Regelungsvorhaben

Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung

Angegeben von:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (R001291) am 29.11.2024

Beschreibung:
Der Deutsche Verein begrüßt die zügige Wiedervorlage des Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz mit generalistischem Profil, welche zur Entwicklung eines durchlässigen Aus- und Weiterbildungssystems und damit zur Fachkräftesicherung in der Pflege beiträgt, sollte eingeführt werden. Die Ausbildung sollte 18 Monate dauern, einen angemessenen und gut begleiteten Anteil an Praxislernen enthalten und berufliche Vorerfahrungen sollten zur Verkürzung der Ausbildung angerechnet werden können. Damit sollte die Regelung einer einheitlichen Finanzierung und Vergütung verbunden sein. Durch die Etablierung eines einheitlichen Berufsbildes sollte u.a. die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erleichtert werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13634 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz) 1. Zuständiges Ministerium: BMFSFJ (20. WP) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2411290012 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2507110020 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 07.07.2025 an:

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