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1.186 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BGB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.186)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gilt (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB), wonach der Vermieter ..., ... die Mieter laut § 556c BGB die Betriebskosten für ..., ...mit Blick auf den § 556c BGB jedoch folgendermaßen ..., ...Voraussetzungen der §§ 307 ff. BGB. Die Vorgaben des § 24 ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Eine Doppelregulierung im BGB sollte aus Gründen der ..., ...Sinne des § 906 Absatz 1 BGB. Diese Vorschrift dient...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...- Novellierung von §556c BGB und Wärmelieferverordnung..., ...Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gesehen wird. Dies spiegelt..., ...Leistungsbestimmungsrecht im Sinne des § 315 BGB. Die rechtmäßige Ausübung..., ...hinaus schreibt § 556 (3) BGB) vor, dass die Nebenkostenabrechnung..., ...Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erachtet der VKU als nicht..., ...Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Unklar ist in diesem..., ...Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist, gilt. Sofern dies ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Textform nach § 126b BGB ergänzt, was wir begrüßen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Textform nach § 126b BGB ergänzt, was wir begrüßen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Textform nach § 126b BGB ergänzt, was wir begrüßen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Textform nach § 126b BGB ergänzt, was wir begrüßen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 17.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

      • 29.05.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sehr engen AGB-Rechts im BGB, aber es passen eben nicht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Facharztstandard (§ 630a Abs. 2 BGB) dar. Diese Rechtsauffassung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung betrifft die Schaffung eines konsistenten Rechtsrahmens bei der Umsetzung der CSRD in Deutschland. Dazu gehört insbesondere die Koordinierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Pflichten nach dem LkSG, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Angestrebt wird eine planbare, einheitliche und praktikable Berichterstattung, die Doppelanforderungen ausschließt und den Unternehmen Klarheit bei Anwendung und Fristen gibt.

    • Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 30.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Anwendbarkeit des § 126 BGB beseitigt und zugleich ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB zur Kindeswohldienlichkeit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Anpassungen des § 356 BGB das Problem der ewigen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Textform nach § 126b BGB ergänzt, was wir begrüßen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gesetzbuch (§§ 675c ff. BGB) umgesetzt. Zugleich..., ...ermöglichen (z. B. § 675u Satz 2 BGB), greifen diese Mechanismen..., ...Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) gegen den neuen Empfänger...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gesetzbuch (§§ 675c ff. BGB) umgesetzt. Zugleich unterliegen..., ...ermöglichen (z. B. § 675u Satz 2 BGB), greifen diese Mechanismen..., ...Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) gegen den neuen Empfänger...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gesetzbuch (§§ 675c ff. BGB) umgesetzt. Zugleich unterliegen..., ...ermöglichen (z. B. § 675u Satz 2 BGB), greifen diese Mechanismen..., ...Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) gegen den neuen Empfänger...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., ...ff. i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., ...ff. i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., ...ff. i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., .... i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB- Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 23.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürgerliches Gesetz- buch (BGB) ist, schließen wir uns..., ...Anwendbarkeit der §§ 312 ff. BGB auf den Beitritt zu einer..., ...grundsätzlich nicht unter § 312 BGB fällt, da ein darauf gerichteter...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Unter Hinweis auf § 134 BGB i.V.m. dem Verbot zur Darlehensaufnahme..., ...Sicherheitsleistung nach § 232 BGB sind nicht ersichtlich...., ...Sicherheitsleistungen nach § 232 BGB begründet liegen könnte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- & TX-Limit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden; 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., ...ff. i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., .... i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB- Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gegenwärtig wird in § 556c BGB geregelt, dass bei Umstellung..., ...Regel deutlich höher. § 556c BGB in Verbindung mit der WärmeLV..., ... §556c Abs. 1 Ziffer 2 BGB, wonach die Kosten der ..., ...VON §556C ABS. 1 ZIFF. 2 BGB VOR: § 556c Kosten der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gegenwärtig wird in § 556c BGB geregelt, dass bei Umstellung..., ...Regel deutlich höher. § 556c BGB in Verbindung mit der WärmeLV..., ...in §556c Abs. 1 Ziffer 2 BGB, wonach die Kosten der ..., ...VON §556C ABS. 1 ZIFF. 2 BGB VOR: § 556c Kosten der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Einführung von Rückmeldefristen im Netzanschlussverfahren, die Einführung der unverbindlichen Netzanschlussauskunft auf Mittelspannungsebene und die vorgesehenen Vorgaben für einen Kapazitätsreservierungsmechanismus werden unterstützt. Die unverbindliche Netzanschlussauskunft sollte jedoch auch auf Niederspannungsebene angeboten werden. Weiterhin sollte die Möglichkeit geschaffen werden alle Netzanschlüsse in der Niederspannung innerhalb eines Webportals vorzunehmen sowie ein bundesweit gültigen Messkonzept-Katalog für verschiedene PV-Betriebsmodelle erstellt werden.

    • Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 10.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Demnach muss..., ...Form hat nach § 125 S. 1 BGB die Nichtigkeit des Vertrages..., ...Nichteinhaltung der Textform in § 125 BGB geregelt, nämlich die ..., ... an- gepasst werden. 6 BGB, § 126b: „Ist durch Gesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... die Textform in § 126 b BGB erfolgen. Entsprechend ..., ...Arbeitsverhältnis (z.B. § 623 BGB) verzichten und die Übermittlung..., ...Reformierung des § 613a Abs. 6 BGB dahingehend, dass das Widerspruchsrecht..., ...Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB in jedem Fall drei Monate...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 Abs. 1 BGB zu berufen, da es ihm ..., ...Zahlungspflicht (§ 326 Abs. 1 BGB). Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen..., ...allgemeinen Regelung in § 1004 BGB bzw. einen Eingriff in ..., ...Ausformung des § 1004 Abs. 2 BGB und die Entfernung als...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir fordern die sofortige Umsetzung des im Koalitionsvertrag verankerten Rechtsanspruchs auf Hilfe bei Gewalt (Gewalthilfegesetz) mit dem versprochenen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sowie die Ausstattung mit ausreichenden finanziellen Mitteln.

    • Bereitgestellt von: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. am 18.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 10.12.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... In §1626 Abs. 3 Satz 1 BGB wird festgelegt, dass zum...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Abnehmern (GWB, UWG und BGB), aber auch mit Blick ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Krankenkassen auf die BGB-Frist von 4 Jahren, so ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... des §1626 Abs. 3 Satz 1 BGB zur Kindeswohldienlichkeit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vierten und fünften Buch des BGB (Familien- und Erbrecht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...hingegen nach § 138 oder § 307 BGB wegen Unvereinbarkeit mit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...aus § 1613 Absatz 1 Satz 2 BGB folgt, wonach der Unterhalt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die deutschen Klimaziele sind sehr ambitioniert. Für die weitere Dekarbonisie rung sind klare Rahmenbedingungen wichtig, die zu Planungs- und Investitions sicherheit führen. Darüber hinaus bedarf es einer sichergestellten Finanzierung, insbesondere von relevanter Energieinfrastruktur. Ein großer Teil der bisherigen Emissionsminderung stammt aus dem Bereich der Energieerzeugung. Neben deren weiterer Dekarbonisierung sind insbesondere der Gebäude-/Wärmebereich sowie der Verkehrsbereich zentral, weshalb nun richtige Rahmenbedingungen zu setzen sind. Sehr wesentlich für wirtschaftliche Akteure, insbesondere im Hinblick auf große und langfristig angelegte Transformationen, ist die Planungs- und Investitionssi cherheit. Deshalb bedarf es eines klaren Rahmens zur CO2-Bepreisung.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... (WärmeLV) i.V.m. § 556c BGB) zu beenden, sollten die..., ...(siehe §§ 559 und 559e BGB) auf die gewerbliche Wärmelieferung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Einführung von Rückmeldefristen im Netzanschlussverfahren, die Einführung der unverbindlichen Netzanschlussauskunft auf Mittelspannungsebene und die vorgesehenen Vorgaben für einen Kapazitätsreservierungsmechanismus werden unterstützt. Die unverbindliche Netzanschlussauskunft sollte jedoch auch auf Niederspannungsebene angeboten werden. Weiterhin sollte die Möglichkeit geschaffen werden alle Netzanschlüsse in der Niederspannung innerhalb eines Webportals vorzunehmen sowie ein bundesweit gültigen Messkonzept-Katalog für verschiedene PV-Betriebsmodelle erstellt werden.

    • Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 06.06.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vorzunehmen, dass nach § 286 BGB Verzugszinsen ge- fordert..., ...nach § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB keiner Mahnung bedarf. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Schadensersatz (vgl. § 823 Abs. 2 BGB): Die gleiche Verpflichtung..., ...vor, § 823 Abs. 2 Satz 2 BGB zum Entwurf des § 14a ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kaufvertrag im Sinne der §§433 ff. BGB einzuordnen und stellt ..., ...Vertragsmustern (§§307ff. BGB), dem Energierecht (§§40...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission hat angekündigt, ab 2026 die sog. DSM-Richtlinie zu evaluieren. Corint Media setzt sich dafür ein, diese Evaluierung zu nutzen, um die Defizite der inzwischen in Deutschland umsgesetzten Richtlinie zu beheben. Ziel ist hier eine möglichst effiziente Monetarisierung urheberrechtlich geschützter Inhalte gegenüber den marktdominanten Plattformunternehmen. Im Weiteren ist auch eine Rechtsanpassung erforderlich, um der massiven Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch KI-Anbieter entgegenzutreten. Erforderlich sind ein robust ausgestaltetes Verfügungsrecht, die Absicherung voller Transparenz über die konkrete Nutzung geschützter Inhalte und ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

    • Bereitgestellt von: Corint Media GmbH am 09.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 20.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...allein über § 823 Abs. 2 BGB). Copyright International..., ...solely via Section 823 (2) BGB). II. 4. Article 12 - ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rechtsgebieten aus § 677 BGB hergeleitet und ist somit..., ...Normen (z.B. §§ 226, 826 BGB oder § 8 c UWG) gerügt ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist, schließen wir uns..., ...Anwendbarkeit der §§ 312 ff. BGB auf den Beitritt zu einer..., ...grundsätzlich nicht unter § 312 BGB fällt, da ein darauf gerichteter..., ...elektronischer Signatur nach § 126a BGB vorsieht. Wird diese Variante...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Novellierung des Patientenrechtegesetzes muss eine aktive Rolle und Einbeziehung der Patientenperspektive im Behandlungsverlauf stärken und die Behandelten in der Wahrnehmung ihrer Rechte weiter ermächtigen. Das Gesetz muss verpflichtende Regelungen einführen, mit denen Behandlungsfehler zukünftig strukturell reduziert werden.

    • Bereitgestellt von: Aktionsbündnis Patientensicherheit am 29.04.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Haftungsansprüche nach § 839a BGB zu. In der Praxis kommt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...allgemeinen Vorschriften des BGB. Unbeschadet von der Haftung..., ...Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) und dem BGB für unerlaubte Handlungen..., ...Verschuldensprinzip aus § 276 Abs. 1 BGB nicht aufgehoben wird und...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 28.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...AVBFernwärmeV auch §556c BGB in Verbin-dung mit der ..., ...Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, einen zu engen die..., ...aus § 556c Abs. 1 Satz 2 BGB. Pachtmodelle werden regelmäßig...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus Sicht des Bitkom bedarf es einer kritischen Evaluierung und Prüfung des weiteren Bedarfs, sowie grundlegende Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Zulassungskriterien müssen überdacht und die Gleichbehandlung von Digital- mit Präsenzformaten und die Qualitätssicherung im Vordergrund stehen. Insbesondere sollte die durch aufwändige Zulassung von Fernlehrgängen zur beruflichen Weiterbildung entstehende Bürokratie kritisch überprüft und abgebaut werden, z.B. bei AZAV-Maßnahmeprüfungen (Bildungsgutscheine).

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 28.11.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf Verbraucher nach § 13 BGB begrenzt werden. Dies könnte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... § 773 Absatz 1 Nummer 1 BGB. Wir fordern daher, die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... des § 823 Abs. 2 Satz 2 BGB orientieren. Auch die IED...
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