Stellungnahmen/Gutachten
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148 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromStG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (148)
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Zu Regelungsvorhaben:
Abänderung des Stromsteuergesetzes (StromStG)
Energie- und Strompreise sind im Verkehrssektor ein entscheidender Preisfaktor mit unmittelbarer Auswirkung auf die Wahl des Verkehrsträgers. Verlagerung auf die Schiene wird unter anderem dann angereizt, wenn sich das Preisverhältnis von weniger klimaschädlichen Antriebsenergien wie Traktionsstrom im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen verbessert. Das StromStG sollte eine Absenkung des Stromsteuersatzes für Schienenbahnen auf das europäische Mindestmaß von 0,50 Euro/MWh enthalten. Der zusätzliche Abbau klimaschädlicher Subventionen und Begünstigungen im Verkehrssektor (z. B. Dieselsteuerprivileg) würde den Verlagerungseffekt zusätzlich verstärken und könnte die Kosten einer Stromsteuersenkung für Schienenbahnen auf das europäische Minimum, ca. 131 Millionen Euro im Jahr, gegenfinanzieren.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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12.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Stromsteuergesetzes (StromStG) Stellung nehmen zu kˆnnen..., ..., die bisher von ß 9b StromStG profitiert haben. Schienenbahnen..., ...Stromsteuersatz in ß 9 Abs. 2 StromStG geregelt ist, werden ..., ...Die ‹berarbeitung des StromStG sollte dazu genutzt ..., ...schlagen wir vor ß 9 Abs. 2 StromStG wie folgt anzupassen:...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach §9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Stromsteuergesetzes (StromStG)........................, ... Energieträgern (§ 2 StromStG)........................, ...hocheffizienten Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG........8 2 Zu Artikel..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG ergibt sich, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) 1.1 Nummer 1 a: Definition..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) Hintergrund und Änderung..., ...warum Biomasse nach dem StromStG nicht zu den erneuerbaren..., ... Die Änderung in § 2 StromStG ist deswegen relevant..., ...9 (1) Nr. 1 und Nr. 3 StromStG nicht mehr nutzen und..., ...entlasten diesen nach § 9 b StromStG. Gerade im Bereich der..., ...genügen. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 7 (Änderung): ..., ... (EU) 2023/2413) das StromStG nicht zusätzlich zur ..., ... Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG Ziel des Gesetzgebers..., ...Neufassung von § 2 Nr. 10 StromStG ist die Vereinfachung..., ...insbesondere § 9 (1) Nr. 3 StromStG. Problematisch bei der..., ...gilt. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 10 (Änderung):...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach §9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Stromsteuergesetzes (StromStG)........................, ...Energieträgern (§ 2 StromStG)........................, ...hocheffizienten Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG........8 2 Zu Artikel..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG ergibt sich, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) 1.1 Nummer 1 a: Definition..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) Hintergrund und Änderung..., ...warum Biomasse nach dem StromStG nicht zu den erneuerbaren..., ... Die Änderung in § 2 StromStG ist deswegen relevant..., ...9 (1) Nr. 1 und Nr. 3 StromStG nicht mehr nutzen und..., ...entlasten diesen nach § 9 b StromStG. Gerade im Bereich der..., ...genügen. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 7 (Änderung): ..., ...(EU) 2023/2413) das StromStG nicht zusätzlich zur ..., ...Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG Ziel des Gesetzgebers..., ...Neufassung von § 2 Nr. 10 StromStG ist die Vereinfachung..., ...insbesondere § 9 (1) Nr. 3 StromStG. Problematisch bei der..., ...gilt. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 10 (Änderung):...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach §9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Stromsteuergesetzes (StromStG) ......................., ...erneuerbaren Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...hocheffizienten Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG ........ 8 2 Zu Artikel..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG ergibt sich, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Ja-nuar 2024..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) 1.1 Nummer 1 a: Definition..., ...erneuerbaren Energieträgern (§ 2 StromStG) Hintergrund und Änderung..., ...warum Biomasse nach dem StromStG nicht zu den erneuerbaren..., ... Die Änderung in § 2 StromStG ist deswegen relevant..., ...9 (1) Nr. 1 und Nr. 3 StromStG nicht mehr nutzen und..., ...entlasten diesen nach § 9 b StromStG. Gerade im Bereich der..., ...genügen. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 7 (Änderung): ..., ...– (EU) 2023/2413) das StromStG nicht zusätzlich zur ..., ...hocheffizienten Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG Ziel des Gesetzgebers..., ...Neufassung von § 2 Nr. 10 StromStG ist die Vereinfachung..., ...insbesondere § 9 (1) Nr. 3 StromStG. Problematisch bei der..., ...gilt. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 10 (Änderung):...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...erneuerbaren Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom aus..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Wir sehen ein grundsätzliches Erfordernis, auch im Stromsteuergesetz den Bereich der Daseinsvorsorge seiner Bedeutung angemessen zu regeln. Insbesondere die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der erneuerbaren Energieträger sehen wir kritisch. Diese ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu einem Kostenanstieg bei der Abwasserentsorgung. Hier besteht aus unserer Sicht dringend Anpassungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 14.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sehen wir die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 2 Nr. 10 StromStG-E..., ...Anwendung des § 2 Nr. 10 StromStG-E durch die Zollbehörden..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) Änderung des § 2 ..., ...gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG profitieren. Im Übrigen..., ...Ergänzung des vorliegenden StromStG-E notwendig. Alternativer..., ...Neuregelung in § 9 Abs. 2a StromStG-E vor: „Strom unterliegt..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 2 Nr. 9: Definition..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 5a: Ladepunkte ..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 9 Abs. 1b: Fiktion...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau im Energiesteuerrecht durch einheitliche und verständliche steuerliche Regelungen
Die Einstufung als erneuerbar und damit die steuerliche Behandlung von Strom aus Biomasse, Klär- und Deponiegas unterscheidet sich im StromStG/EnergieStG von der im EEG und den Anforderungen der Nachhaltigkeitsrichtlinie der EU (RED). Eine einheitliche Einstufung als erneuerbar wird angestrebt. Außerdem wurden weiter inhaltliche Inkonsistenzen oder Unklarheiten gefunden, die zugunsten des besseren Verständnissen und einfacherer Handhabung behoben werden sollten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...definiert (Vgl. § 3 EEG). Im StromStG von dieser Definition..., ...sein. § 5 Abs. 4 S. 2 StromStG: Stromspeicher Aus dem..., ...Klarstellung. § 8 Abs. 6 StromStG bzw. § 39 Abs. 5 EnergieStG..., ...sind. § 9b Abs. 1b neu StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG..., ... durch den neuen § 5a StromStG durch Einstufung des ..., ...Stromspeichers (vgl. § 5 Abs. 4 StromStG) ist ein wichtiger Schritt..., ...i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG. Die Neufassung des ..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG führen kann, führt zu..., ...Jahresnutzungsgrades gem. § 8 Abs. 5 StromStG und § 12d StromStV zukünftig..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG allgemein erlaubt ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Definition erneuerbare Energieträger (einschl. Biomasse und Klärgas) im StromStG
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Biomasse und Klärgas können jedoch problemlos weiterhin Teil der Definition bleiben. Ferner sollte von der Streichung bisheriger Erleichterungen abgesehen werden. Im Kern dient die Novellierung vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht).
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 22.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energieträgern (§ 2 Nr. 7 StromStG) Die Änderung der Definition..., ...Energieträgern“ im § 2 Nr. 7 StromStG ist auch unter Berücksichtigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den bürokratieärmeren Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Betracht (§ 9 Abs. 1 StromStG) Dem Gesetz ist zu..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG, wenn diese in die Direktvermarktung..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG. Im Ergebnis vertreten..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG auf die Größe der nach..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG auf die Größe der einzelnen..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG (Voraussetzung: Anlage..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG (Voraussetzung: Anlage..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG (Voraussetzung: Anlage..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG (Voraussetzung: Anlage...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen zur Strombesteuerung im Bereich der E-Mobilität modernisieren
Der BDI fordert die Umsetzung der Regelungen zur Anpassung des Stromsteuerrechts an die Erfordernisse zum Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur sowie Speichervorgänge und weiterer Anpassungen der Verordnungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Produzierende Gewerbe nach § 9b StromStG begrüßen wir sehr, da..., ...bisherige Befristung des § 9b StromStG zu ver-meiden. Mit der..., ...Entlastungsanträge nach § 9b StromStG als wichtigen Schritt..., ...ge-planten § 5 Abs. 4 StromStG-E sehen wir bzgl. solcher..., ... Mengen in § 5 Abs. 4 StromStG-E erfolgen soll. Zudem..., ...“ i. S. d. § 5 Abs. 4 StromStG-E klargestellt würde ..., ...Definition mit § 2 Nr. 9 StromStG-E Pumpspeicherwerke, ..., ... Mengen in § 5 Abs. 4 StromStG-E wäre wünschenswert...., ...“ i. S. d. § 5 Abs. 4 StromStG-E präzisiert würde (z..., ... Petitum: § 5a Abs. 1 StromStG-E sollte ergänzt werden..., ...§ 8 Abs. 4a StromStG gilt für die Leistung..., ... § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG: Steuerbefreiung auch..., ...§ 9 Absatz 1 Nummer 1 StromStG aufgenommen werden. § 9a StromStG-E: Erlass, Erstattung..., ...müsste im § 9a Abs. 1 StromStG erfolgen und könnte wie..., ...wünschenswert. § 9b StromStG-E: Steuerentlastungen..., ...bleibt nach § 9c Abs. 2 StromStG unverändert. Nach dem..., ...in Verbindung mit § 5a StromStG-E zu der Möglichkeit ..., ...zwischen § 9a zu § 9b StromStG quotal zuzuordnen. ..., ... des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG zitierten Urteil (RWE...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Definition erneuerbare Energieträger (einschl. Biomasse und Klärgas) im StromStG
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Biomasse und Klärgas können jedoch problemlos weiterhin Teil der Definition bleiben. Ferner sollte von der Streichung bisheriger Erleichterungen abgesehen werden. Im Kern dient die Novellierung vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht).
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energieträgern (§ 2 Nummer 7 StromStG-E) Die Änderung der ..., ...Energieträgern im § 2 Nummer 7 StromStG ist auch unter Berücksichtigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein
Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 15.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom aus..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein
Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.09.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom ..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative zielt darauf ab, dass der Öffentliche Personen- und Schienengüterverkehr im Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht berücksichtigt wird. Dies ist Vorausetzung dafür, dass die Energiekosten der Verkehrsunternehmen, vor allem für den Fahrstrom sinken, die Umstellung der Linienbusflotten auf alternative Antriebe bezahlbar oder auch die Verlagerung von Verkehren auf die Schiene gestärkt wird.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 25.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StromStG u.a. für KWKG-Anlagen..., ...hier gemäß § 9 Abs. 2 StromStG und § 9c) StromStG immer..., ...besteuern (§ 9 Abs. 2 StromStG, Schienenbahnen) bzw...., ...entlasten (§ 9c Abs. 2 StromStG, Elektrobusse), um diese..., ...Stromspeicher in § 5 Abs. 4 StromStG. Hier bleiben Zwischenspeicherungen..., ... des § 5 Abs.4 Satz 3 StromStG umfasst, da diese Norm..., ... €/MWh erfolgte (§ 3 StromStG). Wurden für den Strom..., ...wie dies in § 9 Abs. 2 StromStG für Schienenbahnen oder § 9c StromStG für Elektrobusse festgelegt..., ...Anpassung des § 5 Abs. 4 StromStG vor, der wie folgt lauten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
§ 2 Nr. 7 StromsteuerG (Streichung von Klärgas aus der Definition der "erneuerbaren Energieträger")
Das Regelungsvorhaben betrifft die Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der „erneuerbaren Energieträger“ in § 2 Nr. 7 des StromStG. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, diese Streichung zu verhindern, um die wirtschaftliche Nutzung von Klärgas durch Kläranlagenbetreiber zu sichern. Das Ziel ist, die bestehende Praxis, bei der Klärgas zur Stromerzeugung und zum Selbstverbrauch genutzt wird, beizubehalten. Damit sollen die CO2-Reduktion und die Beiträge zum Klimaschutz und zur Energiewende nicht gefährdet werden, sowie die finanzielle Belastung für öffentliche Betriebe und Gebührenzahlende vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 03.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuergesetz (§ 2 Nr. 7 StromStG-Entw.) – Herausnahme ..., ...Energieträger gemäß § 2 Nr. 7 StromStG-Entw. sehen wir kritisch..., ...kann (§9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG-Entw.), bestehen weiterhin..., ...Energieträger in § 2 Nr. 7 StromStG berücksichtigt werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Energiewende bei Gestaltung der Energiesteuern
Forderung von Anpassungen des Stromsteuergesetz, die notwendig sind um Energiewende zu fördern, insbesondere Weiterführung der Steuerbefreiung für Klär-, Deponie- und Biogas, Beibehaltung des bisherigen Anlagenverklammerung und Anerkennung von Verlusten in Wärmenetzen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG führt zu einer nicht ..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG auch für Strom gewährt..., ...EUR je MWh analog § 9b StromStG. Begründung: Die geplante..., ...Änderung in § 2 Nr. 7 StromStG-E ist in diesem Umfang..., ...das KWKG und nicht das StromStG das „richtige“ Gesetz..., ... 6 /16 Zu § 5 Abs. 4 StromStG-E „Stromspeicher, in..., ...werden. Zu § 8 Abs. 6 StromStG-E (sowie § § 39 Abs. ..., ...i.V.m § 14 Abs. 1 Nr. 3 StromStG-E § 8 Abs. 6 StromStG-E..., ...streichen. Sollte § 8 Abs. 6 StromStG-E beibehalten werden,..., ...Vorschrift in § 8 Abs. 6 StromStG-E ist daher dringend ..., ...entgegengesetzt. Zu § 9b StromStG-E Zu § 9b Abs. 1 S. 2 StromStG Regelungsvorschlag: ..., ...dann nach § 9b Abs. 1 StromStG steuerbegünstigt, wenn..., ...Ermächtigung g) Nummer 11 StromStG-E “zur Sicherung des..., ...EnergieStG-E (sowie § 9b StromStG-E) “Absatz 1 gilt für..., ...Ausführungen zu § 9b Abs. 1b StromStG-E Zu § 2 Nr. 3 StromStG..., ...Regelung in § 2 Nr. 2a StromStG anzupassen und den Verweis..., ... 3 Stromsteuergesetz (StromStG) definiert, welche 12..., ...die Regelung in §§ 9b StromStG, 54 EnergieStG lediglich..., ...Begründung zu § 2 Nr. 7 StromStG-E). Im Übrigen sieht...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Schienenbahnverkehre und Elektrobusse zukünftig in die Stromsteuerbegünstigung einbezogen werden. Hintergrund ist, dass inbesondere die Stromsteuer allein den Betrieb von elektrischen Schienenbahnen im Nah-, Eisenbahnpersonen- und Güterverkehr um rund 145 Mio. Euro im Jahr verteuert. Hinzu kommen Energiekostenbelastungen in den Verkehrsunternehmen für den Betrieb von Elektro- und Hybridbussen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 29.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Forstwirtschaft nach § 9b StromStG auf den EU-Mindeststeuersatz..., ...Stromsteuersatz gemäß § 9 Abs. 2 StromStG (Schie-nenbahnen) und § 9c StromStG (Elektrobusse) 11,42 ..., ...besteuern (§ 9 Abs. 2 StromStG, Schienenbahnen) beziehungsweise..., ...entlasten (§ 9c Abs. 2 StromStG, Elektrobusse), um diese..., ...Stromspeicher in § 5 Abs. 4 StromStG. Demnach bleiben Zwischenspeicherungen..., ...20,50 €/MWh erfolgte (§ 3 StromStG). Wurden für den Strom..., ...wie dies in § 9 Abs. 2 StromStG für Schienenbahnen oder § 9c StromStG für Elektrobusse festgelegt..., ...Anpassung des § 5 Abs. 4 StromStG, die wie folgt lauten...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiestseuerrecht
Neuregelung der Stromsteuerregelung für Speicher, Ladeinfrastruktur und bidirektionalen Laden im Rahmen der E-Mobilität
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...fallen. § 5 Abs. 4 StromStG-E Stromspeicher Die..., ...Definition mit § 2 Nr. 9 StromStG-E umfassend gemeint sein..., .... 1 S. 4 StromStG-E Es bestehen mit der..., ... Steuer § 8 Abs. 4a StromStG gilt für die Leistung..., ...Neuregelung von § 8 (4b) StromStG-E sollen ausweislich ..., ...Erweiterung von § 8 Abs. 6 StromStG-E führt zu erheblichen..., ...neuer § 14 Abs. 1 Nr. 2 StromStG-E), ist eine Überprüfung..., ... § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG Steuerbefreiung auch ..., ...in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifi-ziert werden..., ...Voraussetzungen nach § 9 StromStG vorliegen. Im konkreten..., .... § 9 Abs. 1 Nr. 6 StromStG Der Auffangtatbestand..., ...Verfahren § 9a Abs. 2 StromStG-E Im neugefassten §..., ... erfolgen. § 9b StromStG Steuerentlastungen für..., ...Unternehmen § 9b Abs. 1a StromStG-E Zwischenspeicherung..., ...neugefasste § 9b Abs. 1b StromStG-E führt zu erheblich ..., ...in § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG bzw. § 54 Abs. 1 Satz..., ... Ver-bindung mit § 5a StromStG zu der Möglichkeit für..., ...zwischen § 9a zu § 9b StromStG quotal zuzuordnen. ..., ... des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG zitierten Urteil (RWE..., ...Nr. 1 StromStG erteilt wird und ist ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Die Novelle zum Strom- und Energiesteuerrecht begrüßen wir grundsätzlich sehr. Wir setzten uns für die Einführung eines Befreiungstatbestands für Vehicle-to-Grid Anwendungen ein. Im Falle des sogenannten Multi-Use, d.h. der zusätzlichen Betätigung des Speichers auf den Strom- oder Regelleistungsmärkten herrscht weiterhin Unklarheit bezüglich des Status des Energiespeichers.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuergesetzes 4 §2 Nr. 9 & 9a StromstG 4 §5 Abs. 4 StromstG 4 §5a StromStG (1) 4 §5a StromStG (2) 5 §5a StromStG (3) 5 Anmerkungen zu..., ...STROMSTEUERGESETZES §2 NR. 9 & 9A STROMSTG Die technologieoffene..., ...Stromspeichertechnologien. §5 ABS. 4 STROMSTG Die Neufassung von §5 Abs. 4 StromstG ist zu begrüßen. Hier..., ... 4 zu erreichen. §5A STROMSTG (1) Aufnahme von Batteriespeichern..., ...ausführen können. §5A STROMSTG (2) Eine Stromsteuerbefreiung..., ...geschaffen werden. §5A STROMSTG (3) Klarstellungen für...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes (Referentenentwurf)
Die DB setzt sich dafür ein, dass die Stromsteuer auch für Strom im Eisenbahnverkehr auf 0,50 EUR/MWh gesenkt wird. Hiermit würde eine Gleichbehandlung mit der Industrie vorgenommen, die Wettbewerbsfähigkeit des elektrischen Schienenverkehrs gestärkt und sein Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr gefördert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
-
13.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beabsichtigten Neufassung von § 9b StromStG-E wird die Stromsteuerentlastung..., ...Stromsteuer nach § 9 Abs. 2 StromStG-E für Strom, der für ..., ...Personennahverkehr soll nach § 9c StromStG-E unverändert bleiben..., ...Personennahverkehr § 9 StromStG - Steuerbefreiungen, ..., ... Änderung § 9 Abs. 2 StromStG (Ergänzung in fetter ..., ...Steuer befreit ist." § 9c StromStG - Steuerentlastung für..., ... Änderung § 9c Abs. 2 StromStG (Ergänzung in fetter ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der stromsteuerrechtlichen Nachteile beim Ausbau von PV und von Ladeinfrastruktur
Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Betracht (§ 9 Abs. 1 StromStG) ▪ Dem Gesetz ist zu..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG, wenn diese in die Direktvermarktung..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG. Er wird daher seitens..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG nicht herangezogen. ..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG (Voraussetzung: Anlagen..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG Anwendung findet. • ..., ...erzeugen. In § 9 Abs. 1 StromStG könnte eine eigene Stromsteuerbefreiung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aus Sicht des ADAC sollte die dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau von 0,5 Cent je kWh für alle rasch umgesetzt werden. Zudem wird die die nutzerfreundlichere Ausgestaltung des bidirektionalen Ladens durch steuerliche Gleichstellung mobiler Batteriespeicher mit stationären Batteriespeichern gefordert.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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21.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ADAC Stellungnahme RefE StromStG et. al 1/4 13.08.2025..., ...ADAC Stellungnahme RefE StromStG et. al 2/4 13.08.2025..., ...begrüßen ist. § 5a Absatz 1 StromStG rechnet fortan jegliche..., ...werden. § 5a Absatz 2 StromStG betrachtet Speicher und..., ...Steuerschuld in § 5a Absatz 3-6 StromStG. Nach diesen können in..., ...Regelungen in § 5 Absatz 1 StromStG legen in Zukunft fest..., ...Fahrzeugen. § 5 Absatz 3 StromStG stellt klar, dass Fahrer..., ...ADAC Stellungnahme RefE StromStG et. al 3/4 13.08.2025..., ...die in § 2 Nr. 9 und 9a StromStG definiert werden. Damit..., ...des § 5 Abs. 4 Satz 3 StromStG (nicht Begründungsteil..., ...ausweiten. § 2 Nr. 9 und 9a StromStG sollten daher entsprechend..., ...ADAC Stellungnahme RefE StromStG et. al 4/4 13.08.2025..., ...dagegen die in § 5 a Abs. 3 StromStG festgeschriebene Steuer-befreiung..., ...EU-Mindeststeuersatz wird mit § 9b StromStG daher verstetigt. Der..., ...Stromsteuersatzes nach § 9b StromStG sollte Teil einer wirksamen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Energiewende bei Gestaltung der Energiesteuern
Forderung von Anpassungen des Stromsteuergesetz, die notwendig sind um Energiewende zu fördern, insbesondere Weiterführung der Steuerbefreiung für Klär-, Deponie- und Biogas, Beibehaltung des bisherigen Anlagenverklammerung und Anerkennung von Verlusten in Wärmenetzen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 03.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG. Richtig ist, dass wegen..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG an europarechtliche Vorgaben..., ...Unternehmen nach § 9b StromStG orientieren. Diese umfasst..., ...Steuerbefreiung nach § 2 Nr. 7 StromStG iVm § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG nicht um eine fiskalische..., ...i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG im StromStG bezweckt ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Wiederherstellung der Stromsteuerbefreiung für Klärgas-BHKWs; Klarstellung des Hocheffizienzkriteriums; Klarstellung Betrieb von Stromspeichern, Begrüßung der Regelungen zu Ladepunkten; Klarstellung Fiktion eines unwiderruflichen Verzichts auf die Steuerbefreiung
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 10.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sehen wir die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) Änderung des § 2 ..., ...unter § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG fallen könnten. Dabei..., ...Änderung des vorliegenden StromStG-E notwendig! Alternativer..., ...Neuregelung in § 9 Abs. 2a StromStG-E vor: „Strom unterliegt..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 2 Nr. 10 StromStG-E..., ...bis 2 MW in § 2 Nr. 10 StromStG-E i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG die steuerfreie Nutzung..., ...hocheffizient i.S. d. § 9 Nr. 10 StromStG-E ist. Gegenüber der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
-Verlängerung der Steuerentlastung für Strom auf den EU-Mindeststeuersatz (0,05 ct/kWh) für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft -Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts, insbesondere in den Bereichen Elektromobilität, Stromspeicherung und erneuerbare Energien -Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben, einschließlich Energie- und Beihilferecht -Abbau von Bürokratie und Vereinfachung der Steuerpraxis
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 20.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
-
12.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Stromsteuergesetz – StromStG 3 a. Vorauszahlungen, § 8 Absatz 6 StromStG 3 b. Verzicht auf Steuerbefreiung, § 9 StromStG 3 c. Steuerbefreiungen..., ...Steuerermäßigungen, §9 StromStG 4 d. Netzverluste, § 9b Abs. 1b StromStG 5 e. Ermächtigung zu..., .... Stromsteuergesetz – StromStG Positiv hervorzuheben..., ...Aufnahme des § 5a Abs. 2 StromStG, welche die konsistente..., ...Vorauszahlungen, § 8 Absatz 6 StromStG Die im Entwurf geforderte..., ... Steuerbefreiung, § 9 StromStG Zu begrüßen ist der ..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG in Zukunft reduziert ..., ...Steuerermäßigungen, §9 StromStG Die Reform greift im..., ... (§ 9 Abs. 2 und § 9c StromStG). Damit beträgt der ..., ...Schienenbahnen (§ 9 Abs. 2 StromStG) auf 0,50 €/MWh und ..., ...Elektrobusse (§ 9c Abs. 2 StromStG) auf 20 €/MWh herabgesetzt..., ...Netzverluste, § 9b Abs. 1b StromStG Die Regelung im Entwurf..., ...Netzverlusten in § 9b Abs. 1b StromStG stellt darüber hinaus..., ...Analog zum Entwurf des StromStG, führt die im Entwurf...
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Zu Regelungsvorhaben: