Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

155 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AGG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (155)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben ..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Richtlinienentwurf von 2008 hätte im Zivilrechtsverkehr erhebliche Auswirkungen für die Unternehmen, soweit diese in Vertragsbeziehungen zum Verbraucher stehen. Die geplanten Regeln würden in das etablierte und bewährte nationale Antidiskriminierungsrecht eingreifen und an einzelnen Stellen Änderungen erfordern, die mit erheblichen praktischen Problemen, wirtschaftlichen Belastungen, unangemessenen Ergebnissen sowie Eingriffen in die Presse- und Medienfreiheit verbunden wären.Bedenklich ist, dass der Diskussionsprozess auf EU-Ebene ohne Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet. Nach 16 Jahren muss vor einer Beschlussfassung im Rat eine erneute Konsultation der Medien- und Wirtschaftsverbände und eine anschließende Berücksichtigung der Interessen betroffener Unternehmen erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben ..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahre 2008 für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU enthält entgegen dem Vorschlag des EU-Parlaments aus dem Jahr 2009 immer noch keine Ausnahme für die Bereiche Medien und Werbung. Bereits im Jahre 2003 hatte die EU-Kommission erkannt: „Durch das Diskriminierungsverbot dürfen andere Grundrechte [...] einschließlich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus“ „nicht beeinträchtigt werden“, weswegen es nicht „für Medien- und Werbeinhalte“ gelten soll.“ Dementsprechend bestimmt Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/113/EG, dass die Richtlinie nicht „für den Inhalt von Medien und Werbung“ gilt (ABl. L 373/40 v. 21.12.2004). Ohne eine solche Ausnahme darf die Bundesregierung auch der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie nicht zustimmen.

    • Bereitgestellt von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahre 2008 für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU enthält entgegen dem Vorschlag des EU-Parlaments aus dem Jahr 2009 immer noch keine Ausnahme für die Bereiche Medien und Werbung. Bereits im Jahre 2003 hatte die EU-Kommission erkannt: „Durch das Diskriminierungsverbot dürfen andere Grundrechte [...] einschließlich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus“ „nicht beeinträchtigt werden“, weswegen es nicht „für Medien- und Werbeinhalte“ gelten soll.“ Dementsprechend bestimmt Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/113/EG, dass die Richtlinie nicht „für den Inhalt von Medien und Werbung“ gilt (ABl. L 373/40 v. 21.12.2004). Ohne eine solche Ausnahme darf die Bundesregierung auch der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie nicht zustimmen.

    • Bereitgestellt von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 26.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vollständige Streichung von § 9 AGG“ § 9 AGG, der für Kirchen..., ...wei-ter der Regelung des § 9 AGG. Diese sieht in Umsetzung..., ...Religionsgemeinschaften eine über § 8 AGG hinausge-hende Möglichkeit..., ...AZR 501/14, Rn 122). § 8 AGG enthält demgegenüber lediglich..., ...bereichsspezifi-sche Ausnahme des § 9 AGG zu streichen, wie dies..., ...allgemeine Ausnahme des § 8 AGG zu verwei-sen. Weiterhin..., ...dar, inwiefern § 9 Abs. 2 AGG über § 241 Abs. 2 BGB ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diskriminierung von Überlebenden einer Krebserkrankung im Kindes- und Jugendalter beim Abschluss von Versicherungen und Krediten sowie bei Adoptionen und Verbeamtungen muss beendet werden. Wir fordern daher die Umsetzung eines umfänglichen Rechts auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende nach fünf Jahren Heilungsbewährung.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Kinderkrebsverband e.V. am 16.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz..., ...Gleichbehandlungsgesetz wieder (§ 8 Abs. 1 AGG). Allerdings gibt es Ausnahmen..., ...korrekt zu erfüllen. Das AGG behandelt in § 2 auch den..., ...zusätzlich. Jedoch gibt es im AGG auch hierfür Ausnahmen ..., ...Ungleichbehandlung (§§8-10 AGG), welche auch die Un-gleichbehandlung..., ...… eine Präzisierung des AGG in Bezug auf eine Offenlegungspflicht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg bekennt sich klar zum Ziel der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit. Mit Blick auf die anstehende nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist es Südwesttextil ein zentrales Anliegen, die bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung zu erhalten, praxisgerechte Anforderungen zu formulieren und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Nur so kann das gemeinsame Ziel – mehr Transparenz und Gleichbehandlung – ohne Gefährdung von Wettbewerbsfähigkeit, Standortattraktivität und Fachkräftesicherung erreicht werden.

    • Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rechtslage Bereits § 15 AGG sieht bei einer Benachteiligung..., ...einer Verschärfung des § 15 AGG zu rechnen ist. Ergänzend..., ...bestehenden Regelungen des § 15 AGG erweitert oder strenger..., ...Seite 17 Bereits nach § 15 AGG stehen betroffenen Arbeitnehmerinnen..., ... bestehende System des AGG bereits sichergestellt...., ...Entgeltdiskriminierungen nach § 22 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz..., ...von Südwesttextil Die im AGG verankerte Vermutungsregelung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rechtslage Bereits § 15 AGG sieht bei einer Benachteiligung..., ...einer Verschärfung des § 15 AGG zu rechnen ist. Ergänzend..., ...bestehenden Regelungen des § 15 AGG erweitert oder strenger..., ...Seite 18 Bereits nach § 15 AGG stehen betroffenen Arbeitnehmerinnen..., ...das bestehende System des AGG bereits sichergestellt...., ...Entgeltdiskriminierungen nach § 22 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz..., ...von Südwesttextil Die im AGG verankerte Vermutungsregelung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) betrachten. Im Ergebnis..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellen. Außerdem...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine niedrigschwellige, diskriminierungsfreie und leitliniengetreue Versorgung für alle Menschen zu garantieren, ist unerlässlich und zählt zu den zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Die Sicherstellung eines gleichberechtigten und bedarfsorientierten Zugangs zur Gesundheitsversorgung muss daher handlungsleitende Maxime politischer Reformen sein. Insgesamt bleibt der Maßnahmenentwurf des BMG in weiten Teilen hinter diesen Erwartungen zurück. Gefordert wird insofern eine zeitnahe, verbindliche und partizipative Nachschärfung. Unbedingt notwendig ist auch die Rückbindung und Verstetigung eines solchen Aktionsplans u.a. mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, § 17 SGB I, §§ 2a und 76 SGB V sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 26.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.08.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbe-handlungsgesetz (AGG), dem Sozialgesetzbuch ..., ...Berücksichtigung der sich aus BGG und AGG ergebenen Anforde-rungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Barrierefreie Revitalisierung bestehender Gebäude durch nachträglichen Ein- oder Anbau von Aufzügen zur Sicherung der Zugänglichkeit für alle Generationen. Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen, die auf der Musterbauordnung (§ 39 MBO) basieren, um klare und gerechte Regelungen von Aufzügen sowohl im Neubau als auch im Bestand zu schaffen. Ordnungsrechtliche Vorgabe für den Einbau eines Aufzuges in Neubauten und als Minimum den Einbau einer Vorrichtung für den nachträglichen Einbau eines Aufzuges in Neubauten. Barrierefreiheit an Bahnhöfen durch Zugänglichkeit aller Bahnsteige durch Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit von Aufzügen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erleichtern. 5. Anpassung AGG / BGG: rechtliche Verbindlichkeit..., ...) • VDMA Forderung: BGG/AGG anpassen, Rechtsanspruch...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten und damit geregelt..., ...Benachteiligung bereits nach § 19 AGG verboten. Es muss daher..., ...klargestellt werden, dass § 19 AGG unberührt bleibt. Bei ..., ...Belästigung nach § 3 Abs. 3 und 4 AGG ist eine Benachteiligung..., ...Kontexten gilt als den im AGG genannten Bereichen Arbeitsplatz..., ...Regelung entspricht § 3 Abs. 2 AGG und stellt darüberhinausgehend..., ...nach dem BGG oder nach dem AGG geltend machen wollen. ..., ... denn Ansprüche nach dem AGG müssen innerhalb von zwei..., ... oder die Regelungen des AGG unberührt. 2.3.7. Zu §..., ...identischen Regelung in § 5 AGG. Sie erlaubt ausdrücklich..., ...entspricht § 20 Absatz 2 Satz 3 AGG. Danach kann im Versicherungsvertragsrecht..., ...analoge Regelung auch im AGG gestrichen werden. 2.3.10..., ...Beweislasterleichterung im AGG nachgebildet. Der VdK begrüßt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...neben den Dimensionen nach AGG auch die Kriterien Sprache...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine niedrigschwellige, diskriminierungsfreie und leitliniengetreue Versorgung für alle Menschen zu garantieren, ist unerlässlich und zählt zu den zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Die Sicherstellung eines gleichberechtigten und bedarfsorientierten Zugangs zur Gesundheitsversorgung muss daher handlungsleitende Maxime politischer Reformen sein. Insgesamt bleibt der Maßnahmenentwurf des BMG in weiten Teilen hinter diesen Erwartungen zurück. Gefordert wird insofern eine zeitnahe, verbindliche und partizipative Nachschärfung. Unbedingt notwendig ist auch die Rückbindung und Verstetigung eines solchen Aktionsplans u.a. mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, § 17 SGB I, §§ 2a und 76 SGB V sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.08.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss um den Schutz vor..., ...und Entschädigung in § 21 AGG müssen auch hierfür gelten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...geeignete Maßnahmen nach § 5 AGG bestehende Nachteile zu...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehand-lungsgesetz (AGG) zu verbessern und zu stärken..., ...Gleichbehand-lungsgesetz (AGG) zu stärken. Alleinerziehende..., ...Wohnungs-suche. Dagegen bietet das AGG derzeit praktisch aber ..., ...Der VAMV fordert daher § 1 AGG um die Merkmale Familienstand..., ... der Geltungsbereich des AGG auf öffentliche Stellen..., ...Fristen, um Ansprüche nach dem AGG geltend zu machen, niedri-gere...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Einbeziehung von Geschlecht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Beweiserleichterung gemäß § 22 AGG wurde im Kabinettsentwurf..., ...prozessualen Rechte wie nach dem AGG erhalten. Nur so kann der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist sinnvoll, es wäre wünschenswert, wenn dieses nun abgeschlossene Gesetz, welches ein bundesweit einheitliches Berufsbild für die Pflegefachassistenz geschaffen hat, übertragen würde auf die Heilerzeihungspflegessistenz und die Heilerzeihungspflege. Die Ausbildungen sind auch hier landesrechtlich so unterschiedlich, dass die Tätigkeitsfleder von Bundeland zu Bundesland voneinander abweichen. Hier wäre eine bundeseinheitliche Ausrichtung wünschenswert. Was in der Pflege möglich ist, ist auch in der Heilerziehungspflege möglich.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1493 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    • Adressatenkreis:
      • 10.07.2025

      • 05.12.2025

        • Bundesregierung:

      • 14.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zurückbleiben. Für eine..., ...Benachteiligung i. S. d. AGG stehen 6 Betroffenen ..., ...hinter dem Schutzniveau des AGG zurückbleiben. Insbesondere...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)12 zur Verhinderung von..., ...www.gesetze-im-internet.de/agg 13 Antidiskriminierungsstelle...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Herausforderungen..., ...Derzeit ermöglicht etwa das AGG nur den direkt Betroffenen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... dem seit 2006 geltenden AGG. Bereits 2016 hat der djb..., ...Regierung die Reform des AGG nicht erneut verschläft..., ...mindestens auf dem Niveau des AGG einzurichten. Es bleibt..., ...der Anwendungsbereich des AGG bislang keine bzw. nur ..., ...wären Betroffene durch das AGG etwa beim sogenannten „..., ...sexuellen Belästigungen im AGG auf den Bereich des Arbeitsrechts..., ... Belästigungen durch das AGG geschützt werden. Der..., ...Vgl. Ergänzungsliste zur AGG Novellierung vom 17.01.2023...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) empfohlen. Die Prämisse...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Barrierefreie Revitalisierung bestehender Gebäude durch nachträglichen Ein- oder Anbau von Aufzügen zur Sicherung der Zugänglichkeit für alle Generationen. Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen, die auf der Musterbauordnung (§ 39 MBO) basieren, um klare und gerechte Regelungen von Aufzügen sowohl im Neubau als auch im Bestand zu schaffen. Ordnungsrechtliche Vorgabe für den Einbau eines Aufzuges in Neubauten und als Minimum den Einbau einer Vorrichtung für den nachträglichen Einbau eines Aufzuges in Neubauten. Barrierefreiheit an Bahnhöfen durch Zugänglichkeit aller Bahnsteige durch Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit von Aufzügen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Behindertengleichstellungsgesetzes...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Zusammenhang mit dem AGG zuständig und haben hier...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Zusammenhang mit dem AGG zuständig und haben hier...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Zusammenhang mit dem AGG zuständig und haben hier...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Zusammenhang mit dem AGG zuständig und haben hier...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt werden und Teilhabe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass unsere Interessen berücksichtigt werden im Bezug auf die Reform des TSG. Nach unserer Auffassung nach, werden die Belange von schwulen Männern unzureichend berücksichtigt. Weiterhin befürchten wir massive Eingriffe, was unsere Reche betrifft wie z.B. die Privatautonomie. Weiterhin sehen wir die Meinungsfreiheit massiv gefährdet.

    • Bereitgestellt von: Just Gay am 03.03.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9049 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Konversionstherapiegesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und einschlägigen weiteren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Zusammenhang mit dem AGG zuständig und haben hier...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Zusammenhang mit dem AGG zuständig und haben hier...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unterstützung findet der Vorschlag, private Investitionen in barrierefreie Umbauten und Bewusstseinsbildung zur Barrierefreiheit zu fördern. Zudem setzt sich der DRV dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes aus 2024 praktikabel und rechtssicher ausgestaltet wird. Das Benachteiligungsverbot des § 7 BGG, welches derzeit nur für öffentliche Träger gilt, soll auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verpflichtung angemessene Vorkehrungen zu ergreifen. Der derzeitige Vorschlag führt aufgrund der Unbestimmtheit zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und einem vermeidbaren Bürokratieaufwand.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Zusammenhang mit dem AGG zuständig und haben hier...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat eine gute Grundlage..., ...auf Bereiche gibt, die das AGG bisher nicht anspricht...., ...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die seit Jahren zu den..., ...orientierte Erweiterung des AGG um Kategorien zum Diskriminierungsschutz..., ...absehbar. Eine Ausweitung des AGG-Anwendungsbereiches auf..., ...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) • Stärkung der ADS des..., ...geeigneter Form im Sinne von § 29 AGG • Auflage eines Bundesprogramms..., ...spätestens mit der anstehenden AGG-Reform der dort verwendete..., ...dem rechtlichen Instrument AGG) muss endlich auch in einer...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungs- gesetz (AGG) muss verantwortungsvoll..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) braucht eine Novellierung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesrepublik Deutschland als auch die Europäische Union (EU) als Staatengemeinschaft haben die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert und sich somit verpflichtet, gleichwertige und chancengleiche Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen herzustellen. Dies gilt auch für Artikel 20 der UN-BRK - dem Recht auf persönliche und selbstbestimmte Mobilität. Dazu braucht es eine vollumfängliche Barrierefreiheit und Angemessene Vorkehrungen, die mit der UN-BRK verbrieft sind. Die EU-Fahrgastrechteverordnung und das hier vorliegende AEG und EVO müssen diesem mangelnden Zustand der Barrierefreiheit durch Angemessene Vorkehrungen (§ 7 Abs. 2 BGG) gerecht werden.

    • Bereitgestellt von: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. - ISL am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 268/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
    • Adressatenkreis:
      • 08.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nicht gelten sollte. Das AGG nennt Rechtfertigungsgründe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollte modernisiert werden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...reden hier u. a. auch vom AGG, BGG. Und noch ein kleiner...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sozialrecht, der entsprechend des AGG Benachteiligungsverbote...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Er sieht weder einen Verstoß gegen das nationale Verfassungsrecht noch gegen europäische Grundrechte. Die Altersgrenze für Notarinnen und Notare verfolgt nach Auffassung des DAV mit der Sicherstellung einer geordneten Altersstruktur im Notariat einen legitimen Zweck. Dadurch wird anerkannten Gründen des Allgemeinwohls gedient, der Sicherung der Qualität notarieller Dienstleistungen und dem Schutz der Rechtsuchenden. Ohne die in § 48 a BNotO normierte Altersgrenze besteht aus Sicht des DAV keine hinreichende Vorhersehbarkeit und Planbarkeit für den juristischen Nachwuchs, der für das Notariat gewonnen werden muss.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsvorschriften des AGG. Das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG erfasst keine gesetzlichen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geprägten geltenden Rechtslage..., ...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als ein wichtiger und ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einflussnahme auf die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes / Ausweitung auf private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen durch Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Veröffentlichung von Forderungspapieren zum Thema auf unserer Webseite, Postings zu aktuellen Themen auf unseren Social Media Kanälen) und durch Kontaktierung der relevanten behinderungspolitischen Akteure in Gremien (bspw. BMWSB - Fachdialog zum Thema Kosten & Förderung von Barrierefreiheit) sowie Informations- und Kontaktangebote an Bundestagsabgeordnete bzw. deren Fraktionen, um Gespräche zu führen. Aufrechterhaltung der Vernetzung durch Anschreiben auch an neu eingesetzte Akteure auf ministerieller Ebene.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Behindertenrat am 28.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geben. - Finanzielle ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der CCV setzt sich seit langem für gesetzliche Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz ein, die branchenspezifische Besonderheiten aufgreifen. Denn in der Call- und Contactcenter-Branche stellt das gesprochene Wort des Mitarbeitenden die zu erbringende Dienstleistung dar. Diese muss nach gängigen Qualitätsstandards gemessen und ohne Verletzung von Datenschutzinteressen optimiert werden können. Nach Verabschiedung der DSGVO und der für unsere Branche unbefriedigenden Novellierung des BDSG bedarf es einer weiteren Reform und Anpassung des BDSG oder eines gesonderten Beschäftigendatenschutzgesetzes, das künftig den deutschen Arbeitnehmerdatenschutz auf eine klare gesetzliche und praxistaugliche Grundlage stellt.

    • Bereitgestellt von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 01.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...aufgrund der Klagefrist im AGG die Daten für fünf bis ..., ...muss im Hinblick auf das AGG angepasst oder gestrichen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Allgemeinen Genehmigungen (AGG) wurde hier bereits eine...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Streitigkeiten nach § 19 AGG, könnte eine Ausstellung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einführung eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Strukturelle Absicherung der staatlichen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM); Betroffenenbeirat und Unabhängige Aufarbeitungskommission zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt; Erweiterung bei der Anwendung von Schutzkonzepten sowie Vorgabe einer verbindlichen Qualitätsentwicklung und -sicherung zum Gewaltschutz für alle Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendhilfe; Anregung der Prüfung, ob entsprechende Vorschriften auch für schutz- und hilfebedürftige Erwachsene gelten sollten.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Adressatenkreis:
      • 25.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abs. 1 AufenthG und § 28 AGG, wonach den jeweiligen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Betroffene des fehlenden Mutterschutzes in der Selbstständigkeit möchten wir eine Änderung des Mutterschutzgesetzes bewirken, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in der Selbstständigkeit ohne besondere Risiken für die Schwangere möglich ist.

    • Bereitgestellt von: Mutterschutz für Alle! e.V. am 05.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 28.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ist in § 20 Abs. 2 Satz 1 AGG umgesetzt. Die besondere..., ...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstellt. Schwangerschaft..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG). 8. Richtlinie 2010/41...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Auch die Novellierung des AGG ist längst überfällig. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden

    • Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Diskriminierungsschutz für „AGG-Hopper“ .................., ...Diskriminierungsschutz für „AGG-Hopper“ Problem: Wer ausgeschriebene..., ... Gerichtshofs fällt ein „AGG-Hopper“ schon nicht in ..., ...ge-setzliche Klarstellung, dass „AGG-Hopper“ sich erst gar nicht...
Nach oben blättern