Stellungnahmen/Gutachten
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108 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"PflBG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (108)
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des gesamten Pflegeberufereformgesetzes (PflBG)
Der bpa fordert eine ideologiefreie Evaluierung des gesamten Pflegeberufere-formgesetzes (PflBG) auf wissenschaftlicher Grundlage. Dabei müssen insbesondere die Auswirkungen auf die Ausbildungszahlen im Bereich der Altenpflege und die pflegerische Versorgungssicherheit in Deutschland in den Blick genommen werden. Aus Sicht des bpa haben sich die in das Pflegeberufereformgesetz gesetzten Hoffnungen und die Erwartungen an die eingeführte generalistische Pflegeausbildung nicht erfüllt. Es bedarf einer grundsätzlichen Überprüfung des gesamten PflBG.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 15.10.2025
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Adressatenkreis:
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13.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegeberufereformgesetzes (PflBG) auf wissenschaftlicher..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es in § 62 PflBG mit dem Bericht des BMFSFJ..., ...Gesetzesänderung vor. § 68 PflBG wird um einen neuen Absatz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen in PflBG, PflAPrV und PflAFinV
Der BLGS e.V. strebt Änderungen des Pflegeberufegesetzes (PflBG), der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) an mit dem Ziel, die Ausbildungsqualität in den Pflegeberufen zu verbessern. Dies soll v.a. erreicht werden durch: vollständig generalistische Struktur der Pflegeausbildung, Verbesserung des Lehrende-Auszubildende-Schlüssels, Erhöhung der Mindestzeit an strukturierter Praxisanleitung, erweiterte pädagogisch-didaktische Entscheidungsbefugnisse für Lehrende, u.a. in Prüfungsangelegenheiten und der Auswahl von Lernorten, Erhöhung des Mindeststundenumfangs der Praxisanleitendenqualifikation, verbindliche Finanzierung von Miet- und Investitionskosten der Schulen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zur Pflegeausbildung nach PflBG 17.04.2024, 10.30 – 12.00..., ...bspw. im Rahmen von § 9 PflBG, wobei die bisherigen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene unter Einbindung der Vertretung der Pflegeschulen in freier Trägerschaft sowie Regelungen hinsichtlich der Modellvorhaben gemäß § 14 PflBG.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorbehaltsaufgaben gemäß § 4 PflBG hierfür gelten. Es ..., ... (vgl. hierzu auch § 14 PflBG nach § 63 Absatz 3c oder..., ...Modellvorhaben gemäß § 14 PflBG weiter verfahren wird....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz PKG)
Der Bundesverband Geriatrie unterstützt das Pflegekompetenzgesetz mit dem Ziel, Pflegeattraktivität und Versorgungssicherheit angesichts des demografischen Wandels zu stärken. Zentrale Anliegen sind der Ausbau geriatrischer Versorgungsstrukturen und der geriatrischen Rehabilitation nach dem Grundsatz „Reha vor Pflege“ sowie fiskalische Anreize für die fachärztliche Weiterbildung in Geriatrie. Zudem fordert der Verband, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Pflegeberufegesetz wieder als vollwertige Träger der praktischen Pflegeausbildung zu verankern, um Ausbildungskapazitäten zu erhöhen und frühzeitig spezialisiertes Personal zu binden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 14.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz PKG)
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Absatz 1 Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht vor, dass die Pflichteinsätze..., ...durchzuführen sind. In § 7 Absatz 2 PflBG ist zudem geregelt, dass..., ...sind gemäß § 8 Absatz 2 PflBG ausschließlich Einrichtungen nach § 7 Absatz 1 PflBG zulässig (Krankenhäuser..., ... Sinne des § 7 Absatz 1 PflBG müssen Rehabilitationseinrichtungen..., ...Rehabilitationseinrichtungen im PflBG nicht als Ausbildungsträger..., ...dauerhaft zu binden. Gemäß § 5 PflBG „Ausbildungsziel“ ist ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) aufzunehmen. Für den § 7 Absatz 1 PflBG wird folgende Ergänzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bezugnehmend auf die Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz aus dem BMG: Flexibilisierung von Pflegeleistungen jenseits von ambulant und stationär; Etablierung von Community Health Nursing; Ausbau und Stärkung der Kompetenzen der Pflegeberufe.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 20.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...HK-Grundlagenmodul nach § 14 PflBG Abs. 4 • Pflegefachperson..., ...HK-Zusatzausbildung nach § 14 PflBG Abs. 4 • Pflegefachperson..., ...bisherigen Regelungen nach § 14 PflBG. Die beste Nachricht..., ...Heilkundemodule nach § 14 PflBG direkt für die Regelversorgung..., ...heilkundlichen Aufgaben nach § 14 PflBG (nach Indikationsstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz
Wir wollen mit Anregungen aus der Bildungspraxis zu einer guten Gesetzesregelung beitragen.
- Bereitgestellt von: GeBEGS - Verband gemeinnütziger Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Pflegeberufegesetz (PflBG), dem Pflegestudiumstärkungsgesetz..., ...geschaffen werden (§4a und 14a PflBG sowie §15a und 73d SGB..., ...beruflichen Bildung (§14a PflBG und §73d Abs.1 Nr.3 SGB..., ...Heilkundeausübung (§14a PflBG) ist die berufliche Aus..., ...vorbehaltenen Aufgaben (§4 PflBG) und nun insbesondere ..., ...Heilkundebefähigung (§4a PflBG) und -übertragung (§73d...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen und Ergänzungen im Pflegefachassistenzausbildungsgesetz
Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegefachassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Der Paritätische begrüßt eine bundeseinheitliche Regelung, mahnt aber praxisnahe Regelungen an, wie die Ausbildung in zwei statt drei Praxiseinsatzfeldern und eine vollständige Harmonisierung der Ausbildungsinhalte der Fachkraft- und Assisstenzausbildung in den ersten 1,5 Jahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht der Paritätische..., ...Gesetzgebungsverfahren zum PflBG hat sich der Paritätische..., ...generalistischen Kontext analog PflBG vor allem mit Blick auf..., ...dass die Evaluation des PflBG zu zentralen Fragen, wie..., ...generalistischen Kontext analog PflBG aus unserer Sicht nicht..., ...dieses Gesetzes in das PflBG und den entsprechenden..., ...Ausbildung Die Komplexität des PflBG darf aus Sicht des Paritätischen..., ...Neuberechnung der Budgets bringen (PflBG). Dies muss in das Gesetz..., ...entsprechend der §§ 29 bis 31 PflBG sowie der Möglichkeit ..., ...die Zwischenprüfung gem. PflBG auch tatsächlich eine..., ...vorliegt. § 11 Abs. 1 Nr. 2b PflBG ist dahingehend zu ändern..., ...Die aktuelle Regelung im PflBG stellt eine Hürde für ..., ...aufgrund der Vorgaben des PflBG verwehrt – trotz erfolgreich..., ...eindeutiger Regelungen im PflBG erfolgt im stationären...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen und Ergänzungen im Pflegekompetenzgesetz
Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe, sowie um die Weiterentwicklung alternativer Wohnformen sowie um Vereinfachungen und Beschleunigung von Vertrags- und Vergtütungsverhandlungen. Der Paritätische fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht, Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege, Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens, Änderungen in § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege, Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung, keine Etablierung eines dritten Sektors bei Wohnformen für Pflegebedürftige.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
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Adressatenkreis:
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20.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der Heilkundemodule im PflBG infolge der Streichung..., ...Zusatzausbildung nach § 14 PflBG in die Ausbildungsziele..., ... Novellierung von § 14 PflBG infolge der Streichung..., ...Berufsbezeichnung nach § 1 PflBG kön-nen zusätzlich erweiterte..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeiteten standardisierten..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ...Mindestanfor-derungen nach § 9 PflBG erfüllt werden. Die übrigen Vorschriften des PflBG gelten ent-sprechend. ..., ...Zusatzausbildung nach § 14 PflBG (ggfls. auch Pflegefachkräfte..., ...Fachkommis-sion nach § 53 PflBG in den standardisierten..., ...Tätigkeiten gemäß § 14 Absatz 4 PflBG festgelegt wurden und ..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG definiert werden, gilt..., ...Ausbildungsziele nach § 5 PflBG und § 37 PflBG aufzunehmen..., ...Rahmenlehr-plänen nach § 53 PflBG zu integrieren. Dies gilt..., ...Altenpflege nach §§ 60 und 61 PflBG. Allerdings bestehen ..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG von allen Pflegefachpersonen..., ...Abschlüsse“ nach §§ 60 und 61 PflBG da-her ausdrücklich zu..., ... nach § 64 PflBG für alle nach den alten..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG befähigen. Zudem gilt..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG die Delegationsverantwortung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI
Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 18.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Berufserlaubnis nach § 1 PflBG erworben haben, grundsätzlich..., ... im Pflegeberufegesetz (PflBG) als auch im Leistungsrecht..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG ist die Steuerung des ..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG empfohlen werden sollten..., ... Rahmenlehr-pläne (§ 53 PflBG) integriert werden. ..., ... § 15a SGB V durch § 4a PflBG, der eine gesetzliche ..., ...vorbehaltenen Aufgaben (§ 4 PflBG), sondern auch heil-kundliche Aufgaben (§ 4a PflBG) überführt. Die Verwendung..., ...Begriffs „heilkundlich“ im PflBG und im SGB V schafft Klarheit..., ... Sinne des § 1 Absatz 1 PflBG, also mit oder ohne erweiterte..., ...Implementierung der in § 4 PflBG festgelegten vorbehaltenen..., ...Vorbehaltsaufgaben in § 4 PflBG bleiben unberührt. ..., ...Vorbehaltsaufgaben gemäß § 4 PflBG. § 63 Absatz 3b neu..., ...Regelung in § 4a Abs. 2 PflBG erkennt ausdrücklich auch..., ...anzurechnen – im Sinne des § 14 PflBG. Änderungsbedarf: ..., ...Heilkundeausübung nach § 14 PflBG sollten als Wahloption..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 4 i.V. mit § 4 a und § 14 PflBG- Pflegeplanung als Vorbehaltsaufgabe..., ...eine Klarstellung in § 4a PflBG an. Änderungsbedarf..., ...Änderungsbedarf § 7 Absatz 1 PflBG wird um eine Nummer 4 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Regelung der Pflegefachassistenzausbildung
Angestrebt wird die erstmalige Regelung einer Pflegefachassistenzausbildung per Bundesgesetz mit dem Ziel, die Kompetenzen von Pflegefachassistent:innen transparent und einheitlich zu gestalten und an den komplexen Versorgungsbedarfe der Bevölkerung auszurichten. Gegenüber den bisher geltenden Länderbestimmungen ist die Ausbildungsqualität bundesweit entsprechend zu verbessern, was u.a. folgende Regelungen erfordert: eine Mindestdauer von 2 Jahren und eine generalistische Struktur; die Mindestanforderungen an Schulen, Qualifikation der Lehrenden und Praxisanleitung dürfen die Standards der Ausbildung nach PflBG nicht unterschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 17.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...formal anschlussfähig an das PflBG. Allerdings sind die aus..., ...Pflegefachpersonen nach PflBG erkennen. Damit kann nach..., ...dreijährigen Fachausbildung nach PflBG verbesserungsbedürftig..., ...abgebrochenen Pflegeausbildung nach PflBG. Zu den Anrechnungsmöglichkeiten..., ...zweijähriger Ausbildungs-zeit nach PflBG, die Ausbildungsdauer ..., ...drei-jährige Ausbildung nach PflBG diskutiert und ggf. beschlossen..., ...mit der Ausbildung nach PflBG, aus folgendem Grund weiteren..., ...Fall der Ausbildung nach PflBG von Anfang an vermieden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform Pflegeassistenz bzw. Pflegehilfeausbildung
Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
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Adressatenkreis:
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17.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendung gemäß § 30 Abs. 3 PflBG mangels bisheriger Pauschale..., ...entsprechend § 30 Abs. 3 PflBG auch für die 18-monatige..., ...Befristung in § 9 Abs. 3 Satz 2 PflBG muss entfristet werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen und Ergänzungen im Pflegefachassistenzausbildungsgesetz
Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegefachassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Der Paritätische begrüßt eine bundeseinheitliche Regelung, mahnt aber praxisnahe Regelungen an, wie die Ausbildung in zwei statt drei Praxiseinsatzfeldern und eine vollständige Harmonisierung der Ausbildungsinhalte der Fachkraft- und Assisstenzausbildung in den ersten 1,5 Jahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht der Paritätische..., ...Gesetzgebungsverfahren zum PflBG hat sich der Paritätische..., ...generalsitischen Kontext analog PflBG vor allem mit Blick auf..., ...dass die Evaluation des PflBG zu zentralen Fragen, wie..., ...generalistischen Kontext analog PflBG aus unserer Sicht unpassend..., ... dieses Gesetzes in das PflBG und den entsprechenden..., ...Ausbildung Die Komplexität des PflBG darf aus Sicht des Paritätischen..., ...Neuberechnung der Budgets bringen (PflBG). Dies muss in das Gesetz..., ...entsprechend der §§ 29 bis 31 PflBG sowie der Möglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte
Beruflich oder akademisch ausgebildete Pflegefachkräfte aus dem Ausland mit entsprechender dreijähriger Ausbildung und mit den zur Berufsausübung erforderlichen deutschen Sprachkenntnissen sollten sofort als Pflegefachkräfte eingesetzt werden dürfen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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14.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gleichwertigkeit nach § 40 Abs. 3a PflBG kann keine wesentliche..., ... zu widerrufen. Der § 3 PflBG könnte dazu noch um einen..., ...Anerkennungsverfahren nach § 40 Abs. 2 PflBG auch berufsbegleitend ..., ...Regelung des § 40 Abs. 2a PflBG nach Einschätzung des ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenz
Forderung nach Einführung einer bundeseinheitlichen generalistisch ausgerichteten Pflegeassistenz mit Ausbildungsdauer 18 Monate; Erweiterung Einsatzfelder für Helferberufe auf Niveau einfacher medizinischer Behandlungspflege; Sicherstellung Finanzierung analog zur Pflegefachausbildung;Rehaeinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung verankern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
-
26.09.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach Pfle-geberufegesetz (PflBG) bleibt. Die interprofessionelle..., ...eine Regelung analog zum PflBG greifen, sodass Ausbildungsabbrüche..., ...ähnliche Formulierung wie beim PflBG gewählt. In der Praxis..., ...sich bei der Umsetzung des PflBG gezeigt, dass bei der ..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG unbestimmte Begrifflichkeiten..., ...einer Ausbildung nach dem PflBG zu erteilen. Auch die..., ...Falle anschließend nach PflBG ausbilden zu müssen, findet..., ...ergänzenden § 6 Absatz 3 Satz 5 PflBG vor, wie aus der Begründung..., ...Regelungen des § 6, die dem PflBG nachgebildet sind, als..., ...zur Pflegefachperson nach PflBG in der Rehabilitation ..., ...die Auszubil-denden nach PflBG. Wir setzen uns schon..., ...Ge-setzentwurfs sowie in § 7 PflBG erforderlich. Aufgrund..., ...sollten in § 7 Absatz 1 PflBG vorgenommen werden. §..., ... Vorschriften nach § 10 PflBG entsprechen und als sachgemäß..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeitet und veröffentlicht..., ...zur Ausbildung nach dem PflBG. Eine Förderung solcher..., ...notwendig, die Regelungen im PflBG und der PflAFinV anzupassen..., ...Streichung von § 27 Abs. 2 PflBG (Wertschöpfungsanteil)..., ...des § 9 Absatz 3 Satz 2 PflBG, mit der die Über-gangsregelung..., ...von Lehrkräften nach dem PflBG bis 2035 verlängert wird...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände Verband der katholischen Altenhilfe (VKAD) und Katholischer Krankenhausverband Deutschland haben sich seit vielen Jahren für eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung eingesetzt, die das Berufsbild attraktiver macht und zur Ausbildung zur Pflegefachperson anschlussfähig ist. In der Stellungnahme werden Nachbesserungsbedarf zu folgenden Punkten gesehen: Ausbildungsziel/ Rehabilitationseinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung/ Pflegepädagogen-Schlüssel/ Anrechnung von Ausbildungen/ Fehlzeiten bei Mutterschutz/ Höhe der Ausbildungsvergütung/ Finanzierung/ Anerkennung ausländischer Qualifikationen/ Verankerung der Schulsozialarbeit bei den zu refinanzierenden Personalkosten der Pflegeschulen/ Umlagebetrag für die Tagespflege
- Bereitgestellt von: Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. am 01.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach Pflegeberufegesetz (PflBG) bleibt. Die interprofessionelle..., ...Pflegefachkraftausbildung nach PflBG grundsätzlich aus Steuermitteln..., ...ähnliche Formulierung wie beim PflBG gewählt. In der Praxis..., ...sich bei der Umsetzung des PflBG gezeigt, dass bei der ..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG unbestimmte Begrifflichkeiten..., ...generalistischen Pflegeausbildung nach PflBG gerechtfertigt ist, fehlen..., ...Regelungen des § 6, die dem PflBG nachgebildet sind, als..., ...zur Pflegefachperson nach PflBG in der Rehabilitation ..., ...die Auszubildenden nach PflBG. Wir setzen uns schon..., ...Gesetzentwurfs sowie in § 7 PflBG erforderlich. Aufgrund..., ...sollten in § 7 Absatz 1 PflBG vorgenommen werden. §..., ... Vorschriften nach § 10 PflBG entsprechen und als sachgemäß..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeitet und veröffentlicht..., ...die Ausbildung nach dem PflBG anzupassen, um einen barrierefreien..., ...zur Ausbildung nach dem PflBG. Eine Förderung solcher..., ...Aufgabenzuweisung zum BIBB wie bei § 63 PflBG keine Anwendung finden..., ...Pflegefachassistenzausbildung dem PflBG nachgebildet ist und über..., ...notwendig, die Regelungen im PflBG und der PflAFinV anzupassen..., ...gemäß § 26 Absatz 4 des PflBG und § 24 des Pflegeassistenzgesetzes..., ...des § 9 Absatz 3 Satz 2 PflBG, mit der die Über-gangsregelung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Assistenzausbildung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Der SPV dürfen keine weiteren Finanzierungslasten aufgebürdet werden. Sollte es bei der Finanzierungssystematik bleiben, sollte die PPV entsprechend ihres Versichertenanteils nur mit 7 anstatt der vorgesehenen 11 % beteiligt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 20.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausgleichsfonds nach § 26 PflBG finanziert. Zu den Kosten..., ...Rahmen des in den §§ 28-36 PflBG vorgesehenen Umlageverfahrens..., ...Mehrkosten gemäß § 28 Abs. 2 PflBG gegenüber den Kostenträgern..., ...§ 26 sowie §§ 28 bis 36 PflBG hat die private Pflegepflichtversicherung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Referentenentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachassistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 04.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Pflegefachassistenzeinführungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
04.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 9 42 2.3.22. Artikel 3 Änderung PflBG § 40 Abs. 2a, 2b PflBG..., ...2.3.23. Artikel 3 Änderung PflBG § 68 PflBG 44 2.3.24...., ...entsprechend § 26 Abs. 4 PflBG einrichten können. b)..., ...entsprechend § 26 Absatz 4 PflBG angesiedelt ist, sollten..., ...Zwischenprüfung nach § 6 Abs. 5 des PflBG für die antragstellende..., ...die Ausbildung nach dem PflBG ohne Ab-schluss beendet..., ...mit der nach § 6 Abs. 5 PflBG vorgesehenen Zwischenprüfung..., ...über eine Umla-ge wie im PflBG bedarf es bei der Finanzierung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG den Rahmenausbildungsplan..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 9 a) Beabsichtigte..., ...wird in § 9 Abs. 3 Satz 2 PflBG ei-ne Gleichschaltung ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 40 Abs. 2a, 2b ..., ...Pflegefachkräfte nach §§ 40 ff. PflBG zu bewirken. Der bpa..., ...: Im § 40 PflBG wird ein neuer Absatz ..., ...Des Weiteren wird in § 40 PflBG ein weiterer Abs. 2b) ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 68 PflBG) a) Beabsichtigte..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es im § 62 PflBG mit dem Be-richt des BMFSFJ..., ...Formulierungsvorschlag: Der § 68 PflBG wird um einen Absatz 5...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenz
Forderung nach Einführung einer bundeseinheitlichen generalistisch ausgerichteten Pflegeassistenz mit Ausbildungsdauer 18 Monate; Erweiterung Einsatzfelder für Helferberufe auf Niveau einfacher medizinischer Behandlungspflege; Sicherstellung Finanzierung analog zur Pflegefachausbildung;Rehaeinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung verankern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 07.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach Pfle-geberufegesetz (PflBG) bleibt. Die interprofessionelle..., ...Pflege-fachkraftausbildung nach PflBG grundsätzlich aus Steuermitteln..., ...ähnliche Formulierung wie beim PflBG gewählt. In der Praxis..., ...sich bei der Umsetzung des PflBG gezeigt, dass bei der ..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG unbestimmte Begrifflichkeiten..., ...generalistischen Pflegeausbildung nach PflBG gerechtfertigt ist, fehlen..., ...Regelungen des § 6, die dem PflBG nachgebildet sind, als..., ...zur Pflegefachperson nach PflBG in der Rehabilitation ..., ...die Auszubil-denden nach PflBG. Wir setzen uns schon..., ...Ge-setzentwurfs sowie in § 7 PflBG erforderlich. Aufgrund..., ...sollten in § 7 Absatz 1 PflBG vorgenommen werden. §..., ... Vorschriften nach § 10 PflBG entsprechen und als sachgemäß..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeitet und veröffentlicht..., ...die Ausbildung nach dem PflBG anzupassen, um einen barriere-freien..., ...zur Ausbildung nach dem PflBG. Eine Förderung solcher..., ...Aufgabenzuweisung zum BIBB wie bei § 63 PflBG keine Anwendung finden..., ...Pflegefachassistenzausbildung dem PflBG nachgebildet ist und über..., ...notwendig, die Regelungen im PflBG und der PflAFinV anzupassen..., ...gemäß § 26 Absatz 4 des PflBG und § 24 des Pflegeassistenzgesetzes..., ...des § 9 Absatz 3 Satz 2 PflBG, mit der die Über-gangsregelung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Kabinettsentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachas-sistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden. Es droht sogar ein Abbau von Ausbildungskapazitäten aufgrund der erheblich höheren Anforderungen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 9 42 2.3.22. Artikel 3 Änderung PflBG § 40 Abs. 2a, 2b PflBG..., ...2.3.23. Artikel 3 Änderung PflBG § 68 PflBG 44 2.3.24...., ...entsprechend § 26 Abs. 4 PflBG einrichten können. b)..., ...entsprechend § 26 Absatz 4 PflBG angesiedelt ist, sollten..., ...Zwischenprüfung nach § 6 Abs. 5 des PflBG für die antragstellende..., ...die Ausbildung nach dem PflBG ohne Ab-schluss beendet..., ...mit der nach § 6 Abs. 5 PflBG vorgesehenen Zwischenprüfung..., ...über eine Umla-ge wie im PflBG bedarf es bei der Finanzierung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG den Rahmenausbildungsplan..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 9 a) Beabsichtigte..., ...wird in § 9 Abs. 3 Satz 2 PflBG ei-ne Gleichschaltung ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 40 Abs. 2a, 2b ..., ...Pflegefachkräfte nach §§ 40 ff. PflBG zu bewirken. Der bpa..., ...: Im § 40 PflBG wird ein neuer Absatz ..., ...Des Weiteren wird in § 40 PflBG ein weiterer Abs. 2b) ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 68 PflBG) a) Beabsichtigte..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es im § 62 PflBG mit dem Be-richt des BMFSFJ..., ...Formulierungsvorschlag: Der § 68 PflBG wird um einen Absatz 5...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
kurze Fristen für die Bearbeitung der Anträge; Anlegen einer bundesweiten Datenbank mit geprüften und anerkannten Berufsabschlüssen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 12.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
-
BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...davon, dass sich in § 48a PflBG bereits Regelungen zur..., ...Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) als Artikel 6 vor; der..., ...einer Änderung von § 49 PflBG nebst weiterer Folgeänderungen. Nach § 49 PflBG bestimmen die Länder die..., ...erleichtern. Konkret könnte § 49 PflBG in der neuen Fassung wie...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
Die neue bundeseinheitliche Pflegeassistenz sollte aus Sicht des bpa als qualifizierte wie praxisorientierte Ausbildung einschließlich weitergehender Kompetenzen der medizinischen Behandlungspflege mit einer Ausbildungsdauer von zwölf Monaten umgesetzt werden. Jede andere Regelung geht an den Bedarfen und vor allem an den zur Verfügung stehenden Ressourcen vorbei. Ohne den Aufwuchs von Assistenzkräften werden die Versorgungsengpässe weiter zunehmen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 06.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 40 Abs. 2a, 2b PflBG..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 68 PflBG 46 2.3.22..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG Rechnung getragen und ..., ...entsprechend § 26 Abs. 4 PflBG einrichten können. b)..., ...entsprechend § 26 Absatz 4 PflBG angesiedelt ist, sollten..., ...Pflegefachkraft nach dem PflBG ermöglichen, über einen..., ...bestandenen Abschlussprüfung nach PflBG eine noch weitergehende..., ...Jahre Ausbildungszeit gemäß PflBG die Abschlussprüfung angetreten..., ...über eine Umlage wie im PflBG bedarf es bei der Finanzierung..., ...Regelungen der §§ 40 ff. PflBG auch für den Pflegeassistenzberuf..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG den Rahmenausbildungsplan..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 40 Abs. 2a, 2b a..., ...Pflegefachkräfte nach §§ 40 ff. PflBG zu bewirken. Der bpa..., ...: Im § 40 PflBG wird ein neuer Absatz ..., ...Des Weiteren wird in § 40 PflBG ein weiterer Abs. 2b) ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 68 PflBG) a) Beabsichtigte..., ...vorgesehen. Die Änderung im PflBG sollte aber auch zur Einfügung..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es im § 62 PflBG mit dem Bericht des BMFSFJ..., ...Formulierungsvorschlag: Der § 68 PflBG wird um einen Absatz 5...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Pflegefachassistenzeinführungsgesetz
Wir möchten mit Anregungen aus der Bildungspraxis zu einer guten Gesetzeslösung beitragen.
- Bereitgestellt von: GeBEGS - Verband gemeinnütziger Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...generalistischen Kontext analog PflBG passend, wie es der ..., ...werden (analog zur §12 (2) PflBG). Somit wäre i.d.R. eine..., ...Aufgabenprofil, analog zum PflBG im PfleAssG beibehalten..., ...Unterschiedliche Taxonomien zwischen PflBG und PflAssG würden die..., ...Ausbildung muss analog zum PflBG und der zugehörigen PflAFinV...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Assistenzausbildung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Der Pflegeversicherung dürfen keine weiteren Finanzierungslasten aufgebürdet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 18.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausgleichsfonds nach § 26 PflBG finanziert. Zu den Kosten..., ...Rahmen des in den §§ 28-36 PflBG vorgesehenen Umlageverfahrens..., ...Mehrkosten gemäß § 28 Abs. 2 PflBG gegenüber den Kostenträgern..., ...§ 26 sowie §§ 28 bis 36 PflBG hat die private Pflegepflichtversicherung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Assistenzausbildung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Der Pflegeversicherung dürfen keine weiteren Finanzierungslasten aufgebürdet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 07.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausgleichsfonds nach § 26 PflBG finanziert. Zu den Kosten..., ...Rahmen des in den §§ 28-36 PflBG vorgesehenen Umlageverfahrens..., ...Mehrkosten gemäß § 28 Abs. 2 PflBG gegenüber den Kostenträgern..., ...§ 26 sowie §§ 28 bis 36 PflBG hat die private Pflegepflichtversiche...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des SGB V und des SGB XI, Ergänzungen zum Pflegeberufegesetz
Reform der Pflegeversicherung, Harmonisierung der Vorschriften des SGB V und SGB XI Ergänzend zum Pflegeberufegesetz für die Fachkraftausbildung in der Pflege: Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung sowie eines Pflegekompetenzstärkungsgesetzes
- Bereitgestellt von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 23.05.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) und ist als absoluter..., ...werden entsprechend § 14 PflBG qualifizierte Pflegefachpersonen..., ...Vorbehaltsaufgaben des § 4 PflBG; um die Qualität des Studiums..., ...Pflegeprozesssteuerung nach §§ 4, 5 PflBG sowie die Unterstützung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
Die Stärkung der Kompetenzen beruflich Pflegender, insbesondere der Pflegefachpersonen, ist ein ausdrückliches Ziel des DBfK. Das Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Baustein, um die Professionalisierung der Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - DBfK Bundesverband e.V. am 04.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG aufgenommen werden. ..., ...Vorbe-haltsaufgabe nach §4 PflBG gestärkt und damit in ..., ...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG mit verschiedenen Vorgaben..., ...Lebensführung sind laut §5 PflBG Kernaufgaben von Pfle-gefachpersonen..., ... das Pflegeberufegesetz PflBG. Im Interesse vermeidbarer..., ...sollten die Kompetenzen im PflBG allge-meiner und in Übereinstimmung..., ... in den Änderun-gen des PflBG. „(1) Der Spitzenverband..., ...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG auf, da in beiden Prozessen..., ...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG und damit ver-bunden die..., ...Pflegefachperson nach §1 PflBG. Die Vergütungen sind ..., ...Vorbe-haltsaufgabe nach §4 PflBG und dem auch in der Personal..., ...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG bestätigt wird) enthalten..., ...Inhaltsübersicht, Überschriften PflBG Der DBfK lehnt die ..., ...ARTIKEL 5, Nummer 2, b §4 PflBG Der DBfK begrüßt, dass..., ...ARTIKEL 5, Nummer 4 §14a PflBG §14 PflBG, Absatz 4 ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Diakonie Deutschland setzt sich für die Schaffung eines eigenständigen und klaren Berufsprofils für die Pflegeassistenz als Heilberuf mit der Finanzierung über den Ausbildungsfond der Länder nach dem Pflegeberufegesetz ein. Die Diakonie setzt sich für eine 18-monatige Pflegeassistenzausbildung ein.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 PflBG aufgeweicht. Diese müssen..., ... Tätigkeiten nach § 4 PflBG kann auch in nicht-komplexen..., ...Pflegefachkraft nach § 1 PflBG erfolgen. Eine Übertragung..., ...vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 PflBG, bei der Pflegefachkraft..., ...dreijährige Berufsausbildung nach PflBG an der Regelung des §27 Abs. 2 PflBG und somit an der verminderten..., ...dreijährigen Ausbildung nach PflBG in Konkurrenz gebracht..., ...Streichung von §27 Abs. 2 PflBG umgesetzt wird. § ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Diakonie Deutschland setzt sich für die Schaffung eines eigenständigen und klaren Berufsprofils für die Pflegeassistenz als Heilberuf mit der Finanzierung über den Ausbildungsfond der Länder nach dem Pflegeberufegesetz ein. Die Diakonie setzt sich für eine 18-monatige Pflegeassistenzausbildung ein.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 PflBG aufgeweicht. Diese müssen..., ... Tätigkeiten nach § 4 PflBG kann auch in nicht-komplexen..., ...Pflegefachkraft nach § 1 PflBG erfolgen. Eine Übertragung..., ...vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 PflBG, bei der Pflegefachkraft..., ...dreijährige Berufsausbildung nach PflBG an der Regelung des §27 Abs. 2 PflBG und somit an der verminderten..., ...dreijährigen Ausbildung nach PflBG in Konkurrenz gebracht..., ...PflAssEinfG der §27 Abs. 2 PflBG ganz gestrichen wird. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Kompetenzerweiterung in der Pflege
Der DPR setzt sich für eine Kompetenzerweiterung in der Pflege ein und hat sich in dem beigefügten Papier dazu positioniert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 10.05.2024
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Adressatenkreis:
-
05.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG berühren, wobei die Komplexität..., ...Vorbehaltsaufgaben gemäß § 4 Abs. 2 PflBG zuzuordnen sein (Weidner..., ...Pflegefach-personen nach § 4 PflBG uneingeschränkt durch ..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG von Pflegefachpersonen..., ... ist gemäß § 4 Absatz 2 PflBG eine grundsätzliche Vorbehalts-aufgabe..., ...werden entsprechend § 14 PflBG qualifizierte Pflegefachpersonen..., ...Umkehrschluss für die nach § 14 PflBG qualifizierten Pflegefachpersonen..., ...Analog zum Bachelorstudium (PflBG Teil 3 und korrespondierender..., ...Aufgabenfeldes des BIBB nach § 54 PflBG im Sinne der Erforschung..., ...Pflegeausbildung nach § 53 PflBG sollte darüber hinaus ..., ...Kompetenz“ (§ 5 Absatz 1 Satz 1 PflBG) mit der Begrifflichkeit..., ...Pflegeprozesssteuerung nach §§ 4, 5 PflBG sowie die Unterstützung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband Geriatrie befürwortet die Einführung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung als Heilberuf mit klar definierten Kompetenzen zur Entlastung der Pflegefachpersonen, insbesondere im ambulanten Bereich. Zentrales Anliegen ist, Pflegefachassistenz eng am Grundsatz „Reha vor Pflege“ auszurichten und die geriatrische Rehabilitation zu stärken. Zudem fordert der Verband, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im PflFAssG und PflBG vollwertig als Träger der praktischen Ausbildung zuzulassen, um Ausbildungskapazitäten zu erweitern und frühzeitig qualifiziertes Personal für die Rehabilitation zu gewinnen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 04.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) notwendig. Für den ..., .... Für den § 7 Abs. 1 PflBG wird folgende Ergänzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI
Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegefachpersonen gemäß § 4 PflBG in § 28 SGB V i.S. einer..., ...Heilkundeausübung im neuen § 4a PflBG dar. Es ist jedoch zu..., ...Vorbehaltstätigkeit nach § 4 PflBG - daher wird die Definition..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG sind anzuerkennen und ..., ...Zusatzausbildung nach § 14 PflBG. Diese gilt es ebenso ..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG zu dem hier zu entwickelnden..., ... Ausbildungen nach dem PflBG erworbenen Kompetenzen..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pflegeschulen ..., ... der Überschrift zu § 4 PflBG, wodurch richtig gestellt..., ...Heilkundeausübung in das PflBG ausdrücklich. Die Ausübung..., ...einer Erlaubnis nach § 1 PflBG, also sowohl die beruflich..., ...handelt, die im Rahmen des PflBG erworben wurden. Dies..., ...nach § 37 Absatz 2 Satz 2 PflBG zutreffen, die sich zudem..., ...korrespondierende Regelung im PflBG fehlt, würden aktuell..., ...Heilkundemodulen nach § 14 PflBG muss darüber hinaus von..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen Kompetenzen..., ... die Regelung zu § 14a PflBG mit eingeschlossen wird..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ... Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Durchlässige Bildungsstruktur in der Pflege
Der DPR setzt sich für eine durchlässige Bildungsarchitektur ein. Dazu wurden Kompetenzstufen Pflegender formuliert und Mitgliedern des Bundestags übermittelt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 10.05.2024
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Adressatenkreis:
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05.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegeübernahme nach § 4 PflBG (DQR4; Verantwortlich ..., ...Pflegeübernahme nach § 37 PflBG (DQR 6, Verantwortlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung von 12 Monaten
Im Bereich der Assistenzausbildung in der Pflege, die nach dem Willen der Bundesregierung bundeseinheitlich geregelt werden soll, muss der Fokus auf einen niedrigschwelligen Zugang zur bestmöglichen Potentialhebung und Ressourcenschonung gelegt werden. Der Zugang in eine Pflegequalifizierung muss für viele Interessierte ermöglicht werden und die Pflegeschulinfrastruktur muss einen Kapazitätsausbau auch realistisch erreichen können. Bereits heute ist ein sich zuspitzender Lehrkräftemangel an Pflegeschulen zu verzeichnen. Daher darf die Ausbildungsdauer im Pflegeassistenzberuf von 12 Monaten in keinem Fall überschritten werden, so wie die weit überwiegende Zahl der Bundesländer die landesrechtlich geregelten Helferausbildungen bereits seit mehreren Jahrzehnten konzipiert haben.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... an die Ausbildung nach PflBG gegeben ist - gleiches..., ...Fachkraft-Ausbildung nach PflBG in die Pflegeassistenz-Ausbildung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform Pflegeassistenz bzw. Pflegehilfeausbildung
Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 25.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 30 Abs. 3 Satz 2 PflBG, gilt die für den gleichen..., ...bei Ausbildungsabbruch im PflBG Viele Auszubildende in...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen und Ergänzungen im Pflegekompetenzgesetz
Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe, sowie um die Weiterentwicklung alternativer Wohnformen sowie um Vereinfachungen und Beschleunigung von Vertrags- und Vergtütungsverhandlungen. Der Paritätische fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht, Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege, Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens, Änderungen in § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege, Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung, keine Etablierung eines dritten Sektors bei Wohnformen für Pflegebedürftige.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
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Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegefachpersonen gemäß § 4 PflBG in § 28 SGB V i.S. einer..., ...Heilkundeausübung im neuen § 4a PflBG dar. Es ist je-doch zu..., ...Vorbehaltstätigkeit nach § 4 PflBG - daher wird die Definition..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG sind anzuerkennen und ..., ...Zusatzaus-bildung nach § 14 PflBG. Diese gilt es ebenso ..., ...Fach-kommission nach § 53 PflBG zu dem hier zu entwickelnden..., ...der Ausbildungen nach dem PflBG erworbenen Kompetenzen..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pfle-geschulen..., ... der Überschrift zu § 4 PflBG, wodurch richtig gestellt..., ...Heilkundeausübung in das PflBG ausdrücklich. Die Ausübung..., ...einer Erlaubnis nach § 1 PflBG, also sowohl die beruflich..., ...handelt, die im Rahmen des PflBG erworben wurden. Dies ..., ...nach § 37 Ab-satz 2 Satz 2 PflBG zutreffen, die sich zudem..., ...korrespondierende Regelung im PflBG fehlt, würden aktuell ..., ...Heilkundemodulen nach § 14 PflBG muss darüber hinaus von..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen Kompetenzen..., ... die Regelung zu § 14a PflBG mit eingeschlossen wird..., ...Fach-kommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ... Vor-schriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer 18monatigen Pflegeassistenzausbildung
Einführung eines bundeseinheitlichen 18monatigen Pflegeassistenzausbildung, Sicherung einer tariflichen Ausbildugnsvergütung, Finanzierung der Pflegeausbildungen ohne weitere Belastung der Eigenanteile Pflegebedürftiger.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Ausbildung nach dem PflBG bereits über fun-dierte..., ...Pflegefachkraftausbildung nach PflBG grundsätzlich aus Steuermitteln..., ...generalistischen Pflegeausbildung nach PflBG gerechtfertigt ist, fehlen..., ...Gesetzentwurfs sowie in § 5 Absatz 1 PflBG erfor-derlich. Aufgrund..., ... sollte in § 7 Absatz 1 PflBG vorgenommen werden. In..., ... zum BIBB wie bei § 63 PflBG keine Anwendung finden..., ... möglich. § 27 Absatz 1 PflBG, der auch für die Pflegeassistenzausbildung..., ...Betriebskosten Gemäß § 27 Absatz 1 PflBG, der auch für die Pflegeassistenzausbildung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Grundlegende Festlegung der Kompetenzen der Pflegefachkräfte in Abgrenzung zu Ärzten und Pflegehilfskräften
- Bereitgestellt von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 21.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...unnötige Doppelung zu § 4 PflBG. Die Regelung des §..., ...Heilkundebegriffs in § 4a PflBG-RE kann eine pflegerische..., ...Arznei-, (…) - Zu § 4a PflBG-RE – Selbständige Heilkundeausübung..., ...Umformulierung des § 4a Abs. 1 S. 1 PflBG-RE: „Personen mit ..., ...Qualifikationen nach § 14 PflBG ausdrücklich im Gesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung
Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 11.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Entwurf (bspw. §14a PflBG) schwächen die angestrebte..., ... Fachkommission. (§14a PflBG) Der BHC kritisiert: ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen und Ergänzungen im Pflegekompetenzgesetz
Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe, sowie um die Weiterentwicklung alternativer Wohnformen sowie um Vereinfachungen und Beschleunigung von Vertrags- und Vergtütungsverhandlungen. Der Paritätische fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht, Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege, Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens, Änderungen in § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege, Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung, keine Etablierung eines dritten Sektors bei Wohnformen für Pflegebedürftige.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in den Modulen nach § 14 PflBG beschriebenen Kompetenzen..., ...vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 PflBG sowie in § 15a SGB V tut..., ...vorbehaltene Aufgabe nach § 4 PflBG - daher wird die Definition..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pflegeschulen ..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG uneingeschränkt gelten..., ... der Überschrift zu § 4 PflBG, wodurch richtiggestellt..., ...Heilkundeausübung in das PflBG ausdrücklich. § 4a stellt..., ...einer Erlaubnis nach § 1 PflBG, also sowohl die beruflich..., ... der Regelung nach § 4a PflBG neu um eine Spezialregelung..., ...soll, die im Rahmen des PflBG erworben wurden. Da dies..., ...korrespondierende Rege-lung im PflBG fehlt, würden aktuell ..., ...Heilkundemodulen nach § 14 PflBG muss darüber hinaus von..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen BAGFW-Stellungnahme..., ... hochschulisch nach dem PflBG qualifiziert. Ohne die..., ...Nach-druck dafür ein, dass § 14 PflBG neu gefasst wird – und die Regelung zu § 14a PflBG miteingeschlossen wird..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erar-beiteten standardisierten..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ... Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI
Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 18.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in den Modulen nach § 14 PflBG beschriebenen Kompetenzen..., ...vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 PflBG sowie in § 15a SGB V tut..., ...vorbehaltene Aufgabe nach § 4 PflBG - daher wird die Definition..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pflegeschulen ..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG uneingeschränkt gelten..., ... der Überschrift zu § 4 PflBG, wodurch richtiggestellt..., ...Heilkundeausübung in das PflBG ausdrücklich. § 4a stellt..., ...einer Erlaubnis nach § 1 PflBG, also sowohl die beruflich..., ... der Regelung nach § 4a PflBG neu um eine Spezialregelung..., ...soll, die im Rahmen des PflBG erworben wurden. Da dies..., ...korrespondierende Regelung im PflBG fehlt, würden aktuell ..., ...Heilkundemodulen nach § 14 PflBG muss dar-über hinaus von..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen Kompetenzen..., ... hochschulisch nach dem PflBG qualifiziert. Ohne die..., ...Nachdruck dafür ein, dass § 14 PflBG neu gefasst wird – und die Regelung zu § 14a PflBG mit-eingeschlossen wird..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeiteten standardisierten..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ... Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Referentenentwurf Pflegefachassistenzgesetz
Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 23.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegeberufegesetz (§ 4 PflBG) – vor allem auch vor ..., ...Verantwortlichkei-ten (§ 4 PflBG) – für die Pflegeprozesssteuerung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG – analog den Regelungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Referentenentwurf Pflegefachassistenzgesetz
Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 01.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegeberufegesetz (§ 4 PflBG) – vor allem auch vor ..., ...Verantwortlichkei-ten (§ 4 PflBG) - für die Pflegeprozesssteuerung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG – analog den Regelungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI
Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Heilkundeausübung in einem neuen § 4a PflBG dar. Allerdings ist dringend..., ...in den Modulen nach § 14 PflBG beschriebenen Kompetenzen..., ...vorbehaltenen Aufgaben nach § 4 PflBG sowie in § 15a SGB V tut..., ...vorbehaltene Aufgabe nach § 4 PflBG - daher wird die Definition..., ...Pflegefachpersonen i.S. des § 1 Absatz 1 PflBG – mithin ohne erweiterte..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pflegeschu-len..., ...Heilkundemodule nach § 14 Absatz 4 PflBG im Rahmen der Pflegefach-ausbildung..., ...hierzu Anmerkungen zu § 14 PflBG). § 73d: Eigenverantwortliche..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG fallabschlie-ßend zu erbringen..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG uneingeschränkt gelten..., ...Heilkundeausübung in das PflBG ausdrücklich. § 4a stellt..., ...einer Erlaubnis nach § 1 PflBG, also sowohl die beruflich..., ... hochschulisch nach dem PflBG qualifiziert. Ohne die..., ...Nachdruck dafür ein, dass § 14 PflBG neu gefasst wird – und die Regelung zu § 14a PflBG miteingeschlossen wird..., ...Berufsbezeichnung nach § 1 PflBG können zusätzlich Kompetenzen..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeiteten standardisierten..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ...Mindestanforderungen nach § 9 PflBG erfüllt wer-den. Die übrigen Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rehakliniken als Träger der praktischen Pflegeausbildung zulassen
Wir möchten, dass Reha-Einrichtungen für die Pflegeausbildung und Pflegefachassistenzausbildung als Träger der praktischen Ausbildung zugelassen werden.
- Bereitgestellt von: Landesverband der Privatkliniken in Hessen e.V. am 08.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Das Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht die Trägerschaft...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rehakliniken als Träger der praktischen Pflegeausbildung zulassen
Reha-Einrichtungen sollen als Träger der praktischen Pflege(fachassistenz)ausbildung zugelassen werden.
- Bereitgestellt von: Landesverband der Privatkliniken in Rheinland-Pfalz und dem Saarland e.V. am 08.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Das Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht die Trägerschaft...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Pflegekompetenzgesetz wird die Übernahme von Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen erweitert, was sich auf Organisation und Einsetzbarkeit der Mitarbeitenden in Pflege und Krankenhaus auswirkt. Es wird eine Änderung der vorgeschlagenen Begrifflichkeiten erbeten und es werden Vorschläge für einen größeren Wirkungsgrad gemacht. Ziel der Vorschläge zum Leistungsrecht im SGB XI ist eine Verbreiterung der Möglichkeiten für intersektorale Versorgungsmöglichkeiten und eine Beschleunigung der Verfahren der Selbstverwaltung.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 01.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...unnötige Doppelung zu § 4 PflBG. Die Regelung des §..., ...Heilkundebegriffs in § 4a PflBG-RE kann eine pflegerische..., ...Arznei-, (…)“ - Zu § 4a PflBG-RE – Selbständige Heilkundeausübung..., ...Umformulierung des § 4a Abs. 1 S. 1 PflBG-RE: „Personen mit ..., ...Qualifikationen nach § 14 PflBG ausdrücklich im Gesetz...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Grundlegende Festlegung der Kompetenzen der Pflegefachkräfte in Abgrenzung zu Ärzten und Pflegehilfskräften
- Bereitgestellt von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 14.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) in der Versorgung besser..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG und die Bundesministerien nach § 14 PflBG direkte Einflussmöglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Als DDG setzen wir uns dafür ein, dass Pflegefachberufe in der medizinischen Versorgung aufgewertet werden. Es braucht aus unserer Sicht eine Stärkung der Kompetenzen von Pflegenden und eine bessere Einbindung digitaler Lösungen in die Pflege.
- Bereitgestellt von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fachkommission nach §53 PflBG entwickelten standardisierten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorbereitung APN Gesetz
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 08.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fachkommission nach § 53 PflBG stark an medizinischen..., ...der DPR gemäß § 14 Abs. 4 PflBG zudem die Ausweitung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Impulse zur Neuaufstellung des Gesundheits- und Pflegesystems
Weiterentwicklung der Pflege: Mehrfachnutzung bestehender Angebote vor Ort; Flexibilisierung von Pflegeleistungen jenseits von ambulant und stationär; Weiterentwicklung der Steuerungsfunktion von Kommunen; neues Zusammenspiel zwischen Stadt, Land und Bund sowie pflegebedürftigen Menschen, ihren An- und Zugehörigen wie auch den Organisationen der institutionellen Altenhilfe und Pflege; Etablierung von Community Health Nursing und Gesundheitskiosken.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... die von den nach dem PflBG benannten Stellen erteilt..., ... die von den nach dem PflBG benannten Stellen erteilt...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband Geriatrie befürwortet eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung mit klar profiliertem Berufsbild der Pflegeassistenzperson und Ablehnung einer bloßen Pflegehilfeausbildung ohne heilberufliche Qualifikation. Zur Entlastung der Pflegefachpersonen fordert er die Möglichkeit zur Delegation klar definierter Tätigkeiten an Pflegeassistenzkräfte sowie die Stärkung geriatrischer Rehabilitation nach dem Grundsatz „Reha vor Pflege“. Zentral ist die gesetzliche Anerkennung von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als gleichrangige Träger der praktischen Ausbildung nach PflAssEinfG und PflBG, um zusätzliche Ausbildungskapazitäten zu schaffen und qualifiziertes Personal frühzeitig zu binden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 15.08.2024
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Adressatenkreis:
-
30.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Für den § 7 Abs. 1 PflBG wird folgende Ergänzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Der VDP begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung das Qualifizierungsangebot für eine weitere Zielgruppe vorantreibt. Das Ziel der Stellungnahme ist eine zu- kunftsfähige, finanzierbare und praxisnahe Qualifikation zur Pflegefachassistenz zu etablieren: Dafür braucht es Refinanzierung von Schulsozialarbeit an Pflegeschulen in freier Trägerschaft.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 05.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rückfallregelung“ in § 30 PflBG greift nur, wenn bereits..., ...nach § 30 Abs. 3 Satz 2 PflBG, gilt die für den gleichen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht es als erforderlich an, dass die Übertragung von Heilkunde an Pflegefachpersonen an nachvollziehbare und transparente Qualifikationsanforderungen gekoppelt wird. Ferner fordert die BÄK, dass ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Abgabe einer Stellungnahme zu den Rahmenverträgen hinausgehen. Beibehaltung der ärztlichen Kernkompetenzen bei selbständiger Erbringung erweiterter heilkundlicher Leistungen (§ 73 d SGB V neu). Die BÄK befürwortet den weiteren Ausbau von regionalen Netzwerken (§ 45d SGB XI neu). Dies sollte jedoch im Hinblick auf die lokalen Formen der Zusammenarbeit auch unter der Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten geschehen. Zusätzlich § 95 Art. 3 (19); § 291 Art. 3 (21); § 342 Art. 3 (35); § 347 Art. 3 (36) § 399 Art. 3 (45).
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erlaubnis nach § 1 Satz 2 PflBG (i. d. F. v. 01.01.2025...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BMG, BMFSFJ Anmerkungen des DPR zur Einführung der bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
Vorbereitung Pflegeassistenzgesetz
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 08.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...darauf hin, dass die im PflBG und in der PflAPrVo festgelegten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung
Der DPR setzt sich für eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung ein und hat sich in den beigefügten Anmerkungen dazu positioniert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 10.05.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...darauf hin, dass die im PflBG und in der PflAPrVo festgelegten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
APN- Neues Berufsbild für die Pflege
Etablierung von Advanced Nurse Practice in Deutschland; Erweiterung der pflegerischen Kompetenzen; Aufgabenbereichen und Einsatzfelder auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen; Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen; rechtssichere Abgrenzung APN von Pflegefachkräften mit erweiterter Qualifikation.
- Bereitgestellt von: Katholischer Krankenhausverband Deutschland e.V. am 05.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fachkommission nach § 53 PflBG vorgesehenen Module Gegenstand..., ...gemäß Pflegeberufegesetz (PflBG) aufsetzt oder ob zunächst...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neues Berufsbild APN in der Pflege etablieren
Etablierung von Advanced Nurse Practice in Deutschland; Erweiterung der pflegerischen Kompetenzen; Aufgabenbereichen und Einsatzfelder auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen; Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen; rechtssichere Abgrenzung APN von Pflegefachkräften mit erweiterter Qualifikation.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fachkommission nach § 53 PflBG vorgesehenen Module Gegenstand..., ...gemäß Pflegeberufegesetz (PflBG) aufsetzt oder ob zunächst...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Impulse zur Neuaufstellung des Gesundheits- und Pflegesystems
Weiterentwicklung der Pflege: Mehrfachnutzung bestehender Angebote vor Ort; Flexibilisierung von Pflegeleistungen jenseits von ambulant und stationär; Weiterentwicklung der Steuerungsfunktion von Kommunen; neues Zusammenspiel zwischen Stadt, Land und Bund sowie pflegebedürftigen Menschen, ihren An- und Zugehörigen wie auch den Organisationen der institutionellen Altenhilfe und Pflege; Etablierung von Community Health Nursing und Gesundheitskiosken.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Pflegeberufegesetz (PflBG) benannten Stellen tätig..., ...zuständigen Stellen nach dem PflBG erfolgt. Wie bereits beschrieben..., ...Heilkundemodule nach § 14 Abs. 4 PflBG integrieren könnte. Die..., ...Ausbildungszielen nach §§ 5 und 37 PflBG abgeleitet werden, die..., ...die Abschlüsse nach dem PflBG für unabdingbar. Als positiven..., ... Pflegestudium nach dem PflBG sowie die Schaffung ..., ...Vorbehaltsaufgaben nach dem PflBG (Pflegeprozesssteuerung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Regelungen im BEEP zur wirtschaftlichen Absicherung der professionellen Pflegeangebote in Deutschland reichen nicht aus. Die geplante kommunale Pflegestrukturplanung ist ein gefährliches Einfallstor für eine Bedarfssteuerung. Die geplanten gemeinschaftlichen Wohnformen bergen existenzielle Gefahren für bestehende Wohngemeinschaftsangebote. Durch das Gesetz droht ein neuer finanzpolitischer Verschiebebahnhof: Die ärztlichen Leistungen, die durch Pflegefachpersonen zukünftig erbracht werden können, sollen der Pflegeversicherung zugeordnet werden. Es gibt keine Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte, die heute als Hilfskräfte arbeiten – stattdessen sollen Ärzte zukünftig mit angestellten Pflegefachkräften entlastet werden, als Beitrag zur Bekämpfung des Ärztemangels.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Heilkundeausübung – § 4a PflBG 116 Standardisierte Module..., ...heilkundliche Aufgaben – § 14a PflBG 121 II.) Weitere..., ...Pflegefachpersonen gem. § 4 PflBG eindeutig geregelt. Eine..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG im Leistungsrecht verankert..., ... Artikel 5, Nr. 4 § 4a PflBG – Selbständige Heilkundeausübung..., ...Pflegefachpersonen nach § 1 PflBG sind zur selbständigen..., ... im Rahmen der nach dem PflBG erworbenen Kompetenzen..., ...Änderungsvorschläge § 4a PflBG wird wie folgt gefasst..., ...Artikel 5, Nr. 5 § 14a PflBG – Standardisierte Module..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG kann mit empfehlender ..., ...auf Kompetenzen nach § 37 PflBG und damit auf die hochschulische..., ...Änderungsvorschlag: In § 40 PflBG wird folgender Abs. 2a..., ...Pflegeberufereformgesetzes (PflBG) auf wissenschaftlicher..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es in § 62 PflBG mit dem Bericht des BMFSFJ..., ...Gesetzesänderung vor. § 68 PflBG wird um einen neuen Absatz...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge für das Pflegekompetenzgesetz 2025
Das Pflegekompetenzgesetz ist ein Baustein, um die Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken. Insgesamt ist es aber kein Durchbruch für die Pflege. Es fehlen wichtige Maßnahmen, um die Wirtschaftlichkeit der Pflegeeinrichtungen abzusichern. Bei den Regelungen zum sog. externen Vergleich führt die Berücksichtigung der Entlohnungsstruktur sogar zu einer Problemvervielfachung. Darüber hinaus bedrohen die gemeinschaftlichen Wohnformen als neuer Sektor in der Pflegeversicherung und eine in den geplanten Neuregelungen angelegte Bedarfssteuerung auf der Grundlage kommunaler Pflegeplanungen die professionellen Pflegeangebote, die in der aktuellen Versorgungskrise so dringend benötigt werden.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 15.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenz - PKG)
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Heilkundeausübung – § 4a PflBG 115 Standardisierte..., ...heilkundliche Aufgaben – § 14a PflBG 116 II.) Weitere..., ...Pflegefachpersonen gem. § 4 PflBG eindeutig geregelt. Eine..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG im Leistungsrecht verankert..., ... Artikel 4, Nr. 4 § 4a PflBG – Selbständige Heilkundeausübung..., ...Pflegefachpersonen nach § 1 PflBG sind zur selbständigen..., ... im Rahmen der nach dem PflBG erworbenen Kompetenzen..., ...Artikel 4, Nr. 5 § 14a PflBG – Standardisierte Module..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG kann mit empfehlender ..., ...auf Kompetenzen nach § 37 PflBG und damit auf die hochschulische..., ...Änderungsvorschlag: In § 40 PflBG wird folgender Abs. 2a..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es im § 62 PflBG mit dem Bericht des BMFSFJ..., ...Gesetzesänderung vor. § 68 PflBG wird um einen neuen Absatz...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag eines Änderungsantrages zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG
Der DPR setzt sich dafür ein, dass die Beachtung pflegerischer Qualitätsvorgaben (Struktur- Prozess- und Ergebnisqualität) eine Voraussetzung für die Erreichung der angestrebten Ziele des KHVVG-Gesetzes zur Steigerung der Versorgungsqualität sind. Außerdem sind die notwendigen Rahmenbedingungen zur Stärkung neuer pflegerischer Berufsbilder und einer sektorenübergreifenden Versorgung, die eine nachhaltige und pflegerische Versorgung schaffen, im Rahmen des KHVVG einzupflegen. Die konkreten Positionierungen finden sich im beigefügten Dokument.
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 29.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG gilt es entsprechende ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsbedarf beim Pflegekompetenzgesetz
Das Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Baustein, um die Professionalisierung der Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken. In der Begründung heißt es: „Der Pflegeberuf ist ein Heilberuf mit eigenen beruflichen Kompetenzen.“ Auf diesen Satz haben Tausende von Pflegekräften in Deutschland lange gewartet. Die Kompetenzen der Pflegekräfte werden anerkannt und leistungsrechtlich verankert. Das begrüßt der bpa. Darüber hinaus beinhaltet das Pflegekompetenzgesetz Ansätze struktureller Veränderungen im SGB XI, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf bestehende Versorgungsangebote bis hin zur Existenzgefährdung bewährter Pflegeangebote mit sich bringen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Heilkundeausübung – § 4a PflBG 102 Standardisierte..., ...heilkundliche Aufgaben – § 14a PflBG 103 II.) Weitere..., ...Pflegefachpersonen gem. § 4 PflBG eindeutig geregelt. Eine..., ...Vorbehaltstätigkeiten nach § 4 PflBG im Leistungsrecht veran-kert..., ... Artikel 5, Nr. 3 § 4a PflBG – Selbständige Heilkundeausübung..., ...Pflegefachpersonen nach § 1 PflBG sind zur selbständigen..., ... im Rahmen der nach dem PflBG erworbenen Kompetenzen..., ...Artikel 5, Nr. 4 § 14a PflBG – Standardisierte Module..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG kann mit empfehlender ..., ...Änderungsvorschlag: In § 40 PflBG wird folgender Abs. 2a..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es im § 62 PflBG mit dem Bericht des BMFSFJ..., ...Gesetzesänderung vor. § 68 PflBG wird um einen neuen Absatz...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht es als erforderlich an, dass die Übertragung von Heilkunde an Pflegefachpersonen an nachvollziehbare und transparente Qualifikationsanforderungen gekoppelt wird. Ferner fordert die BÄK, dass ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Abgabe einer Stellungnahme zu den Rahmenverträgen hinausgehen. Beibehaltung der ärztlichen Kernkompetenzen bei selbständiger Erbringung erweiterter heilkundlicher Leistungen (§ 73 d SGB V neu). Die BÄK befürwortet den weiteren Ausbau von regionalen Netzwerken (§ 45d SGB XI neu). Dies sollte jedoch im Hinblick auf die lokalen Formen der Zusammenarbeit auch unter der Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten geschehen. Zusätzlich § 95 Art. 3 (19); § 291 Art. 3 (21); § 342 Art. 3 (35); § 347 Art. 3 (36) § 399 Art. 3 (45).
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 18.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebrauch gemacht, so auch im PflBG. Die bundesweite Regelung..., ...müsste bundeseinheitlich im PflBG verankert werden. Die ..., ...gesetzlicher Regelungen im PflBG findet sich in § 15a SGB...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Pflegefachassistenzeinführungsgesetz
Vereinheitlichung der Pflegehelferausbildung bundesweit
- Bereitgestellt von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 21.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sieht analog zu § 9 Abs. 2 PflBG bei der Fachkraftausbildung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorbereitung ANP Gesetz
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 08.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 bis 8 PflBG i.d.F. v. 01.01.2025 entsprechenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für eine konkrete Wissenschaftliche und berufspolitische Definition von differenzierten berufsfeldorientierten Kompetenzstufen und Aufgabenbeschreibungen sowie Zuordnung zu Qualifikationsstufen und -entwicklungen von Pflegeberufen (Assistenz, Altenpflege, Fachkrankenpflege, Intensivpflege nach Berufsausbildung, Weiterbildung oder Studium) in der multiprofessionellen Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung.
- Bereitgestellt von: IGBP Interdisziplinäre Gesellschaft für Bildung in der Pflege am 12.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... dem Pflegeberufegesetz PflBG eine weitergehende Professionalisierung..., ...bringen, da er nach dem § 1 PflBG bisher an keiner Stelle...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Der Deutsche Verein begrüßt die zügige Wiedervorlage des Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz mit generalistischem Profil, welche zur Entwicklung eines durchlässigen Aus- und Weiterbildungssystems und damit zur Fachkräftesicherung in der Pflege beiträgt, sollte eingeführt werden. Die Ausbildung sollte 18 Monate dauern, einen angemessenen und gut begleiteten Anteil an Praxislernen enthalten und berufliche Vorerfahrungen sollten zur Verkürzung der Ausbildung angerechnet werden können. Damit sollte die Regelung einer einheitlichen Finanzierung und Vergütung verbunden sein. Durch die Etablierung eines einheitlichen Berufsbildes sollte u.a. die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erleichtert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 29.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Evaluationsergebnisse gemäß § 68 Abs. 4 PflBG berücksichtigt werden....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderungssammlung zur Verbesserung der Sepsis-Versorgung in Deutschland
Das Positionspapier soll einen Beitrag zur Verbesserung der Sepsis-Versorgung in Deutschland leisten. Drei Handlungsfelder (Befähigung des Gesundheitspersonals, Diagnostik und Einheitlichkeit bei der (digitalen) Erhebung und Nutzung von Daten) wurden identifiziert und entsprechende Forderungen zur Verbesserung formuliert.
- Bereitgestellt von: Aktionsbündnis Patientensicherheit am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fachkommission nach § 53 PflBG in ausgewählten Curricularen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regelungsentwurf in der Form eines Berufsgesetzes zum Physician Assistant
Die demographische Entwicklung in Deutschland stellt große Herausforderungen an die Gesundheitsversorgung. Das Berufsbild des Physician Assistant als akademisierter Gesundheitsberuf ist im angloamerikanischen Raum weit etabliert und die Niederlande haben es mittlerweile gesetzlich kodifiziert. In Deutschland besteht keine gesetzliche Regelung spezifisch für Physician Assistants. Rechtssicherheit und ein Beitrag zur Etablierung des Berufsbildes würde durch Erlass eines Berufsgesetzes erreicht. Angestrebt wird eine berufsgesetzliche Regelung des Berufsbildes Physician Assistant. Bis zur Umsetzung wird der Erlass von Selbstverpflichtungen der Hochschulen des DHPA im Stile eines Berufsgesetzes konsentiert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Hochschulverband Physician Assistant (DHPA) e.V. am 28.03.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Berufsbildes (vgl. § 4 Abs. 2 PflBG). Daraus folgt, dass ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) wird das Ziel verfolgt, die Kompetenzen und Rahmenbedingungen der Pflegefachpersonen umfassend zu stärken und dadurch die Versorgungslage nachhaltig zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 30.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...integriert. Während § 4a PflBG die berufs-rechtliche ..., ...Kompetenzen verfügen. Mit § 4a PflBG wird erstmals gesetzlich..., ...Ausbildung nach §§ 4, 5 und 37 PflBG erworben haben. Die Regelung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen und generalistischen Pflegefachassistenzausbildung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 08.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sieht analog zu § 9 Abs. 2 PflBG bei der Fachkraftausbildung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Der Deutsche Verein begrüßt die zügige Wiedervorlage des Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz mit generalistischem Profil, welche zur Entwicklung eines durchlässigen Aus- und Weiterbildungssystems und damit zur Fachkräftesicherung in der Pflege beiträgt, sollte eingeführt werden. Die Ausbildung sollte 18 Monate dauern, einen angemessenen und gut begleiteten Anteil an Praxislernen enthalten und berufliche Vorerfahrungen sollten zur Verkürzung der Ausbildung angerechnet werden können. Damit sollte die Regelung einer einheitlichen Finanzierung und Vergütung verbunden sein. Durch die Etablierung eines einheitlichen Berufsbildes sollte u.a. die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erleichtert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 11.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Evaluationsergebnisse gemäß § 68 Abs. 4 PflBG berücksichtigt werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Pflegekompetenzgesetzes
Der Deutsche Verein begrüßt die zügige Wiedervorlage des Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Unser Ziel: Ausweitung des Zugangs zu Präventionsleistungen, Stärkung der Pflegeberatung durch Implementierung von sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen, Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, Unterstützung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege, Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur, Förderung der Selbsthilfe. Ermöglichung innovativer Wohnformen und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Ländern und Kommunen bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Weiterentwicklung und Harmonisierung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz. Nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung und Abbau nicht notwendiger Bürokratie.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 08.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...eigenverantwortlich auszuüben (§ 4a PflBG-E). Unter diese Regelung..., ...Vorbehaltsaufgabe bereits im PflBG verankert ist, auch in...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kompetenzerweiterung in der Pflege
Der DPR setzt sich für eine Kompetenzerweiterung in der Pflege ein und hat sich in dem beigefügten Papier dazu positioniert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 10.05.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...werden entsprechend § 14 PflBG qualifizierte Pflegefachpersonen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Der Sozialverband VdK begrüßt grundsätzlich die Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, warnt jedoch vor einer Absenkung der Versorgungsqualität aufgrund unzureichender Umsetzung oder Überlastung der Pflegefachpersonen. Ebenfalls begrüßt wird die Stärkung der kommunalen Verantwortung, jedoch fordert der VdK hier mehr Kompetenzen und Mittel für die Pflegeplanung und -steuerung sowie deren Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 17.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kompetenzen verfügen. Mit § 4a PflBG wird erstmals gesetzlich..., ...Ausbildung nach §§ 4, 5 und 37 PflBG erworben haben. Die Regelung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Verhältnisprävention bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Umschichtung der Präventionsmittel von der Verhaltens- auf die Verhältnisprävention, Verhinderung von Systembrüchen im SGB V bei der Selbstverwaltung, Wirtschaftlichkeit, Evidenzbasierung und Qualitätssicherung, Unterstützung Einladungswesen J1- Untersuchung, Weiterentwicklung der Strukturen der Nationalen Präventionskonferenz, Verankerung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei der Finanzierung sozialer Einrichtungen in den SGBs
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Absatz 4 Pflegeberufegesetz (PflBG), das die Übertragung ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Um kardiovaskuläre Erkrankungen zu verhindern, muss aus Sicht der BAGFW-Verbände das oberste Ziel sein, an den Ursachen der Krankheitsentstehung anzusetzen, indem verhaltensbezogenen Risikofaktoren, wie Tabak- und Alkoholkonsum, Bewegungsmangel und ungesunde Ernährung, durch gesundheitsförderliche Verhältnisse und Maßnahmen - möglichst lebensweltlich eingebettet - entgegengewirkt wird. Aus Sicht der Verbände ist es daher eine dramatisch verpasste Chance, dass der vorliegende Entwurf genau an diesem wesentlichen Hebel nicht ansetzt, sondern diesen geradezu konterkariert, indem die Finanzierung der im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen zu Lasten der primären Prävention und Gesundheitsförderung erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
-
BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Absatz 4 Pflegeberufegesetz (PflBG), das die Übertragung ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strukturreform der stationären Versorgung in Krankenhäusern
Sicherstellung eines flächendeckenden Zugangs zur medizinischen Versorgung in Krankenhäusern für Patient_innen, Gewährleistung von wohnortnaher Versorgungssicherheit, Verhinderung von Unterversorgung einzelner Bevölkerungsgruppen in der stationären Versorgung, Berücksichtigung von Kooperationen in Verbünden bei der Leistungsgruppenzuweisung, basiswirksame Anpassung der Landesbasisfallwerte um 4 Prozent rückwirkend für die Jahre 2022 und 2023, vollständige Berücksichtigung der Tarifsteigerungen in den Landesbasisfallwerten und Bundeszuschuss in den Transformationsfonds.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Pflegeberufegesetz (PflBG) vorgesehenen Vorbehaltsaufgaben..., ... Vorbehaltsaufgaben des PflBG angepasst wurde. Aus unserer...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BWKG macht als Rahmenvertragspartei in Baden-Württemberg von der Möglichkeit Gebrauch, zu dem Entwurf für eine Festlegung von Zielwerten für eine bundeseinheitliche, mindestens zu vereinbarende personelle Ausstattung nach § 113c Abs. 8 SGB XI Stellung zu nehmen.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG und weitere pflegerische...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der pflegerischen Versorgung, Forderung nach stabiler Finanzlage der SPV
Die Lage der Pflegeversicherung und der pflegerischen Versorgung ist besorgniserregend: Die Finanzierung ist nicht gesichert. Pflegebedürftige haben zwar Anspruch auf Leistungen, aber keine Angebote vor Ort. Wer einmal pflegebedürftig ist, bleibt es wohl auch ein Leben lang. Die meisten werden von Angehörigen gepflegt, doch immer mehr Menschen leben allein. Und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter und weiter. Angesichts dieser Herausforderungen stellen sich drängende Fragen: Wie können wir zukünftig eine angemessene pflegerische Versorgung überhaupt noch gewährleisten? Und ist dies unter den derzeitigen Rahmenbedingungen überhaupt möglich? Der BKK Dachverband macht dazu in diversen Positionspapiere Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung und Sicherung der Finanzlage der SPV.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fachkommission gem. § 53 PflBG sowohl heilkundliche als..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG bzw. Diabetesfachkraft..., ... zukünftig (§ 37 Abs. 2 PflBG ab 01.01.2025, § 73d SGB...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der beruflichen Nachqualifizierung für Leistungsberechtigte im SGB II
Der Deutsche Verein empfihelt, das Verfahren der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) weiter zu vereinfachen. Er tritt dafür ein, öffentliche und staatlich anerkannte Einrichtungen ohne ein weiteres Verfahren der Trägerzulassung als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung im Sinne des § 178 SGB III zuzulassen, soweit sie bereits umfangreichen Anforderungen nach Bundes- und Landesgesetzen unterliegen und unter laufender staatlicher Aufsicht stehen. Der Deutsche Verein fordert mit Blick auf das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024, den Eingliederungs- und Verwaltungstitel für das SGB II im Bundeshaushalt so auszugestalten, dass ein ausreichend dimensionierten Betreuungsschlüssel und gut qualifiziertes Personal in den Jobcentern eingesetzt werden kann.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 26.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Satz 1 Pflegeberufegesetz (PflBG) gemäß § 181 Abs. 4 Satz...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fachkräfteeinwanderung verantwortungsvoll gestalten
Der Deutsche Verein regt an, Einwanderung zum Zweck der Ausbildung durch einen weiteren Ausbau der Ausbildungskooperationen zur Anwerbung künftiger Auszubildender zu stärken; für den Aufenthalt zu Studienzwecken die Befristung der Aufenthaltserlaubnis an die Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs anzupassen; Zeiten des Studiums und der Ausbildung voll, statt wie bislang nur zur Hälfte, auf die für die Niederlassungserlaubnis – also den unbefristeten Aufenthalt – anzurechnen. Internationale Mobilität von Fachkräften muss mit einer Absicherung der Ansprüche aus sozialen Sicherungssystemen verbunden sein. Neben bestehenden bilateralen völkerrechtlichen Abkommen zur wechselseitigen Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen sollten Abkommen mit weiteren Staaten geschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegeausbildung nach dem PflBG umfassten Gesundheits-..., ...Helferausbildung gemäß § 12 Abs. 2 PflBG betreffen. Es kann ebenso...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Die hausärztliche Vorhaltepauschale wird abgelehnt, da die Vorhaltung bestimmter Strukturen und Angebote zum Versorgungsauftrag gehört. Eine Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen wird ebenfalls abgelehnt. Sie hat keinerlei Auswirkungen auf das Versorgungsangebot. Die Mindestbagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen benachteiligt kleine Kassen und wird für die gesetzliche Krankenversicherung eine Last. Diese wird daher abgelehnt und soll verhindert werden. Die Einführung der jährlichen Versorgungspauschale wird begrüßt. Im Gesetz sollte eine finanzneutrale Umsetzung festgeschrieben werden. Ebenfalls begrüßt wird die Regelung zur Verbesserung der Transparenz über Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen, die nun gesetzlich verankert wird.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 22.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... zukünftig (§ 37 Abs. 2 PflBG ab 01.01.2025; angekündigtes...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
Die Ziele des PKG zur Stärkung der Handlungsautonomien der professionellen Pflege und zur strukturellen Weiterentwicklung der SPV werden vom AOK-Bundesverband begrüßt. Die vorgeschlagenen Regelungen wirken aber in der Gesamtschau wenig stringent, kaum verständlich und sind missverständlich formuliert. Umsetzungsfragen für die Regelversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung müssen noch geklärt werden.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 01.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... mit Erlaubnis nach § 1 PflBG verbleibt. Um Missverständnisse...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Entwicklung eines bundeseinheitlichen, rechtlich verankerten Berufsbilds für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegeassistenz zur Sicherung von Qualität, Vergleichbarkeit und beruflicher Anschlussfähigkeit sowie die Abschaffung von Schulgeld und Ausbildungskosten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 06.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
APN- Neues Berufsbild für die Pflege
Etablierung von Advanced Nurse Practice in Deutschland; Erweiterung der pflegerischen Kompetenzen; Aufgabenbereichen und Einsatzfelder auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen; Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen; rechtssichere Abgrenzung APN von Pflegefachkräften mit erweiterter Qualifikation.
- Bereitgestellt von: Katholischer Krankenhausverband Deutschland e.V. am 22.05.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von Rehakliniken als Träger der Pflegeausbildung
Das Pflegeberufegesetz ist dahingehend zu ändern, dass ambulante und stationäre Rehabilitationseinrichtungen Ausbildungsträger für die Pflegeausbildung sein können.
- Bereitgestellt von: Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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25.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reha-Kliniken als Ausbildungsträger zulassen
Es ist dringend notwendig, das im Koalitionsvertrag formulierte Vorhaben, die Reha-Kliniken an der Pflegeausbildung zu beteiligen, im Pflegeberufegesetz umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bosch Health Campus setzt sich für die Weiterentwicklung der Primärversorgung durch innovative, patientenzentrierte Strukturen ein. Befürwortet werden: gesetzliche Verankerung von Primärversorgungszentren als multiprofessionelle Versorgungseinrichtungen, Etablierung von Gesundheitskiosken als niederschwellige Anlaufstellen, rechtliche Rahmenbedingungen für Gesundheitsregionen, Integration neuer Gesundheitsberufe (insbesondere Community Health Nurses), Förderung telemedizinischer Vernetzung sowie angemessene Vergütungsstrukturen für multiprofessionelle Zusammenarbeit.
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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14.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der Kompetenz von Pflegenden
Erweiterung von Pflegekompetenz muss auch für den Krankenhausbereich gelten.
- Bereitgestellt von: Katholischer Krankenhausverband Deutschland e.V. am 22.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bosch Health Campus setzt sich für die Weiterentwicklung der Primärversorgung durch innovative, patientenzentrierte Strukturen ein. Befürwortet werden: gesetzliche Verankerung von Primärversorgungszentren als multiprofessionelle Versorgungseinrichtungen, Etablierung von Gesundheitskiosken als niederschwellige Anlaufstellen, rechtliche Rahmenbedingungen für Gesundheitsregionen, Integration neuer Gesundheitsberufe (insbesondere Community Health Nurses), Förderung telemedizinischer Vernetzung sowie angemessene Vergütungsstrukturen für multiprofessionelle Zusammenarbeit.
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 26.01.2026
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Adressatenkreis:
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18.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bosch Health Campus setzt sich für die Weiterentwicklung der Primärversorgung durch innovative, patientenzentrierte Strukturen ein. Befürwortet werden: gesetzliche Verankerung von Primärversorgungszentren als multiprofessionelle Versorgungseinrichtungen, Etablierung von Gesundheitskiosken als niederschwellige Anlaufstellen, rechtliche Rahmenbedingungen für Gesundheitsregionen, Integration neuer Gesundheitsberufe (insbesondere Community Health Nurses), Förderung telemedizinischer Vernetzung sowie angemessene Vergütungsstrukturen für multiprofessionelle Zusammenarbeit.
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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16.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bezugnehmend auf die Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz aus dem BMG: Flexibilisierung von Pflegeleistungen jenseits von ambulant und stationär; Etablierung von Community Health Nursing; Ausbau und Stärkung der Kompetenzen der Pflegeberufe.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bezugnehmend auf die Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz aus dem BMG: Flexibilisierung von Pflegeleistungen jenseits von ambulant und stationär; Etablierung von Community Health Nursing; Ausbau und Stärkung der Kompetenzen der Pflegeberufe.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 20.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bezugnehmend auf die Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz aus dem BMG: Flexibilisierung von Pflegeleistungen jenseits von ambulant und stationär; Etablierung von Community Health Nursing; Ausbau und Stärkung der Kompetenzen der Pflegeberufe.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 20.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht es als erforderlich an, dass die Übertragung von Heilkunde an Pflegefachpersonen an nachvollziehbare und transparente Qualifikationsanforderungen gekoppelt wird. Ferner fordert die BÄK, dass ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Abgabe einer Stellungnahme zu den Rahmenverträgen hinausgehen. Beibehaltung der ärztlichen Kernkompetenzen bei selbständiger Erbringung erweiterter heilkundlicher Leistungen (§ 73 d SGB V neu). Die BÄK befürwortet den weiteren Ausbau von regionalen Netzwerken (§ 45d SGB XI neu). Dies sollte jedoch im Hinblick auf die lokalen Formen der Zusammenarbeit auch unter der Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten geschehen. Zusätzlich § 95 Art. 3 (19); § 291 Art. 3 (21); § 342 Art. 3 (35); § 347 Art. 3 (36) § 399 Art. 3 (45).
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 18.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des SGB V und des SGB XI, Ergänzungen zum Pflegeberufegesetz
Reform der Pflegeversicherung, Harmonisierung der Vorschriften des SGB V und SGB XI Ergänzend zum Pflegeberufegesetz für die Fachkraftausbildung in der Pflege: Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung sowie eines Pflegekompetenzstärkungsgesetzes
- Bereitgestellt von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 02.06.2025
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Adressatenkreis:
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19.05.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform Pflegeassistenz bzw. Pflegehilfeausbildung
Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 04.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
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Adressatenkreis:
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04.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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17.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Finanzierung der Ausbildungskosten durch Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung wird aus ordnungspolitischen Gründen abgelehnt. Gefordert wird, dass die Kosten der Pflegeassistenzausbildung vollumfänglich von den Bundesländern getragen werden. Die geplante Neuregelung zur Finanzierungsverantwortung der Pflegeassistenzausbildung wider-spricht der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung, pflegebedürftige Menschen finanziell bei den Eigenleistungen zu entlasten. Stattdessen führt die geplante Regelung dazu, dass die von den Pflegeeinrichtungen zu übernehmenden Anteile unmittelbar und zulasten der pflegebedürftigen Menschen wirken und die zu zahlenden Eigenanteile erhöhen.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 01.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Pflegekompetenzgesetzes
Stärkung der Profession "Pflege" zur Sicherstellung einer hohen Versorgungsqualität. Dies kann sowohl über Kompetenzerweiterung sowie der Förderung/Schaffung entsprechender Stellen für Advanced Practice Nurses (APNs) bzw. Community Health Nurses (CHN) gelingen.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 21.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: