Stellungnahmen/Gutachten
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105 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KAGB"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (105)
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Abgrenzung KAGB zu BGB bei Anlagebedingungen von Fonds
Der BVI setzt sich für eine gesetzliche Klarstellung ein, wonach Anlagebedingungen vorranig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden. Wir stellen in Frage, ob der Vorrang deutschen AGB-Rechts im Einklang mit der europarechtlich geprägten Fondsregulierung, einschließlich des grenzüberschreitenden Vertriebs, und generell der Funktionsfähigkeit des europäischen Fondsmarkts steht.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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18.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt gemäß § 26 Abs. 1 KAGB im ..., ...durch § 26 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, der bestimmt, dass alle..., ...sollen gemäß § 166 Abs. 1 KAGB „den Anleger in die Lage..., ...sein (§ 166 Abs. 4 S. 1 KAGB i.V.m. Art. 37 VO (EU) ..., ...müssen gemäß § 164 Abs. 1a KAGB daneben nicht erstellt ..., ...Die Änderungen des § 164 KAGB vollziehen, das betont ..., ...nur in den §§ 162 f. KAGB einerseits und den §§ 164–166 KAGB anderseits, sondern auch..., ...gemäß den §§ 164 und 166 KAGB“ bereitzustellen (§ 187 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KAGB); von den AB ist nicht ..., ... gemäß der Vorgaben des KAGB und des Unionsrechts ..., ... dem Vertriebsrecht des KAGB lässt die Rechtsprechung..., ...– bestimmt § 163 Abs. 4 KAGB spezialgesetzlich das (..., ...sind (§ 163 Abs. 4 S. 2 KAGB). Das Gesetz macht somit..., ... auch § 163 Abs. 4 S. 6 KAGB sinnbefreit, denn selbst..., ...KAGB geht auf § 40e InvG a.F..., ... Nr. 1 KAGB (Art. 48 OGAW-RL) gehen..., ... des § 191 KAGB anzuwenden. Vertraglich..., ...Springer, 3. Aufl. 2021, KAGB § 187 Rn. 6. 168 Emde/..., ... legt § 191 Abs. 4 KAGB fest, dass statutarisch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB sowie § 235 Absatz 1 KAGB
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 30.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungen vor allem im KAGB- und grundsätzlich auch..., ...Infrastrukturanlagen im KAGB Um die Investitionsmöglichkeit..., ...des Anlagekatalogs im KAGB für Immobilien-Sondervermögen..., ...231 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 KAGB-E, auf den auch § 284 KAGB..., ...bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB sowie § 235 Absatz 1 KAGB..., ...erfreulichen Anpassungen in KAGB und InvStG zur Erweiterung..., ...Infrastrukturanlagen im KAGB Um die Investitionsmöglichkeit..., ...des Anlagekatalogs im KAGB für Immobilien-Sondervermögen..., ...231 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 KAGB-E, auf den auch § 284 KAGB..., ...bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB sowie § 235 Absatz 1 KAGB..., ...erfreulichen Anpassungen in KAGB und InvStG zur Erweiterung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen in § 100 KAGB in Ergänzung zu den im Referenten-Entwurf bereits vorgeschlagenen Änderungen des § 99 KAGB für weitere Konstellationen, in denen das Verwaltungsmandat einer Kapitalverwaltungsgesellschaft endet
- Bereitgestellt von: Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung des § 99 Abs. 1 KAGB Äußerst begrüßenswert..., ...Änderung in § 99 Abs. 1 KAGB, mit der die bisherige ..., ...Änderung des § 99 Abs. 1 KAGB heran-gezogen wurden, auch..., ...diese Fälle sieht § 100 KAGB derzeit als „Default“-Lösung..., ...Voraussetzungen des § 100 Abs. 3 KAGB kann eine Fortführung des..., ... wie § 99 Abs. 3 Satz 2 KAGB schon bisher klarstellt..., ...schlagen daher vor, § 100 KAGB dergestalt zu ändern, dass..., ...der bisherigen §§ 99, 100 KAGB, die eine Abwicklung durch..., ... Die mit §§ 99 und 100 KAGB im Zusammenhang stehenden..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB sollten entsprechend angepasst..., ...des § 211 und des § 244 KAGB ausgeräumt werden könnte..., ... zur Änderung des § 100 KAGB und weiterer Normen des KAGB. Eine entsprechende Ausarbeitung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II)
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderun-gen vor allem im KAGB- und grundsätzlich auch..., ...Infrastrukturanlagen im KAGB Um die Investitionsmöglichkeit..., ...Erweiterung des Anlagekatalogs im KAGB für Immobilien-Sondervermögen..., ...§ 231 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 KAGB-E, auf den auch § 284 KAGB..., ... bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB sowie § 235 Absatz 1 KAGB..., ...erfreulichen Anpassungen in KAGB und InvStG zur Er-weiterung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Fondsmarktstärkungsgesetz
Wir unterstützen das Ziel, die überarbeiteten europäischen Investmentfondsrichtlinien möglichst 1:1 umzusetzen und von nationalen Zusatzanforderungen abzusehen. Positiv sehen wir das geschlossene Publikums-Sondervermögen oder den offenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Investment-Aktiengesellschaft. Wir sind gegen die Einführung zusätzlicher Liquiditätssteuerungsinstrumente für offene Immobilienfonds und nationaler Sonderregeln bei Auslagerungsanzeigen. Skeptisch sind wir hinsichtlich der Praktikabilität der geplanten Instrumente für Bürgerenergiebeteiligungen. Wir fordern eine gesetzliche Klarstellung, wonach Anlagebedingungen vorrangig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) stärker zu berücksichtigen..., ...Nr. 46 zu § 99 Absatz 1 KAGB-E), den das KAGB bislang..., ... 3. Aktualisierung des KAGB an die Anforderungen aus..., ... der Regelung des § 164 KAGB, auf die in Nr. 40 Bezug..., ... § 98 Ab- satz 1b KAGB-E) a) Wir bitten, in..., ... bis 5 KAGB unberührt bleibt, könnte..., ...Sinne des § 98 Absatz 1b KAGB bereits umgesetzt haben..., ... Nach § 5 Absatz 2 S. 2 KAGB soll das Anfangskapital..., ...§ 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 10 KAGB, um deutlich zu machen,..., ...36 Absatz 3a KAGB-E sollte gestrichen und..., ...des § 54 Absatz 1 Nr. 2 KAGB-E auch in § 51 KAGB auf..., ... § 284 Abs. 5 KAGB wird aufgehoben.wie folgt..., ...§ 284 Abs. 5 KAGB verwiesen hat. Diese Begrün..., ...widerspricht der bisherigen KAGB-Systematik. Denn das KAGB..., ... KAGB-E nun allgemeine Regeln..., ...in § 1 Absatz 19 Nr. 15a KAGB-E im KAGB einheitlich verwendet..., ... (§ 99 Absatz 1 KAGB-E) Wir bitten um eine..., ... Abs. 1c KAGB-E vorgesehen – statt dem..., ...Bezugnahme in § 313 Absatz 1 KAGB auf § 312 KAGB stellte ..., ... KAGB-Vorschrift in Abs. 1 S....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
- Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungen vor allem im KAGB‐ und grundsätzlich auch..., ...Infrastrukturanlagen im KAGB Um die Investitionsmöglichkeit..., ...Erweiterung des Anlagekatalogs im KAGB für Immobilien‐Sondervermögen..., ...Infrastruktur‐Projektgesellschaften in § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB‐ E, auf den auch § 284 KAGB verweist, ist zu erwarten..., ... bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB sowie § 235 Absatz 1 KAGB..., ...erfreulichen Anpassungen in KAGB und InvStG zur Erweiterung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen in § 100 KAGB in Ergänzung zu den im Referenten-Entwurf bereits vorgeschlagenen Änderungen des § 99 KAGB für weitere Konstellationen, in denen das Verwaltungsmandat einer Kapitalverwaltungsgesellschaft endet
- Bereitgestellt von: Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. am 25.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzelner Vorschriften des KAGB - Mit Schreiben vom..., ...Änderung des § 99 Abs. 1 KAGB begrüßt der VAB nach wie..., ...Default“-Lösung in § 100 KAGB, wonach als Rechtsfolge..., ...relevanten Vorschriften des KAGB unterbreiten können. ..., ... 1. Änderungen in § 100 KAGB: Wir schlagen vor, § 100 KAGB (in der Fassung des Regierungsentwurfs..., ...Voraussetzungen des § 100 Abs. 3 KAGB kann eine Fortführung des..., ...aus (s. auch § 99 Abs. 3 KAGB). Im Zweifel werden gesunde..., ...2. Änderungen in § 100a KAGB: Wir schlagen vor, § 100a KAGB (in der Fassung des Regierungsentwurfs..., ...Folgeänderung in § 100b Abs. 1 KAGB: Wir schlagen vor, § 100b Abs. 1 KAGB (in der Fassung des Regierungsentwurfs..., ...Änderungen zu § 99 und § 100 KAGB wie folgt anzupassen: ..., ... Folgeänderung in § 154 KAGB: Wir schlagen vor, ..., ...Änderungen zu § 99 und § 100 KAGB wie folgt anzupassen und..., ...zudem § 154 Abs. 2 Nr. 2 KAGB zu ändern: § 154 Verwaltung..., ...sieht in § 154 Abs. 2 Nr. 2 KAGB vor, dass die KVG in den..., ...Konstellationen des § 100 KAGB als Liquidator bestellt..., ...durch die KVG § 99 Abs. 1 KAGB entsprechend gilt, was u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Fondsmarktstärkungsgesetzes
Das IDW weist in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Referentenentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes darauf hin, dass die vorgesehenen Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...weiteren Regelungen des KAGB anregen. Im Einzelnen ..., ... Abs. 19 Nr. 8a und 34a KAGB-RefE: „Dual- und Swing ..., ...nicht zu den ansonsten im KAGB verwendeten Begriffen des..., ...folgenden Unklarheit: Das KAGB differenziert zwischen ..., ... wurde § 255 Abs. 5 KAGB (Verbot des Swing Pricings..., ...des § 1 Abs. 19 Nr. 16a KAGB-RefE: „Hebelfinanzierter..., ...des § 1 Abs. 19 Nr. 20a KAGB-RefE: „side pockets“ Die..., ... in § 1 Abs. 19 Nr. 20a KAGB-RefE umfasst den Begriff..., ...2 Nr. 43 und 211 Abs. 4 KAGB-RefE. Wir regen an, die..., ... Separierung bereits im KAGB (und ggf. im InvStG) zu..., ...AIF (§ 1 Abs. 19 Nr. 24c KAGB-RefE) enthält eine 50%-..., ... (vgl. z.B. § 5 Abs. 8a KAGB, § 20 Abs. 8 KAGB, § 34 Abs. 6 KAGB, § 340 Abs. 1 Nr. 2 KAGB..., ...dass § 98 Abs. 1a bis 5 KAGB-RefE unberührt bleibt. ..., ...“ In § 117 Abs. 8 KAGB-RefE soll die Möglichkeit..., .... 2 KAGB-RefE, Nr. 55 zu § 147 Abs. 2 KAGB-RefE, Nr. 56 zu § 153 Abs. 2 KAGB-RefE. An dieser Stelle ..., ...“ § 222 Abs. 4 Satz 2 KAGB-RefE verweist auf Abs. ..., ...§ 158 KAGB referenziert. Auch in diesem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsmarktstärkungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anlegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarun- gen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung des § 255 Absatz 5 KAGB erfolgen, wie folgt: „Mit..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...die KVG Nach § 99 Abs. 1 KAGB soll künftig die Verwaltungsgesellschaft..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zu-sammenhang..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an-gepasst..., ...darüberhinausgehend in § 99 KAGB – spezi-fisch im Hinblick..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Versicherer unterstreichen die außerordentliche Bedeutung von Investmentvermögen für die Kapitalanlage. Aus Gründen der benötigten Rechtssicherheit und zur Wahrung des Anlegervertrauens erachten sie die vorgesehene 1:1 Umsetzung der geänderten europäischen Vorgaben für Investmentvermögen als positiv. Sie werden darauf achten, dass sich die notwendigen Anpassungen im KAGB ebenso wie die darüber hinausgehenden geplanten Neuregelungen, die die Möglichkeiten der Ausgestaltung und Verwaltung von Investmentvermögen flexibilisieren sollen, friktionsfrei in das etablierte und gut funktionierende Gesamtgefüge einfügen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 04.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Spezial-AIF um nach dem KAGB aufgelegte Fonds handelt..., ...Investmentvermögen nach dem KAGB für deutsche Versicherer..., ... die AIFMD als auch das KAGB haben sich aus Anlegersicht..., ...aus § 285 Abs. 2 Nr. 2 KAGB. Die Aufrechterhaltung ..., ...AIF-KVGen in § 29a und § 29b KAGB-E wird ausdrücklich begrüßt..., ... den §§ 29, 29a und 29b KAGB-E stellt sicher, dass die..., ...Anlagebedingungen in § 284 KAGB. Andernfalls bestünde..., ...Normen, Vorgaben aus § 284 KAGB in Bezug nehmen bzw. auf..., ...vorgesehene Anpassungen im KAGB Die im Entwurf für ein..., ...hebung von § 91 Abs. 3 KAGB und damit die Zulassung..., ...wie die in § 117 Abs. 8 KAGB-E vorgesehene Regelung..., ...Neuregelung in § 99 Abs. 1 KAGB-E, wonach im Falle der ..., ...diesen Fällen gem. § 100 KAGB eine Abwicklung durch die..., ... überlegen, § 99 Abs. 1 KAGB-E ausdrücklich vom Anwendungsbereich des § 100 KAGB auszunehmen. Die Zulassung..., ...Investment-AG in § 140 Abs. 2 KAGB-E lässt zukünftig eine ..., ...Überschrift des neuen § 366 KAGB-E wird auf das Fondsstandortgesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftsfinanzierungsgesetz II
Der Referentenentwurf enthält aus Sicht des ZIA viele für die Immobilienbranche wichtige Maßnahmen, um Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur voranzutreiben. Besonders hervorheben möchten wir die gelungene Verzahnung von Aufsichts- und Investmentsteuerrecht. Die Umsetzung dieser wichtigen Maßnahmen sollte schnellstmöglich erfolgen. Damit die neuen Investitionsmöglichkeiten in Infrastruktur und erneuerbare Energien bei institutionellen Anlegern wie Pensionskassen und Versorgungswerken vollständig zur Geltung kommen können, bedarf es neben den Änderungen im KAGB und im InvStG auch Anpassungen in der Anlageverordnung sowie ggfs. dem dazugehörigen BaFin-Rundschreiben 11/2017.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...neben den Änderungen im KAGB und im InvStG auch Anpassungen..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 6a KAGB-E gerichtet ist. ▪ Die..., ...▪ In § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E sollte der “Betrieb” ..., ... zu § 1 Abs. 19 Nr. 23a KAGB hergestellt werden. ..., ...1 Absatz 19 Nummer 6a KAGB-E, die im Zusammenhang ..., ...§ 1 Absatz 19 Nummer 6a KAGB-E umfasst die Bewirtschaftung..., ...§ 1 Abs. 19 Nummer 6a KAGB-E zurückzuführen ist. Im..., ...Einklang mit § 231 Abs. 3 KAGB-E sollte der Betrieb von..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 28 KAGB und an Infrastruktur-Projektgesellschaften..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 23a KAGB, wenn der Verkehrswert..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 6a KAGB-E gerichtet ist. Petitum..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 6a KAGB-E gerichtet ist. Seite..., ...der Nr. 8 in § 231 Abs. 1 KAGB und der Möglichkeit, zukünftig..., ...231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB-E ergänzt werden, dass ..., ... in § 1 Abs. 19 Nr. 23a KAGB den Betrieb und die Bewirtschaftung..., ...▪ In § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E sollte der “Betrieb” ..., ... zu § 1 Abs. 19 Nr. 23a KAGB hergestellt werden. ..., ...Infrastruktur-Projektgesellschaften in § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E sowie zum Erwerb von..., ...Elektromobilität gem. § 231 Abs. 3 KAGB-E entsprechend in den Katalog..., ... des § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E durch die 15-Prozent-Quote...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung des Fondsmarkt-Stärkungsgesetz
Der ZIA begrüßt die Einführung des geschlossenen Sondervermögens für Publikums-AIF. Durch das geschlossene Sondervermögen werden neue Impulse gesetzt, die das Angebot von Immobilien- und Infrastrukturinvestments für Privatanleger – auch außerhalb der ELTIF-Verordnung – erweitern. Die Vorteile gegenüber den bisher zulässigen Rechtsformen für geschlossene Publikums-AIF (InvKG und -AG) liegen dabei vor allem im Wegfall der gesellschaftsvertraglichen Statuten und des damit verknüpften Administrationsaufwands. Konzeption, Verwaltung und Vertrieb können so schlanker, kostensparender und digitaler gestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Sinne des § 1 Abs. 11 KAGB soll es entsprechend der..., ... Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 KAGB-E, § 119 Abs. 2 KAGB-E, § 128 Abs. 2 KAGB-E, § 147 Abs. 2 KAGB-E, § 153 Abs. 2 KAGB-E zukünftig erforderlich..., ...Während die Einfügung in § 23 KAGB unter Bezugnahme auf die..., ...im Sinne von § 1 Abs. 11 KAGB sind in ihrer praxisnahen..., ...im Sinne von § 1 Abs. 13 KAGB – gerade keine KVGen. Bei..., ...im Sinne von § 1 Abs. 12 KAGB ist die Investmentgesellschaft..., ...gilt aber § 23 Nummer 2a KAGB-E bereits unmittelbar, ..., ...eine Einführung in § 23 KAGB-E begrenzt werden und nicht..., ...§ 154 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 KAGB soll es zukünftig nicht..., ... Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 KAGB schaffe Möglichkeiten, ..., ...anregen, den § 154 Abs. 1 KAGB unverändert zu belassen..., ...Neuerung wird in § 139 S. 2 KAGB-E weitestgehend auf die..., ...Sondervermögen gem. §§ 93 ff. KAGB im Unterab-schnitt 2 des Abschnitts des KAGB verwiesen. Von dem Verweis..., ...dem Verweis in § 139 S. 2 KAGB ausgenommen werden. 4...., ...des § 108 Abs. 2 Satz 1 KAGB, welcher die anwendbaren..., ...weiterhin für die §§ 140-148 KAGB Anwendung finden. Petitum..., ...Änderung des § 152 Abs. 1 KAGB vor: (1) Anleger dürfen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung der Umwandlung von mittels Urkunde verbrieften Fondsanteilen in Kryptofondsanteile
Wir streben eine Regelung an, verbriefte Anteilscheine nur durch Zustimmung der BaFin durch elektronische Anteilscheine ersetzen zu können und das bei Verschmelzungstatbeständen die Begebungsform der Anteile oder Aktien einer Verschmelzung nicht entgegensteht.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
-
13.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Im FinmadiG wird das..., ...ein Anknüp- fungspunkt im KAGB. Angesichts der Sachnähe..., ... 6 Abs. 4 S. 1 eWpG im KAGB zu ermöglichen, vorbehaltlich..., ...schlagen daher vor, § 95 KAGB wie folgt zu ergänzen: ..., ...werden.“ Begründung: Das KAGB kennt generell keinen Mechanismus..., ... gem. § 163 Abs. 1 S. 1 KAGB der Genehmigung der BaFin..., ...Umwandlungsgesetzes (UmwG) und des KAGB bei Verschmelzungssachver..., ...i.d.S. § 1 Abs. 19 Nr. 37 KAGB. Analog zum UmwG sind Verschmelzungen..., ...in §§ 181 ff., 179, 281 KAGB einschließlich der Anforderungen..., ...Investmentvermögens existiert im KAGB nicht. Die Verschmelzung..., ...schlagen daher vor, § 95 KAGB wie folgt zu ergänzen: ..., ...entgegen.” Begründung: Das KAGB kennt generell keinen Mechanismus..., ...bedarf gem. § 182 Abs. 1 KAGB der Geneh- migung der BaFin..., ...Anleger enthält gem. § 186 KAGB Verschmelzungsinformatio...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung von Infrastrukturfinanzierung
Wir setzen uns für die notwendige Rechtssicherheit bei der Bereitstellung privaten Kapitals für die Finanzierung von Infrastruktur und erneuerbaren Energien ein. Der BVI wirbt dafür, dass (Spezial-)Investmentfonds in Infrastrukturprojektgesellschaften investieren können und steuerlich ein Level Playing Field mit der Energiewirtschaft geschaffen wird. Spezial-Investmentfonds sollen auch in Infrastruktur-Fonds investieren können. Darüber hinaus plädieren wir für Anpassungen im KAGB, um einen Gleichlauf mit dem InvStG zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...aufsichtsrechtliche Maßnahmen im KAGB als auch flankierende steuerliche..., ...zwischen den Änderungen im KAGB und im InvStG Wir ..., ...15, 26 InvStG und § 231 KAGB zu vereinheitlichen: ..., ...sowie § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB auf Gesellschaften bezieht..., ...bezieht sich § 231 Absatz 3 KAGB auf Gegenstände, die der..., ...Fassung des § 231 Absatz 3 KAGB lautet die Bezeichnung ..., ...Terminologie des § 231 Absatz 3 KAGB- neu anzupassen. ..., ... Elektromobilität: Das KAGB erlaubt künftig den Erwerb..., ...Terminologie des § 231 Absatz 3 KAGB-neu anzupassen. Stromeinspeisung..., ...Gesetzesbegründung zu den Änderungen im KAGB In der Gesetzesbegründung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum AIFMD-Umsetzungsgesetz
Wir begrüßen eine marktgerechte Umsetzung in nationales Recht und warnen vor nationalem Goldplating. Klärungsbedarf sehen wir bei der Erweiterung des Katalogs der erlaubten Tätigkeiten und neuer Anforderungen einer KVG. Wir fordern sachgerechte Regelungen für Liquiditätssteuerungsinstrumente. Zudem setzen wir uns für eine standortgerechte Ausgestaltung der Fondstypen in Bezug auf die Darlehensvergabe und deren Risikomanagement ein.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bezug auf Kreditfonds im KAGB folgende Vorschläge: ..., ...offenen Spezial-AIF (§ 282 KAGB), der dann auch als „reiner..., ...geschlossenen Spezial-AIF (§ 285 KAGB), z. B. durch Streichung..., ...Absätze 2 und 3 des § 285 KAGB. 3. Wir würden es außerdem..., ...offene Spezialfonds (§ 284 KAGB) ebenfalls weiter genutzt..., ...Regelungsgehalt des § 284 Abs. 5 KAGB weiter erhalten bleiben..., ...Vorgaben in § 285 Abs. 3 KAGB gestrichen werden. Dies...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung der Anlage- und Auszahlmöglichkeiten in der betrieblichen Altersvorsorge
Der BVI setzt sich für die Flexibilisierung der Anlagemöglichkeiten bei allen externen Durchführungswegen ein. Zudem werben wir für die flexible Ausgestaltung der Leistungsphase.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 26.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...13 b) aa) AnlV auf § 261 KAGB In § 2 Abs. 1 Nr. 13 b..., ...nach § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB („Beteiligungen an Unternehmen..., ...jedoch § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB („Anteile oder Aktien an..., ...Anlagebedingungen nach § 284 KAGB Bezug genommen, allerdings..., ...des § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB („Beteiligungen an ÖPP..., ...Spezial-AIF nach § 284 KAGB, die als Anlage i.S.d. ..., ... Spezial-AIF nach § 284 KAGB, die gleichzeitig für §...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Wir begrüßen die 1:1 Umsetzung des DORA-Rahmenwerks, um das Vertrauen in digitale Finanzinfrastrukturen zu stärken und gleichzeitig die operationelle digitale Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Nachbesserungsbedarf sehen wir bei der elektronischen Kommunikation mit BaFin und Bundesbank und bürokratiearmer Anzeigepflichten. Zudem bemängeln wir die fehlenden Grundlagen für die Datenübermittlung. Schließlich fehlt eine Klarstellung, dass bisherige BaFin-Anforderungen künftig für alle Finanzunternehmen im DORA-Anwendungsbereich entfallen, soweit diese von der DORA-Verordnung abgedeckt sind.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
14.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einer Erlaubnis nach § 20 KAGB und Wertpapierinstitute..., ...Elektronische Kommunikation: § 7b KAGB Da Kapitalverwaltungsgesellschaften..., ...kommunizieren müssen (vgl. § 7b KAGB, eingeführt durch das Fondsstandortgesetz..., ...Verordnung ebenfalls in § 7b KAGB zu verankern. Da das dort..., ...DORA-Verordnung in § 7b KAGB entsprechend zu berücksichtigen..., ...Vorgaben in § 36 Abs. 11 KAGB und Art. 28(3) UAbs. 3 ..., ...2 Nummer 2 Buchstabe j) KAGB wird wegen der MiCA-Verordnung..., ...Definition in § 221 Abs. 1 Nr. 5 KAGB müsste spiegelbildlich ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsmarktstärkungsgesetzes
Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 04.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung des § 255 Absatz 5 KAGB erfolgen, wie folgt: „Mit..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...die KVG Nach § 99 Abs. 1 KAGB soll künftig die Verwaltungsgesellschaft..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zu-sammenhang..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an-gepasst..., ...darüberhinausgehend in § 99 KAGB – spezi-fisch im Hinblick..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsmarktstärkungsgesetzes
Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
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Adressatenkreis:
-
02.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung des § 255 Absatz 5 KAGB erfolgen, wie folgt: „Mit..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...die KVG Nach § 99 Abs. 1 KAGB soll künftig die Verwaltungsgesellschaft..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zu-sammenhang..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an-gepasst..., ...darüberhinausgehend in § 99 KAGB – spezi-fisch im Hinblick..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsmarktstärkungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung des § 255 Absatz 5 KAGB erfolgen, wie folgt: „Mit..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...die KVG Nach § 99 Abs. 1 KAGB soll künftig die Verwaltungsgesellschaft..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zusammenhang..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend angepasst ..., ...darüberhinausgehend in § 99 KAGB – spezifisch im Hinblick..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unter anderem schlagen wir Folgendes vor: Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte klargestellt werden, dass auch Stromlieferungen an Dritte von der im Entwurf vorgesehenen „Lieferung von Strom“ umfasst sind. Wir schlagen eine einheitliche Begriffsverwendung im Rahmen der neu geregelten Maßnahmen vor, um Auslegungsschwierigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden. Die erweiterten Investitionsmöglichkeiten durch Immobilienfonds in Infrastruktur-Projektgesellschaften sollten in der Anlageverordnung nachgezogen und § 2 Abs. 1 Nr. 14 AnlV entsprechend angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): GZ: IV C 1 - S 1980-1/23/10003 :003
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Adressatenkreis:
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16.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Begrifflichkeiten sind im KAGB und InvStG nicht einheitlich..., ...Bewirtschaftungsgegenstände nach § 231 Abs. 3 KAGB“ ab, während § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB (neu) und § 231 Abs. 3 KAGB (neu) im Zusammenhang mit..., ...Systematik des § 231 Abs. 3 KAGB (neu) die Gegenstände, ..., ...ab, während § 231 Abs. 3 KAGB (neu) auf den weiter gefassten..., ...Energien“ ab. § 231 Abs. 3 KAGB (neu) stellt auf „die Erzeugung..., ... 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB nach. Durch die Aufnahme..., ...Infrastruktur-Projektgesellschaft wird der § 231 Abs. 1 KAGB um eine neue Nr. 8 erweitert..., ...Anpassung des § 231 Abs. 1 KAGB an, auch eine Änderung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsmarktstärkungsgesetzes
Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarun- gen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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Adressatenkreis:
-
02.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung des § 255 Absatz 5 KAGB erfolgen, wie folgt: „Mit..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch ..., ... Nach § 99 Abs. 1 KAGB soll künftig die Verwaltungsgesellschaft..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zu- ..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an- gepasst..., ...darüberhinausgehend in § 99 KAGB – spezi- fisch im Hinblick..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsmarktstärkungsgesetzes
Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarun- gen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung des § 255 Absatz 5 KAGB erfolgen, wie folgt: „Mit..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch ..., ... Nach § 99 Abs. 1 KAGB soll künftig die Verwaltungsgesellschaft..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zu- ..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an- gepasst..., ...darüberhinausgehend in § 99 KAGB – spezi- fisch im Hinblick..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
- Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
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Adressatenkreis:
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18.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Infrastruktur-Projektgesellschaften in § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E, auf den auch § 284 KAGB..., .... 5. Anpassungen des KAGB Wir begrüßen die vorgesehenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz
Die Versicherer regen an, die mit dem Gesetzentwurf verfolgten wichtigen Ziele, den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbs- und zukunftsfähig aufzustellen und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich Infrastruktur für private Investitionen, in Deutschland zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ZuFinG II, Änderungen im KAGB zur Förderung von Fonds-Investiti..., ...aufsichtsrechtlichen Maßnahmen im KAGB flankierende steuerliche..., ...Neuregelung in § 231 Nr. 8 KAGB-E, wonach offene Immobilienfonds..., ...nach § 1 Abs. 19 Nr. 6 a KAGB-E errichten, erwerben oder..., ...Neufassung des § 231 Abs 3 KAGB wird mehrfach der Begriff..., ...Klarstellung in § 231 Abs. 6 KAGB-E, wonach der Betrieb von...
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Zu Regelungsvorhaben: