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AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR; BGB-Gesellschaft)
- Registernummer: R000892
- Ersteintrag: 22.02.2022
- Letzte Änderung: 08.01.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 25.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Rosenthaler Strasse 3110178 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930346460
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E-Mail-Adressen:
- info@bv.aok.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/234.470.001 bis 4.480.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2333,55
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (25):
- Antonie Bohner
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Dirk Bürger
Tätigkeit bis 10/21:
Fraktionsreferent
für eine Fraktion/eine Gruppe im Deutschen Bundestag - Bernd Faehrmann
- Jörg Friedrich
- Miriam Hack
- Kathrin Hayn
- Oliver Huizinga
- Petra Höft-Budde
- Christine Hopfgarten
- Sabine Jablonka
- Dr. Katrin Krämer
- Dr. Jürgen Malzahn
- Dr. Michael Neumann
- Heike Nowotnik
- Marion Pusch
- Dr. Sabine Richard
- Olaf Schmitz-Elvenich
- Kai Senf
- Martina Sitte
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Nadine-Michèle Szepan
Tätigkeit bis 04/24:
Abordnung
im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) oder dessen Geschäftsbereich - Dr. Sabine Jokisch
- Georg Stauder
- Isabelle Hüller
- Dr. Carola Reimann
- Jens Martin Hoyer
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Gesamtzahl der Mitglieder:
11 Mitglieder am 01.01.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- Deutsche Sozialversicherung Europavertretung
- European Social Insurance Platform ESIP
- Bundesverband Managed Care e.V.
- Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (10):
EU-Gesetzgebung; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der AOK-Bundesverband ist der verbandsmäßige Zusammenschluss der elf Allgemeinen Ortskrankenkassen. Er setzt sich für die Interessen seiner Mitglieder und ihrer über 27 Millionen Versicherten ein auf Bundesebene gegenüber dem Gesetzgeber, den Bundesministerien und sonstigen bundesweit tätigen Gremien, Institutionen, Parteien und Verbänden im Gesundheitssystem sowie gegenüber der Öffentlichkeit. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Stellungnahmen, Regelungsvorschläge und Positionspapiere verfasst und veröffentlicht und Gespräche mit Mitgliedern und Mitarbeitenden des Bundestages und der Bundesregierung geführt. Dabei geht es darum, sich auszutauschen und über Erfahrungen und Ziele der AOK-Gemeinschaft zu informieren, um eine gute, wohnortnahe und finanzierbare Gesundheits- und Pflegeversorgung für die Versicherten zu gewährleisten. Zudem werden Fachveranstaltungen und Empfänge durchgeführt und besucht, die dem Austausch, der Information und der Vernetzung dienen und an denen – neben anderen wichtigen gesundheitspolitischen Akteuren – regelmäßig auch Mitglieder und Mitarbeitende des Bundestages und der Bundesregierung teilnehmen.
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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
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Beschreibung:
Die vorgesehene Entbudgetierung der Hausärzte sowie die Zahlung von Vorhaltepauschalen werden abgelehnt. Stattdessen bedarf es einer substantiellen Versorgungsreform inklusive eines verbindlichen hausärztlichen Versorgungsauftrages. Abgelehnt wird die Einführung einer quartalsübergreifenden Versorgungspauschale für chronisch Erkrankte. Verwerfungen im Risikostrukturausgleich sind zu vermeiden. Gefordert wird die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung, die Einführung einer neuen Rechtsgrundlage für die „Regionale sektorenunabhängige Versorgung“ um Versorgungsinnovationen flexibel vor Ort umsetzen zu können und die Beauftragung des Wissenschaftlichen Beirates mit einem RSA-Gutachten zu versichertenbezogenen Zuweisungen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406250054 (PDF - 33 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Versendet am 02.04.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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SG2406250061 (PDF - 99 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.06.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
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Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
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Beschreibung:
Der AOK-Bundesverband fordert im Rahmen der Krankenhausreform die Modernisierung der Klinikstrukturen durch die Verbindung einer Leistungskonzentration mit einer bedarfsorientierten Vorhaltekostenfinanzierung. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Entkoppelung von Finanzierungs- und Strukturreform steht dieser Forderung diametral entgegen. Die Nachlagerung der verbindlichen Definition der Leistungsgruppen, verschiebt die eigentliche Strukturreform auf einen späteren Zeitpunkt und wird entsprechend ebenfalls abgelehnt. Der AOK-Bundesverband spricht sich außerdem gegen die Finanzierung der Krankenhaustransformation auf Kosten der Beitragszahlenden aus. Stattdessen sollten die Transformationskosten als Maßnahme der Daseinsvorsorge durch Bund und Länder getragen werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Medizinforschungsgesetz (MFG)
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Beschreibung:
Der AOK-Bundesverband lehnt die Etablierung von sogenannten vertraulichen Erstattungspreisen für Arzneimittel ab. Begrüßt werden hingegen diejenigen Regelungen, die auf die verbesserte Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln einzahlen sollen. Prämisse hierfür bleibt allerdings, dass die Patientensicherheit durch Beschleunigung und Bürokratieabbau nicht gefährdet werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)
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Beschreibung:
Die vorgesehene Aufgabenerweiterung der gematik im Rahmen von Zulassungs-, Festlegungs- und Bestätigungsverfahren wird abgelehnt. Selbiges gilt für die vorgesehene Verordnungsermächtigung des BMG bezüglich des zukünftigen Aufgabenspektrums der Digitalagentur. Hieraus resultiert eine Zweckentfremdung von Beitragsgeldern. Begrüßt werden hingegen jene Regelungen, die den Wechsel von Praxisverwaltungssystemen für Leistungserbringende erleichtern.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 377/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)
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Beschreibung:
Der AOK-Bundesverband begrüßt den Ansatz des Referentenentwurfes zur Notfallreform, fordert allerdings, dass auch die Weiterentwicklung des Rettungsdienstes im weiteren Verfahren mit einbezogen wird. Zudem bedarf es der Einbettung in parallellaufende Versorgungsreformen wie dem KHVVG und dem GVSG. Die Integrierten Notfallzentren sollten stärker als bisher vorgesehen, zu eigenständigen Organisationseinheiten ausgebaut werden, die über eigenes Personal und eine geeignete apparative Ausstattung verfügen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 379/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
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Beschreibung:
Es wird abgelehnt, die Mittel für Gesundheitskurse zu kürzen und für Screenings und den frühzeitigen Einsatz von Medikamenten umzuschichten. Der G-BA sollte mit der Studienevidenz und der hieraus abgeleiteten Definition wirksamer Maßnahmen beauftragt werden. Die vorgesehene Pflicht für Krankenkassen zum Abschluss von DMP-Verträgen wird abgelehnt.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 428/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.06.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 09.07.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
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Versendet am 09.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.08.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Apotheken-Reformgesetz
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Beschreibung:
Der AOK-Bundesverband begrüßt die geplante Apotheken-Reform insbesondere mit Blick auf die geplante Strukturreform, der Flexibilisierung der Anforderungen etwa an Gründung einer Zweigapotheke und Entbürokratisierung – all dies mit dem Ziel, die Versorgung auch in strukturschwachen Gebieten sicherzustellen. Kritik gibt es im Detail bei der geplanten Honorarreform, da diese nicht zu GKV-Mehrausgaben führen sollte.
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Referentenentwurf:
Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 14.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407170025 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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Beschreibung:
Mit der Errichtung des Bundesinstituts verbindet der AOK Bundesverband die Hoffnung, dass es die Grundlage für eine politische Gesamtstrategie gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen schafft und den „Health in all policies“-Ansatz stringent verfolgt. Das schlanke Errichtungsgesetz lässt zugleich noch einige Fragestellungen offen, was etwa die konkrete Aufgabenbeschreibung des Instituts und die Rechtsnachfolge von Teilen des RKI angeht. Der AOK-Bundesverband empfiehlt, die KiGGS-Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland neu aufzulegen, was im Haushalt des Instituts zu berücksichtigen ist.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 376/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.03.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
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Beschreibung:
Der AOK-Bundesverband begrüßt grundsätzlich die Initiative des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat, die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Überarbeitungsbedarf wird allerdings noch hinsichtlich der einheitlichen und klaren Verwendung verschiedener Begrifflichkeiten gesehen. Zudem wird kritisiert, dass die Krankenkassen zukünftig Vorgaben aus unterschiedlichen Rechtsquellen, nämlich sowohl dem BSIG als auch dem SGB V umsetzen müssen. Eine Streichung der IT-Sicherheitsregelungen aus dem SGB V wird entsprechend gefordert.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
- BSIG 2009 [alle RV hierzu];
- De-Mail-G [alle RV hierzu];
- EGovG [alle RV hierzu];
- EnWG 2005 [alle RV hierzu];
- MessbG [alle RV hierzu];
- EnSiG 1975 [alle RV hierzu];
- SGB 5 [alle RV hierzu];
- DiGAV [alle RV hierzu];
- SGB 6 [alle RV hierzu];
- BFSGV [alle RV hierzu];
- TKG 2021 [alle RV hierzu];
- KHSFV [alle RV hierzu];
- MessEV [alle RV hierzu];
- AWV 2013 [alle RV hierzu];
- VDG [alle RV hierzu];
- PassDEÜV [alle RV hierzu];
- PAuswV [alle RV hierzu];
- KassenSichV [alle RV hierzu]
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.06.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
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Beschreibung:
Die Ziele des PKG zur Stärkung der Handlungsautonomien der professionellen Pflege und zur strukturellen Weiterentwicklung der SPV werden vom AOK-Bundesverband begrüßt. Die vorgeschlagenen Regelungen wirken aber in der Gesamtschau wenig stringent, kaum verständlich und sind missverständlich formuliert. Umsetzungsfragen für die Regelversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung müssen noch geklärt werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Pflege [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410010023 (PDF - 125 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.09.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
Versendet am 30.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
-
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Beschreibung:
-
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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Beschreibung:
Die Finanzierung der Ausbildungskosten durch Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung wird aus ordnungspolitischen Gründen abgelehnt. Gefordert wird, dass die Kosten der Pflegeassistenzausbildung vollumfänglich von den Bundesländern getragen werden. Die geplante Neuregelung zur Finanzierungsverantwortung der Pflegeassistenzausbildung wider-spricht der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung, pflegebedürftige Menschen finanziell bei den Eigenleistungen zu entlasten. Stattdessen führt die geplante Regelung dazu, dass die von den Pflegeeinrichtungen zu übernehmenden Anteile unmittelbar und zulasten der pflegebedürftigen Menschen wirken und die zu zahlenden Eigenanteile erhöhen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 427/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz) 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Pflege [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 31.07.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23