Stellungnahmen/Gutachten
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3.852 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (3.852)
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Industrial Accelerator Act, Vorgaben für die öffentliche Auftragsvergabe
Der Industrial Accelerator Act (IAA) verfolgt das Ziel, die europäische Wertschöpfung zu stärken, strategische Abhängigkeiten zu reduzieren, die Resilienz strategischer Lieferketten zu erhöhen und darüber hinaus die energieintensive (europäische) Industrie zu dekarbonisieren. Zentrales Instrument zur Umsetzung der Ziele des IAA soll die öffentliche Auftragsvergabe darstellen. Durch Vorgaben für die öffentliche Beschaffung sollen Leitmärkte bzw. eine regulierte Nachfrage geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 04.09.2026
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Adressatenkreis:
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04.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist es, dass sich die Bundesregierung für eine Anpassung des IAA einsetzt. Es sollen faire Wettbewerbsbedingungen zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen erhalten bleiben, zusätzliche Kosten und Bürokratie reduziert werden, der Ausbau der Energie- und Netzinfrastruktur nicht verteuert oder verzögert wird und industriepolitische Ziele stärker über Förderprogramme und Investitionsanreize statt über Vergabevorgaben erreicht werden.
- Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 04.09.2026
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Adressatenkreis:
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03.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des geplanten Industrial Accelerator Acts (IAA) der EU
Die BReg wird aufgefordert, sich ggü der EU für eine Änderung des geplanten Industrial Accelerator Acts einzusetzen, um Wettbewerbsvorteile von öffentlich geprägten Energieunternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: terranets bw GmbH am 04.09.2026
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Adressatenkreis:
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03.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Grüngasquote sollte unbürokratisch erfolgen
In der Umsetzung der Grüngasquoten-Regulierung sollten sämtliche Brennstoffeinsätze, die bereits dem EU ETS 1 unterliegen, von der Grüngasquote ausgenommen werden. Dies vermeidet Doppelbelastungen, reduziert Bürokratie und gewährleistet eine konsistente Ausgestaltung der Klimaschutzinstrumente. Hinzu kommt, dass bei Fernwärmesystemen regelmäßig KWK-Anlagen eingesetzt werden. Werden KWK-Anlagen in eine verpflichtende Grüngasquote einbezogen und reine Stromerzeugungsanlagen nicht, erfolgt eine Kostenerhöhung der KWK und damit eine Diskriminierung der KWK-Anlagen gegenüber reinen (Gas-)Kraftwerken.
- Bereitgestellt von: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH am 03.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung für den Ankauf von klimaneutralen Bussen und den Umbau von Betriebshöfen im ÖPNV
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass im Bundeshaushalt und im Klima- und Transformationsfonds (KTF) die Förderung für den Ankauf von Bussen mit alternativen Antrieben und den damit verbundenen Umbau von Betriebshöfen und Werkstätten fortgeschrieben und aufgestockt wird. Hierfür besteht im Zeitraum bis 2035 ein Förderbedarf in Höhe von 23,5 Mrd. Euro.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 02.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) -
BT-Drs. 21/7650
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027) - Drucksache 21/7300 - Anlage gemäß § 28 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung -
BT-Drs. 21/7301
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030
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BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die in § 24 Abs. 3 EEG 2027-Entwurf neu eingeführte Gleichstellung von PV-Freiflächenanlagen mit PV-Anlagen auf "sonstigen baulichen Anlagen" sollte dahingehend geändert werden, dass PV-Anlagen "auf sonstigen baulichen Anlagen" weiterhin von der für den 50 MW-Förderdeckel relevanten Zusammenfassung ausgenommen bleiben.
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 02.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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Adressatenkreis:
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02.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die in § 24 Abs. 3 EEG 2027-Entwurf neu eingeführte Gleichstellung von PV-Freiflächenanlagen mit PV-Anlagen auf "sonstigen baulichen Anlagen" sollte dahingehend geändert werden, dass PV-Anlagen "auf sonstigen baulichen Anlagen" weiterhin von der für den 50 MW-Förderdeckel relevanten Zusammenfassung ausgenommen bleiben.
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 02.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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Adressatenkreis:
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25.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung der AVBFernwärmeV zur Anpassung der Preisanpassungsklauseln an die Dekarbonisierung
Der BDEW setzt sich dafür ein, dass die in der AVBFernwärmeV geregelten Preisanpassungsklauseln künftig so ausgestaltet werden, dass sie die Kostenentwicklungen der Dekarbonisierung, des Aus- und Umbaus der Wärmenetze sowie verlässliche Kalkulationsgrundlagen für Fernwärmekunden sachgerecht abbilden. Die bestehenden Vorgaben sollen weiterentwickelt werden, um unter veränderten Marktbedingungen eine realistische und transparente Preisbildung zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 02.09.2026
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Adressatenkreis:
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15.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW lehnt die Einführung eines neuen Regulierungsrahmens für Fernwärmenetze (inkl. Entflechtung/Netzregulierung, Ausschreibungspflichten für Wegerechte und Price-Cap-Ansatz auf Wärmepumpen-Vollkostenbasis) ab, da dies Investitionen, Planungssicherheit und Wärmewende gefährden kann. Der BDEW setzt sich ein für die Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens (insb. AVBFernwärmeV und WärmeLV), Stärkung und ggf. Verpflichtung der Preistransparenz (mit Datenkonsistenz zu anderen Pflichten) sowie die Nutzung/Wirksamkeitsprüfung der Universalschlichtungsstelle des Bundes statt einer neuen Fernwärme-Schlichtungsstelle. Der BDEW fordert, die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht als zielgenaues Instrument beizubehalten und weiterzuentwickeln.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 02.09.2026
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Adressatenkreis:
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15.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Bundeshaushalt 2027, KTF und Sondervermögen Infrastruktur
Der BDEW fordert eine investive Ausrichtung des Bundeshaushalts 2027, des Klima- und Transformationsfonds und des Sondervermögens Infrastruktur. Entlastungsmaßnahmen sollen aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Der BDEW setzt sich für zusätzliche Mittel für den Wasserstoffhochlauf, Offshore-Windenergie, systemdienliche Elektrolyse und Wasserstoffspeicher ein. Er fordert eine verlässliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze aus dem Kernhaushalt sowie die Unterlegung des Strompreisentlastungsrechts mit Haushaltsmitteln.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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01.09.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zu Strompreisen, Strommarktdesign und Netzentgelten
Der BDEW setzt sich für ein kosteneffizientes Strommarktdesign und wettbewerbsfähige Strompreise ein. Der BDEW fordert die Beibehaltung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone und lehnt deren Aufteilung ab. Bei der Netzentgeltreform fordert der BDEW eine einfache und kostenreflexive Systematik mit einem Kapazitätspreis als zentralem Baustein. Einspeiseentgelte und volldynamische Arbeitspreise lehnt der BDEW ab und setzt sich stattdessen für zeitvariable Netzentgelte und netzdienliche Flexibilitätsanreize ein. Ein Industriestrompreis soll allenfalls zielgenau und variabel ausgestaltet werden. Zudem fordert der BDEW die Senkung der Stromsteuer für alle Verbrauchsgruppen auf das europäische Mindestmaß.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung und Überarbeitung der EEG Novelle 2027
E.ON unterstützt die EEG-Novelle 2027 in ihrer Ausrichtung auf eine stärkere Marktintegration erneuerbarer Energien, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei Ausgestaltung und Umsetzbarkeit. Wichtig sind ein einfaches, rechtssicheres und PPA-freundliches Förder- und Abschöpfungsdesign sowie eine klare Trennung von Förderlogik und marktbasierten Vermarktungsformen. Zudem braucht es massentaugliche, digitalisierte Prozesse für die Direktvermarktung, insbesondere für Kleinanlagen. Übergangsregelungen müssen Investitionssicherheit gewährleisten, Erlösausfälle vermeiden und konsistent mit Reformen zu Messwesen, Netzentgelten und Flexibilität sein. Pauschale Mess- und Steuerpflichten sowie starre Leistungsbegrenzungen lehnt E.ON ohne nachweisbaren Mehrwert ab.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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25.08.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erneuerbare-Energien-Gesetz zukunftsfähig machen (EEG-Novelle 2027)
Thüga begrüßt die Zielsetzung der EEG-Novelle 2027, erneuerbare Energien stärker in Markt und System zu integrieren sowie Flexibilität und Kosteneffizienz zu erhöhen. Gleichzeitig wird Nachbesserungsbedarf gesehen, damit die Reform praxistauglich bleibt und den weiteren EE-Ausbau nicht gefährdet. Insbesondere müssen Direktvermarktungspflichten, Abschöpfungsmechanismus, Resilienz-Ausschreibungen, Speicherintegration und kommunale Beteiligung so ausgestaltet werden, dass Investitions- und Planungssicherheit gewahrt bleiben, keine unnötigen IT- und Abwicklungsaufwände entstehen und die Regelungen mit Netz- und Messwesen konsistent verzahnt werden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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21.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrüßen grundsätzlichen Ansatz der Senkung der Systemkosten sowie der Synchronisierung von EE- und Netz-Ausbau. Präferieren differenzierte Baukostenzuschüsse mit Allokationswirkung sowie freiwillige FCAs - Redispatchvorbehalt unseres Erachtens aktuell kein geeignetes Instrument. Bei Priorisierung von Netzanschlussbegehren sollte lokale Nutzenkomponente Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 01.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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Adressatenkreis:
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21.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effiziente Nutzung der offshore Windkraft, insb. durch flexible Regeln zu Elektrolyse-Kapazitäten.
Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) ist das zentrale Instrument für den Ausbau der Windenergie auf See. Der Referentenentwurf reformiert das WindSeeG mit dem Ziel, den Offshore-Wind-Ausbau kosteneffizienter und resilienter zu gestalten. Vorgesehen sind u. a. ein zweistufiges Ausschreibungsmodell, neue Präqualifikationskriterien für Cyber- und Datensicherheit sowie Resilienz und Anpassungen bei Netzanbindung und Flächenplanung. Für Wasserstoff öffnet der Entwurf sonstige Energiegewinnungsbereiche für netzgekoppelte Elektrolyse und hybride Konzepte. Elektrolyse auf Windenergieflächen bleibt als Pilotanwendung auf 2,5 % der zugewiesenen Netzanbindungskapazität begrenzt.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 31.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Sicherheitsvorgaben für den Bau und Betrieb von Kohlendioxidleitungen.
Mit der Kohlendioxidleitungsverordnung sollen Sicherheitsvorgaben für den Bau und Betrieb von Kohlendioxidleitungen sowie deren Überprüfung bundesweit einheitlich geregelt werden
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 31.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Verordnung über Kohlendioxidleitungen (Kohlendioxidleitungsverordnung - KLtgV) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMWE Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg zu bringen. Deutschland verfolgt hierfür einen Ansatz, der wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) ist das zentrale Instrument, um eine treibhausgasneutrale Stromversorgung auf Basis eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 31.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
31.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
- Reform des Netzanschlussverfahrens mit der EEG‑Novelle verzahnen, damit Investitionssignale konsistent bleiben - Netzausbau deutlich beschleunigen, um Engpässe und Risiken für erneuerbare Projekte zu reduzieren - Standorte für erneuerbare Energien systemorientiert steuern (Netzkapazitäten, Systemeffizienz, Engpasskosten) - Redispatch‑Vorbehalt überarbeiten: klare Regeln, Risikobegrenzung und Alternativen prüfen - Baukostenzuschüsse regional differenziert und fair gestalten und im Fördersystem berücksichtigen - Digitalisierung unterstützen, Fristen aber realistisch gestalten (späterer Start der Auskunft) - Bestandsschutz für laufende/geplante Projekte sichern - Sensible Netzdaten besser schützen und KRITIS‑Anforderungen berücksichtigen
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 31.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Neufassung des EU-Netzkodex für Stromerzeugungsanlagen
Der BDEW fordert Änderungen am Network Code on Requirements for Generators. Insbesondere sollen die Kriterien für eine wesentliche Modernisierung bestehender Stromerzeugungsanlagen präzisiert und routinemäßige Instandhaltungs- und Ersatzmaßnahmen ausgenommen werden. Neue Anforderungen sollen bei Bestandsanlagen nur auf tatsächlich modernisierte Teile angewendet werden. Der BDEW fordert zudem, Kosten-Nutzen-Analysen zur Einbeziehung von Bestandsanlagen nicht verpflichtend vorzuschreiben, Ausnahmemöglichkeiten für Netzbetreiber beizubehalten und vor Geltung des bisherigen Netzkodex angeschlossene Bestandsanlagen weiterhin auszunehmen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 31.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung von Anhang B der EU-Verordnung 838/2010 zu Übertragungsnetzentgelten
Der BDEW fordert die Beibehaltung von Anhang B der Verordnung (EU) Nr. 838/2010. Die dort festgelegten Vorgaben zu den von Stromerzeugern zu tragenden Übertragungsnetzentgelten sollen nicht aufgehoben werden, solange keine tragfähige alternative Regelung besteht. Der BDEW setzt sich dafür ein, die bestehenden Vorgaben zur Begrenzung der Erzeugernetzentgelte beizubehalten, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Erzeugungsanlagen in benachbarten Märkten zu vermeiden und den grenzüberschreitenden Stromhandel nicht zu beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 31.08.2026
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Adressatenkreis:
-
28.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung innovativer Förderinstrumente in der Energiewende
Konzentration der begrenzt verfügbaren staatlichen Zuschussmittel auf alternativlose Anwendungsfälle in der Wärmewende. Stemmen der Hauptlast der der Finanzierung durch staatliche Förderkredite und Bürgschaften. Anpassung der Anforderungen von Krediten an realwirtschaftliche Vorgaben. Schaffung eines nachhaltigen Finanzierungsinstrumentes außerhalb der Schuldenbremse. Aufstockung von Eigenkapital der Förderbanken. Nutzung weiterer innovativer Finanzierungsmodelle wie Beteiligungen wie Bürgerfonds vor Ort, Öffentlich-Private Kooperationsmodelle, Energiewende-Fonds und Blended-Finance Modelle.
- Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 28.08.2026
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Adressatenkreis:
-
12.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung sektorübergreifender Planungen in der Wärmewende und Vernetzung mit Gebäuderecht
Einführung einer sektorübergreifenden Planung nach dem Least Cost Planning-Prinzip auf kommunaler Ebene. Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung als Energieleitplanung und damit Vernetzung der Wärmeplanung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Festhalten von Wärmenetzen als zentrale Infrastruktur der Wärmewende zur Integration erneuerbarer Energien, Abwärme und systemischer Lösungen. Wärmepumpen sollen als zentrale Technologie im Einzelgebäude eingesetzt werden, insbesondere dort, wo keine Wärmenetze verfügbar sind. Ihr Einsatz soll systemdienlich erfolgen und die Kapazitäten des Stromnetzes berücksichtigen. Fokussierung des öffentlichen Mitteleinsatzes auf sektorübergreifende Ansätze. Berücksichtigung des Umfelds und der Siedlungsstrukturen.
- Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 28.08.2026
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Adressatenkreis:
-
12.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ETS 1 - Konditionalitäten an Transformationsfähigkeit knüpfen
ETS 1 Review Prozess des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 28.08.2026
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Adressatenkreis:
-
13.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der RED III in nationales Recht
Bayernoil setzt sich für eine ambitionierte Ausgestaltung des nationalen Rechtsrahmens der Umsetzung der letzten Fassung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) ein.. Dabei geht es um eine deutliche Erhöhung des Pfads zur Treibhausgasminderung im Verkehr. Gefordert werden gleiche Einsatzmöglichkeiten für nachhaltigen biogenen Wasserstoff und RFNBO sowie die Aufnahme des Flug- und Schiffsverkehrs in die THG-Quote. Darüber hinaus setzen wir uns für die Möglichkeit der Anrechnung von Recycled Carbon Fuels auf die THG-Quote ein.
- Bereitgestellt von: BAYERNOIL Raffineriegesellschaft mbH am 27.08.2026
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Adressatenkreis:
-
24.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhältnismäßige Umsetzung des Gesetzes zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe
easyJet setzt sich für eine verhältnismäßige und praxistaugliche Ausgestaltung des Gesetzes zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe ein. Regulatorische Vorgaben sollten die tatsächliche Entwicklung des SAF-Marktes und verfügbare Produktionskapazitäten berücksichtigen. Dazu gehören klare Ausnahmeregelungen bei der Betankungspflicht, die Vermeidung zusätzlicher oder doppelter finanzieller Belastungen durch Gebühren und Sanktionen sowie die gezielte Verwendung von Sanktionseinnahmen zur Förderung des SAF-Hochlaufs. easyJet spricht sich zudem gegen eine Finanzierung des SAF-Hochlaufs über zusätzliche Ticketabgaben und für Maßnahmen zur Steigerung von Produktionskapazitäten und zur Sicherstellung einer möglichst flächendeckenden SAF-Verfügbarkeit an deutschen Verkehrsflughäfen aus.
- Bereitgestellt von: easyJet Europe Airline GmbH am 27.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Grenzausgleichmechanismus, EU-Emissionshandel und EU 2040 Klimaziel
Wir vermitteln der Bundesregierung die Betroffenheit der Chemie durch EU-Beschlüsse zum ETS und CBAM und setzen uns dabei für eine wettbewerbsfähigkeitsfördernde Umsetzung ein. Wir fordern die Berücksichtigung von CCU im ETS auch für kurzlebigere Produkte und internationaler Zertifikate. Die Chemie braucht Carbon Leakage Schutz. Dies umfasst: 1/ Erhalt ETS 2/ Erweiterung der Liste der förderfähigen Sektoren für SPK auf pre-2020-Level, 2/ Erhalt freier Zuteilung 3/ faire sektorale Lastenteilung, 4/ realistischer Abschmelzpfad und 5/ pragmatisches und realistisches 2040 Ziel, gekoppelt an Verfügbarkeit notwendiger politischen, wettbewerblichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen. Eine Überführung in den CBAM lehnen wir aufgrund von fehlender Schutzwirkungen für die Chemie ab.
- Bereitgestellt von: BASF SE am 27.08.2026
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Adressatenkreis:
-
27.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge an WPG und EnWG auf Bundesebene zur integrierten Energieinfrastrukturplanung
Der BDEW fordert, die gesetzlichen Planungsprozesse für die kommunale Wärmeplanung und die Entwicklung der Strom-, Gas-, Wasserstoff-, Wärme- und Kältenetze besser aufeinander abzustimmen. Der BDEW setzt sich für klare und praxistaugliche Regelungen zur Zusammenarbeit der Energieinfrastrukturbetreiber untereinander und mit den Kommunen ein. Der BDEW fordert zudem einen bedarfsgerechten Datenaustausch zwischen Kommunen und Energieinfrastrukturbetreibern sowie eine bessere Abstimmung benachbarter Kommunen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sollen eine integrierte Energieinfrastrukturplanung ermöglichen, ohne zusätzliche Bürokratie zu schaffen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 25.08.2026
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Adressatenkreis:
-
24.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt die Anpassung der Emissionshandelsverordnung 2030 an das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024, fordert jedoch eine europarechtskonforme und praxisnahe Umsetzung der RED III. Insbesondere soll die in der BioSt-NachV vorgesehene Bestandsschutzregelung für Bestandsanlagen konsequent in EU-ETS 1, EU-ETS 2 und das TEHG übernommen werden. Die vorgesehene starre 70-%-THG-Minderungsschwelle für Biomethan wird als marktfremd kritisiert; stattdessen sollen zertifizierte Realwerte maßgeblich sein. Zudem wird die vollständige Befreiung nachhaltig erzeugten Biomethans von Emissionshandels- und Berichtspflichten gefordert, da bei Emissionsfaktor Null kein zusätzlicher Klimanutzen entsteht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
21.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- EHV 2030 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EEG schnell reformieren: Flexibilität sichern, Vergütung stärken, Kleinanlagen fördern.
Die Bioenergieverbände begrüßen das Biomassepaket, sehen aber akuten Anpassungsbedarf für ein tragfähiges EEG. Kernforderungen sind: Einführung eines Strommengenmodells für mehr betriebswirtschaftliche Freiheit und flexible Fahrweise, Erhöhung von Vergütungssätzen, Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag sowie Zulassung von Biomethan. Kleinanlagen benötigen verbesserte Bedingungen durch höhere Zuschläge, verlängerte Anschlussregelungen und Anerkennung ökologisch wertvoller Substrate. Ziel ist die Sicherung bestehender Anlagen, Anreize für neue Investitionen und die volle Nutzung der Bioenergiepotenziale für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das HBB kritisiert den RefE zur WPG-Novelle, weil er in der „kleinen Wärmeplanung“ leitungsgebundene Versorgung im ländlichen Raum strukturell unterschätzt: Kommunen sollen verpflichtend prüfen, ob Wärmenetze nach § 22a Abs. 2 geeignet sind und bei positivem Ergebnis „Prüfgebiet Wärmenetz“ ausweisen. Zudem sollen die pauschalen Biomassebegrenzungen in großen Wärmenetzen (>50 km) für neue Netze und für 2045 ersatzlos gestrichen werden. Für „grünes Methan“ fordert das HBB den Abbau unverhältnismäßiger Anforderungen (u. a. Streichung § 28 Abs. 2; Wegfall/Überarbeitung der „Wirtschaftlichkeits“-Hürde in § 22a Abs. 4 Satz 2) sowie die Streichung des bundeslandspezifischen Bedarfs-/Potenzialabgleichs (§ 28 Abs. 5 Satz 2).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bioenergieverbände begrüßen das Ziel, den Rechtsrahmen für Gebäude flexibler und praxistauglicher zu machen, kritisieren jedoch zentrale Punkte des Entwurfs: Die vorgesehene ordnungsrechtliche Kaskadenpflicht für Holz sei RED-III-rechtlich nicht geboten, praktisch kaum kontrollierbar und gefährde Wärmewende und etablierte Verwertungsketten; sie solle ersatzlos gestrichen werden. Zudem entstehe durch die Streichung der bisherigen Bio-Treppe im GEG und das spätere Greifen der neuen Treppe eine Regelungslücke für seit 1.1.2024 installierte Öl-/Gasheizungen; diese seien in die neue Bio-Treppe zu überführen. Die Bio-Treppe soll jährlich steigen und bis 2045/100% reichen. Importiertes, im Herkunftsland bereits signifikant gefördertes Biomethan soll nicht anrechenbar sein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes & weiterer Vorschriften
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Stärkung der Bioenergiebranche
Zahlreiche im EEG geregelten Gesetzesgrundlagen beeinflussen die Wirtschaftlichkeit der Bioenergiebranche, welche es zu stärken gilt. Hierbei geht es insbesondere um den Abbau von Bürokratie, der Stärkung von Anreizsystemen für den Ausbau Erneuerbarer-Energien-Anlagen, dem Abbau hemmender Regularien, der Ermöglichung neuer Geschäftsmodelle, einer praxisgerechten Umsetzung bestehender Regularien sowie der Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Stärkung der Bioenergiebranche
Zahlreiche im EEG geregelten Gesetzesgrundlagen beeinflussen die Wirtschaftlichkeit der Bioenergiebranche, welche es zu stärken gilt. Hierbei geht es insbesondere um den Abbau von Bürokratie, der Stärkung von Anreizsystemen für den Ausbau Erneuerbarer-Energien-Anlagen, dem Abbau hemmender Regularien, der Ermöglichung neuer Geschäftsmodelle, einer praxisgerechten Umsetzung bestehender Regularien sowie der Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationaler Aktionsplan klimafreundliche Schifffahrt
Einflussnahme auf die Ausgestaltung des Nationalen Aktionsplans klimafreundliche Schifffahrt (NAPS). Ziel ist, bei den vorgesehenen Finanzierungsinstrumenten auch Maßnahmen zur Optimierung des Schiffseinsatzes bei Niedrigwasser zu berücksichtigen. Bei der Kraftstoffversorgung der Schifffahrt soll der Ausschluss von Importen gestrichen und die Berücksichtigung gefahrgutrechtlicher sowie gefahrstoffrechtlicher Anforderungen ergänzt werden. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse des Raffineriedialogs einbezogen sowie inhaltsgleiche Berichts- und Informationspflichten gebündelt und zentralisiert werden.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 25.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Nationaler Aktionsplan klimafreundliche Schifffahrt
-
Adressatenkreis:
-
24.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausschreibungsedesign Windenergie Offshore
Ziel ist die Ausgestaltung eines effizienten und zugleich die Realisierung von Offshore-Windenergieparks in den Fokus rückenden Ausschreibungsdesigns. Reduzierung von Investitionsrisiken und Erhöhung der Realisierungswahrscheinlichkeit.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 25.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) will der DEPV insbesondere bei der „Maßnahme 2.e1: Holz- und sonstige Biomasse-nutzung an Klimaschutzwirkung ausrichten“ erreichen, dass es in der Industrie keine Förderung für die Substition holzbasierten Wärmeproduktion durch elektrische Lösungen geben wird. Die Förderprogramme im Heizungsmarkt fördern nicht den Einsatz von Pellets zur Wärmeerzeugung, sondern Investitionen in Holzanlagen und erneuerbare Heizungsanlagen generell. Das gilt auch für Modul 2 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) in Bezug auf Prozesswärmeanlagen. Wichtig ist, dass sich bei der Wärmewende weiterhin auf die Defossilisierung konzentriert wird und nicht die Dekarbonisierung im Vordergrund steht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 21.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz
-
Adressatenkreis:
-
18.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Windenergie auf See Gesetz (WindSeeG)
Anpassung des Ausschreibungsdesigns, Erhalt der Meeresschutzkomponente, Einführung von nicht-preislichen Kriterien mit Fokus auf Meeresökologie, Zirkularität und Klimaschutz, Umsetzung der zentralen Voruntersuchung für alle Flächen in der AWZ, Aufsetzen eines Prozesses für eine verstärkte internationalen Koordination der ökosystembasierten Meeresraumplanung, Überarbeitung der Beschleunigungsgesetzgebung im Flächenentwicklungsplan.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 21.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherfreundliche Wärmewende im Gebäudebereich
Der vzbv setzt sich ein für klare und verbraucherfreundliche Leitplanken für die Wärmeversorgung, die Planungssicherheit schaffen, Fehlanreize zugunsten fossiler Heizungen vermeiden und Verbraucher:innen vor steigenden Energie- und Wohnkosten schützen
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die SPD fordert aktuell einen Hitzeaktionsplan, mit dem klimapolitische Forderungen einhergehen. Die Wärmewende mit Holz sollte dabei bedacht werden, da der erneuerbare Anteil am Wärmemarkt maßgeblich von Holzenergie getragen wird. Diese ist zudem bezahlbar, verlässlich und zumeist in Deutschland hergestellt. Umso problematischer ist der Kurs des Umweltbundesamtes (UBA), welches der Bundesregierung nachgelagert ist: Statt die energetische Holznutzung faktenbasiert zu bewerten, wird Holzwärme politisch und ideologisch delegitimiert. Dabei werden Holzpellets bei der Prognose an die Erdgaspreise gekoppelt, obwohl zentrale Kostentreiber des Gasmarktes für Pellets keine Relevanz haben. Die Preisprognose soll angepasst werden, dass Holzwärme nicht geschwächt, sondern sachlich eingeordnet wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 21.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
20.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die SPD fordert aktuell einen Hitzeaktionsplan, mit dem klimapolitische Forderungen einhergehen. Die Wärmewende mit Holz sollte dabei bedacht werden, da der erneuerbare Anteil am Wärmemarkt maßgeblich von Holzenergie getragen wird. Diese ist zudem bezahlbar, verlässlich und zumeist in Deutschland hergestellt. Umso problematischer ist der Kurs des Umweltbundesamtes (UBA), welches der Bundesregierung nachgelagert ist: Statt die energetische Holznutzung faktenbasiert zu bewerten, wird Holzwärme politisch und ideologisch delegitimiert. Dabei werden Holzpellets bei der Prognose an die Erdgaspreise gekoppelt, obwohl zentrale Kostentreiber des Gasmarktes für Pellets keine Relevanz haben. Die Preisprognose soll angepasst werden, dass Holzwärme nicht geschwächt, sondern sachlich eingeordnet wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 21.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung des Offshore-Wind-Ausbaus und der dazu gehörenden Netzinfrastruktur in der AWZ
Der geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 20.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Transformation der Gasnetze zur Klimaneutralität ermöglichen
Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation der Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff und Biomethan als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender umsetzungsorientierter regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Verteilnetze via EnWG, Festlegungen der BNetzA und weitere.
- Bereitgestellt von: H2vorOrt am 17.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes über einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029
Mit dem Gesetzesentwurf soll der jährliche Zuschuss des Bundes zu den Stromübertragungsnetzentgelten für die Jahre 2027-2029 auf 5,525 Mrd. €/a festgesetzt werden
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 13.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes über einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erdölförderung auf der Bohr- und Förderinsel Mittelplate
Das größte Erdölvorkommen Deutschlands liegt unter dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer – einem hochsensiblen Ökosystem und Teil des UNESCO-Weltnaturerbes. Mit langjähriger geowissenschaftlicher Expertise, modernster Ingenieurskunst und viel Verantwortungsbewusstsein stellt Harbour Energy seit 1987 die sichere Gewinnung von bedeutenden Mengen Erdöl in einem Gebiet sicher, für das im Nachhinein strenge Naturschutzauflagen erlassen wurden und das hohe ökologische Bedeutung und besondere öffentliche Aufmerksamkeit vereint. Seit ihrer Erbauung beweist die Bohr- und Förderinsel Mittelplate, dass verantwortungsvolle Rohstoffproduktion und umfassender Umweltschutz vereinbar sind. Diese Zusammenhänge werden regelmäßigen maßgeblichen politischen Stakeholdern vermittelt.
- Bereitgestellt von: Harbour Energy Plc am 13.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz
GermanZero e.V. fordert die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz, um die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für umfassenden Klimaschutz auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zu schaffen. Mit einer Ergänzung von Artikel 91a GG sollen Kommunen und Länder in die Lage versetzt werden, notwendige Klimainvestitionen durchzuführen. Dazu gehört die Einführung eines Finanzierungsmechanismus, der die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen auf allen Ebenen fördert.
- Bereitgestellt von: GermanZero e.V. am 13.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU - Konstrukt der Kundenanlage mittels konkreter Zahlen rechtssicher ausgestalten
Grundproblem des Konstrukts der Kundenanlage war bisher die Definition mittels unbestimmter Rechtsbegriffe. Erst durch zahlreiche Gerichtsurteile hatten sich gewisse Leitplanken etabliert. Eine europarechtliche Grundlage mit unbestimmten Rechtsbegriffen läuft Gefahr, die von allen Beteiligten gewünschte Rechtssicherheit zu verfehlen. Dies kann kaum im Interesse der Beteiligten sein. Der Vorschlag des Rates sieht daher ganz konkrete Grenzen hinsichtlich des prozentualen Eigenverbrauchs sowie der Anzahl zu versorgender Kunden bzw. Haushalte vor. Dabei sind die vom Rat benannten Zahlen eher zweitrangig. Für uns von Bedeutung ist, dass dort überhaupt Zahlen benannt werden, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch niedriger bzw. höher ausfallen können.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 13.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 vom 17.07.2026
Nachdem der zunächst geplante Förderstopp für Anlagen < 25 kW abgewendet wurde, liegt das Hauptaugenmerk der Interessenvertretung auf der Einführung einer neuem Vergütungsklasse für Anlagen bis 100 kW sowie einer Anpassung der Vergütungen an die Kostenentwicklung der letzten Jahre über alle Vergütungsklassen in § 40 Abs. (1). Zudem müssen die besonderen Systemleistungen der Wasserkraft - insbesondere ihre Fähigkeit, eine stabile und verlässliche Stromversorgung auch in Krisensituationen sicherzustellen, kurzfristig auf Schwankungen im Stromnetz zu reagieren sowie zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit beizutragen - künftig vergütet und bei der Bemessung der Marktwerte nach § 40 Abs. (1) berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW e.V.) am 12.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) 2027 - RefE des BMWE vom 22.04.2026
Der Förderstopp für kleine Wasserkraftanlagen durch die Abschaffung der Einspeisevergütung nach § 19 Abs. (1) Nr. 2 sowie den Ausschluss von der Marktprämie für Anlagen < 25 kW gemäß § 20 Satz 1 muss wieder rückgängig gemacht und dahingehend geändert werden, dass diese Anlagen auch weiterhin eine auskömmliche Vergütung erhalten. Die Begründung für den Förderstopp ist nicht auf die Wasserkraft zutreffend, da sie stetig und planbar und nicht fluktuierend erzeugt. Zudem wird vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen an kleine Wasserkraftanlagen und zur Sicherstellung der Anlagenwirtschaftlichkeit angesichts stark gestiegener Kosten in den vergangenen Jahren eine neue Vergütungsklasse für Anlagen bis 100 kW sowie allegemeine Anhebung der Vergütungen in § 40 Abs. (1) empfohlen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW e.V.) am 12.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Geleakter Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (EEG-Novelle)
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich für eine verlässliche Fortführung und den Ausbau der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) ein. Die Förderung darf nicht von Haushaltsverhandlungen abhängig gemacht werden. Schnelle Bewilligungen und stabile Rahmenbedingungen entlasten Unternehmen und ermöglichen die Konzentration auf die Umsetzung. Vorgeschlagen werden u.a.: beschleunigte Förderverfahren, Ausbau der EEW zur zentralen Anlaufstelle für Effizienzprojekte, stärkere Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens, technologieoffene Förderung der industriellen Wärmewende, Gleichstellung von Energiedienstleistern bei Eigenleistungen sowie eine Stärkung des Förderwettbewerbs zur Effizienzsteigerung für Unternehmen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 12.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung der kommunalen Energiewende
Ersatzlose Streichung des § 24 Abs. 4 Satz 4 AVBFernwärmeV sowie Neuregelung der Voraussetzungen des einseitigen Preisanpassungsrechts bei der Fernwärmepreisgestaltung. Überführung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in ein Gesetz mit Rechtsanspruch, vorzugsweise im KWKG, administriert durch das BAFA, unter Wegfall des Erfordernisses der Personenidentität zwischen Investitions- und Betriebsförderung. Anhebung der Obergrenze für prospektfreie Bürgerbeteiligungsmodelle nach § 2a Abs. 1 VermAnlG n.F. (aktuell 6 Mio. Euro pro Jahr) für Stadtwerke. Einführung staatlicher Garantieinstrumente (First-Loss-Garantie) sowie zinsverbilligter KfW/IB-Darlehen zur Verbesserung des Risiko-Rendite-Profils kommunaler Infrastrukturprojekte.
- Bereitgestellt von: KlimaUnion e.V. am 12.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der CO2-Bepreisung im Verkehrs- und Gebäudesektor beim Übergang vom nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG) zum europäischen ETS-2 ab 2027, inkl. Beibehaltung des Preispfads und der Carbon-Leakage-Kompensation (BECV) bis 2026. Einführung eines pauschalen, quartalsweisen Klimageldes für Privathaushalte über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), mit regionaler Differenzierung im Verkehrssektor nach Postleitzahl und pauschaler Auszahlung im Gebäudesektor unter Beibehaltung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes. Entlastung mittelständischer Unternehmen durch Finanzierung der Stromnetzentgelte aus ETS-2-Einnahmen sowie Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum.
- Bereitgestellt von: KlimaUnion e.V. am 12.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist ein technologieoffener und marktwirtschaftlicher Hochlauf der Wasserstoffmobilität und strombasierter Kraftstoffe als Bestandteil einer klimaneutralen Mobilität. Der VDA setzt sich für verlässliche regulatorische und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen, den bedarfsgerechten Ausbau der Wasserstoff- und Ladeinfrastruktur, die Beschleunigung von Genehmigungs- und Planungsverfahren, die Weiterentwicklung europäischer und nationaler Rechtsvorschriften (u. a. AFIR, RED, RFNBO-Regulierung), technologieoffene Wettbewerbsbedingungen für Wasserstoffantriebe, die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe einschließlich VEEFs in der CO2-Regulierung, den Ausbau der Wasserstoffproduktion und -importe sowie geeignete Förder-, Finanzierungs- und Monitoringinstrumente ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 12.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 11.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Begrüßen grundsätzlichen Ansatz der Senkung der Systemkosten sowie der Synchronisierung von EE- und Netz-Ausbau. Präferieren differenzierte Baukostenzuschüsse mit Allokationswirkung sowie freiwillige FCAs - Redispatchvorbehalt unseres Erachtens aktuell kein geeignetes Instrument. Bei Priorisierung von Netzanschlussbegehren sollte lokale Nutzenkomponente Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 11.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erneuerbare-Energien-Gesetz zukunftsfähig machen (EEG-Novelle 2027)
Thüga begrüßt die Zielsetzung der EEG-Novelle 2027, erneuerbare Energien stärker in Markt und System zu integrieren sowie Flexibilität und Kosteneffizienz zu erhöhen. Gleichzeitig wird Nachbesserungsbedarf gesehen, damit die Reform praxistauglich bleibt und den weiteren EE-Ausbau nicht gefährdet. Insbesondere müssen Direktvermarktungspflichten, Abschöpfungsmechanismus, Resilienz-Ausschreibungen, Speicherintegration und kommunale Beteiligung so ausgestaltet werden, dass Investitions- und Planungssicherheit gewahrt bleiben, keine unnötigen IT- und Abwicklungsaufwände entstehen und die Regelungen mit Netz- und Messwesen konsistent verzahnt werden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 11.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
29.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der BEG EM, Verbesserung der Antragszahlen und Einsatz für die BEG Einzelmaßnahmen
Der DEPV setzt sich für die Beibehaltung der bewährten Systematik der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) und für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der BEG EM, Verbesserung der Antragszahlen und Einsatz für die BEG Einzelmaßnahmen
Der DEPV setzt sich für die Beibehaltung der bewährten Systematik der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) und für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
03.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
03.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
03.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMWE Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg zu bringen. Deutschland verfolgt hierfür einen Ansatz, der wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) ist das zentrale Instrument, um eine treibhausgasneutrale Stromversorgung auf Basis eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 07.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
Die Stadtwerke München (SWM) begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), die kommunale Wärmeplanung zu vereinfachen, zu beschleunigen und auf eine belastbare Datengrundlage zu stellen. Gerade vor dem Hintergrund der notwendigen Transformation der Wärmeversorgung hin zu einer klimaneutralen Infrastruktur ist eine effiziente und praxisnahe Planung auf kommunaler Ebene von zentraler Bedeutung. Allerdings weist der vorliegende Gesetzentwurf aus Sicht der SWM erhebliche Defizite beim Umgang mit sensiblen Daten auf, insbesondere mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Informationen zu kritischen Infrastrukturen (KRITIS).
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zweites Änderungsverfahren zum Flächenentwicklungsplan in der deutschen Nord- und Ostsee
Es soll sichergestellt werden, dass bei der Änderung des Flächenentwicklungsplans in der Nordsee weiterhin eine Fläche für Wind-Elektrolyse vorgesehen wird.
- Bereitgestellt von: SEFE Securing Energy for Europe am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbändeanhörung zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG)
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das alte Gebäudeenergiegesetz ab. Es schafft die starre 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ab und setzt stattdessen auf Technologieoffenheit. Eigentümer haben bei der Wahl der Heiztechnik freie Hand und können sich unter bestimmten Bedingungen auch weiterhin für Gas- oder Ölheizungen entscheiden.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbändeanhörung: Gesetz zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist ein Bundesgesetz, das Städte und Gemeinden verpflichtet, verbindliche Pläne für eine klimaneutrale Wärmeversorgung auszuarbeiten. Es dient als Wegweiser für Hausbesitzer und soll die klimafreundliche Umstellung von Heizungen sowie den Ausbau von Wärmenetzen planen.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Das "Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie" ist die 2026 beschlossene Novelle des deutschen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG). Sie vereinfacht Pflichten für Unternehmen und öffentliche Stellen, um EU-Vorgaben schneller umzusetzen, behält jedoch die zentralen Einsparziele für 2030 bei.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 388/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
-
BR-Drs. 388/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzver-träglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 06.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027)
Die im EEG vorgesehenen Änderungen des Referenzertragsmodells gefährden die Wirtschaftlichkeit von Projekten. Bevor der Gesetzgeber punktuelle Änderungen wie z.B. Gütefaktor einfügt, sind umfassende Analysen und Folgeabschätzungen erforderlich. Des Weiteren ist ein Pachtdeckel vorgesehen. Dieser gefährdet die Flächenverfügbarkeit massiv. Eine Deckelung ist nicht erforderlich.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 06.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Netzpakets im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das Gesetzesvorhaben führt an verschiedenen Stellen zu einer Verschlechterung des Windenergieausbaus. Insbesondere Niedersachsen ist davon massiv betroffen, da Repowering-Vorhaben benachteiligt werden. Des Weiteren sind entschädigungsfreie Abregelungen mit 20 % zu hoch und müssen auf maximal 10 % abgesenkt werden. Kapazitätslimitierte Gebiete sollten auf maximal für 5 Jahre begrenzt werden.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Differenzkostenverträgen und Garantieinstrumenten für den Wasserstoffhochlauf
Der BDEW setzt sich für die Einführung eines Fördermechanismus auf Basis von Differenzkostenverträgen (Contracts for Difference) zur Unterstützung des Wasserstoffmarkthochlaufs ein. Der BDEW fordert die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Wasserstoffbereitstellungskosten und Zahlungsbereitschaft der Abnehmer. Zudem setzt sich der BDEW für staatliche Garantieinstrumente zur Absicherung von Infrastruktur-, Kontrahenten- und Investitionsrisiken sowie für verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, wettbewerbliche Vergabeverfahren und eine langfristige Finanzierung entsprechender Förderinstrumente ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Differenzkostenverträgen und Garantieinstrumenten für den Wasserstoffhochlauf
Der BDEW setzt sich für die Einführung eines Fördermechanismus auf Basis von Differenzkostenverträgen (Contracts for Difference) zur Unterstützung des Wasserstoffmarkthochlaufs ein. Der BDEW fordert die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Wasserstoffbereitstellungskosten und Zahlungsbereitschaft der Abnehmer. Zudem setzt sich der BDEW für staatliche Garantieinstrumente zur Absicherung von Infrastruktur-, Kontrahenten- und Investitionsrisiken sowie für verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, wettbewerbliche Vergabeverfahren und eine langfristige Finanzierung entsprechender Förderinstrumente ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Warmwassereffizienz sollte als anrechenbarer Einsparbeitrag im Rahmen der Einsparpflichten öffentlicher Einrichtungen anerkannt werden. Die Operationalisierung der Energieeffizienzpflicht im Vergaberecht sollte Sanitärtechnik und Warmwasserlösungen als relevante Kategorie einschließen.
- Bereitgestellt von: Hansgrohe SE am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Emissionshandel, Schwerpunkt Anerkennung biogener Flüssiggase
Flüssiggas unterliegt dem nationalen Emissionshandel. Die Anerkennung biogener Flüssiggase im nationalen Emissionshandel ist unabhängig von den Vorgaben des nationalen Emissionshandels im gegenwärtigen Rechtssystem aufgrund der Infrastruktur des Flüssiggasbranche nicht möglich. Herkunftsnachweise berechtigen nicht zum Emissionsabzug. Der DVFG tritt daher für strukturelle Änderungen an der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein - bis hin zu einer eigenen Biobrennstoff-Nachhaltigkeitsverordnung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. am 05.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung mit Fernwärmebezug im Rahmen des Netzanschlusspaket
Der Entwurf soll den Rechtsrahmen für den Netzanschluss von Erzeugern, Verbrauchern und Stromspeichern an die Stromnetze grundlegend fortentwickeln
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vertretung von Belangen der Fernwärmebranche im Bezug auf das EEG
Sicherstellung von geeigneten Rahmenbedingungen für den Einsatz von Erneuerbaren Energien in der Wärmeerzeugung
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 05.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das EEG 2027 soll die Energiewende bezahlbar, kosteneffizient und versorgungssicher gestalten. Bürokratie soll abgebaut und die Strommarktintegration erneuerbarer Energien gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz soll ein Kapazitätsmarkt geschaffen werden. Er soll durch wettbewerbliche Ausschreibungen kosteneffizient ausgestaltet werden und langfristig die Dekarbonisierung des Kraftwerksparks unterstützen.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Gesetzes ist es, Netzanschlüsse für Erzeuger, Speicher und Großverbraucher schneller, transparenter und effizienter zu gestalten sowie den bestehenden Anschlussstau abzubauen. Gleichzeitig soll der Ausbau erneuerbarer Energien besser mit dem Netzausbau synchronisiert werden, um Netzengpässe, Abregelungen und Redispatchkosten zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Regelungen sollen unter anderem den Bau von Kraftwerken und Speichern mit Zuschlag nach StromVKG sowie Pumpspeichern beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren, um Infrastruktur- und Energieprojekte schneller umzusetzen. Gleichzeitig sollen Raum- und Bauplanung stärker auf Klimaschutz, Versorgungssicherheit und resiliente Energiestrukturen ausgerichtet werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrs- und Energieinfrastruktur deutlich zu beschleunigen und zu vereinfachen, um dringend benötigte Ausbau- und Modernisierungsprojekte schneller umzusetzen. Damit sollen Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und die Transformation zu einer klimaneutralen Energie- und Verkehrsinfrastruktur gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) 2026
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 05.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)
Ziel der Interessenvertretung ist eine Anpassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Im Mittelpunkt steht die Ausgestaltung der nationalen CO2-Bepreisung für 2027 nach der Verschiebung des EU-ETS 2 auf 2028. Der für 2027 vorgesehene Preiskorridor von 55 bis 65 Euro soll auf 45 bis 75 Euro erweitert werden. Zudem sollen die flankierenden Regelungen zur Versteigerung und Nachveräußerung von Emissionszertifikaten, zum Übergang in den EU-ETS 2 sowie zur Doppelbilanzierung und zum Umgang mit eingelagerten Brennstoffmengen entsprechend angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktionsplan Carbon Management als strategisch-klimapolitischer Rahmen
Forderung nach Verabschiedung eines klimapolitisch ambitionierten, strategischen Aktionsplans Carbon Management, der den gezielten Einsatz von CCS in Industriebereichen mit anderweitig unvermeidbaren Prozessemissionen oder schwer vermeidbaren Emissionen ermöglicht; Forderung nach klarer, am Klimanutzen orientierter Entwicklung von Kriterien für Anwendungsfälle, der Berücksichtigung regionaler Unterschiede, Erfordernisse der Planungssicherheit und des koordinierten Infrastrukturausbaus; Entwicklung klimapolitisch effektiver Förderinstrumente und einer wissenschaftlich fundierten Bedarfsplanung, um CCS als Baustein der Industriedekarbonisierung in dieser Legislatur wirksam anzustoßen; Realistische Betrachtung der Risiken und Chancen von CCU.
- Bereitgestellt von: Bellona Deutschland am 04.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes
Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.
- Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 03.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fokussierung der Wärmewende auf die kosteneffiziente Transformation der Infrastrukturen
Fokussieren der Novelle Sinne einer kosteneffizienten und kundenfreundlichen Wärmewende und Effizienz bei Umbau der Infrastrukturen.
- Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 03.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fortsetzung des ambitionierten Ausbaus der Erneuerbaren Energien, Neuausrichtung der Erneuerbaren-Förderung, Integration von Flexibilitäten im Stromsystem, Umsetzung Net Zero Industry Act im Sinne des Klima- und Biodiversitätsschutzes. Novellierung und besserer Schutz der Fließgewässer durch Neuregelung der Wasserkraftvergütung und -bewertung.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Netzanschlusspaket für Flexibilität und Erneuerbare Energien nutzen
Ziel ist es, das Netzanschlusspaket so auszurichten, dass weiterhin Planungs- und Investitionssicherheit für Erneuerbare Energien sichergestellt sind, der Ausbau und die Digitalisierung der Stromnetze vorangetrieben wird, mehr Flexibilität ins Stromsystem gelangt und die Elektrifizierung voranschreitet.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klimafreundliche, sozial gerechte BEG
Neuausrichtung der Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) im Sinne des Klimaschutzes, der sozialen Gerechtigkeit und Kosteneffizienz.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausrichtung des nationalen Emissionshandels im Sinne des Klima- und Umweltschutzes, Fortführung des CO2-Preiskorridors, Erhalt der Lenkungswirkung.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: