Regelungsvorhaben

Keine Kürzungen im Recht der Eingliederungshilfe

Angegeben von:
Bundesvereinigung Lebenshilfe (R004143) am 17.07.2026

Beschreibung:
Keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Deckelung bei der Finanzierung von Tariflöhnen, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - keine Bedarfsplanung als Grundlage für Leistungsvereinbarungen einführen, keine Streichung der Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, kein anlassloses Prüfrecht im SGB IX -, keine Schärfung des Nachranggrundsatzes, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, einheitliche Bedarfsermittlung regeln

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2607170006 (PDF - 15 Seiten)

    Adressatenkreis:

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