Regelungsvorhaben
Gesetzesverabschiedung: Bereitstellung eines Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (geschlechtsneutral)
Angegeben von:
Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) (R007283)
am
20.03.2025
Beschreibung:
Hier geht es um die Umsetzung der im Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" festgelegten Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt, zur Verbesserung und zum Ausbau des Gewaltschutzes sowie zur Förderung der Gewaltprävention und der präventiven Täterarbeit, insbesondere im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Mit Blick auf die im Frühsommer 2024 verabschiedete EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt empfehlen wir dringend, zeitnah einen Referentenentwurf vorzulegen und männliche Betroffene von häuslicher Gewalt in den Anwendungsbereich des geplanten Gesetzes einzubeziehen, um den sekundärrechtlichen Mindestvorgaben der EU und den verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht zu werden.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Häusliche Gewalt (männliche Betroffene)
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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