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Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001840
- Ersteintrag: 27.02.2022
- Letzte Änderung: 03.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 24.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Wismarsche Str. 17519053 SchwerinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4938548529100
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E-Mail-Adressen:
- info@kgmv.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (8):
- Dr. Kristin Wenzel
- André Loewe
- Daniel Korn
- Johanna Neubauer
- Jan Weyer
- Franzel Simon
- Christian Petersen
- Uwe Borchmann
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Gesamtzahl der Mitglieder:
46 Mitglieder am 11.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
- BioCon Valley Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Kommunaler Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern ist der Zusammenschluss der Träger von Krankenhäusern und ihrer Verbände im Land Mecklenburg-Vorpommern. Sie thematisiert Verbesserungspotential und gesetzliche Entscheidungen in der Gesundheits- und Krankenhauspolitik und fördert den Dialog zwischen den Krankenhäusern in M-V und der Politik in gesundheitspolitischen Fragestellungen. Ihr Ziel ist es, die Interessen der Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken und der Verbände in den Fokus der Gesetzgebung und anderer politischer Entscheidungen zu stellen. Um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, steht die Krankenhausgesellschaft im ständigen Austausch mit den Vertretern der Krankenhäuser sowie den Vertretern aus Politik, Medien und Wirtschaft.
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Krankenhaustransparenzgesetz
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Beschreibung:
Die Interessen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sollen bei der Ausgestaltung des Gesetzesvorhabens berücksichtigt werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8408 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8904 (Vorgang) [alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8408 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz - (Krankenhaustransparenzgesetz) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
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Beschreibung:
Die Interessen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sollen bei der Ausgestaltung des Gesetzesvorhabens berücksichtigt werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2408160009 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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SG2410160002 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 16.10.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Medizinforschungsgesetz
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Beschreibung:
Keine zusätzlichen Bürokratielasten für Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407020030 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.07.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Deutsche Öffentliche Hand – LandSchwerinBetrag: 70.001 bis 80.000 EuroFörderung der Kinder- und Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern Die Mittel sind bestimmt zur Erhaltung und Verbesserung der ärztlichen Versorgungsstrukturen in der Kinder- und Jugendmedizin im Land Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere durch die Schaffung von mehr langfristigen Anstellungen junger Ärzte an kleineren Pädiatrien, einer höhergradigen Spezialisierung, einer verstärkten Kooperation zwischen weiterbildenden Krankenhäusern sowie der Bildung eines landesweiten Netzwerkes. Die Mittel werden der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern als Berufsverband und damit als berufsständischer Vertretung der angeschlossenen Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern gewährt, um die krankenhausübergreifende Koordinierung und Projektführung zu bewerkstelligen.
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.490.001 bis 1.500.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (3):
- Universitätsmedizin Rostock
- Universitätsmedizin Greifswald
- Helios Kliniken Schwerin
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23