Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609070004 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
DAV fordert Reform des § 130d ZPO - Ersatzeinreichung

Der DAV schlägt daher eine Abkehr von der bisherigen Ersatzeinreichung hin zu einer Fristverschiebung und schlägt hierfür eine Neufassung von § 130d S. 2, 3, 4 und 5 ZPO vor. Danach soll die Frist im Fall einer technischen Störung erst mit dem Ablauf des nächsten Werktages enden.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 14.10.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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