Regelungsvorhaben

Nichteinbeziehung TAB in nEHS u. praxisnahe Überarbeitung des Versteigerungsverfahren 2027 und Emissionsberichterstattung.

Angegeben von:
ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (R000996) am 16.07.2026

Beschreibung:
Die Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen in das nEHS bleibt nicht gerechtfertigt. ITAD begrüßt die Verlängerung des Preiskorridors 2027, fordert aber höhere Versteigerungsmengen, eine Nachkaufgrenze von 20 Prozent, längere Kaufzeiträume und eine Begrenzung nicht mandatierter Finanzintermediäre. Ab 2028 benötigen TAB eine frühzeitig feststehende Preisbasis. ITAD schlägt eine Kopplung an den mengengewichteten EU-ETS-I-Durchschnittspreis des Vorjahresquartals vor. Die EBeV 2030 sollte Biomasseanteile kohlenstoff- statt energiebezogen bestimmen, um fossile Emissionen sachgerechter abzubilden. Zudem sind praxisgerechte Emissionsfaktoren für Hausmüll, ein Nullfaktor für zurückgeführtes Unverbranntes sowie eigene Regeln für heizwertarme, inerte oder wässrige Abfälle erforderlich.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 03.07.2026 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2607160002 (PDF - 18 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 15.07.2026 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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