Stellungnahmen/Gutachten
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18.500 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.500)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden.Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme des G-BA-Mandats zur Substitution biologischer Arzneimittel
Eine stabile und bezahlbare Versorgung der Patienten mit biopharmazeutischen Therapien – insbesondere durch den Einsatz von Biosimilars – muss langfristig sichergestellt werden. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden und den Biotechnologie-Standort Deutschland zu stärken, sollte der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur automatischen Substitution von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln in der Apotheke zu erarbeiten, zurückgenommen werden.
- Bereitgestellt von: HEXAL AG am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme des G-BA-Mandats zur Substitution biologischer Arzneimittel
Eine stabile und bezahlbare Versorgung der Patienten mit biopharmazeutischen Therapien – insbesondere durch den Einsatz von Biosimilars – muss langfristig sichergestellt werden. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden und den Biotechnologie-Standort Deutschland zu stärken, sollte der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur automatischen Substitution von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln in der Apotheke zu erarbeiten, zurückgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Sandoz Deutschland GmbH am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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16.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausrichtung des nationalen Emissionshandels im Sinne des Klima- und Umweltschutzes.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungsgesetz KSpG (Referentenentwurf)
Stellungnahme vor dem Hintergrund der zeitgleich veröffentlichten Carbon Management Strategy CMS, u.a. Berücksichtigung von Meeresschutz+A11gebieten, Forderung nach Definition von "nicht-vermeidbaren Emissionen" sowie Prüfung von landseitigen CO2-Speicherstätten.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
-
04.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimafreundliche Ausgestaltung des Kraftwerkssicherheitsgesetzes
Gestaltung des Kraftwerkssicherheitsgesetzes im Sinne eines klima- und ressourcenschonenden Energiesystems der Zukunft.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
-
10.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung und Implementierung des KTFG im Sinne des Klimaschutzes
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
-
20.06.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung und Implementierung des KTFG im Sinne des Klimaschutzes
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
-
23.06.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung und Implementierung des KTFG im Sinne des Klimaschutzes
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der RED III im Bereich Windenergie an Land
Nach Auslaufen der EU-Notfallverordnung ist die Umsetzung der RED III in deutsches Gesetz bezüglich dem Ausbau der Windenergie an Land ist zentral für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Investitionssicherheit in laufende und künftige Projekte. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung weist einige handwerkliche Mängel auf, auf die der BDEW in seiner Stellungnahme hinweist. Zentral sind dabei notwendige Nachbesserungen in folgenden Punkten: Übergangsregelungen für Windenergiegebiete / Beschleunigungsgebiete, Genehmigungsfrist Repowering, Genehmigungsfiktion bei einfachem Typenwechsel.
- Bereitgestellt von: ENERTRAG am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/568
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
-
BT-Drs. 21/568
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der RED III im Bereich Windenergie an Land
Nach Auslaufen der EU-Notfallverordnung ist die Umsetzung der RED III in deutsches Gesetz bezüglich dem Ausbau der Windenergie an Land ist zentral für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Investitionssicherheit in laufende und künftige Projekte. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung weist einige handwerkliche Mängel auf, auf die der BDEW in seiner Stellungnahme hinweist. Zentral sind dabei notwendige Nachbesserungen in folgenden Punkten: Übergangsregelungen für Windenergiegebiete / Beschleunigungsgebiete, Genehmigungsfrist Repowering, Genehmigungsfiktion bei einfachem Typenwechsel.
- Bereitgestellt von: ENERTRAG am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/568
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
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BT-Drs. 21/568
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
GEG technologieoffene, unbürokratische Gestaltung inkl. FAUNA
Neufassung des GEG hin zu einer technologieoffenen, praktikablen, rechtssicheren, auf Klimaneutralität ausgerichteten Gebäude-Energiewende
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 03.09.2025
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Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschäftigtendatenschutzgesetz: Sicherstellung eines ausgewogenen und praxisnahen Gesetzes
Amazon setzt sich für die Sicherstellung eines rechtssicheren, ausgewogenen und praxisnahen sowie innovationsfreundlichen Beschäftigtendatenschutzgesetzes.
- Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 02.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Bei der Umsetzung der RL sollten beachtet werden: Die Umsetzung der RL ist für die Luftfahrtbranche mit erheblichen Herausforderungen verbunden. 1. Die Umsetzung der RL erschwert es erheblich, Nachhaltigkeitsinitiativen und -angebote – etwa Investitionen in SAF oder emissionsärmere Flottenmodernisierungen – verständlich und sichtbar zu kommunizieren. Dies wirkt dem Ziel, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern, entgegen. 2. Während heimische Airlines den neuen restriktiven Vorgaben unterliegen, können nicht-europäische Airlines ihre Angebote weiterhin uneingeschränkt vermarkten. Dies führt zu einer spürbaren Wettbewerbsverzerrung zulasten europäischer Akteure.3. Die mit der RL einhergehende zusätzlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten führen zu erheblichem administrativem Mehraufwand.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 02.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Die Bundesregierung ist verpflichtet, die EU-Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Änderung der Vorgaben aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 in nationales Recht umzusetzen. Diese Umsetzung soll über eine Änderung der §§ 37 a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Gebühren für Schaustellerfahrzeuge bei Großraum- und Schwertransporten
Wir erbitten, unter der Gebührennummer 263.1 ff. der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Erlaubnis oder Ausnahme für Großraum- oder Schwertransporte nach § 29 StVO) i.V.m. dem Anhang zur Gebührennummer 263.1.1 (Erhöhungsfaktor) eine Gebührenreduzierung für Schaustellerfahrzeuge zu schaffen bzw. diese im unteren Gebührenrahmen anzusiedeln.
- Bereitgestellt von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 02.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
E.ON bittet um angemessene Regulierung im Zuge des NIS2UmsuCG
E.ON bittet um Anpassungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Anzeigeverfahren zur Genehmigung des Einsatzes kritischer Komponenten (§41). Es ist zu befürchten, dass der vorgesehene bürokratische Prozessschritt noch vor der Inbetriebnahme zu Verzögerungen bei Netzausbau- und Betrieb führt, ohne dass dies Vorteile hinsichtlich des eigentlichen Ziels der Untersagung kritischer Komponenten bringt. Außerdem sollten weitere für die Industrie wichtige Rahmenbedingungen ergänzt werden, wie z.B. mehr Transparenz hinsichtlich erfolgter Überprüfungen und Untersagungen.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Gesetz zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Standortförderungsgesetz weiter denken
Wir begrüßen die Vorschläge zur Verschlankung der aufsichtsrechtlichen Prozesse bei der BaFin und zur Förderung der Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare Energien. Neben der Vielzahl an sinnvollen Einzelmaßnahmen regen wir an, das mit dem Gesetzentwurf verfolgt Ziel, private Investitionen anzukurbeln und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen für private Investitionen insbesondere im Bereich Infrastruktur zu schaffen. Die Maßnahmen sollten darauf abzielen, durch Einbindung privaten Kapitals das 500 Mrd. Euro Infrastruktursondervermögen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, zu hebeln und insoweit dessen wachstumsfördernde Wirkung deutlich zu verstärken
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie zur Vereinheitlichung von Straftatbeständen bei Sanktionsverstößen
Wir halten die beabsichtigte Umsetzung insgesamt für sachgerecht. Die in der Richtlinie vorgesehene starre Bagatellgrenze sollte jedoch dahingehend umgesetzt werden, dass bei Beträgen unter EUR 10.000 die Strafe zu mindern ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen
Die 500 Mrd. Euro werden nicht reichen, da ein enormer Investitionsbedarf in fast allen Infrastrukturbereichen besteht. Wie im KOAV vereinbart, sollte zur Verstärkung privates Kapital einbezogen werden. Dies sollte als politisches Ziel und als Aspekt bei der Mittelverwendung etabliert werden. Im Rahmen einer verpflichtenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollte geprüft werden, ob ein Infrastrukturprojekt öffentlich oder unter Einbindung privater Partner (ÖPP) umgesetzt werden soll. Es sollte die Einbeziehung einer Infrastrukturgesellschaft bzw. der Förderbanken in Erwägung gezogen werden. Es sollten nur Investitionen in Infrastruktur und nicht konsumtive Ausgaben finanziert werden. Die Erfolgskontrolle sollte im SVIKG jährlich erfolgen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 314/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG) -
BT-Drs. 21/1085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
-
BR-Drs. 314/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)
Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- EKFG [alle SG hierzu]
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Der Umbau der Fernwärmeversorgung ist kapitalintensiv und erfordert Investitionen in Milliardenhöhe. Die AVBFernwärmeV muss daher ein Regelwerk bereitstellen, welches es ermöglicht, Investitionen vorzunehmen und die Refinanzierung sicherzustellen. Um die Akzeptanz zu erhöhen sollte die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit erhöht werden (z.B. Nutzung öffentlich zugänglicher Indizes).
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) und Verknüpfung mit Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kommunale Wärmeplanung als Energieleitplanung etablieren.
Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
Eine verlässliche Fortführung der Heizungsförderung ist dringend geboten. Die bestehende Fördersystematik sollte beibehalten, die Förderhöhen jedoch schrittweise abgesenkt werden - unter Berücksichtigung einer langfristigen Ankündigung. Gleichzeitig gilt es die Förderhöhen bei privaten Vermietern (30 %) und Eigennutzern (bis zu 70 %) zu vereinheitlichen. Förderbedingungen für Wärmepumpen mit Contracting-Modellen in der Bundesförderung effiziente Gebäude ermöglichen.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zur Wärmenetzförderung
Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das GEG sollte sich ausschließlich auf Regeln zu Gebäuden und Heizungssystemen konzentrieren und nur Vorgaben für Gebäudeeigentümer:innen machen. Sämtliche Anforderungen an Wärmenetzbetreiber sollten in das Wärmeplanungsgesetz (WPG) überführt, Vorgaben zum Strom-, Gas- und Wasserstoffnetz im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung RED III im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze
- Anpassung der Ausschreibungsregeln: Begrenzung auf eine Fläche pro Bieter und maximal 750 MW pro Fläche, um Akteursvielfalt zu fördern und Risiken zu minimieren - Überarbeitung des Ausschreibungsdesigns: Einführung neuer Kriterien wie Ökosystemschutz, Energieversorgung, Sektorenkomponente sowie Anpassung von Sicherheitsleistungen, Fristen und Pönalen - Genehmigungsbeschleunigungen: Vereinfachte Verfahren für Netzausbau und Leitungsänderungen sowie erleichterte Genehmigungen für Schwerlasttransporte - Fokus auf Effizienz und Nachhaltigkeit: Förderung eines ökologisch und wirtschaftlich nachhaltigen Offshore-Windenergie-Ausbaus
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
-
BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung und Ausgestaltung der Frühstart-Rente als Bestandteil der privaten Altersvorsorge
Der Verband begrüßt die beabsichtigte Einführung der Frühstart-Rente als weiteren Baustein einer früh beginnenden Altersvorsorge. Wir setzen uns dafür ein, eine breite Auswahl verschiedener Spar- und Anlageprodukte für die Frühstart-Rente zuzulassen, so dass eine Gleichbehandlung von einer Geldrente und von Wohneigentum als den Instrumenten für eine private Altersvorsorge erfolgen kann. Die Vertragsinhaber sollten nach Vollendung des 18. Lebensjahres zudem die Möglichkeit haben, das mit der Frühstart-Rente aufgebaute Kapital ohne Verlust der Förderung auf einen geförderten privaten Altersvorsorgevertrag eines anderen Anbieters zu übertragen. Die Einführung der Frühstart-Rente sollte in Verbindung mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 02.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Erweiterung der Intervallfrequenzen: Risikoanalysen und Wirksamkeitskontrollen sollen statt jährlich nur alle fünf Jahre durchgeführt werden, um den Aufwand zu reduzieren - Ausschluss des eigenen Geschäftsbereichs von Risikoanalysen: Unternehmen sollen von der Pflicht zur Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich ausgenommen werden, wenn in Deutschland bereits ein ausreichendes Schutzniveau gewährleistet ist - Schaffung von Rechtsgrundlagen gegenüber Lieferanten: Unternehmen sollen gesetzlich legitimierte Rechte erhalten, um Pflichten wie Risikoanalysen oder Abhilfemaßnahmen gegenüber Lieferanten durchzusetzen
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
European Deforestation Regulation EUDR
Einführung einer Null-Risiko-Kategorie und Abbau der überbordenden Bürokratie
- Bereitgestellt von: Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE) e. V. am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13753
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13473 - Stand und Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte
-
BT-Drs. 20/13753
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Bei der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung sind die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Einsparung von Treibhausgasen grundsätzlich immer einzuhalten, wenn eine Förderung erteilt wird und die Biomasse auf die Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) sowie für die Erreichung der nationalen Klimaziele angerechnet werden. Hier gilt es, Bewirtschaftungsfreiheit für die Waldeigentümer bei der Produktion von forstlicher Biomasse im Hinblick auf die Unsicherheit der klimatischen Entwicklungen und die notwendige Flexibilität zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Rechtsanspruch auf Freiwilligendienste zur Stärkung des Freiwilligenengagements für junge Menschen und Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts; Sicherung des eigenständigen Lebensunterhalts junger Menschen während Freiwilligenengagement, sodass alle, die sich engagieren wollen, dies auch können. Zuschuss zur Fahrerlaubnis für alle. Ablehnung eines Gesellschaftlichen Pflichtjahres - Förderung der Freiwilligkeit von Engagement, dass haupt- und ehrenamtlich lebenslang anhält. Verknüpfung der Stärkung des freiwilligen Wehrdienstes mit Stärkung anderer Freiwilligendienste durch ein Konzept eines freiwilligen Resilienzjahres für alle Menschen zur umfassenden Verteidigungsfähigkeit Demokratie; Verbindliche Information junger Menschen über alle freiwilligen Gesellschaftsdienste
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 01.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Rechtsanspruch auf Freiwilligendienste zur Stärkung des Freiwilligenengagements für junge Menschen und Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts; Sicherung des eigenständigen Lebensunterhalts junger Menschen während Freiwilligenengagement, sodass alle, die sich engagieren wollen, dies auch können. Zuschuss zur Fahrerlaubnis für alle. Ablehnung eines Gesellschaftlichen Pflichtjahres - Förderung der Freiwilligkeit von Engagement, dass haupt- und ehrenamtlich lebenslang anhält. Verknüpfung der Stärkung des freiwilligen Wehrdienstes mit Stärkung anderer Freiwilligendienste durch ein Konzept eines freiwilligen Resilienzjahres für alle Menschen zur umfassenden Verteidigungsfähigkeit Demokratie; Verbindliche Information junger Menschen über alle freiwilligen Gesellschaftsdienste
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 01.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes
Im Rahmen der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes setzen wir uns ein für: - Vereinfachte Förderstrukturen, die verständlich und planbar sind - Langfristige Perspektiven für Investitionen im Handwerk und in der Industrie - Sozial ausgewogene Förderung, die auch einkommensschwache Haushalte einbezieht Unsere Positionen zielen auf eine effiziente Nutzung öffentlicher Mittel, Planungssicherheit für Marktteilnehmer und hohe Akzeptanz bei Eigentümern und Mietern.
- Bereitgestellt von: Thermondo GmbH am 01.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes
Im Rahmen der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes setzen wir uns ein für: - Vereinfachte Förderstrukturen, die verständlich und planbar sind - Langfristige Perspektiven für Investitionen im Handwerk und in der Industrie - Sozial ausgewogene Förderung, die auch einkommensschwache Haushalte einbezieht Unsere Positionen zielen auf eine effiziente Nutzung öffentlicher Mittel, Planungssicherheit für Marktteilnehmer und hohe Akzeptanz bei Eigentümern und Mietern.
- Bereitgestellt von: Thermondo GmbH am 01.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens, 1:1-Implementierung von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten, Klarstellung zum Abzug der Kapitalertragssteuer nach § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 01.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen der Unternehmen des kooperierenden Mittelstands im Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsbereich sollen u.a. im Zuge der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes, vor dem Hintergrund einer diskutierten EU-weiten Harmonisierung des Insolvenzrechts sowie mit Blick auf die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen angemessen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 01.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
-
BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Lieferkettenregulierung im Sinne kleiner und mittlerer Unternehmen
Vor dem Hintergrund des bereits geltenden LkSG und der anstehenden Umsetzung der CSDDD in nationales Recht sollen die besonderen Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen stärker durch entsprechende Erleichterungen berücksichtigt werden, die bisher in erheblichem Umfang zumindest indirekt von den Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette betroffen sind.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 01.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11752
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz) -
BT-Drs. 21/2474
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
-
BT-Drs. 20/11752
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Klarstellungen im Allgemeinen. Die geplante Erweiterung der Digitalen LohnSchnittstelle (§ 4 Abs. 2a LStDV-E) zur verpflichtenden elektronischen Bereitstellung von Daten wird kritisiert und eine Abstimmung mit den Personalabrechnungssoftware angeregt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 01.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag für ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft
Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 01.09.2025
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Adressatenkreis:
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27.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: