Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (145)
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB sowie § 235 Absatz 1 KAGB
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderungen vor allem im KAGB- und grundsätzlich auch..., ...Infrastrukturanlagen im KAGB Um die Investitionsmöglichkeit..., ...des Anlagekatalogs im KAGB für Immobilien-Sondervermögen..., ...231 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 KAGB-E, auf den auch § 284 KAGB..., ...bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB sowie § 235 Absatz 1 KAGB..., ...erfreulichen Anpassungen in KAGB und InvStG zur Erweiterung..., ...Infrastrukturanlagen im KAGB Um die Investitionsmöglichkeit..., ...des Anlagekatalogs im KAGB für Immobilien-Sondervermögen..., ...231 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 KAGB-E, auf den auch § 284 KAGB..., ...bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB sowie § 235 Absatz 1 KAGB..., ...erfreulichen Anpassungen in KAGB und InvStG zur Erweiterung...
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- Angegeben von: Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. am 11.11.2025
- Beschreibung: Verbesserung des Anlegerschutzes durch Überarbeitung des KAGB, Regelung der Zuständigkeiten der BaFin, Veränderung der Sanktionen bei Nichteinhaltung von Veröffentlichungspflichten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
- Beschreibung: aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderun-gen vor allem im KAGB- und grundsätzlich auch..., ...Infrastrukturanlagen im KAGB Um die Investitionsmöglichkeit..., ...Erweiterung des Anlagekatalogs im KAGB für Immobilien-Sondervermögen..., ...§ 231 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 KAGB-E, auf den auch § 284 KAGB..., ... bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB sowie § 235 Absatz 1 KAGB..., ...erfreulichen Anpassungen in KAGB und InvStG zur Er-weiterung...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Der BVI setzt sich für eine gesetzliche Klarstellung ein, wonach Anlagebedingungen vorranig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden. Wir stellen in Frage, ob der Vorrang deutschen AGB-Rechts im Einklang mit der europarechtlich geprägten Fondsregulierung, einschließlich des grenzüberschreitenden Vertriebs, und generell der Funktionsfähigkeit des europäischen Fondsmarkts steht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...handelt gemäß § 26 Abs. 1 KAGB im ..., ...durch § 26 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, der bestimmt, dass alle..., ...sollen gemäß § 166 Abs. 1 KAGB „den Anleger in die Lage..., ...sein (§ 166 Abs. 4 S. 1 KAGB i.V.m. Art. 37 VO (EU) ..., ...müssen gemäß § 164 Abs. 1a KAGB daneben nicht erstellt ..., ...Die Änderungen des § 164 KAGB vollziehen, das betont ..., ...nur in den §§ 162 f. KAGB einerseits und den §§ 164–166 KAGB anderseits, sondern auch..., ...gemäß den §§ 164 und 166 KAGB“ bereitzustellen (§ 187 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KAGB); von den AB ist nicht ..., ... gemäß der Vorgaben des KAGB und des Unionsrechts ..., ... dem Vertriebsrecht des KAGB lässt die Rechtsprechung..., ...– bestimmt § 163 Abs. 4 KAGB spezialgesetzlich das (..., ...sind (§ 163 Abs. 4 S. 2 KAGB). Das Gesetz macht somit..., ... auch § 163 Abs. 4 S. 6 KAGB sinnbefreit, denn selbst..., ...KAGB geht auf § 40e InvG a.F..., ... Nr. 1 KAGB (Art. 48 OGAW-RL) gehen..., ... des § 191 KAGB anzuwenden. Vertraglich..., ...Springer, 3. Aufl. 2021, KAGB § 187 Rn. 6. 168 Emde/..., ... legt § 191 Abs. 4 KAGB fest, dass statutarisch...
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
- Beschreibung: aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderungen vor allem im KAGB‐ und grundsätzlich auch..., ...Infrastrukturanlagen im KAGB Um die Investitionsmöglichkeit..., ...Erweiterung des Anlagekatalogs im KAGB für Immobilien‐Sondervermögen..., ...Infrastruktur‐Projektgesellschaften in § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB‐ E, auf den auch § 284 KAGB verweist, ist zu erwarten..., ... bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB sowie § 235 Absatz 1 KAGB..., ...erfreulichen Anpassungen in KAGB und InvStG zur Erweiterung...
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- Angegeben von: DWS Group GmbH & Co. KGaA am 24.10.2025
- Beschreibung: Auf dem deutschen Fondsmarkt besteht größere Unsicherheit darüber, ob sich Fondsgesellschaften gegenüber allen Anlegern offener Publikumsfonds auf die Anlagebedingungen bzw., im Falle von deren Änderungen, auf die geänderten Anlagebedingungen berufen können. Die DWS befürwortet eine zeitnahe gesetzliche Lösung, die den Vorrang der detaillierten Regelungen des Aufsichtsrechts vor allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen klarstellt und damit das Prinzip der Einheitlichkeit der Anlagebedingungen als gesetzliches Grundprinzip verankert und eine Gefährdung des Fondsstandort Deutschlands vermeidet. Die DWS unterstützt eine Initiative des BVI für eine gesetzliche Klarstellung, wonach der Vorrang des Fondsaufsichtsrechts (KAGB) gegenüber dem AGB-Recht deutlich gesetzlich klargestellt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8675
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen - (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) - Drucksache 20/8292 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/8675
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Fondsaufsichtsrechts (KAGB) und des AGB-Rechts erforderlich..., ...europäischen Vorgaben im KAGB umgesetzt mit dem Ziel,..., ...des Fondsaufsichtsrechts (KAGB) gegenüber dem AGB-Recht..., ...entsprechende Regelung in § 163 KAGB: „Für das Rechtsverhältnis...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Änderungen in § 100 KAGB in Ergänzung zu den im Referenten-Entwurf bereits vorgeschlagenen Änderungen des § 99 KAGB für weitere Konstellationen, in denen das Verwaltungsmandat einer Kapitalverwaltungsgesellschaft endet
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung des § 99 Abs. 1 KAGB Äußerst begrüßenswert..., ...Änderung in § 99 Abs. 1 KAGB, mit der die bisherige ..., ...Änderung des § 99 Abs. 1 KAGB heran-gezogen wurden, auch..., ...diese Fälle sieht § 100 KAGB derzeit als „Default“-Lösung..., ... wie § 99 Abs. 3 Satz 2 KAGB schon bisher klarstellt..., ...schlagen daher vor, § 100 KAGB dergestalt zu ändern, dass..., ... Die mit §§ 99 und 100 KAGB im Zusammenhang stehenden..., ...des § 211 und des § 244 KAGB ausgeräumt werden könnte..., ... zur Änderung des § 100 KAGB und weiterer Normen des KAGB. Eine entsprechende Ausarbeitung..., ...Änderung des § 99 Abs. 1 KAGB begrüßt der VAB nach wie..., ...Default“-Lösung in § 100 KAGB, wonach als Rechtsfolge..., ... 1. Änderungen in § 100 KAGB: Wir schlagen vor, § 100 KAGB (in der Fassung des Regierungsentwurfs..., ...2. Änderungen in § 100a KAGB: Wir schlagen vor, § 100a KAGB (in der Fassung des Regierungsentwurfs..., ... Folgeänderung in § 154 KAGB: Wir schlagen vor, ..., ...Konstellationen des § 100 KAGB als Liquidator bestellt..., ...durch die KVG § 99 Abs. 1 KAGB entsprechend gilt, was u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten...
