Regelungsvorhaben
PflAssEinfG: Pflegeassistenzausbildung mit Steuermitteln finanzieren anstatt durch Beitragszahler der Sozialversicherung
Aktiv vom 20.08.2024 bis 14.01.2025
Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815)
am
20.08.2024
Beschreibung:
Die Assistenzausbildung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Der SPV dürfen keine weiteren Finanzierungslasten aufgebürdet werden. Sollte es bei der Finanzierungssystematik bleiben, sollte die PPV entsprechend ihres Versichertenanteils nur mit 7 anstatt der vorgesehenen 11 % beteiligt werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz - PflAssEinfG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]
- Pflege [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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