Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2411290012
(PDF - 7 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Der Deutsche Verein begrüßt die zügige Wiedervorlage des Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz mit generalistischem Profil, welche zur Entwicklung eines durchlässigen Aus- und Weiterbildungssystems und damit zur Fachkräftesicherung in der Pflege beiträgt, sollte eingeführt werden. Die Ausbildung sollte 18 Monate dauern, einen angemessenen und gut begleiteten Anteil an Praxislernen enthalten und berufliche Vorerfahrungen sollten zur Verkürzung der Ausbildung angerechnet werden können. Damit sollte die Regelung einer einheitlichen Finanzierung und Vergütung verbunden sein. Durch die Etablierung eines einheitlichen Berufsbildes sollte u.a. die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erleichtert werden.
Bereitgestellt von:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (R001291)
am
29.11.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Versendet am 13.03.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13634 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz) 1. Zuständiges Ministerium: BMFSFJ (20. WP) [alle SG hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
- Pflege [alle SG hierzu]