Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (187)
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 20.08.2025
- Beschreibung: Änderung des EnergieStG, des StromStG, der EnergieStV, der StromStV und der EnSTransV
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 26.09.2025
- Beschreibung: Energie- und Strompreise sind im Verkehrssektor ein entscheidender Preisfaktor mit unmittelbarer Auswirkung auf die Wahl des Verkehrsträgers. Verlagerung auf die Schiene wird unter anderem dann angereizt, wenn sich das Preisverhältnis von weniger klimaschädlichen Antriebsenergien wie Traktionsstrom im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen verbessert. Das StromStG sollte eine Absenkung des Stromsteuersatzes für Schienenbahnen auf das europäische Mindestmaß von 0,50 Euro/MWh enthalten. Der zusätzliche Abbau klimaschädlicher Subventionen und Begünstigungen im Verkehrssektor (z. B. Dieselsteuerprivileg) würde den Verlagerungseffekt zusätzlich verstärken und könnte die Kosten einer Stromsteuersenkung für Schienenbahnen auf das europäische Minimum, ca. 131 Millionen Euro im Jahr, gegenfinanzieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Stromsteuergesetzes (StromStG) Stellung nehmen zu kˆnnen..., ..., die bisher von ß 9b StromStG profitiert haben. Schienenbahnen..., ...Stromsteuersatz in ß 9 Abs. 2 StromStG geregelt ist, werden ..., ...Die ‹berarbeitung des StromStG sollte dazu genutzt ..., ...schlagen wir vor ß 9 Abs. 2 StromStG wie folgt anzupassen:...
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Ferner sollen bisherige Erleichterungen - dem Bürokratieabbau entgegen - gestrichen werden. Die Novellierung dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht). Die Definition „erneuerbare Energieträger“ soll einschließlich Biomasse und Klärgas im StromStG erhalten bleiben."
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für "erneuerbare Energieträger" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Ferner sollen bisherige Erleichterungen - dem Bürokratieabbau entgegen - gestrichen werden. Die Novellierung dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht). Die Definition „erneuerbare Energieträger“ soll einschließlich Biomasse und Klärgas im StromStG erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für "erneuerbare Energieträger" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Ferner sollen bisherige Erleichterungen - dem Bürokratieabbau entgegen - gestrichen werden. Die Novellierung dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht). Die Definition „erneuerbare Energieträger“ soll einschließlich Biomasse und Klärgas im StromStG erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: IVSH Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. am 19.08.2025
- Beschreibung: Das Problem: Die geplante Maßnahme erreicht nur einen kleinen Teil der Industrie / Wirtschaft. Viele unserer Mitglieder – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – bleiben außen vor, obwohl sie ebenfalls stark stromkostenbelastet sind, aber nicht als "energieintensiv" gelten. Der IVSH fordert: Eine Stromsteuersenkung für alle Verbrauchergruppen – nicht nur für ausgewählte Branchen. Faire Rahmenbedingungen für Investitionen in Digitalisierung, Effizienz und Klimaschutz. Keine Bevorzugung / Zweiklassengesellschaft.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: ALP - Advanced Level Politics GmbH am 31.12.2025
- Beschreibung: Da Stromkosten einen erheblichen Anteil der Versorgungskosten in der Strahlentherapie darstellen, sollem Leistungserbringer eine Erstattung der Stromsteuer beantragen können, in dem z.B. in §9a StromStG eine entsprechende Erweiterung des Kreises der Erstattungsberechtigten vorgenommen wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach §9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Stromsteuergesetzes (StromStG)........................, ...Energieträgern (§ 2 StromStG)........................, ...hocheffizienten Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG........8 2 Zu Artikel..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG ergibt sich, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) 1.1 Nummer 1 a: Definition..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) Hintergrund und Änderung..., ...warum Biomasse nach dem StromStG nicht zu den erneuerbaren..., ... Die Änderung in § 2 StromStG ist deswegen relevant..., ...9 (1) Nr. 1 und Nr. 3 StromStG nicht mehr nutzen und..., ...entlasten diesen nach § 9 b StromStG. Gerade im Bereich der..., ...genügen. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 7 (Änderung): ..., ...(EU) 2023/2413) das StromStG nicht zusätzlich zur ..., ...Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG Ziel des Gesetzgebers..., ...Neufassung von § 2 Nr. 10 StromStG ist die Vereinfachung..., ...insbesondere § 9 (1) Nr. 3 StromStG. Problematisch bei der..., ...gilt. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 10 (Änderung):...
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 19.06.2024
- Beschreibung: Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach §9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Stromsteuergesetzes (StromStG) ......................., ...erneuerbaren Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...hocheffizienten Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG ........ 8 2 Zu Artikel..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG ergibt sich, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Ja-nuar 2024..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) 1.1 Nummer 1 a: Definition..., ...erneuerbaren Energieträgern (§ 2 StromStG) Hintergrund und Änderung..., ...warum Biomasse nach dem StromStG nicht zu den erneuerbaren..., ... Die Änderung in § 2 StromStG ist deswegen relevant..., ...9 (1) Nr. 1 und Nr. 3 StromStG nicht mehr nutzen und..., ...entlasten diesen nach § 9 b StromStG. Gerade im Bereich der..., ...genügen. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 7 (Änderung): ..., ...– (EU) 2023/2413) das StromStG nicht zusätzlich zur ..., ...hocheffizienten Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG Ziel des Gesetzgebers..., ...Neufassung von § 2 Nr. 10 StromStG ist die Vereinfachung..., ...insbesondere § 9 (1) Nr. 3 StromStG. Problematisch bei der..., ...gilt. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 10 (Änderung):...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
- Beschreibung: Senkung des Stromsteuersatzes nach § 3 StromStG auf das europäische Mindestmaß (1,00 Euro/Megawattstunde); Senkung der Höchstsätze der Konzessionsabgaben nach § 2 KAV; Änderung der StromNEV und korrespondierender Gesetze (u.a. EnWG, EnFiG), sodass die von Verbrauchern zu zahlenden Netznutzungsentgelte und dazugehörige Umlagen reduziert werden, ggf. durch einen Bundeszuschuss)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
- Beschreibung: Die Einstufung als erneuerbar und damit die steuerliche Behandlung von Strom aus Biomasse, Klär- und Deponiegas unterscheidet sich im StromStG/EnergieStG von der im EEG und den Anforderungen der Nachhaltigkeitsrichtlinie der EU (RED). Eine einheitliche Einstufung als erneuerbar wird angestrebt. Außerdem wurden weiter inhaltliche Inkonsistenzen oder Unklarheiten gefunden, die zugunsten des besseren Verständnissen und einfacherer Handhabung behoben werden sollten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...definiert (Vgl. § 3 EEG). Im StromStG von dieser Definition..., ...sein. § 5 Abs. 4 S. 2 StromStG: Stromspeicher Aus dem..., ...Klarstellung. § 8 Abs. 6 StromStG bzw. § 39 Abs. 5 EnergieStG..., ...sind. § 9b Abs. 1b neu StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG..., ... durch den neuen § 5a StromStG durch Einstufung des ..., ...Stromspeichers (vgl. § 5 Abs. 4 StromStG) ist ein wichtiger Schritt..., ...i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG. Die Neufassung des ..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG führen kann, führt zu..., ...Jahresnutzungsgrades gem. § 8 Abs. 5 StromStG und § 12d StromStV zukünftig..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG allgemein erlaubt ist...
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
- Beschreibung: Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach §9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Stromsteuergesetzes (StromStG)........................, ... Energieträgern (§ 2 StromStG)........................, ...hocheffizienten Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG........8 2 Zu Artikel..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG ergibt sich, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) 1.1 Nummer 1 a: Definition..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) Hintergrund und Änderung..., ...warum Biomasse nach dem StromStG nicht zu den erneuerbaren..., ... Die Änderung in § 2 StromStG ist deswegen relevant..., ...9 (1) Nr. 1 und Nr. 3 StromStG nicht mehr nutzen und..., ...entlasten diesen nach § 9 b StromStG. Gerade im Bereich der..., ...genügen. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 7 (Änderung): ..., ... (EU) 2023/2413) das StromStG nicht zusätzlich zur ..., ... Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG Ziel des Gesetzgebers..., ...Neufassung von § 2 Nr. 10 StromStG ist die Vereinfachung..., ...insbesondere § 9 (1) Nr. 3 StromStG. Problematisch bei der..., ...gilt. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 10 (Änderung):...
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- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 21.08.2025
- Beschreibung: Mit diesem Gesetz möchte das BMF die Stromsteuerentlastung für potentiell über 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft nach § 9b StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigen. Aus unserer Sicht sollte in der Stromsteuer-Durchführungsverordnung zur Klarstellung das von der Praxis regelmäßig geforderte mieter- und klimafreundlichen Mieterstrom-Lieferkettenmodell klarstellend berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...lassen“ im Sinne des § 9 StromStG erfordert nach vielfach...
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- Angegeben von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Biomasse und Klärgas können jedoch problemlos weiterhin Teil der Definition bleiben. Ferner sollte von der Streichung bisheriger Erleichterungen abgesehen werden. Im Kern dient die Novellierung vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energieträgern (§ 2 Nummer 7 StromStG-E) Die Änderung der ..., ...Energieträgern im § 2 Nummer 7 StromStG ist auch unter Berücksichtigung..., ...Energieträgern (§ 2 Nr. 7 StromStG) Die Änderung der Definition..., ...Energieträgern“ im § 2 Nr. 7 StromStG ist auch unter Berücksichtigung...
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 14.08.2025
- Beschreibung: Wir sehen ein grundsätzliches Erfordernis, auch im Stromsteuergesetz den Bereich der Daseinsvorsorge seiner Bedeutung angemessen zu regeln. Insbesondere die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der erneuerbaren Energieträger sehen wir kritisch. Diese ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu einem Kostenanstieg bei der Abwasserentsorgung. Hier besteht aus unserer Sicht dringend Anpassungsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2753
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2086 - Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken
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BT-Drs. 21/2753
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sehen wir die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 2 Nr. 10 StromStG-E..., ...Anwendung des § 2 Nr. 10 StromStG-E durch die Zollbehörden..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) Änderung des § 2 ..., ...gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG profitieren. Im Übrigen..., ...Ergänzung des vorliegenden StromStG-E notwendig. Alternativer..., ...Neuregelung in § 9 Abs. 2a StromStG-E vor: „Strom unterliegt..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 2 Nr. 9: Definition..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 5a: Ladepunkte ..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 9 Abs. 1b: Fiktion...
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- Angegeben von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 03.11.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft die Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der „erneuerbaren Energieträger“ in § 2 Nr. 7 des StromStG. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, diese Streichung zu verhindern, um die wirtschaftliche Nutzung von Klärgas durch Kläranlagenbetreiber zu sichern. Das Ziel ist, die bestehende Praxis, bei der Klärgas zur Stromerzeugung und zum Selbstverbrauch genutzt wird, beizubehalten. Damit sollen die CO2-Reduktion und die Beiträge zum Klimaschutz und zur Energiewende nicht gefährdet werden, sowie die finanzielle Belastung für öffentliche Betriebe und Gebührenzahlende vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromsteuergesetz (§ 2 Nr. 7 StromStG-Entw.) – Herausnahme ..., ...Energieträger gemäß § 2 Nr. 7 StromStG-Entw. sehen wir kritisch..., ...kann (§9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG-Entw.), bestehen weiterhin..., ...Energieträger in § 2 Nr. 7 StromStG berücksichtigt werden...
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom aus..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom aus..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...erneuerbaren Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom aus..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: 1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden. 2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden. 3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden. 4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen. 5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen. 6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden..., ...Voraussetzungen nach § 9 StromStG vorliegen. Im konkreten..., ...zwischen § 9a zu § 9b StromStG quotal zuzuordnen. Soweit...
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 25.09.2024
- Beschreibung: Die Initiative zielt darauf ab, dass der Öffentliche Personen- und Schienengüterverkehr im Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht berücksichtigt wird. Dies ist Vorausetzung dafür, dass die Energiekosten der Verkehrsunternehmen, vor allem für den Fahrstrom sinken, die Umstellung der Linienbusflotten auf alternative Antriebe bezahlbar oder auch die Verlagerung von Verkehren auf die Schiene gestärkt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StromStG u.a. für KWKG-Anlagen..., ...hier gemäß § 9 Abs. 2 StromStG und § 9c) StromStG immer..., ...besteuern (§ 9 Abs. 2 StromStG, Schienenbahnen) bzw...., ...entlasten (§ 9c Abs. 2 StromStG, Elektrobusse), um diese..., ...Stromspeicher in § 5 Abs. 4 StromStG. Hier bleiben Zwischenspeicherungen..., ... des § 5 Abs.4 Satz 3 StromStG umfasst, da diese Norm..., ... €/MWh erfolgte (§ 3 StromStG). Wurden für den Strom..., ...wie dies in § 9 Abs. 2 StromStG für Schienenbahnen oder § 9c StromStG für Elektrobusse festgelegt..., ...Anpassung des § 5 Abs. 4 StromStG vor, der wie folgt lauten...
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- Angegeben von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
- Beschreibung: Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom ..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 15.09.2025
- Beschreibung: Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom aus..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Betracht (§ 9 Abs. 1 StromStG) Dem Gesetz ist zu..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG, wenn diese in die Direktvermarktung..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG. Im Ergebnis vertreten..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG auf die Größe der nach..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG auf die Größe der einzelnen..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG (Voraussetzung: Anlage..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG (Voraussetzung: Anlage..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG (Voraussetzung: Anlage..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG (Voraussetzung: Anlage...
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Novelle zum Strom- und Energiesteuerrecht begrüßen wir grundsätzlich sehr. Wir setzten uns für die Einführung eines Befreiungstatbestands für Vehicle-to-Grid Anwendungen ein. Im Falle des sogenannten Multi-Use, d.h. der zusätzlichen Betätigung des Speichers auf den Strom- oder Regelleistungsmärkten herrscht weiterhin Unklarheit bezüglich des Status des Energiespeichers.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromsteuergesetzes 4 §2 Nr. 9 & 9a StromstG 4 §5 Abs. 4 StromstG 4 §5a StromStG (1) 4 §5a StromStG (2) 5 §5a StromStG (3) 5 Anmerkungen zu..., ...STROMSTEUERGESETZES §2 NR. 9 & 9A STROMSTG Die technologieoffene..., ...Stromspeichertechnologien. §5 ABS. 4 STROMSTG Die Neufassung von §5 Abs. 4 StromstG ist zu begrüßen. Hier..., ... 4 zu erreichen. §5A STROMSTG (1) Aufnahme von Batteriespeichern..., ...ausführen können. §5A STROMSTG (2) Eine Stromsteuerbefreiung..., ...geschaffen werden. §5A STROMSTG (3) Klarstellungen für...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Der BDI fordert die Umsetzung der Regelungen zur Anpassung des Stromsteuerrechts an die Erfordernisse zum Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur sowie Speichervorgänge und weiterer Anpassungen der Verordnungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Produzierende Gewerbe nach § 9b StromStG begrüßen wir sehr, da..., ...bisherige Befristung des § 9b StromStG zu ver-meiden. Mit der..., ...Entlastungsanträge nach § 9b StromStG als wichtigen Schritt..., ...ge-planten § 5 Abs. 4 StromStG-E sehen wir bzgl. solcher..., ... Mengen in § 5 Abs. 4 StromStG-E erfolgen soll. Zudem..., ...“ i. S. d. § 5 Abs. 4 StromStG-E klargestellt würde ..., ...Definition mit § 2 Nr. 9 StromStG-E Pumpspeicherwerke, ..., ... Mengen in § 5 Abs. 4 StromStG-E wäre wünschenswert...., ...“ i. S. d. § 5 Abs. 4 StromStG-E präzisiert würde (z..., ... Petitum: § 5a Abs. 1 StromStG-E sollte ergänzt werden..., ...§ 8 Abs. 4a StromStG gilt für die Leistung..., ... § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG: Steuerbefreiung auch..., ...§ 9 Absatz 1 Nummer 1 StromStG aufgenommen werden. § 9a StromStG-E: Erlass, Erstattung..., ...müsste im § 9a Abs. 1 StromStG erfolgen und könnte wie..., ...wünschenswert. § 9b StromStG-E: Steuerentlastungen..., ...bleibt nach § 9c Abs. 2 StromStG unverändert. Nach dem..., ...in Verbindung mit § 5a StromStG-E zu der Möglichkeit ..., ...zwischen § 9a zu § 9b StromStG quotal zuzuordnen. ..., ... des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG zitierten Urteil (RWE...
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- Angegeben von: MAN Truck & Bus SE am 13.10.2025
- Beschreibung: Der aktuelle Paragraphen 9 des Stromsteuergesetzes gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Steuerentlastungen für Stromverbräuche, insbesondere für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Spediteure und Transportunternehmen, die im gewerblichen Gütertransport tätig sind, bleiben bislang, trotz ihrer systemrelevanten Funktion für die Logistik, Versorgungssicherheit, von der Entlastung ausgenommen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 9 Stromsteuergesetz (StromStG) zur Einbeziehung von..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) gewährt unter bestimmten..., ...Steuerentlastungen nach § 9 b StromStG ausgeschlossen. Sie ..., ...die Erweiterung des § 9 StromStG, um Speditions- und ..., ...Gesetzesvorschlag Änderung des § 9 StromStG Aktuelle Fassung (Auszug) § 9 b StromStG: Eine Steuerentlastung...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Forderung von Anpassungen des Stromsteuergesetz, die notwendig sind um Energiewende zu fördern, insbesondere Weiterführung der Steuerbefreiung für Klär-, Deponie- und Biogas, Beibehaltung des bisherigen Anlagenverklammerung und Anerkennung von Verlusten in Wärmenetzen
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG. Richtig ist, dass wegen..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG an europarechtliche Vorgaben..., ...Unternehmen nach § 9b StromStG orientieren. Diese umfasst..., ...StromStG nicht um eine fiskalische..., ...i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG im StromStG bezweckt ..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG führt zu einer nicht ..., ...Änderung in § 2 Nr. 7 StromStG-E ist in diesem Umfang..., ...das KWKG und nicht das StromStG das „richtige“ Gesetz..., ... 6 /16 Zu § 5 Abs. 4 StromStG-E „Stromspeicher, in..., ...werden. Zu § 8 Abs. 6 StromStG-E (sowie § § 39 Abs. ..., ...i.V.m § 14 Abs. 1 Nr. 3 StromStG-E § 8 Abs. 6 StromStG-E..., ...Vorschrift in § 8 Abs. 6 StromStG-E ist daher dringend ..., ...entgegengesetzt. Zu § 9b StromStG-E Zu § 9b Abs. 1 S. 2 StromStG Regelungsvorschlag: ..., ...dann nach § 9b Abs. 1 StromStG steuerbegünstigt, wenn..., ...Ermächtigung g) Nummer 11 StromStG-E “zur Sicherung des..., ...Ausführungen zu § 9b Abs. 1b StromStG-E Zu § 2 Nr. 3 StromStG..., ... 3 Stromsteuergesetz (StromStG) definiert, welche 12..., ...die Regelung in §§ 9b StromStG, 54 EnergieStG lediglich..., ...Begründung zu § 2 Nr. 7 StromStG-E). Im Übrigen sieht...
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- Angegeben von: Allianz pro Schiene e.V. am 13.08.2025
- Beschreibung: Die Allianz pro Schiene fordert die Stromsteuer für den elektrischen Schienenverkehr auf das europarechtlich mögliche Minimum abzusenken. Mit einer solchen Absenkung der Stromsteuer würde die Elektromobilität auf der Schiene gefördert und der energieeffiziente und klimaschonende Schienenverkehr im Wettbewerb der Verkehrsträger gestärkt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...liegt (vgl. § 9 Abs. 3 StromStG), soll der Bahnstrom ..., ...Gesetzesnovelle § 9 Abs. 2 StromStG anzupassen und den Steuersatz...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Beschreibung: Der Stromsteuersatz soll für alle Betriebe auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt werden. Die Besteuerung erneuerbarer Kraftstoffe soll auf nationaler Ebene reformiert werden. Es bedarf einer umfassenden Steuerbefreiung von Wasserstoff.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gewerbes gem. § 9b Abs. 2 StromStG bei der Stromsteuer verhindert..., ...Steuerentlastung nach § 9b Abs. 2 StromStG für die Betriebe des ..., ...Steu-erentlastung nach § 9b StromStG erfolgen. ◼ Senkung..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG gute Investitionsbedingungen..., ... Neuregelung des § 9b StromStG im Rahmen des sogenannten..., ... Neuregelung des § 9b StromStG auf 12.500 kWh gesunken..., ...Sinne des § 9b Abs. 1 StromStG einzuordnen ist, bestimmt..., ...Entlastungsantrag gem. § 9b StromStG beim zuständigen Hauptzollamt..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG i. V. m. § 15 und § 17b..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG i. V. m. § 17b Abs. 1..., ...Nutzenergieverwendung (§ 9b StromStG i. V. m. § 17c Abs. 1..., ...von Unternehmen (§ 9b StromStG i. V. m. § 17b Abs. 6..., ...herleiten lassen (§ 9b StromStG i. V. m. § 17c Abs. 4..., ...staatlichen Beihilfen (§ 9b StromStG i. V. m. § 1d Abs. 3 ..., ...Antragstellung nach § 9b StromStG ist nach Erfahrungen ..., ...entlastungsfähig (§ 9b Abs. 1 Satz 4 StromStG). Ist dies der Fall, ..., ...Steuerentlastung gem. § 9b StromStG profitieren. Bei Umsetzung..., ...erwartenden Anträge gem. § 9b StromStG mit rund 5 Mio. Euro ..., ...Energieträgern (§ 2 Nr. 7 StromStG-E) um Biomasse mit nachgewiesener..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG abgesehen werden, soweit...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Neuregelung der Stromsteuerregelung für Speicher, Ladeinfrastruktur und bidirektionalen Laden im Rahmen der E-Mobilität
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...fallen. § 5 Abs. 4 StromStG-E Stromspeicher Die..., ...Definition mit § 2 Nr. 9 StromStG-E umfassend gemeint sein..., .... 1 S. 4 StromStG-E Es bestehen mit der..., ... Steuer § 8 Abs. 4a StromStG gilt für die Leistung..., ...Neuregelung von § 8 (4b) StromStG-E sollen ausweislich ..., ...Erweiterung von § 8 Abs. 6 StromStG-E führt zu erheblichen..., ...neuer § 14 Abs. 1 Nr. 2 StromStG-E), ist eine Überprüfung..., ... § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG Steuerbefreiung auch ..., ...in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifi-ziert werden..., ...Voraussetzungen nach § 9 StromStG vorliegen. Im konkreten..., .... § 9 Abs. 1 Nr. 6 StromStG Der Auffangtatbestand..., ...Verfahren § 9a Abs. 2 StromStG-E Im neugefassten §..., ... erfolgen. § 9b StromStG Steuerentlastungen für..., ...Unternehmen § 9b Abs. 1a StromStG-E Zwischenspeicherung..., ...neugefasste § 9b Abs. 1b StromStG-E führt zu erheblich ..., ...in § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG bzw. § 54 Abs. 1 Satz..., ... Ver-bindung mit § 5a StromStG zu der Möglichkeit für..., ...zwischen § 9a zu § 9b StromStG quotal zuzuordnen. ..., ... des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG zitierten Urteil (RWE..., ...Nr. 1 StromStG erteilt wird und ist ...
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 18.07.2025
- Beschreibung: Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Schienenbahnverkehre und Elektrobusse zukünftig in die Stromsteuerbegünstigung einbezogen werden. Hintergrund ist, dass inbesondere die Stromsteuer allein den Betrieb von elektrischen Schienenbahnen im Nah-, Eisenbahnpersonen- und Güterverkehr um rund 145 Mio. Euro im Jahr verteuert. Hinzu kommen Energiekostenbelastungen in den Verkehrsunternehmen für den Betrieb von Elektro- und Hybridbussen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...von § 9 Abs. 2 und § 9c StromStG, in denen eine Entlastung..., ...Forstwirtschaft nach § 9b StromStG auf den EU-Mindeststeuersatz..., ...Stromsteuersatz gemäß § 9 Abs. 2 StromStG (Schie-nenbahnen) und § 9c StromStG (Elektrobusse) 11,42 ..., ...besteuern (§ 9 Abs. 2 StromStG, Schienenbahnen) beziehungsweise..., ...entlasten (§ 9c Abs. 2 StromStG, Elektrobusse), um diese..., ...Stromspeicher in § 5 Abs. 4 StromStG. Demnach bleiben Zwischenspeicherungen..., ...20,50 €/MWh erfolgte (§ 3 StromStG). Wurden für den Strom..., ...wie dies in § 9 Abs. 2 StromStG für Schienenbahnen oder § 9c StromStG für Elektrobusse festgelegt..., ...Anpassung des § 5 Abs. 4 StromStG, die wie folgt lauten...
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- Angegeben von: Deutsche Bahn am 13.08.2025
- Beschreibung: Die DB setzt sich dafür ein, dass die Stromsteuer auch für Strom im Eisenbahnverkehr auf 0,50 EUR/MWh gesenkt wird. Hiermit würde eine Gleichbehandlung mit der Industrie vorgenommen, die Wettbewerbsfähigkeit des elektrischen Schienenverkehrs gestärkt und sein Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr gefördert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...beabsichtigten Neufassung von § 9b StromStG-E wird die Stromsteuerentlastung..., ...Stromsteuer nach § 9 Abs. 2 StromStG-E für Strom, der für ..., ...Personennahverkehr soll nach § 9c StromStG-E unverändert bleiben..., ...Personennahverkehr § 9 StromStG - Steuerbefreiungen, ..., ... Änderung § 9 Abs. 2 StromStG (Ergänzung in fetter ..., ...Steuer befreit ist." § 9c StromStG - Steuerentlastung für..., ... Änderung § 9c Abs. 2 StromStG (Ergänzung in fetter ...
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- Angegeben von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.11.2025
- Beschreibung: Ziel des DEPV ist es, bei der Ausgestaltung der Regelungen darauf hinzuwirken, dass Biomasse auch künftig rechtlich als Erneuerbare Energie, sowohl im Strom- als auch im Wärmesektor, anerkannt wird und durch steuerliche Anpassungen keine Abkehr von dieser Einstufung erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strom aus Biomasse im StromStG muss daher in jedem Fall..., ...Strom aus Biomasse im StromStG muss daher in jedem Fall...
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich. Zudem haben Änderungen zum Beispiel im EU-Beihilferecht dazu geführt, dass das Strom- und Energiesteuerrecht im aktuellen Wortlaut in Teilen nicht mehr anwendbar ist und daher im Sinne einer rechtsklaren Lösung der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben bedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerentlastung nach § 9b StromStG Die geplante Ausweitung..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG bei Beibehaltung der ..., ...Unternehmen analog zu § 9b StromStG zu erhöhen. Insbesondere..., ...Gesetze, wie etwa § 9b StromStG, entsprechend angepasst..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG sowie die Einführung ..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG Die geplante Ausweitung..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG bei Beibehaltung der ..., ...Unternehmen analog zu § 9b StromStG zu erhöhen. Insbesondere..., ...anderer Gesetze, wie § 9b StromStG, entsprechend angepasst..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG sowie die Einführung ...
-
- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kundenanlage“ In § 2 Nr. 12 StromStG-Entwurf wird die aus ..., ...Strom nach § 2 Nr. 11 StromStG zu empfehlen. Hierunter..., ... eine Tatbestände von StromStG und StromStV geltende..., ... 1 Nr. 3b oder Nr. 6b StromStG von der Stromsteuer befreit..., ...Versorger nach § 2 Nr. 1 StromStG. Die nun angepasste Nummer..., ...nach § 9 Abs. 3 Bst. b StromStG durch Versorger bezogen..., ... Mengen § 5a Abs. 3 StromStG-Entwurf sieht für das...
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- Angegeben von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Reduzierung von Anwendungsfällen, bei denen bisher aufwändige Ermittlungen und Meldungen durchzuführen waren, ohne dass steuerliche Erlöse entstanden wären; Entbürokratisierung und Vereinfachung bei der Stromweitergabe aus Erneuerbaren Energien innerhalb von Kundenanlagen und bei der Klarstellung und Zuordnung von Rollen als Versorger oder Letztverbraucher bezüglich des Betriebs von Ladepunkten und Speichern
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entbürokratisierung im StromStG einen substanziellen ..., ...bei der Anwendung des StromStG bisher ein unverhält-nismäßig..., ...Steuerentstehung nach § 5 StromStG. Die Be-grenzung der ..., ...Stromsteueranmeldung nach § 8 StromStG ausgenommen werden. Dies..., ...materielle Befreiung (§ 9 StromStG eine Schwelle von 1 MW..., ...bestimmte Meldepflichten (§10 StromStG). Damit entscheidet nicht..., ...Nummer 3 in §9 Abs. (4) StromStG: § 9 Abs. 4: (4) Der..., ...praktikabel regeln § 5 Abs. 4 StromStG-E regelt die Besteuerung..., ...Bedeutung des § 5 Abs. 4 S. 4 StromStG. Sind damit auch Speicherverluste..., ...gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3b) StromStG hat sich als Hemmschuh..., ...Abs 1 Nr. 1 und Nr. 3 StromStG von 2 MW auf 3 MW elektrischer..., ...Erlaubnisvorbehalt nach § 9 Abs. 4 StromStG fortbesteht. 10. Vollzug...
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) am 15.04.2025
- Beschreibung: Mit diesem Gesetz sollen das Strom- und Energiesteuerrecht erstmals seit 2019 wieder umfangreich an aktuelle Entwicklungen angepasst, modernisiert und zugleich Bürokratie abgebaut werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerentlastung nach § 9b StromStG bei Beibehaltung der ..., ...Var. 1 i.V.m. § 2 Nr. 7 StromStG für Biomasse, Klärgas..., ...Forderung § 9 Absatz 1 StromStG um eine Nr. 9 zu ergänzen..., ...eine Ergänzung des § 9b StromStG - Steuerentlastung für...
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- Angegeben von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Echte Entbürokratisierung bei der praktischen Durchführung der Besteuerung in allen Anwendungsfeldern im Bereich Photovoltaik, im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... regeln § 5 Abs. (4) StromStG-E regelt die Besteuerung..., ... wie der § 5 Abs. (4) StromStG Regelungen, die eine ..., ...Doppelbesteuerung gemäß § 5 Abs. (4) StromStG zu schützenden Strommengen..., ...des § 5 Abs. (4) Satz 4 StromStG. Sind damit auch Speicherverluste..., ...Entbürokratisie-rung im StromStG einen substanziellen ..., ...bei der Anwendung des StromStG bisher ein unverhältnismäßig..., ...Steuerentste-hung nach § 5 StromStG. Die Begrenzung der Ausnahme..., ...Stromsteueranmeldung nach § 8 StromStG ausgenommen werden. Dies..., ...materielle Befreiung (§ 9 StromStG eine Schwelle von 1 MW..., ...bestimmte Meldepflichten (§10 StromStG). Damit ent-scheidet ..., ...Nummer 3 in §9 Abs. (4) StromStG: § 9 Abs. (4): (4) ..., ... § 9 Abs. (1) Nr. 3b) StromStG hat sich als Hemmschuh..., ...Abs (1) Nr. 1 und Nr. 3 StromStG von 2 MW auf 3 MW elektrischer..., ...Erlaubnisvorbehalt nach § 9 Abs. (4) StromStG fort-besteht. 10. Vollzug...
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
- Beschreibung: Der BEE setzt sich im Rahmen der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher 2) Die Beibehaltung der Definition von Biomasse als Erneuerbarer Energieträger nach geltendem Recht 3) Die Abschaffung der bestehenden Doppelbesteuerung bei der Einspeisung ins öffentliche Netz bei bidirektionalem Laden (Vehicle-to-Grid) 4) Bürokratieabbau 5) Die steuerfreie Drittbelieferung bei sog. „Insellösungen“
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energieträgern in § 2 Nr. 7 StromStG steht im Widerspruch ..., ...Energiequelle definiert wird. Das StromStG sollte diesen bestehenden..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) 1.1 Zu § 2 Abs. 7 Definition..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Megawatt entfallen. § 2 StromStG Nummer 7 (Änderung): ..., ...Steuerschuldner § 5 Abs. 4 StromStG regelt die Besteuerung..., ...des § 9 Absatz 1 Nr. 1 StromStG gegeben ist. Kernpunkte..., ...den neuen § 9 Abs. 1b StromStG. Unserer Einschätzung..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG handelt. Vielmehr ist..., ...zu müssen. § 11 Nr. 11 StromStG beinhaltet auch in seiner..., ...Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG ist nur der Strom aus..., ...könnte in § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG eine Regelung ergänzt...
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Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Aktiv vom 10.06.2024 bis 12.12.2025
- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Wiederherstellung der Stromsteuerbefreiung für Klärgas-BHKWs; Klarstellung des Hocheffizienzkriteriums; Klarstellung Betrieb von Stromspeichern, Begrüßung der Regelungen zu Ladepunkten; Klarstellung Fiktion eines unwiderruflichen Verzichts auf die Steuerbefreiung
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sehen wir die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) Änderung des § 2 ..., ...unter § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG fallen könnten. Dabei..., ...Änderung des vorliegenden StromStG-E notwendig! Alternativer..., ...Neuregelung in § 9 Abs. 2a StromStG-E vor: „Strom unterliegt..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 2 Nr. 10 StromStG-E..., ...bis 2 MW in § 2 Nr. 10 StromStG-E i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG die steuerfreie Nutzung..., ...hocheffizient i.S. d. § 9 Nr. 10 StromStG-E ist. Gegenüber der ...
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 20.08.2025
- Beschreibung: -Verlängerung der Steuerentlastung für Strom auf den EU-Mindeststeuersatz (0,05 ct/kWh) für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft -Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts, insbesondere in den Bereichen Elektromobilität, Stromspeicherung und erneuerbare Energien -Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben, einschließlich Energie- und Beihilferecht -Abbau von Bürokratie und Vereinfachung der Steuerpraxis
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... Stromsteuergesetz – StromStG 3 a. Vorauszahlungen, § 8 Absatz 6 StromStG 3 b. Verzicht auf Steuerbefreiung, § 9 StromStG 3 c. Steuerbefreiungen..., ...Steuerermäßigungen, §9 StromStG 4 d. Netzverluste, § 9b Abs. 1b StromStG 5 e. Ermächtigung zu..., .... Stromsteuergesetz – StromStG Positiv hervorzuheben..., ...Aufnahme des § 5a Abs. 2 StromStG, welche die konsistente..., ...Vorauszahlungen, § 8 Absatz 6 StromStG Die im Entwurf geforderte..., ... Steuerbefreiung, § 9 StromStG Zu begrüßen ist der ..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG in Zukunft reduziert ..., ...Steuerermäßigungen, §9 StromStG Die Reform greift im..., ... (§ 9 Abs. 2 und § 9c StromStG). Damit beträgt der ..., ...Schienenbahnen (§ 9 Abs. 2 StromStG) auf 0,50 €/MWh und ..., ...Elektrobusse (§ 9c Abs. 2 StromStG) auf 20 €/MWh herabgesetzt..., ...Netzverluste, § 9b Abs. 1b StromStG Die Regelung im Entwurf..., ...Netzverlusten in § 9b Abs. 1b StromStG stellt darüber hinaus..., ...Analog zum Entwurf des StromStG, führt die im Entwurf...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromsteuergesetzes (StromStG-E) Zu § 2 StromStG § 2 Nr. 12 StromStG-E überführt die aus §..., ...Strom nach § 2 Nr. 11 StromStG zu empfehlen. Hierunter..., ... 1 Nr. 3b oder Nr. 6b StromStG von der Stromsteuer ..., ...Versorger nach § 2 Nr. 1 StromStG. Petitum: Auch ein ..., ...Versorger nach § 2 Nr. 1 StromStG führen. Zu § 1a Abs...., ...nach § 9 Abs. 3 Bst. b StromStG durch Versorger bezogen..., ...dem Stromsteuergesetz (StromStG) ist zu entnehmen, dass..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG Anwendung findet. • ..., ... 1 Stromsteuergesetz (StromStG) könnte eine eigene Stromsteuerbefreiung..., ... Betracht (§ 9 Abs. 1 StromStG) ▪ Dem Gesetz ist zu..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG, wenn diese in die Direktvermarktung..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG. Er wird daher seitens..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG nicht herangezogen. ..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG (Voraussetzung: Anlagen..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG Anwendung findet. • ..., ...erzeugen. In § 9 Abs. 1 StromStG könnte eine eigene Stromsteuerbefreiung...
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- Angegeben von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 23.05.2025
- Beschreibung: Die Stellungnahme fand im Rahmen einer Verbändeanhörung statt. Die Mitglieder des BAV e.V. sind für die Verwertung von rund 80% des nationalen jährlichen Altholzaufkommens verantwortlich. Zu ihnen zählen zahlreiche Betriebe, die Altholz energetisch verwerten und somit einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten, indem sie die Biomasse Altholz nachhaltig nutzen. Im Namen des BAV e.V. haben wir unsere Bedenken zum vorliegenden Referentenentwurf zum Ausdruck gebracht. Der vorgelegte Entwurf sah Änderungen vor, die insbesondere den Wegfall der Stromsteuerbefreiung für Anlagen zur energetischen Verwertung Altholz betrafen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Var. 1 i.V.m. § 2 Nr. 7 StromStG ab dem 1. Januar 2025...
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Entfristung der beschlossenen Stromsteuersenkung mit dem europäischen Mindeststeuersatz frühzeitig auf den Weg zu bringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9792
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8298, 20/8765 - Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes
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BT-Drs. 20/9792
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...betrieblichen Verwendung (§9b StromStG) von 5,13 Euro /MWh auf...
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- Angegeben von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 13.08.2025
- Beschreibung: Der VDIK unterstützt das Anliegen, das Strom- und Energiesteuerrecht zu modernisieren und an die Anforderungen der Elektromobilität anzupassen. Die geplanten Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Ladepunkten, bidirektionalem Laden und Stromspeichern sind ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig bedarf es weiterer Maßnahmen, um auch private Haushalte zu entlasten, Herstellerinnovationen gezielt zu fördern und eine Kohärenz mit anderen Förderinstrumenten sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG für potentiell über 600.000..., ...Entlastungsmechanismus – z. B. über § 9b StromStG oder eine neue Privilegierungskategorie..., ...von Ladepunkten (§ 5a StromStG) Die Einführung der ..., ...Entlastungsmechanismus – z. B. über § 9b StromStG oder eine neue Privilegierungskategorie...
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- Angegeben von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Änderung Stromsteuer für private Haushalte und Unternehmen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...hat insbesonde-re § 10 StromStG tangiert. Die Hauptzollämter...
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.08.2025
- Beschreibung: Aus Sicht des ADAC sollte die dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau von 0,5 Cent je kWh für alle rasch umgesetzt werden. Zudem wird die die nutzerfreundlichere Ausgestaltung des bidirektionalen Ladens durch steuerliche Gleichstellung mobiler Batteriespeicher mit stationären Batteriespeichern gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ADAC Stellungnahme RefE StromStG et. al 1/4 13.08.2025..., ...ADAC Stellungnahme RefE StromStG et. al 2/4 13.08.2025..., ...begrüßen ist. § 5a Absatz 1 StromStG rechnet fortan jegliche..., ...werden. § 5a Absatz 2 StromStG betrachtet Speicher und..., ...Steuerschuld in § 5a Absatz 3-6 StromStG. Nach diesen können in..., ...Regelungen in § 5 Absatz 1 StromStG legen in Zukunft fest..., ...Fahrzeugen. § 5 Absatz 3 StromStG stellt klar, dass Fahrer..., ...ADAC Stellungnahme RefE StromStG et. al 3/4 13.08.2025..., ...die in § 2 Nr. 9 und 9a StromStG definiert werden. Damit..., ...des § 5 Abs. 4 Satz 3 StromStG (nicht Begründungsteil..., ...ausweiten. § 2 Nr. 9 und 9a StromStG sollten daher entsprechend..., ...ADAC Stellungnahme RefE StromStG et. al 4/4 13.08.2025..., ...dagegen die in § 5 a Abs. 3 StromStG festgeschriebene Steuer-befreiung..., ...EU-Mindeststeuersatz wird mit § 9b StromStG daher verstetigt. Der..., ...Stromsteuersatzes nach § 9b StromStG sollte Teil einer wirksamen...
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- Angegeben von: InwesD - Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e.V. am 04.06.2024
- Beschreibung: Stromsteuerbefreiung soll für Deponiegas gewährt werden. Deponiegas soll weiter als Erneuerbare Energie anerkannt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energieträger“ in § 2 Nr. 7 StromStG zu streichen – mit weitreichenden..., ...Var. 1 i.V.m. § 2 Nr. 7 StromStG für Biomasse, Klärgas..., ...Var. 1 i.V.m. § 2 Nr. 7 StromStG die ent-sprechenden beihilferechtlichen..., ...Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG für „Unternehmen des ..., ...Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG überhaupt nicht erfasst..., ...i.S.d. § 2 Nr. 2a – 4 StromStG gelten. Die Motivation..., ...Produzierenden Gewerbes“ (§ 9b StromStG) Aktuell wird in § 2 Nr. 2a – 4 StromStG in der Legaldefinition..., ...Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG ausgeglichen werden. ..., ...KWK-Anlagen“ in § 2 Nr. 10 StromStG (Art. 1 Nr. 1 lit. e)...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZDH begrüßt insgesamt den Referentenentwurf. Einige Details wie genauere Definitionen wären wünschenswert, u. a. welche Energieträger insgesamt zu den erneuerbaren Energien hinzurechenbar sind. Stromerzeugung aus Biomasse sollte hier ebenfalls als Strom aus erneuerbaren Energiequellen explizit erwähnt werden. Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b) sollten umfangreicher ausgestaltet werden. § 9 Abs. 1 Nummer 6b lässt vermuten, dass auch die KWK-Anlagen selbst als Kundenanlagen gelten. Es fehlt eine ausführliche Abgrenzung des Standort-Begriffs. Insbesondere bei Anlagen, wo der Standort nicht klar abgegrenzt werden kann, können Unklarheiten entstehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der neu angedachte § 5a StromStG hervorzuheben, der die..., ...Produzierenden Gewerbes gemäß § 9b StromStG und § 54 EnergieStG ab..., ...werden. Da hier auf § 5a StromStG verwiesen wird, gilt ..., ...Letztverbraucher nach § 5a StromStG entnommene Strommengen...