Regelungsvorhaben

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)

Aktiv vom 25.06.2024 bis 23.01.2025

Angegeben von:
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts (R000892) am 25.06.2024

Beschreibung:
Der AOK-Bundesverband fordert im Rahmen der Krankenhausreform die Modernisierung der Klinikstrukturen durch die Verbindung einer Leistungskonzentration mit einer bedarfsorientierten Vorhaltekostenfinanzierung. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Entkoppelung von Finanzierungs- und Strukturreform steht dieser Forderung diametral entgegen. Die Nachlagerung der verbindlichen Definition der Leistungsgruppen, verschiebt die eigentliche Strukturreform auf einen späteren Zeitpunkt und wird entsprechend ebenfalls abgelehnt. Der AOK-Bundesverband spricht sich außerdem gegen die Finanzierung der Krankenhaustransformation auf Kosten der Beitragszahlenden aus. Stattdessen sollten die Transformationskosten als Maßnahme der Daseinsvorsorge durch Bund und Länder getragen werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (4)

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