Regelungsvorhaben

DAV fordert Reform des § 130d ZPO - Ersatzeinreichung

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 14.10.2026

Beschreibung:
Der DAV schlägt daher eine Abkehr von der bisherigen Ersatzeinreichung hin zu einer Fristverschiebung und schlägt hierfür eine Neufassung von § 130d S. 2, 3, 4 und 5 ZPO vor. Danach soll die Frist im Fall einer technischen Störung erst mit dem Ablauf des nächsten Werktages enden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2609070004 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

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