Stellungnahmen/Gutachten
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408 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (408)
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII)
- Sicherstellung der Rechte der Kinder - Frühkindliche Bildung stärken - Angebote der Kindertagesbetreuung qualitativ weiterentwickeln - Angebote zur Stärkung von Familien entwickeln und ausbauen - Fachkräftequalifizierung ausbauen
- Bereitgestellt von: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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27.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Frühe Hilfen durch die Erhöhung und Dynamisierung der Bundesmittel
SeeYou setzt sich für die Umsetzung des 2022 vom Bundesrat eingebrachten Gesetzesentwurfs zur Stärkung der Frühen Hilfen ein. Dies erfordert eine Änderung des KKG, um die Bundesstiftung Frühe Hilfen dauerhaft mit zusätzlichen Mitteln auszustatten.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienorientierte Nachsorge Hamburg SeeYou am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/2912
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
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BT-Drs. 20/2912
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
10. Familienbericht zu Alleinerziehenden bewertet
Der VAMV hat sich kritisch konstruktiv mit den politischen Empfehlungen des 10. Familienberichts zu Allein- und Getrennterziehenden auseinandergesetzt. Er begrüßt die Forderung der Kommission im Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht Rahmenbedingungen für die ökonomische Eigenständigkeit von Müttern zu setzen, damit diese im Lebensverlauf nicht systematisch Armutsrisiken ausgesetzt sind. Mit Blick auf Begriffe und Leitbilder plädiert der VAMV entschieden dafür „alleinerziehend“ im Recht, in amtlicher Statistik und Sprachgebrauch zu erhalten: wird die typische Mehrbelastung durch Begriffe wie „getrennt erziehend“ verwässert ist fraglich, wie die Mehrbelastung angemessen im Sozial- und Steuerrecht kompensiert wird.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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26.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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23.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- JuSchG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- AlkStG [alle SG hierzu]
- TabStG 2009 [alle SG hierzu]
- BierStG 2009 [alle SG hierzu]
- AlkStV [alle SG hierzu]
- BierStV 2010 [alle SG hierzu]
- TabStV 2010 [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle SG hierzu]
- TabakerzV [alle SG hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kinder- und Jugendschutz im Koalitionsvertrag berücksichtigen!
Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz für eine zukunftsorientierte Kinder- und Jugendpolitik Der Kinder- und Jugendschutz sieht sich seit vielen Jahren mit immer neuen Herausforderungen konfrontiert, auf die mit gesetzlichen Regelungen und präventiven Maßnahmen reagiert werden muss. Das Themenspektrum ist dabei sehr weit und bedarf einer ständigen Beobachtung. E-Produkte, synthetische Cannabinoide, Lachgas, Risiken der Nutzung digitaler Medien, Gefährdungen durch Cybergrooming, künstliche Intelligenz, Challenges, sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sind nur einige Stichworte, die deutlich machen, dass das gesunde Auswachsen von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. am 23.06.2026
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Adressatenkreis:
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15.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt und Entwicklung (BLUE 21) e.V. am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt und Entwicklung (BLUE 21) e.V. am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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13.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung des Bundesdigitaldienstes
Bitkom setzt sich um die Einführung einer neuen Säule im Bundesfreiwilligendienst ein: den Bundesdigitaldienst. Er soll in zwei Modulen die Stärkung von digitalen Kompetenzen mit der Stärkung von gesellschaftlichem Engagement zu digitalen Themen miteinander vereinen. Offen sein sollte er für alle Altersgruppen, gezielt jedoch als Alternative für junge Menschen angeboten werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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22.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In der Debatte um Altersbeschränkungen für digitale Dienste fordert die National Coalition Deutschland eine kinderrechtskonforme Regulierung von Plattformen. Maßnahmen zum Schutz von Kindern müssen auch ihre Rechte auf Förderung und Teilhabe berücksichtigen und an den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit ausgerichtet sein. Das Anliegen, Kinder und Jugendliche vor Risiken im digitalen Raum zu schützen, ist berechtigt, wichtig und kinderrechtlich geboten. Die vermeintliche Lösung jedoch, die in dieser Debatte immer lauter wird, Kinder aus dem Umfeld digitaler Dienste auszuschließen, ist es nicht.
- Bereitgestellt von: National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4788
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und Arbeitsweise der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" -
BT-Drs. 21/5188
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/4788 - Mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und Arbeitsweise der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt"
-
BT-Drs. 21/4788
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stiftung Bildung wirkt als Themenanwältin für beste Bildung bundesweit und als gemeinnützige Spendenorganisation direkt an der Basis über das bundesweite Netzwerk des Bildungsengagements sowie der Kita- und Schulfördervereine, stärkt die Handelnden, fördert Partizipation und Vielfalt und lässt Ideen vor Ort Wirklichkeit werden. Wir stehen für ein generelles und effektives Recht auf Bildung sowie Demokratiestärkung. Unsere zentralen Werte sind Partizipation, Chancengerechtigkeit und Vielfalt in der Bildung. Die spendenfinanzierte Stiftung Bildung ist unabhängig, arbeitet überparteilich und ist als gemeinnützig und als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
- Bereitgestellt von: Stiftung Bildung am 18.06.2026
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Adressatenkreis:
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08.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kinder-und Jugendhilfe im Interesse ihrer Adressat*innen 2. Gesamtzuständigkeit der Kinder-und Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche und Familien mit und ohne Behinderung 3. Verbesserung von Zugängen und weniger Barrieren für Adressat*innen der Kinder-und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe
- Bereitgestellt von: Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Kinder-und Jugendhilfestrukturreformgesetz-1. KJHSRG
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Recht auf Leben ohne Digitalzwang
Das gute digitale Leben setzt voraus, dass wir Digitalisierung nicht mit Überwachung gleichsetzen und immer auch Wahlfreiheit haben, analog zu bleiben. Wir fordern den Bundestag auf, ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Digitalcourage e.V. am 12.06.2026
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeshaushalt 2027: Fortführung des Bundesprogramms Menschen stärken Menschen
Ziel der Interessenvertretung ist die Fortführung des Bundesprogramms „Menschen stärken Menschen“ durch eine ausreichende Veranschlagung von Haushaltsmitteln im Bundeshaushalt 2027, um die Förderung von Patenschafts- und Mentoringstrukturen sowie der beteiligten Programmträger weiterhin zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband soziales Mentoring am 11.06.2026
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Adressatenkreis:
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04.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das ZdK setzt sich aktiv für die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG, BGBl. 2025 I Nr. 107 vom 08.04.2025) ein. Im Sinne der Betroffenen engagiert sich das ZdK insbesondere für die unbefristete Sicherung des Fonds sexueller Missbrauch im ergänzenden Hilfesystem sowie für die gesetzliche Verankerung eines Rechts auf individuelle Aufarbeitung und Akteneinsicht. Auch im Bereich der Prävention tritt das ZdK entschieden dafür ein, den § 174c StGB auf sexuelle Handlungen in seelsorgerischen Verhältnissen auszuweiten, und stärkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum.
- Bereitgestellt von: Zentralkomitee der deutschen Katholiken e. V. am 03.06.2026
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Adressatenkreis:
-
01.02.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das ZdK setzt sich aktiv für die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG, BGBl. 2025 I Nr. 107 vom 08.04.2025) ein. Im Sinne der Betroffenen engagiert sich das ZdK insbesondere für die unbefristete Sicherung des Fonds sexueller Missbrauch im ergänzenden Hilfesystem sowie für die gesetzliche Verankerung eines Rechts auf individuelle Aufarbeitung und Akteneinsicht. Auch im Bereich der Prävention tritt das ZdK entschieden dafür ein, den § 174c StGB auf sexuelle Handlungen in seelsorgerischen Verhältnissen auszuweiten, und stärkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum.
- Bereitgestellt von: Zentralkomitee der deutschen Katholiken e. V. am 03.06.2026
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Adressatenkreis:
-
30.10.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung laufender Sozialstaatsreformen im Sinne von Teilhabe und Befähigung
Mit Blick auf aktuelle politische Bestrebungen zur Reform des Sozialstaats setzt sich das ZdK dafür ein, dass folgende Aspekte in der politischen Ausgestaltung berücksichtigt werden: die Verankerung von Befähigung als Leitprinzip, die Stabilisierung der Angebotsvielfalt insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Pflege, die Sicherung individueller Rechtsansprüche, die Bündelung von Leistungen („Hilfe aus einer Hand“), der Ausbau verbindlicher Präventionsstrukturen, eine faire Kommunalfinanzierung, die Umsetzung inklusiver Strukturen ohne Abbau individueller Ansprüche, Maßnahmen zur Entbürokratisierung, die Stärkung sozialer Berufe sowie eine würdeorientierte Ausrichtung sozialstaatlicher Leistungen.
- Bereitgestellt von: Zentralkomitee der deutschen Katholiken e. V. am 03.06.2026
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Adressatenkreis:
-
19.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Social Media: bestehende Regelungen konsequent umsetzen und Medienbildung intensivieren
Social Media haben die Art und Weise, in der Menschen kommunizieren, interagieren und sich informieren, grundlegend verändert. Der Aktionsrat Bildung vertritt die Position, dass es hierfür einer sozialen und moralischen Integrität bedarf, die verstärkt in Bildungskontexten zu vermitteln und einzuüben ist. Integrität geht weit über die Kompetenz der souveränen Nutzung digitaler Möglichkeiten hinaus und umschließt die damit einhergehende individuelle wie auch gesellschaftliche Verantwortung. Das Gutachten stellt Lösungsansätze vor, wie mediale Integrität im Bildungssystem gelingen kann, und geht auf rechtliche und technische Voraussetzungen dafür ein.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 03.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Social Media: bestehende Regelungen konsequent umsetzen und Medienbildung intensivieren
Social Media haben die Art und Weise, in der Menschen kommunizieren, interagieren und sich informieren, grundlegend verändert. Der Aktionsrat Bildung vertritt die Position, dass es hierfür einer sozialen und moralischen Integrität bedarf, die verstärkt in Bildungskontexten zu vermitteln und einzuüben ist. Integrität geht weit über die Kompetenz der souveränen Nutzung digitaler Möglichkeiten hinaus und umschließt die damit einhergehende individuelle wie auch gesellschaftliche Verantwortung. Das Gutachten stellt Lösungsansätze vor, wie mediale Integrität im Bildungssystem gelingen kann, und geht auf rechtliche und technische Voraussetzungen dafür ein.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 03.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bundesgesetzes zu inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)
Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
-
BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung §19 Strafgesetzbuch
Die Forderung nach der Absenkung der Strafmündigkeit ist von unterschiedlichen Parteien wieder in die Diskussion gebracht worden. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch sind Kinder ab einem Alter von 14 Jahren unter bestimmten Umständen strafmündig und können für ihr Handeln strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Unterhalb dieser Altersgrenze ist davon auszugehen, dass grundsätzlich eine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des eigenen Handelns und damit eine Strafmündigkeit nicht gegeben ist. Anstatt den Fokus auf Bestrafung zu legen, muss stattdessen an den Ursachen angesetzt werden. Kinder und Jugendliche brauchen wirksame Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, um sie in ihrer Entwicklung – und damit auch im Erlangen der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit – zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bundesgesetzes zu inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)
Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
-
BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
Ziel ist es, die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und zukunftsfest so auf- zustellen, dass sie jetzt und in Zukunft gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen effektiv und effizient sichern bzw. herstellen kann durch Stärkung vor allem derjenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die zusätzlichen Unter- stützungsbedarf haben.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung von Maßnahmen, die zu einem zeitgemäßen Jugendschutz beitragen
Unterstützung der vorgesehenen Streichung des § 9 Abs. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) betreffend die Ausnahmeregelung für den Erwerb und Konsum alkoholischer Getränke durch 14- und 15-Jährige in Begleitung personensorgeberechtigter Personen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. (BWSI) am 08.05.2026
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Adressatenkreis:
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15.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung von Maßnahmen, die zu einem zeitgemäßen Jugendschutz beitragen
Unterstützung der vorgesehenen Streichung des § 9 Abs. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) betreffend die Ausnahmeregelung für den Erwerb und Konsum alkoholischer Getränke durch 14- und 15-Jährige in Begleitung personensorgeberechtigter Personen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS) am 08.05.2026
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Adressatenkreis:
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15.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Verankerung von Hilfen im SGB VIII und SGB V und an den Schnittstellen
Das Bündnis KipsFam verfolgt mit seiner politischen Themenanwaltschaft das Ziel, die Empfehlung Nr. 17a des Abschlussberichtes der AG KpkE zu ermöglichen. "SGB-übergreifende Gemeinschaftsleistungen - auch bezeichnet als gemeinschaftsfinanzierte Komplexleistungen" Weiterhin verfolgt das Bündnis das Ziel, die Umsetzung der Empfehlung Nr. 17b der AG KpkE "Interdisziplinäre Einrichtungen ausbauen und verstetigen" voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: Bündnis für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien - KipsFam am 06.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12089
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen
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BT-Drs. 20/12089
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: