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Südzucker AG
Aktiengesellschaft (AG)
- Registernummer: R001956
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 27.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
CPR&AMaximilianstraße 1068165 MannheimDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496214210
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E-Mail-Adressen:
- public.affairs@suedzucker.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/241.000.001 bis 1.010.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/243,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (7):
- Dr. Dominik Risser
- Dr. Marco Veselka
- Lennart Christ
- Dr. Niels Pörksen
- Hans-Peter Gai
- Dr. Stephan Meeder
- Stephan Büttner
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Mitgliedschaften (9):
- Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e. V.
- Verein der Zuckerindustrie e. V. (VdZ)
- Lebensmittelverband Deutschland e. V.
- Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE)
- Deutsches Tiefkühlinstitut (dti)
- Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V. (BDBe)
- eFuel Alliance e. V.
- Aussenhandelsverband für Mineraloel und Energie e. V. (AFM+E)
- Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) - Ost-Ausschuss - Osteuropaverein der Deutschen Wirtschaft e. V.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (24):
Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Land- und Forstwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Artenschutz/Biodiversität; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Güterverkehr; Luft- und Raumfahrt; Schifffahrt; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Automobilwirtschaft; Handel und Dienstleistungen; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Südzucker AG - eine international agierende Unternehmensgruppe- ist mit den Segmenten Zucker, Spezialitäten, Frucht und Stärke ein bedeutendes Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie sowie mit dem Segment CropEnergies der führende Hersteller von Ethanol in Europa. Südzucker steht in direktem Austausch mit verschiedenen gesellschaftlichen Interessengruppen. Wir sehen es als unsere Verantwortung an, einen stetigen Dialog mit der Politik, Institutionen und Nichtregierungsorganisationen zu führen sowie Branchenverbände durch aktiv gelebte Mitgliedschaften zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wollen wir auch dazu beitragen, regulatorische Fragestellungen praxisgerecht zu lösen.
Konkrete Regelungsvorhaben (14)
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Ablehnung des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz in der angekündigten Form
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Beschreibung:
Wir unterstützen die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass die vom BMEL geplante Werberegulierung einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet. Der angekündigte Gesetzentwurf ist daher nicht verhältnismäßig und abzulehnen.
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Interessenbereiche: Lebens- und Genussmittelindustrie
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Beschreibung:
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Ernährungsstrategie - Ablehnung von Regelungen zur Übergewichtsprävention ohne wiss. Evidenz
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Beschreibung:
"Ernährungspolitik muss wissenschaftsbasiert sein. Jede Maßnahme, die im Kontext der Übergewichtsprävention ergriffen wird, muss so gestaltet sein, dass sie Verbrauchern eine ausgeglichene Kalorienbilanz erleichtert. Eine Zuckersteuer, Maßnahmen zur Werberegulierung oder Nährwertkennzeichnungs-Modelle, die sich auf einzelne Nährstoffe und nicht auf die Kaloriendichte fokussieren, sind nicht geeignet, die Übergewichtsprävalenz zu senken, und daher abzulehnen."
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/10001 Ernährungsstrategie der Bundesregierung - Gutes Essen für Deutschland (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft
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Beschreibung:
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Beibehaltung der geltenden Regelungen zu Verarbeitungshilfsstoffen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2021/1165
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Beschreibung:
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass die geltenden Regelungen zum Einsatz von Verarbeitungshilfsstoffen beibehalten werden, um die Herstellung von Biozucker auch zukünftig zu ermöglichen.
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Interessenbereiche: Lebens- und Genussmittelindustrie
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Beschreibung:
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Erhalt des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln für den Zuckerrübenanbau
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Beschreibung:
Die deutschen Rübenanbauer unterstützen durch die konsequente Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sowie der Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau das übergeordnete Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Pauschale quantitative Reduktionsziele gefährden jedoch die Wirtschaftlichkeit des Zuckerrübenanbaus. Wirkstoffverluste erhöhen das Ertragsrisiko und erschweren ein sinnvolles Resistenzmanagement. Eine Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist daher so zu gestalten, dass innerhalb der EU faire Wettbewerbsbedingungen bestehen und eine ausreichende Anzahl an Wirkstoffen vorhanden ist, um die für eine vielfältige Fruchtfolge wichtige Kultur Zuckerrübe zu erhalten.
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Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft
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Beschreibung:
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Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) und deren nationale Umsetzung
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Beschreibung:
Seit Beginn des Jahres 2023 ist der Erhalt der flächengebundenen Direktzahlungen an die „erweiterte Konditionalität“ gebunden. Hierbei gilt es, auf eine praxisnahe Ausgestaltung u.a. der "Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) hinzuwirken und freiwillige Förderinstrumente wie die Öko-Regelungen im Sinne des Rübenanbaus auszugestalten. Darüber hinaus sieht die GAP-Strategieplan-Verordnung vor, dass einzelnen Sektoren oder Erzeugnissen durch eine gekoppelte Einkommensstützung bei der Bewältigung ihrer Probleme geholfen wird. Diese, von einzelnen Mitgliedstaaten seit 2015 für Zuckerrüben gewährte Einkommensstützung benachteiligt deutsche Rübenanbauer im Binnenmarkt und ist daher abzulehnen.
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Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft
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Beschreibung:
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Befürwortung des Einsatzes neuer genomischer Techniken in der Pflanzenzüchtung
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Beschreibung:
Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung gezielter Mutageneseverfahren werden Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) erzeugt wurden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft. Diese Einstufung macht die Anwendung der NGT in der EU praktisch unmöglich. Im Gegensatz zum EU-Gentechnikrecht, welches GVO über die Einbringung artfremder Gene definiert, können mittels NGT entstandene Punktmutationen auch in der Natur vorkommen oder durch herkömmliche Züchtung erzielt werden und sind somit auch nicht von diesen zu unterscheiden. Diesem Unterschied zwischen klassischer Gentechnik und NGT muss durch eine eigene rechtliche Regulierung der NGT Rechnung getragen werden, um die Anwendung dieser präzisen Züchtungstechniken in der EU zu ermöglichen.
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Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft
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Beschreibung:
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Verordnung über die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial
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Beschreibung:
Die deutschen Rübenanbauer als professionelle Saatgutverwender benötigen Zugang zu gesundem und qualitativ hochwertigem Saatgut. Eine gleichbleibend hohe Saatgutqualität ist essenziell für einen erfolgreichen und wirtschaftlich tragfähigen Rübenanbau. Daher sollte jedwede Reform des Saatgutrechts an den Grundpfeilern des bestehenden Saatgutrechts – die amtliche Sortenzulassung und die amtliche Saatgutanerkennung – festhalten. Darüber hinaus brauchen Rübenanbauer einen einfachen Zugang zu verlässlichen Informationen über die Leistungsfähigkeit und Eigenschaften einzelner Sorten. Auch vor diesem Hintergrund ist jedwede Aufweichung der hohen Qualitätsanforderungen an das Saatgut und/oder die mit dem Saatgut bereitzustellenden Informationen über die jeweilige Sorte abzulehnen.
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Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft
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Beschreibung:
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Faire Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene schaffen
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Beschreibung:
"Beibehaltung des derzeitigen EU-Außenschutzes, so lange der Wettbewerb auf dem internationalen Markt verzerrt ist. Abbau der handelsverzerrenden Subventionen auf internationaler Ebene. Einfuhren aus Drittstaaten sollen den einschlägigen EU-Vorschriften und -Standards entsprechen."
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Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft, Lebens- und Genussmittelindustrie
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Beschreibung:
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1:1-Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU)2023/2413
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Beschreibung:
"Nationale Umsetzung 1:1 von EU-Nachhaltigkeitsanforderungen und damit verbundenen Berechnungsvorgaben u.a. für die Nutzung von aus Reststoffen eigener Prozesse gewonnenem Biogas/Biomethan als Biomasse-Brennstoff für die Anerkennung der Defossilisierung der eigenen Prozesse. Dafür auch Aufrechterhaltung zumindest regionaler Gasnetze. Anerkennung der Nutzung von biogenem CO2 aus eigenen Prozessen als Rohstoff für die Defossilisierung. "
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Betroffenes geltendes Recht: TEHG, BEHG, BiomasseV, BioSt-NachV
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Interessenbereiche: Klimaschutz
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Beschreibung:
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Erhalt der Definition erneuerbare Energieträger (einschl. Biomasse und Klärgas) im StromStG
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Beschreibung:
"Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Ferner sollen bisherige Erleichterungen - dem Bürokratieabbau entgegen - gestrichen werden. Die Novellierung dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht). Die Definition „erneuerbare Energieträger“ soll einschließlich Biomasse und Klärgas im StromStG erhalten bleiben."
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 12.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Betroffenes geltendes Recht: StromStG, EnergieStG, StromStV, EnergieStV
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Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Energie"
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Beschreibung:
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Erhalt zumindest regionaler Gasnetze bei der Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze
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Beschreibung:
"Beim Umbau des Gasnetzes auf teilweisen Betrieb für Wasserstofftransporte wird es zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit insbesondere des ländlichen Raums auf die Erhaltung der regionalen Gasinfrastruktur ankommen. Überlegungen für teilweise Stilllegung von Methannetzen - auch zulasten von grünem Methan und Biomethan - stehen ferner mit einem Transit von Biomethan und anderen erneuerbaren Gasen auf EU-Ebene in Widerspruch."
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Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Energie"
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Beschreibung:
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Keine Ausweitung des WHG auf landwirtschaftliche Bewässerung nach Verordnung (EU) 2020/741
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Beschreibung:
"Das 3. Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltgesetzes beabsichtigt eine ergänzende Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/741. Diese EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen. Die nationale Einbeziehung von vorgereinigten (nicht-kommunalen) Abwässern (über die EU-VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre."
- Referentenentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 04.03.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Betroffenes geltendes Recht: WHG
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Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft
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Beschreibung:
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"Drittes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltgesetzes Ergänzende Umsetzung Verordnung (EU) 2020/741"
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Beschreibung:
"Die EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen. Die Einbeziehung der Industrie (über die VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre."
- Referentenentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 04.03.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Betroffenes geltendes Recht: WHG
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Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
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Beschreibung:
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Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
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Beschreibung:
Wir untertützen die Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben, die sich u.a. durch die Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen ergeben haben. Darüber hianus setzen wir uns darüber hinaus, Vorgaben aus dem Bundesrecht zu löschen, sofern die europarechtlichen Anforderungen hiefür entfallen sind. Daher sollte § 3 Absatz 2 der 10. BImSchV ersatzlos gestrichen werden, da die europarechtliche Anforderung hierfür seit 2013 nicht mehr besteht.
- Bundesrats-Drucksachennummer: 621/23 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Betroffenes geltendes Recht: 10. BImSchV
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Interessenbereiche: Immissionsschutz
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (7):
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Deutsche Öffentliche Hand – BundEschbornBetrag: 100.001 bis 110.000 EuroVerschiedene Zuschüsse im Rahmen der Förderung von Energieeffizienz und Elektromobilität. Die Angabe bezieht sich auf das Kalenderjahr 2022. -
Bundeskasse Halle
Deutsche Öffentliche Hand – BundHalleBetrag: 160.001 bis 170.000 EuroZuschuss im Rahmen der Förderung von Biogaserzeugung. Die Angabe bezieht sich auf das Kalenderjahr 2022. -
Bundeskasse Trier
Deutsche Öffentliche Hand – BundTrierBetrag: 720.001 bis 730.000 EuroVerschiedene Zuschüsse im Rahmen der Förderung von Energieeffizienz. Die Angabe bezieht sich auf das Kalenderjahr 2022. -
DRV Bund
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 90.001 bis 100.000 EuroVerschiedene Zuschüsse im Rahmen der Verbesserung der Barrierefreiheit. Die Angabe bezieht sich auf das Kalenderjahr 2022. -
Landesbank Baden-Württemberg
Deutsche Öffentliche Hand – LandStuttgartBetrag: 20.001 bis 30.000 EuroVerschiedene Zuschüsse im Rahmen der Förderung der Infrastruktur für Elektromobilität. Die Angabe bezieht sich auf das Kalenderjahr 2022. -
Hessisches Ministerium für Wirtschaft u. Energie
Deutsche Öffentliche Hand – LandWiesbadenBetrag: 1 bis 10.000 EuroZuschuss im Rahmen der Förderung von Infrastruktur für Elektromobilität. Die Angabe bezieht sich auf das Kalenderjahr 2022. -
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Deutsche Öffentliche Hand – LandMagdeburgBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroZuschuss zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Die Angabe bezieht sich auf das Kalenderjahr 2022.
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Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24