Stellungnahmen/Gutachten
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18.523 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.523)
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung unsachgemäßer Ungleichbehandlung von Biomethan und biogenem Flüssiggas in BEG WG
Unter Punkt 3 EE Klasse in Anhang 1 (TMA) zu BEG WG wird als Mindestanforderung u.a. die Nutzung einer Brennstoffzelle mit grünem Wasserstoff und Biomethan aufgeführt. Eine Ungleichbehandlung von Biomethan und biogenem Flüssiggas ist nicht sachgemäß (wie bereits im GEG anerkannt) und somit schnellstmöglich durch die Aufnahme von biogenem Flüssiggas zur Nutzung in einer Brennstoffzelle als Erfüllungsoption zu korrigieren.
- Bereitgestellt von: Primagas Energie GmbH am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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05.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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18.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt Betriebsausgabenabzug von Zinsen auf Schuldverschreibungen
Eine Spezialregelung im Steueroasenabwehrgesetz verursacht derzeit erhebliche Rechtsunsicherheit, ob ab dem 1. Januar 2025 Fremdkapitalzinsen auf Inhaberschuldverschreibungen weiterhin als Betriebsausgabe abgezogen werden dürfen. Damit die laufende Finanzierung kapitalmarktorientierter Unternehmen nicht in erheblicher Weise geschwächt, die Bemühungen der Bundesregierung zur Stärkung der Kapitalmarktfinanzierung nicht konterkariert und Inhaberschuldverschreibungen im StAbwG konsistent behandelt werden, regen wir eine klarstellende Ausnahmeregelungen für Inhaberschuldverschreibungen an.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Stärkung der Markttransparenz durch weitere Angabepflichten der Anbieter und eine zentrale Erfassung aller Angaben im Internet (§ 1a AVBFernwärmeV-E). 2. Stärkung des Quasiwettbewerbes wenigstens durch erhöhte Bewertung des Marktelementes über 50 % Gewichtung hinaus im Muster einer Preisänderungsklausel zum Arbeitspreis (Anlage § 24 Absatz 2 Satz 4 AVBFernwärmeV-E).
- Bereitgestellt von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingun- gen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verord- nung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versor- gung mit Fernwärme oder Fernkälte
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II)
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge von aba, ABV und AKA zu umfassendem Abbau von entbehrlichen Steuererklärungs- und Mitwirkungspflichten für steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen. Maßgeblicher Grundsatz sollte sein, den Umfang der steuerlichen Feststellungserklärungen konsequent auf die Angabe solcher Erträge zu beschränken, die für Finanzämter bzgl. steuerbefreite Anleger tatsächlich relevant sind und ansonsten eine sog. „Nullerklärung“ zu ermöglichen, ergänzt um weitere Informationen. Dies betrifft die Erstellung und Abgabe der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung für Personengesellschaften (§§ 179, 180 AO) sowie für Spezial-Investmentfonds und Investmentfonds nach InvStG, die derzeit selbst dann zu erfolgen haben, soweit steuerbefreite und nicht-steuerbare Anleger beteiligt sind.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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09.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BMF Roundtable zu Bürokratieabbau im Steuerrecht am 16. September 2024: Konkreter Regelungsvorschlag der AKA zur Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten in der Immobiliendirektanlage bzgl. der Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG um den Verlust der Steuerbefreiung zu vermeiden und Aufwand und Kosten für steuerbefreite Einrichtungen & Finanzämter zu verringern. Zudem sollt bzgl. § 22a Abs. 5 EstG (Verspätungsgeld) der Satz 3 um eine Nichtbeanstandungsregelungen erweitert werden (wenn Fehler nicht zu vertreten sind oder wenn die Fehlerquote unterhalb von 5% der Rentenbezugsmitteilungen liegen) und es sollte Ermessen bei der Betriebsprüfung eingeräumt werden, von der Erhebung des Verspätungsgeldes ganz abzusehen.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
-
09.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Künftige Richtlinie des Rates - Entlastung von überschüssigen Quellensteuern - FASTER
Bekräftigung der Gleichbehandlung mit ausländischen Pensionseinrichtungen.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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23.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Starkes Tierschutzgesetz jetzt!
Wir fordern, dass die Novellierung des Tierschutzgesetzes den Schutz von landwirtschaftlich genutzten Tieren effektiv mit einbezieht.
- Bereitgestellt von: Animal Equality Germany am 25.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
Wir setzen uns dafür ein, dass dem Wohl des einzelnen Tieres mehr Bedeutung geschenkt wird als wirtschaftlichen Interessen, dass Seuchengeschehen durch eine Reduzierung der Tierzahlen vermieden werden und dass der großflächige Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung verboten wird.
- Bereitgestellt von: Animal Equality Germany am 25.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
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Adressatenkreis:
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20.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktuelle Revision des Ceramic Manufacturing Industry Best Available Techniques (BAT) Reference document, das sogenannte BREF Keramik.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie am 25.09.2024
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVTE setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 25.09.2024
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Adressatenkreis:
-
25.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gesetzentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht des Gesetzgebers, die Richtlinie im Wesentlichen eins-zu-eins umzusetzen und inhaltlich nicht darüber hinauszugehen. Eine eins-zu-eins-Umsetzung trägt dazu bei, eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in Deutschland im europäischen Vergleich zu vermeiden. In unseren Stellungnahmen haben wir dargestellt, in welchen Bereichen wir Anpassungsbedarf in Zusammenhang mit der Umsetzung der CSRD sehen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 25.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG)
Mit dem KHVVG sind weitreichende Änderungen in der Krankenhausplanung und -finanzierung geplant. Im Rahmen unserer Interessenvertretung setzen wir uns gezielt für Anpassungen in zentralen Bereichen ein. Ein wesentlicher Punkt ist die Vorhaltefinanzierung, die in der geplanten Form nicht umgesetzt werden sollte. Ein weiteres zentrales Anliegen ist der Erhalt der spezialisierten Fachkliniken innerhalb der neuen Leistungsgruppenstruktur. Damit diese Einrichtungen auch nach der Reform mit ihrem spezialisierten Angebot bestehen bleiben können, bedarf es spezifischer Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Strukturvorgaben.
- Bereitgestellt von: Landesverband der Privatkliniken in Hessen e.V. am 25.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundes-Herz-Gesetz: Evidenzbasiert mehr primäre Prävention und Psychologie einbinden
Die Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention soll nicht zu sehr auf die medikamentöse Versorgung fokussiert sein, sondern insbesondere das biopsychosoziale Gesundheitsverständnis für die Herz-Kreislauf-Gesundheit mehr berücksichtigen. Wenn schon im Entwurf die hohe Bedeutung verhaltensbezogener Risiken angesprochen wird, sollen insbesondere evidenzbasierte Verhaltenspräventionsmaßnahmen gestärkt werden. Die primäre Prävention ist auch aus Sicht des G-BA überragend wichtig; es wird für die Beibehaltung und sogar Steigerung von § 20 SGB-5-Maßnahmen plädiert.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 25.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf bezieht das breite Anliegen der Gesundheit zu eng auf den medizinischen Blickwinkel, Das übergreifende Verständnis von Gesundheit wird damit nicht erfüllt. Das geplante Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin sollte besser Bundesinstitut für Gesundheit heißen, auch weil das BzGA darin aufgehen soll. Es droht ansonsten eine zu geringe Beachtung psychischer Faktoren und Erkrankungen.Der BDP schlägt vor, neben einem Fokus auf Gesundheitsförderung und Gesund- heitsforschung in den Settings Arbeitswelt, Schule und Bildung, sowie Familie sind auch breitwirksame Themen und Faktoren wie Einsamkeit und soziale Isolation und besonders vulnerable Zielgruppen zukünftig stärker in den Blick zu nehmen. Die Beteiligung psychologischer Expertise ist sinnvoll.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 25.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Jahressteuergesetzes 2024 im Hinblick auf das Mobilitätsbudget
Die Initiative zielt darauf ab, dass das im Jahressteuergesetz 2024 vorgesehene Mobilitätsbudgets für Privat- und Pendelstrecken angepasst wird. Beispielsweise ist die monatliche Nutzung von Fahrrädern im vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht berücksichtigt; ebenso wie die private Nutzung von Jahres-/Netzkarten für Busse und Bahnen, die mit einem festen Anteil für die Versteuerung erfasst werden sollte, um hier eine Bürokratieentlastung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 25.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Deutschland tut sich mit der Umsetzung der äußerst ehrgeizigen klima- und energiepolitischen Ziele schwer, die Nebenwirkungen sind gravierend, viele Pläne gleichen einem ungedeckten Wechsel. Auf das Problem der verfallenden internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft hat die Bundesregierung keine Antwort. Wir verlieren unsere wirtschaftliche Basis, die wir für die Transformation brauchen. Die klima- und energiepolitische Strategie der Bundesregierung setzt zu sehr auf politische Vorgaben, bürokratische Regulierung, Verbote, Subventionen und politische Interventionen. Sie nutzt zu wenig die Flexibilität, Kreativität, Effizienz und Effektivität, die unternehmerische Freiheit, Markt und Wettbewerb bieten.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsbeirat der Union e. V. am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative zielt darauf ab, dass der Öffentliche Personen- und Schienengüterverkehr im Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht berücksichtigt wird. Dies ist Vorausetzung dafür, dass die Energiekosten der Verkehrsunternehmen, vor allem für den Fahrstrom sinken, die Umstellung der Linienbusflotten auf alternative Antriebe bezahlbar oder auch die Verlagerung von Verkehren auf die Schiene gestärkt wird.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 25.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes
Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.
- Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau der pharmazeutischen Tätigkeiten
Für Dienstleistungen, die bisher nicht oder nur selten in Apotheken durchgeführt werden, sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Einzelne Leistungen sollen im Interesse der Patientinnen und Patienten etabliert werden.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 25.09.2024
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Adressatenkreis:
-
25.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Markengesetz an Geoschutz Verordnung (EU) 2023/2411
Anpassung des deutschen Markengesetzes an die Verordnung (EU) 2023/2411. Diejenigen geographischen Angaben auf Lebensmitteln, die keinen EU-Schutz gemäß Verordnung (EU) 2023/2411 genießen, sollen nicht vom Anwendungsbereich des Markengesetzes ausgeschlossen werden. Der Schutz über das UWG und Artikel 7 LMIV ist nicht ausreichend.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 25.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Jahressteuergesetz 2024: Umsatzsteuerpauschalierung § 24 UStG praxisnah gestalten
Im Rahmen des JStG 2024 soll der Umsatzsteuerpauschalsatz im ersten Schritt noch im Jahr 2024 abgesenkt und erneut zum 1.1.2025 geändert werden. Die Regelung zur Absenkung des Pauschalsteuersatzes soll einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für die Umstellung des Steuersatzes ist nicht nur ein angemessener zeitlicher Vorlauf notwendig, der in der Regel bei einem Inkrafttreten einen Tag nach der Verkündung mangels rechtzeitiger Kenntnis nicht gegeben ist. Darüber hinaus stellt die Umstellung mitten innerhalb eines Lieferzeitraums die Unternehmen zusätzlich vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes
Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.
- Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufmerksamkeit schaffen hinsichtlich der EU REACH-Verordnung
Die REACH-Verordnung regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der Europäischen Union. Die Interessenvertretung hat dabei das Ziel, die Perspektive der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie einzubringen, und den Entscheidungsträgern die faktische Grundlage zu geben, über entsprechende Stoffe zu entscheiden. Ziel ist es dabei, die Fähigkeiten der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu stärken, was wiederum die Sicherheit in Deutschland und Europa fördert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schifffahrtsstandort Deutschland und steuerliche Rahmenbedingungen
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Schifffahrtsunternehmen sind die wichtigsten Grundlagen für die Stärke und Wettbewerbsfähigkeit des Schifffahrtsstandorts Deutschland. Kern der steuerlichen Rahmenbedingungen bildet die Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf der Grundlage der Branchenkonsultation in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem ein Konzeptpapier zum „Strommarktdesign der Zukunft“ vorgelegt. Hier geht es um vier Regelungsbereiche: Investitionen in Erneuerbare Energien, Investitionen in steuerbare Kapazitäten, Lokale Signale und Flexibilisierung der Nachfrage. LichtBlick setzt sich für eine behutsame Weiterentwicklung der aktuellen Erneuerbaren-Förderung, eine Absicherungspflicht für Lieferanten anstelle eine Kapazitätsmarktes sowie eine systematische Digitalisierung und Flexibilisierung des Strommarktes ein. Weiterhin will LichtBlick das Stromnetz-Management zentralisieren und die Grundversorgung wettbewerblich gestalten.
- Bereitgestellt von: LichtBlick SE am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der EU-Flottenregulierung für PKW und leichte Nutzfahrzeuge
Die der Flottenregulierung zugrundeliegende Messmethodik des sog. Tailpipe-Ansatzes, wonach die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs nur am Auspuff bilanziert werden, ist gemäß einem aktuellen Gutachten europarechtswidrig und schadet einem effektiven Umweltschutz. Die veraltete Prüfmethode zieht auch Verstöße gegen das europäische Primärrecht nach sich: Art. 191 Abs. 2 AEUV wird ebenso verletzt wie Art. 16 GRCh (Unternehmerische Freiheit), Art. 20 GRCh (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 37 GRCh (Grundsatz des Umweltschutzes). Der veraltete Tailpipe-Ansatz sollte durch eine zeitgemäße Messmethodik ersetzt werden, die die CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus bilanziert.
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung und Ausgleich der CO2-Bepreisung entlang BEHG/TEHG/EU-ETS II
Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen. Dies verzögert sich nun auf 2028. Der ADAC setzt sich dafür ein, die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der nationale CO2-Preis im Jahr 2027 nicht weiter steigt. Der ADAC betont darüber hinaus, dass eine weitere Erhöhung des CO2-Preises nur dann akzeptabel ist, wenn die Politik zuerst ausreichende Entlastungen und mehr Alternativen zu fossiler Energie schafft. Daher fordert der ADAC, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden, damit schneller mehr Alternativen zu fossiler Energie bereitstehen, und jetzt zügig, vor Beginn des ETS 2, wirksame Kompensationsmechanismen für steigende CO2-Preise geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Solar- und Windenergie müssen weiter schnell ausgebaut und ins Zentrum des Energiemarktdesigns gestellt werden. Ergänzend braucht es einen Ausbau flexibler Elemente im Stromsystem, insbesondere von Batteriespeichern und Elektromobilität, sowie regelbare Erzeuger. Letztere müssen dabei hochflexibel, dezentral und klimaschonend sein.
- Bereitgestellt von: naturstrom AG am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verschiebung des Startzeitpunkts der Feststellungsverfahren nachdem BVaDiG auf den 01.01.2026
Die Bundesärztekammer plädiert dafür, dass im Rahmen der Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung (BBFVerfV) die Anwendung des Feststellungsverfahrens nach Abschnitt 6 des BBiG (Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs) erst ab dem 1. Januar 2026 von den zuständigen Stellen umzusetzen ist (Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b (§ 106 Absatz 4 Satz 1 BBiG), Artikel 4 Nummer 29 (§ 123a Satz 1 HwO) und setzt sich daher für eine Verschiebung des Rechtsanspruchs auf ein Feststellungsverfahren um ein Jahr ein.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBF) (20. WP): Verordnung über das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung BBFVerfV
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Übermittlung von Forderungen mit dem Ziel die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu sichern.
Das Bündnis Gesundheit, ein Zusammenschluss von Gesundheitsberufen, verfolgt das Ziel, den hohen Standard der Gesundheitsversorgung in Deutschland trotz Herausforderungen wie demografischem Wandel und medizinisch-technischem Fortschritt zu sichern, und fordert eine ressortübergreifende Zusammenarbeit zur Bewältigung dieser Entwicklungen. Aus Sicht des Bündnisses müssen prioritär drei Handlungsfelder angegangen werden, um eine zukunftsfähige, patientengerechte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Handlungsfeld I: Dem Fachkräftemangel begegnen Handlungsfeld II: Gute versorgungsorientierte Strukturen gemeinsam mit den Gesundheitsberufen entwickeln Handlungsfeld III: Die Finanzierung für eine wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung sichern
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Differenzierter Ansatz zur Regulierung der Verwendung von PFAS auf europäischer und nationaler Ebene
Die CDU/CSU Fraktion hat im Dezember 2023 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, welcher einen differenzierten Ansatz zur Regulierung der Verwendung von PFAS auf europäischer und nationaler Ebene anstrebt. Chemours unterstützt diesen Antrag und verfolgt das Ziel, dass sich Deutschland auf europäischer Ebene gegen ein allgemeines Verbot der PFAS ausspricht und sich für einen differenzierten Regulierungsansatz ausspricht, wonach die Wichtigkeit von PFAS als Ermöglicher der grünen Transformation der europäischen Wirtschaft erkannt und entsprechend berücksichtigt wird.
- Bereitgestellt von: Chemours Belgium BV am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9736
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorteile von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen weiter nutzen - Wertschöpfung erhalten - Gesundheit und Umwelt schützen
-
BT-Drs. 20/9736
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verpflichtung von Mineralölgesellschaften zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos
Ablehnung des Gesetzesentwurfs in Gänze
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
H2ercules-Appell zur Sicherstellung der Finanzierung des H2-Kernnetzes
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: badenova AG & Co. KG am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wegenutzungsrecht im Solarpaket 1 verankern
Mit dem kurzfristig im Gesetzesentwurf gelöschten "Recht auf Wegenutzung und Kabelverlegung bei privaten Eigentümern gegen Entschädigung" verlieren Projektierer für Erneuerbare-Energien-Anlagen wie badenova einen wesentlichen Hebel, um beispielsweise Windprojekte zügig und effizient realisieren zu können. Ziel war daher, die regionalen Abgeordneten darauf hinzuweisen und nach Möglichkeit eine Wiedereinführung des Entwurfstextes herbeizuführen.
- Bereitgestellt von: badenova AG & Co. KG am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mitgestaltung des 10. EU-Forschungsrahmenprogramms
- Aufrechterhaltung des Exzellenzprinzips sowohl in der Grundlagen- als auch der angewandten Forschung - Fokussierung der EU-Förderung auf große gesellschaftliche Herausforderungen und dabei Stärkung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Wissenschaft - Beschluss eines ambitionierten Budgets für das 10. Forschungsrahmenprogramm, das ausschließlich Forschung und Innovation vorbehalten sein soll
- Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Erhöhung der Tagessätze und das Verbot der Vorteilsausgleichung. Zugleich setzt er sich für eine erleichterte Beweisführung bei Vermögensschäden ein, um die Betroffenen nicht übermäßig zu belasten. Zudem fordert der DAV den gesetzlichen Ausschluss des Verzichts auf Entschädigungsansprüche und die Einführung von Ombudsstellen für eine bessere Wiedereingliederung. Auch eine Pflicht zur amtswegigen Feststellung der Entschädigungsberechtigung wird angeregt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14502
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und zur Änderung weiterer Gesetze (Strafverfolgungsentschädigungsreformgesetz - StrERG)
-
BT-Drs. 20/14502
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der kommunalen Abwasserrichtlinie
Der BDEW begrüßt die Überarbeitung der Richtlinie. Diese ist ein zentraler Schritt für den ganzheitlichen Umwelt- und Ressourcenschutz und die Reduktion der Schadstoffbelastung. Hervorzuheben ist besonders die Aufnahme der Erweiterten Herstellerverantwortung in den Rechtsrahmen. Damit wird das Verursacherprinzip künftig rechtskräftig umgesetzt, eine faire Kostenteilung für die Abwasserbehandlung gewährleistet und Anreize für die Entwicklung umweltschonender Grundstoffe und Produkte geschaffen, die zukünftig kritische Einträge von vornherein vermindern und vermeiden sollen. Der BDEW betrachtet die erweiterte Herstellerverantwortung als umweltökonomischen Meilenstein für eine moderne und verursachergerechte Abwasserbewirtschaftung der kommenden Jahrzehnte.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungsvorschläge für das Strommarktdesign der Zukunft
Der BDEW fordert eine Anpassung des Strommarktdesigns, um die Förderung erneuerbarer Energien und die Ausgestaltung des Kapazitätsmarkts investitionsfreundlich, planungssicher und praxistauglich auszugestalten. Der BDEW setzt sich dafür ein, die Komplexität der Regelungen zu reduzieren und macht konkrete Umsetzungsmaßnahmen für ein zukunftsfähiges Strommarktdesign.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungshinweise zum Bundeshaushalt 2025, Wachstumsinitiative und KTF
Aus Sicht des BDEW sind die globalen Minderausgaben im KTF deutlich zu groß bemessen und schüren Unsicherheit, die Wärmenetze brauchen eine stärkere Förderung und die Einschnitte in der Wasserstoffförderung drohen, den Wasserstoffhochlauf zu gefährden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Realisierungsfristen für den Offshore-Ausbau nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG
Der Gesetzgeber hat mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des WindSeeG 2023 und anderer Vorschriften vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325) u. a. die Ausbauziele für die Offshore-Windenergie erhöht, das Ausschreibungsdesign für Offshore-Flächen geändert und die Regelungen bezüglich der Realisierungsfristen überarbeitet. Um die ambitionierten Offshore-Ausbauziele erreichen zu können, besteht dringender Anpassungsbedarf an den gesetzlichen Vorgaben zu den Realisierungsfristen nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Synchronisierung EE- und Netzausbau
Um den Anforderungen des zunehmend elektrifizierten, flexiblen und volatilen Energiesystems gerecht zu werden, sollte der Ausbau von Erneuerbaren Energien stärker regional gesteuert werden. Erneuerbare Energien müssen vor allem dort hinzugebaut werden, wo sie systemisch den höchsten Nutzen haben. Dies lässt sich z.B. über entsprechend ausgestaltete Ausschreibungen (im Falle von EEG-Förderung), ein Bonus-/ Malus-System, den s.g. Redispatch-Vorbehalt oder dem Konzept „Einspeisesteckdose“ anreizen.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
30.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds durch die Beitragszahler der GKV ist nicht gesetzeskonform und wird abgelehnt. Die Reform der Krankenhausstrukturen startet ohne konkretes Zielbild. Dies schafft Unsicherheiten und damit Widerstand bei Krankenhäusern, Kostenträgern und Bevölkerung. Maßnahmen zur Liquiditätssicherung per Gießkanne sind abzulehnen. Sie sichern nicht bedarfsnotwendige Strukturen und verzögern die Umstrukturierung der Krankenhäuser. Die Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt u. unterstützt nachhaltig das Ziel des Gesetzesentwurfs. Kritisch sieht der DAV allerdings die (Wieder-)Einführung eines gerichtl. Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der Gegenleistung beim Delisting und dass das Delisting-Erwerbsangebot noch binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden kann, an dem die gerichtliche Entscheidung im Spruchverfahren im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Begrüßt werden u.a. die Anhebung der Schwellenwerte für die EMIR-Anforderungen und der Abbau von Hindernissen für Unternehmen mit Mehrstimmrechtsstrukturen sowie auch die Öffnung für die Ausgabe von Aktien mit einem Nennwert von unter einem Euro, die auch auf ordentliche Kapitalherabsetzungen für Unternehmen insbes. in Krisensituationen ausgeweitet werden sollte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV kritisiert aus steueranwaltlicher Sicht die durch den Entwurf vorgesehene, weitere Verkomplizierung des Steuerrechts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der aktuellen Entwicklungen zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf europäischer Ebene hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) u.a. den Deutschen Anwaltverein (DAV) um Anwendungsbeispiele für die anstehenden Arbeiten an Leitlinien zur Definition von KI-System und verboten Praktiken gemäß der KI-VO gebeten. Die Definition des Begriffs KI-System ist insbesondere für die Bestimmung des sachlichen Anwendungsbereichs der KI-VO relevant. Anwendungsfälle zu den verbotenen Praktiken sind entscheidend, um den Adressaten der KI-VO die teilweise schwierige Abgrenzung zwischen Verboten, risikoreichen Anwendungsfällen und unregulierten Anwendungsfällen zu erleichtern und Rechtssicherheit zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV fordert eine präzisere Definition der Anfechtbarkeit von Umgangsausschlüssen (§ 57 Satz 2 FamFG-E) sowie eine Klarstellung zu Entscheidungsbefugnissen der Oberlandesgerichte (§ 68 Abs. 3, 5 FamFG-E). Die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Schutzbedarfsermittlung gewaltbetroffener Personen soll materiell-rechtlich und verfahrensrechtlich besser verankert werden (§ 156a FamFG-E). Zudem fordert der DAV eine klare Regelung zur Rolle des Verfahrensbeistands (§ 158d FamFG-E) und der Jugendämter. Die Regelung zu „vergessenen“ Anrechten im Versorgungsausgleich (§ 20 Abs. 1, § 55 VersAusglG-E) begrüßt der DAV ausdrücklich, fordert aber eine präzisere Übergangsregelung (§ 55 VersAusglG-E). Auch die Rolle der Jugendämter in der Schutzbedarfsermittlung sollte klar definiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine übermäßige Ausweitung der Strafbarkeit im Außenwirtschaftsrecht
Der DAV kritisiert die im Entwurf vorgesehenen Änderungen als über das notwendige Maß hinausgehend. Insbesondere die geplante Ausweitung der Strafbarkeit von Bagatelldelikten, die unklare Definition von Tatbeständen wie der „Rechtsberatung“ und der Wegfall von Strafausschließungsgründen könnten zu einer unangemessenen Überlastung der Justiz führen. Zudem werden verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich unbestimmter Gesetzesformulierungen geäußert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau im Steuerrecht
Der ADAC begrüßt das Ziel der Bundesregierung (BReg), den Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen Wettbewerbsfähigkeit u. a. durch den systematischen Bürokratieabbau nachhaltig zu stärken. Positiv ist, dass die BReg mit dem Jahressteuergesetz und den darin enthaltenen Regelungen die lohnsteuerliche Behandlung von Mobilitätsbudgets bereits maßgeblich vereinfacht hat. Darüber hinaus sind die folgenden Punkte aus Verbrauchersicht im Mobilitätsbereich zu berücksichtigen: - eine Umwandlung der Pendlerpauschale in eine Arbeitstagpauschale muss die Bedürfnisse von Kurz- und Langstreckenpendlern berücksichtigen - Eine Preiserhöhung des Deutschlandtickets darf keine negativen Auswirkungen steuerliche Freigrenze haben - Stromsteuerrecht: Doppelbesteuerung beim bidirektionalen Laden vermeiden
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband begrüßt begrüßt grundsätzlich die Bemühungen des Gesetzgebers, das Baugesetzbuch weiterzuentwickeln und den aktuellen Herausforderungen in der Stadtentwicklung, im Wohnungsbau und bei der Klimaanpassung gerecht zu werden. Trotz der positiven Ansätze enthält der vorliegende Referentenentwurf auch problematische Elemente, die nachteilige Auswirkungen auf private Eigentümer und Vermieter haben.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 23.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fernwärme: Mehr Verbraucherschutz und Preistransparenz
Der Verband begrüßt, dass mit der Novellierung weitestgehend auch die Verbraucherrechte aus dem Gas- und Strommarkt angewendet werden sollen. Er plädiert zudem dafür, ein bundesweites Vergleichsportal und eine zentrale Stelle zur Preisaufsicht einzuführen. Da mit Blick auf die besonderen Infrastrukturen von Fernwärmenetzen vor Ort eine regionale Monopolstellung der Fernwärmeunternehmen nicht zu verhindern ist, wären ein bundesweiter Vergleich der Fernwärmeunternehmen untereinander und die Preisaufsicht wichtige Maßnahmen, um noch mehr Kostentransparenz und Fairness zwischen den Vertragsparteien zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 23.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Abkehr von Schriftformerfordernis bei Kündigung eines Bauvertrages
Der Verband sieht hier keinen Regelungsbedarf. Aus Sicht des Verbandes stellt das Schriftformerfordernis bei der Kündigung eines Bauvertrages kein Hindernis dar.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 23.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 483/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
-
BR-Drs. 483/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband begrüßt die Verordnung, da die Fortschreibung des Wohngeldes zur sozialen Stabilität und finanziellen Entlastung beiträgt, was letztlich den Wohnungsmarkt in Deutschland stärkt.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 23.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 401/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes
-
BR-Drs. 401/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit
Verordnung über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit: Sicherstellung von Regelungen, die Besonderheiten von Online-Kleinanzeigen-Marktplätzen berücksichtigen Link zum Verfahren: 2023/0447(COD) https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2023/0447(COD) Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die nationale Politik für die Position Adevintas zum EU-Verfahren zu sensibilisieren. Adevinta plädiert hierbei dafür, in der Regulierung die besonderen Spezifika von Online-Kleinanzeigen-Marktplätzen (z.B. B2C/C2C, Online/offline etc.) zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Adevinta am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Waste Framework Directive: Sicherstellung von Regelungen, die Anreize für den Second-Hand-Handel schaffen Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die nationale Politik für die Position Adevintas zum EU-Verfahren zu sensibilisieren. Adevinta plädiert hierbei für die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse des Second-Hand-Handels vor dem Hintergrund einer funktionierenden europäischen Kreislaufwirtschaft. Link zum Verfahren: 2023/0234(COD) https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2023/0234(COD)&l=en
- Bereitgestellt von: Adevinta am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Waste Framework Directive: Sicherstellung von Regelungen, die Anreize für den Second-Hand-Handel schaffen Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die nationale Politik für die Position Adevintas zum EU-Verfahren zu sensibilisieren. Adevinta plädiert hierbei für die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse des Second-Hand-Handels vor dem Hintergrund einer funktionierenden europäischen Kreislaufwirtschaft. Link zum Verfahren: 2023/0234(COD) https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2023/0234(COD)&l=en
- Bereitgestellt von: Adevinta am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Entwurfs der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) der Bundesregierung
Die IGAM begrüßt die Veröffentlichung des Entwurfs der NKWS und fordert Anpassungen u.a. mit Blick auf das Kapitel 4.8. Bau- und Gebäudebereich. Eine erneute Befassung mit dem zukünftig zur Verfügung stehenden Umfang an Primär- und Sekundärrohstoffen, Präzisierungen im Bereich des Umgangs mit dem Baubestand und insb. der Schadstoffausschleusung sowie Anpassungen mit Blick auf bestimmte Maßnahmen wie eine Deponieabgabe werden gefordert.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BRB hält den 4. Referentenentwurf zur GefahrstoffVO für unzureichend und spricht sich gegen dessen Beschluss in der aktuellen Fassung aus. Insbesondere ist die Veran-lasserpflicht unzureichend ausgestaltet und es fehlt an einer eindeutigen Stichtagsregelung für die Asbestvermutung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 23.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
-
BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag der ECHA-Borderline Working Group (BWG) zur REACH-Neueinstufung von RC-Gesteinskörnungen
Die BRB spricht sich gegen eine Neueinstufung nach REACH von RC-Gesteinskörnungen aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Entwurfs der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) der Bundesregierung
Die BRB begrüßt die Veröffentlichung des Entwurfs der NKWS und fordert Anpassungen u.a. mit Blick auf das Kapitel 4.8. Bau- und Gebäudebereich. Eine erneute Befassung mit dem zukünftig zur Verfügung stehenden Umfang an Primär- und Sekundärrohstoffen, Präzisierungen im Bereich des Umgangs mit dem Baubestand und insb. der Schadstoffausschleusung sowie Anpassungen mit Blick auf bestimmte Maßnahmen wie eine Deponieabgabe werden gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz beim Bauträgervertragsrecht
Ziel ist es, den Verbraucherschutz - insbesondere der Schutz vor Insolvenz - beim Bauträgervertragsrecht für Verbraucher-Erwerber:innen durch Einführung einer Rückabwicklungssicherheit und die Wiedereinführung des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung der Abkehr von a.R.d.T. im Wohnungsbau bei Verträgen mit Verbraucher:innen
Ziel ist es, die aktuellen zivilrechtlichen Regelungen im Wohnungsbau zu den anerkannten Regeln der Technik beizubehalten und die Verhinderung einer Gesetzesänderung im Zivilrecht, die die Abkehr von anerkannten Regeln der Technik im Wohnungsbau bei Verträgen mit Verbraucher:innen ermöglicht.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
23.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle Verpackungsgesetz (§ 21)
Interessenvertretung für eine ganzheitliche Lösung im Sinne der Nachhaltigkeit sowie aller Akteure entlang der Wertschöpfungskette. Durch die angedachte Überarbeitung des §21 soll eine Lenkungswirkung etabliert werden, die hin zu ökologischeren Verpackungen wirkt.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung
Schaffung moderner Rahmenbedingungen für den Vertrieb digitaler Wissensvermittlungsangebote im E-Commerce.
- Bereitgestellt von: Digistore24 GmbH am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Netzintegration von Windenergieanlagen
Verzögerungen beim Netzanschluss sind zu einem Hauptgrund geworden, wieso Windenergieanlagen nicht in Betrieb gehen können. Zu den wesentlichen Lösungsmaßnahmen gehören: Die Harmonisierung des Netzanschlussprozesses Die flexible Ausgestaltung des Netzreservierungsmechanismus Die Digitalisierung von Informations- und Datenflüssen Die Automatisierung des Netzanschlussverfahrens
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterungen der Prospektpflicht für Bürgerenergiegesellschaften
Die Prospektpflicht, wie sie durch den Gesetzgeber im Rahmen des Anlegerschutzes definiert ist, stellt trotz ihrer wichtigen Funktion eine erhebliche Hürde dar. Unsere politische Initiative setzt sich dafür ein, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die einerseits den Anlegerschutz gewährleistet, andererseits aber bürgernahe und lokal verankerte Projektplanung im Bereich der Erneuerbaren entlastet. Wir plädieren für Bereichsausnahmen von der Prospektpflicht, um bürokratische Hürden abzubauen und den Ausbau der Windenergie sowie anderer Erneuerbarer-Energien-Projekte zu fördern. Ziel ist es, die finanziellen und administrativen Belastungen für solche Vorhaben spürbar zu reduzieren und den Weg für eine bürgergetragene Energiewende zu ebnen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 23.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktuell wird in Folge eines gleich lautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 06. März 2024 zunehmend das Potenzial für den Ausbau der Windenergie auf landwirtschaftlichen Flächen erheblich verringert und durch drohende erhebliche Steuerzahlungen stark eingeschränkt. Um dies zu verhindern und die Energiewende weiterhin entschlossen voranzutreiben, regen wir an, dass das Bewertungsgesetz in den §§ 158, 159 und 160 dahingehend geändert wird, dass auch Flächen, die mit Windenergieanlagen bebaut sind, im Erbfall oder bei Abwicklung des Betriebs weiterhin dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden dürfen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Novellierung des EnWG und EEG adressiert eine Vielzahl an Themen, die für die Windenergie relevant sind. Der BWE setzt sich im Kontext dieser Novelle für folgende Verbesserungen ein: Beschleunigung von Netzanschlussverfahren Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten Präzisierung der Pflichterfüllung und der unverschuldeten Verstöße bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung Anpassung des Vergütungsbeginns von EE-Anlagen an ihre Realisierungsfristen Erleichterung von Stromdirektbelieferungen Anreizen von Speichern und Elektrolyseuren Ausweitung der Energy-Sharing-Regelung auf Windenergieprojekte Ausweitung des Fortschrittsberichts auf militärische Belange Schaffung von Transparenz bei der kommunalen Beteiligung durch Windparks
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 23.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der Verordnung zum Anspruch auf Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren (RSV- Prophylaxeverordnung) und Förderung zur Schließung der Regelungslücke in der GBA-Schutzimpfungsrichtlinie
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V. (BÄMI e.V.) am 23.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für stabile nachhaltige Staatsfinanzen gegen Aufweichung Schuldenbremse
Die Stellungnahme "Schuldenbremse und Freiheit" des Wirtschaftsbeirates Bayern bezieht sich auf die grundsätzliche Ausrichtung der Finanzpolitik der Bundesregierung (Haushaltsplanung, Steuergesetze).
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsbeirat der Union e. V. am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fluorkunststoffe im Beschränkungsverfahren nach REACH-VO
Fluorkunststoffe sind wichtige Werkstoffe für eine Vielzahl industrieller Produkte und Anwendungen, u.a. für den Ausbau Erneuerbarer Energien-Technologien, die Halbleiterproduktion und die Medizintechnik. Der GKV setzt sich dafür ein, dass Stoffbeschränkungen ausschließlich risikobasiert erfolgen und tritt für eine Herausnahme von Fluorkunststoffen aus dem PFAS-Beschränkungsverfahren nach der europäischen REACH-VO ein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. (GKV) am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Umsetzung der EU-Verordnung 2023/1115 für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Grundsätzlich sieht sich die europäische Wirtschaft und insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) derzeit einer Vielzahl von neuen regulatorischen Herausforderungen gegenüber. Regulierungen, die europäische Wirtschaftsstandorte im internationalen Wettbewerb potenziell benachteiligen, sollten nur den unbedingt notwendigen Umfang haben und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Der derzeitige Rechtstext der EUDR hält diesen Anforderungen aus Sicht der norddeutschen Wirtschaft nicht Stand. Dies kann nicht im Sinne des Verordnungsgebers sein und ist zu korrigieren.
- Bereitgestellt von: IHK Nord | Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern e.V. am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Regelungen zur Verbesserung des Marktdesigns für Erdgas- und Wasserstoffspeicher.
Verbesserungen von Regelungen z. B. im EnWG, um im aktuellen nicht geeigneten Marktrahmen im dynamischen Marktumfeld der Energietransformation benötigte Wasserstoff- und Erdgas-Speicherkapazitäten effizient und bedarfsgerecht bereitzustellen. Einführung eines integrierten Contract-for-Differenz-Fördersystems, um einen effizienten Übergang von Erdgas- zur Wasserstoffspeicherung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
10.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines Bund-Länder-Förderprogramms für wassernahe Infrastrukturen in Binnenhäfen
Der Bund fördert mit dem SGFFG Schieneninfrastruktur in Häfen. Eine Förderung der wasserseitigen Infrastruktur findet hingegen nicht statt. Daher soll eine Bund-Länder-Förderung analog zur Förderung von Landstromanlagen eingeführt werden. Hierfür schließt der Bund mit den Bundesländern Verwaltungsvereinbarungen zur hälftigen Ko-Finanzierung. Der Bund hat sich im laufenden Koalitionsvertrag zu seiner Mitverantwortung für zentrale Hafeninfrastrukturen bekannt. Aus Sicht der Binnenhäfen besteht hier ein übergeordnetes, nationales Interesse (Daseinsvorsorge, Verkehrsverlagerung, Klimaziele), die Häfen als Teil des umweltfreundlichen Verkehrsträgerverbunds Schiene-Wasserstraße bei der Sanierung von Kai- und Uferanlagen über ein Förderprogramm ähnlich wie beim SGFFG zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderfähigkeit für Neubau von Hafenbahnen im Rahmen des SGFFG
Der Bund fördert mit dem SGFFG Ersatzinvestitionen für Hafenbahnen. Durch ein redaktionelles Versehen sind Neubauvorhaben bisher von einer Förderung ausgenommen. Dies soll mit einer Novellierung des SGFFG behoben werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der AwSV damit hafenaffine Güter wieder in Häfen umgeschlagen werden können.
Für eine einheitliche Verwaltungspraxis ist eine bundeseinheitliche Definition von Hafen- und Umschlagflächen notwendig. Bund und Länder sollen zeitnah normenkonkretisierende Verwaltungsvorschriften erlassen. Die Wiedereinführung von „Sammelgenehmigungen“ für verschiedene staubende Güter im Rahmen von BImSchG-Genehmigungsverfahren. Die Durchführung einer detaillierten Prüfung der aktuellen Einstufung von Gütern in den Wassergefährdungsklassen um, Voraussetzungen für Umschlag und Lagerung zu verbessern und Verkehrsverlagerung zu fördern. Diese sollte zwingend im Dialog mit der Hafenwirtschaft erfolgen. Um der schnelllebigen Logistikpraxis gerecht zu werden, sollten bestehenden Genehmigungen für den Güterumschlag auf technisch gleichartige Anlagen kurzfristig ausgeweitet werden können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung WHG, um Häfen von Retentionsflächen auszunehmen
Schaffung von Regelungen für Flächen innerhalb (öffentlicher) Häfen in §§ 78 und 78a WHG, die diese von den Festsetzungen als Überschwemmungsgebiete generell ausnehmen oder von Planungs- und Nutzungsverboten dispensieren. Einführung einer Bagatellgrenze für den Retentionsraumausgleich von 50 m2 bei Baumaß- nahmen in Bereichen innerhalb des Hafengebiets, die bei Hochwasserereignis keine strömungstechnische Relevanz haben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung BImSchG damit hafenaffine Güter wieder in Häfen umgeschlagen werden können.
Die Bündelung von umweltrechtlichen Genehmigungen im Rahmen des BImSchG-Verfahrens muss der Regelfall werden und darf nicht wie bisher eine Kann-Bestimmung sein. Die bundesweite (Wieder-)Einführung von „Sammelgenehmigungen“ für verschiedene staubende Güter im Rahmen von BImSchG-Genehmigungsverfahren
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Haushaltsgesetz 2025: IHATEC, Kombinierter Verkehr, Schifffahrtsförderung
IHATEC: Aufwuchs der Mittel und der Verpflichtungsermächtigungen, um eine Förderlücke zu verhindern. Kombinierter Verkehr: Aufwuchs der Verpflichtungsermächtigungen, um eine Förderlücke zu verhindern. Schifffahrtsförderung: Aufwuchs der Mittel und der Verpflichtungsermächtigungen, um eine Förderlücke zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 23.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Regelungen zur Verbesserung des Marktdesigns für Strom.
Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung für eine Kraftwerksstrategie (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 10 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung der Kraftwerksstrategie als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
30.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Sondernetzentgeltregelungen für Industriebetriebe
Die Stromnetzverordnung bestimmt die Netzentgelte der Letztverbraucher. Eine mögliche Reform könnte Netzentgelte abhängig machen von flexibler Anpassung an die Erzeugungssituation bei erneuerbaren Energien. MAHLE Produktionsprozesse, z.B. Gießereiöfen und Spritzgussmaschinen, können diese Flexibilität jedoch nicht leisten. Daher darf eine Reform Grundlast-abhängige Industrien nicht belasten, sondern könnte rein additiv neue Anreize für Flexibilität schaffen.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Sondernetzentgeltregelungen für Industriebetriebe
Die Stromnetzverordnung bestimmt die Netzentgelte der Letztverbraucher. Eine mögliche Reform könnte Netzentgelte abhängig machen von flexibler Anpassung an die Erzeugungssituation bei erneuerbaren Energien. MAHLE Produktionsprozesse, z.B. Gießereiöfen und Spritzgussmaschinen, können diese Flexibilität jedoch nicht leisten. Daher darf eine Reform Grundlast-abhängige Industrien nicht belasten, sondern könnte rein additiv neue Anreize für Flexibilität schaffen.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionen in sozialgerechten Klimaschutz im Bundeshaushalt sichern
- Bereitgestellt von: Klima-Allianz Deutschland e.V. am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionen in sozialgerechten Klimaschutz im Bundeshaushalt sichern
- Bereitgestellt von: Klima-Allianz Deutschland e.V. am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der IB begrüßt die Fortschreibung der Investitionen des Bundes in den frühkindlichen Bereich ausdrücklich, um eine bundesweite Strukturqualität zu entwickeln. Leider fehlt die Festschreibung von Standards, die eine gleichwertige Bildung für Kinder in frühkindlichen Einrichtungen bundesweit ermöglichen würden. Dringend erforderlich ist die Anrechnung von Ausfallzeiten des Personals, um eine gebotene Fachkraft-Kind-Relation zu verwirklichen. Darüber hinaus ist eine verlässliche Fachberatung zur Qualitätssicherung und eine Profilstelle für Sprachbildung und weitere Bildungsbereiche pro Kita erforderlich, um den gestiegenen Bedarfen in den Kindertageseinrichtungen gerecht zu werden
- Bereitgestellt von: Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. am 23.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
-
Adressatenkreis:
-
20.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einrichtung eines wettbewerblichen (dezentralen) Kapazitätsmarktes in der Stromversorgung. Kurzfristige Verlängerung der Förderung nach KWKG bis mind. 2035 bei praxistauglicher Ausgestaltung der Förderbedingungen. Novelle des KWKG zur Anreizung des Einsatzes klimaschonender Brennstoffe und einer systemkompatiblen Fahrweise für KWK-Anlagen. Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit durch Schaffung von Investitionsanreizen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten.
- Bereitgestellt von: eins energie in sachsen GmbH & Co.KG am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz)
Das geplante Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessern, indem es präventive Strukturen stärkt und nachhaltige Maßnahmen auf Bundesebene zur Bekämpfung und Verhinderung von Kindesmissbrauch etabliert. Der Verein unterstützt das Gesetzesvorhaben und insbesondere die Verankerung von UBSKM, Betroffenenrat und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Optimierungspotenzial wird insbesondere dahingehend gesehen, Unterstützungs- und Beratungsbedarfe für Betroffene sowie das Themenfeld Aufarbeitung im Gesetzesvorhaben zu stärken.
- Bereitgestellt von: Eckiger Tisch e.V. am 23.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 23.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
18.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderung eines Gesetzes zur Beauftragung und Finanzierung einer AMÜP-Studie. Die AMÜP-Studie wurde 10 Jahre vom Bundesgesundheitsamt finanziert und war die erste umfassende Studie zur systematischen Erfassung der UAW von Psychopharmaka. Es ist unbedingt notwendig, eine erneute unabhängige AMÜP-Studie gesetzlich vorzuschreiben, da die derzeitigen Einrichtungen unter Personalmangel leiden, schlecht aufklären und viel zu schnell gesundheitsschädigende Psychopharmaka vergeben. Das Ergebnis sind Drehtürpsychiatrie, Traumatisierungen, und viele körperliche Krankheiten. Zudem wird vielfach an Patient*innen vergeben, die als krankheitsuneinsichtig gelten. Es gilt diese Medikamente zu identifizieren und zu verbieten, damit die Lebenserwartung von Psychiatriepatient*innen wieder steigt.
- Bereitgestellt von: Andreas Arnemann (Inklusionskünstler*) am 21.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Stärkung des Startup-Ökosystems
Der Bitkom engagiert sich für die finanzielle Unterstützung des Startup-Ökosystems. Dazu gehören der Ausbau von staatlichen Förderprogrammen wie dem Zukunftsfonds, EXIST, INVEST und dem German Accelerator sowie die Bereitstellung von Mitteln für ein KI-Voucher. Zusätzlich setzt sich der Bitkom für die Anpassung der Anlageverordnung ein, um institutionellen Investoren, wie Versorgungswerken Investitionen in Venture Capital zu erleichtern. Auch sollte die Verfügbarkeit von Wagniskapital für Schlüsseltechnologien sowie im Bereich DefTech weiter ausgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 20.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-weit kohärente und praxistaugliche Rahmenbedingungen für die Plattformarbeit schaffen
Die nationale Umsetzung der EU-Plattformarbeitsrichtlinie sollte die Definition der „digitalen Arbeitsplattform“ präzisieren und klarstellen, dass Arbeitsplattformen zur Herstellung des Kontakts zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern dienen. Es sollte vermieden werden, dass auch Online-Anwendungen drunter fallen, die mit Plattformarbeit nichts zu tun haben, z.B. Ticketing-Systeme für IT-Support. Außerdem muss das Umsetzungsgesetz sicherstellen, dass echte Selbstständige auch weiterhin als solche arbeiten können. Für die Beschäftigungsvermutung sollten daher klare und präzise Kriterien festgelegt werden, die sich eindeutig auf potenzielle Scheinselbständigkeit konzentrieren (vgl. die EuGH-Kriterien in der Rechtssache C-692/19 („Yodel")).
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 20.09.2024
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: