Regelungsvorhaben
Änderungen im FamFG zur Stärkung des Schutzes vor häuslicher Gewalt, der Kinderechte und der Verfahrenseffizienz
Angegeben von:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (R002086)
am
13.08.2026
Beschreibung:
Beim vorgelegten Reformvorschlag geht es darum, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu ändern, ganz besonders mit Blick auf familiengerichtliche Verfahren im Kontext von häuslicher Gewalt. Der Paritätische bringt sich hierzu über die BAGFW, aber insbesondere auch über FHK bzw. einzelverbandlich in die Diskussion ein. Der Paritätische begrüßt die progressiven Ansätze des Reformvorschlags, die ihm – wie FHK und der BAGFW - aber teilweise nicht weit genug gehen. Der Verband fordert u.a. ebenso die bessere Rechtsstellung von Kindern, den barrierefreien Zugang zur Justiz und eine bessere Aus- und Fortbildung von Richter*innen im Bereich Gewaltschutz/familiengerichtliche Verfahren.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.05.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
- Opferschutz [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2608120010 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 09.07.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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