Stellungnahmen/Gutachten
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395 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (395)
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Zu Regelungsvorhaben:
Das ZdK setzt sich aktiv für die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG, BGBl. 2025 I Nr. 107 vom 08.04.2025) ein. Im Sinne der Betroffenen engagiert sich das ZdK insbesondere für die unbefristete Sicherung des Fonds sexueller Missbrauch im ergänzenden Hilfesystem sowie für die gesetzliche Verankerung eines Rechts auf individuelle Aufarbeitung und Akteneinsicht. Auch im Bereich der Prävention tritt das ZdK entschieden dafür ein, den § 174c StGB auf sexuelle Handlungen in seelsorgerischen Verhältnissen auszuweiten, und stärkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum.
- Bereitgestellt von: Zentralkomitee der deutschen Katholiken e. V. am 03.06.2026
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Adressatenkreis:
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01.02.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das ZdK setzt sich aktiv für die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG, BGBl. 2025 I Nr. 107 vom 08.04.2025) ein. Im Sinne der Betroffenen engagiert sich das ZdK insbesondere für die unbefristete Sicherung des Fonds sexueller Missbrauch im ergänzenden Hilfesystem sowie für die gesetzliche Verankerung eines Rechts auf individuelle Aufarbeitung und Akteneinsicht. Auch im Bereich der Prävention tritt das ZdK entschieden dafür ein, den § 174c StGB auf sexuelle Handlungen in seelsorgerischen Verhältnissen auszuweiten, und stärkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum.
- Bereitgestellt von: Zentralkomitee der deutschen Katholiken e. V. am 03.06.2026
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Adressatenkreis:
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30.10.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung laufender Sozialstaatsreformen im Sinne von Teilhabe und Befähigung
Mit Blick auf aktuelle politische Bestrebungen zur Reform des Sozialstaats setzt sich das ZdK dafür ein, dass folgende Aspekte in der politischen Ausgestaltung berücksichtigt werden: die Verankerung von Befähigung als Leitprinzip, die Stabilisierung der Angebotsvielfalt insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Pflege, die Sicherung individueller Rechtsansprüche, die Bündelung von Leistungen („Hilfe aus einer Hand“), der Ausbau verbindlicher Präventionsstrukturen, eine faire Kommunalfinanzierung, die Umsetzung inklusiver Strukturen ohne Abbau individueller Ansprüche, Maßnahmen zur Entbürokratisierung, die Stärkung sozialer Berufe sowie eine würdeorientierte Ausrichtung sozialstaatlicher Leistungen.
- Bereitgestellt von: Zentralkomitee der deutschen Katholiken e. V. am 03.06.2026
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Adressatenkreis:
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19.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Social Media: bestehende Regelungen konsequent umsetzen und Medienbildung intensivieren
Social Media haben die Art und Weise, in der Menschen kommunizieren, interagieren und sich informieren, grundlegend verändert. Der Aktionsrat Bildung vertritt die Position, dass es hierfür einer sozialen und moralischen Integrität bedarf, die verstärkt in Bildungskontexten zu vermitteln und einzuüben ist. Integrität geht weit über die Kompetenz der souveränen Nutzung digitaler Möglichkeiten hinaus und umschließt die damit einhergehende individuelle wie auch gesellschaftliche Verantwortung. Das Gutachten stellt Lösungsansätze vor, wie mediale Integrität im Bildungssystem gelingen kann, und geht auf rechtliche und technische Voraussetzungen dafür ein.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 03.06.2026
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Social Media: bestehende Regelungen konsequent umsetzen und Medienbildung intensivieren
Social Media haben die Art und Weise, in der Menschen kommunizieren, interagieren und sich informieren, grundlegend verändert. Der Aktionsrat Bildung vertritt die Position, dass es hierfür einer sozialen und moralischen Integrität bedarf, die verstärkt in Bildungskontexten zu vermitteln und einzuüben ist. Integrität geht weit über die Kompetenz der souveränen Nutzung digitaler Möglichkeiten hinaus und umschließt die damit einhergehende individuelle wie auch gesellschaftliche Verantwortung. Das Gutachten stellt Lösungsansätze vor, wie mediale Integrität im Bildungssystem gelingen kann, und geht auf rechtliche und technische Voraussetzungen dafür ein.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 03.06.2026
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bundesgesetzes zu inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)
Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung §19 Strafgesetzbuch
Die Forderung nach der Absenkung der Strafmündigkeit ist von unterschiedlichen Parteien wieder in die Diskussion gebracht worden. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch sind Kinder ab einem Alter von 14 Jahren unter bestimmten Umständen strafmündig und können für ihr Handeln strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Unterhalb dieser Altersgrenze ist davon auszugehen, dass grundsätzlich eine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des eigenen Handelns und damit eine Strafmündigkeit nicht gegeben ist. Anstatt den Fokus auf Bestrafung zu legen, muss stattdessen an den Ursachen angesetzt werden. Kinder und Jugendliche brauchen wirksame Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, um sie in ihrer Entwicklung – und damit auch im Erlangen der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit – zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bundesgesetzes zu inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)
Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
Ziel ist es, die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und zukunftsfest so auf- zustellen, dass sie jetzt und in Zukunft gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen effektiv und effizient sichern bzw. herstellen kann durch Stärkung vor allem derjenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die zusätzlichen Unter- stützungsbedarf haben.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung von Maßnahmen, die zu einem zeitgemäßen Jugendschutz beitragen
Unterstützung der vorgesehenen Streichung des § 9 Abs. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) betreffend die Ausnahmeregelung für den Erwerb und Konsum alkoholischer Getränke durch 14- und 15-Jährige in Begleitung personensorgeberechtigter Personen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. (BWSI) am 08.05.2026
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Adressatenkreis:
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15.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung von Maßnahmen, die zu einem zeitgemäßen Jugendschutz beitragen
Unterstützung der vorgesehenen Streichung des § 9 Abs. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) betreffend die Ausnahmeregelung für den Erwerb und Konsum alkoholischer Getränke durch 14- und 15-Jährige in Begleitung personensorgeberechtigter Personen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS) am 08.05.2026
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Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Verankerung von Hilfen im SGB VIII und SGB V und an den Schnittstellen
Das Bündnis KipsFam verfolgt mit seiner politischen Themenanwaltschaft das Ziel, die Empfehlung Nr. 17a des Abschlussberichtes der AG KpkE zu ermöglichen. "SGB-übergreifende Gemeinschaftsleistungen - auch bezeichnet als gemeinschaftsfinanzierte Komplexleistungen" Weiterhin verfolgt das Bündnis das Ziel, die Umsetzung der Empfehlung Nr. 17b der AG KpkE "Interdisziplinäre Einrichtungen ausbauen und verstetigen" voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: Bündnis für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien - KipsFam am 06.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12089
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen
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BT-Drs. 20/12089
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Social-Media-Nutzung durch Jugendliche dringend zu regulieren
BDP-Resolution: Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen muss wegen des schädlichen Potentials reguliert werden. Die Verantwortung liegt bei den Plattformbetreibern. Alterverifikation unter angemessenem Datenschutz ist nötig. Altersgerechte Staffelung des Zugangs ist entwicklungspsychologisch sinnvoll. Rechtliche Vorgaben können Eltern in der Medienerziehung ihrer Kinder unterstützen. Eltern jüngerer Kinder müssen gezielt angesprochen werden. Die Medienkompetenz der Pädagog*innen in Kita und Schule muss gesteigert werden, auch durch Medienberater*innen vor Ort. Ein Smartphone-Verbot an Schulen (bis ggf. 10. Klasse) sollte landesweit gelten.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 04.05.2026
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Adressatenkreis:
-
04.05.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Referentenentwurfes des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG)
Die APK befürwortet das Anliegen des Referentenentwurfs, die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen auf die Kinder- und Jugendhilfe zu übertragen und dabei zugleich Verbesserungen in der Leistungsgewährung und -erbringung zu erreichen, indem die Besonderheiten der Lebensphase „Kindheit und Jugend“ sowie die Subjektstellung der betroffenen jungen Menschen stärker berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 04.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG)
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlässliche Förderung der Familienverbände
Die setzen uns gegen die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt 2027 für die Familienförderrichtlinie ein.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 30.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf des Bundeshaushalts 2027
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Adressatenkreis:
-
30.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Kinder aus suchtbelasteten Familien sind die größte bekannte Risikogruppe für eine eigene Suchterkrankung. Zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen sind umfassende regulatorische Maßnahmen im Bereich Alkohol und Nikotinprodukte erforderlich. Dazu zählen insbesondere eine kontinuierliche Erhöhung der Preise durch regelmäßige steuerliche Anpassungen sowie die Festlegung von Mindestpreisen. Darüber hinaus sollte das Marketing für dieser Produkte vollständig untersagt werden, der Verkauf sollte auf lizensierte Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und den Einzelhandel gestoppt werden. Für Alkoholprodukte sollte ein einheitliches Mindestalter von mindestens 18 Jahren gelten, für Nikotinprodukte wird ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: NACOA Deutschland - Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e.V. am 29.04.2026
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Adressatenkreis:
-
05.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Kinder aus suchtbelasteten Familien sind die größte bekannte Risikogruppe für eine eigene Suchterkrankung. Zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen sind umfassende regulatorische Maßnahmen im Bereich Alkohol und Nikotinprodukte erforderlich. Dazu zählen insbesondere eine kontinuierliche Erhöhung der Preise durch regelmäßige steuerliche Anpassungen sowie die Festlegung von Mindestpreisen. Darüber hinaus sollte das Marketing für dieser Produkte vollständig untersagt werden, der Verkauf sollte auf lizensierte Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und den Einzelhandel gestoppt werden. Für Alkoholprodukte sollte ein einheitliches Mindestalter von mindestens 18 Jahren gelten, für Nikotinprodukte wird ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: NACOA Deutschland - Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e.V. am 29.04.2026
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Adressatenkreis:
-
13.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Safety by Design. Wie soziale Medien sicher gestaltet werden können
HateAids Publikation zeigt, wie Plattformdesign systematisch Risiken wie digitale Gewalt oder Desinformation verstärkt und welche ganz konkreten technischen sowie regulatorischen Maßnahmen nötig sind, um Nutzende besser zu schützen. HateAid spricht sich dafür aus, dass Produktsicherheit im Internet zentraler Bestandteil der Plattformarchitektur wird. Präventive Sicherheitsmechanismen, Verbrauchersicherheit und nicht der Profit müssen beim Betreiben von Social Media Plattformen im Mittelpunkt stehen. HateAid empfiehlt politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern: 1. Mit dem DSA bestehendes Recht konsequent durchzusetzen. 2. Umsetzbare Sicherheitsstandards einzuführen. 3. Eine Dezentralisierung der Netzwerk-Infrastruktur.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 28.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf sollen die noch erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe geregelt werden. Dringend nötige Regelungen im Vertragsrecht oder bei der der Gleichbehandlung der freien Träger fehlen. Es bedarf erheblicher Verbesserungen des Entwurfs, damit positive Wirkungen zur Weiterentwicklung der inklusiven Jugendhilfe entstehen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 25.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Die Diakonie Deutschland lehnt den Gesetzesentwurf ab, begrüßt jedoch die Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Ampelkoalition.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Die Diakonie Deutschland lehnt den Gesetzesentwurf ab, begrüßt jedoch die Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Ampelkoalition.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG)
Kritische Stellungnahme zum Ersten Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – KJHSRG) vom 17. März 2026. Gemeinsam mit dem BUMF und Save the Children bewertet TDH das Erste KJHSRG und gibt Empfehlungen.
- Bereitgestellt von: Terre des Hommes Deutschland e.V. am 20.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aus Sicht der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins stellt die vorgesehene Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII einen entscheidenden Schritt zur Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Begrüßt wird u.a. die Einbeziehung weiterer beteiligter Stellen in die Gefährdungseinschätzung sowie die Aufnahme der Entwicklung infrastruktureller Angebote der Bildungsassistenz in die Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII. Zugleich wird gefordert, die bedarfsgerechte individuelle Leistungsgewährung auch neben infrastrukturellen Angeboten sicherzustellen und das Vertrags- und Leistungserbringungsrecht anzupassen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 17.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
-
Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz - 1. KJHSRG
Mit dem ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturgesetz sollen Leistungen der Eingliederungshilfe in das SGB VIII überführt und Schnittstellen bereinigt werden. Vorgesehen ist u.a. das Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Abbau der Bürokratie. Der SkF bewertet die im Referentenentwurf gemachten Vorschläge im Hinblick auf Beteiligungsrechte von jungen Menschen und Kindeswohl.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 17.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Referentenentwurf eines ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
Zusammenführung der vorrangigen Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe an allen jungen Menschen mit Behinderungen beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 16.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: