitgehende Reduzierung des mit der Umsetzung der ESRS verbundenen administrativen Aufwands ebenso wie größtmögliche Rechtssicherheit. Vermieden werden sollte insbesondere, dass Anforderungen interpretationsoffen bleiben. Ein faktischer Zwang zu individuellen Konzeptionierungen sollte vermieden, die Vergleichbarkeit darf nicht einschränkt werden. Weitere Kritik betrifft die fehlende Harmonisierung mit EU-Taxonomie-Anforderungen.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 19.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Delegierte Verordnung zu den Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD
Weitere Vereinfachung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und Fokussierung auf sinnvolle Nachhaltigkeitsinformationen, insbesondere für Kreditinstitute.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 19.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert die Einführung eines sektorspezifischen Rechtsrahmens zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen der Energie- und Wasserwirtschaft. Ziel ist es, die Sicherheit und Funktionsfähigkeit auch in Krisenlagen zu gewährleisten. Dazu zählen u. a. rechtssichere Regelungen zur Drohnenabwehr, zur Finanzierung von Resilienzmaßnahmen über einen staatlichen Fonds sowie Anpassung von Transparenz- und Datenschutzvorgaben unter sicherheitspolitischen Aspekten. Zudem fordert der BDEW verbindliche Koodinierungsstrukturen zwischen Bund, Ländern und kommunalen Akteuren sowie eine klare Führungsstruktur in Krisenlagen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschwächung und Reduzierung der Anforderungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen
Der Entwurf verursacht nach Regierungsangaben zusätzliche Kosten von rund 90 Mio. € jährlich – für Prüfpflichten, Gutachten, Registrierungsprozesse, Zulassungen, Sicherheitsleistungen sowie die Finanzierung neuer Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen. Bereits heute tragen Hersteller umfangreiche Finanzierungsverpflichtungen (u.a.Zentrale Stelle, Register, Systeme). Der Entwurf verschärft diese Lasten erheblich und schafft zudem eine neue Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen, deren Zweck, Zielsetzung und Nutzen völlig unklar bleiben. Diese nicht begründbare Ausweitung des Behördenapparats widerspricht jeder wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit. Für KMU drohen existenzgefährdende Mehrkosten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 19.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
11.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschwächung und Reduzierung der Anforderungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen
Der Entwurf verursacht nach Regierungsangaben zusätzliche Kosten von rund 90 Mio. € jährlich – für Prüfpflichten, Gutachten, Registrierungsprozesse, Zulassungen, Sicherheitsleistungen sowie die Finanzierung neuer Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen. Bereits heute tragen Hersteller umfangreiche Finanzierungsverpflichtungen (u.a.Zentrale Stelle, Register, Systeme). Der Entwurf verschärft diese Lasten erheblich und schafft zudem eine neue Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen, deren Zweck, Zielsetzung und Nutzen völlig unklar bleiben. Diese nicht begründbare Ausweitung des Behördenapparats widerspricht jeder wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit. Für KMU drohen existenzgefährdende Mehrkosten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 19.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
11.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eine Übertragung behördlicher oder behördennaher Aufgaben im Bereich der EPR für Textilien soll nich auf bestehende, aber brachenfremde Organisationen wie z.B. die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) oder die Zentrale Stelle Verpackungsregister übertragen werden. Dies ist weder fachlich noch rechtlich möglich ist und widerspricht in wesentlichen Punkten den etablierten Grundprinzipien der Herstellerverantwortung und des Verursacherprinzips. Für den Textilbereich ist, analog zu den bestehenden Strukturen in anderen Produktbereichen, eine von der eigenen Branche getragene Organisation erforderlich.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 19.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
Der Entwurf schlägt eine Änderung der Haftungsprivilegierung für langsam fahrende Fahrzeuge wie elektrische Tret- und Stehroller (E-Scooter) in § 8 Nr. 1 StVG vor. Dort wird eine Ausnahme für Elektrokleinstfahrzeuge vorgesehen. Für sie gelten damit künftig die verschuldensunabhängige Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG und die Haftung des Fahrzeugführers aus vermutetem Verschulden gemäß § 18 Abs. 1 StVG.
- Bereitgestellt von: Plattform Shared Mobility am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformanpassungsgesetz
Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform soll die ursprüngliche Krankenhausreform praxisgerechter gestalten, indem z.B. Ausnahmen, Kooperationsmöglichkeiten und Qualitäts- sowie Leistungsgruppenregelungen angepasst werden, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Bundesregierung möchte damit mehr Flexibilität, Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit vor Ort schaffen sowie die Qualität und Effizienz der Krankenhausversorgung erhalten und verbessern.
- Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformanpassungsgesetz
Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform soll die ursprüngliche Krankenhausreform praxisgerechter gestalten, indem z.B. Ausnahmen, Kooperationsmöglichkeiten und Qualitäts- sowie Leistungsgruppenregelungen angepasst werden, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Bundesregierung möchte damit mehr Flexibilität, Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit vor Ort schaffen sowie die Qualität und Effizienz der Krankenhausversorgung erhalten und verbessern.
- Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf soll das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent stabil halten und die Kindererziehungszeiten für alle Kinder gleich anrechnen, damit Eltern unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes mehr Rentenpunkte erhalten. Die Bundesregierung möchte damit die finanzielle Absicherung im Alter stärken, Gerechtigkeit für Erziehende schaffen und die gesetzliche Rentenversicherung verlässlich machen.
- Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf soll die Notfall- und Akutversorgung besser vernetzen, Patient*innen schneller in die richtige Versorgungsebene leiten und sektorenübergreifend effizienter gestalten, indem etwas Notdienst, Notaufnahmen und Rettungsdienste stärker abgestimmt werden. die Bundesregierung möchte damit Überlastungen reduzieren, die Versorgung für Notfälle verbessern und die Strukturen langfristig effizienter und patientenorientierter machen.
- Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf nimmt umfangreiche Änderungen am SGB II und weiteren Sozialgesetzbüchern vor, um Rechtswidersprüche infolge der Bürgergeld-Reform zu beseitigen und Anpassungen in anderen Gesetzen vorzunehmen, etwa bei der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung sowie klarstellenden Regelungen im Sozialhilfe- und Rentenrecht. Die Bundesregierung möchte damit Rechtsklarheit schaffen, widersprüchliche Regelungen harmonisieren und die Sozialgesetzbücher systematisch anpassen.
- Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend modernisieren, indem neue, kostengünstige und renditestärkere Versorgungsprodukte wie zertifizierte Altersvorsorgedepots zugelassen werden und die Förderung einfacher und transparenter gestaltet wird. Die Bundesregierung möchte damit bereitere Teile der Bevölkerung zur privaten Vorsorge motivieren, den Lebensstandard im Alter besser zu sichern und die Attraktivität der ergänzenden Altersvorsorge zu steigern.
- Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: