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45 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"UrhG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (45)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...klare Rechtslage zu § 44b UrhG (Ausnahme zu Text und Data..., ...der TDM-Ausnahme (§ 44b UrhG) werden Werke von Bürger..., ...Erlaubnis für TDM (§ 44b UrhG) die Nutzung von urheberrechtlich..., ...Erlaubnisse für TDM (§ 44b UrhG) die Nutzung von urheberrechtlich..., ...Google-Eingaben. § 44b des UrhG zu Text und Data Mining..., ...Einführung des Art 4 / § 44b UrhG ist kein Opt-out in Funktion...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Urheberrechtsgesetz (UrhG) fallen. Nicht jedes ..., ...Schutz nach Maßgabe des UrhG. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG gehören zu den geschützten..., ...Werke. Gemäß § 2 Abs. 2 UrhG müssen sie persönliche ..., ...Schutzbereich des Urhebergesetzes (UrhG) eröffnet ist, problematisch..., ...Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG gehören zu den geschützten..., ...sofern sie nach § 2 Abs. 2 UrhG persönliche geistige ..., ...einigen können. Gemäß § 14 UrhG hat der Urheber das Recht..., ...Nutzungsrechten, § 31 ff UrhG: Wie werden Nutzungsrechte..., ...Urheberrechts Gemäß § 28 Abs. 1 UrhG ist das Urheberrecht vererblich..., ...Urhebers überwiegt. 2§ 14 UrhG bleibt unberührt. 3Bei..., ...ihm nach Maßgabe des § 25 UrhG Gelegenheit geben, das ..., ...Beeinträchtigung im Sinne des § 14 UrhG, „weil sie das Interesse...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Geändert bzw. gestrichen werden müssen die aktuellen Einschränkungen für Spiele in der Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (§ 4 Punkt 14). Festzulegen ist die Institution z.B. die Deutsche Nationalbibliothek oder alternativ ein bestehendes Spielearchiv, das aus Haushaltmitteln zu finanzieren ist. Die juristischen Grundlagen dafür sind § 27 UrhG, Artikel 14 GG sowie die EU-Richtlinie 2006/115/EG, welche die angemessene Vergütung abgesichert sehen will und nach der Rechtsprechung des EuGH eine „Ergebnispflicht“ vorsieht (vgl. C-462/09 und C 277/10 zur Parallelproblematik der Privatkopie).

    • Bereitgestellt von: Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) am 05.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bibliothekstantieme nach § 27 UrhG an die Wahrnehmungsberechtigten..., ...Bibliothekstantieme nach § 27 UrhG durch die VG WORT. Damit..., ...Bibliothekstantieme basiert auf § 27 UrhG und § 63a (3) UrhG. Der..., ... zur Umsetzung des § 27 UrhG in Bezug auf analoge Spiele...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Data-Mining Ausnahme 44b UrhG. Kultur- und Medienpolitik..., ...und-Data-Mining-Ausnahme §44b UrhG auch unter Aspekten des..., ... implementiert als §44b UrhG für kommerzielle Zwecke...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erleichterung der Änderungsmöglichkeiten an bestehenden Bauwerken, an denen ein Urheberrecht des Planers besteht. Änderungszwecke wie energetische Sanierung, Verbesserung hin zu mehr Klimaneutralität, Schaffung von Wohnraum oder mehr Barrierearmut sollen sich noch besser gegen ein urheberrechtliches Änderungsverbot in der Abwägung durchsetzen können.

    • Bereitgestellt von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 25.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Baukunst (§ 2 Abs. 1 Ziffer 4 UrhG), wenn er Ausdruck einer..., ...im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG, die über die Lösung einer..., .... Schricker/Loewenheim, UrhG, 2. Aufl., § 2, Rdn. 152..., ...im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG dann nicht vor, wenn die..., ...Beeinträchtigung“ i. S. d. § 14 UrhG subsumierte, sind auch ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Inkrafttreten des neuen § 51a UrhG (07.06.2021) verbunden ..., ...Unionsrecht 34 I. § 24 UrhG a.F. als einheitlicher ..., ... „Nur Mir“ im Sinne des UrhG. Dem Lied „Nur Mir“..., ... durch § 85 Abs. 1 S. 1 UrhG geschützte ausschließliche..., ...Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG berufen können (ebd., 2..., ...Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG kam nach Ansicht des BGH..., ...Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG sei ausgeschlossen, wenn..., ...Anwendung von § 24 Abs. 1 UrhG oder beispielsweise auch..., ...das Zitatrecht nach § 51 UrhG vorstellbar (ebd., Rn. ..., ... das UrhG vom 9. September 1965. ..., ...Bestimmung des § 24 Abs. 1 UrhG - klarstellt, dass der ..., ...nach Einführung des § 51a UrhG genannt. Für den ..., ...Eingriff in § 85 Abs. 1 UrhG darauf an, ob ein Künstler..., ...Eingriff in § 85 Abs. 1 UrhG handele, weil die Sequenz..., ...des Zitats nach § 51 S. 1 UrhG komme nicht in Betracht..., ... § 51a UrhG eingeführt, wonach die ..., ...nach § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG geschützten Tonträgern ..., ... Einzelnen: I. § 24 UrhG a.F. als einheitlicher ..., ...der Erweiterung des § 50 UrhG durch Ermöglichung der ..., ...daraus folgen, dass § 24 UrhG a.F. nur soweit er von ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sollen. In §44b Abs. 1 UrhG (neu) wird TDM derzeit ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das geplante Forschungsdatengesetz der Bundesregierung muss, aus Sicht des dbv, für Bibliotheken Strukturen schaffen, innerhalb derer sie ihre Rolle als infrastrukturelle Zugangsvermittler rechtssicher wahrnehmen können. Weitere Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/sites/default/files/2023-04/2023_04_24_dbv_Stellungnahme_%C3%96ffentliche%20Konsultation_Forschungsdatengesetz_final.pdf

    • Bereitgestellt von: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) am 20.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nachgezeichnet, was sich aus dem UrhG ohnehin schon ergibt, aber..., ...Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und „andere amtliche Werke..., ...worden sind“ (§ 5 Abs. 2 UrhG) sind schon jetzt ausdrücklich..., ...Prozentgrenzen in § 60e UrhG als Hindernisfaktor erweisen..., ...Lösung, die sich an § 60d UrhG (Text- und Data Mining ..., ...den Regelungen in § 60e UrhG, die in dem, was Bibliotheken..., ... dass gemäß § 44b Abs.2 UrhG, der über den Verweis in § 60d Abs. 1 UrhG mitzulesen ist, die TDM-Befugnisse..., ... dann wieder nach § 60e UrhG und greift für viele Forschungsdatenbestände..., ... gestellt werden (§ 60e UrhG). Dies stellt technische..., ...zugänglich“ sind (§ 44b Abs. 2 UrhG). Die Rechtmäßigkeit wird sich an § 60e Abs. 4 UrhG orientieren müssen. Tageszeitungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einführung eines neuen § 42b im UrhG Schriftsteller:innen und..., ...das Urheberrechtsgesetz (UrhG) aufzunehmen. Dieser soll...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderungsverbot (vgl. §§ 14 und 39 UrhG). Der Architekt hat grundsätzlich..., ...ihm nach Maßgabe des § 25 UrhG Gelegenheit geben, das ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ........................8 UrhG § 69e....................., ...informationstechnischen System.“ UrhG § 69e Der Paragraph § ..., ... Urheberrechtsgesetzes (UrhG) verbietet das Dekompilieren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Umsetzung der Transparenzregeln des AI Acts begleiten inkl. der Pflichten an die KI-Entwickler zu Transparenz und Legalität verwendeter urhebeerrechtlich geschützter Werke; Beachtung der urheberrechtlich relevanten Prozesse; Mitgestaltung an den Umsetzungen des Code of Pratice des AI Office.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Autorenrechte am 28.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Data-Mining Ausnahme 44b UrhG. Kultur- und Medienpolitik..., ...und-Data-Mining-Ausnahme §44b UrhG auch unter Aspekten des..., ... implementiert als §44b UrhG für kommerzielle Zwecke...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV fordert eine Änderung der §§ 6-11 IFG und ist der Auffassung, dass klargestellt werden sollte, dass das Erstveröffentlichungsrecht des Urhebers dem Informationszugang nicht zwingend entgegensteht, auch pseudonym oder anonym gestellte Anträge zulässig sein sollten, das Drittbeteiligungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden muss, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) als Widerspruchsbehörde bei abgelehntem Informationszugang zuständig sein sollte, Fallgruppen definiert werden sollten, in denen einstweiliger Rechtsschutz nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist und mittels Veröffentlichungs- und Aktenführungspflichten der Behörden mehr Transparenz erreicht werden kann.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 04.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erstveröffentlichungsrechtes nach § 12 UrhG verneint, weil der „voraussetzungslose..., ...im Sinne des § 6 Abs. 1 UrhG verneint, da dieses allein..., ...Veröffentlichen im Sinne des § 12 UrhG anzusehen, wenn Vorkehrungen..., ...Veröffentlichung im Sinne des § 12 UrhG nicht vor. Das Werk des...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der dbv fordert die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, bei der Bücher und E-Books beim Verleih durch Bibliotheken gleichgestellt sind. Bibliotheken müssen die Möglichkeit erhalten, E-Book-Lizenzen gleich nach ihrem Erscheinen zu angemessenen Bedingungen zu erwerben, um so den Bibliotheksnutzer*innen auch in der digitalen Welt den Zugang zu Informationen und Literatur zu ermöglichen. Zugleich müssen Bedingungen geschaffen werden, Autor*innen und Verlage für den analogen und den digitalen Verleih zu vergüten. Weitere Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/e-books-bibliotheken

    • Bereitgestellt von: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) am 20.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dazu vor, in § 27 Abs. 2 UrhG einen neuen Satz 2 einzufügen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Drittauskunft in Bezug auf § 101 UrhG ergeben. Dieser ist nämlich..., ...Fälle des § 101 Abs. 9 UrhG beschränkt. Hieraus ergeben..., ...Verfahren an § 101 Abs. 9 UrhG anlehnt (BT-Drs. 18/13013..., ...Formulierung in § 101 Abs. 9 S. 5 UrhG lediglich auf etwaige ..., ...Reber, 37. Ed. 15.01.2022, UrhG § 101 Rn. 20). So kann ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um Deutschland und Europa als Standort für die Anwendung wie auch Entwicklung von KI zu stärken, bedarf es Anpassungen in verschiedenen Bereichen: - Gründungsdynamik erhöhen und Konditionen für Unternehmensgründungen verbessern - Finanzierungsbedingungen für KI verbessern - Spitzenforschung stärken, Attraktivität des Wissenschaftsstandorts erhöhen und Wissenstransfer fördern - Datensicherheit gewährleisten und Harmonisierung von Datenschutzstandards vorantreiben - Zugang zu Daten sicherstellen und Datenqualität verbessern - Potenziale der KI durch innovationsorientierte Regulierung nutzen - Urheberrechte sichern und praxistaugliche Verifizierungsmechanismen KI-generierter Inhalte einführen - Mitbestimmung und Weiterbildung stärken

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 20.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Data-Mining-Schranke (§§ 44b, 60d UrhG): Diese Regelung wurde ..., ...kommerzielle Nutzer nach § 44b UrhG zu nennen, die durch die..., ...Schöpfungen (gemäß § 2 Abs. 2 UrhG) fällt, wirft eine zentrale..., ...KI-erstellte Tonaufnahme (§ 85 UrhG), Laufbilder (§§ 94, 95 UrhG) oder eine Datenbank (§ 87a UrhG). 32 Im Bereich der generativen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das derzeitige Modell der Streaming-Abrechnung muss hinterfragt werden, da sie oft keine faire Vergütung für Künstler*innen garantiert. Vor diesem Hintergrund setzt sich der VUT für eine Reform des Streaming-Marktes ein, um eine transparentere, gerechtere und nachhaltigere Wirtschaftslage für Künstler*innen und Musiknutzer*innen zu schaffen. Im Vordergrund stehen die mit Musikrechten generierten Einnahmen und deren Verteilung sowie weitere Forderungen bezüglich Transparenz, Vielfalt und Nachhaltigkeit im Musikstreaming.

    • Bereitgestellt von: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) am 14.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Vergütungsregeln (§ 36 UrhG) zur Verwertung von Leistungsschutzrechten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die in den letzten Jahren in Kraft getretenen Cyber-Security-Regelungen wie die UNECE R 155 (Cyber Security Management-Systeme) oder der Cyber Resilience Act fordern von Fahrzeugherstellern zur Identifikation von Sicherheitslücken die Durchführung von Penetrationstests. Speziell wenn mit der Durchführung dieser Tests externe Fachfirmen beauftragt werden, können sich diese nach aktueller Rechtslage nach dem seit 2007 gültigen StGB §202a ff strafbar machen. Zu der vom BMJ angekündigten und bereits im Koalitionsvertrag enthaltenen Änderung des StGB §202a ff möchte der VDA nun im Sinne seiner Mitglieder Stellung nehmen.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 23.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.08.2024

      • 12.09.2024

        • Bundesregierung:

      • 23.09.2024

      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gesetze-im-internet.de) 6 § 106 UrhG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der Kommission zur Schaffung eines europ. Finanzdatenraumes eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Daten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und den fairen Wettbewerb für das Finanzwesen fördert. Wegen des umfangr. Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung, setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir fordern, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen und einen Marktbedarf gibt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag Anreize schafft, die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herauszubilden. Wir setzen uns für eine Ausnahmeregelung der Förderbanken unter FIDA ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Teil des Bündnisses Transparenzgesetz fordert Transparency Deutschland die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes in dieser Legislaturperiode. Das Bündnis hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationgesetz (UIG) in einem fortschrittlichen Transparenzgesetz zusammenführen und viele Ansätze weiterentwickeln würde. Wir schlagen unter anderem die folgenden Neuerungen vor: ein möglichst weiter Anwendungsbereich, Vereinfachung der Gesetzeslage, aktive Informationspflicht, enge Fassung der Ausnahmen, Abwägungsklausel, Vorrang für Informationen, Bürgerfreundlichkeit, Rechtsschutz und Ombudsrolle.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Artikel 3 Änderung des § 5 UrhG § 5 UrhG Abs. 2 wird wie..., ...Artikel 3 (Änderung des § 5 UrhG) Die Änderung des UrhG ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Artikel 3 Änderung des § 5 UrhG § 5 UrhG Abs. 2 wird..., ...Artikel 3 (Änderung des § 5 UrhG) Die Änderung des UrhG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Insbesondere durch § 5 Abs. 3 UrhG wird klargestellt, dass..., ...beachten ist, dass § 5 Abs. 3 UrhG ormen nicht „automatisch..., ...Schöpfungen Werke im Sinne des UrhG sein. Nur dann unterliegen..., ...Schutz (§ 2 Abs. 1 u. 7 UrhG).77 Diese Eigenschaft wird...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 1 UWG und § 97a Abs. 1 UrhG sogar ausdrücklich gefordert...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
    • Adressatenkreis:
      • 14.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Auskunftsanspruch (§ 101 UrhG) normiert hat. Mit dem ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ZUM 2008, 528. 98 BeckOK UrhG-Engels, 43 Ed., § 22 KUG..., ...Schulze-Specht-Riemenschneider, UrhG, 7. Aufl. 2022, § 22 KUG..., ...Schulze-Specht-Riemenschneider, UrhG, 7. Aufl. 2022, § 22 ..., ...Schulze-Specht-Riemenschneider, UrhG, 7. Aufl. 2022, § 22 KUG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Urheberrechtsgesetz (UrhG) eine besondere Regelung..., ... werden: § 97a Abs. 3 UrhG Soweit die Abmahnung berechtigt..., ...Regelung in § 97a Abs. 3 UrhG, wo eine Obergrenze für...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... Urheberrechtsgesetz (UrhG), sein. Trotz der Überlagerung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Reform soll die gesamte Filmförderung in Deutschland neu aufstellen durch eine Novellierung des FFG, eine Reform der wirtschaftlichen Anreizförderung und eine mögliche Einführung von Investitionspflichten für Mediendiensteanbieter. Wir sind bestrebt, mit unserem Beitrag auf eine wettbewerbsfähige, wirtschaftliche Notwendigkeiten berücksichtigende Ausgestaltung des Regelungsvorhabens hinzuwirken, die den Filmproduktionsstandort Deutschland stärkt und ein positives Investitionsklima schafft. Mit Blick auf die geforderte Investitionsverpflichtung ist uns der Schutz der Medien- und Investitionsfreiheit sowie der Programmautonomie der Medienanbieter, die Wahrung der Verhältnismäßigkeit wie auch die Sicherung der Medienvielfalt und Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher*innen wichtig.

    • Bereitgestellt von: Netflix Services Germany GmbH am 20.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 238/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
      2. BT-Drs. 20/12660 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zugänglichmachung nach § 19a UrhG, das ausschließliche Sender-echt nach § 20 UrhG und weitere damit verbundene..., ...bestehenden §§ 19a und 20 UrhG zu modifi-zieren und sich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern hat vielfältige Erscheinungsformen, die von sexueller Belästigung bis hin zu besonders schwerwiegenden Übergriffen wie einer Vergewaltigung reichen. Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet, ist, dass ihre Ausübung die Grenze zur Intimsphäre Betroffener überschreitet, indem deren Selbstbestimmungsrechte über Sexualität verletzt werden. Trotz der Schwere, die solche Taten haben können, werden die Folgen für die Opfer häufig verharmlost. Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über die Formen, die Auswirkungen und die Schwere von sexualisierter Gewalt erforderlich. Es sind außerdem entsprechende Veränderungen des Strafrechts notwendig.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... 2 BDSG und §§ 53, 106 UrhG keinen umfassenden Schutz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Diskussionen zu Änderungen des Urheberrechts oder des Musikstreaming sollen auf einer empirischen Analyse der gesamten Wertschöpfungskette des Musikstreaming beruhen und durch eindeutige Marktdaten belegt werden; jede Reform des Urheberrechts sollte Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten und dafür sorgen, dass Musikstreaming-Dienste nicht zu doppelten Zahlungen für dieselben Rechte führen oder dass der On-Demand-Charakter der Dienste nicht beeinträchtigt wird.

    • Bereitgestellt von: Candid Public Affairs GmbH am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Diskussionen zu Änderungen des Urheberrechts oder des Musikstreaming sollen auf einer empirischen Analyse der gesamten Wertschöpfungskette des Musikstreaming beruhen und durch eindeutige Marktdaten belegt werden; jede Reform des Urheberrechts sollte Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten und dafür sorgen, dass Musikstreaming-Dienste nicht zu doppelten Zahlungen für dieselben Rechte führen oder dass der On-Demand-Charakter der Dienste nicht beeinträchtigt wird.

    • Bereitgestellt von: Spotify AB am 27.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Diskussionen zu Änderungen des Urheberrechts oder des Musikstreaming sollen auf einer empirischen Analyse der gesamten Wertschöpfungskette des Musikstreaming beruhen und durch eindeutige Marktdaten belegt werden; jede Reform des Urheberrechts sollte Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten und dafür sorgen, dass Musikstreaming-Dienste nicht zu doppelten Zahlungen für dieselben Rechte führen oder dass der On-Demand-Charakter der Dienste nicht beeinträchtigt wird.

    • Bereitgestellt von: Spotify Belgium NV am 27.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nacktbilder werden geklaut, gefälscht und millionenfach im Internet verbreitet. Google zeigt diese täglich von unzähligen Frauen, gegen ihren Willen. Auch App-Stores, Zahlungsdienste und Hostinganbieter verdienen daran. HateAid spricht sich dafür aus, dass deshalb Strafbarkeitslücken geschlossen werden: Die Erstellung und Verbreitung bildbasierter sexualisierter Gewalt soll explizit unter Strafe gestellt werden – auch wenn es sich um Deepfakes handelt. Das Geschäft mit bildbasierter digitaler Gewalt muss beendet werden: Host-Provider bzw. Access-Provider sollen Websites sperren müssen, die KI-Anwendungen mit expliziter Ausrichtung auf die Erstellung von Missbrauchs-Nacktbildern und -videos anbieten.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (6):
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