Regelungsvorhaben
Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 23.01.2025
Angegeben von:
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts (R000892)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Die vorgesehene Aufgabenerweiterung der gematik im Rahmen von Zulassungs-, Festlegungs- und Bestätigungsverfahren wird abgelehnt. Selbiges gilt für die vorgesehene Verordnungsermächtigung des BMG bezüglich des zukünftigen Aufgabenspektrums der Digitalagentur. Hieraus resultiert eine Zweckentfremdung von Beitragsgeldern. Begrüßt werden hingegen jene Regelungen, die den Wechsel von Praxisverwaltungssystemen für Leistungserbringende erleichtern.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 377/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]