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- Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Der BAI möchte, dass die bloße Verwaltung bzw. Auslagerung nicht zur Begründung einer inländischen Geschäftsleitung führt, wenn sie im Sinne des KAGB erfolgt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sinne des § 1 Absatz 14 KAGB, eine im Inland ansässige...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 08.01.2026
- Beschreibung: In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW zu ausgewählten Regelungsvorschlägen. Besonders hervorzuheben ist, dass aus Sicht des IDW die vorgesehenen Änderungen des KAGB zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können. Dies gilt beispielsweise für das Thema „side pockets“, d.h. die in Deutschland neu einzuführende Separierung von illiquiden Anlagen. Eine zeitnahe Ergänzung der KARBV erscheint insofern notwendig. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass in die KARBV auch die Änderungen nach dem Fondsstandortgesetz sowie weiterer das KAGB ändernder Gesetze bislang keinen Eingang gefunden haben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...24b Buchst. b KAGB-E ist eine Kreditvergabe..., ..., dass das KAGB keine eigene Definition..., ... Buchst. d KAGB-E wird der Begriff „Fonds..., .... 12, § 20 KAGB-E Durch die in Artikel ..., ...Artikel 1 Nr. 17, § 28a KAGB-E § 28a Abs. 1 Satz 2 KAGB-E..., ... 30 Abs. 3a KAGB-E gelten unsere Ausführungen..., ... 3 und 4 KAGB-E darf sich die Auswahl..., ... KAGB entsprechend anzuwenden..., ...Artikel 1 Nr. 30, §§ 45 KAGB-E In § 45 KAGB-E wurde ..., ... 1 Nr. 31, § 45a KAGB-E Durch die Änderungen des § 45 KAGB-E umfasst die Prüfungspflicht..., ... 46 KAGB-E Die in § 46 KAGB-E im..., ...Artikel 1 Nr. 51, § 99 Abs. 1 KAGB-E Gemäß § 99 Abs. 1 KAGB-E..., ...Artikel 1 Nr. 56, § 117 KAGB-E In § 117 Abs. 8 KAGB-E..., ...Artikel 1 Nr. 58, § 140 KAGB-E Gemäß § 140 Abs. 1 KAGB-E..., .... 2 KAGB-E sieht vor, dass neben..., ...Artikel 1 Nr. 71, § 222 KAGB-E § 222 Abs. 4 Satz 2 KAGB-E..., ..., § 279 KAGB-E Die Begründung weist ..., ... 3 KAGB-E ist jeweils „gegebenenfalls..., ...der §§ 45 und 45a KAGB unterliegen auch KVGen,...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.09.2024
- Beschreibung: Das IDW weist in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Referentenentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes darauf hin, dass die vorgesehenen Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...weiteren Regelungen des KAGB anregen. Im Einzelnen ..., ... Abs. 19 Nr. 8a und 34a KAGB-RefE: „Dual- und Swing ..., ...nicht zu den ansonsten im KAGB verwendeten Begriffen des..., ...folgenden Unklarheit: Das KAGB differenziert zwischen ..., ... wurde § 255 Abs. 5 KAGB (Verbot des Swing Pricings..., ...des § 1 Abs. 19 Nr. 16a KAGB-RefE: „Hebelfinanzierter..., ...des § 1 Abs. 19 Nr. 20a KAGB-RefE: „side pockets“ Die..., ... in § 1 Abs. 19 Nr. 20a KAGB-RefE umfasst den Begriff..., ...2 Nr. 43 und 211 Abs. 4 KAGB-RefE. Wir regen an, die..., ... Separierung bereits im KAGB (und ggf. im InvStG) zu..., ...AIF (§ 1 Abs. 19 Nr. 24c KAGB-RefE) enthält eine 50%-..., ... (vgl. z.B. § 5 Abs. 8a KAGB, § 20 Abs. 8 KAGB, § 34 Abs. 6 KAGB, § 340 Abs. 1 Nr. 2 KAGB..., ...dass § 98 Abs. 1a bis 5 KAGB-RefE unberührt bleibt. ..., ...“ In § 117 Abs. 8 KAGB-RefE soll die Möglichkeit..., .... 2 KAGB-RefE, Nr. 55 zu § 147 Abs. 2 KAGB-RefE, Nr. 56 zu § 153 Abs. 2 KAGB-RefE. An dieser Stelle ..., ...“ § 222 Abs. 4 Satz 2 KAGB-RefE verweist auf Abs. ..., ...§ 158 KAGB referenziert. Auch in diesem...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 26.03.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Anerkennung des europäischen Passes für die Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten iSd MiFID II und zum regulatorischen Umgang mit MiFID II-Finanzinstrumenten in Gestalt von Security Token; Vorschlag zur Einführung einer Ausnahmeregelung für Verwahrstellen im Sinne des KAGB von der Erlaubnispflicht nach § 32 KWG für die Kryptofondsanteilregisterführung nach KryptoFAV; Bitte um Klarstellungen in Bezug zur Verordnung EU) 2023/1113 (sog. Geldtransferverordnung).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verwahrstellen im Sinne des KAGB aufzunehmen, das u.E. nach..., ...Verwahrstellen im Sinne des KAGB, die in Deutsch¬land als..., ...wahr¬stellentätigkeit iSd KAGB ist auf Grundlage der aktuellen..., ...Verwahrstellen im Sinne des KAGB von der Erlaubnis¬pflicht...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 04.09.2024
- Beschreibung: Die Versicherer unterstreichen die außerordentliche Bedeutung von Investmentvermögen für die Kapitalanlage. Aus Gründen der benötigten Rechtssicherheit und zur Wahrung des Anlegervertrauens erachten sie die vorgesehene 1:1 Umsetzung der geänderten europäischen Vorgaben für Investmentvermögen als positiv. Sie werden darauf achten, dass sich die notwendigen Anpassungen im KAGB ebenso wie die darüber hinausgehenden geplanten Neuregelungen, die die Möglichkeiten der Ausgestaltung und Verwaltung von Investmentvermögen flexibilisieren sollen, friktionsfrei in das etablierte und gut funktionierende Gesamtgefüge einfügen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Spezial-AIF um nach dem KAGB aufgelegte Fonds handelt..., ...Investmentvermögen nach dem KAGB für deutsche Versicherer..., ... die AIFMD als auch das KAGB haben sich aus Anlegersicht..., ...aus § 285 Abs. 2 Nr. 2 KAGB. Die Aufrechterhaltung ..., ...AIF-KVGen in § 29a und § 29b KAGB-E wird ausdrücklich begrüßt..., ... den §§ 29, 29a und 29b KAGB-E stellt sicher, dass die..., ...Anlagebedingungen in § 284 KAGB. Andernfalls bestünde..., ...Normen, Vorgaben aus § 284 KAGB in Bezug nehmen bzw. auf..., ...vorgesehene Anpassungen im KAGB Die im Entwurf für ein..., ...hebung von § 91 Abs. 3 KAGB und damit die Zulassung..., ...wie die in § 117 Abs. 8 KAGB-E vorgesehene Regelung..., ...Neuregelung in § 99 Abs. 1 KAGB-E, wonach im Falle der ..., ...diesen Fällen gem. § 100 KAGB eine Abwicklung durch die..., ... überlegen, § 99 Abs. 1 KAGB-E ausdrücklich vom Anwendungsbereich des § 100 KAGB auszunehmen. Die Zulassung..., ...Investment-AG in § 140 Abs. 2 KAGB-E lässt zukünftig eine ..., ...Überschrift des neuen § 366 KAGB-E wird auf das Fondsstandortgesetz...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die notwendige Rechtssicherheit bei der Bereitstellung privaten Kapitals für die Finanzierung von Infrastruktur und erneuerbaren Energien ein. Der BVI wirbt dafür, dass (Spezial-)Investmentfonds in Infrastrukturprojektgesellschaften investieren können und steuerlich ein Level Playing Field mit der Energiewirtschaft geschaffen wird. Spezial-Investmentfonds sollen auch in Infrastruktur-Fonds investieren können. Darüber hinaus plädieren wir für Anpassungen im KAGB, um einen Gleichlauf mit dem InvStG zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...aufsichtsrechtliche Maßnahmen im KAGB als auch flankierende steuerliche..., ...zwischen den Änderungen im KAGB und im InvStG Wir ..., ...15, 26 InvStG und § 231 KAGB zu vereinheitlichen: ..., ...sowie § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB auf Gesellschaften bezieht..., ...bezieht sich § 231 Absatz 3 KAGB auf Gegenstände, die der..., ...Fassung des § 231 Absatz 3 KAGB lautet die Bezeichnung ..., ...Terminologie des § 231 Absatz 3 KAGB- neu anzupassen. ..., ... Elektromobilität: Das KAGB erlaubt künftig den Erwerb..., ...Terminologie des § 231 Absatz 3 KAGB-neu anzupassen. Stromeinspeisung..., ...Gesetzesbegründung zu den Änderungen im KAGB In der Gesetzesbegründung..., ...aufsichtsrechtliche Maßnahmen im KAGB getroffen als auch flankierende...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen das Ziel, die überarbeiteten europäischen Investmentfondsrichtlinien möglichst 1:1 umzusetzen und von nationalen Zusatzanforderungen abzusehen. Positiv sehen wir das geschlossene Publikums-Sondervermögen oder den offenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Investment-Aktiengesellschaft. Wir sind gegen die Einführung zusätzlicher Liquiditätssteuerungsinstrumente für offene Immobilienfonds und nationaler Sonderregeln bei Auslagerungsanzeigen. Skeptisch sind wir hinsichtlich der Praktikabilität der geplanten Instrumente für Bürgerenergiebeteiligungen. Wir fordern eine gesetzliche Klarstellung, wonach Anlagebedingungen vorrangig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) stärker zu berücksichtigen..., ...Nr. 46 zu § 99 Absatz 1 KAGB-E), den das KAGB bislang..., ... 3. Aktualisierung des KAGB an die Anforderungen aus..., ... § 98 Ab- satz 1b KAGB-E) a) Wir bitten, in..., ... bis 5 KAGB unberührt bleibt, könnte..., ...36 Absatz 3a KAGB-E sollte gestrichen und..., ...des § 54 Absatz 1 Nr. 2 KAGB-E auch in § 51 KAGB auf..., ... § 284 Abs. 5 KAGB wird aufgehoben.wie folgt..., ...§ 284 Abs. 5 KAGB verwiesen hat. Diese Begrün..., ...widerspricht der bisherigen KAGB-Systematik. Denn das KAGB..., ... KAGB-E nun allgemeine Regeln..., ...in § 1 Absatz 19 Nr. 15a KAGB-E im KAGB einheitlich verwendet..., ... (§ 99 Absatz 1 KAGB-E) Wir bitten um eine..., ... Abs. 1c KAGB-E vorgesehen – statt dem..., ...Bezugnahme in § 313 Absatz 1 KAGB auf § 312 KAGB stellte ..., ... KAGB-Vorschrift in Abs. 1 S...., ... Abs. 1 KAGB Wir bitten, in der ..., ...zwischen dem neuen § 98 Abs. 2 KAGB und dem § 257 Abs. 1 KAGB..., ... 1 Nr. 49 (§ 99 KAGB) und Nr. 70 (§ 257 Absatz..., ... § 100 Absatz 1 KAGB mehr. Dieser Ansatz ist...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf enthält aus Sicht des ZIA viele für die Immobilienbranche wichtige Maßnahmen, um Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur voranzutreiben. Besonders hervorheben möchten wir die gelungene Verzahnung von Aufsichts- und Investmentsteuerrecht. Die Umsetzung dieser wichtigen Maßnahmen sollte schnellstmöglich erfolgen. Damit die neuen Investitionsmöglichkeiten in Infrastruktur und erneuerbare Energien bei institutionellen Anlegern wie Pensionskassen und Versorgungswerken vollständig zur Geltung kommen können, bedarf es neben den Änderungen im KAGB und im InvStG auch Anpassungen in der Anlageverordnung sowie ggfs. dem dazugehörigen BaFin-Rundschreiben 11/2017.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...neben den Änderungen im KAGB und im InvStG auch Anpassungen..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 6a KAGB-E gerichtet ist. ▪ Die..., ...▪ In § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E sollte der “Betrieb” ..., ... zu § 1 Abs. 19 Nr. 23a KAGB hergestellt werden. ..., ...1 Absatz 19 Nummer 6a KAGB-E, die im Zusammenhang ..., ...§ 1 Absatz 19 Nummer 6a KAGB-E umfasst die Bewirtschaftung..., ...§ 1 Abs. 19 Nummer 6a KAGB-E zurückzuführen ist. Im..., ...Einklang mit § 231 Abs. 3 KAGB-E sollte der Betrieb von..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 28 KAGB und an Infrastruktur-Projektgesellschaften..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 23a KAGB, wenn der Verkehrswert..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 6a KAGB-E gerichtet ist. Petitum..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 6a KAGB-E gerichtet ist. Seite..., ...der Nr. 8 in § 231 Abs. 1 KAGB und der Möglichkeit, zukünftig..., ...231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB-E ergänzt werden, dass ..., ... in § 1 Abs. 19 Nr. 23a KAGB den Betrieb und die Bewirtschaftung..., ...▪ In § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E sollte der “Betrieb” ..., ... zu § 1 Abs. 19 Nr. 23a KAGB hergestellt werden. ..., ...Infrastruktur-Projektgesellschaften in § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E sowie zum Erwerb von..., ...Elektromobilität gem. § 231 Abs. 3 KAGB-E entsprechend in den Katalog..., ... des § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E durch die 15-Prozent-Quote...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge mit Lösungsmöglichkeiten für etwaige zukünftige Regulierungsvorhaben, die es Verwahrstellen im Sinne des KAGB, die als EU-Zweigniederlassungen organisiert sind, ermöglichen, Kryptowertpapierregisterführungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausgabe und Rücknahme von Kryptofondsanteilen nach § 3 KryptoFAV zu erbringen. Vor dem Hintergrund, dass EU-Zweigniederlassungen aufgrund ihrer Organisationsform keine eigenständige Erlaubnis für die Kryptowertpapierregisterführung nach KWG erhalten können, sollte eine Lösung gefunden werden, die diese Marktteilnehmer im Vergleich zu Marktteilnehmern mit Sitz in Deutschland nicht diskriminiert. Hierzu fasst der VAB die vier Ansätze zusammen, die in der Diskussion sind.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verwahrstellen im Sinne des KAGB, die in Deutschland als..., ... für Verwahrstellen iSd KAGB Sollte es nicht möglich..., ...Verwahrstellenaufsicht der BaFin nach dem KAGB unterliegen, wären wir ...
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
- Beschreibung: aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Infrastruktur-Projektgesellschaften in § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E, auf den auch § 284 KAGB..., .... 5. Anpassungen des KAGB Wir begrüßen die vorgesehenen...
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
- Beschreibung: aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Infrastruktur-Projektgesellschaften in § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E, auf den auch § 284 KAGB..., .... 5. Anpassungen des KAGB Wir begrüßen die vorgesehenen...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 23.04.2024
- Beschreibung: Anlässlich der Umsetzung des AIFMD-Reviews in das deutsche Recht sollen praxisrelevante Fragestellungen für das Verwahrstellengeschäft adressiert werden, die zwar nicht unmittelbar auf der Umsetzung der AIFMD-Änderungen beruhen, aber im Rahmen des Umsetzungsgesetzes thematisch mit geregelt werden könnten. Ziel ist eine Verbesserung der Bedingungen für Verwahrstellen in Deutschland und Stärkung des Fondsstandorts Deutschland. Adressierte Punkte sind Fragen zur Abwicklung von Investmentvermögen (z.B. Geltung von Anlagegrenzen während der Liquidationsphase; Abbedingkarkeit des § 258 Abs. 2 KAGB) oder zur Wiedereinführung der Möglichkeit Wertpapierdarlehen im Wege des Pfandrechts zu besichern (ursprünglich durch Fondsstandortgesetz gestrichen).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 06.08.2025
- Beschreibung: aba, ABV, AKA hatten 2024 Pläne im Rahmen des nicht mehr verabschiedeten ZuFinG II für einen abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien und Infrastruktur plädiert. Die Verbände empfehlen, die Änderungsvorschläge im ReGE des ZuFinG II im Hinblick auf das KAGB und InvStG wieder aufzugreifen, um Investitionen von Altersversorgungseinrichtungen über Fondsanlagen in Infrastruktur und Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland zu fördern und bestehende Hindernisse auszuräumen. Beispiele: Anpassungen zur Erweiterung der Anlagemöglichkeiten bzw. zu Klarstellungen zur Beimischung von Infrastruktur-Anlagen in Immobilienfonds, Klarstellung zur Bewirtschaftung erneuerbarer Energien-Gegenstände und entsprechenden KVG-Tätigkeiten u.a. zu Aufdachanlagen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen eine marktgerechte Umsetzung in nationales Recht und warnen vor nationalem Goldplating. Klärungsbedarf sehen wir bei der Erweiterung des Katalogs der erlaubten Tätigkeiten und neuer Anforderungen einer KVG. Wir fordern sachgerechte Regelungen für Liquiditätssteuerungsinstrumente. Zudem setzen wir uns für eine standortgerechte Ausgestaltung der Fondstypen in Bezug auf die Darlehensvergabe und deren Risikomanagement ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bezug auf Kreditfonds im KAGB folgende Vorschläge: ..., ...offenen Spezial-AIF (§ 282 KAGB), der dann auch als „reiner..., ...geschlossenen Spezial-AIF (§ 285 KAGB), z. B. durch Streichung..., ...Absätze 2 und 3 des § 285 KAGB. 3. Wir würden es außerdem..., ...offene Spezialfonds (§ 284 KAGB) ebenfalls weiter genutzt..., ...Vorgaben in § 285 Abs. 3 KAGB gestrichen werden. Dies..., ... Weitere Anpassung des KAGB an die PRIIPs-Verordnung..., ... der Regelung des § 164 KAGB, auf die in Nr. 40 Bezug..., ... KVG (§ 5 Abs. 2 Satz 1 KAGB-E) Wir bitten, die in ..., ... 1 Nr. 21 (§ 30a KAGB-E) folgenden neuen Absatz..., ... Nr. 51 (§ 99 Abs. 1 KAGB) und Nr. 76 (§ 257 Absatz 4 KAGB) des Referentenent-wurfs..., ... § 100 Absatz 1 KAGB mehr. Die-sen Vorschlag..., ... gemäß § 99 Abs. 1 KAGB-E soll bei Kündi-gung des..., ...erlischt (Arg. § 99 Abs. 2 KAGB), steht § 100 Abs. 2 KAGB-E..., ... gegenüber § 100 Abs. 2 KAGB gelten soll. Damit wäre..., ... bisherigen § 99 Abs. 1 KAGB. Diese Frist sorgt für ..., ... KAGB für Spezial-AIF mit festen..., ...1 Nr.11 KAGB-E hinsichtlich der anderen..., ...hier: § 98 Abs. 4 KAGB-E), Nr. 62 Buchst. a) des...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Der ZIA begrüßt die Einführung des geschlossenen Sondervermögens für Publikums-AIF. Durch das geschlossene Sondervermögen werden neue Impulse gesetzt, die das Angebot von Immobilien- und Infrastrukturinvestments für Privatanleger – auch außerhalb der ELTIF-Verordnung – erweitern. Die Vorteile gegenüber den bisher zulässigen Rechtsformen für geschlossene Publikums-AIF (InvKG und -AG) liegen dabei vor allem im Wegfall der gesellschaftsvertraglichen Statuten und des damit verknüpften Administrationsaufwands. Konzeption, Verwaltung und Vertrieb können so schlanker, kostensparender und digitaler gestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Sinne des § 1 Abs. 11 KAGB soll es entsprechend der..., ... Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 KAGB-E, § 119 Abs. 2 KAGB-E, § 128 Abs. 2 KAGB-E, § 147 Abs. 2 KAGB-E, § 153 Abs. 2 KAGB-E zukünftig erforderlich..., ...Während die Einfügung in § 23 KAGB unter Bezugnahme auf die..., ...im Sinne von § 1 Abs. 11 KAGB sind in ihrer praxisnahen..., ...im Sinne von § 1 Abs. 13 KAGB – gerade keine KVGen. Bei..., ...im Sinne von § 1 Abs. 12 KAGB ist die Investmentgesellschaft..., ...gilt aber § 23 Nummer 2a KAGB-E bereits unmittelbar, ..., ...eine Einführung in § 23 KAGB-E begrenzt werden und nicht..., ...§ 154 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 KAGB soll es zukünftig nicht..., ... Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 KAGB schaffe Möglichkeiten, ..., ...anregen, den § 154 Abs. 1 KAGB unverändert zu belassen..., ...Neuerung wird in § 139 S. 2 KAGB-E weitestgehend auf die..., ...Sondervermögen gem. §§ 93 ff. KAGB im Unterab-schnitt 2 des Abschnitts des KAGB verwiesen. Von dem Verweis..., ...dem Verweis in § 139 S. 2 KAGB ausgenommen werden. 4...., ...des § 108 Abs. 2 Satz 1 KAGB, welcher die anwendbaren..., ...weiterhin für die §§ 140-148 KAGB Anwendung finden. Petitum..., ...Änderung des § 152 Abs. 1 KAGB vor: (1) Anleger dürfen...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Klarstellung zu § 168 Abs. 1a KAGB vor, dass es sich in ..., ... § 1 Abs. 19, Nr 25 a KAGB, müsste er richtigerweise..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch ..., ... des neuen § 93 Abs. 3a KAGB. Die vorgesehene Regelung..., ... des § 93 Abs. 5 S. 2 KAGB genannten Rahmenverträge..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ...geworden. § 154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die Trennung..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ...u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ... zu § 167 Abs. 3 Satz 4 KAGB vor: 64a. § 167 Abs. 3..., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB ..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB. ...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarun- gen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch ..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zu- ..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an- gepasst..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch ..., ... des § 93 Abs. 5 S. 2 KAGB genannten Rahmenverträge..., ... a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... § 154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die ..., ... Anpassung des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ... a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB ..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB. ...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir streben eine Regelung an, verbriefte Anteilscheine nur durch Zustimmung der BaFin durch elektronische Anteilscheine ersetzen zu können und das bei Verschmelzungstatbeständen die Begebungsform der Anteile oder Aktien einer Verschmelzung nicht entgegensteht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Im FinmadiG wird das..., ...ein Anknüp- fungspunkt im KAGB. Angesichts der Sachnähe..., ... 6 Abs. 4 S. 1 eWpG im KAGB zu ermöglichen, vorbehaltlich..., ...schlagen daher vor, § 95 KAGB wie folgt zu ergänzen: ..., ...werden.“ Begründung: Das KAGB kennt generell keinen Mechanismus..., ... gem. § 163 Abs. 1 S. 1 KAGB der Genehmigung der BaFin..., ...Umwandlungsgesetzes (UmwG) und des KAGB bei Verschmelzungssachver..., ...i.d.S. § 1 Abs. 19 Nr. 37 KAGB. Analog zum UmwG sind Verschmelzungen..., ...in §§ 181 ff., 179, 281 KAGB einschließlich der Anforderungen..., ...Investmentvermögens existiert im KAGB nicht. Die Verschmelzung..., ...schlagen daher vor, § 95 KAGB wie folgt zu ergänzen: ..., ...entgegen.” Begründung: Das KAGB kennt generell keinen Mechanismus..., ...bedarf gem. § 182 Abs. 1 KAGB der Geneh- migung der BaFin..., ...Anleger enthält gem. § 186 KAGB Verschmelzungsinformatio...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 22.09.2025
- Beschreibung: Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einführung des § 93 Abs. 3a KAGB Wir begrüßen zunächst ..., ... des neuen § 93 Abs. 3a KAGB und damit die Neuregelung..., ... des § 93 Abs. 5 S. 2 KAGB genannten Rahmenverträge..., ...Änderung des § 99 Abs. 1 KAGB Äußerst begrüßenswert ..., ...Änderung in § 99 Abs. 1 KAGB, mit der die bisherige ..., ...Änderung des § 99 Abs. 1 KAGB herangezogen wurden, ..., ...diese Fälle sieht § 100 KAGB derzeit als „Default“- ..., ...die §§ 100 ff. und § 154 KAGB (jeweils in der Fassung..., ... a. Änderung des § 100 KAGB Wir schlagen vor, § 100 KAGB (in der Fassung des Referentenentwurfs..., ... des § 154 KAGB Wir schlagen vor, § 154..., ...u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Anpassungen an § 100a und § 100b KAGB §§ 100 a und 100 b KAGB..., ...167 Abs. 3 Satz 1 und 2 KAGB Anwendung findet“. Um..., ...Entwurfs - § 93 Abs. 3a KAGB-E) Wir empfehlen, § 93 Abs 3a KAGB-E wie folgt anzupassen:..., ... KAGB-E wie folgt anzupassen:..., ... KAGB-E wie folgt anzupassen:..., ...u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB. ***** ...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 04.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an-gepasst..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden..., ...In § 1 Abs. 19, Nr 25 a KAGB, müsste er richtigerweise..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ...geworden. § 154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ... zu § 167 Abs. 3 Satz 4 KAGB vor: 64a. § 167 Abs. 3..., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ...u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB....
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.09.2025
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...In § 1 Abs. 19, Nr 25 a KAGB, müsste es richtigerweise..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ... des neuen § 93 Abs. 3a KAGB. Die vorgesehene Regelung..., ...die des § 93 Abs. 5 S. 2 KAGB genannten Rahmenverträge..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ...geworden. § 154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ... zu § 167 Abs. 3 Satz 4 KAGB vor: 64a. § 167 Abs. 3..., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ...was u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB....
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an-gepasst..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ...u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ...was u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB....
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch ..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zu- ..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an- gepasst..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden..., ...In § 1 Abs. 19, Nr 25 a KAGB, müsste er richtigerweise..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ...geworden. § 154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ... zu § 167 Abs. 3 Satz 4 KAGB vor: 64a. § 167 Abs. 3..., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ...was u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB....
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Neufassung des § 255 Absatz 5 KAGB erfolgen, wie folgt: „Mit..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...die KVG Nach § 99 Abs. 1 KAGB soll künftig die Verwaltungsgesellschaft..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zusammenhang..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend angepasst ..., ...darüberhinausgehend in § 99 KAGB – spezifisch im Hinblick..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden...
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Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsmarktstärkungsgesetzes
Aktiv vom 04.09.2024 bis 20.06.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 04.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Neufassung des § 255 Absatz 5 KAGB erfolgen, wie folgt: „Mit..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...die KVG Nach § 99 Abs. 1 KAGB soll künftig die Verwaltungsgesellschaft..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zu-sammenhang..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an-gepasst..., ...darüberhinausgehend in § 99 KAGB – spezi-fisch im Hinblick..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Die Versicherer unterstreichen die außerordentliche Bedeutung von Investmentvermögen für die Kapitalanlage. Sie unterstützen die vorgesehene 1:1 Umsetzung der geänderten europäischen Vorgaben für Investmentvermögen in nationales Recht ebenso, wie die vorgesehene Förderung des Clearings über zentrale Gegenparteien mit Sitz in der EU.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... hiervon sind nach dem KAGB aufgelegte Fonds. Der..., ...vestitionsmöglichkeiten für Fonds im KAGB anpassen, in dem ebenfalls..., ...neben den Änderungen im KAGB flankierende steuerliche..., ... HM E 1. Änderungen im KAGB Zu Artikel 1 FRBG-E – Änderung des KAGB Neuregelungen für die ..., ...EU. Die Anpassungen im KAGB erweitern die bislang bestehenden..., ...Die Einfügung von § 273a KAGB-E, der klarstellend regelt..., ... in den §§ 29a und 29b KAGB-E stellt sicher, dass die..., ...Anlagebedingungen in § 284 KAGB. Andernfalls bestünde ..., ...Normen, Vorgaben aus § 284 KAGB in Bezug nehmen bzw. auf..., .... 16) Mit § 27 Abs. 4a KAGB-E wird das Konzept der ..., ...Bezüglich des Abs. 4a des § 27 KAGB-E sehen wir redaktionellen..., ...vorgesehene Anpassungen im KAGB Die im FRBG-Entwurf vorgesehenen..., ...Streichung von § 91 Abs. 3 KAGB (Nr. 47) und damit die ..., ...wie die in § 117 Abs. 8 KAGB-E (Nr. 55) vorgesehene ..., ...Sondervermögens in § 139 KAGB-E (Nr. 57) nicht nur ..., ...ment-AG in § 140 Abs. 2 KAGB-E (Nr. 58) lässt zukünftig..., ... FRBG-E – Änderungen im KAGB zur Umsetzung von EMIR ...
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- Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Der BAI plädiert für eine interessensgerechte Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/927 sowie eine weitere Stärkung des Fondsmarktes Deutschlands im Sinne des Titels des Gesetzes von Bedeutung sein können. Diese beziehen sich insbesondere auf die Strukturierung des Gesetzes, die Führung der Aufsicht sowie die Umsetzung der Liquiditätsmanagementinstrumente.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
..., 198, 340 Abs. 1 Nr. 2 KAGB ist weiterhin vom Gelddarlehen..., .... 8a wie auch 34 Abs. 6 KAGB Gelddarlehen durch AIFKapitalverwaltungsgesellschaften..., ...sämtlicher LMT § 1 Abs. 19 KAGB sollte wie folgt geändert..., ...Richtlinientextes an den Wortlaut des KAGB statt. Der Entwurf schlägt..., ...sicher, dass diese LMT im KAGB zur Verfügung stehen. Zur..., ...Richtlinie an solche des KAGB anzupassen. Diese weiteren..., ...vertraulich verwendet werden § 9 KAGB sollte wie folgt geändert..., ...aufgenommen. Der aktuelle § 9 KAGB hat die bisherigen Vertraulichkeitsanforderungen..., ...Erläuterung: Über § 54 KAGB hat der deutsche Gesetzgeber..., ... Im Gegensatz zu § 320 KAGB, bei dem die BaFin nur ..., ... im Einklang mit § 306a KAGB auch am Sitz der EUAIF-Verwaltungsgesellschaft..., ...für eine Öffnung des § 54 KAGB. Diese erlaubt die grenzüberschreitende..., .... 9 H) Anpassung § 98 KAGB Ref-E – u. a. Streichung..., ...vorgelagerte Definitionen § 98 KAGB sollte wie folgt geändert..., ... der überarbeitete § 98 KAGB über die Aussetzung hinaus..., ...I) Repräsentant - § 319 KAGB Petitum: Der sog. Repräsentant gem. § 319 KAGB ist EU-rechtlich nicht ..., ...die Streichung des § 319 KAGB. Erläuterung: Die Regelung..., ...Anforderungen von § 29a Abs. 3 KAGB nF erfüllen, die Kapitalverwaltungsgesellschaft..., ...durch Verschriftlichung im KAGB wünschenswert, um keinen...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Forderung nach praxisgerechter Umsetzung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FoRG) zur Stärkung des deutschen Startup- und VC-Standorts. Ziel ist die Sicherung dynamischer Finanzierungsbedingungen durch klare Regelungen für Gesellschafterdarlehen und eigenkapitalähnliche Instrumente, risikoadäquate Schwellenwertberechnung, Verzicht auf unnötige Prüfpflichten und realistische Fristen für Lizenzanträge. Empfehlungen u.a.: explizite Klarstellung für Convertible Loan Agreements und SAFE-Agreements, Beibehaltung der HGB-Buchwertberechnung für Schwellenwerte, Streichung der Abschlussprüfungspflicht für EuVECA-/EuSEF-Manager, Verlängerung der Fristen für Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Capital-Fonds, § 2 Abs. 4 Nr. 4 KAGB-E Der Referentenentwurf..., ...Instrumente (§ 2 Abs. 4 Nr. 4 KAGB-E), sofern bestimmte Bedingungen..., ...Registrierungspflicht, § 2 Abs. 4 S. 4 KAGB-E Der Referentenentwurf..., ...berechnet wird (§ 2 Abs. 4 S. 4 KAGB-E). Das lehnen wir strikt..., ...Erlaubnispflicht nach dem KAGB drohen, verbunden mit ..., ...EuSEF-Manager, § 45 S. 1 KAGB-E Der Entwurf sieht eine..., ...EuSEF-Manager vor (§ 45 S. 1 KAGB-E). Diese Pflicht geht..., ...Kalendertagen eine Lizenz nach dem KAGB beantragen müssen. Bisher...
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Änderung des Fondsmarktstärkungsgesetz
Aktiv vom 06.06.2025 bis 10.10.2025
- Angegeben von: Auricher Werte GmbH am 06.06.2025
- Beschreibung: Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden Bürgerbeteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien anzubieten.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 491/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 491/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...262 Abs. 2 Nr. 2 lit. a KAGB — aus Sicht der Auricher..., ...Finanzen über eine mögliche KAGB-Änderung statt. Gerne ...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt das vorrangige Ziel des Gesetzesentwurfs, private Investitionen insb. in Infrastruktur und erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital) zu fördern. Die im Rahmen der Stellungnahme vorgebrachten Anmerkungen sind nicht als abschließend zu betrachten. Das IDW wird sich im weiteren Verfahren weiterhin konstruktiv einbringen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Zu Nr. 2 - § 34 Abs. 6 KAGB Aufgrund der Streichung des § 34 Abs. 6 KAGB sollten auch die Verweise..., ... Nr. 4 und § 343 Abs. 7 KAGB auf § 34 Abs. 6 KAGB gestrichen..., ...231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB-E Gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB-E können Beteiligungen ..., ... nach § 234 KAGB geltenden Regelungen) auch..., ... des § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E einschließt, verweist..., ... ob die in § 231 Abs. 3 KAGB aufgeführten Gegenstände..., ... des § 231 Abs. 2 Nr. 1 KAGB knüpft derzeit nur an die..., ...Buchstabe d) - § 231 Abs. 6 KAGB-E. Gemäß § 231 Abs. 6 KAGB-E..., ...nach § 20 Abs. 3 Nr. 11 KAGB-E oder nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB handelt und insofern auch..., ... in § 260b KAGB nicht enthalten ist. § 260b KAGB nimmt eine abschließende..., ..., dass in § 284 KAGB-E eine zu § 282 Abs. 2 Satz 2 KAGB entsprechende Regelung ..., ...Kapitalanlagegesetzbuchs) Zu Nr. 2 - § 16b KAGB-E Nach § 16b Abs. 1 KAGB-E..., ...sowie § 164 Abs. 4 Satz 1 KAGB. Weder in § 107 KAGB noch in § 123 KAGB ist gefordert, dass der..., ...KAGB zu ergänzen ist. Als redaktionelle...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die 1:1 Umsetzung des DORA-Rahmenwerks, um das Vertrauen in digitale Finanzinfrastrukturen zu stärken und gleichzeitig die operationelle digitale Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Nachbesserungsbedarf sehen wir bei der elektronischen Kommunikation mit BaFin und Bundesbank und bürokratiearmer Anzeigepflichten. Zudem bemängeln wir die fehlenden Grundlagen für die Datenübermittlung. Schließlich fehlt eine Klarstellung, dass bisherige BaFin-Anforderungen künftig für alle Finanzunternehmen im DORA-Anwendungsbereich entfallen, soweit diese von der DORA-Verordnung abgedeckt sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...einer Erlaubnis nach § 20 KAGB und Wertpapierinstitute..., ...Elektronische Kommunikation: § 7b KAGB Da Kapitalverwaltungsgesellschaften..., ...kommunizieren müssen (vgl. § 7b KAGB, eingeführt durch das Fondsstandortgesetz..., ...Verordnung ebenfalls in § 7b KAGB zu verankern. Da das dort..., ...DORA-Verordnung in § 7b KAGB entsprechend zu berücksichtigen..., ...Vorgaben in § 36 Abs. 11 KAGB und Art. 28(3) UAbs. 3 ..., ...2 Nummer 2 Buchstabe j) KAGB wird wegen der MiCA-Verordnung..., ...Definition in § 221 Abs. 1 Nr. 5 KAGB müsste spiegelbildlich ...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Unter anderem schlagen wir Folgendes vor: Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte klargestellt werden, dass auch Stromlieferungen an Dritte von der im Entwurf vorgesehenen „Lieferung von Strom“ umfasst sind. Wir schlagen eine einheitliche Begriffsverwendung im Rahmen der neu geregelten Maßnahmen vor, um Auslegungsschwierigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden. Die erweiterten Investitionsmöglichkeiten durch Immobilienfonds in Infrastruktur-Projektgesellschaften sollten in der Anlageverordnung nachgezogen und § 2 Abs. 1 Nr. 14 AnlV entsprechend angepasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): GZ: IV C 1 - S 1980-1/23/10003 :003
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Begrifflichkeiten sind im KAGB und InvStG nicht einheitlich..., ...Bewirtschaftungsgegenstände nach § 231 Abs. 3 KAGB“ ab, während § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB (neu) und § 231 Abs. 3 KAGB (neu) im Zusammenhang mit..., ...Systematik des § 231 Abs. 3 KAGB (neu) die Gegenstände, ..., ...ab, während § 231 Abs. 3 KAGB (neu) auf den weiter gefassten..., ...Energien“ ab. § 231 Abs. 3 KAGB (neu) stellt auf „die Erzeugung..., ... 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB nach. Durch die Aufnahme..., ...Infrastruktur-Projektgesellschaft wird der § 231 Abs. 1 KAGB um eine neue Nr. 8 erweitert..., ...Anpassung des § 231 Abs. 1 KAGB an, auch eine Änderung ...
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- Angegeben von: Auricher Werte GmbH am 10.10.2025
- Beschreibung: Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden Bürgerbeteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien anzubieten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...262 Abs. 2 Nr. 2 lit. a KAGB - aus Sicht der Auricher..., ...Finanzen über eine mögliche KAGB-Änderung statt. Gerne ...
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- Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 24.05.2024
- Beschreibung: Angesicht des enormen Investitionsbedarfs in Infrastruktur und erneuerbare Energien ist es wichtig, sichere Rahmenbedingen zu schaffen, die sowohl öffentliche als auch private Mittel mobilisieren können, um die dringend benötigten Projekte umzusetzen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu beschleunigen. Ein besonders wichtiger Faktor für private Investitionen sind Fonds. Nach der Investmentfondsstatistik der Deutschen Bundesbank waren im Januar 2024 rund 2 Billionen Euro in deutsche Spezialfonds, ca. 660 Milliarden Euro in inländische Publikumsfonds und 66 Milliarden Euro in geschlossene inländische Investmentfonds investiert. Diese erheblichen Kapitalmittel müssen in stärkerem Umfang für Infrastrukturinvestitionen nutzbar gemacht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... auf die Neufassung des KAGB idFd FondsmarktstärkungsG..., ...Kredite gem. § 29 a Abs. 5 KAGB (idFd FondsmarktstärkungsG..., ... Abs. 1 Satz 1 Nummer 8 KAGB wie folgt zu fassen: „..., ...231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB könnte gerade so ausgelegt..., ... des § 231 Abs. 3 KAGB wie folgt zu fassen: „..., ...284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB Wir regen an, § 193 Abs. 1 Nr. 7 KAGB um Anteile an jedweden ..., ...im Sinne des § 1 Abs. 1 KAGB zu erweitern, sowie § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB um entsprechende geschlossene..., ...InvStG i.V.m. §§ 193, 198 KAGB oder – alternativ – den..., ... Abs. 2 Nr. 2 Buchst. i KAGB (innerhalb der 20%-Grenze..., ... ist eine Anpassung des KAGB – sofern europarechtlich..., ...im Fondsaufsichtsrecht (KAGB) und der Fondsbesteuerung..., ...Artikel 2: Änderung des KAGB 1. Klarstellung in § 231 Abs. 3 KAGB Wir regen an, den Wortlaut..., ...geplanten Änderungen im KAGB müssen – nicht nur aus ..., ...durch die Änderungen im KAGB erforderlich: Nach § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E dürfen Immobilien-Sondervermögen..., ... 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB investieren. Anteile an..., ...gem. § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E investieren, sind somit...
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- Angegeben von: Republic Affairs® am 26.09.2025
- Beschreibung: Ziel ist es, Anbietern geschlossener Fonds zu erleichtern, Bürgerbeteiligungen im Bereich erneuerbarer Energien anzubieten. Durch niedrigschwellige und transparente Beteiligungsmöglichkeiten soll mehr Kapital von Kleinanleger*innen für den ökologischen und dezentralen Umbau der Energieversorgung mobilisiert und zugleich die Akzeptanz – insbesondere von Windkraftprojekten – gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Risikomischung nach dem KAGB. Die im Gesetzentwurf vorgesehene...
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- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.01.2026
- Beschreibung: Stellungnahme des BWE zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts mit Anpassungsvorschlägen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie dem Vermögensanlagengesetz..., ...gesetzlich definiert (§1 Nr. 6a KAGB, §26 Nr. 7a InvStG). •..., ...und Infrastruktur (§ 260 KAGB): Verknüpfung von Immobilien..., ...erneuerbare Energien (§ 231 KAGB) begrüßen wir ausdrücklich..., ...gemeinsamen Anlagequote (§ 260 KAGB) geführt. Für erneuerbare..., ...Investmentsteuergesetzes und KAGB eine Chance, Investitionen...
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 17.04.2025
- Beschreibung: Die Wertpapieraufsicht innerhalb der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat einen öffentlichen Konsultationsprozess angestoßen, in dem Stakeholder ihre Ansichten zu dem Entwurf eines Merkblatts zum Umfang der aufsichtsrechtlich zulässigen Einflussnahme von Anlegern in Investmentvermögen Stellung nehmen können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wechselwirkungen von Investmentrecht / KAGB einerseits und den aufsichtsrechtlichen..., ...Dokumentationspflicht nach § 28 KAGB „mit vorliegender Konkretisierung...
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aba, ABV und AKA: Stärkung des Fondsstandorts Deutschland als Anlageort für Versorgungseinrichtungen
- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 23.09.2025
- Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingungen von Fonds zur Investition in Eneuerbare Energien und Infrastruktur
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kapitalanlagesetzbuchs (KAGB) Wir begrüßen die im..., ...vorgesehenen Änderungen des KAGB. Die vorgeschlagenen Regelungen..., ...231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB-E zur Beimischung von Infrastruktur-Anlagen..., ...Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g) KAGB-E ist ebenfalls zu begrüßen..., ...zeichnen zutreffend die im KAGB geplanten Änderungen des..., ...Investitionsmöglichkeiten nach dem KAGB im Versicherungsaufsichtsrecht...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Maßnahmen für Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen ganzheitlich anzugehen und dafür Regelungen zur direkten Investition von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen oder in Freiflächenanlagen zu schaffen. Daneben begrüßen wir die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital durch Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen. Daneben weisen wir auf einige Aspekte hin, die zur weiteren Klarstellung und damit zu noch mehr Rechtssicherheit führen würden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...aufsichtsrechtliche Maßnahmen im KAGB getroffen als auch flankierende..., ...Absatz 1 InvStG auf das KAGB verweist, besteht die Möglichkeit..., ... 1 Absatz 19 Nummer 23a KAGB besteht Rechtsunsicherheit...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die Vorschläge zur Verschlankung der aufsichtsrechtlichen Prozesse bei der BaFin und zur Förderung der Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare Energien. Neben der Vielzahl an sinnvollen Einzelmaßnahmen regen wir an, das mit dem Gesetzentwurf verfolgt Ziel, private Investitionen anzukurbeln und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen für private Investitionen insbesondere im Bereich Infrastruktur zu schaffen. Die Maßnahmen sollten darauf abzielen, durch Einbindung privaten Kapitals das 500 Mrd. Euro Infrastruktursondervermögen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, zu hebeln und insoweit dessen wachstumsfördernde Wirkung deutlich zu verstärken
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...48 StoFöG, Änderungen im KAGB zur Förderung von Fonds..., ...48 StoFöG, Änderungen im KAGB zur Förderung von Fonds-In..., ...aufsichtsrechtlichen Maßnahmen im KAGB flankierende steuerliche..., ...Neuregelung in § 231 Nr. 8 KAGB-E, wonach offene Immobilienfonds..., ...nach § 1 Abs. 19 Nr. 6 a KAGB-E errichten, erwerben oder..., ...Klarstellung im neuen § 231 Abs. 6 KAGB-E, wonach der Betrieb von..., ...48 StoFöG, Änderungen im KAGB zur Förderung von Fonds..., ...48 StoFöG, Änderungen im KAGB zur Förderung von Fonds-In..., ...aufsichtsrechtlichen Maßnahmen im KAGB flankierende steuerliche..., ...Neuregelung in § 231 Nr. 8 KAGB-E, wonach offene Immobilienfonds..., ...nach § 1 Abs. 19 Nr. 6 a KAGB-E errichten, erwerben oder..., ...Klarstellung im neuen § 231 Abs. 6 KAGB-E, wonach der Betrieb von...
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
- Beschreibung: Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt es, dass die Bundesregierung, dem Koalitionsvertrag entsprechend, mehr Spielraum für private Investitionen in Erneuerbare Energien und dazugehörige Infrastrukturen schaffen will. Neben der als positiv gewerteten erhöhten Investitionsmöglichkeiten und der Rechtssicherheit, konzentriert sich die Arbeit des BEEs u.a. auf die folgenden Punkte: - Eine Ausweitung des Schwarmfinanzierungs-Privileg - Die Entkopplung der Infrastruktur-Quote von der Immobilienquote und die Schaffung einer eigenständige Quote für Infrastruktur - Eine Verschlankung der Melde-, Dokumentations- und Reportingpflichten
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Investmentsteuergesetzes und KAGB eine Chance, Investitionen..., ...Investmentsteuergesetz, im KAGB sowie im Vermögensanlagengesetz..., ...Erneuerbare Energien (§ 231 KAGB) begrüßen wir ausdrücklich..., ...gemeinsamen Anlagequote (§ 260 KAGB) geführt. Für Erneuerbare..., ...Investmentsteuergesetzes und KAGB eine Chance, Investitionen...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Die Versicherer regen an, die mit dem Gesetzentwurf verfolgten wichtigen Ziele, den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbs- und zukunftsfähig aufzustellen und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich Infrastruktur für private Investitionen, in Deutschland zu schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ZuFinG II, Änderungen im KAGB zur Förderung von Fonds-Investiti..., ...aufsichtsrechtlichen Maßnahmen im KAGB flankierende steuerliche..., ...Neuregelung in § 231 Nr. 8 KAGB-E, wonach offene Immobilienfonds..., ...nach § 1 Abs. 19 Nr. 6 a KAGB-E errichten, erwerben oder..., ...Neufassung des § 231 Abs 3 KAGB wird mehrfach der Begriff..., ...Klarstellung in § 231 Abs. 6 KAGB-E, wonach der Betrieb von...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 30.09.2025
- Beschreibung: Der BVI setzt sich für Rechtssicherheit für langfristige private Investitionen über Fonds vor allem in die deutsche Infrastruktur ein. Dabei sind die Interessen sowohl der Energiewirtschaft, als auch der Fondsbranche gleichermaßen zu berücksichtigen, um die politischen Ziele der Transformation zu erreichen und privates Kapital zu mobilisieren.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...aufsichtsrechtliche Maßnahmen im KAGB getroffen als auch flankierende...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Der BVI setzt sich für die Umsetzung der Empfehlungen der Fokusgruppe ein, insbesondere für die Zulassung eines förderfähigen Altersvorsorgedepots mit Fonds und anderen geeigneten Anlageklassen und den Verzicht auf Garantieanforderungen bei Fondsprodukten und verpflichtende lebenslange Verrentungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...erfüllen“ (§ 1 Absatz 2 KAGB). Diese Definition deckt..., ...Spezialvorschrift gegenüber § 304 KAGB ist. Diese Ergänzung ist..., ...erfüllen“ (§ 1 Absatz 2 KAGB). Diese Definition deckt..., ...(nach den §§ 230 – 260d KAGB) ebenfalls für ein Altersvorsorgedepot...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Der BVI setzt sich für die Flexibilisierung der Anlagemöglichkeiten bei allen externen Durchführungswegen ein. Zudem werben wir für die flexible Ausgestaltung der Leistungsphase.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...13 b) aa) AnlV auf § 261 KAGB In § 2 Abs. 1 Nr. 13 b..., ...nach § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB („Beteiligungen an Unternehmen..., ...jedoch § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB („Anteile oder Aktien an..., ...Anlagebedingungen nach § 284 KAGB Bezug genommen, allerdings..., ...des § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB („Beteiligungen an ÖPP..., ...Spezial-AIF nach § 284 KAGB, die als Anlage i.S.d. ..., ... Spezial-AIF nach § 284 KAGB, die gleichzeitig für §...
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- Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 24.05.2024
- Beschreibung: Die Einordnung von Kreditfonds ist misslungen. Weiterhin gibt es keine eigene Quote für Infrastruktur. Die Beteiligungsquoten und Regelungen zum Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen müssen modifiziert werden. Der Zugang zu Nicht-EU-Fonds ist nur sehr bedingt möglich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Fondsaufsichtsrecht (KAGB), werden nun wichtige Schritte..., ...Ausschluss von nach § 44 KAGB registrierten Verwaltungsgesellschaften..., ...Nach § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E (Diskussionsentwurf InfraFörderG..., ...hinaus sieht § 231 Abs. 3 KAGB vor, dass zukünftig nicht..., ... 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB investieren. Anteile an..., ...gem. § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E investieren, sind somit..., ... Spezial-AIF gem. § 284 KAGB auch den offenen Spezial-AIF gem. § 282 KAGB aufzunehmen, da mittlerweile..., ...anlegerschützenden – Vorgaben des KAGB gelten. Es wäre begrüßenswert...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
- Beschreibung: Wie setzen uns für vereinfachte Korrekturverfahren bei Feststellungserklärungen, eine Vereinfachung für Steuererklärungen bei steuerbefreiten Anlegern und die dauerhafte Gültigkeit bei Statusbescheinigungen ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...AIFM-Richtlinie sowie am deutschen KAGB anlehnt und nicht nur die..., ...nach § 1 Absatz 8 und 9 KAGB durch eine im Inland ansässige..., ...Sinne des § 1 Absatz 14 KAGB, eine im Inland ansässige..., ...Auslagerungsunterneh- men nach § 36 KAGB begründet für das Investmentvermögen...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.03.2025
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ... des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...eine Streichung des § 305 KAGB nicht angestrebt wird, ..., ...miterfasst wird. Auch § 305 KAGB wäre anzupassen. In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB 7 sollte gestrichen werden..., ...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert ..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert ..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB (die der Gesetzgeber nach..., ...bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert..., ...Widerrufsrecht zusteht.“ § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden..., ...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystema-tisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB (die der Gesetzgeber nach..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert ..., ...September 2025 6 § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ... des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...eine Streichung des § 305 KAGB nicht angestrebt wird, ..., ... Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB 7 sollte gestrichen werden..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert ..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert ..., ...September 2025 6 § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJ-DiskE) v. 9. 12. 2024 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22. 11. 2023
Aktiv vom 31.03.2025 bis 17.09.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
- Beschreibung: Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB: Die bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...eine Streichung des § 305 KAGB nicht angestrebt wird, ..., ...miterfasst wird. Auch § 305 KAGB wäre anzupassen. In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB 7 sollte gestrichen werden...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.04.2025
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ... des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...eine Streichung des § 305 KAGB nicht angestrebt wird, ..., ...miterfasst wird. Auch § 305 KAGB wäre anzupassen. In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ... ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen..., ...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert..., ...September 2025 6 § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ... des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...eine Streichung des § 305 KAGB nicht angestrebt wird, ..., ...miterfasst wird. Auch § 305 KAGB wäre anzupassen. In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB 7 ..., ...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystema- ..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert..., ...zusteht.“ § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden..., ...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystema- ..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ... 6 § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ... des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...eine Streichung des § 305 KAGB nicht angestrebt wird, ..., ... Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB 7 sollte gestrichen werden..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert ..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert ..., ...September 2025 6 § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., .... § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB: Die bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...eine Streichung des § 305 KAGB nicht angestrebt wird, ..., ...miterfasst wird. Auch § 305 KAGB wäre anzupassen. In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB 7 sollte gestrichen werden...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 30.09.2025
- Beschreibung: Wir fordern ein, dass neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch externe Bewerter für die Bewertung von Immobilien in Fonds zugelassen werden, sofern sie bestimmten berufsrechtlichen Standards und Registrierungen unterliegen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
-
BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), wonach neben öffentlich..., ...des § 216 Absatz 2 Nr. 1 KAGB sowie die Vorgaben aus ...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Vorschläge zur Konkretisierung und Rechtssicherheit der Regelungen im Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz - MinStAnpG)
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 1 Absatz 1 Satz 1 KAGB. Demzufolge werden allein..., ...Anlehnung an § 1 Absatz 1 KAGB auch Investmentvermögen...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Forderung nach einem ambitionierteren Standortfördergesetz zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Ökosystems. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, die Mobilisierung von Kapital und die Sicherung internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Positiv hervorgehoben werden steuerliche Anpassungen („Roll over“), die Öffnung von Venture-Capital-Fonds, Erleichterungen bei Börsenzulassungen und die Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien. Kritik gilt u.a. der geplanten Änderung im Fondsrisikobegrenzungsgesetz, die VC-Fonds unverhältnismäßig belasten würde. Empfehlungen u.a.: Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen für Gründer*innen, Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Anpassung der Wegzugsbesteuerung, Erleichterung von Kapitalerhöhungen und Erweiterung der Forschungszulage.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...AuM-Berechnung für nach dem KAGB registrierte AIFM vor. ..., ...Erlaubnispflicht nach dem KAGB, verbunden mit hohen organisatorischen...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 24.07.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Vorbehaltsaufgabe für WP ausgestaltet ist. Das IDW kritisiert, dass die Vorgaben für den Prüfungsvermerk über die Anforderungen der CSRD hinausgehen. Das IDW begrüßt, dass Unternehmen nicht rückwirkend zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Jahr 2024 verpflichtet werden. Um erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der Regelungen zur Befreiung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermeiden, regt das IDW verschiedene Klarstellungen im Zusammenhang mit den Befreiungsregelungen des HGB an. Im Übrigen plädiert das IDW weiterhin dafür, die bereits bestehende „Offenlegungslösung“ für das elektronische Berichtsformat für Nachhaltigkeitsberichte vorzusehen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lageberichts (§ 44 Abs. 1 Satz 3 KAGB-E) Die derzeitige Formulierung des § 44 Abs. 1 Satz 4 KAGB-E stellt nach unserem Verständnis..., ...für einige AIF aus § 45 KAGB bzw. § 46 KAGB und i.d.R..., ...neuen § 44 Abs. 1 Satz 4 KAGB-E ausschließlich für die..., ...entsprechende Regelung fehlt im KAGB für extern verwaltete AIF i.S. des § 2 Abs. 4 KAGB, die keine Gelddarlehen..., ...Registrierung nach § 2 Abs. 6 und 7 KAGB. Zu Artikel 23: Änderung...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 27.10.2025
- Beschreibung: Bitkom fordert, dass der Finanzplatz Deutschland wesentlich gestärkt wird um private Investitionen anzuregen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken. Ziel muss sein, dass in Deutschland mehr Venture Capital investiert wird. Dazu müssen auch die Voraussetzungen für Börsengänge deutscher Start Ups verbessert werden. Wesentlich ist zudem der Abbau von Bürokratie in der Finanzregulierung sowie eine praxisgerechte Aufsicht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anbieter. Zu Artikel 43 (KAGB/Tokenisierte Fonds) Mit dem neuen § 16b KAGB werden umfassende ESAP-Meldungen...
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 30.07.2025
- Beschreibung: Ziel ist eine Erweiterung der Anlagemöglichkeiten für die vertretenen Altersvorsorgeeinrichtungen bzw. Klarstellungen zur Beimischung von Infrastruktur-Anlagen in Immobilienfonds und eine Klarstellung zur Bewirtschaftung von erneuerbaren Energien-Gegenständen und den entsprechenden KVG-Tätigkeiten u.a. zu Aufdachanlagen. Ebenfalls soll eine allgemeine Klärung im InvStG zur Unschädlichkeit einer aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung von Vermögensgegenständen für die Qualifikation als Investmentfonds erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderungsvorschläge im Hinblick auf das KAGB und InvStG aufzugreifen...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Verbände begrüßen, dass ein abgestimmter Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien und Infrastruktur sowohl hinsichtlich der investmentrechtlichen Anlagemöglichkeiten als auch der investmentsteuerlichen Vorschriften geschaffen wird. Da die Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 Investmentsteuergesetz eine erhebliche Veränderung des Status quo darstellen, sollte für bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes getätigte Investments zumindest ein Bestandsschutz gewährt werden. Um die Investitionsmöglichkeit für Altersversorgungseinrichtungen in Infrastruktur zu fördern, werden verschiedene Erweiterung bzw. Anpassung des Anlagekatalogs der Anlageverordnung vorgeschlagen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): BMF-Diskussionsentwurf zum Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderungsvorschläge im Hinblick auf das KAGB und InvStG aufzugreifen...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 10.04.2024
- Beschreibung: Sammlung von Vorschlägen zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland, u. a. Eigenkapitalfinanzierung und Aktienmärkte (moderne Dividendenbesteuerung, Zulässigkeit von Naked Warrants, Kein Nachrang von Gesellschafterdarlehen und Anwendbarkeit des Kleinbeteiligtenprivilegs, Erleichterungen für Investition in deutsche börsennotierte Unternehmen, Anpassung von Vollstreckungsrecht), Steuerrecht (Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften sowie Totalverlusten und Wiederaufnahme, Einführung einer Umsatzsteuerfreiheit bei Konsortialkrediten, Wettbewerbsfähige Hinzugbesteuerung, Sicherstellung der steuerlichen Abziehbarkeit der Bankenabgabe als Betriebsausgabe, etc.), Bankregulierung/Finanzaufsicht, Arbeitsrecht/Sozialrecht/Immigrationsrecht.
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- AktG [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- KStG 1977 [alle RV hierzu]
- InsO [alle RV hierzu]
- WpÜG [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- eWpG [alle RV hierzu]
- KryptoFAV [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- GwG 2017 [alle RV hierzu]
- AO 1977 [alle RV hierzu]
- ArbZG [alle RV hierzu]
- KSchG [alle RV hierzu]
- AÜG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... für Verwahrstellen iSd KAGB bei Erbringung der Kryptofondsanteilregisterführung..., ...als Verwahrstelle i.S.d. KAGB für deutsche Fonds. Allein..., ...für Verwahrstellen i.S.d. KAGB bei Erbringung der Kryptofondsanteilregisterführung..., ...von Verwahrstellen i.S.d. KAGB im Rahmen der sog. Kryptofondsanteilregisterführung..., ...für Verwahrstellen i.S.d. KAGB bei Erbringung der Kryptofondsanteilregisterführung...
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Einflussnahme auf "Zukunftsfinanzierungsgesetz II"
Aktiv vom 27.06.2024 bis 05.09.2025
- Angegeben von: True Sale International GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Ein Zukunftsfinanzierungsgesetz II könnte unter anderem Maßnahmen enthalten, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verbriefungstransaktionen in Deutschland verbessern. Dazu könnten Rechtsvorschriften gehören, die beispielsweise den Forderungsverkauf im Sinne einer True Sale Verbriefung rechtlich regeln sowie festlegen, welche steuerlichen oder insolvenzrechtlichen Vorschriften jeweils anzuwenden sind.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...deutschen Kapitalanlagegesetz (KAGB, siehe dort § 92). Diese..., ...Kapitalverwaltungsgesellschaften gemäß § 92 KAGB. Die Bezeichnung "Compartment..., ... bei Sondervermögen des KAGB zu nehmen. Seite 7 / 13...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Unser Verband verfolgt das Ziel, sein Expertenwissen hinsichtlich der Umsetzung der CRD VI insgesamt einzubringen, insbesondere - aber nicht nur - im Hinblick auf die Harmonisierung der Regulierung der Drittstaaten-Zweigstellen und der grenzüberschreitenden Bankgeschäfte aus Nicht-EU-Ländern in die EU. Dabei geht es um praktikable Regulierung sowie Vermeidung von Bürokratie.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur“ ..., ...Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 KAGB Bezug nehmen. § 68 Abs. 3 Sätze 2 und 3 KAGB lauten: „[…] Bei der ...
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- Angegeben von: IDI - Initiative deutsche Infrastruktur e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Investitionen institutioneller Anleger in Transformationsinfrastruktur fördern und regulatorische Hürden abbauen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gem. § 1 Abs. 19 Nr. 23a KAGB sind Infrastruktur-Projektgesellschaften..., ...nach § 261 Abs. 2 Nr. 1-8 KAGB sind insbesondere Immobilien...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.a. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG und der SolvV (Trennbankenregelungen, FinaRisikoV, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften), Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen), Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
-
Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- ErbStG 1974 [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- UmwStG 1995 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- FinaV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufsichtsorganen nach KWG und KAGB wurden in den letzten Jahren..., ...und Aufsichtsräten (KWG, KAGB) Problemstellung: • BaFin-Merkblätter...
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- Angegeben von: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Der BVK kritisiert den Entwurf des BaFin-Merkblatts zur zulässigen Einflussnahme von Anlegern als marktfern und potenziell wettbewerbsschädlich. Er fordert Klarstellungen zur Beteiligung von Investorenbeiräten bei Interessenkonflikten, zur flexiblen Handhabung von Anlagegrenzen und zur Zulässigkeit von Excuse-Klauseln sowie eine Übergangsregelung für Bestandsfonds.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 03.07.2024
- Beschreibung: Wir fordern die Rücknahme, hilfsweise die grundlegende Anpassung des Kommissionsentwurfs zur FiDA-Verordnung. Die aktuellen Vorschläge zur Umsetzung, die eine vereinfachte Weitergabe von Kundendaten über technische Schnittstellen vorsehen, stellen unverhältnismäßige Anforderungen an den Vertrieb von Finanzprodukten, ohne dass ein angemessener Nutzen für den Kleinanleger erkennbar ist. Darüber hinaus finden die Besonderheiten des Fondsvertriebs im B2B-Bereich im Gesetzesentwurf derzeit keine ausreichende Berücksichtigung. Insbesondere im Spezialfondsbereich ist die Vorhaltung der gesamten FIDA-relevanten digitalen Infrastruktur überflüssig und somit unnötig bürokratisch.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch zwecks Erleichterungen für Anbieter geschlossener Fonds bei Bürgerbeteiligungen an erneuerbaren Energien
Aktiv vom 28.06.2024 bis 29.09.2025
- Angegeben von: Republic Affairs® am 28.06.2024
- Beschreibung: Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Commerz Real AG am 03.06.2024
- Beschreibung: Offene Immobilienfonds sollen als Beimischung einen Teil Ihres Vermögens in bestehende oder geplante Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien investieren dürfen. Bisher ist dies nur speziellen Anlagevehikeln wie dem offenen Infrastruktursondervermögen möglich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Digital Lending Association e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Angemessene Umsetzung der Fondmanagerrichtlinie in deutsches Recht
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.08.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt im Grundsatz das Gesetzesvorhaben und das erklärte Ziel, die Digitalisierung bei Genossenschaften zu fördern und die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform zu stärken, hält jedoch insbesondere Anpassungen zu den geplanten Regelungen zu folgenden Punkten für notwendig: Virtuelle Sitzungen des Vorstands und Aufsichtsrats, Anmeldung der Genossenschaft, Mindestanzahl des Vorstands, Weisungsgebundenheit des Vorstands, Prüfung durch den Verband, Elektronischer Prüfungsbericht, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane, Ausweitung der Qualitätskontrolle, Staatsaufsicht, Auflösung auf Antrag der obersten Landesbehörde.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Investmentvermögen i.S.d. § 1 Abs. 1 KAGB vorliegen könnte, oder ...
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- Angegeben von: Scalable GmbH am 23.12.2025
- Beschreibung: Scalable Capital setzt sich für gezielte Anpassungen des Regelungsvorhabens ein, um den Zugang zu und Wettbewerb um Altersvorsorgeverträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in Deutschland nach dem KAGB zugelassene OGAW und AIF...
-
- Angegeben von: Bündnis Bürgerenergie am 13.06.2024
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflicht zur Beteiligung von Bürger*innen am Neubau großer Wind- und Solarparks.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nicht den Regelungen des KAGB unterliegen. Ebenfalls...
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Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene
Aktiv vom 17.06.2024 bis 18.06.2024
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.A. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG und der SolvV (Trennbankenregelungen, FinaRisikoV, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften), Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen), Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- ErbStG 1974 [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- UmwStG 1995 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- FinaV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufsichtsorganen nach KWG und KAGB wurden in den letzten Jahren...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.a. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext KWG, WpHG, GwG, IVV, PrüfBV, FinaRisikoV, MaRisk, GroMiKV und SolvV (darunter Trennbankenregelungen, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften) sowie der nationalen Umsetzung der MiFID II; ferner: Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen),Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
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Betroffene Bundesgesetze (17):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- ErbStG 1974 [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- UmwStG 1995 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- FinaV [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- GwG 2017 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufsichtsorganen nach KWG und KAGB wurden in den letzten Jahren..., ...und Aufsichtsräten (KWG, KAGB) Problemstellung: •...
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Verbriefungen - Verbesserung des europäischen und nationalen Rahmenwerkes
Aktiv vom 26.06.2024 bis 09.07.2024
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...deutschen Kapitalanlagegesetz (KAGB, siehe dort § 92). Diese..., ...Kapitalverwaltungsgesellschaften gemäß § 92 KAGB. Die Bezeichnung "Compartment..., ... bei Sondervermögen des KAGB zu nehmen. Seite 7 / 13...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.a. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG und der SolvV (Trennbankenregelungen, FinaRisikoV, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften), Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen), Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- ErbStG 1974 [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- UmwStG 1995 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- FinaV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufsichtsorganen nach KWG und KAGB wurden in den letzten Jahren...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.a. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG und der SolvV (Trennbankenregelungen, FinaRisikoV, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften), Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen), Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
-
Betroffene Bundesgesetze (14):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- ErbStG 1974 [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- UmwStG 1995 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- FinaV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufsichtsorganen nach KWG und KAGB wurden in den letzten Jahren...
-
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.a. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG und der SolvV (Trennbankenregelungen, FinaRisikoV, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften), Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen), Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen.
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- ErbStG 1974 [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- UmwStG 1995 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- FinaV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufsichtsorganen nach KWG und KAGB wurden in den letzten Jahren...
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- Angegeben von: Trade Republic Bank GmbH am 30.06.2024
- Beschreibung: Trade Republic setzt sich auf deutscher wie europäischer Ebene für die Verbesserung und Vervollständigung der Kapitalmarktunion ein. Insbesondere mit dem Ziel, einen harmonisierten Regelungsrahmen für Retail-Investment in Europa zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 24.06.2024
- Beschreibung: Die DENEFF plädiert dafür, für Investitionen in Energieeffizienz wie bei erneuerbaren Energien und Infrastruktur einen sicheren Rahmen zu schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Förderung von Infrastrukturinvestitionen auch durch private Kapitalgeber. Einführung einer Vermittlungsplattform, eine (halbstaatliche) Infrastrukturgesellschaft, die durch Bündelung, Standardisierung und Skalierung von Projekten - insbesondere kommunale Infrastruktur - auch für private/institutionelle Anleger - investierbar macht und zu einer deutlichen Absenkung der Transaktionskosten führt. Etablierung geeigneter Governance Strukturen sowie eines geeigneten Fondsvehikels.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Der BVK begrüßt die geplante Ergänzung des InvStG - E als wichtigen Schritt zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für VC- und PE-Fonds. Er sieht darin mehr Rechtssicherheit, weist jedoch auf fortbestehende Nachteile für Personengesellschaften hin. Zur Rechtsformneutralität fordert der BVK eine gesetzliche Klarstellung sowie sprachliche Präzisierungen in der Begründung zur Erhöhung der Rechtssicherheit.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Der BVK lehnt die Einbeziehung von Private Equity- und Venture Capital-Fonds in den Anwendungsbereich der Regelung ab, da deren Strukturen nicht dem missbrauchsverdächtigen Typus entsprechen. Er fordert eine Klarstellung im finalen Schreiben, eine präzise Abgrenzung der Anwendungsbereiche sowie eine sachgerechte Aufteilung der Fondsetablierungskosten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Der Diskussionsentwurf enthält für die Immobilienbranche wichtige Maßnahmen, um Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur voranzutreiben. Hierzu wird das Aufsichts- und Investmentsteuerrecht angepasst und aufeinander abgestimmt. Der ZIA unterstützt den Regelungsentwurf und gibt punktuell Verbesserungsvorschläge ab, z. B. die geförderten EEG-Maßnahmen auszuweiten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Als große institutionelle Kapitalanleger sind die Rahmenbedingungen für Investitionen für die Versicherer von Bedeutung. Sie setzen sich dafür ein, dass insbesondere für Investitionen in Infrastrukturen und die Transformation passende und rechtssichere Rahmen gesetzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- WpI-AnzV [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur“ ..., ...Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 KAGB lauten müsste. § 68 Abs. 3 Sätze 2 und 3 KAGB lauten: „[…] Bei der Verwahrstelle..., ...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur“ ...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.A. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG und der SolvV (Trennbankenregelungen, FinaRisikoV, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften), Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen), Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen.
-
Betroffene Bundesgesetze (14):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle RV hierzu]
- ErbStG 1974 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- UmwStG 1995 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- FinaV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufsichtsorganen nach KWG und KAGB wurden in den letzten Jahren...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- WpI-AnzV [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- RBkG [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur“ ..., ...Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 KAGB lauten müsste. § 68 Abs. 3 Sätze 2 und 3 KAGB lauten: „[…] Bei der Verwahrstelle...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- WpI-AnzV [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- RBkG [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur“ ..., ...Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 KAGB lauten müsste. § 68 Abs. 3 Sätze 2 und 3 KAGB lauten: „[…] Bei der..., ...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- WpI-AnzV [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- RBkG [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur“ ..., ...Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 KAGB lauten müsste. § 68 Abs. 3 Sätze 2 und 3 KAGB lauten: „[…] Bei der Verwahrstelle..., ...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur“ ...